199 kB - Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
199 kB - Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
199 kB - Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Osteoporose-Vertrag mit der BARMER GEK 01.01.2014<br />
Beim Wechsel des Osteologen fordert der neugewählte Osteologe von dem<br />
bisherigen Osteologen die den Versicherten betreffenden Patientenunterlagen<br />
an.<br />
b) Einschreibung der Versicherten und elektronische Erfassung der Daten bis<br />
zum Ende des Quartals im KVMV – Online, sowie eine nach der<br />
Einschreibung zeitnahe Weiterleitung der unterschriebenen<br />
Teilnahmeerklärung der Versicherten an folgende Adresse:<br />
BARMER GEK<br />
Marienplatz 3, 19053 Schwerin<br />
oder per FAX: 0800 332060 12-3391<br />
c) Beachtung der Dokumentation entsprechend Anlage 16.<br />
d) Einschreibungen sind ausschließlich zulässig, sofern sie auf elektronischem<br />
Wege arztseitig erfasst und übermittelt werden. Die allgemeine<br />
vertragsärztliche Dokumentations- und Aufzeichnungspflicht bleibt davon<br />
unberührt.<br />
e) Über Einschreibungen wird der überweisende Haus- bzw. Facharzt zeitnah,<br />
spätestens nach 7 Arbeitstagen durch den Osteologen informiert.<br />
f) Der Osteologe führt bei einem > 20%igen 10-Jahresgesamtfrakturrisiko eine<br />
osteologische Erstuntersuchung gemäß der Leistungsbeschreibung durch und<br />
komplettiert die Basisdokumentation (Anlage 11) sowie die Osteologische<br />
Erstdokumentation (Anlage 12).<br />
g) Ergeben sich aus der Auswertung der klinischen Untersuchungsergebnisse,<br />
dass ein 10-Jahresgesamtfrakturrisiko von >30% vorliegt, leitet der Osteologe<br />
eine leitliniengerechte Therapie ein. Er erstellt auf Basis der aktuellen DVO<br />
Leitlinien partnerschaftlich einen individuell abgestimmten Therapieplan, der<br />
Ziele, Dauer und Verlauf dokumentiert und vereinbart diesen schriftlich mit<br />
dem Patienten, um die Therapietreue zu optimieren.<br />
h) Der Osteologe erstellt während der laufenden Behandlung des Versicherten<br />
zu den Untersuchungszeitpunkten 12 und 24 Monaten nach Einschreibung<br />
eine Zwischendokumentation (Anlage 13) und sendet diese möglichst<br />
elektronisch an das Bundesosteoporoseregister sowie an den behandelnden<br />
Haus- bzw. Facharzt. Die Inhalte der Verlaufsuntersuchungen sind der<br />
Anlage 7 zu entnehmen. Die auszufüllenden Dokumente sind im<br />
Bundesosteoporoseregister hinterlegt. Der Zugriff auf dieses Register ist unter<br />
folgender Anschrift zu beantragen:<br />
DVO Osteoporoseregister<br />
Herrn Dr. med. Alexander Defer<br />
Großenhainer Str. 129<br />
01129 Dresden<br />
Tel.: 0351/ 85 33 80<br />
Unterschriftsfassung Seite 10 von 18