3. Auswirkungen der Rassenlehre
3. Auswirkungen der Rassenlehre
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Rassenhygiene Sofia Fäh 5<br />
<strong>3.</strong> <strong>Auswirkungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Rassenlehre</strong><br />
<strong>3.</strong>1. Anfänge<br />
Otmar Freiherr von Verschuer, Humangenetiker und Rassenhygieniker, war <strong>der</strong><br />
Überzeugung, dass die Erbanlage eines Menschen sein Schicksal bestimme:<br />
„Für jeden Menschen sind durch seine Erbveranlagung schicksalhaft bestimmte<br />
Grenzen für seine Entwicklung festgelegt. Ein Neger kann keine weißen Kin<strong>der</strong><br />
erzeugen, erblich Schwachsinnige haben wie<strong>der</strong>um vorwiegend schwachsinnige<br />
Kin<strong>der</strong>, bestimmte Missbildungen übertragen sich nach bekannter Gesetzmäßigkeit<br />
usw. Das sind Grenzen, die durch unsere Forschung immer klarer und sicherer<br />
abgesteckt werden. Sie sind nicht überschreitbar.“ 1<br />
Diese Überzeugung setzte sich im Denken <strong>der</strong> Nationalsozialisten fest und radikalisierte sich<br />
zunehmend.<br />
Angefangen wurde mit Anreizen für Mutterschaft von „erbgesunden“ Frauen: Der Staat<br />
unterstützte solche finanziell und ehrte kin<strong>der</strong>reiche Familien öffentlich. Für Kin<strong>der</strong>lose<br />
wurden Geldstrafen bzw. eine höhere Besteuerung veranlasst. Dies war nicht nur eine<br />
„Massnahme“ zur Vermehrung „gesunden“ Genmaterials, son<strong>der</strong>n auch grundsätzlich eine<br />
Reaktion auf die damals sinkende Geburtenrate.<br />
Bald wurden „erbkranke“ Frauen und Männern entwe<strong>der</strong> zwangssterilisiert o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en<br />
Eheschliessung verboten. Man begann, vor <strong>der</strong> Eheschliessung „erbgesundheitsärztliche“<br />
Untersuchungen durchzuführen, bei welchen bestimmt wurde, wie mit den Heiratswilligen<br />
„verfahren“ werden sollte. Als „erbkrank“ galten: „[...]‚gemeingefährliche Irre’,<br />
Gewohnheitsverbrecher und an<strong>der</strong>e ‚Schädlinge <strong>der</strong> Gesellschaft’“ 2 . Als Nächstes wurde <strong>der</strong><br />
Begriff auf alle ausgeweitet, die das System „belasteten“: „[...]Landstreicher, Arbeitsscheue,<br />
Hausierbettler, Trunkenbolde, Verbrecher, Prostituierte und Zuhälter [...] sowie ‚Blöd- und<br />
Schwachsinnige’, Geisteskranke, Epileptiker, anstaltsbedürftige Blinde, Taubstumme,<br />
Krüppel, Invalide und Sieche etc.“ 3<br />
1 Verschuer, Erbbild vom Menschen, S.12. in Schmuhl: Grenzüberschreitungen, S. 402<br />
2 Harten / Neirich / Schwerendt: Rassenhygiene als Erziehungsideologie des Dritten Reichs, S. 6<br />
3 Harten / Neirich / Schwerendt: Rassenhygiene als Erziehungsideologie des Dritten Reichs, S. 6 und Schmuhl:<br />
Grenzüberschreitungen, S.410 - 416