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Ratskurier Nr 4 / 2013 - Stadt Nordhausen

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Seite 4 <strong>Nr</strong>. 04/<strong>2013</strong> | 01. Juni <strong>2013</strong><br />

nerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind<br />

diese Verstöße unbeachtlich.<br />

Ausfertigungsvermerk<br />

Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />

sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet.<br />

<strong>Nordhausen</strong>, den 24. Mai <strong>2013</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />

Dr. Klaus Zeh<br />

Oberbürgermeister<br />

Auf der Grundlage der §§ 19 Abs. 1, 21 Abs. 2 und 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung<br />

(ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. <strong>Nr</strong>. 2 S.<br />

41), zuletzt geändert durch Gesetzt vom 21. Dezember 2011 (GVBI. S. 531, 532), der §§ 1, 2, 5<br />

und 15 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 19. September 2000 (GVBl S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März<br />

2011 (GVBl. S. 61) hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> in der Sitzung vom<br />

15. Mai <strong>2013</strong> folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuern<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Hundersteuersatzung) beschlossen:<br />

Amtlicher Teil<br />

Artikel I<br />

1. § 1 wird wie folgt geändert:<br />

(1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />

einschließlich der Ortsteile.<br />

(2) Gefährliche Hunde werden gesondert besteuert.<br />

Als gefährliche Hunde gelten Hunde im Sinne des Thüringer Gesetzes zum Schutz der<br />

Bevölkerung vor Tiergefahren in der Fassung vom 22.06.2011.<br />

Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind insbesondere<br />

a) Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier,<br />

Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden<br />

b) Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde nach Durchführung<br />

eines Wesenstestes im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden.<br />

2. § 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:<br />

Die Steuer für das Halten von Hunden beträgt im gesamten<br />

Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> jährlich je Hund 72,00 €.<br />

Abweichend von Satz 1 beträgt die Steuer im gesamten<br />

Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> für das Halten<br />

von gefährlichen Hunden jährlich je Hund 360,00 €.<br />

3. § 3 Abs. 2 entfällt<br />

Artikel II<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am Ersten des Monates nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.<br />

Bekanntmachungshinweis<br />

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung<br />

und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> schriftlich<br />

und unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb<br />

einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind<br />

diese Verstöße unbeachtlich.<br />

Ausfertigungsvermerk<br />

Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />

sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet.<br />

<strong>Nordhausen</strong>, den 24. Mai <strong>2013</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />

gez. Dr. Klaus Zeh<br />

Oberbürgermeister<br />

1. Satzung zur Änderung der Satzung<br />

über die Erhebung von Hundesteuern in der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Hundesteuersatzung)<br />

Beschluss- und Genehmigungsverfahren<br />

Mit Beschlussvorlage BV/0828/<strong>2013</strong> hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> die 1. Satzung zur<br />

Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuern in der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Hundesteuersatzung)<br />

beschlossen.<br />

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes <strong>Nordhausen</strong> hat mit Schreiben vom<br />

22. Mai <strong>2013</strong> die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuern<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Hundesteuersatzung) genehmigt.<br />

<strong>Nordhausen</strong>, den 24. Mai <strong>2013</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> schreibt die Nutzung für folgende Sportstätten für den Trainings- und<br />

Wettkampfbetrieb vom 1. August <strong>2013</strong> bis 31. Juli 2014 aus:<br />

Nordhäuser Ballspielhalle<br />

Werthersporthalle<br />

Kegelbahn der Werthersporthalle<br />

Badehaus <strong>Nordhausen</strong><br />

Hohekreuz-Sportplatz<br />

Kunstrasenplatz im Albert-Kuntz-Sportpark<br />

Sporthalle der Staatlichen Grundschule „Albert Kuntz“<br />

Sporthalle der Staatlichen Grundschule „Niedersalza“<br />

Sporthalle der Staatlichen Regelschule „G. E. Lessing“<br />

Sporthalle der Staatlichen Grund- und Regelschule „Käthe Kollwitz“<br />

Sporthalle der Staatlichen Grundschule „B. Brecht“<br />

Sporthalle der Staatlichen Regelschule „Petersberg“<br />

Sporthalle der Staatlichen Grund- und Regelschule „Am Förstemannweg“<br />

Sporthalle der Staatlichen Grundschule Petersdorf<br />

Sporthalle im Ortsteil Sundhausen<br />

Zur Antragstellung nutzen Sie bitte das unten abgedruckte Formular. Dieses ist bis zum<br />

30.6.<strong>2013</strong> bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>, Amt für Bildung und Generationen, SG Schulen, Sport<br />

und Jugend, Markt 15 in 99734 <strong>Nordhausen</strong> einzureichen.<br />

Das Antragsformular ist auch im Sachgebiet Schulen, Sport und Jugend, Tel.: 03631-696493<br />

oder unter www.nordhausen.de unter der Rubrik Öffentliche Ausschreibungen, sonstiges oder<br />

unter www.ksb-nordhausen.de erhältlich.<br />

Bestehende Verträge für das Schuljahr 2012/<strong>2013</strong> laufen grundsätzlich am 31.07.<strong>2013</strong> aus.<br />

Der Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten. Verspätet eingehende Anträge werden nachrangig<br />

bearbeitet.<br />

Anlage:<br />

Formular<br />

Bekanntmachung<br />

Sportstättenbeantragung für den Trainings- und<br />

Wettkampfbetrieb<br />

gez. Dr. Klaus Zeh<br />

Oberbürgermeister

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