Ratskurier Nr 4 / 2013 - Stadt Nordhausen
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Seite 6 <strong>Nr</strong>. 04/<strong>2013</strong> | 01. Juni <strong>2013</strong><br />
Haushaltssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />
für die Haushaltsjahre <strong>2013</strong> und 2014<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> hat auf Grund des § 6 ThürKDG in der Fassung vom 19.<br />
November 2008, zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2010, folgende Haushaltssatzung<br />
beschlossen:<br />
§ 1 Ergebnis- und Finanzplan<br />
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre <strong>2013</strong> und 2014 wird<br />
1. im Ergebnisplan<br />
<strong>2013</strong> 2014<br />
der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 68.741.143 € 68.275.699 €<br />
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 68.722.193 € 68.248.824 €<br />
Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen 18.950 € 26.875 €<br />
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 € 0 €<br />
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 € 0 €<br />
Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen 0 € 0 €<br />
das Jahresergebnis vor Veränderung des Sonderpostens für Belastung<br />
aus dem kommunalen Finanzausgleich und vor der Veränderung der<br />
Rücklagen auf 18.950 € 26.875 €<br />
die Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem<br />
kommunalen Finanzausgleich auf 0 € 0 €<br />
die Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem<br />
kommunalen Finanzausgleich auf 0 € 0 €<br />
die Einstellung in die allgemeine Rücklage auf 0 € 0 €<br />
die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auf 0 € 0 €<br />
die Einstellung in die zweckgebundene Ergebnisrücklage auf 0 € 0 €<br />
die Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage auf 0 € 0 €<br />
das Jahresergebnis auf 18.950 € 26.875 €<br />
2. im Finanzplan<br />
<strong>2013</strong> 2014<br />
der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen auf 65.927.039 € 65.133.959 €<br />
der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen auf 61.367.086 € 60.611.396 €<br />
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 4.559.953 € 4.522.563 €<br />
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen auf 0 € 0 €<br />
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen auf 0 € 0 €<br />
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 € 0 €<br />
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen<br />
Ein- und Auszahlungen 4.559.953 € 4.522.563 €<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit<br />
auf 3.124.897 € 3.040.103 €<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />
auf 5.842.928 € 4.513.013 €<br />
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -2.718.031 € -1.472.910 €<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />
auf 2.718.031 € 1.472.910 €<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />
auf 4.128.547 € 4.144.937 €<br />
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -1.410.516 € -2.672.027 €<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern,<br />
fremden Finanzmitteln auf 0 € 0 €<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern,<br />
fremden Finanzmitteln auf 0 € 0 €<br />
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern,<br />
fremden Finanzmitteln 0 € 0 €<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 71.769.967 € 69.646.972 €<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 71.338.561 € 69.269.346 €<br />
Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr 431.406 € 377.626 €<br />
festgesetzt.<br />
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen<br />
und Investitionsförderungsmaßnahmen (ohne Umschuldungen) erforderlich ist, wird festgesetzt<br />
für<br />
- verzinsliche Kredite in <strong>2013</strong> auf 2.292.431 €<br />
und 2014 auf 1.472.910 €<br />
sowie<br />
- zinslose Kredite vom Land Thüringen in<br />
<strong>2013</strong> auf 425.600 €<br />
2014 auf 0 €<br />
damit<br />
gesamt in <strong>2013</strong> auf 2.718.031 €<br />
und 2014 auf 1.472.910 €<br />
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.<br />
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />
<strong>2013</strong> 2014<br />
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />
wird festgesetzt auf 10.800.000 € 10.700.000 €<br />
Amtlicher Teil<br />
§ 5 Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und Kredite<br />
zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen<br />
a) Investitionskredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen<br />
und Investitionsförderungsmaßnahmen (ohne Umschuldungen) erforderlich ist, wird<br />
festgesetzt für<br />
- den <strong>Stadt</strong>entwässerungsbetrieb – Eigenbetrieb der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> –<br />
auf 0 € 0 €<br />
b) Verpflichtungsermächtigungen<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt für<br />
- den <strong>Stadt</strong>entwässerungsbetrieb – Eigenbetrieb der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> –<br />
auf 290.000 € 0 €<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für den in den künftigen Haushaltsjahren<br />
voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich für<br />
- den <strong>Stadt</strong>entwässerungsbetrieb – Eigenbetrieb der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> –<br />
auf 0 € 0 €<br />
c) Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt für<br />
- den <strong>Stadt</strong>entwässerungsbetrieb – Eigenbetrieb der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> –<br />
auf 0 € 0 €<br />
§ 6 Abgabensätze der Gemeinde und der Sondervermögen mit Sonderrechnung<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> werden für die Haushaltsjahre<br />
wie folgt festgesetzt:<br />
<strong>2013</strong> 2014<br />
a) Grundsteuer<br />
- Grundsteuer A 330 v. H. 330 v.H.<br />
- Grundsteuer B 400 v. H. 400 v.H.<br />
b) Gewerbesteuer 400 v. H. 400 v.H.<br />
§ 7 Stellenplan<br />
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt:<br />
im Jahr <strong>2013</strong> 444 Vollzeitäquivalente (VzÄ) und<br />
im Jahr 2014 444 Vollzeitäquivalente (VzÄ).<br />
§ 8 Eigenkapital<br />
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2011 beträgt voraussichtlich<br />
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum<br />
§ 9 Inkrafttreten<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar <strong>2013</strong> in Kraft.<br />
<strong>Nordhausen</strong>, den 28. Mai <strong>2013</strong>.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>.<br />
Dr. Zeh<br />
Oberbürgermeister<br />
293.237.391 €<br />
31.12.2012 293.287.868 €<br />
31.12.<strong>2013</strong> 293.306.818 €<br />
31.12.2014 293.333.693 €<br />
Ausfertigungsvermerk:<br />
Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />
sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet.<br />
Hinweis:<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre <strong>2013</strong> und 2014 wird hiermit öffentlich<br />
bekannt gemacht. Die nach den § 13 Abs. 4, § 14 Abs. 2 und § 16 Abs. 2 ThürKDG erforderlichen<br />
Genehmigungen der Rechtsaufsichtbehörde zu den Festsetzungen in § 6 Abs. 2 <strong>Nr</strong>.<br />
2 bis 4 ThürKDG sind wie folgt erteilt:<br />
Bescheid des Landratsamtes vom 24.05.<strong>2013</strong>:<br />
„Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahme in Höhe von<br />
<strong>2013</strong>: 2.718.031 €<br />
2014: 1.472.910 €<br />
wird gem. §§ 14 Abs. 2; 5 Abs. 3 ThürKDG genehmigt.<br />
Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre<br />
<strong>2013</strong> und 2014 nicht.“<br />
Gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan<br />
zwei Wochen lang öffentlich ausgelegt. Die Auslegungsfrist beginnt am 03.06.<strong>2013</strong> und<br />
endet am 14.06.<strong>2013</strong>. Die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan können während der<br />
Dienstzeiten der Verwaltung im Büro des Oberbürgermeisters, Markt 1, Zimmer 102, und im<br />
Amt für Finanz- und Vermögensverwaltung, Lutherplatz 5, Zimmer 212, eingesehen werden.<br />
Die Haushaltssatzung kann mit ihren Anlagen bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses<br />
von Montag bis Freitag während der Dienstzeiten der Verwaltung im Büro des<br />
Oberbürgermeisters, Markt 1, Zimmer 102, und im Amt für Finanz- und Vermögensverwaltung,<br />
Postgebäude, Lutherplatz 5, Zimmer 211/212, eingesehen werden.<br />
<strong>Nordhausen</strong>, den 28. Mai <strong>2013</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />
gez. Dr. Zeh<br />
Oberbürgermeister