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6 <strong>von</strong> 6 <strong>08.09</strong>.2010 13:04<br />
o<strong>de</strong>r eine <strong>de</strong>m geschützten Zeichen ähnliche<br />
Bezeichnung einem Suchmaschinenbetreiber<br />
gegenüber als Schlüsselwort angibt mit <strong>de</strong>m<br />
Ziel, dass bei <strong>de</strong>r Eingabe dieser Bezeichnung<br />
als Suchwort in die Suchmaschine in einem<br />
<strong>von</strong> <strong>de</strong>r Trefferliste räumlich getrennten<br />
Werbeblock eine als solche gekennzeichnete<br />
Anzeige <strong>de</strong>s Dritten (mit Link auf <strong>de</strong>ssen<br />
Website) als Werbung für seine Waren o<strong>de</strong>r<br />
Dienstleistungen erscheint. In <strong>de</strong>n<br />
entschie<strong>de</strong>nen Fällen enthielt die Anzeige<br />
we<strong>de</strong>r das als Suchwort verwen<strong>de</strong>te frem<strong>de</strong><br />
Zeichen noch sonst einen Hinweis auf <strong>de</strong>n<br />
Kennzeicheninhaber o<strong>de</strong>r auf die <strong>von</strong> diesem<br />
angebotenen Produkte.<br />
Steuerliche Abzugsfähigkeit <strong>von</strong><br />
Spen<strong>de</strong>n an eine gemeinnützige<br />
Einrichtung im EU-Ausland<br />
1. Macht ein Steuerpflichtiger in einem<br />
Mitgliedstaat die steuerliche Abzugsfähigkeit<br />
<strong>von</strong> Spen<strong>de</strong>n an Einrichtungen geltend, die in<br />
einem an<strong>de</strong>ren Mitgliedstaat ansässig und<br />
dort als gemeinnützig anerkannt sind, fallen<br />
solche Spen<strong>de</strong>n auch dann unter die<br />
Bestimmungen <strong>de</strong>s EG-Vertrags über <strong>de</strong>n<br />
freien Kapitalverkehr, wenn es sich um<br />
Sachspen<strong>de</strong>n in Form <strong>von</strong> Gegenstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />
täglichen Gebrauchs han<strong>de</strong>lt. 2. Art. 56 EG<br />
steht <strong>de</strong>r Regelung eines Mitgliedstaats<br />
entgegen, wonach bei Spen<strong>de</strong>n an als<br />
gemeinnützig anerkannte Einrichtungen nur<br />
Spen<strong>de</strong>n an im Inland ansässige<br />
Einrichtungen <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Steuer abgezogen<br />
wer<strong>de</strong>n können, ohne je<strong>de</strong> Möglichkeit für <strong>de</strong>n<br />
Spen<strong>de</strong>r, nachzuweisen, dass eine Spen<strong>de</strong> an<br />
eine Einrichtung, die in einem an<strong>de</strong>ren<br />
Mitgliedstaat ansässig ist, die nach dieser<br />
Regelung gelten<strong>de</strong>n Voraussetzungen für die<br />
Gewährung einer solchen Vergünstigung<br />
erfüllt. EG Art. 56; Richtlinie 77/779/EWG<br />
Art. 1, 2; EstG § 10b<br />
BGH: Anwendbarkeit <strong>de</strong>r CMR –<br />
Gerichtsstand<br />
1. Bei <strong>de</strong>r Frage, ob eine Streitigkeit aus einer<br />
<strong>de</strong>r CMR unterliegen<strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rung resultiert,<br />
ist auf <strong>de</strong>n zwischen <strong>de</strong>m<br />
Hauptfrachtführer und seinem Auftraggeber<br />
geschlossenen Gesamtbeför<strong>de</strong>rungsvertrag<br />
und nicht auf das Vertragsverhältnis zwischen<br />
<strong>de</strong>m Haupt /Unterfrachtführer und einem<br />
(weiteren) Unterfrachtführer abzustellen. 2.<br />
Der Anwendungsbereich <strong>de</strong>s Art. 31 Abs. 1<br />
lit. b CMR ist – ebenso wie <strong>de</strong>rjenige <strong>de</strong>s Art.<br />
32 CMR – auf Ansprüche beschränkt, die mit<br />
<strong>de</strong>m Beför<strong>de</strong>rungsvertrag noch in einem<br />
hinreichend engen Zusammenhang stehen.<br />
Erfasst wer<strong>de</strong>n aber je<strong>de</strong>nfalls Ansprüche <strong>von</strong><br />
und gegen Personen, die an <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung<br />
als solcher unmittelbar beteiligt sind. 3. Die<br />
Anwendung <strong>de</strong>s Art. 31 Abs. 1 lit. b CMR auf<br />
gegen <strong>de</strong>n Unterfrachtführer gerichtete<br />
<strong>de</strong>liktische Ansprüche ist nur dann<br />
gerechtfertigt, wenn er weiß o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st<br />
hätte wis-sen können, dass er im Rahmen<br />
einer <strong>de</strong>r CMR unterliegen<strong>de</strong>n<br />
Gesamtbeför<strong>de</strong>rung tätig wird.<br />
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