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Die Wertermittlung in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz

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Hangneigung und Geländeausformung<br />

Mit zunehmender Hangneigung und ungünstiger Ausformung des<br />

Geländes werden<br />

• die Bewirtschaftung<br />

erschwert,<br />

• der Arbeitsaufwand, die<br />

Ernteverluste und die<br />

Abschwemmung erhöht,<br />

• und damit der Nutzen<br />

(Re<strong>in</strong>ertrag) verm<strong>in</strong>dert.<br />

<strong>Die</strong> Hangneigung wird bei der E<strong>in</strong>zelwertermittlung im Gelände<br />

gemessen.<br />

Der E<strong>in</strong>fluss der Geländeform auf den Wert landwirtschaftlicher<br />

Grundstücke wird durch Abschläge vom Bodenwert (<strong>in</strong> Wertzahlen oder<br />

prozentual) berücksichtigt.<br />

Beispiel:<br />

Hangneigung<br />

Abschlag<br />

unter 7 %<br />

0 WZ<br />

7 — 8 % 1 WZ<br />

9 — 10 % 2 WZ<br />

usw.<br />

↓<br />

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