19.04.2014 Aufrufe

Landschaftsplan Nr. 6 „Meinerzhagen“ - Märkischer Kreis

Landschaftsplan Nr. 6 „Meinerzhagen“ - Märkischer Kreis

Landschaftsplan Nr. 6 „Meinerzhagen“ - Märkischer Kreis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 6 "Meinerzhagen"<br />

Textliche Darstellungen und Festsetzungen<br />

- Satzung des Märkischen <strong>Kreis</strong>es vom 14. Dezember 2001 -<br />

2.1.35 NSG „Elmchebach-Tal“<br />

Fläche:<br />

Deutsche Grundkarte:<br />

ca. 3,78 ha<br />

34.16 / 56.66 Sellenrade<br />

Besonderer Schutzzweck<br />

Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt<br />

- zur Erhaltung und Optimierung eines landschaftstypischen Wiesentales mit naturnahem<br />

Bachlauf und begleitenden Nass- und Feuchtwiesen als Lebensraum gefährdeter Pflanzenund<br />

Tiergemeinschaften.<br />

Beschreibung des Schutzgebietes:<br />

Die Schutzfestsetzung umfasst das Wiesental des Elmchebaches und entspricht der nordwestlichen<br />

Teilfläche des "Schutzwürdigen Biotops" <strong>Nr</strong>. 56.<br />

Das Muldental des Elmchebaches ist ca. 40 m breit. Der Talgrund wird als Wiese und Weide genutzt.<br />

Vielfach treten Nassstellen mit entsprechender Flora auf. Auf Flächen, die nicht mehr bewirtschaftet<br />

werden, haben sich nitrophile Hochstaudenfluren gebildet. Der Bach mäandriert<br />

naturnah und wird auf langen Strecken von Gehölzen begleitet. An lichten Stellen haben sich<br />

dichte Uferstaudenfluren entwickelt.<br />

Besondere Schutzwirkungen<br />

I. Besondere Verbote<br />

Es ist verboten:<br />

(in landbaulicher Hinsicht)<br />

- das Grünland vor dem 15.06. zu mähen;<br />

Unter Berücksichtigung von Klima und Witterungsverlauf im jeweiligen Bewirtschaftungsjahr<br />

sind Abweichungen von diesem Termin nach vorheriger Absprache mit der unteren<br />

Landschaftsbehörde möglich.<br />

- das Grünland mit mehr als 2 GVE/ha zu beweiden;<br />

- die Nass- und Feuchtgrünlandbereiche zu kälken;<br />

(in jagdlicher Hinsicht)<br />

- die Erstellung von jagdlichen Einrichtungen und die Durchführung von Hegemaßnahmen<br />

(z.B. Hochsitze, Wildäsungsflächen, Fütterung, künstliche Brutstätten) mit Ausnahme der<br />

Errichtung von offenen Ansitzleitern;<br />

- das Aussetzen von Wild;<br />

- die Ausbildung einschließlich Prüfung von Jagdhunden.<br />

Erläuterung:<br />

- 112 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!