Mitteilungen der Landarbeiterkammer
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Sommergespräche Fälligkeit des <strong>der</strong> Urlaubszuschusses<br />
<strong>Landarbeiterkammer</strong> Tirol<br />
Informationsaustausch mit den Klubobleuten <strong>der</strong> im Tiroler Landtag<br />
vertretenen politischen Parteien und Gruppierungen<br />
In den Monaten Juni und Juli wird für den Großteil<br />
<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Land- und Forstwirtschaft tätigen Dienstnehmer<br />
Bereits <strong>der</strong> den Urlaubszuschuss vierten Sommer fällig. führen Vertreter <strong>der</strong><br />
<strong>Landarbeiterkammer</strong> die sogenannten Sommergespräche<br />
Die entsprechenden mit wichtigen Fälligkeitstermine Vertretern aus Politik, sind: Interessenvertretung<br />
und Gesellschaft.<br />
n für Dienstnehmer in Käsereibetrieben (Käsereien<br />
und Heuer Milchsammelstellen) suchte man das Gespräch und für mit Waldaufseher den Klubobleuten<br />
1. Juni; aller im Tiroler Landtag vertretenen politischen<br />
<strong>der</strong><br />
Gruppierungen. Der Reigen begann mit dem Klubobmann<br />
n für <strong>der</strong> Berufsjäger, Grünen, LAbg. Angestellte Georg und WilliArbeiter und wurde in landwirtschaftlichegesetzt<br />
mit dem Sommergespräch Genossenschaften, mit dem Gutsangestell-<br />
Klubobmann<br />
fortte<br />
<strong>der</strong> und ÖVP Angestellte Tirol, LAbg. sowie Bürgermeister Arbeiter <strong>der</strong> Josef ÖBF Geisler; AG <strong>der</strong> ein<br />
30. weiteres Juni Gespräch und gab es mit Klubobmann LAbg. Ernst<br />
Pechlaner von <strong>der</strong> SÖ und letztlich kam es Mitte September<br />
für Dienstnehmer auch noch zu einem Gartenbaubetrieben, Sommergespräch mit Landar-<br />
dem<br />
n<br />
beiter Klubobmann und Arbeiter <strong>der</strong> Liste beim Fritz, MR-Service LAbg. Bernhard <strong>der</strong> 1. Juli. Ernst.<br />
Die Das Sommergespräch einschlägigen Bestimmungen mit Klubobmann <strong>der</strong> LAbg. einzelnen Mag.<br />
Kollektivverträge werden im Folgenden wie<strong>der</strong>gegeben<br />
und kurz erläutert.<br />
<strong>Mitteilungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Landarbeiterkammer</strong><br />
getreten o<strong>der</strong> vor dem 31.5.2013 ausgeschieden ist. So<br />
hat z.B. ein Dienstnehmer, <strong>der</strong> am 1.1.2013 eingetreten<br />
und<br />
Gerald<br />
dessen<br />
Hauser<br />
Dienstverhältnis<br />
von <strong>der</strong> FPÖ<br />
am<br />
wurde<br />
31.5.2013<br />
zweimal<br />
noch<br />
terminisiert,<br />
aufrecht<br />
ist,<br />
musste<br />
Anspruch<br />
von Mag.<br />
auf einen<br />
Hauser<br />
Urlaubszuschuss<br />
wegen an<strong>der</strong>er Termine<br />
in Höhe<br />
von<br />
aber<br />
5/12<br />
zweimal<br />
des Monatslohnes.<br />
abgesagt werden.<br />
Unter Bei allen Monatslohn Gesprächen versteht wurde zunächst man den vom tatsächlich Präsident<br />
gewährten <strong>der</strong> <strong>Landarbeiterkammer</strong>, monatlichen Franz Lohn, Mark, wobei die „Institution jedoch<br />
gewährleistet <strong>Landarbeiterkammer</strong>“ sein muss, vorgestellt dass <strong>der</strong> und Dienstnehmer danach die<br />
zumindest dringendsten den Anliegen, monatlichen die in Kollektivvertragslohn den Einflussbereich des an<br />
Urlaubszuschuss Tiroler Landtags fallen, erhält. dargestellt. Das bedeutet, In den dass durchaus Dienstnehmer,<br />
sehr tiefgehenden die überkollektivvertraglich Gesprächen, in denen entlohnt auch werden, Details<br />
auch zur einen Sprache entsprechend kamen, höheren brachten Urlaubszuschuss die jeweiligen erhalten<br />
Klubobleute müssen. zum Ausdruck, dass sie die Anliegen <strong>der</strong><br />
land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer und ihrer<br />
Der gesetzlichen Anspruch Interessenvertretung auf Urlaubszuschuss - geht <strong>der</strong> <strong>Landarbeiterkammer</strong><br />
wenn - <strong>der</strong> im Dienstnehmer Rahmen ihrer Möglichkeiten unbegründet vorzeitig und im<br />
dann verloren,<br />
austritt. Rahmen ihrer politischen Programme auch entsprechend<br />
unterstützen wollen.<br />
§ 16 des Kollektivvertrages für die Waldaufseher<br />
Tirols bestimmt,<br />
§ 20 des Kollektivvertrages für Dienstnehmer in<br />
Käsereibetrieben Tirols lautet:<br />
(1) Dienstnehmer, die am 31. Mai mindestens<br />
ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind, erhalten einen<br />
Urlaubszuschuss im Ausmaß eines Monatslohnes.<br />
(2) Dienstnehmer, die während des in Abs. 1 bestimmten<br />
mit Zeitraumes Klubobmann eingetreten Ernst Pechlaner o<strong>der</strong> … ausgeschieden<br />
Gespräche<br />
sind, erhalten den aliquoten Teil, wobei entgeltfortzahlungsfreie<br />
Zeiträume bei Krankheit und Unfall<br />
während aufrechtem Dienstverhältnis zu keiner<br />
Vermin<strong>der</strong>ung des Anspruches führen.<br />
dass <strong>der</strong> Dienstnehmer in jedem Kalen<strong>der</strong>jahr<br />
Anspruch auf einen Urlaubszuschuss hat, wobei<br />
vollbeschäftigten Waldaufsehern ein Urlaubszuschuss<br />
in <strong>der</strong> Höhe des Maigehaltes einschließlich Familienund<br />
Kin<strong>der</strong>zulagen und teilzeitbeschäftigten Waldaufsehern<br />
ein solcher in Höhe des durchschnittlichen<br />
Entgelts für die Monate Jänner bis Mai einschließlich<br />
Familien- und Kin<strong>der</strong>zulagen gebührt.<br />
… Josef Geisler<br />
Bei Ein- und Austritt während des Kalen<strong>der</strong>jahres<br />
erhält <strong>der</strong> Dienstnehmer den aliquoten Teil des<br />
Urlaubszuschusses; dessen Auszahlung hat spätestens<br />
am 1. Juni zu erfolgen.<br />
(3) Dienstnehmer, die unbegründet vorzeitig austreten,<br />
haben keinen Anspruch auf den Urlaubszuschuss.<br />
(4) <strong>der</strong> Urlaubszuschuss ist am 1. Juni auszubezahlen.<br />
… Bernhard Ernst<br />
Demnach erhalten alle Dienstnehmer, welche am<br />
31.5.2013 bereits ein Jahr im selben Betrieb beschäftigt<br />
waren, einen Urlaubszuschuss in Höhe eines Monatslohnes.<br />
Bemessungsgrundlage für den Urlaubszuschuss ist<br />
demnach bei vollbeschäftigten Waldaufsehern das<br />
Maigehalt einschließlich <strong>der</strong> Familien- und Kin<strong>der</strong>zulagen.<br />
Bei teilzeitbeschäftigten Waldaufsehern wird<br />
das durchschnittliche Entgelt für die Monate Jänner<br />
bis Mai einschließlich Familien- und Kin<strong>der</strong>zulagen<br />
… und Georg Willi<br />
zugrunde gelegt.<br />
Deine (Ihre) Anliegen sind auch unsere Anliegen -<br />
- Tiroler Land- und Forstarbeiterbund und <strong>Landarbeiterkammer</strong> Tirol<br />
Ein Urlaubszuschuss im aliquoten Ausmaß gebührt,<br />
wenn <strong>der</strong> Dienstnehmer nach dem 31.5.2012 ein-<br />
Tritt ein Waldaufseher während des Kalen<strong>der</strong>jahres<br />
ein o<strong>der</strong> aus, so gebührt – ähnlich wie bei den beiden<br />
vorgenannten Dienstnehmergruppen – lediglich <strong>der</strong><br />
aliquote Teil des Urlaubszuschusses, wobei allerdings<br />
eine Bestimmung, wonach <strong>der</strong> Anspruch auf Urlaubs-<br />
Seite 16 8 Der Landarbeiter<br />
Nr. 5/2013 7/2009