TECHNISCHEN PHYSIK - Fachschaft Physik
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estehen bleibt. Außerdem ist der Mindeststudienerfolg im „alten“<br />
Studium nachzuweisen.<br />
Verdienstgrenze:<br />
8 000 € jährlich, solltest du mehr verdienen wird deine Beihilfe um den<br />
8000 € übersteigenden Betrag gekürzt<br />
Die Studienbeihilfe wird für ein Studienjahr zuerkannt und in 12 Monatsraten ausbezahlt,<br />
vorausgesetzt sie liegt über 5 € pro Monat.<br />
Sozialversicherung:<br />
Mitversicherung bei den Eltern:<br />
Krankenversicherung von Angehörigen ist bis zu 27. Lebensjahr möglich (bei einigen<br />
Versicherungen auch länger). Erforderlich ist der jährliche Leistungsnachweis von 8<br />
Semesterstunden bzw. ist er während dem Bezug von Familienbeihilfe automatisch erbracht.<br />
Achtung: Bei der Mitversicherung bei einem Elternteil ab dem 18. Lebensjahr solltet ihr euch<br />
erkundigen, ob ihr noch mitversichert seid, besonders nach Ferialjobs, da ein Erlischen nicht<br />
bekannt gegeben wird.<br />
Hat die bzw. der Studierende Einkünfte, die über der Geringfügigkeitsgrenze (349,01 €<br />
monatl.) liegen, so ist die Versicherung abhängig vom Beschäftigungsverhältnis.<br />
Die Unfall- und Haftpflichtversicherung die mit Einzahlung des ÖH Beitrages gilt für Unfälle<br />
am Universitätsgelände, bei Veranstaltungen der Universität und der HochschülerInnenschaft<br />
und am Weg von und zur Universität. Dieser Versicherungsschutz wird nur dann wirksam,<br />
wenn der/die Versicherte keine gesondert bestehende Haushalts- oder Haftpflichtversicherung<br />
beanspruchen kann.<br />
http://www.oeh.ac.at/studieren/studierendenversicherung/<br />
8. Alle Infos rund ums Semesterticket<br />
Generell ist das Semesterticket in drei verschiedene Preisklassen eingeteilt:<br />
1.: 50,50 € für Studierende mit Hauptwohnsitz in Wien<br />
2.: 100,00 € für Studierende mit Wohnsitz außerhalb von Wien<br />
3.: 128,50 € für Studierende ohne Anspruch auf Familienbeihilfe, unabhängig vom<br />
Hauptwohnsitz<br />
Burgenland und Niederösterreich bieten Vergünstigungen an (siehe Homepage der jeweiligen<br />
Länder.<br />
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