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Ratskurier Nr 4 / 2013 - Stadt Nordhausen

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Seite 6 <strong>Nr</strong>. 04/<strong>2013</strong> | 01. Juni <strong>2013</strong><br />

Haushaltssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />

für die Haushaltsjahre <strong>2013</strong> und 2014<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> hat auf Grund des § 6 ThürKDG in der Fassung vom 19.<br />

November 2008, zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2010, folgende Haushaltssatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1 Ergebnis- und Finanzplan<br />

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre <strong>2013</strong> und 2014 wird<br />

1. im Ergebnisplan<br />

<strong>2013</strong> 2014<br />

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 68.741.143 € 68.275.699 €<br />

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 68.722.193 € 68.248.824 €<br />

Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen 18.950 € 26.875 €<br />

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 € 0 €<br />

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 € 0 €<br />

Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen 0 € 0 €<br />

das Jahresergebnis vor Veränderung des Sonderpostens für Belastung<br />

aus dem kommunalen Finanzausgleich und vor der Veränderung der<br />

Rücklagen auf 18.950 € 26.875 €<br />

die Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem<br />

kommunalen Finanzausgleich auf 0 € 0 €<br />

die Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem<br />

kommunalen Finanzausgleich auf 0 € 0 €<br />

die Einstellung in die allgemeine Rücklage auf 0 € 0 €<br />

die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auf 0 € 0 €<br />

die Einstellung in die zweckgebundene Ergebnisrücklage auf 0 € 0 €<br />

die Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage auf 0 € 0 €<br />

das Jahresergebnis auf 18.950 € 26.875 €<br />

2. im Finanzplan<br />

<strong>2013</strong> 2014<br />

der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen auf 65.927.039 € 65.133.959 €<br />

der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen auf 61.367.086 € 60.611.396 €<br />

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 4.559.953 € 4.522.563 €<br />

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen auf 0 € 0 €<br />

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen auf 0 € 0 €<br />

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 € 0 €<br />

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen<br />

Ein- und Auszahlungen 4.559.953 € 4.522.563 €<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

auf 3.124.897 € 3.040.103 €<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

auf 5.842.928 € 4.513.013 €<br />

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -2.718.031 € -1.472.910 €<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />

auf 2.718.031 € 1.472.910 €<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />

auf 4.128.547 € 4.144.937 €<br />

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -1.410.516 € -2.672.027 €<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern,<br />

fremden Finanzmitteln auf 0 € 0 €<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern,<br />

fremden Finanzmitteln auf 0 € 0 €<br />

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern,<br />

fremden Finanzmitteln 0 € 0 €<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 71.769.967 € 69.646.972 €<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 71.338.561 € 69.269.346 €<br />

Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr 431.406 € 377.626 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen (ohne Umschuldungen) erforderlich ist, wird festgesetzt<br />

für<br />

- verzinsliche Kredite in <strong>2013</strong> auf 2.292.431 €<br />

und 2014 auf 1.472.910 €<br />

sowie<br />

- zinslose Kredite vom Land Thüringen in<br />

<strong>2013</strong> auf 425.600 €<br />

2014 auf 0 €<br />

damit<br />

gesamt in <strong>2013</strong> auf 2.718.031 €<br />

und 2014 auf 1.472.910 €<br />

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.<br />

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />

<strong>2013</strong> 2014<br />

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />

wird festgesetzt auf 10.800.000 € 10.700.000 €<br />

Amtlicher Teil<br />

§ 5 Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und Kredite<br />

zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen<br />

a) Investitionskredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen (ohne Umschuldungen) erforderlich ist, wird<br />

festgesetzt für<br />

- den <strong>Stadt</strong>entwässerungsbetrieb – Eigenbetrieb der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> –<br />

auf 0 € 0 €<br />

b) Verpflichtungsermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt für<br />

- den <strong>Stadt</strong>entwässerungsbetrieb – Eigenbetrieb der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> –<br />

auf 290.000 € 0 €<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für den in den künftigen Haushaltsjahren<br />

voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich für<br />

- den <strong>Stadt</strong>entwässerungsbetrieb – Eigenbetrieb der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> –<br />

auf 0 € 0 €<br />

c) Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt für<br />

- den <strong>Stadt</strong>entwässerungsbetrieb – Eigenbetrieb der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> –<br />

auf 0 € 0 €<br />

§ 6 Abgabensätze der Gemeinde und der Sondervermögen mit Sonderrechnung<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> werden für die Haushaltsjahre<br />

wie folgt festgesetzt:<br />

<strong>2013</strong> 2014<br />

a) Grundsteuer<br />

- Grundsteuer A 330 v. H. 330 v.H.<br />

- Grundsteuer B 400 v. H. 400 v.H.<br />

b) Gewerbesteuer 400 v. H. 400 v.H.<br />

§ 7 Stellenplan<br />

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt:<br />

im Jahr <strong>2013</strong> 444 Vollzeitäquivalente (VzÄ) und<br />

im Jahr 2014 444 Vollzeitäquivalente (VzÄ).<br />

§ 8 Eigenkapital<br />

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2011 beträgt voraussichtlich<br />

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum<br />

§ 9 Inkrafttreten<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar <strong>2013</strong> in Kraft.<br />

<strong>Nordhausen</strong>, den 28. Mai <strong>2013</strong>.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>.<br />

Dr. Zeh<br />

Oberbürgermeister<br />

293.237.391 €<br />

31.12.2012 293.287.868 €<br />

31.12.<strong>2013</strong> 293.306.818 €<br />

31.12.2014 293.333.693 €<br />

Ausfertigungsvermerk:<br />

Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />

sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet.<br />

Hinweis:<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre <strong>2013</strong> und 2014 wird hiermit öffentlich<br />

bekannt gemacht. Die nach den § 13 Abs. 4, § 14 Abs. 2 und § 16 Abs. 2 ThürKDG erforderlichen<br />

Genehmigungen der Rechtsaufsichtbehörde zu den Festsetzungen in § 6 Abs. 2 <strong>Nr</strong>.<br />

2 bis 4 ThürKDG sind wie folgt erteilt:<br />

Bescheid des Landratsamtes vom 24.05.<strong>2013</strong>:<br />

„Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahme in Höhe von<br />

<strong>2013</strong>: 2.718.031 €<br />

2014: 1.472.910 €<br />

wird gem. §§ 14 Abs. 2; 5 Abs. 3 ThürKDG genehmigt.<br />

Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre<br />

<strong>2013</strong> und 2014 nicht.“<br />

Gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan<br />

zwei Wochen lang öffentlich ausgelegt. Die Auslegungsfrist beginnt am 03.06.<strong>2013</strong> und<br />

endet am 14.06.<strong>2013</strong>. Die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan können während der<br />

Dienstzeiten der Verwaltung im Büro des Oberbürgermeisters, Markt 1, Zimmer 102, und im<br />

Amt für Finanz- und Vermögensverwaltung, Lutherplatz 5, Zimmer 212, eingesehen werden.<br />

Die Haushaltssatzung kann mit ihren Anlagen bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses<br />

von Montag bis Freitag während der Dienstzeiten der Verwaltung im Büro des<br />

Oberbürgermeisters, Markt 1, Zimmer 102, und im Amt für Finanz- und Vermögensverwaltung,<br />

Postgebäude, Lutherplatz 5, Zimmer 211/212, eingesehen werden.<br />

<strong>Nordhausen</strong>, den 28. Mai <strong>2013</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />

gez. Dr. Zeh<br />

Oberbürgermeister

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