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Satzung des Kreisreiterbundes Darmstadt-Dieburg e.V. - Krb-da-di.de

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g) <strong>de</strong>m Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>s</strong> Ausschusses <strong>de</strong>r<br />

Pfer<strong>de</strong>betriebe<br />

Die Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r a) – e) wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r<br />

Vertreterversammlung für <strong>di</strong>e Dauer von zwei Jahren<br />

gewählt. Wie<strong>de</strong>rwahl ist möglich. Min<strong><strong>de</strong>s</strong>talter 18<br />

Jahre.<br />

Die Vorstandmitglie<strong>de</strong>r f) – g) wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>m<br />

jeweiligen Ausschuss für zwei Jahre gewählt.<br />

Wie<strong>de</strong>rwahl ist möglich. Min<strong><strong>de</strong>s</strong>talter 18 Jahre. Das<br />

Vorstandsmitglied f) ist durch <strong>di</strong>e or<strong>de</strong>ntliche<br />

Vertreterversammlung zu bestätigen.<br />

Falls ein Vorstandsmitglied nach a) – e) vorzeitig<br />

ausschei<strong>de</strong>t, erfolgt auf <strong>de</strong>r nächsten or<strong>de</strong>ntlichen<br />

Vertreterversammlung eine Nachwahl für <strong>de</strong>n Rest <strong>de</strong>r<br />

Wahlperio<strong>de</strong>. Bis zur nächsten or<strong>de</strong>ntlichen Vertreterversammlung<br />

kann sich <strong>de</strong>r Vorstand durch Vorstandsbeschluss<br />

aus <strong>de</strong>r Reihe <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r ergänzen.<br />

Bei <strong>de</strong>n Vorstandsmitglie<strong>de</strong>rn f) – g) erfolgt eine<br />

erfor<strong>de</strong>rliche Nachwahl anlässlich <strong>de</strong>r jeweils nächsten<br />

Ausschusssitzung.<br />

2. Der Vorsitzen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r sein Stellvertreter vertreten<br />

<strong>de</strong>n KRB gerichtlich und außergerichtlich im Sinne <strong>de</strong>r<br />

§§26 ff BGB. Je<strong><strong>de</strong>s</strong> Vorstandsmitglied vertritt alleine.<br />

Der Vorsitzen<strong>de</strong> beruft <strong>de</strong>n Vorstand nach Be<strong>da</strong>rf o<strong>de</strong>r<br />

auf Antrag zweier Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r ein. Eine Einladung<br />

muss wenigstens zwei Wochen vor <strong>de</strong>r Sitzung<br />

erfolgen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens<br />

<strong>di</strong>e Hälfte seiner Mitglie<strong>de</strong>r anwesend ist.

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