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Satzung des Kreisreiterbundes Darmstadt-Dieburg e.V. - Krb-da-di.de

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2. Der Antrag auf Aufnahme eines Mitglie<strong><strong>de</strong>s</strong> nach §3<br />

Ziffer b) ist in schriftlicher Form an <strong>di</strong>e Geschäftsstelle<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Hessischen Reit- und Fahrverban<strong><strong>de</strong>s</strong> zu<br />

richten.<br />

3. Mitglie<strong>de</strong>r nach §3 Ziffer a) erlangen <strong>di</strong>e Mitgliedschaft<br />

beim Verband <strong>de</strong>r Reit- und Fahrvereine<br />

Hessen-Nassau und beim Hessischen Reit- und<br />

Fahrverband nur über <strong>di</strong>e Mitgliedschaft im KRB.<br />

§ 5 Been<strong>di</strong>gung <strong>de</strong>r Mitgliedschaft<br />

1. Die Mitgliedschaft erlischt:<br />

a) bei natürlichen Personen durch ihren Tod o<strong>de</strong>r auf<br />

persönlichen Wunsch<br />

b) durch Auflösung <strong>de</strong>r KRB, <strong><strong>de</strong>s</strong> Vereins o<strong>de</strong>r<br />

Pfer<strong>de</strong>betrieb<br />

c) durch Austritt aus <strong>de</strong>m Verband <strong>de</strong>r Reit- und<br />

Fahrvereine Hessen-Nassau bzw. <strong>de</strong>m Hessischen<br />

Reit- und Fahrverband<br />

d) durch Ausschluss aus <strong>de</strong>m Verband <strong>de</strong>r Reit- und<br />

Fahrvereine Hessen-Nassau bzw. <strong>de</strong>m Hessischen<br />

Reit- und Fahrverband<br />

e) durch Ausschluss nach Beschluss <strong><strong>de</strong>s</strong> Vorstan<strong><strong>de</strong>s</strong>,<br />

wenn<br />

• <strong>da</strong>s Mitglied <strong>da</strong>s Ansehen <strong><strong>de</strong>s</strong> KRB erheblich<br />

schä<strong>di</strong>gt<br />

• <strong>da</strong>s Mitglied seiner Beitragsverpflichtung trotz<br />

Auffor<strong>de</strong>rung nicht nachkommt.<br />

Das Mitglied muss hierzu vorher gehört wer<strong>de</strong>n. Ihm<br />

steht <strong>da</strong>s Recht <strong>de</strong>r Berufung innerhalb von vier<br />

Wochen zu.

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