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Mitteilungen der Landarbeiterkammer

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Sommergespräche Fälligkeit des <strong>der</strong> Urlaubszuschusses<br />

<strong>Landarbeiterkammer</strong> Tirol<br />

Informationsaustausch mit den Klubobleuten <strong>der</strong> im Tiroler Landtag<br />

vertretenen politischen Parteien und Gruppierungen<br />

In den Monaten Juni und Juli wird für den Großteil<br />

<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Land- und Forstwirtschaft tätigen Dienstnehmer<br />

Bereits <strong>der</strong> den Urlaubszuschuss vierten Sommer fällig. führen Vertreter <strong>der</strong><br />

<strong>Landarbeiterkammer</strong> die sogenannten Sommergespräche<br />

Die entsprechenden mit wichtigen Fälligkeitstermine Vertretern aus Politik, sind: Interessenvertretung<br />

und Gesellschaft.<br />

n für Dienstnehmer in Käsereibetrieben (Käsereien<br />

und Heuer Milchsammelstellen) suchte man das Gespräch und für mit Waldaufseher den Klubobleuten<br />

1. Juni; aller im Tiroler Landtag vertretenen politischen<br />

<strong>der</strong><br />

Gruppierungen. Der Reigen begann mit dem Klubobmann<br />

n für <strong>der</strong> Berufsjäger, Grünen, LAbg. Angestellte Georg und WilliArbeiter und wurde in landwirtschaftlichegesetzt<br />

mit dem Sommergespräch Genossenschaften, mit dem Gutsangestell-<br />

Klubobmann<br />

fortte<br />

<strong>der</strong> und ÖVP Angestellte Tirol, LAbg. sowie Bürgermeister Arbeiter <strong>der</strong> Josef ÖBF Geisler; AG <strong>der</strong> ein<br />

30. weiteres Juni Gespräch und gab es mit Klubobmann LAbg. Ernst<br />

Pechlaner von <strong>der</strong> SÖ und letztlich kam es Mitte September<br />

für Dienstnehmer auch noch zu einem Gartenbaubetrieben, Sommergespräch mit Landar-<br />

dem<br />

n<br />

beiter Klubobmann und Arbeiter <strong>der</strong> Liste beim Fritz, MR-Service LAbg. Bernhard <strong>der</strong> 1. Juli. Ernst.<br />

Die Das Sommergespräch einschlägigen Bestimmungen mit Klubobmann <strong>der</strong> LAbg. einzelnen Mag.<br />

Kollektivverträge werden im Folgenden wie<strong>der</strong>gegeben<br />

und kurz erläutert.<br />

<strong>Mitteilungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Landarbeiterkammer</strong><br />

getreten o<strong>der</strong> vor dem 31.5.2013 ausgeschieden ist. So<br />

hat z.B. ein Dienstnehmer, <strong>der</strong> am 1.1.2013 eingetreten<br />

und<br />

Gerald<br />

dessen<br />

Hauser<br />

Dienstverhältnis<br />

von <strong>der</strong> FPÖ<br />

am<br />

wurde<br />

31.5.2013<br />

zweimal<br />

noch<br />

terminisiert,<br />

aufrecht<br />

ist,<br />

musste<br />

Anspruch<br />

von Mag.<br />

auf einen<br />

Hauser<br />

Urlaubszuschuss<br />

wegen an<strong>der</strong>er Termine<br />

in Höhe<br />

von<br />

aber<br />

5/12<br />

zweimal<br />

des Monatslohnes.<br />

abgesagt werden.<br />

Unter Bei allen Monatslohn Gesprächen versteht wurde zunächst man den vom tatsächlich Präsident<br />

gewährten <strong>der</strong> <strong>Landarbeiterkammer</strong>, monatlichen Franz Lohn, Mark, wobei die „Institution jedoch<br />

gewährleistet <strong>Landarbeiterkammer</strong>“ sein muss, vorgestellt dass <strong>der</strong> und Dienstnehmer danach die<br />

zumindest dringendsten den Anliegen, monatlichen die in Kollektivvertragslohn den Einflussbereich des an<br />

Urlaubszuschuss Tiroler Landtags fallen, erhält. dargestellt. Das bedeutet, In den dass durchaus Dienstnehmer,<br />

sehr tiefgehenden die überkollektivvertraglich Gesprächen, in denen entlohnt auch werden, Details<br />

auch zur einen Sprache entsprechend kamen, höheren brachten Urlaubszuschuss die jeweiligen erhalten<br />

Klubobleute müssen. zum Ausdruck, dass sie die Anliegen <strong>der</strong><br />

land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer und ihrer<br />

Der gesetzlichen Anspruch Interessenvertretung auf Urlaubszuschuss - geht <strong>der</strong> <strong>Landarbeiterkammer</strong><br />

wenn - <strong>der</strong> im Dienstnehmer Rahmen ihrer Möglichkeiten unbegründet vorzeitig und im<br />

dann verloren,<br />

austritt. Rahmen ihrer politischen Programme auch entsprechend<br />

unterstützen wollen.<br />

§ 16 des Kollektivvertrages für die Waldaufseher<br />

Tirols bestimmt,<br />

§ 20 des Kollektivvertrages für Dienstnehmer in<br />

Käsereibetrieben Tirols lautet:<br />

(1) Dienstnehmer, die am 31. Mai mindestens<br />

ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind, erhalten einen<br />

Urlaubszuschuss im Ausmaß eines Monatslohnes.<br />

(2) Dienstnehmer, die während des in Abs. 1 bestimmten<br />

mit Zeitraumes Klubobmann eingetreten Ernst Pechlaner o<strong>der</strong> … ausgeschieden<br />

Gespräche<br />

sind, erhalten den aliquoten Teil, wobei entgeltfortzahlungsfreie<br />

Zeiträume bei Krankheit und Unfall<br />

während aufrechtem Dienstverhältnis zu keiner<br />

Vermin<strong>der</strong>ung des Anspruches führen.<br />

dass <strong>der</strong> Dienstnehmer in jedem Kalen<strong>der</strong>jahr<br />

Anspruch auf einen Urlaubszuschuss hat, wobei<br />

vollbeschäftigten Waldaufsehern ein Urlaubszuschuss<br />

in <strong>der</strong> Höhe des Maigehaltes einschließlich Familienund<br />

Kin<strong>der</strong>zulagen und teilzeitbeschäftigten Waldaufsehern<br />

ein solcher in Höhe des durchschnittlichen<br />

Entgelts für die Monate Jänner bis Mai einschließlich<br />

Familien- und Kin<strong>der</strong>zulagen gebührt.<br />

… Josef Geisler<br />

Bei Ein- und Austritt während des Kalen<strong>der</strong>jahres<br />

erhält <strong>der</strong> Dienstnehmer den aliquoten Teil des<br />

Urlaubszuschusses; dessen Auszahlung hat spätestens<br />

am 1. Juni zu erfolgen.<br />

(3) Dienstnehmer, die unbegründet vorzeitig austreten,<br />

haben keinen Anspruch auf den Urlaubszuschuss.<br />

(4) <strong>der</strong> Urlaubszuschuss ist am 1. Juni auszubezahlen.<br />

… Bernhard Ernst<br />

Demnach erhalten alle Dienstnehmer, welche am<br />

31.5.2013 bereits ein Jahr im selben Betrieb beschäftigt<br />

waren, einen Urlaubszuschuss in Höhe eines Monatslohnes.<br />

Bemessungsgrundlage für den Urlaubszuschuss ist<br />

demnach bei vollbeschäftigten Waldaufsehern das<br />

Maigehalt einschließlich <strong>der</strong> Familien- und Kin<strong>der</strong>zulagen.<br />

Bei teilzeitbeschäftigten Waldaufsehern wird<br />

das durchschnittliche Entgelt für die Monate Jänner<br />

bis Mai einschließlich Familien- und Kin<strong>der</strong>zulagen<br />

… und Georg Willi<br />

zugrunde gelegt.<br />

Deine (Ihre) Anliegen sind auch unsere Anliegen -<br />

- Tiroler Land- und Forstarbeiterbund und <strong>Landarbeiterkammer</strong> Tirol<br />

Ein Urlaubszuschuss im aliquoten Ausmaß gebührt,<br />

wenn <strong>der</strong> Dienstnehmer nach dem 31.5.2012 ein-<br />

Tritt ein Waldaufseher während des Kalen<strong>der</strong>jahres<br />

ein o<strong>der</strong> aus, so gebührt – ähnlich wie bei den beiden<br />

vorgenannten Dienstnehmergruppen – lediglich <strong>der</strong><br />

aliquote Teil des Urlaubszuschusses, wobei allerdings<br />

eine Bestimmung, wonach <strong>der</strong> Anspruch auf Urlaubs-<br />

Seite 16 8 Der Landarbeiter<br />

Nr. 5/2013 7/2009

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