Landschaftsplan Nr. 6 „Meinerzhagen“ - Märkischer Kreis
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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 6 "Meinerzhagen"<br />
Textliche Darstellungen und Festsetzungen<br />
- Satzung des Märkischen <strong>Kreis</strong>es vom 14. Dezember 2001 -<br />
2.1.35 NSG „Elmchebach-Tal“<br />
Fläche:<br />
Deutsche Grundkarte:<br />
ca. 3,78 ha<br />
34.16 / 56.66 Sellenrade<br />
Besonderer Schutzzweck<br />
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt<br />
- zur Erhaltung und Optimierung eines landschaftstypischen Wiesentales mit naturnahem<br />
Bachlauf und begleitenden Nass- und Feuchtwiesen als Lebensraum gefährdeter Pflanzenund<br />
Tiergemeinschaften.<br />
Beschreibung des Schutzgebietes:<br />
Die Schutzfestsetzung umfasst das Wiesental des Elmchebaches und entspricht der nordwestlichen<br />
Teilfläche des "Schutzwürdigen Biotops" <strong>Nr</strong>. 56.<br />
Das Muldental des Elmchebaches ist ca. 40 m breit. Der Talgrund wird als Wiese und Weide genutzt.<br />
Vielfach treten Nassstellen mit entsprechender Flora auf. Auf Flächen, die nicht mehr bewirtschaftet<br />
werden, haben sich nitrophile Hochstaudenfluren gebildet. Der Bach mäandriert<br />
naturnah und wird auf langen Strecken von Gehölzen begleitet. An lichten Stellen haben sich<br />
dichte Uferstaudenfluren entwickelt.<br />
Besondere Schutzwirkungen<br />
I. Besondere Verbote<br />
Es ist verboten:<br />
(in landbaulicher Hinsicht)<br />
- das Grünland vor dem 15.06. zu mähen;<br />
Unter Berücksichtigung von Klima und Witterungsverlauf im jeweiligen Bewirtschaftungsjahr<br />
sind Abweichungen von diesem Termin nach vorheriger Absprache mit der unteren<br />
Landschaftsbehörde möglich.<br />
- das Grünland mit mehr als 2 GVE/ha zu beweiden;<br />
- die Nass- und Feuchtgrünlandbereiche zu kälken;<br />
(in jagdlicher Hinsicht)<br />
- die Erstellung von jagdlichen Einrichtungen und die Durchführung von Hegemaßnahmen<br />
(z.B. Hochsitze, Wildäsungsflächen, Fütterung, künstliche Brutstätten) mit Ausnahme der<br />
Errichtung von offenen Ansitzleitern;<br />
- das Aussetzen von Wild;<br />
- die Ausbildung einschließlich Prüfung von Jagdhunden.<br />
Erläuterung:<br />
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