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Satzung des Kreisreiterbundes Darmstadt-Dieburg e.V. - Krb-da-di.de

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Zu a) Or<strong>de</strong>ntliche Mitglie<strong>de</strong>r <strong><strong>de</strong>s</strong> KRB sind <strong>di</strong>e im<br />

Landkreis <strong>Darmstadt</strong>-<strong>Dieburg</strong> ansässigen Reit-,<br />

Fahr-, und Voltigiervereine. Hierzu zählen auch<br />

Vereine an<strong>de</strong>rer Reitweisen.<br />

Zu b) Außeror<strong>de</strong>ntliche Mitglie<strong>de</strong>r <strong><strong>de</strong>s</strong> KRB sind <strong>di</strong>e<br />

im Landkreis <strong>Darmstadt</strong>-<strong>Dieburg</strong> ansässigen<br />

Pfer<strong>de</strong>betriebe als juristische Person und Inhaber<br />

sonstiger Pfer<strong>de</strong>betriebe.<br />

Zu c) För<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Mitglie<strong>de</strong>r <strong><strong>de</strong>s</strong> KRB können Personen<br />

und Vereinigungen von Personen wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

sie <strong>di</strong>e Aufgaben <strong><strong>de</strong>s</strong> KRB unterstützen wollen.<br />

Zu d) Ehrenmitglie<strong>de</strong>r können nur natürliche Personen<br />

sein. Die Vertreterversammlung kann Persönlichkeiten,<br />

<strong>di</strong>e <strong>de</strong>n Pfer<strong><strong>de</strong>s</strong>port und <strong>di</strong>e Arbeit <strong><strong>de</strong>s</strong> KRB<br />

wesentlich geför<strong>de</strong>rt haben, <strong>di</strong>e Ehrenmitgliedschaft<br />

verleihen.<br />

§ 4 Erwerb <strong>de</strong>r Mitgliedschaft<br />

1. Der Antrag auf Aufnahme als Mitglied nach §3<br />

Ziffer a) und c) ist in schriftlicher Form an <strong>di</strong>e<br />

Geschäftsstelle zu richten. Dem Antrag sind<br />

beizufügen:<br />

• Sitzungsprotokoll <strong>de</strong>r Gründungsversammlung<br />

• Vereinssatzung<br />

• Angabe <strong>de</strong>r Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r<br />

Über <strong>di</strong>e Aufnahme entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Vorstand <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

KRB alleine.

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