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Die Wertermittlung in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz

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Wertm<strong>in</strong>derung durch Rohrleitungen z. B. Ferngas<br />

Sie berechnet sich<br />

• <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Schutzstreifen,<br />

i. d. R. 10 m breit, z. B. 21 — 2 L.<br />

• bei oberirdischen Anlagen <strong>nach</strong><br />

der Beh<strong>in</strong>derungsfläche, ähnlich<br />

wie bei Masten.<br />

<strong>Die</strong>se Wertm<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong>es Grundstückes ist im Regelfall auch mit der<br />

E<strong>in</strong>tragung e<strong>in</strong>er Grunddienstbarkeit verbunden und wird durch den<br />

Veranlasser entschädigt.<br />

Wertm<strong>in</strong>derung durch ständig wiederkehrende Beitragslasten<br />

Bei ständig wiederkehrenden Beitragslasten, z. B. für e<strong>in</strong>en Wasser- und<br />

Bodenverband gilt<br />

jährliche Beitragslast x Kapitalisierungsfaktor = Wertm<strong>in</strong>derung.<br />

<strong>Die</strong> Wertm<strong>in</strong>derungen werden <strong>in</strong> Wertzahlen umgerechnet und jeweils<br />

als Abschlag beim Bodenwert berücksichtigt.<br />

3.3 <strong>Die</strong> <strong>Wertermittlung</strong> von Sonderkulturen<br />

und deren Böden<br />

<strong>Die</strong> für die ortsüblichen Sonderkulturen geeigneten Flächen müssen<br />

eigens erfasst und <strong>in</strong> der <strong>Wertermittlung</strong>skarte oder e<strong>in</strong>er anderen<br />

Karte dargestellt werden, soweit es zu e<strong>in</strong>er wertgleichen Abf<strong>in</strong>dung<br />

erforderlich ist.<br />

Alle derartigen Flächen s<strong>in</strong>d wie landwirtschaftlich genutzte Grundstücke<br />

e<strong>in</strong>zuwerten.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus kann der Vorstand zur Bewertung der Anlagen bei<br />

Bedarf geeignete Sachverständige h<strong>in</strong>zuziehen.<br />

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