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Kapitel 07_Sonderthemen - Denkmalpflege TU-Wien

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<strong>07</strong>/16<br />

dr. karlheinz hollinsky & partner ziviltechnikergesellschaft m.b.h.<br />

KAPITEL <strong>07</strong> – SONDERTHEMEN<br />

Aussparungen und Schlitze im Kern von<br />

Wänden aus Mantelbeton und Betonwänden<br />

Ohne rechnerischen Nachweis gelten für Aussparungen<br />

und Schlitze in Wänden aus Mantelbeton und<br />

Betonwänden folgende Bestimmungen:<br />

Vertikal laufende, nachträglich hergestellte Schlitze dürfen<br />

bei Mantelbetonwänden höchstens t c<br />

/10 bzw. bei<br />

Betonwänden höchstens t/10 tief sein;<br />

Querschnittsverminderung maximal 3% auf 1 m<br />

Wandlänge.<br />

Vertikal verlaufende, geschalte Aussparungen sind bis zu<br />

einer Resttiefe von 8 cm und bis zu einer Breite von 25 cm<br />

zulässig.<br />

Waagrechte und geneigte Schlitze sollten vermieden<br />

werden. Ohne Nachweis darf der statisch wirksame<br />

Querschnitt der Wand pro Länge nicht mehr als 3%<br />

verringert werden.

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