16.04.2014 Aufrufe

TECHNISCHEN PHYSIK - Fachschaft Physik

TECHNISCHEN PHYSIK - Fachschaft Physik

TECHNISCHEN PHYSIK - Fachschaft Physik

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(Auf keinen Fall aber länger als bis zum, 26. bzw. 27. Lebensjahr!)<br />

Familienbeihilfe muss bei Nichterbringen des Studienerfolgsnachweises im ersten Semester<br />

nicht zurückgezahlt werden.<br />

Studienwechsel:<br />

Verdienstgrenze:<br />

Studienbeihilfe:<br />

Darf nicht öfter als zwei Mal, jeweils spätestens in der Inskriptionsfrist<br />

des 3. Semesters, erfolgen, damit der Anspruch auf Familienbeihilfe<br />

bestehen bleibt.<br />

9 000 € Brutto jährlich, solltest du mehr verdienen verfällt der<br />

Anspruch auf Beihilfe. Vorsicht: Zu unrecht bezogene Beihilfen<br />

müssen zurückgezahlt werden.<br />

Zuständigkeit:<br />

Anspruch:<br />

Grundlagen:<br />

Studienbeihilfenbehörde<br />

Österreichische StaatsbürgerInnen, Konventionsflüchtlinge, EWR-<br />

BürgerInenn, ausländische StaatsbürgerInnen, falls zumindest ein<br />

Elternteil mindestens 5 Jahre in Österreich einkommenssteuerpflichtig<br />

war und den Lebensmittelpunkt in Österreich hatte.<br />

- günstiger Studienerfolg<br />

(im 1. und 2. Semester = Inskription; bis zum Ende der Antragsfrist des<br />

3. Semesters ist der Mindeststudienerfolg (7 Semesterstunden)<br />

nachzuweisen, sonst muss die bezogene Studienbeihilfe zurückgezahlt<br />

werden!!! Für den Weiterbezug sind der Nachweis des günstiges<br />

Studienerfolges (14 Semesterstunden) erforderlich;<br />

Beim Bachelor ist nach dem 6. Semester ein Studienerfolg von mind.<br />

42 Std. nachzuweisen um weiterhin Studienbeihilfe beziehen zu<br />

können.<br />

- soziale Bedürftigkeit (wird ermittelt aus dem Einkommen der Eltern,<br />

des/der Ehepartners und des Studierenden selbst)<br />

- noch kein (gleichwertiges) Studium absolviert; eine Erläuterung dazu:<br />

wenn du bereits einen Bachelor absolviert hast, bekommst du beim<br />

Studium eines weiteren Bachelors keine neuerliche Studienbeihilfe, bei<br />

Weiterstudium eines Masters allerdings schon.<br />

Wichtig ist die rechtzeitige Antragstellung am Beginn des jeweiligen Semesters!!!<br />

Bezugsgrenzen:<br />

Studienwechsel:<br />

Regelstudiendauer + 1 Semester<br />

ACHTUNG: Wenn der Bachelor nicht spätestens mit dem 9ten<br />

Semester Abgeschlossen wird, ist die Förderung eines Masterstudiums<br />

ausgeschlossen!<br />

Darf nicht öfter als zwei Mal, jeweils spätestens in der Inskriptionsfrist<br />

des 3. Semesters, erfolgen, damit der Anspruch auf Studienbeihilfe<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!