Ratskurier Nr 4 / 2013 - Stadt Nordhausen
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Seite 4 <strong>Nr</strong>. 04/<strong>2013</strong> | 01. Juni <strong>2013</strong><br />
nerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind<br />
diese Verstöße unbeachtlich.<br />
Ausfertigungsvermerk<br />
Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />
sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet.<br />
<strong>Nordhausen</strong>, den 24. Mai <strong>2013</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />
Dr. Klaus Zeh<br />
Oberbürgermeister<br />
Auf der Grundlage der §§ 19 Abs. 1, 21 Abs. 2 und 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung<br />
(ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. <strong>Nr</strong>. 2 S.<br />
41), zuletzt geändert durch Gesetzt vom 21. Dezember 2011 (GVBI. S. 531, 532), der §§ 1, 2, 5<br />
und 15 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 19. September 2000 (GVBl S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März<br />
2011 (GVBl. S. 61) hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> in der Sitzung vom<br />
15. Mai <strong>2013</strong> folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuern<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Hundersteuersatzung) beschlossen:<br />
Amtlicher Teil<br />
Artikel I<br />
1. § 1 wird wie folgt geändert:<br />
(1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />
einschließlich der Ortsteile.<br />
(2) Gefährliche Hunde werden gesondert besteuert.<br />
Als gefährliche Hunde gelten Hunde im Sinne des Thüringer Gesetzes zum Schutz der<br />
Bevölkerung vor Tiergefahren in der Fassung vom 22.06.2011.<br />
Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind insbesondere<br />
a) Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier,<br />
Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden<br />
b) Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde nach Durchführung<br />
eines Wesenstestes im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden.<br />
2. § 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:<br />
Die Steuer für das Halten von Hunden beträgt im gesamten<br />
Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> jährlich je Hund 72,00 €.<br />
Abweichend von Satz 1 beträgt die Steuer im gesamten<br />
Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> für das Halten<br />
von gefährlichen Hunden jährlich je Hund 360,00 €.<br />
3. § 3 Abs. 2 entfällt<br />
Artikel II<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am Ersten des Monates nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.<br />
Bekanntmachungshinweis<br />
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung<br />
und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> schriftlich<br />
und unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb<br />
einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind<br />
diese Verstöße unbeachtlich.<br />
Ausfertigungsvermerk<br />
Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />
sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet.<br />
<strong>Nordhausen</strong>, den 24. Mai <strong>2013</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />
gez. Dr. Klaus Zeh<br />
Oberbürgermeister<br />
1. Satzung zur Änderung der Satzung<br />
über die Erhebung von Hundesteuern in der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Hundesteuersatzung)<br />
Beschluss- und Genehmigungsverfahren<br />
Mit Beschlussvorlage BV/0828/<strong>2013</strong> hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> die 1. Satzung zur<br />
Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuern in der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Hundesteuersatzung)<br />
beschlossen.<br />
Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes <strong>Nordhausen</strong> hat mit Schreiben vom<br />
22. Mai <strong>2013</strong> die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuern<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Hundesteuersatzung) genehmigt.<br />
<strong>Nordhausen</strong>, den 24. Mai <strong>2013</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> schreibt die Nutzung für folgende Sportstätten für den Trainings- und<br />
Wettkampfbetrieb vom 1. August <strong>2013</strong> bis 31. Juli 2014 aus:<br />
Nordhäuser Ballspielhalle<br />
Werthersporthalle<br />
Kegelbahn der Werthersporthalle<br />
Badehaus <strong>Nordhausen</strong><br />
Hohekreuz-Sportplatz<br />
Kunstrasenplatz im Albert-Kuntz-Sportpark<br />
Sporthalle der Staatlichen Grundschule „Albert Kuntz“<br />
Sporthalle der Staatlichen Grundschule „Niedersalza“<br />
Sporthalle der Staatlichen Regelschule „G. E. Lessing“<br />
Sporthalle der Staatlichen Grund- und Regelschule „Käthe Kollwitz“<br />
Sporthalle der Staatlichen Grundschule „B. Brecht“<br />
Sporthalle der Staatlichen Regelschule „Petersberg“<br />
Sporthalle der Staatlichen Grund- und Regelschule „Am Förstemannweg“<br />
Sporthalle der Staatlichen Grundschule Petersdorf<br />
Sporthalle im Ortsteil Sundhausen<br />
Zur Antragstellung nutzen Sie bitte das unten abgedruckte Formular. Dieses ist bis zum<br />
30.6.<strong>2013</strong> bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>, Amt für Bildung und Generationen, SG Schulen, Sport<br />
und Jugend, Markt 15 in 99734 <strong>Nordhausen</strong> einzureichen.<br />
Das Antragsformular ist auch im Sachgebiet Schulen, Sport und Jugend, Tel.: 03631-696493<br />
oder unter www.nordhausen.de unter der Rubrik Öffentliche Ausschreibungen, sonstiges oder<br />
unter www.ksb-nordhausen.de erhältlich.<br />
Bestehende Verträge für das Schuljahr 2012/<strong>2013</strong> laufen grundsätzlich am 31.07.<strong>2013</strong> aus.<br />
Der Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten. Verspätet eingehende Anträge werden nachrangig<br />
bearbeitet.<br />
Anlage:<br />
Formular<br />
Bekanntmachung<br />
Sportstättenbeantragung für den Trainings- und<br />
Wettkampfbetrieb<br />
gez. Dr. Klaus Zeh<br />
Oberbürgermeister