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3. Auswirkungen der Rassenlehre

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Rassenhygiene Sofia Fäh 5<br />

<strong>3.</strong> <strong>Auswirkungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Rassenlehre</strong><br />

<strong>3.</strong>1. Anfänge<br />

Otmar Freiherr von Verschuer, Humangenetiker und Rassenhygieniker, war <strong>der</strong><br />

Überzeugung, dass die Erbanlage eines Menschen sein Schicksal bestimme:<br />

„Für jeden Menschen sind durch seine Erbveranlagung schicksalhaft bestimmte<br />

Grenzen für seine Entwicklung festgelegt. Ein Neger kann keine weißen Kin<strong>der</strong><br />

erzeugen, erblich Schwachsinnige haben wie<strong>der</strong>um vorwiegend schwachsinnige<br />

Kin<strong>der</strong>, bestimmte Missbildungen übertragen sich nach bekannter Gesetzmäßigkeit<br />

usw. Das sind Grenzen, die durch unsere Forschung immer klarer und sicherer<br />

abgesteckt werden. Sie sind nicht überschreitbar.“ 1<br />

Diese Überzeugung setzte sich im Denken <strong>der</strong> Nationalsozialisten fest und radikalisierte sich<br />

zunehmend.<br />

Angefangen wurde mit Anreizen für Mutterschaft von „erbgesunden“ Frauen: Der Staat<br />

unterstützte solche finanziell und ehrte kin<strong>der</strong>reiche Familien öffentlich. Für Kin<strong>der</strong>lose<br />

wurden Geldstrafen bzw. eine höhere Besteuerung veranlasst. Dies war nicht nur eine<br />

„Massnahme“ zur Vermehrung „gesunden“ Genmaterials, son<strong>der</strong>n auch grundsätzlich eine<br />

Reaktion auf die damals sinkende Geburtenrate.<br />

Bald wurden „erbkranke“ Frauen und Männern entwe<strong>der</strong> zwangssterilisiert o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en<br />

Eheschliessung verboten. Man begann, vor <strong>der</strong> Eheschliessung „erbgesundheitsärztliche“<br />

Untersuchungen durchzuführen, bei welchen bestimmt wurde, wie mit den Heiratswilligen<br />

„verfahren“ werden sollte. Als „erbkrank“ galten: „[...]‚gemeingefährliche Irre’,<br />

Gewohnheitsverbrecher und an<strong>der</strong>e ‚Schädlinge <strong>der</strong> Gesellschaft’“ 2 . Als Nächstes wurde <strong>der</strong><br />

Begriff auf alle ausgeweitet, die das System „belasteten“: „[...]Landstreicher, Arbeitsscheue,<br />

Hausierbettler, Trunkenbolde, Verbrecher, Prostituierte und Zuhälter [...] sowie ‚Blöd- und<br />

Schwachsinnige’, Geisteskranke, Epileptiker, anstaltsbedürftige Blinde, Taubstumme,<br />

Krüppel, Invalide und Sieche etc.“ 3<br />

1 Verschuer, Erbbild vom Menschen, S.12. in Schmuhl: Grenzüberschreitungen, S. 402<br />

2 Harten / Neirich / Schwerendt: Rassenhygiene als Erziehungsideologie des Dritten Reichs, S. 6<br />

3 Harten / Neirich / Schwerendt: Rassenhygiene als Erziehungsideologie des Dritten Reichs, S. 6 und Schmuhl:<br />

Grenzüberschreitungen, S.410 - 416

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