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ARBEITSENTWURF - Mantelverordnung - IHK Karlsruhe

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(5) Bei der Güteüberwachung von Gleisschotter sind alle für den Einbau hergestellten Gesteinskörnungen<br />

nach den „Technischen Lieferbedingungen Gleisschotter – DB Standard 918<br />

061, Ausgabe August 2006“ und nach den „Technischen Lieferbedingungen Korngemische für<br />

Trag- und Schutzschichten – DB Standard 918 062, Ausgabe Juli 2007“ zu untersuchen. § 4<br />

Absatz 5 Satz 1 bleibt unberührt.<br />

(6) Bei der Güteüberwachung anderer Materialien sind alle für den Einbau hergestellten Gesteinskörnungen<br />

nach den „Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau,<br />

Ausgabe 2004, Fassung 2007 - TL Gestein-StB 04“ zu untersuchen.<br />

(7) Bei der Güteüberwachung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial gelten die Anforderungen<br />

des Anhangs 3 Nummer 1.2.<br />

(8) Anforderungen an die Überprüfung der bauphysikalischen Eigenschaften bleiben unberührt.<br />

(9) Der Verbleib des mineralischen Ersatzbaustoffs vom Erzeuger bis zum Einbau ist nach<br />

den Bestimmungen des Anhangs 3 Nummer 2 zu dokumentieren.<br />

§ 7<br />

Probenahme, Analytik und Bewertung der Messergebnisse<br />

(1) Die Probenahme ist von Personen durchzuführen, die über die für die Durchführung der<br />

Probenahme erforderliche Sachkunde verfügen. Die Untersuchungen sind von Prüflaboratorien<br />

durchzuführen, deren Personal über die erforderliche Fach- und Sachkunde verfügt. Satz<br />

2 gilt als erfüllt, wenn die Prüflaboratorien ihre Sach- und Fachkunde gemäß „Verwaltungsvereinbarung<br />

über den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüflaboratorien und<br />

Messstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich“ nachgewiesen haben.<br />

(2) Die Probenahme ist so durchzuführen, dass das zu beurteilende Material repräsentativ<br />

erfasst wird. Dies betrifft insbesondere die Anzahl der zu entnehmenden Proben und die<br />

Wahl des geeigneten Probenahmeverfahrens. Die Probenahme für die Durchführung der Un-<br />

<strong>ARBEITSENTWURF</strong>: Stand 06.01.2011

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