TECHNISCHEN PHYSIK - Fachschaft Physik
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(Auf keinen Fall aber länger als bis zum, 26. bzw. 27. Lebensjahr!)<br />
Familienbeihilfe muss bei Nichterbringen des Studienerfolgsnachweises im ersten Semester<br />
nicht zurückgezahlt werden.<br />
Studienwechsel:<br />
Verdienstgrenze:<br />
Studienbeihilfe:<br />
Darf nicht öfter als zwei Mal, jeweils spätestens in der Inskriptionsfrist<br />
des 3. Semesters, erfolgen, damit der Anspruch auf Familienbeihilfe<br />
bestehen bleibt.<br />
9 000 € Brutto jährlich, solltest du mehr verdienen verfällt der<br />
Anspruch auf Beihilfe. Vorsicht: Zu unrecht bezogene Beihilfen<br />
müssen zurückgezahlt werden.<br />
Zuständigkeit:<br />
Anspruch:<br />
Grundlagen:<br />
Studienbeihilfenbehörde<br />
Österreichische StaatsbürgerInnen, Konventionsflüchtlinge, EWR-<br />
BürgerInenn, ausländische StaatsbürgerInnen, falls zumindest ein<br />
Elternteil mindestens 5 Jahre in Österreich einkommenssteuerpflichtig<br />
war und den Lebensmittelpunkt in Österreich hatte.<br />
- günstiger Studienerfolg<br />
(im 1. und 2. Semester = Inskription; bis zum Ende der Antragsfrist des<br />
3. Semesters ist der Mindeststudienerfolg (7 Semesterstunden)<br />
nachzuweisen, sonst muss die bezogene Studienbeihilfe zurückgezahlt<br />
werden!!! Für den Weiterbezug sind der Nachweis des günstiges<br />
Studienerfolges (14 Semesterstunden) erforderlich;<br />
Beim Bachelor ist nach dem 6. Semester ein Studienerfolg von mind.<br />
42 Std. nachzuweisen um weiterhin Studienbeihilfe beziehen zu<br />
können.<br />
- soziale Bedürftigkeit (wird ermittelt aus dem Einkommen der Eltern,<br />
des/der Ehepartners und des Studierenden selbst)<br />
- noch kein (gleichwertiges) Studium absolviert; eine Erläuterung dazu:<br />
wenn du bereits einen Bachelor absolviert hast, bekommst du beim<br />
Studium eines weiteren Bachelors keine neuerliche Studienbeihilfe, bei<br />
Weiterstudium eines Masters allerdings schon.<br />
Wichtig ist die rechtzeitige Antragstellung am Beginn des jeweiligen Semesters!!!<br />
Bezugsgrenzen:<br />
Studienwechsel:<br />
Regelstudiendauer + 1 Semester<br />
ACHTUNG: Wenn der Bachelor nicht spätestens mit dem 9ten<br />
Semester Abgeschlossen wird, ist die Förderung eines Masterstudiums<br />
ausgeschlossen!<br />
Darf nicht öfter als zwei Mal, jeweils spätestens in der Inskriptionsfrist<br />
des 3. Semesters, erfolgen, damit der Anspruch auf Studienbeihilfe<br />
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