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Satzung des Kreisreiterbundes Darmstadt-Dieburg e.V. - Krb-da-di.de

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3. Keine Person <strong>da</strong>rf durch Verwaltungsaufgaben, <strong>di</strong>e <strong>de</strong>m<br />

Zwecke <strong><strong>de</strong>s</strong> KRB fremd sind, o<strong>de</strong>r durch unverhältnismäßig<br />

hohe Vergütungen begünstigt wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 17 Auflösung<br />

Die Auflösung <strong><strong>de</strong>s</strong> KRB kann nur in einer zur<br />

Beschlussfassung über <strong>di</strong>esen Gegenstand einberufenen<br />

Vertreterversammlung mit 3/4 Stimmenmehrheit <strong>de</strong>r<br />

anwesen<strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>r beschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei Auflösung <strong><strong>de</strong>s</strong> KRB o<strong>de</strong>r bei Wegfall seines bisherigen<br />

Zweckes fällt <strong>da</strong>s Vermögen an <strong>di</strong>e Mitgliedsvereine im<br />

Verhältnis <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rzahl zurück, mit <strong>de</strong>r<br />

Zweckbestimmung, <strong>da</strong>ss <strong>di</strong>eses Vermögen unmittelbar und<br />

ausschließlich zur För<strong>de</strong>rung <strong><strong>de</strong>s</strong> Pfer<strong><strong>de</strong>s</strong>ports zu verwen<strong>de</strong>n<br />

ist.<br />

<strong>Darmstadt</strong>, September 1999

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