Satzung des Kreisreiterbundes Darmstadt-Dieburg e.V. - Krb-da-di.de
Satzung des Kreisreiterbundes Darmstadt-Dieburg e.V. - Krb-da-di.de
Satzung des Kreisreiterbundes Darmstadt-Dieburg e.V. - Krb-da-di.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
g) <strong>de</strong>m Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>s</strong> Ausschusses <strong>de</strong>r<br />
Pfer<strong>de</strong>betriebe<br />
Die Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r a) – e) wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r<br />
Vertreterversammlung für <strong>di</strong>e Dauer von zwei Jahren<br />
gewählt. Wie<strong>de</strong>rwahl ist möglich. Min<strong><strong>de</strong>s</strong>talter 18<br />
Jahre.<br />
Die Vorstandmitglie<strong>de</strong>r f) – g) wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>m<br />
jeweiligen Ausschuss für zwei Jahre gewählt.<br />
Wie<strong>de</strong>rwahl ist möglich. Min<strong><strong>de</strong>s</strong>talter 18 Jahre. Das<br />
Vorstandsmitglied f) ist durch <strong>di</strong>e or<strong>de</strong>ntliche<br />
Vertreterversammlung zu bestätigen.<br />
Falls ein Vorstandsmitglied nach a) – e) vorzeitig<br />
ausschei<strong>de</strong>t, erfolgt auf <strong>de</strong>r nächsten or<strong>de</strong>ntlichen<br />
Vertreterversammlung eine Nachwahl für <strong>de</strong>n Rest <strong>de</strong>r<br />
Wahlperio<strong>de</strong>. Bis zur nächsten or<strong>de</strong>ntlichen Vertreterversammlung<br />
kann sich <strong>de</strong>r Vorstand durch Vorstandsbeschluss<br />
aus <strong>de</strong>r Reihe <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r ergänzen.<br />
Bei <strong>de</strong>n Vorstandsmitglie<strong>de</strong>rn f) – g) erfolgt eine<br />
erfor<strong>de</strong>rliche Nachwahl anlässlich <strong>de</strong>r jeweils nächsten<br />
Ausschusssitzung.<br />
2. Der Vorsitzen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r sein Stellvertreter vertreten<br />
<strong>de</strong>n KRB gerichtlich und außergerichtlich im Sinne <strong>de</strong>r<br />
§§26 ff BGB. Je<strong><strong>de</strong>s</strong> Vorstandsmitglied vertritt alleine.<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> beruft <strong>de</strong>n Vorstand nach Be<strong>da</strong>rf o<strong>de</strong>r<br />
auf Antrag zweier Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r ein. Eine Einladung<br />
muss wenigstens zwei Wochen vor <strong>de</strong>r Sitzung<br />
erfolgen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens<br />
<strong>di</strong>e Hälfte seiner Mitglie<strong>de</strong>r anwesend ist.