Landschaftsplan Nr. 6 „Meinerzhagen“ - Märkischer Kreis
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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 6 "Meinerzhagen"<br />
Textliche Darstellungen und Festsetzungen<br />
- Satzung des Märkischen <strong>Kreis</strong>es vom 14. Dezember 2001 -<br />
Entwicklungsziel 5:<br />
„Wiederherstellung einer in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild<br />
oder ihrer Oberflächenstruktur geschädigten Landschaft“<br />
5.1 Wiederherstellung anthropogen stark veränderter Bereiche (Gesteinsabbau)<br />
Das Entwicklungsziel bezieht sich auf die Gesteinsabbauflächen im Listertal.<br />
Das Entwicklungsziel bedeutet insbesondere:<br />
- die Wiederherstellung der durch die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen in Anspruch<br />
genommenen Flächen. Diese sind entweder optimal zu rekultivieren oder in einem<br />
ökologisch erwünschten Zustand zu belassen bzw. in einen solchen zu überführen; vereinbar<br />
mit dem Ziel der Wiederherstellung ist auch die natürliche Entwicklung von Teilbereichen<br />
der Abbauflächen.<br />
5.2 Wiederherstellung anthropogen stark veränderter Bereiche (Teichanlagen)<br />
Dieses Entwicklungsziel bezieht sich auf die Teich- und Fischteichanlagen in den Talräumen.<br />
Die Anlage von Teichen, insbesondere der gewerblichen Fischteiche bewirkt eine schwerwiegende<br />
Beeinträchtigung der noch weitgehend naturnahen Täler in ihrem Erscheinungsbild. Einige<br />
Teiche sind durch den Aufstau (Damm) des Gewässerlaufes entstanden. Dadurch ist der Charakter<br />
des Fließgewässers sowie die Mobilität der Gewässerfauna beeinträchtigt.<br />
Das Entwicklungsziel bedeutet insbesondere:<br />
- Wiederherstellung der natürlichen Talmorphologie;<br />
- Wiederherstellung der natürlichen Fließgewässerdynamik.<br />
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