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2 <strong>von</strong> 6 <strong>08.09</strong>.2010 13:04<br />
// Inhaltsverzeichnis<br />
Die Umsetzung <strong>de</strong>s EuGH-Urteils "Kücük<strong>de</strong>veci" durch Unanwendbarkeit <strong>de</strong>s § 622<br />
Abs. 2 Satz 2 BGB<br />
§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB enthielt die Son<strong>de</strong>rregelung, dass - abweichend <strong>von</strong> <strong>de</strong>n allgemeinen<br />
Regeln - bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r Kündigungsfrist <strong>von</strong> Arbeitsverhältnissen Beschäftigungszeiten <strong>de</strong>s<br />
Arbeitnehmers, die vor Vollendung seines 25. Lebensjahrs liegen, nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Mit<br />
Urteil vom 19. 1. 2010 in <strong>de</strong>r Rechtssache Kücük<strong>de</strong>veci hat <strong>de</strong>r EuGH (RIW 2010, 144) nicht nur<br />
festgestellt, dass diese Norm aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Altersdiskriminierung gegen Unionsrecht (Richtlinie<br />
2000/78/EG) verstößt, son<strong>de</strong>rn überdies einen Verstoß gegen das im Unionsprimärrecht verankerte<br />
Diskriminierungsverbot bejaht und daher die Norm auch in Rechtsstreitigkeiten unter Privaten für<br />
unanwendbar erklärt. Der folgen<strong>de</strong> Beitrag beleuchtet die Rechtsfolgen, die sich aus <strong>de</strong>m<br />
EuGH-Urteil ergeben.<br />
Professor Dr. Martin Franzen, München<br />
Jahr: 2010 // Heft: 9 // Seite: 577<br />
Gründzüge <strong>de</strong>s indonesischen Investitionsrechts<br />
Der nachfolgen<strong>de</strong> Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im<br />
indonesischen Investitionsrecht. Im Anschluss daran wird <strong>de</strong>m Leser ein praktischer Leitfa<strong>de</strong>n über<br />
die <strong>de</strong>m ausländischen Investor zugänglichen Geschäftsfel<strong>de</strong>r, die För<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten seitens<br />
<strong>de</strong>s indonesischen Staates sowie über die für Auslän<strong>de</strong>r geöffnete Rechtsform <strong>de</strong>r Gesellschaft mit<br />
beschränkter Haftung (Perseroan Terbatas; abgek.: PT) an die Hand gegeben.<br />
Professor Dr. Jörg Kupjetz, Rechtsanwalt/Solicitor, Frankfurt/M., und Patrick Dante Damanik,<br />
Frankfurt/M.<br />
Jahr: 2010 // Heft: 9 // Seite: 583<br />
Abtretung eines GmbH-Anteils in <strong>de</strong>r Schweiz und einzuhalten<strong>de</strong> Form<br />
Gesetzesän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Schweiz und in Deutschland haben zu einer erneuten Debatte über die<br />
Zulässigkeit <strong>de</strong>r Anteilsabtretung bei <strong>de</strong>r GmbH in <strong>de</strong>r Schweiz nach Maßgabe <strong>de</strong>r dortigen<br />
Formvorschriften geführt. Eine als gesichert gelten<strong>de</strong> Rechtsprechung ist jüngst durch eine<br />
Entscheidung <strong>de</strong>s LG Frankfurt in Frage gestellt wor<strong>de</strong>n. Der Beitrag nimmt dieses Urteil zum Anlass,<br />
sich unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r neuen Rechtslage mit <strong>de</strong>r Frage <strong>de</strong>r für eine solche Abtretung<br />
maßgeblichen Form auseinan<strong>de</strong>rzusetzen.<br />
Michael Müller, wiss. Mitarbeiter, Bayreuth<br />
Jahr: 2010 // Heft: 9 // Seite: 591<br />
Vollstreckungsimmunität: Beweislast, Beweismaß, Beweismittel, Gegenbeweis und<br />
Beweiswürdigung<br />
Die Vollstreckung in das Vermögen ausländischer Staaten ist schwierig. Entschei<strong>de</strong>nd für die<br />
Erfolgsaussichten ist die Beweisführung für diejenigen Tatsachen, aus <strong>de</strong>nen die völkerrechtlich<br />
verankerte Vollstreckungsimmunität <strong>de</strong>s ausländischen Staates erwachsen soll. Während <strong>de</strong>r<br />
ausländische Staat grundsätzlich die Beweislast trägt, kommen ihm nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts verschie<strong>de</strong>ne Erleichterungen zugute. Entgegen <strong>de</strong>r jüngsten<br />
Entscheidung <strong>de</strong>s BGH (RIW 2010, 72) schließen diese Erleichterungen es aber gera<strong>de</strong> nicht aus,<br />
dass <strong>de</strong>r Gläubiger <strong>de</strong>n Gegenbeweis führt.<br />
Dr. Matthias Weller, wiss. Assistent, Hei<strong>de</strong>lberg<br />
Jahr: 2010 // Heft: 9 // Seite: 599<br />
US-Discovery versus <strong>de</strong>utsches Datenschutzrecht<br />
Das US-Rechtsinstitut <strong>de</strong>r "pre-trial discovery", durch das ein Beklagter schon vor Prozessbeginn zur<br />
umfangreichen Herausgabe <strong>von</strong> - auch vertraulichen - Dokumenten an <strong>de</strong>n Kläger verpflichtet<br />
wer<strong>de</strong>n kann, ist <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen Prozessrecht fremd und führt in grenzüberschreiten<strong>de</strong>n<br />
Sachverhalten immer wie<strong>de</strong>r zu Spannungen. Der folgen<strong>de</strong> Beitrag analysiert ein unlängst<br />
ergangenes Urteil <strong>de</strong>s US-Bun<strong>de</strong>sdistriktgerichts <strong>von</strong> Utah (RIW 2010, 402), durch das <strong>de</strong>r in<br />
Deutschland ansässigen Beklagten aufgegeben wur<strong>de</strong>, elektronisch gespeicherte Datenbestän<strong>de</strong><br />
gegenüber <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n USA ansässigen Klägerin offenzulegen. Gleichzeitig zieht <strong>de</strong>r Beitrag teilweise<br />
an<strong>de</strong>re rechtliche Schlussfolgerungen als Knöfel (RIW 2010, 403) in seiner Analyse <strong>de</strong>s genannten<br />
Urteils.<br />
Dr. Johannes Lux, Berlin, und Tobias Glienke, Frankfurt a. M.<br />
Jahr: 2010 // Heft: 9 // Seite: 603<br />
Arbeitszeitflexibilisierung und Kurzarbeit in Spanien<br />
Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat Spanien hart getroffen. Die Auswirkungen <strong>de</strong>r Krise<br />
sind insbeson<strong>de</strong>re auf <strong>de</strong>m spanischen Arbeitsmarkt stark zu spüren. Neben <strong>de</strong>r<br />
Haushaltskonsolidierung versucht die spanische Regierung, durch eine Flexibilisierung <strong>de</strong>s<br />
Arbeitsrechts <strong>de</strong>r Massenarbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Bereits im vergangenen Jahr hat<br />
Spanien seine Regelungen <strong>de</strong>r ganzen o<strong>de</strong>r teilweisen "Aussetzung" <strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses<br />
reformiert. Dabei galt das <strong>de</strong>utsche Mo<strong>de</strong>ll <strong>de</strong>r Kurzarbeit als Vorbild (siehe dazu schon<br />
Fuchs/Fröhlich, RIW 2010, 298). Der folgen<strong>de</strong> Beitrag beleuchtet die jüngst unternommenen<br />
Reformschritte. Ein Schwerpunkt dieser Arbeitsrechtsreform war es, die Regelungen zur Kurzarbeit<br />
für die Praxis attraktiver zu gestalten, sowie die Arbeitszeitgestaltung im Unternehmen zu<br />
flexibilisieren.<br />
Dr. Martin Fröhlich, Köln, und Professor Dr. Teresa Velasco Portero, Córdoba<br />
Jahr: 2010 // Heft: 9 // Seite: 607<br />
Das europäische Mo<strong>de</strong>ll einer Regulierung <strong>von</strong> Ratingagenturen - aktuelle<br />
praxisrelevante Rechtsfragen und Entwicklungen<br />
Die bis hierher noch nicht überwun<strong>de</strong>nen Finanzmarktkrise(n) verlagerten ihren Schwerpunkt<br />
beständig. An<strong>de</strong>rs als in einer antiken Tragödie sind die Wirkmechanismen zu komplex für (nur) eine