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199 kB - Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern

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Osteoporose-Vertrag mit der BARMER GEK 01.01.2014<br />

Beim Wechsel des Osteologen fordert der neugewählte Osteologe von dem<br />

bisherigen Osteologen die den Versicherten betreffenden Patientenunterlagen<br />

an.<br />

b) Einschreibung der Versicherten und elektronische Erfassung der Daten bis<br />

zum Ende des Quartals im KVMV – Online, sowie eine nach der<br />

Einschreibung zeitnahe Weiterleitung der unterschriebenen<br />

Teilnahmeerklärung der Versicherten an folgende Adresse:<br />

BARMER GEK<br />

Marienplatz 3, 19053 Schwerin<br />

oder per FAX: 0800 332060 12-3391<br />

c) Beachtung der Dokumentation entsprechend Anlage 16.<br />

d) Einschreibungen sind ausschließlich zulässig, sofern sie auf elektronischem<br />

Wege arztseitig erfasst und übermittelt werden. Die allgemeine<br />

vertragsärztliche Dokumentations- und Aufzeichnungspflicht bleibt davon<br />

unberührt.<br />

e) Über Einschreibungen wird der überweisende Haus- bzw. Facharzt zeitnah,<br />

spätestens nach 7 Arbeitstagen durch den Osteologen informiert.<br />

f) Der Osteologe führt bei einem > 20%igen 10-Jahresgesamtfrakturrisiko eine<br />

osteologische Erstuntersuchung gemäß der Leistungsbeschreibung durch und<br />

komplettiert die Basisdokumentation (Anlage 11) sowie die Osteologische<br />

Erstdokumentation (Anlage 12).<br />

g) Ergeben sich aus der Auswertung der klinischen Untersuchungsergebnisse,<br />

dass ein 10-Jahresgesamtfrakturrisiko von >30% vorliegt, leitet der Osteologe<br />

eine leitliniengerechte Therapie ein. Er erstellt auf Basis der aktuellen DVO<br />

Leitlinien partnerschaftlich einen individuell abgestimmten Therapieplan, der<br />

Ziele, Dauer und Verlauf dokumentiert und vereinbart diesen schriftlich mit<br />

dem Patienten, um die Therapietreue zu optimieren.<br />

h) Der Osteologe erstellt während der laufenden Behandlung des Versicherten<br />

zu den Untersuchungszeitpunkten 12 und 24 Monaten nach Einschreibung<br />

eine Zwischendokumentation (Anlage 13) und sendet diese möglichst<br />

elektronisch an das Bundesosteoporoseregister sowie an den behandelnden<br />

Haus- bzw. Facharzt. Die Inhalte der Verlaufsuntersuchungen sind der<br />

Anlage 7 zu entnehmen. Die auszufüllenden Dokumente sind im<br />

Bundesosteoporoseregister hinterlegt. Der Zugriff auf dieses Register ist unter<br />

folgender Anschrift zu beantragen:<br />

DVO Osteoporoseregister<br />

Herrn Dr. med. Alexander Defer<br />

Großenhainer Str. 129<br />

01129 Dresden<br />

Tel.: 0351/ 85 33 80<br />

Unterschriftsfassung Seite 10 von 18

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