Amtsblatt vom 19.09.2013 - Landkreis Gotha
Amtsblatt vom 19.09.2013 - Landkreis Gotha
Amtsblatt vom 19.09.2013 - Landkreis Gotha
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Ausgabe <strong>vom</strong> 19. September 2013<br />
22. Jahrgang Nr. 17<br />
Aus dem Inhalt<br />
Seite<br />
Amtlicher Teil<br />
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters 2<br />
Termine der Ausschüsse 2<br />
Verordnung über einen geschützten<br />
Landschaftsbestandteil 4<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Ausschreibungen 7<br />
Ausbildungsbörse im November 10<br />
Sprechstunde der Bürgerbeauftragten 11<br />
Ausbau der Schulsozialarbeit 12<br />
Die Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft „Mittleres Nessetal”, Cornelia Frohn, und Landrat Konrad<br />
Gießmann setzten bei Wangenheim den symbolischen Spatenstich für den Beginn der Baumaßnahme.<br />
Ehemalige Landesstraßen kommen in die Kur<br />
<strong>Landkreis</strong> saniert Strecken im Wert von knapp 7 Mio. Euro<br />
<strong>Landkreis</strong>. Zwei dringend notwendige Sanierungen<br />
nehmen Straßenbauer im Auftrag des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> seit dieser Woche in Angriff.<br />
Landrat Konrad Gießmann gab am 16. September<br />
mit symbolischen Spatenstichen den Startschuss<br />
für die so genannten Erstsanierungen<br />
der Kreisstraße 7 von Goldbach über Wangenheim<br />
bis zur Kreisgrenze vor Tüngeda sowie<br />
für die Instandsetzung der Kreisstraße 24 von<br />
Friemar über Tröchtelborn bis zur Verbindung<br />
Bienstädt-Zimmernsupra. Beide Vorhaben<br />
summieren sich inklusive einer erheblichen<br />
Landesförderung auf 6,935 Mio. Euro und sollen<br />
im Jahr 2014 fertig gestellt werden. Für die<br />
Autofahrer rings um die betroffenen Orte bedeutet<br />
das, Sperrungen in Kauf zu nehmen. Im<br />
Falle Wangenheims bleibt die bestehende<br />
Umleitung von Tüngeda über die B 84 nach<br />
Bad Langensalza, die B 247 bis Warza und<br />
dann nach Goldbach erhalten. Wer in der<br />
Nesseaue unterwegs ist, muss von Friemar<br />
über Molschleben nach Bienstädt fahren und<br />
den Ort Tröchtelborn von Osten aus ansteuern.<br />
Im laufenden Jahr können aufgrund des späten<br />
Baubeginns zunächst nur Teilabschnitte realisiert<br />
werden. Im Mittleren Nessetal betrifft das<br />
die rund 1,5 Kilometer <strong>vom</strong> Ortsausgang<br />
Wangenheim bis zur Grenze des Wartburgkreises.<br />
Die knapp 800 Meter Ortsdurchfahrt<br />
sowie die 3,2 Kilometer von Wangenheim nach<br />
Goldbach stehen 2014 auf dem Programm. In<br />
der Nesseaue wird ähnlich verfahren: Während<br />
die zwei Kilometer zwischen Friemar und<br />
Tröchtelborn noch 2013 zur Instandsetzung<br />
anstehen, folgen die 2,5 Kilometer zwischen<br />
Tröchtelborn und dem Abzweig nach Zimmernsupra<br />
nach dem Jahreswechsel.<br />
„Die Aufteilung in zwei Jahresscheiben ist dem<br />
späten Haushaltsbeschluss sowie der noch<br />
späteren Bestätigung des Etats geschuldet“,<br />
erklärt Landrat Konrad Gießmann den ungewöhnlichen<br />
Zeitpunkt für einen Baubeginn im<br />
Herbst. – Fortsetzung auf Seite 10 –<br />
Fischerprüfung: Die nächste Fischerprüfung<br />
des Landratsamtes findet am<br />
29. November um 16 Uhr im Hörsaal<br />
des Bildungszentrums der Thüringer<br />
Steuerverwaltung <strong>Gotha</strong>, Bahnhofstraße<br />
12 statt. Der Antrag auf Zulassung zur<br />
Fischerprüfung ist spätestens vier Wochen<br />
vor dem Prüfungstermin bei der unteren<br />
Fischereibehörde im Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
mit dem Nachweis über die erfolgreiche<br />
Teilnahme am Vorbereitungslehrgang einzureichen.<br />
Die zur Fischerprüfung zugelassenen<br />
Teilnehmer erhalten dann eine<br />
schriftliche Benachrichtigung.<br />
Für Kinder und Eltern: Zur inzwischen<br />
11. Kinder- und Babykleiderbörse lädt der<br />
Förderverein des Kindergartens „Waidspatzen“<br />
am Samstag, 28. September,<br />
von 10 bis 16 Uhr in die Kulturscheune<br />
nach Mühlberg ein. Der Schwerpunkt<br />
liegt auf Herbst- und Winterkleidung; wie<br />
gewohnt werden auch Spielzeug, Kinderwagen<br />
und anderes Zubehör angeboten.<br />
Petrijünger aufgepasst: Am 28. September<br />
startet die Angelfischerschule<br />
Thüringen (www.angelfischerschule.de)<br />
beim SFV Schwabhausen einen Samstagsund<br />
29. September im Erfurter Airport-Hotel<br />
einen Sonntagslehrgang zur Vorbereitung<br />
auf die Angelprüfung. Einzelheiten erfahren<br />
Interessenten unter 0361 2229548.<br />
Dirigentenforum: Noch bis 20. September<br />
ist das Dirigentenforum des Deutschen<br />
Musikrates zu Gast bei der Thüringen Philharmonie<br />
<strong>Gotha</strong>. Für die Thüringen<br />
Philharmonie <strong>Gotha</strong> ist es seit ihrem ersten<br />
Mitwirken im Jahr 1991 bereits die 18.<br />
Werkstatt, die sie begleitet. Als Abschluss<br />
der Dirigierwerkstatt wird es am 20. September<br />
um 9.30 Uhr im Orchesterprobenraum<br />
der Thüringen Philharmonie<br />
<strong>Gotha</strong> eine öffentliche Probe geben, zu der<br />
Schulklassen aus der Umgebung sowie interessierte<br />
Zuhörer eingeladen sind<br />
(Anmeldung erbeten unter 03621 751776).
Bekanntmachungen<br />
Seite 2<br />
Vierte Bekanntmachung<br />
des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 192<br />
(<strong>Gotha</strong> – Ilm-Kreis) für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag<br />
am 22. September 2013<br />
Sitzung des Kreiswahlausschusses für den Wahlkreis 192 (<strong>Gotha</strong> –<br />
Ilm-Kreis) zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses<br />
am Donnerstag, 26. September 2013, um 17:00 Uhr<br />
im Landratsamt <strong>Gotha</strong>, 18.-März-Str. 50, Raum 116<br />
Tagesordnung:<br />
– Verpflichtung und Unterrichtung der Beisitzer,<br />
– Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses,<br />
– mündliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Bekanntgabe<br />
des im Wahlkreis gewählten Bewerbers<br />
Der Kreiswahlausschuss ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der<br />
erschienenen Beisitzer beschlussfähig. Die Sitzung des Kreiswahlausschusses<br />
ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt.<br />
gez. Rainer Schulz <strong>Gotha</strong>, 12.09.2013<br />
Kreiswahlleiter<br />
Amtlicher Teil <strong>vom</strong> 19. September 2013<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
1. Die nachstehend abgedruckte 5. Änderungssatzung zur Neufassung<br />
der Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes<br />
<strong>Gotha</strong> und <strong>Landkreis</strong>gemeinden wurde mit Beschluss Nr. 29/2013<br />
der Verbandsversammlung <strong>vom</strong> 22.08.2013 beschlossen.<br />
2. Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde wurde gemäß<br />
§ 42 Abs. 2 Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit<br />
(ThürKGG) am 30.08.2013 erteilt.<br />
3. Die vorgenannte Satzungsänderung wird entsprechend § 42 Abs. 3<br />
ThürKGG hiermit amtlich bekanntgemacht.<br />
gez. Gießmann <strong>Gotha</strong>, 10.09.2013<br />
Landrat<br />
5. Änderungssatzung zur Neufassung der Verbandssatzung<br />
des Wasser- und Abwasserzweckverbandes<br />
<strong>Gotha</strong> und <strong>Landkreis</strong>gemeinden<br />
Bekanntmachung<br />
der Sitzungstermine für die Ausschüsse des Kreistages im September<br />
2013<br />
Kreisausschuss<br />
Termin: 23.09.2013<br />
Ort:<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong>, 18.-März-Str. 50, Raum <strong>Gotha</strong><br />
Beginn: 16:00 Uhr<br />
Tagesordnung:<br />
I. Öffentlicher Teil<br />
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses<br />
<strong>vom</strong> 24.06.2013<br />
2. Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommunalordnung,<br />
KA 06-2013<br />
3. Änderung Rettungsdienstbereichsplan, BV 29/2013<br />
4. Nutzungskonzept für das Gebäude Schützenallee 31<br />
KTB 07/2013<br />
5. Informationen<br />
– Information über die Vergabe von Hoch- und Tiefbauleistungen<br />
sowie von Planungsleistungen im II. Quartal 2013<br />
– Information zur Abrechnung des Haushaltes des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />
II. Quartal 2013<br />
– Information zur Stundung von Forderungen entsprechend § 10<br />
Abs. 3 der Hauptsatzung<br />
6. Verschiedenes<br />
II. Nichtöffentlicher Teil<br />
Ausschusses für Soziales, Kultur und Bildung<br />
Termin: 25.09.2013<br />
Ort:<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong>, 18.-März-Str. 50, Raum <strong>Gotha</strong><br />
Beginn: 18:00 Uhr<br />
Tagesordnung: nichtöffentlich<br />
Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern, für Ausländer<br />
und Aussiedler<br />
Termin: 27.09.2013<br />
Ort:<br />
Gemeinschaftsunterkunft Waltershausen, Eisenacher<br />
Landstr. 72, 99880 Waltershausen<br />
Beginn: 14:00 Uhr<br />
Tagesordnung: nichtöffentlich<br />
gez. Gießmann <strong>Gotha</strong>, 11.09.2013<br />
Landrat<br />
Aufgrund des § 19 (1) Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und <strong>Landkreis</strong>ordnung<br />
in der Fassung der Neubekanntmachung <strong>vom</strong> 28.01.2003<br />
(GVBl. 2003 Nr. 2, S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes<br />
zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze<br />
<strong>vom</strong> 23.07.2013 (GVBl. 2013 Nr. 7, S. 194) und der §§ 17 und 20 (2)<br />
des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl.<br />
1992 Nr. 14, S. 232) in der Fassung der Neubekanntmachung <strong>vom</strong><br />
10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8, S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5<br />
des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer<br />
Gesetze <strong>vom</strong> 23.07.2013 (GVBl. 2013 Nr. 7, S. 194) hat die Verbandsversammlung<br />
des Wasser- und Abwasserzweckverbandes <strong>Gotha</strong><br />
und <strong>Landkreis</strong>gemeinden am 22.08.2013 folgende Satzungsänderung<br />
beschlossen:<br />
§ 1<br />
Änderung einer Satzung<br />
Die Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes <strong>Gotha</strong><br />
und <strong>Landkreis</strong>gemeinden <strong>vom</strong> 14.01.2009, veröffentlicht im <strong>Amtsblatt</strong> des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> <strong>vom</strong> 22.01.2009, zuletzt geändert durch die 4.<br />
Änderungssatzung zur Neufassung der Verbandssatzung <strong>vom</strong> 10.01.2012,<br />
veröffentlicht im <strong>Amtsblatt</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> <strong>vom</strong> 16.02.2012, wird<br />
wie folgt geändert:<br />
In § 8 („Zusammensetzung und Amtszeit der Verbandsversammlung“)<br />
werden die Absätze 1 und 3 wie folgt neu gefasst:<br />
(1) Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden<br />
und den übrigen Verbandsräten. Im Einzelnen setzt sich die Verbandsversammlung<br />
aus den Bürgermeistern/Oberbürgermeistern<br />
der verbandsangehörigen Gemeinden und Städte kraft Amtes zusammen.<br />
Im Fall der Beauftragung von Beigeordneten mit der ständigen<br />
Vertretung i.S.d. § 32 Abs. 7 ThürKO werden diese Verbandsräte.<br />
(3) Die Bürgermeister/Oberbürgermeister werden im Verhinderungsfalle<br />
von ihren Vertretern im Amt, die mit der ständigen Vertretung i.S.d.<br />
§ 32 Abs. 7 ThürKO beauftragten Beigeordneten von dem jeweiligen<br />
Bürgermeister/Oberbürgermeister oder einem weiteren<br />
Beigeordneten als ihre Vertreter im Amt vertreten.<br />
§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
Die Satzungsänderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
gez. Brand <strong>Gotha</strong>, 09.09.2013<br />
Verbandsvorsitzender
Amtlicher Teil <strong>vom</strong> 19. September 2013<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Am Dienstag, dem 01. Oktober 2013, um 16:00 Uhr, findet im Volkspark-Stadion<br />
<strong>Gotha</strong> die 44. Verbandsversammlung des Zweckverbandes<br />
„Volkspark-Stadion <strong>Gotha</strong>“ statt.<br />
Tagesordnung<br />
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsitzenden<br />
2. Bestätigung und Ergänzungen zur Tagesordnung<br />
3. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />
4. Protokollkontrolle und Bestätigung des Protokolls der Sitzung <strong>vom</strong><br />
27.03.2013<br />
5. Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung 2012 und<br />
Entlastung des Verbandsvorsitzenden<br />
6. Beratung zum Haushaltsplan 2013 und Beschlussfassung<br />
7. Beschlussfassung zur Nutzungs-, Vergabe- und Entgeltordnung<br />
8. Informationen der Geschäftsstelle<br />
9. Sonstiges<br />
Der Sitzungstermin wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.<br />
gez. K. Kreuch <strong>Gotha</strong>, 04.09.2013<br />
Verbandsvorsitzender<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
der Offenlegung der Ergebnisse der Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung<br />
und Abmarkung von Flurstücksgrenzen<br />
in der Gemeinde Tabarz, Gemarkung Tabarz, Flur 3, Flurstück 574/7,<br />
581/1 wurde eine Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und<br />
Abmarkung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer<br />
Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) <strong>vom</strong> 16.<br />
Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.<br />
Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnisse wurde eine<br />
Grenzniederschrift aufgenommen. Die Grenzniederschrift sowie die dazugehörige<br />
Skizze können von den Beteiligten<br />
Bekanntmachung<br />
Seite 3<br />
Die Firma Stein GmbH, Am Bahnhof 8 in 99880 Hörsel OT Mechterstädt,<br />
beantragte die Erteilung einer Baugenehmigung nach § 63 c Thüringer<br />
Bauordnung (ThürBO) zur Errichtung und zum Betrieb einer<br />
Windkraftanlage Typ Micon M-530 / 250 KW mit einer Nabenhöhe<br />
von 30 m, einem Rotordurchmesser von 26 m und einer Gesamthöhe<br />
von 46 m<br />
auf dem Grundstück in der Gemeinde Hörsel OT Mechterstädt in der<br />
Gemarkung Mechterstädt Flur 3 Flurstück 160/16.<br />
Gemäß § 5 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(ThürUVPG) stellt die für die Entscheidung über die Zulässigkeit<br />
des Vorhabens zuständige Genehmigungsbehörde fest, ob für<br />
das geplante Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.<br />
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 ThürUVPG i.V.m. Anlage 1 Nr. 3.2 ThürUVPG bedarf<br />
die Errichtung einer Windkraftanlage mit einer Höhe von mehr als 35 m<br />
zur Feststellung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls.<br />
Nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde und überschlägiger Prüfung<br />
der Kriterien der Anlage 2 ThürUVPG sind durch das beantragte Vorhaben<br />
keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.<br />
Somit wird gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG) in Verbindung mit § 45 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz<br />
(ThürVwVfG) <strong>vom</strong> 18.08.2009 (GVBl. S. 699), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 10 des Gesetzes <strong>vom</strong> 09.09.2010 (GVBl. S. 291)<br />
hiermit bekanntgegeben, dass im Rahmen einer standortbezogenen<br />
Einzelfallprüfung nach § 3 Abs 1 Thüringer Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(ThürUVPG) i.V.m. § 4 Satz 1 ThürUVPG und<br />
§ 3c UVPG festgestellt wurde, dass durch das genannte Vorhaben<br />
keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, so<br />
dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVP) erforderlich ist.<br />
Die Feststellung ist nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.<br />
Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen<br />
des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der Fassung<br />
der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513) nach vorheriger<br />
Anmeldung während der Dienstzeiten im Landratsamt <strong>Gotha</strong>,<br />
Amt für Bauverwaltung und Kreisentwicklung, Untere Bauaufsichtsbehörde,<br />
Emminghausstraße 8 in 99867 <strong>Gotha</strong>, zugänglich.<br />
Bekanntmachungen<br />
<strong>vom</strong> 19. September 2013 bis 10. Oktober 2013<br />
in der Zeit von 08:00 – 16:00 Uhr<br />
in den Räumen der Vermessungsstelle Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur<br />
Dipl.-Ing. Peter Weltzien, Gartenstraße 46-50, 99867 <strong>Gotha</strong><br />
eingesehen werden.<br />
gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 29.08.2013<br />
Gießmann<br />
Landrat<br />
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch die Offenlegung das<br />
Ergebnis der o.g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis<br />
der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb<br />
eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch<br />
erhoben wurde.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines<br />
Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle<br />
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Peter Weltzien,<br />
Gartenstraße 46-50, 99867 <strong>Gotha</strong> schriftlich oder zur Niederschrift<br />
Widerspruch erhoben werden.<br />
<strong>Gotha</strong>, den 29. August 2013<br />
Weltzien, ÖbVI<br />
Impressum:<br />
Herausgeber: <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> | Verantwort lich für den amtlichen<br />
und nichtamtlichen Teil: Landrat Konrad Gießmann |<br />
Redaktion: Andrea Jäschke, Landratsamt <strong>Gotha</strong>, Pressestelle,<br />
18.-März-Straße 50, 99867 <strong>Gotha</strong>, Tel. 03621/214172, Fax<br />
03621/214283, E-Mail: presse stelle@kreis-gth.de | Fotos: www.<br />
pixelio.de/Thomas Max Müller (S. 11), Achiv | Gesamt pro duktion:<br />
MSB Verlags-, Vertriebs- und Werbe GmbH & Co. KG, 99867 <strong>Gotha</strong><br />
| Vertrieb: Werbeverteilung Blitz, 99867 <strong>Gotha</strong> | Druck: ORD<br />
Oberhessische Rollen-Druck GmbH, Alsfeld | Kostenlose Verteilung<br />
an alle Haushalte des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong>. Der Abonnementpreis<br />
beträgt bei Postversand 2,56 inkl. Porto. Einzelbezug: 0,51 <br />
(bei Abholung). Das nächste <strong>Amtsblatt</strong> des Land kreises<br />
<strong>Gotha</strong> erscheint vo raussichtlich am 02.10.2013.
Bekanntmachungen<br />
Seite 4<br />
V E R O R D N U N G<br />
<strong>vom</strong> 11.09.2013<br />
über den geschützten Landschaftsbestandteil „Feuchtgebiet<br />
Eschleber Flur“ in der Gemarkung Sundhausen, Flur 3<br />
Auf Grund der §§ 3 Abs. 1, 22 Abs. 1 und 29 Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG) <strong>vom</strong> 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch<br />
Artikel 7 des Gesetzes <strong>vom</strong> 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) und auf Grund<br />
der §§ 17 Abs. 1, 19 Abs. 3, 20 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 und 36 Abs. 4 des<br />
Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (ThürNatG) in der Fassung<br />
der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 30. August 2006 (GVBl. S.421) zuletzt geändert<br />
durch Artikel 4 des Gesetzes <strong>vom</strong> 25. Oktober 2011 (GVBl. S. 273, 282)<br />
sowie auf Grund des § 107 Abs. 2 Nr. 2 der Thüringer Gemeinde- und<br />
<strong>Landkreis</strong>ordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) in der Fassung<br />
der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 2 des Gesetzes <strong>vom</strong> 6. März 2013 (GVBl. S. 49), verordnet<br />
der <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> als untere Naturschutzbehörde in Erfüllung der ihm<br />
übertragenen Aufgaben des Naturschutzes:<br />
§ 1 Schutzgegenstand, Schutzgebietsgrenzen<br />
(1) Das in Flur 3 der Gemarkung Sundhausen der Stadt <strong>Gotha</strong> im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Gotha</strong> westlich des Stadtgebietes <strong>Gotha</strong> gelegene Feuchtgebiet mit<br />
der Bezeichnung „Feuchtgebiet Eschleber Flur“ wird in der näher beschriebenen<br />
Grenze als geschützter Landschaftsbestandteil nach § 29<br />
BNatSchG und § 17 Abs. 1 ThürNatG unter Schutz gestellt.<br />
Amtlicher Teil <strong>vom</strong> 19. September 2013<br />
und Großseggenrieden. In das Schutzgebiet eingeschlossen sind auch<br />
periodisch überstaute Flächen mit Kriechrasen sowie zu deren Schutz<br />
westlich und südlich angrenzende Pufferflächen entsprechend der<br />
Schutzgebietskarte.<br />
In der vorwiegend ackerbaulich genutzten Umgebung ist das „Feuchtgebiet<br />
Eschleber Flur“ ein wichtiger Lebensraum, Rückzugsgebiet und Trittsteinbiotop<br />
für zahlreiche geschützte Tier- und Pflanzenarten, wie<br />
z. B. Kiebitz, Bekassine und Rohrweihe als Brutvögel; Laubfrosch,<br />
Kammmolch, Ringelnatter und Waldeidechse als Vertreter der Herpetofauna;<br />
als bemerkenswerte hygrophile Arten aus der großen Gruppe der Insekten<br />
der Wasserläufer Gerris rufoscutellatus, der Wasserkäfer Helophorus asperatus<br />
und die Laufkäfer Pterostichus anthracinus und Odacantha melanura;<br />
als Vertreter der Pflanzenarten Fuchs-Segge und Acker-Hahnenfuß.<br />
(2) Schutzzweck<br />
Ziel der Festsetzung als geschützten Landschaftsbestandteil ist es<br />
1. das „Feuchtgebiet Eschleber Flur“ mit vielfältigen Biotopstrukturen<br />
wie Schilfröhricht, Schlankseggenried, Uferseggen-Ried, Kriechrasen,<br />
Sukzessionsflächen mit Entwicklungspotential und Feuchtgebüsche,<br />
dauerhaft zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu<br />
schützen,<br />
2. das Gebiet als spezifischen Lebensraum und Trittsteinbiotop im<br />
Biotopverbund für verschiedene daran angepasste geschützte und<br />
z. T. <strong>vom</strong> Aussterben bedrohte bzw. stark gefährdete Säugetier-,<br />
Vogel-, Amphibien-, Insekten- und Pflanzenarten zu sichern und<br />
durch geeignete Pflegemaßnahmen zu fördern,<br />
(2) Das Schutzgebiet hat eine Größe von insgesamt 2,7 Hektar. Es umfasst<br />
jeweils Teilflächen der nachstehenden Flurstücke: Gemarkung Sundhausen,<br />
Flur 3, Flurstücke Nr. 640, 641, 642 und 643. Die südliche<br />
Schutzgebietsgrenze verläuft parallel zur nördlichen in einem Abstand<br />
von 145 Metern.<br />
(3) Das Schutzgebiet ist aufgeteilt in eine Kernzone und eine westlich und<br />
südlich angrenzende Pufferzone. Die Kernzone erstreckt sich über<br />
Teile der Flurstücke 640, 641 und 642, die südliche Grenze verläuft<br />
parallel zur nördlichen in einem Abstand von 110 Metern. Die<br />
Pufferzone hat westlich eine Breite von 41, südlich von 35 Metern.<br />
(4) Die Grenze des geschützten Landschaftsbestandteiles ergibt sich aus<br />
der Schutzgebietskarte im Maßstab 1:1000. Der Geltungsbereich ist<br />
mit einer durchbrochenen Linie umrandet. Maßgeblich für den Grenzverlauf<br />
ist die Eintragung in dieser Karte mit der Innenkante der<br />
Begrenzungslinie. Die Schutzgebietskarte ist Bestandteil dieser Verordnung.<br />
Sie kann während der Dienststunden von jedermann eingesehen<br />
werden.<br />
(5) Die örtliche Lage des geschützten Landschaftsbestandteiles ergibt<br />
sich aus der als Anlage zu dieser Verordnung im Maßstab 1:10.000<br />
veröffentlichten Übersichtskarte, in der der festgelegte geschützte<br />
Landschaftsbestandteil mit einer durchbrochenen Linie umrandet ist.<br />
Die Karte ist Bestandteil der Verordnung und dient der Unterrichtung<br />
über die Lage des Gebietes im Raum.<br />
(6) Der geschützte Landschaftsbestandteil ist durch amtliche Schilder<br />
gekennzeichnet. Die Kennzeichnung ist jedoch nicht Voraussetzung<br />
für die Gültigkeit der Verordnung.<br />
§ 2 Schutzinhalt, Schutzzweck<br />
(1) Schutzinhalt<br />
Das „Feuchtgebiet Eschleber Flur“ stellt eine Geländesenke innerhalb<br />
der Ackerflächen zwischen Berlach und Krahnberg dar, welche regelmäßig<br />
vernässt. Die Vernässung und damit einhergehende Aufgabe der<br />
Bewirtschaftung haben in den letzten Jahren zur Entstehung eines<br />
Sumpfgebietes geführt, welches einer ständig fortschreitenden Sukzession<br />
unterliegt.<br />
Das Gebiet beinhaltet ein Feuchtgebiet mit eutrophen Großröhrichten<br />
3. die das Feuchtgebiet umgebende Ackerfläche als Pufferfläche<br />
extensiv zu bewirtschaften,<br />
4. das Feuchtgebiet durch umgebende Pufferflächen vor Eutrophierung<br />
und Pestizideintrag zu schützen,<br />
5. die Eigenart und Artenvielfalt des Landschaftsraumes westlich von<br />
<strong>Gotha</strong> in einem typischen Ausschnitt zu erhalten und vor<br />
Beeinträchtigungen zu bewahren.<br />
§ 3 Verbote<br />
(1) Es gelten die allgemeinen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetztes<br />
und des Thüringer Naturschutzgesetzes. Nach § 29 Abs. 2 BNatSchG<br />
sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung<br />
oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteils führen<br />
können.<br />
Es ist deshalb insbesondere verboten:<br />
1. bauliche und sonstige Anlagen zu errichten, auch wenn dies sonst<br />
keiner öffentlich-rechtlichen Erlaubnis bedarf,<br />
2. Bodenbestandteile abzubauen, Aufschüttungen, Ablagerungen,<br />
Grabungen, Sprengungen oder Bohrungen vorzunehmen oder die<br />
Bodengestalt in sonstiger Weise zu verändern,<br />
3. Straßen, Wege, Pfade, Steige und Plätze anzulegen,<br />
4. Leitungen zu errichten oder zu verlegen,<br />
5. Tümpel einschließlich deren Ufer sowie den Zu- und Ablauf des<br />
Wassers zu verändern sowie Feuchtgebiete zu entwässern,<br />
6. Grundwasser zu entnehmen, abzusenken, zutagezufördern, zutage<br />
zuleiten oder abzuleiten sowie Abwässer in das Gebiet einzuleiten,<br />
7. die Lebensbereiche der Tiere und Pflanzen zu stören, nachteilig zu<br />
verändern oder durch chemische und mechanische Maßnahmen<br />
zu beeinflussen,<br />
8. wild lebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen, aufzunehmen,<br />
zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Brutstätten,
Amtlicher Teil <strong>vom</strong> 19. September 2013<br />
Seite 5<br />
Wohnstätten oder Gelege der Natur zu entnehmen oder zu beschädigen,<br />
9. Pflanzen oder Pflanzenteile zu entnehmen oder zu beschädigen,<br />
10. nicht heimische und nicht standortgerechte Pflanzen oder Pflanzenbestandteile<br />
einzubringen oder Tiere auszusetzen,<br />
11. Wildfütterungen, Kirrungen, Salzlecken, Schüttungen und Wildäcker<br />
neu zu errichten, anzulegen oder deren Standort zu ändern,<br />
12. das Gebiet zu kalken, zu düngen, Biozide anzuwenden,<br />
13. Biotope i. S. d. § 2 Abs. 2 Ziffer 1 der Verordnung umzubrechen oder<br />
Drainagemaßnahmen durchzuführen,<br />
14. Klärschlamm auszubringen, Freigärhaufen, Silagen oder Misthaufen<br />
anzulegen,<br />
15. Erstaufforstungen und Neuaufforstungen vorzunehmen, Schmuckreisig-<br />
und Christbaumkulturen anzulegen,<br />
3. das Aufstellen oder Anbringen von Zeichen und Schildern, die auf<br />
den Schutz oder die Bedeutung des Gebietes hinweisen oder von<br />
Wegemarkierungen, Warntafeln, Ortshinweisen, Sperrzeichen oder<br />
sonstigen Absperrungen, wenn die Maßnahmen gemäß § 24 Abs. 1<br />
Satz 1 oder § 35 Abs. 2 ThürNatG durch die untere Naturschutzbehörde,<br />
auf deren Veranlassung oder mit deren Ermächtigung<br />
erfolgt,<br />
4. die Pflege von Wiesen und Hochstaudenfluren durch Mahd, die<br />
Pflege von Feuchtbiotopen und Gebüschen in Abstimmung mit<br />
der unteren Naturschutzbehörde,<br />
5. die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd, Maßnahmen gegen<br />
Wilderei und Maßnahmen im Zusammenhang mit verunfalltem und<br />
krankgeschossenem Wild. Weitergehende Formen der Jagd und die<br />
den Schutzzweck berührende Maßnahmen des Jagdschutzes be<br />
dürfen des Einvernehmens mit der unteren Naturschutzbehörde;<br />
die Neuerrichtung und Standortänderung jagdlicher Einrichtungen<br />
im Geltungsbereich des Schutzgebietes bedürfen des Einvernehmens<br />
mit oder der Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde. Es<br />
gelten jedoch § 3 Ziffer 3, 10, 11 und 16 der Verordnung.<br />
Bekanntmachungen<br />
16. Sachen und Abfälle jeglicher Art, einschließlich Bioabfälle, im Gelände<br />
abzulegen oder das Gebiet in anderer Weise zu verunreinigen,<br />
17. Inschriften, Plakate, Bild- und Schrifttafeln anzubringen,<br />
18. eine andere als die nach § 4 zugelassene wirtschaftliche Nutzung<br />
auszuüben.<br />
(2) Ferner ist es verboten:<br />
1. das Gebiet mit Fahrzeugen aller Art oder mit Wohnwagen zu befahren<br />
und diese dort abzustellen,<br />
2. das Gebiet zu betreten, ausgenommen durch Grundeigentümer<br />
oder Nutzungsberechtigte,<br />
3. zu reiten, Fahrrad zu fahren, Skisport zu betreiben,<br />
4. zu zelten, zu lagern, Feuer zu entfachen,<br />
5. Flugmodelle aller Art zu betreiben oder das Gebiet für andere<br />
Flugsportarten zu nutzen,<br />
6. Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen Jagdhunde im Einsatz,<br />
7. Jagdhunde in den Monaten März bis Juli auszubilden,<br />
8. zu lärmen, Tonübertragungs- oder Tonwiedergabegeräte zu benutzen,<br />
9. freilebende Tiere zu stören oder zu beunruhigen, insbesondere durch<br />
Aufsuchen oder durch Ton- und Lichtbildaufnahmen oder ähnliche<br />
Handlungen an ihren Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten.<br />
§ 4 Ausnahmen<br />
Ausgenommen von den Verboten nach § 3 dieser Verordnung sind:<br />
1. das Betreten und Befahren des Geschützten Landschaftsbestandteiles<br />
durch Nutzungsberechtigte im Rahmen der durch diese<br />
Verordnung zugelassenen Nutzungen sowie durch Grundeigentümer<br />
zur Wahrnehmung berechtigter Interessen, des weiteren für die<br />
Wahrung gesetzlich bestimmter Aufsichts- und Überwachungsaufgaben<br />
durch Behördenbedienstete oder von ihnen beauftragte<br />
Personen,<br />
6. die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung der Pufferzone<br />
(Schraffur) in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang; es<br />
gelten jedoch § 3 Ziffern 5, 12, 13, 14 und 16 dieser Verordnung,<br />
wobei eine bedarfsgerechte Erhaltungsdüngung der Ackerflächen<br />
zugelassen wird.<br />
7. die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung, bei der<br />
der Nutzer bereit ist, sich zu den zur Erreichung des Schutzzweckes<br />
erforderlichen oder mit dem Schutzzweck zu vereinbarenden<br />
Maßnahmen freiwillig und nach Anzeige bei der unteren Naturschutzbehörde<br />
zu verpflichten.<br />
§ 5 Befreiungen<br />
(1) Von den Verboten des § 3 kann gemäß 67 BNatSchG auf Antrag<br />
Befreiung erteilt werden, wenn<br />
1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, ein<br />
schließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist<br />
2. die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unzumutbaren<br />
Belastung führen würde und die Abweichung mit den<br />
Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist<br />
(2) Über den Antrag entscheidet die untere Naturschutzbehörde. Die<br />
Befreiung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.<br />
§ 6 Ordnungswidrigkeiten<br />
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 54 Abs.1 Nr.1 ThürNatG handelt, wer<br />
vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot des § 3 zuwiderhandelt.<br />
(2) Ordnungswidrig im Sinne von § 54 Abs. 1 Nr. 6 ThürNatG handelt, wer<br />
vorsätzlich oder fahrlässig eine vollziehbare Nebenbestimmung in<br />
Form einer Auflage, unter der eine Gestattung nach § 4 oder eine<br />
Befreiung nach § 5 erteilt worden ist, überhaupt nicht, nicht vollständig,<br />
nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt.<br />
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße entsprechend § 69<br />
Abs. 6 und 7 sowie § 54 Abs. 3 ThürNatG bis zu fünfzigtausend Euro<br />
geahndet werden.<br />
§ 7 Inkrafttreten<br />
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.<br />
2. Erkundungs-, Überwachungs-, Schutz-, Pflege-, Entwicklungs- sowie<br />
Forschungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen oder Nutzungsänderungen<br />
im Einvernehmen mit oder mit Zustimmung der unteren<br />
Naturschutzbehörde,<br />
gez. Gießmann <strong>Gotha</strong>, 11.09.2013<br />
Landrat
Seite 6<br />
Amtlicher Teil <strong>vom</strong> 19. September 2013<br />
Bekanntmachungen
Amtlicher und nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 19. September 2013<br />
Seite 7<br />
– Ende des Amtlichen Teils –<br />
Bekanntmachungen<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Interessenbekundungsverfahren<br />
Vermietung Gewerbeeinheiten Bahnhofsempfangsgebäude<br />
Die Gemeinde Nesse-Apfelstädt beabsichtigt die Vermietung von<br />
Gewerbeeinheiten im Bahnhofsempfangsgebäude, Bahnhofstraße 8,<br />
OT Neudietendorf.<br />
Zentral an einem wichtigen Bahnknotenpunkt gelegen erfüllt der Bahnhof<br />
Neudietendorf eine wichtige Ein- und Umsteigefunktion, täglich nutzen<br />
bis zu 1.800 Fahrgäste die Station. Geprägt durch den Regionalverkehr<br />
und eine bequem zu erreichende Busanbindung ist eine starke<br />
Frequentierung durch Berufspendler sowie Schüler zu verzeichnen.<br />
Die monatliche Netto-Kaltmiete beträgt 6,50 EUR/m 2 zzgl. Nebenkosten.<br />
Als Kaution sind zwei Monatskaltmieten, auch in Form einer<br />
Kautionsbürgschaft, zu hinterlegen.<br />
Interessenten werden gebeten, bis zum 07.10.2013 folgende Bewerbungsunterlagen<br />
einzureichen:<br />
– Kurzdarstellung zur Person/ggf. des Unternehmens<br />
– einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei<br />
vorhandenem Gewerbebetrieb<br />
– Nutzungskonzept<br />
Die Möglichkeit zur Objektbesichtigung oder zur Übermittlung eines<br />
Grundrissplanes ist gegeben.<br />
Ausschreibungen<br />
Zur Schaffung einer gepflegten Atmosphäre und um den Bedürfnissen der<br />
Reisenden gerecht zu werden, erfolgt derzeit durch die Gemeinde Nesse-<br />
Apfelstädt, gefördert mit Mitteln aus dem Landesprogramm „Förderung<br />
von Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr“ eine Sanierung<br />
des Bahnhofsempfangsgebäudes. In unmittelbarer Nachbarschaft sind<br />
hierzu bereits ca. 70 Parkplätze errichtet worden.<br />
Im Gebäude stehen verschiedene Gewerbe- und/oder Büroeinheiten zur<br />
Vermietung zur Verfügung. Das Erdgeschoss bietet zwei Einheiten mit<br />
einer Fläche von 48,5 m 2 bzw. von 35,5 m 2 . Wünschenswert ist hier insbesondere<br />
eine Nutzung für die Belange der Reisenden und Wartenden<br />
(Imbissangebot, Reisebedarf, Fahrkartenverkauf usw.).<br />
Im Obergeschoss können bis zu zwei Mieteinheiten mit einer Fläche von<br />
192,6 m 2 bzw. von 107,2 m 2 entstehen. Eine Gesamtnutzung wäre ebenfalls<br />
denkbar. Die Räumlichkeiten eignen sich besonders als Bürofläche.<br />
Mögliche Lagerflächen stehen im Kellergeschoss zur Verfügung und<br />
können bei Bedarf mit angemietet werden.<br />
Ihr Ansprechpartner:<br />
Gemeinde Nesse-Apfelstädt<br />
Bauverwaltung / Frau Trott<br />
OT Neudietendorf<br />
Zinzendorfstraße 1<br />
99192 Nesse-Apfelstädt<br />
Tel. 036202/84034<br />
Fax: 036202/84011<br />
E-Mail: bvma2@nesse-apfelstaedt.de<br />
Aufwendungen zur Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren<br />
können durch die Gemeinde Nesse-Apfelstädt nicht erstattet werden.<br />
gez. Christian Jacob Nesse-Apfelstädt, den 09.09.2013<br />
Bürgermeister
Seite 8<br />
Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 19. September 2013<br />
Ausschreibungen<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Stellenausschreibung<br />
Das Landratsamt <strong>Gotha</strong> schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet für<br />
die Dauer einer Krankheitsvertretung nachfolgende Stelle aus:<br />
„Hausmeister/Hausmeisterin“ im Amt für Gebäude-<br />
und Straßenmanagement Arbeitsbereich<br />
Schulobjekte – Standort Regelschule<br />
Mechterstädt<br />
Die Tätigkeit umfasst die:<br />
– Hausmeisterliche Betreuung des Schulobjektes entsprechend der<br />
Dienstanweisung für Schulhausmeister<br />
– Überwachung des baulichen Zustandes und Koordinierung von objektbezogenen<br />
Baumaßnahmen<br />
– Wartung, Instandhaltung und Pflege des Gebäudes sowie der technischen<br />
Anlagen<br />
– Pflege der objektbezogenen Außenanlagen<br />
– Bedienung und Steuerung der Haustechnikanlagen<br />
– Überwachung und Koordinierung von jeglichen Dienst-/Fremdleistungen<br />
– Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Zuständigkeitsbereich<br />
– Hilfeleistung bei der Absicherung des Schulbetriebes<br />
– Energie- und Verbrauchsmaterialkontrollen<br />
Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:<br />
– Abgeschlossene handwerkliche oder technische Berufsausbildung<br />
– Kenntnisse im Bereich Haustechnik<br />
– Einfühlungsvermögen und positive Einstellung zu Kindern und<br />
Jugendlichen<br />
– Flexible Arbeitszeiteinteilung<br />
– Hohes Maß an Einsatzbereitschaft und selbständige Aufgabenwahrnehmung<br />
– Fahrerlaubnis der Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur Nutzung<br />
des Privat-PKW<br />
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.<br />
Wir bitten um Vorlage aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive<br />
einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen<br />
sind innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe zu richten an das<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong>, Rechts-/Personalamt<br />
18.-März-Straße 50, 99867 <strong>Gotha</strong>.<br />
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten<br />
<strong>vom</strong> Landratsamt <strong>Gotha</strong> nicht übernommen werden können<br />
und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen<br />
ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen<br />
wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und<br />
werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß<br />
vernichten. Gemäß den Bestimmungen des § 31 Bundeszentralregistergesetz<br />
(BZRG) i. V. mit § 30 a BZRG wird im Einstellungsfall die<br />
Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gefordert.<br />
gez. Gießmann <strong>Gotha</strong>, 11.09.2013<br />
Landrat<br />
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG NACH<br />
VOB/A<br />
a) Öffentlicher Auftraggeber:<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>, Der Landrat, 18.-März-Str. 50, 99867 <strong>Gotha</strong><br />
Telefon: 03621/214-252, Telefax: 03621/214-410<br />
E-Mail: Gebaeudemanagement@kreis-gth.de<br />
b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A<br />
c) Auftragsvergabe auf elektronischem Weg u. Verfahren der Ver- u.<br />
Entschlüsselung: entfällt<br />
d) Art des Auftrages: Ausführung von Bauleistungen nach VOB<br />
e) Ort der Ausführung: Staatliche Regelschule Tambach-Dietharz, Burgstallstr.<br />
33, 99897 Tambach-Dietharz<br />
f) Art und Umfang der Leistung:<br />
Los 1: Sportboden<br />
460 m² Bauwerksabdichtung; 415 m² flächenelastischer Sportboden<br />
bestehend aus 2 Sperrholzplatten und 20 mm PUR -Verbundschaum;<br />
45 m² Sportboden in starrer Ausführung für Geräteräume; 460 m²<br />
Linoleumbelag 4 mm incl. Erstpflege; 130 m Wandanschlussleisten;<br />
700 m Spielfeldmarkierungen<br />
g) Erbringen von Planungsleistungen: entfällt<br />
h) Aufteilung in Lose: Eine nochmalige Unterteilung der o.g. Ausschreibung<br />
in Lose ist nicht vorgesehen.<br />
i) Ausführungsfristen: Los 1 28.10. – 13.11.2013<br />
j) Nebenangebote: Sind entsprechend VOB zugelassen. Sie müssen<br />
als solche deutlich gekennzeichnet und auf einer besonderen Anlage<br />
gemacht werden<br />
k) Anforderung der Unterlagen: bei Architekturbüro Matthias Wohlleben,<br />
Behringer Weg 25, 99867 <strong>Gotha</strong><br />
Telefon: 03621/73769-0, Telefax: 03621/7376929<br />
e-mail:architektmw@aol.com;<br />
um Voranmeldung unter vorgenannter Adresse wird gebeten<br />
Versand/Abholung: ab <strong>19.09.2013</strong><br />
l) Zahlung:<br />
Kostenpauschale 7,00 Euro zzgl. 3,00 Euro bei Postversand<br />
Die Kostenpauschale gilt für 1-fache Ausfertigung, bei Anforderung<br />
in 2-facher Ausfertigung verdoppelt sie sich. Bei Selbstabholung entfallen<br />
die Gebühren für Postversand. In allen Kostenpauschalen sind<br />
19% Mehrwertsteuer enthalten. Die Zahlung kann direkt im Architekturbüro<br />
Wohlleben oder durch Überweisung auf Konto-Nr. 19046,<br />
BLZ 820 640 38 bei der VR Bank Westthüringen eG erfolgen.<br />
Bei Überweisung ist der Einzahlungsbeleg der Angebotsanforderung<br />
beizufügen, Versand erfolgt nach Zahlungseingang. Der Betrag wird<br />
nicht zurückerstattet.<br />
m) entfällt<br />
n) Frist für die Einreichung der Angebote: 01.10.2013, um 13.00 Uhr<br />
o) Anschrift, an die Angebote zu richten sind:<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong>, 18.-März-Str. 50, 99867 <strong>Gotha</strong><br />
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch<br />
q) Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote:<br />
Los Nr. 1 01.10.2013, 13.00 Uhr<br />
beim Landratsamt <strong>Gotha</strong>, Amt für Gebäude-und Straßenmanagement,<br />
Emminghausstr. 8 (Beratungsraum Dachgeschoss), 99867 <strong>Gotha</strong><br />
Personen, die bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein<br />
dürfen: nur Bieter und bevollmächtigte Vertreter der Bieter.<br />
r) geforderte Sicherheiten: keine<br />
s) Zahlungsbedingungen: Abschlags- und Schlusszahlungen gemäß<br />
VOB/B §16, Vorauszahlungen werden nicht vereinbart<br />
t) Rechtsform der Bietergemeinschaften:<br />
selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter<br />
u) Nachweise zur Eignung:<br />
Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde,<br />
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung<br />
in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von<br />
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Der<br />
Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß Formblatt<br />
124 (Eigenerklärung zur Eignung) erbracht werden.<br />
Für Nachunternehmer sind ebensolche Nachweise zu erbringen.<br />
v) Zuschlagsfrist: 18.10.2013<br />
w) Nachprüfstelle bei Verstößen gegen Vergabebestimmungen:<br />
Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99 423 Weimar<br />
gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 05.09.2013<br />
Gießmann<br />
Landrat
Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 19. September 2013<br />
Seite 9<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Stellenausschreibung<br />
Das Landratsamt <strong>Gotha</strong> schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet aufgrund<br />
eines Krankheitsausfalles nachfolgende Stelle aus:<br />
„Mitarbeiter/-in Beistandschaften/Unterhalt“<br />
im Sachgebiet Rechtsschutz des Jugendamtes<br />
Die Tätigkeit umfasst die:<br />
– Durchführung von Rechtsberatungen und Unterstützungsangeboten<br />
nach § 18 SGB VIII im Rahmen der Personensorge, der Vaterschaftsfeststellung<br />
und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen bei<br />
minderjährigen Kindern und Volljährigen;<br />
– Führen von Beistandschaften gemäß § 55 SGB VIII und §§ 172 ff. BGB<br />
zur gerichtlichen und außergerichtlichen Feststellung der Vaterschaft<br />
und zur gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen;<br />
– Wahrnehmung von Ergänzungspflegschaften mit dem Aufgabenkreis<br />
Feststellung Vaterschaft und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen<br />
im gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Verfahren;<br />
– Durchführung von Beurkundungen und Beglaubigungen gemäß §§ 59<br />
SGB VIII und Erstellung von vollstreckbaren Urkunden gemäß § 60<br />
SGB VIII.<br />
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige<br />
Bewerbungskosten <strong>vom</strong> Landratsamt <strong>Gotha</strong> nicht übernommen werden<br />
können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen<br />
frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon<br />
aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden<br />
nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß<br />
vernichten.<br />
Gemäß den Bestimmungen des § 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)<br />
i. V. mit § 30 a BZRG wird im Einstellungsfall die Vorlage eines erweiterten<br />
Führungszeugnisses gefordert.<br />
gez. Gießmann <strong>Gotha</strong>, 11.09.2013<br />
Landrat<br />
WAZV <strong>Gotha</strong> und <strong>Landkreis</strong>gemeinden<br />
Stellenausschreibung<br />
Der Wasser- und Abwasserzweckverband <strong>Gotha</strong> und <strong>Landkreis</strong>gemeinden<br />
sucht für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung<br />
ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt eine/-n<br />
Ausschreibungen<br />
Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:<br />
– Ausbildung als Dipl.-Verwaltungswirt/-in oder vergleichbare<br />
Ausbildung<br />
oder<br />
– Sozialarbeiter/-in/Sozialpädagoge/-in/Diplompädagogin/Diplompädagoge<br />
mit staatlicher Anerkennung;<br />
– Kenntnisse im Verwaltungs- und Zivilrecht, Zivilprozessrecht, Erb- und<br />
Steuerrecht, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht und angrenzender<br />
Bestimmungen;<br />
– Vertiefte Kenntnisse im SGB VIII mit den Schwerpunkten zweites<br />
Kapitel zweiter Abschnitt sowie drittes Kapitel vierter und fünfter<br />
Abschnitt;<br />
– Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und<br />
Teamfähigkeit;<br />
– Fähigkeiten zum strukturierten, zielorientierten, selbständigen und<br />
eigenverantwortlichen Arbeiten;<br />
– Psychologisches Einfühlungsvermögen und psychische Belastbarkeit,<br />
Konfliktmanagement und Durchsetzungs- und Entscheidungsfähigkeit;<br />
– Kommunikationsfähigkeit, Klienten- und Dienstleistungsorientierung,<br />
Gesprächsführungs- und Beratungskompetenz;<br />
– Wünschenswert wären Kenntnisse der Prozessführungsstrategie und<br />
-taktik;<br />
– Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-<br />
Technik;<br />
– Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen<br />
Nutzung des privaten PKW.<br />
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.<br />
Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive<br />
einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen<br />
sind innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung<br />
zu richten an das<br />
Sachbearbeiter/-in für den Bereich des Technischen<br />
Kundenzentrums<br />
Der Einsatz erfolgt mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden.<br />
Ggf. ist die Wahrnehmung von Terminen auch außerhalb der<br />
üblichen Geschäftszeiten erforderlich. Der Einsatz beinhaltet auch die<br />
Teilnahme an der Rufbereitschaft des Zweckverbandes. Die Vergütung erfolgt<br />
nach den Bestimmungen des TVöD.<br />
Tätigkeitsbeschreibung:<br />
Der/Die Sachbearbeiter/-in ist zuständig für die Bearbeitung von Belangen<br />
im Zusammenhang mit der wasser- und abwassertechnischen Erschließung<br />
von Grundstücken. Im Weiteren ist er/sie verantwortlich für die Beratung<br />
von Kunden und Planungsbüros zur fachgerechten Ausführung der<br />
Wasserver- und Abwasserentsorgung unter Beachtung der gültigen<br />
Gesetze und Regelwerke.<br />
Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf der Homepage des<br />
Wasser- und Abwasserzweckverbandes <strong>Gotha</strong> und <strong>Landkreis</strong>gemeinden:<br />
http://www.wazv-gotha.de.<br />
Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber/-innen werden im<br />
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei gleicher Eignung und Befähigung<br />
bevorzugt berücksichtigt.<br />
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisabschriften,<br />
Referenzen, Zeitpunkt des frühestmöglichen Eintritts etc.) sind bis zum<br />
02.10.2013 an die Werkleitung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes<br />
<strong>Gotha</strong> und <strong>Landkreis</strong>gemeinden, z.Hd. Herrn Rainer Kohlmann,<br />
Kindleber Straße 188, 99867 <strong>Gotha</strong> zu richten.<br />
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass nur Bewerbungsunterlagen<br />
zurückgesandt werden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag<br />
enthalten. Andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe<br />
Ihrer Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss<br />
des Auswahlverfahrens datenschutzrechtlich vernichten.<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Rechts-/Personalamt<br />
18.-März-Straße 50<br />
99867 <strong>Gotha</strong>.<br />
gez. Rainer Kohlmann<br />
Werkleiter<br />
WAZV <strong>Gotha</strong> und <strong>Landkreis</strong>gemeinden
Seite 10<br />
Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 19. September 2013<br />
Ausschreibungen<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong><br />
Öffentliche Ausschreibung (VOL/A)<br />
1. Öffentlicher Auftraggeber:<br />
Name: <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>, Der Landrat<br />
Straße: 18.-März-Str. 50<br />
Ort: 99867 <strong>Gotha</strong><br />
2. Einreichungsform für Teilnahmeanträge oder Angebote (Postweg<br />
oder direkte Abgabe): schriftlich<br />
3. Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach § 3 Abs. 2 VOL/A<br />
4. Art, Ort und Umfang der Leistungen: Satz, Druck und Verteilung<br />
des <strong>Amtsblatt</strong>es des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong>, das an alle Haushalte des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> kostenlos zu verteilen ist.<br />
5. Nebenangebote sind nicht zugelassen.<br />
6. Ausführungsfrist: 01.01.2014 – 31.12.2014<br />
7. Anforderung der Vergabeunterlagen/Auskünfte erteilt:<br />
Ort: Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Pressestelle, 18.-März-Str. 50, 99867 <strong>Gotha</strong><br />
Telefon: (03621) 214 172, Telefax: (03621) 214 400<br />
Anforderung: schriftlich<br />
8. Angebotsabgabe bis: 21.10.2013, 12.00 Uhr<br />
Im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot <strong>Amtsblatt</strong><br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>“<br />
Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: siehe Punkt 7.<br />
9. Zahlungsbedingungen: gemäß § 17 VOL/B<br />
Rechnungslegung jeweils nach Fertigstellung und Auslieferung einer<br />
<strong>Amtsblatt</strong>ausgabe.<br />
10. Mit der Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />
– Eigenerklärung gemäß VOL/A<br />
– Eigenerklärung zur Tariftreue u. Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG)<br />
– Eigenerklärung Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 11 ThürVgG)<br />
– Wird das Angebot als Bietergemeinschaft angegeben, ist die Erklärung<br />
zur Bietergemeinschaft dem Angebot beizulegen<br />
Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen, sind folgende<br />
Erklärungen dem Angebot beizulegen:<br />
– Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von Leistungen<br />
auf NU<br />
– Erklärung des Nachunternehmers<br />
– Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit<br />
(§ 12 ThürVgG)<br />
– Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen<br />
(§ 12 ThürVgG)<br />
– Referenzen und Belegexemplare bereits getätigter vergleichbarer<br />
Leistungen<br />
– probeweise Gestaltung einer <strong>Amtsblatt</strong>titel- sowie -innenseite gemäß<br />
Corporate Design des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> (Richtlinien des Corporate<br />
Designs sowie notwendige Texte und Fotos werden hierfür<br />
digital bereitgestellt.)<br />
11. Bindefrist: 21.11.2013<br />
12. Hinweise: Die Bieter werden gemäß den Bestimmungen des § 19<br />
Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) über nicht berücksichtigte<br />
Angebote informiert.<br />
13. Beanstandung der Vergabe: Die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften<br />
kann nach § 19 Abs. 2 ThürVgG beim Auftraggeber/<br />
Ausschreibenden (siehe Pkt. 7) vor Ablauf der Frist aus § 19 Abs. 1<br />
ThürVgG beanstandet werden. Auf die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5<br />
ThürVgG wird hingewiesen.<br />
gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 06.09.2013<br />
Gießmann<br />
Landrat<br />
<strong>Landkreis</strong> aktuell<br />
<strong>Landkreis</strong> aktuell<br />
Neuauflage der Ausbildungsbörse startet im November<br />
Interessierte Unternehmen können sich kostenfrei präsentieren<br />
<strong>Gotha</strong>. Auf der Suche nach künftigen Auszubildenden<br />
bietet der <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> der heimischen<br />
Wirtschaft mithilfe der Ausbildungsbörse<br />
erneut eine Plattform, um mit Schulabgängern in<br />
Kontakt zu kommen.<br />
Die Veranstaltung soll die Jugendlichen möglichst<br />
frühzeitig mit Ausbildungsbetrieben und Unternehmen<br />
bekannt machen. Am Freitag, 8. November,<br />
können sich die Mädchen und Jungen<br />
sowie deren Eltern von 10 bis 17 Uhr in den<br />
Gewerblich-Technischen Berufsbildenden Schulen<br />
in der Kindleber Str. 99 b in <strong>Gotha</strong> über<br />
Lehrstellenprofile in der Region informieren.<br />
Unternehmen, die ihre Ausbildungsberufe vorstellen<br />
und mit angehenden Azubi ins Gespräch<br />
kommen wollen, sind herzlich eingeladen, sich<br />
an diesem Forum mit einem eigenen Info-<br />
stand zu beteiligen. Standgebühren werden nicht<br />
erhoben; für die Unternehmen ist die Präsentation<br />
komplett kostenfrei.<br />
Bis 30. September 2013 bittet das federführende<br />
Amt für Bauverwaltung und Kreisentwicklung<br />
um eine kurze und formlose Anmeldung unter<br />
bau.kreisentwicklung@kreis-gth.de oder telefonisch<br />
unter 03621 214-299 bzw. -204.<br />
– Fortsetzung von Seite 1 –<br />
Nach den äußerst schwierigen Haushaltsberatungen<br />
im vergangenen Winter ist er allerdings<br />
froh, dass beide Maßnahmen überhaupt<br />
realisiert werden können. „Der Kreistag hat<br />
große Weitsicht bewiesen, dass er trotz der<br />
finanziellen Zwänge diesen beiden Baumaßnahmen<br />
mehrheitlich grünes Licht gegeben<br />
hat“, erinnert Gießmann an die Kontroversen,<br />
in denen beide Vorhaben zur Disposition gestellt<br />
waren.<br />
Der Landrat erachtet die Sanierungen dank<br />
der erheblichen Fördermittel als Chance für<br />
die Region: „Beide Straßen waren bis Ende<br />
2012 noch Landesstraßen. Der Freistaat gibt<br />
uns mit der Abstufung in unsere Verantwortung<br />
knapp 90 Prozent der förderfähigen<br />
Kosten als Mitgift dazu“, argumentiert<br />
Gießmann. „Günstiger kann man als <strong>Landkreis</strong><br />
kaum die nachhaltige Verbesserung<br />
der Verkehrsinfrastruktur erwirken.“ Von<br />
den insgesamt 3,7 Mio. Euro, die für die<br />
Arbeiten an der K 7 zu Buche stehen, trägt<br />
das Land Thüringen knapp 2,95 Mio. Euro.<br />
Bei den 3,235 Mio. Euro für die K 24 sind<br />
es immerhin 2,63 Mio. Euro, die seitens des<br />
Freistaats fließen.<br />
Mit der Methode, marode Straßen zu übernehmen<br />
und dank großzügiger Förderung in<br />
eigener Verantwortung zu sanieren, hat das<br />
Landratsamt bereits gute Erfahrungen gemacht:<br />
2012 verwandelten sich auf diese Weise<br />
die Strecken Emleben-Hohenkirchen<br />
(K 27) und Gräfentonna-Ballstädt (K 19) in sichere<br />
und schlaglochbefreite Straßen; im Jahr<br />
zuvor konnte – unter ähnlichen Umständen –<br />
die Verbindung Schönau v.d.W. und Georgenthal<br />
(K 26) komplett erneuert werden.<br />
Wann die K 7 und die K 24 den gleichen<br />
Zustand erreichen, hängt vor allem von den<br />
Witterungsbedingungen des Winters ab.<br />
Zielstellung bleibt allerdings, bis spätestens<br />
Jahresmitte 2014 beide Vorhaben erfolgreich<br />
abzuschließen.
Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 19. September 2013<br />
Was in Sachen Schornsteinfeger zu beachten ist<br />
Seite 11<br />
<strong>Landkreis</strong>. Seit dem Jahreswechsel stehen die<br />
Schornsteinfeger in Deutschland im freien Wettbewerb.<br />
Hausbesitzer werden durch die erfolgten<br />
Gesetzesänderungen stärker in Verantwortung<br />
und Haftung genommen. Diese Information stellt<br />
die wesentlichen Änderungen in kurzer Form dar.<br />
Grundsätzliches:<br />
Für jeden Ort wurde ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger<br />
bestellt. Er ist für die Zeit<br />
von sieben Jahren für einen Bezirk zuständig. Er<br />
führt die Verzeichnisse (Kehrbücher) und kontrolliert,<br />
ob die Eigentümer ihren Pflichten<br />
nachkommen. Weiterhin führt der bevollmächtigte<br />
Bezirksschornsteinfeger in regelmäßigen Abständen<br />
in allen Gebäuden Feuerstätten-<br />
schauen durch und erlässt danach einen<br />
Feuerstättenbescheid.<br />
Feuerstättenschauen:<br />
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger<br />
führen im Abstand von dreieinhalb Jahren persönlich<br />
eine Feuerstättenschau. Wichtig: Die Feuerstättenschau<br />
darf nur durch den bevollmächtigten<br />
Bezirksschornsteinfeger selbst durchgeführt werden.<br />
Eine Übertragung dieser Arbeiten an einen<br />
Gesellen oder Dritten ist nicht zulässig. Mit der<br />
Feuerstättenschau können Eigentümer damit<br />
auch keinen anderen Schornsteinfegerbetrieb<br />
beauftragen. Im Anschluss an die Feuerstättenschau<br />
erhalten die Hauseigentümer einen neuen<br />
Feuerstättenbescheid, der gebührenpflichtig ist.<br />
Die Höhe der Gebühr ist gesetzlich geregelt.<br />
Regelmäßige Arbeiten:<br />
Im Feuerstättenbescheid ist genau festgelegt,<br />
welche Kehrarbeiten und Prüfungen zu welchem<br />
Termin erledigt werden müssen. Mit der Erledigung<br />
dieser Arbeiten muss der Eigentümer einen zugelassenen<br />
Schornsteinfegerbetrieb beauftragen.<br />
Das kann entweder der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger<br />
sein, dessen Kontaktdaten auf<br />
dem Feuerstättenbescheid zu finden sind, oder<br />
ein anderer Schornsteinfegerbetrieb nach eigener<br />
Wahl. Unter der Internetadresse http://www.bafa.<br />
de/bafa/de/weitere_aufgaben/schornsteinfegersuche<br />
kann man prüfen, ob es sich um einen zugelassenen<br />
Schornsteinfegerbetrieb handelt.<br />
Entgegen der bisherigen Regelungen ist der bevollmächtigte<br />
Bezirkschornsteinfeger nicht mehr<br />
verpflichtet, sich zur Erledigung der regelmäßigen<br />
Arbeiten anzumelden, sondern die Eigentümer<br />
sind zur fristgemäßen Beauftragung eines Schornsteinfegerbetriebes<br />
verpflichtet. Die Erledigung<br />
der Arbeiten ist dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger<br />
innerhalb von 14 Tagen nach<br />
Ablauf des im Feuerstättenbescheid benannten<br />
Termins durch ein Formblatt nachzuweisen, das<br />
<strong>vom</strong> ausführenden Schornsteinfegerbetrieb ausgefüllt<br />
wird. Sofern die Arbeiten durch den<br />
Bezirksbevollmächtigten selbst ausgeführt werden,<br />
entfällt die Nachweispflicht.<br />
Gebühren für Schornsteinfegerarbeiten:<br />
Seit Januar 2013 existiert keine feste Gebührenordnung<br />
für die Kehr- und Überprüfungsarbeiten<br />
mehr. Die Höhe der Kosten für die regelmäßig zu<br />
erledigenden Arbeiten ist somit frei verhandelbar<br />
und kann bei jedem Schornsteinfegerbetrieb unterschiedlich<br />
sein. Für die Pflichtaufgaben des<br />
bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers gelten<br />
weiterhin feste Preise. Zu diesen Aufgaben zählen<br />
z. B. Feuerstättenschauen und Abnahmen von<br />
neuen Feuerstätten.<br />
Für weitere Fragen stehen der bevollmächtigte<br />
Bezirksschornsteinfegermeister ihres Kehrbezirkes<br />
bzw. das Landratsamt <strong>Gotha</strong>, Ordnungs- und<br />
Ausländeramt, Arbeitsbereich Gewerbeangelegenheiten,<br />
Frau Walger, Telefon 03621214-536 oder<br />
Herr Woelk 03621 214-150 für Auskünfte zur<br />
Verfügung.<br />
<strong>Landkreis</strong> aktuell<br />
Bürgerbeauftragte bietet Sprechstunde an<br />
Großer Festtag<br />
<strong>Gotha</strong>. Die stellvertretende Bürgerbeauftragte des<br />
Freistaats Thüringen, Dr. Anne Debus, bietet am<br />
Dienstag, 15. Oktober, ab 9 Uhr erneut einen<br />
Sprechtag im Raum 207 des Landratsamtes <strong>Gotha</strong><br />
an. Wer Fragen zu Entscheidungen von Behörden<br />
im Freistaat Thüringen hat, ist bei ihr richtig; sie<br />
unterstützt die Bürgerinnen und Bürger im Umgang<br />
mit den Verwaltungen und bearbeitet Auskunftsbegehren<br />
sowie Informationsersuchen.<br />
Die Bürgerbeauftragte informiert zur Sach- und<br />
Rechtslage in allen öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten<br />
und gibt Auskunft über Zuständigkeiten,<br />
Hilfsmöglichkeiten oder andere für das jeweilige<br />
Anliegen geeignete Ansprechpartner. Petitionen<br />
leitet die Bürgerbeauftragte an die zuständige<br />
Stelle oder den Thüringer Landtag weiter.<br />
Um Wartezeiten zu vermeiden, ist ein persönlicher<br />
Gesprächstermin empfehlenswert, der unter 0361<br />
37-71871 vereinbart werden kann. Ebenfalls können<br />
telefonisch Termine für Gespräche am Dienstsitz<br />
der Bürgerbeauftragten in Erfurt jederzeit vereinbart<br />
werden. Wer sich nicht persönlich an die<br />
Bürgerbeauftragte wenden kann, dem steht auch<br />
der Postweg offen:<br />
Die Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen<br />
Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt.<br />
Morgen, am 20. September,<br />
lädt der Ortsteil<br />
Aspach der Gemeinde<br />
Hörsel zum 16. Kreisseniorentag<br />
ein. 10 Uhr<br />
startet das große Fest<br />
am Sportplatz, zu dem<br />
auch kurzentschlossene<br />
Junggebliebene<br />
herzlich eingeladen<br />
sind. Es werden ein<br />
buntes Unterhaltungsprogramm<br />
und geführte<br />
Exkursionen<br />
angeboten.<br />
<strong>Gotha</strong>. Am Samstag, den 21. September, wird<br />
im <strong>Gotha</strong>er Mehrgenerationenhaus ab 15 Uhr bis<br />
Mitternacht zünftig gefeiert.<br />
Zunächst eröffnen zahlreiche Vereine und Verbände<br />
gemeinsam mit Vertretern der Kommunalpolitik<br />
die Interkulturelle Woche des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Gotha</strong>. Auf die großen und kleinen Gäste warten<br />
lustige Spiel- und Bastelangebote sowie ein vielfältiges,<br />
interkulturelles Programm mit Musik, Tanz und<br />
Theater. Eine fantastische Feuershow auf dem<br />
Neumarkt rundet das Programm eindrucksvoll ab.<br />
Danach bittet der lebensart e.V., ehemals Kinderclub<br />
„Früchtchen“ e.V. und seit 2003 Träger des<br />
<strong>Gotha</strong>er Mehrgenerationenhauses, alle aktuellen<br />
und ehemaligen Mitglieder und Mitarbeiter, alle<br />
Gäste und alle, die schon lange mal vorbeischauen<br />
wollten, an die Bar und zum Tanz, um<br />
gemeinsam auf 15 erfolgreiche Jahre der Vereinsarbeit<br />
anzustoßen. Getränke und Büfett sind<br />
frei, wer möchte, kann jedoch gern sein Lieblingsgericht<br />
für den Abend mitbringen. Wer noch<br />
tolle Erinnerungsstücke oder alte Fotos hat,<br />
wird gebeten, sich unter 03621-301167 oder<br />
mgh-gotha@web.de im Voraus zu melden.<br />
Das gesamte Programm der Interkulturellen Woche<br />
ist unter www.mehrgenerationenhaus-gotha.de<br />
einsehbar oder im Mehrgenerationenhaus selber<br />
sowie in der Touristinformation erhältlich.
Seite 12<br />
Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 19. September 2013<br />
Schulsozialarbeit im <strong>Landkreis</strong> wird ausgebaut<br />
<strong>Landkreis</strong> aktuell<br />
Engere Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule als Ziel<br />
<strong>Landkreis</strong>. Im Juni beschloss die Thüringer<br />
Landesregierung eine neue Richtlinie zum<br />
Landesprogramm Schulsozialarbeit, die mit Beginn<br />
des neuen Schuljahres umgesetzt wird.<br />
Das Ministerium für Soziales, Familie und<br />
Gesundheit stellt dafür in diesem Jahr insgesamt<br />
3 Mio. Euro und im Jahr 2014 10 Mio.<br />
Euro für ganz Thüringen bereit. Für den <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Gotha</strong> sind das bis Dezember etwa<br />
223.000 Euro, die für Sozialarbeit an Regel- und<br />
Berufsschulen zur Verfügung stehen. Finanziert<br />
werden damit auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses<br />
und mit Hilfe von sechs freien<br />
Trägern der Jugendhilfe insgesamt 17 Schulsozialarbeiter<br />
mit unterschiedlichem Zeitvolumen<br />
an 14 Regelschulen im <strong>Landkreis</strong>, an der<br />
kooperativen Gesamtschule sowie den beiden<br />
<strong>Gotha</strong>er Berufsschulen. Neu ist außerdem<br />
die Regiestelle im Jugendamt des <strong>Landkreis</strong>es.<br />
Von hier aus wird ab 1. Oktober die gesamte<br />
Schulsozialarbeit im <strong>Landkreis</strong> koordiniert<br />
werden.<br />
Schon vor zwei Jahren hat der <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Gotha</strong> in Eigeninitiative begonnen, Schulsozialarbeit<br />
in kleineren Dimensionen an einzelnen<br />
Schulen zu fördern und die Zusammenarbeit in<br />
mit Schulen gestärkt, indem beispielsweise<br />
Jugendpfleger stundenweise auch in einigen<br />
Schulen präsent waren. Mit der neuen Richtlinie<br />
übernimmt vorerst bis Juli 2014 der Freistaat<br />
die alleinigen Kosten und reagiert damit den<br />
veränderten Bedarf in der Zusammenarbeit<br />
zwischen Schule und Jugendhilfe. Ziel ist es,<br />
durch sozialpädagogische Einzelarbeit die<br />
Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen<br />
zu verbessern, die individuelle Entwicklung von<br />
Kindern und Jugendlichen zu stärken sowie<br />
Benachteiligungen, individuelle Beeinträchtigungen<br />
und strukturelle Nachteile bei Schülern<br />
abzubauen bzw. zu vermeiden. Wichtig dabei<br />
Anfang September trafen sich die neu eingestellten Schulsozialarbeiter erstmals.<br />
ist u. a. die Beratung von Schülern, Lehrkräften<br />
und Eltern, um eine verbesserte Brückenfunktion<br />
zwischen Jugendhilfe, Schule und<br />
Familie zu erzielen.<br />
Nach einem Interessenbekundungsverfahren<br />
bei den Schulen galt es nun, die<br />
Personalstellen gerecht und flächendeckend<br />
an den Schulen des <strong>Landkreis</strong>es und der Städte<br />
zu verteilen. Mit Beginn des neuen Schuljahres<br />
haben die Sozialarbeiter ihre neue Tätigkeit<br />
aufgenommen. Zu ihrer Arbeit gehören beispielsweise<br />
gruppenpädagogische Maßnahmen<br />
zur Förderung sozialer Kompetenz,<br />
die Umsetzung von Streitschlichter- und Mediationsprogrammen,<br />
offene Kontakt- und Gesprächsangebote<br />
für Schüler, Eltern und Lehrer,<br />
alltags- und situative Beratung für Schüler,<br />
aber auch erlebnis- und freizeitpädagogische<br />
Angebote oder Maßnahmen zur Berufsorientierung<br />
und Bewerbungstraining.<br />
Die Regiestelle des Landratsamtes wird die<br />
Schulsozialarbeiter fachlich begleiten, Angebote<br />
und Projekte koordinieren und bei der<br />
Entwicklung sozialpädagogischer Konzepte<br />
mitwirken.<br />
„Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> ist froh, dass es mit<br />
dem neuen Landesprogramm möglich ist, die<br />
Schulsozialarbeit im <strong>Landkreis</strong> zu intensivieren.<br />
Hier sehen wir die Möglichkeit, Chancen von<br />
Jugendlichen in der Schule zu verbessern“, begrüßt<br />
Sozialdezernent Thomas Fröhlich den<br />
Ausbau sozialpädagogischer Arbeit an Schulen.<br />
Aktuelle Angebote der VHS<br />
Kultur – Gestalten – Freizeit<br />
Ansprechpartnerin: Heike Strumpf (03621 8230-44)<br />
Malen und Zeichnen<br />
ab 24.09.13, Di, 18:00 – 20:30 Uhr<br />
Aktzeichnen<br />
ab 25.09.13, Mi, 18:00 – 20:30 Uhr<br />
Sprachen<br />
Ansprechpartnerin: Heike Strumpf (03621 8230-44)<br />
Französisch A 1.1<br />
ab 24.09.13, Di, 17:30 – 19:00 Uhr<br />
Englisch A1.1 (für Anfänger)<br />
ab 25.09.13, Mi, 17:00 – 18:30 Uhr<br />
Spanisch A1.1<br />
ab 26.09.13, Do, 18:00 – 19:30 Uhr<br />
Russisch für Wiedereinsteiger (A2.3)<br />
ab 26.09.13, Do, 18:30 – 20:00 Uhr<br />
Arbeit – Beruf – EDV<br />
Ansprechpartner: Jan Heinrich (03621 8230-41)<br />
FCC – Frauen-Computerclub am Mittwoch<br />
ab 25.09.13, Mi, 18:30 – 21:00 Uhr<br />
Digitale Bildbearbeitung mit Adobe Photoshop<br />
ab 30.09.13, Mo, 18:15 – 20:45 Uhr<br />
Buchführung (Grund- und Aufbaukurs)<br />
ab 02.10.13, Mi, 17:15 – 20:15 Uhr<br />
Politik – Gesellschaft – Umwelt<br />
Ansprechpartner: Jan Heinrich (03621 8230-41)<br />
Familien- und Ahnenforschung/Genealogie<br />
ab 01.10.13, Di, 15:30 – 18:00 Uhr<br />
Gesundheitsbildung<br />
Ansprechpartnerin: Heike Strumpf (03621 8230-44)<br />
Ich beweg mich:<br />
„Rückenfit” – Wirbelsäulengymnastik<br />
ab 24.09.13, Di, 19:15 – 20:45 Uhr<br />
Zumba® Anfängerkur für Kinder und Jugendl.<br />
ab 25.09.13, Mi, 15:30 – 16:30 Uhr<br />
Smovey – mit Schwingung in Schwung<br />
ab 26.09.13, Do, 17:30 – 18:45 Uhr<br />
Einzelveranstaltungen<br />
Kündigungsschutz kompakt<br />
am 23.09.13, Mo, 19:30 – 21:00 Uhr<br />
Rund ums Salz<br />
am 25.09.13, Mi, 14:00 – 15:30 Uhr<br />
Informationen/Anmeldungen: unter Tel.: 03621<br />
82 30-49, Schützenallee 31 (Eingang gegenüber<br />
Hohe Straße 33), www.vhs-gotha.de