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6 <strong>von</strong> 6 <strong>08.09</strong>.2010 13:04<br />

o<strong>de</strong>r eine <strong>de</strong>m geschützten Zeichen ähnliche<br />

Bezeichnung einem Suchmaschinenbetreiber<br />

gegenüber als Schlüsselwort angibt mit <strong>de</strong>m<br />

Ziel, dass bei <strong>de</strong>r Eingabe dieser Bezeichnung<br />

als Suchwort in die Suchmaschine in einem<br />

<strong>von</strong> <strong>de</strong>r Trefferliste räumlich getrennten<br />

Werbeblock eine als solche gekennzeichnete<br />

Anzeige <strong>de</strong>s Dritten (mit Link auf <strong>de</strong>ssen<br />

Website) als Werbung für seine Waren o<strong>de</strong>r<br />

Dienstleistungen erscheint. In <strong>de</strong>n<br />

entschie<strong>de</strong>nen Fällen enthielt die Anzeige<br />

we<strong>de</strong>r das als Suchwort verwen<strong>de</strong>te frem<strong>de</strong><br />

Zeichen noch sonst einen Hinweis auf <strong>de</strong>n<br />

Kennzeicheninhaber o<strong>de</strong>r auf die <strong>von</strong> diesem<br />

angebotenen Produkte.<br />

Steuerliche Abzugsfähigkeit <strong>von</strong><br />

Spen<strong>de</strong>n an eine gemeinnützige<br />

Einrichtung im EU-Ausland<br />

1. Macht ein Steuerpflichtiger in einem<br />

Mitgliedstaat die steuerliche Abzugsfähigkeit<br />

<strong>von</strong> Spen<strong>de</strong>n an Einrichtungen geltend, die in<br />

einem an<strong>de</strong>ren Mitgliedstaat ansässig und<br />

dort als gemeinnützig anerkannt sind, fallen<br />

solche Spen<strong>de</strong>n auch dann unter die<br />

Bestimmungen <strong>de</strong>s EG-Vertrags über <strong>de</strong>n<br />

freien Kapitalverkehr, wenn es sich um<br />

Sachspen<strong>de</strong>n in Form <strong>von</strong> Gegenstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />

täglichen Gebrauchs han<strong>de</strong>lt. 2. Art. 56 EG<br />

steht <strong>de</strong>r Regelung eines Mitgliedstaats<br />

entgegen, wonach bei Spen<strong>de</strong>n an als<br />

gemeinnützig anerkannte Einrichtungen nur<br />

Spen<strong>de</strong>n an im Inland ansässige<br />

Einrichtungen <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Steuer abgezogen<br />

wer<strong>de</strong>n können, ohne je<strong>de</strong> Möglichkeit für <strong>de</strong>n<br />

Spen<strong>de</strong>r, nachzuweisen, dass eine Spen<strong>de</strong> an<br />

eine Einrichtung, die in einem an<strong>de</strong>ren<br />

Mitgliedstaat ansässig ist, die nach dieser<br />

Regelung gelten<strong>de</strong>n Voraussetzungen für die<br />

Gewährung einer solchen Vergünstigung<br />

erfüllt. EG Art. 56; Richtlinie 77/779/EWG<br />

Art. 1, 2; EstG § 10b<br />

BGH: Anwendbarkeit <strong>de</strong>r CMR –<br />

Gerichtsstand<br />

1. Bei <strong>de</strong>r Frage, ob eine Streitigkeit aus einer<br />

<strong>de</strong>r CMR unterliegen<strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rung resultiert,<br />

ist auf <strong>de</strong>n zwischen <strong>de</strong>m<br />

Hauptfrachtführer und seinem Auftraggeber<br />

geschlossenen Gesamtbeför<strong>de</strong>rungsvertrag<br />

und nicht auf das Vertragsverhältnis zwischen<br />

<strong>de</strong>m Haupt /Unterfrachtführer und einem<br />

(weiteren) Unterfrachtführer abzustellen. 2.<br />

Der Anwendungsbereich <strong>de</strong>s Art. 31 Abs. 1<br />

lit. b CMR ist – ebenso wie <strong>de</strong>rjenige <strong>de</strong>s Art.<br />

32 CMR – auf Ansprüche beschränkt, die mit<br />

<strong>de</strong>m Beför<strong>de</strong>rungsvertrag noch in einem<br />

hinreichend engen Zusammenhang stehen.<br />

Erfasst wer<strong>de</strong>n aber je<strong>de</strong>nfalls Ansprüche <strong>von</strong><br />

und gegen Personen, die an <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung<br />

als solcher unmittelbar beteiligt sind. 3. Die<br />

Anwendung <strong>de</strong>s Art. 31 Abs. 1 lit. b CMR auf<br />

gegen <strong>de</strong>n Unterfrachtführer gerichtete<br />

<strong>de</strong>liktische Ansprüche ist nur dann<br />

gerechtfertigt, wenn er weiß o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st<br />

hätte wis-sen können, dass er im Rahmen<br />

einer <strong>de</strong>r CMR unterliegen<strong>de</strong>n<br />

Gesamtbeför<strong>de</strong>rung tätig wird.<br />

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