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TECHNISCHEN PHYSIK - Fachschaft Physik

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Wird zu wenig eingezahlt, muss nachgezahlt werden, und zwar:<br />

• Wer weniger als 10% zu wenig bezahlt, kann den Fehlbetrag einfach überweisen.<br />

• Fehlen mehr als 10%, ist eine Nachüberweisung nicht zulässig. In diesem Fall muss<br />

der gesamte Studienbeitrag, zuzüglich eines 10%igen Zuschlags, erneut überwiesen<br />

werden. Danach kann die erste Einzahlung rückgefordert werden.<br />

Wer nicht innerhalb der Zulassungsfrist (TU Wien: Ende Oktober) einbezahlt, kann innerhalb<br />

der Nachfrist (Ende November) einen um 10% erhöhten Beitrag einbezahlen.<br />

Wer zu viel einbezahlt, kann den zuviel entrichteten Betrag zurückfordern.<br />

Als rechtzeitig einbezahlt gilt, wenn der Studienbeitrag innerhalb von zehn Tagen nach<br />

Fristende auf dem jeweiligen Universitätskonto eingelangt ist. Trifft der Studienbeitrag nicht<br />

innerhalb dieser Frist auf dem Konto ein (damit gilt er als nicht bzw. nicht rechtzeitig<br />

einbezahlt), kann der Nachweis der Einzahlung getätigt werden.<br />

Wenn nicht eingezahlt wird, was passiert dann?<br />

Wird nicht bis zum Ende der Nachfrist eingezahlt, erlischt die Zulassung zum Studium. Das<br />

bedeutet nicht nur, dass man keine Prüfungen mehr machen kann, sondern auch den Verlust<br />

von Beihilfen bzw. macht sozialversicherungsrechtliche Probleme (Mitversicherungen,<br />

studentische Selbstversicherung, …). Wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder inskribiert,<br />

muss in den dann gültigen Studienplan eingestiegen werden.<br />

7. Soziales<br />

Familienbeihilfe<br />

Zuständigkeit:<br />

Wohnsitzfinanzamt der Eltern<br />

Anspruch:<br />

Grundlage:<br />

- Bis zum vollendeten 26. Lebensjahr, für Studierende, die ihr Studium<br />

„ernsthaft und zielstrebig“ betreiben;<br />

- Bis zum vollendeten 27. Lebensjahr bei Zivil- oder Präsenzdienst, Müttern<br />

und Schwangerschaft und erheblich behinderten Studierenden<br />

- Im ersten Studienjahr Aufnahme als ordentlicheR HörerIn<br />

- Nach einem Jahr Studienerfolgsnachweis: 8 Semesterstunden (gilt bis 31.<br />

Oktober – ausschlaggebend ist das Prüfungsdatum!) – für QuereinsteigerInnen:<br />

Nachweiszeitraum 3 Semester mit 12 Semesterstunden<br />

Bezugsgrenzen:<br />

- Bachelor: 6 (Regeldauer) + 2 (Toleranz) = 8 Semester<br />

- Master: 4 (Regeldauer) + 1 (Toleranz) = 5 Semester<br />

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