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Amtsblatt vom 19.09.2013 - Landkreis Gotha

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Ausgabe <strong>vom</strong> 19. September 2013<br />

22. Jahrgang Nr. 17<br />

Aus dem Inhalt<br />

Seite<br />

Amtlicher Teil<br />

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters 2<br />

Termine der Ausschüsse 2<br />

Verordnung über einen geschützten<br />

Landschaftsbestandteil 4<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Ausschreibungen 7<br />

Ausbildungsbörse im November 10<br />

Sprechstunde der Bürgerbeauftragten 11<br />

Ausbau der Schulsozialarbeit 12<br />

Die Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft „Mittleres Nessetal”, Cornelia Frohn, und Landrat Konrad<br />

Gießmann setzten bei Wangenheim den symbolischen Spatenstich für den Beginn der Baumaßnahme.<br />

Ehemalige Landesstraßen kommen in die Kur<br />

<strong>Landkreis</strong> saniert Strecken im Wert von knapp 7 Mio. Euro<br />

<strong>Landkreis</strong>. Zwei dringend notwendige Sanierungen<br />

nehmen Straßenbauer im Auftrag des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> seit dieser Woche in Angriff.<br />

Landrat Konrad Gießmann gab am 16. September<br />

mit symbolischen Spatenstichen den Startschuss<br />

für die so genannten Erstsanierungen<br />

der Kreisstraße 7 von Goldbach über Wangenheim<br />

bis zur Kreisgrenze vor Tüngeda sowie<br />

für die Instandsetzung der Kreisstraße 24 von<br />

Friemar über Tröchtelborn bis zur Verbindung<br />

Bienstädt-Zimmernsupra. Beide Vorhaben<br />

summieren sich inklusive einer erheblichen<br />

Landesförderung auf 6,935 Mio. Euro und sollen<br />

im Jahr 2014 fertig gestellt werden. Für die<br />

Autofahrer rings um die betroffenen Orte bedeutet<br />

das, Sperrungen in Kauf zu nehmen. Im<br />

Falle Wangenheims bleibt die bestehende<br />

Umleitung von Tüngeda über die B 84 nach<br />

Bad Langensalza, die B 247 bis Warza und<br />

dann nach Goldbach erhalten. Wer in der<br />

Nesseaue unterwegs ist, muss von Friemar<br />

über Molschleben nach Bienstädt fahren und<br />

den Ort Tröchtelborn von Osten aus ansteuern.<br />

Im laufenden Jahr können aufgrund des späten<br />

Baubeginns zunächst nur Teilabschnitte realisiert<br />

werden. Im Mittleren Nessetal betrifft das<br />

die rund 1,5 Kilometer <strong>vom</strong> Ortsausgang<br />

Wangenheim bis zur Grenze des Wartburgkreises.<br />

Die knapp 800 Meter Ortsdurchfahrt<br />

sowie die 3,2 Kilometer von Wangenheim nach<br />

Goldbach stehen 2014 auf dem Programm. In<br />

der Nesseaue wird ähnlich verfahren: Während<br />

die zwei Kilometer zwischen Friemar und<br />

Tröchtelborn noch 2013 zur Instandsetzung<br />

anstehen, folgen die 2,5 Kilometer zwischen<br />

Tröchtelborn und dem Abzweig nach Zimmernsupra<br />

nach dem Jahreswechsel.<br />

„Die Aufteilung in zwei Jahresscheiben ist dem<br />

späten Haushaltsbeschluss sowie der noch<br />

späteren Bestätigung des Etats geschuldet“,<br />

erklärt Landrat Konrad Gießmann den ungewöhnlichen<br />

Zeitpunkt für einen Baubeginn im<br />

Herbst. – Fortsetzung auf Seite 10 –<br />

Fischerprüfung: Die nächste Fischerprüfung<br />

des Landratsamtes findet am<br />

29. November um 16 Uhr im Hörsaal<br />

des Bildungszentrums der Thüringer<br />

Steuerverwaltung <strong>Gotha</strong>, Bahnhofstraße<br />

12 statt. Der Antrag auf Zulassung zur<br />

Fischerprüfung ist spätestens vier Wochen<br />

vor dem Prüfungstermin bei der unteren<br />

Fischereibehörde im Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

mit dem Nachweis über die erfolgreiche<br />

Teilnahme am Vorbereitungslehrgang einzureichen.<br />

Die zur Fischerprüfung zugelassenen<br />

Teilnehmer erhalten dann eine<br />

schriftliche Benachrichtigung.<br />

Für Kinder und Eltern: Zur inzwischen<br />

11. Kinder- und Babykleiderbörse lädt der<br />

Förderverein des Kindergartens „Waidspatzen“<br />

am Samstag, 28. September,<br />

von 10 bis 16 Uhr in die Kulturscheune<br />

nach Mühlberg ein. Der Schwerpunkt<br />

liegt auf Herbst- und Winterkleidung; wie<br />

gewohnt werden auch Spielzeug, Kinderwagen<br />

und anderes Zubehör angeboten.<br />

Petrijünger aufgepasst: Am 28. September<br />

startet die Angelfischerschule<br />

Thüringen (www.angelfischerschule.de)<br />

beim SFV Schwabhausen einen Samstagsund<br />

29. September im Erfurter Airport-Hotel<br />

einen Sonntagslehrgang zur Vorbereitung<br />

auf die Angelprüfung. Einzelheiten erfahren<br />

Interessenten unter 0361 2229548.<br />

Dirigentenforum: Noch bis 20. September<br />

ist das Dirigentenforum des Deutschen<br />

Musikrates zu Gast bei der Thüringen Philharmonie<br />

<strong>Gotha</strong>. Für die Thüringen<br />

Philharmonie <strong>Gotha</strong> ist es seit ihrem ersten<br />

Mitwirken im Jahr 1991 bereits die 18.<br />

Werkstatt, die sie begleitet. Als Abschluss<br />

der Dirigierwerkstatt wird es am 20. September<br />

um 9.30 Uhr im Orchesterprobenraum<br />

der Thüringen Philharmonie<br />

<strong>Gotha</strong> eine öffentliche Probe geben, zu der<br />

Schulklassen aus der Umgebung sowie interessierte<br />

Zuhörer eingeladen sind<br />

(Anmeldung erbeten unter 03621 751776).


Bekanntmachungen<br />

Seite 2<br />

Vierte Bekanntmachung<br />

des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 192<br />

(<strong>Gotha</strong> – Ilm-Kreis) für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag<br />

am 22. September 2013<br />

Sitzung des Kreiswahlausschusses für den Wahlkreis 192 (<strong>Gotha</strong> –<br />

Ilm-Kreis) zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses<br />

am Donnerstag, 26. September 2013, um 17:00 Uhr<br />

im Landratsamt <strong>Gotha</strong>, 18.-März-Str. 50, Raum 116<br />

Tagesordnung:<br />

– Verpflichtung und Unterrichtung der Beisitzer,<br />

– Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses,<br />

– mündliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Bekanntgabe<br />

des im Wahlkreis gewählten Bewerbers<br />

Der Kreiswahlausschuss ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der<br />

erschienenen Beisitzer beschlussfähig. Die Sitzung des Kreiswahlausschusses<br />

ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt.<br />

gez. Rainer Schulz <strong>Gotha</strong>, 12.09.2013<br />

Kreiswahlleiter<br />

Amtlicher Teil <strong>vom</strong> 19. September 2013<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

1. Die nachstehend abgedruckte 5. Änderungssatzung zur Neufassung<br />

der Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes<br />

<strong>Gotha</strong> und <strong>Landkreis</strong>gemeinden wurde mit Beschluss Nr. 29/2013<br />

der Verbandsversammlung <strong>vom</strong> 22.08.2013 beschlossen.<br />

2. Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde wurde gemäß<br />

§ 42 Abs. 2 Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit<br />

(ThürKGG) am 30.08.2013 erteilt.<br />

3. Die vorgenannte Satzungsänderung wird entsprechend § 42 Abs. 3<br />

ThürKGG hiermit amtlich bekanntgemacht.<br />

gez. Gießmann <strong>Gotha</strong>, 10.09.2013<br />

Landrat<br />

5. Änderungssatzung zur Neufassung der Verbandssatzung<br />

des Wasser- und Abwasserzweckverbandes<br />

<strong>Gotha</strong> und <strong>Landkreis</strong>gemeinden<br />

Bekanntmachung<br />

der Sitzungstermine für die Ausschüsse des Kreistages im September<br />

2013<br />

Kreisausschuss<br />

Termin: 23.09.2013<br />

Ort:<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong>, 18.-März-Str. 50, Raum <strong>Gotha</strong><br />

Beginn: 16:00 Uhr<br />

Tagesordnung:<br />

I. Öffentlicher Teil<br />

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses<br />

<strong>vom</strong> 24.06.2013<br />

2. Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommunalordnung,<br />

KA 06-2013<br />

3. Änderung Rettungsdienstbereichsplan, BV 29/2013<br />

4. Nutzungskonzept für das Gebäude Schützenallee 31<br />

KTB 07/2013<br />

5. Informationen<br />

– Information über die Vergabe von Hoch- und Tiefbauleistungen<br />

sowie von Planungsleistungen im II. Quartal 2013<br />

– Information zur Abrechnung des Haushaltes des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />

II. Quartal 2013<br />

– Information zur Stundung von Forderungen entsprechend § 10<br />

Abs. 3 der Hauptsatzung<br />

6. Verschiedenes<br />

II. Nichtöffentlicher Teil<br />

Ausschusses für Soziales, Kultur und Bildung<br />

Termin: 25.09.2013<br />

Ort:<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong>, 18.-März-Str. 50, Raum <strong>Gotha</strong><br />

Beginn: 18:00 Uhr<br />

Tagesordnung: nichtöffentlich<br />

Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern, für Ausländer<br />

und Aussiedler<br />

Termin: 27.09.2013<br />

Ort:<br />

Gemeinschaftsunterkunft Waltershausen, Eisenacher<br />

Landstr. 72, 99880 Waltershausen<br />

Beginn: 14:00 Uhr<br />

Tagesordnung: nichtöffentlich<br />

gez. Gießmann <strong>Gotha</strong>, 11.09.2013<br />

Landrat<br />

Aufgrund des § 19 (1) Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und <strong>Landkreis</strong>ordnung<br />

in der Fassung der Neubekanntmachung <strong>vom</strong> 28.01.2003<br />

(GVBl. 2003 Nr. 2, S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes<br />

zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze<br />

<strong>vom</strong> 23.07.2013 (GVBl. 2013 Nr. 7, S. 194) und der §§ 17 und 20 (2)<br />

des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl.<br />

1992 Nr. 14, S. 232) in der Fassung der Neubekanntmachung <strong>vom</strong><br />

10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8, S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5<br />

des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer<br />

Gesetze <strong>vom</strong> 23.07.2013 (GVBl. 2013 Nr. 7, S. 194) hat die Verbandsversammlung<br />

des Wasser- und Abwasserzweckverbandes <strong>Gotha</strong><br />

und <strong>Landkreis</strong>gemeinden am 22.08.2013 folgende Satzungsänderung<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

Änderung einer Satzung<br />

Die Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes <strong>Gotha</strong><br />

und <strong>Landkreis</strong>gemeinden <strong>vom</strong> 14.01.2009, veröffentlicht im <strong>Amtsblatt</strong> des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> <strong>vom</strong> 22.01.2009, zuletzt geändert durch die 4.<br />

Änderungssatzung zur Neufassung der Verbandssatzung <strong>vom</strong> 10.01.2012,<br />

veröffentlicht im <strong>Amtsblatt</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> <strong>vom</strong> 16.02.2012, wird<br />

wie folgt geändert:<br />

In § 8 („Zusammensetzung und Amtszeit der Verbandsversammlung“)<br />

werden die Absätze 1 und 3 wie folgt neu gefasst:<br />

(1) Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden<br />

und den übrigen Verbandsräten. Im Einzelnen setzt sich die Verbandsversammlung<br />

aus den Bürgermeistern/Oberbürgermeistern<br />

der verbandsangehörigen Gemeinden und Städte kraft Amtes zusammen.<br />

Im Fall der Beauftragung von Beigeordneten mit der ständigen<br />

Vertretung i.S.d. § 32 Abs. 7 ThürKO werden diese Verbandsräte.<br />

(3) Die Bürgermeister/Oberbürgermeister werden im Verhinderungsfalle<br />

von ihren Vertretern im Amt, die mit der ständigen Vertretung i.S.d.<br />

§ 32 Abs. 7 ThürKO beauftragten Beigeordneten von dem jeweiligen<br />

Bürgermeister/Oberbürgermeister oder einem weiteren<br />

Beigeordneten als ihre Vertreter im Amt vertreten.<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Die Satzungsänderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

gez. Brand <strong>Gotha</strong>, 09.09.2013<br />

Verbandsvorsitzender


Amtlicher Teil <strong>vom</strong> 19. September 2013<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Am Dienstag, dem 01. Oktober 2013, um 16:00 Uhr, findet im Volkspark-Stadion<br />

<strong>Gotha</strong> die 44. Verbandsversammlung des Zweckverbandes<br />

„Volkspark-Stadion <strong>Gotha</strong>“ statt.<br />

Tagesordnung<br />

1. Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsitzenden<br />

2. Bestätigung und Ergänzungen zur Tagesordnung<br />

3. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />

4. Protokollkontrolle und Bestätigung des Protokolls der Sitzung <strong>vom</strong><br />

27.03.2013<br />

5. Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung 2012 und<br />

Entlastung des Verbandsvorsitzenden<br />

6. Beratung zum Haushaltsplan 2013 und Beschlussfassung<br />

7. Beschlussfassung zur Nutzungs-, Vergabe- und Entgeltordnung<br />

8. Informationen der Geschäftsstelle<br />

9. Sonstiges<br />

Der Sitzungstermin wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.<br />

gez. K. Kreuch <strong>Gotha</strong>, 04.09.2013<br />

Verbandsvorsitzender<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

der Offenlegung der Ergebnisse der Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung<br />

und Abmarkung von Flurstücksgrenzen<br />

in der Gemeinde Tabarz, Gemarkung Tabarz, Flur 3, Flurstück 574/7,<br />

581/1 wurde eine Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und<br />

Abmarkung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer<br />

Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) <strong>vom</strong> 16.<br />

Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.<br />

Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnisse wurde eine<br />

Grenzniederschrift aufgenommen. Die Grenzniederschrift sowie die dazugehörige<br />

Skizze können von den Beteiligten<br />

Bekanntmachung<br />

Seite 3<br />

Die Firma Stein GmbH, Am Bahnhof 8 in 99880 Hörsel OT Mechterstädt,<br />

beantragte die Erteilung einer Baugenehmigung nach § 63 c Thüringer<br />

Bauordnung (ThürBO) zur Errichtung und zum Betrieb einer<br />

Windkraftanlage Typ Micon M-530 / 250 KW mit einer Nabenhöhe<br />

von 30 m, einem Rotordurchmesser von 26 m und einer Gesamthöhe<br />

von 46 m<br />

auf dem Grundstück in der Gemeinde Hörsel OT Mechterstädt in der<br />

Gemarkung Mechterstädt Flur 3 Flurstück 160/16.<br />

Gemäß § 5 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(ThürUVPG) stellt die für die Entscheidung über die Zulässigkeit<br />

des Vorhabens zuständige Genehmigungsbehörde fest, ob für<br />

das geplante Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.<br />

Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 ThürUVPG i.V.m. Anlage 1 Nr. 3.2 ThürUVPG bedarf<br />

die Errichtung einer Windkraftanlage mit einer Höhe von mehr als 35 m<br />

zur Feststellung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls.<br />

Nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde und überschlägiger Prüfung<br />

der Kriterien der Anlage 2 ThürUVPG sind durch das beantragte Vorhaben<br />

keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.<br />

Somit wird gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) in Verbindung mit § 45 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

(ThürVwVfG) <strong>vom</strong> 18.08.2009 (GVBl. S. 699), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 10 des Gesetzes <strong>vom</strong> 09.09.2010 (GVBl. S. 291)<br />

hiermit bekanntgegeben, dass im Rahmen einer standortbezogenen<br />

Einzelfallprüfung nach § 3 Abs 1 Thüringer Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(ThürUVPG) i.V.m. § 4 Satz 1 ThürUVPG und<br />

§ 3c UVPG festgestellt wurde, dass durch das genannte Vorhaben<br />

keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, so<br />

dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVP) erforderlich ist.<br />

Die Feststellung ist nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.<br />

Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen<br />

des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513) nach vorheriger<br />

Anmeldung während der Dienstzeiten im Landratsamt <strong>Gotha</strong>,<br />

Amt für Bauverwaltung und Kreisentwicklung, Untere Bauaufsichtsbehörde,<br />

Emminghausstraße 8 in 99867 <strong>Gotha</strong>, zugänglich.<br />

Bekanntmachungen<br />

<strong>vom</strong> 19. September 2013 bis 10. Oktober 2013<br />

in der Zeit von 08:00 – 16:00 Uhr<br />

in den Räumen der Vermessungsstelle Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur<br />

Dipl.-Ing. Peter Weltzien, Gartenstraße 46-50, 99867 <strong>Gotha</strong><br />

eingesehen werden.<br />

gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 29.08.2013<br />

Gießmann<br />

Landrat<br />

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch die Offenlegung das<br />

Ergebnis der o.g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis<br />

der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb<br />

eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch<br />

erhoben wurde.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines<br />

Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle<br />

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Peter Weltzien,<br />

Gartenstraße 46-50, 99867 <strong>Gotha</strong> schriftlich oder zur Niederschrift<br />

Widerspruch erhoben werden.<br />

<strong>Gotha</strong>, den 29. August 2013<br />

Weltzien, ÖbVI<br />

Impressum:<br />

Herausgeber: <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> | Verantwort lich für den amtlichen<br />

und nichtamtlichen Teil: Landrat Konrad Gießmann |<br />

Redaktion: Andrea Jäschke, Landratsamt <strong>Gotha</strong>, Pressestelle,<br />

18.-März-Straße 50, 99867 <strong>Gotha</strong>, Tel. 03621/214172, Fax<br />

03621/214283, E-Mail: presse stelle@kreis-gth.de | Fotos: www.<br />

pixelio.de/Thomas Max Müller (S. 11), Achiv | Gesamt pro duktion:<br />

MSB Verlags-, Vertriebs- und Werbe GmbH & Co. KG, 99867 <strong>Gotha</strong><br />

| Vertrieb: Werbeverteilung Blitz, 99867 <strong>Gotha</strong> | Druck: ORD<br />

Oberhessische Rollen-Druck GmbH, Alsfeld | Kostenlose Verteilung<br />

an alle Haushalte des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong>. Der Abonnementpreis<br />

beträgt bei Postversand 2,56 inkl. Porto. Einzelbezug: 0,51 <br />

(bei Abholung). Das nächste <strong>Amtsblatt</strong> des Land kreises<br />

<strong>Gotha</strong> erscheint vo raussichtlich am 02.10.2013.


Bekanntmachungen<br />

Seite 4<br />

V E R O R D N U N G<br />

<strong>vom</strong> 11.09.2013<br />

über den geschützten Landschaftsbestandteil „Feuchtgebiet<br />

Eschleber Flur“ in der Gemarkung Sundhausen, Flur 3<br />

Auf Grund der §§ 3 Abs. 1, 22 Abs. 1 und 29 Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) <strong>vom</strong> 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 7 des Gesetzes <strong>vom</strong> 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) und auf Grund<br />

der §§ 17 Abs. 1, 19 Abs. 3, 20 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 und 36 Abs. 4 des<br />

Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (ThürNatG) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 30. August 2006 (GVBl. S.421) zuletzt geändert<br />

durch Artikel 4 des Gesetzes <strong>vom</strong> 25. Oktober 2011 (GVBl. S. 273, 282)<br />

sowie auf Grund des § 107 Abs. 2 Nr. 2 der Thüringer Gemeinde- und<br />

<strong>Landkreis</strong>ordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 2 des Gesetzes <strong>vom</strong> 6. März 2013 (GVBl. S. 49), verordnet<br />

der <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> als untere Naturschutzbehörde in Erfüllung der ihm<br />

übertragenen Aufgaben des Naturschutzes:<br />

§ 1 Schutzgegenstand, Schutzgebietsgrenzen<br />

(1) Das in Flur 3 der Gemarkung Sundhausen der Stadt <strong>Gotha</strong> im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Gotha</strong> westlich des Stadtgebietes <strong>Gotha</strong> gelegene Feuchtgebiet mit<br />

der Bezeichnung „Feuchtgebiet Eschleber Flur“ wird in der näher beschriebenen<br />

Grenze als geschützter Landschaftsbestandteil nach § 29<br />

BNatSchG und § 17 Abs. 1 ThürNatG unter Schutz gestellt.<br />

Amtlicher Teil <strong>vom</strong> 19. September 2013<br />

und Großseggenrieden. In das Schutzgebiet eingeschlossen sind auch<br />

periodisch überstaute Flächen mit Kriechrasen sowie zu deren Schutz<br />

westlich und südlich angrenzende Pufferflächen entsprechend der<br />

Schutzgebietskarte.<br />

In der vorwiegend ackerbaulich genutzten Umgebung ist das „Feuchtgebiet<br />

Eschleber Flur“ ein wichtiger Lebensraum, Rückzugsgebiet und Trittsteinbiotop<br />

für zahlreiche geschützte Tier- und Pflanzenarten, wie<br />

z. B. Kiebitz, Bekassine und Rohrweihe als Brutvögel; Laubfrosch,<br />

Kammmolch, Ringelnatter und Waldeidechse als Vertreter der Herpetofauna;<br />

als bemerkenswerte hygrophile Arten aus der großen Gruppe der Insekten<br />

der Wasserläufer Gerris rufoscutellatus, der Wasserkäfer Helophorus asperatus<br />

und die Laufkäfer Pterostichus anthracinus und Odacantha melanura;<br />

als Vertreter der Pflanzenarten Fuchs-Segge und Acker-Hahnenfuß.<br />

(2) Schutzzweck<br />

Ziel der Festsetzung als geschützten Landschaftsbestandteil ist es<br />

1. das „Feuchtgebiet Eschleber Flur“ mit vielfältigen Biotopstrukturen<br />

wie Schilfröhricht, Schlankseggenried, Uferseggen-Ried, Kriechrasen,<br />

Sukzessionsflächen mit Entwicklungspotential und Feuchtgebüsche,<br />

dauerhaft zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu<br />

schützen,<br />

2. das Gebiet als spezifischen Lebensraum und Trittsteinbiotop im<br />

Biotopverbund für verschiedene daran angepasste geschützte und<br />

z. T. <strong>vom</strong> Aussterben bedrohte bzw. stark gefährdete Säugetier-,<br />

Vogel-, Amphibien-, Insekten- und Pflanzenarten zu sichern und<br />

durch geeignete Pflegemaßnahmen zu fördern,<br />

(2) Das Schutzgebiet hat eine Größe von insgesamt 2,7 Hektar. Es umfasst<br />

jeweils Teilflächen der nachstehenden Flurstücke: Gemarkung Sundhausen,<br />

Flur 3, Flurstücke Nr. 640, 641, 642 und 643. Die südliche<br />

Schutzgebietsgrenze verläuft parallel zur nördlichen in einem Abstand<br />

von 145 Metern.<br />

(3) Das Schutzgebiet ist aufgeteilt in eine Kernzone und eine westlich und<br />

südlich angrenzende Pufferzone. Die Kernzone erstreckt sich über<br />

Teile der Flurstücke 640, 641 und 642, die südliche Grenze verläuft<br />

parallel zur nördlichen in einem Abstand von 110 Metern. Die<br />

Pufferzone hat westlich eine Breite von 41, südlich von 35 Metern.<br />

(4) Die Grenze des geschützten Landschaftsbestandteiles ergibt sich aus<br />

der Schutzgebietskarte im Maßstab 1:1000. Der Geltungsbereich ist<br />

mit einer durchbrochenen Linie umrandet. Maßgeblich für den Grenzverlauf<br />

ist die Eintragung in dieser Karte mit der Innenkante der<br />

Begrenzungslinie. Die Schutzgebietskarte ist Bestandteil dieser Verordnung.<br />

Sie kann während der Dienststunden von jedermann eingesehen<br />

werden.<br />

(5) Die örtliche Lage des geschützten Landschaftsbestandteiles ergibt<br />

sich aus der als Anlage zu dieser Verordnung im Maßstab 1:10.000<br />

veröffentlichten Übersichtskarte, in der der festgelegte geschützte<br />

Landschaftsbestandteil mit einer durchbrochenen Linie umrandet ist.<br />

Die Karte ist Bestandteil der Verordnung und dient der Unterrichtung<br />

über die Lage des Gebietes im Raum.<br />

(6) Der geschützte Landschaftsbestandteil ist durch amtliche Schilder<br />

gekennzeichnet. Die Kennzeichnung ist jedoch nicht Voraussetzung<br />

für die Gültigkeit der Verordnung.<br />

§ 2 Schutzinhalt, Schutzzweck<br />

(1) Schutzinhalt<br />

Das „Feuchtgebiet Eschleber Flur“ stellt eine Geländesenke innerhalb<br />

der Ackerflächen zwischen Berlach und Krahnberg dar, welche regelmäßig<br />

vernässt. Die Vernässung und damit einhergehende Aufgabe der<br />

Bewirtschaftung haben in den letzten Jahren zur Entstehung eines<br />

Sumpfgebietes geführt, welches einer ständig fortschreitenden Sukzession<br />

unterliegt.<br />

Das Gebiet beinhaltet ein Feuchtgebiet mit eutrophen Großröhrichten<br />

3. die das Feuchtgebiet umgebende Ackerfläche als Pufferfläche<br />

extensiv zu bewirtschaften,<br />

4. das Feuchtgebiet durch umgebende Pufferflächen vor Eutrophierung<br />

und Pestizideintrag zu schützen,<br />

5. die Eigenart und Artenvielfalt des Landschaftsraumes westlich von<br />

<strong>Gotha</strong> in einem typischen Ausschnitt zu erhalten und vor<br />

Beeinträchtigungen zu bewahren.<br />

§ 3 Verbote<br />

(1) Es gelten die allgemeinen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetztes<br />

und des Thüringer Naturschutzgesetzes. Nach § 29 Abs. 2 BNatSchG<br />

sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung<br />

oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteils führen<br />

können.<br />

Es ist deshalb insbesondere verboten:<br />

1. bauliche und sonstige Anlagen zu errichten, auch wenn dies sonst<br />

keiner öffentlich-rechtlichen Erlaubnis bedarf,<br />

2. Bodenbestandteile abzubauen, Aufschüttungen, Ablagerungen,<br />

Grabungen, Sprengungen oder Bohrungen vorzunehmen oder die<br />

Bodengestalt in sonstiger Weise zu verändern,<br />

3. Straßen, Wege, Pfade, Steige und Plätze anzulegen,<br />

4. Leitungen zu errichten oder zu verlegen,<br />

5. Tümpel einschließlich deren Ufer sowie den Zu- und Ablauf des<br />

Wassers zu verändern sowie Feuchtgebiete zu entwässern,<br />

6. Grundwasser zu entnehmen, abzusenken, zutagezufördern, zutage<br />

zuleiten oder abzuleiten sowie Abwässer in das Gebiet einzuleiten,<br />

7. die Lebensbereiche der Tiere und Pflanzen zu stören, nachteilig zu<br />

verändern oder durch chemische und mechanische Maßnahmen<br />

zu beeinflussen,<br />

8. wild lebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen, aufzunehmen,<br />

zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Brutstätten,


Amtlicher Teil <strong>vom</strong> 19. September 2013<br />

Seite 5<br />

Wohnstätten oder Gelege der Natur zu entnehmen oder zu beschädigen,<br />

9. Pflanzen oder Pflanzenteile zu entnehmen oder zu beschädigen,<br />

10. nicht heimische und nicht standortgerechte Pflanzen oder Pflanzenbestandteile<br />

einzubringen oder Tiere auszusetzen,<br />

11. Wildfütterungen, Kirrungen, Salzlecken, Schüttungen und Wildäcker<br />

neu zu errichten, anzulegen oder deren Standort zu ändern,<br />

12. das Gebiet zu kalken, zu düngen, Biozide anzuwenden,<br />

13. Biotope i. S. d. § 2 Abs. 2 Ziffer 1 der Verordnung umzubrechen oder<br />

Drainagemaßnahmen durchzuführen,<br />

14. Klärschlamm auszubringen, Freigärhaufen, Silagen oder Misthaufen<br />

anzulegen,<br />

15. Erstaufforstungen und Neuaufforstungen vorzunehmen, Schmuckreisig-<br />

und Christbaumkulturen anzulegen,<br />

3. das Aufstellen oder Anbringen von Zeichen und Schildern, die auf<br />

den Schutz oder die Bedeutung des Gebietes hinweisen oder von<br />

Wegemarkierungen, Warntafeln, Ortshinweisen, Sperrzeichen oder<br />

sonstigen Absperrungen, wenn die Maßnahmen gemäß § 24 Abs. 1<br />

Satz 1 oder § 35 Abs. 2 ThürNatG durch die untere Naturschutzbehörde,<br />

auf deren Veranlassung oder mit deren Ermächtigung<br />

erfolgt,<br />

4. die Pflege von Wiesen und Hochstaudenfluren durch Mahd, die<br />

Pflege von Feuchtbiotopen und Gebüschen in Abstimmung mit<br />

der unteren Naturschutzbehörde,<br />

5. die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd, Maßnahmen gegen<br />

Wilderei und Maßnahmen im Zusammenhang mit verunfalltem und<br />

krankgeschossenem Wild. Weitergehende Formen der Jagd und die<br />

den Schutzzweck berührende Maßnahmen des Jagdschutzes be<br />

dürfen des Einvernehmens mit der unteren Naturschutzbehörde;<br />

die Neuerrichtung und Standortänderung jagdlicher Einrichtungen<br />

im Geltungsbereich des Schutzgebietes bedürfen des Einvernehmens<br />

mit oder der Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde. Es<br />

gelten jedoch § 3 Ziffer 3, 10, 11 und 16 der Verordnung.<br />

Bekanntmachungen<br />

16. Sachen und Abfälle jeglicher Art, einschließlich Bioabfälle, im Gelände<br />

abzulegen oder das Gebiet in anderer Weise zu verunreinigen,<br />

17. Inschriften, Plakate, Bild- und Schrifttafeln anzubringen,<br />

18. eine andere als die nach § 4 zugelassene wirtschaftliche Nutzung<br />

auszuüben.<br />

(2) Ferner ist es verboten:<br />

1. das Gebiet mit Fahrzeugen aller Art oder mit Wohnwagen zu befahren<br />

und diese dort abzustellen,<br />

2. das Gebiet zu betreten, ausgenommen durch Grundeigentümer<br />

oder Nutzungsberechtigte,<br />

3. zu reiten, Fahrrad zu fahren, Skisport zu betreiben,<br />

4. zu zelten, zu lagern, Feuer zu entfachen,<br />

5. Flugmodelle aller Art zu betreiben oder das Gebiet für andere<br />

Flugsportarten zu nutzen,<br />

6. Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen Jagdhunde im Einsatz,<br />

7. Jagdhunde in den Monaten März bis Juli auszubilden,<br />

8. zu lärmen, Tonübertragungs- oder Tonwiedergabegeräte zu benutzen,<br />

9. freilebende Tiere zu stören oder zu beunruhigen, insbesondere durch<br />

Aufsuchen oder durch Ton- und Lichtbildaufnahmen oder ähnliche<br />

Handlungen an ihren Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten.<br />

§ 4 Ausnahmen<br />

Ausgenommen von den Verboten nach § 3 dieser Verordnung sind:<br />

1. das Betreten und Befahren des Geschützten Landschaftsbestandteiles<br />

durch Nutzungsberechtigte im Rahmen der durch diese<br />

Verordnung zugelassenen Nutzungen sowie durch Grundeigentümer<br />

zur Wahrnehmung berechtigter Interessen, des weiteren für die<br />

Wahrung gesetzlich bestimmter Aufsichts- und Überwachungsaufgaben<br />

durch Behördenbedienstete oder von ihnen beauftragte<br />

Personen,<br />

6. die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung der Pufferzone<br />

(Schraffur) in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang; es<br />

gelten jedoch § 3 Ziffern 5, 12, 13, 14 und 16 dieser Verordnung,<br />

wobei eine bedarfsgerechte Erhaltungsdüngung der Ackerflächen<br />

zugelassen wird.<br />

7. die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung, bei der<br />

der Nutzer bereit ist, sich zu den zur Erreichung des Schutzzweckes<br />

erforderlichen oder mit dem Schutzzweck zu vereinbarenden<br />

Maßnahmen freiwillig und nach Anzeige bei der unteren Naturschutzbehörde<br />

zu verpflichten.<br />

§ 5 Befreiungen<br />

(1) Von den Verboten des § 3 kann gemäß 67 BNatSchG auf Antrag<br />

Befreiung erteilt werden, wenn<br />

1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, ein<br />

schließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist<br />

2. die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unzumutbaren<br />

Belastung führen würde und die Abweichung mit den<br />

Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist<br />

(2) Über den Antrag entscheidet die untere Naturschutzbehörde. Die<br />

Befreiung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.<br />

§ 6 Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 54 Abs.1 Nr.1 ThürNatG handelt, wer<br />

vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot des § 3 zuwiderhandelt.<br />

(2) Ordnungswidrig im Sinne von § 54 Abs. 1 Nr. 6 ThürNatG handelt, wer<br />

vorsätzlich oder fahrlässig eine vollziehbare Nebenbestimmung in<br />

Form einer Auflage, unter der eine Gestattung nach § 4 oder eine<br />

Befreiung nach § 5 erteilt worden ist, überhaupt nicht, nicht vollständig,<br />

nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt.<br />

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße entsprechend § 69<br />

Abs. 6 und 7 sowie § 54 Abs. 3 ThürNatG bis zu fünfzigtausend Euro<br />

geahndet werden.<br />

§ 7 Inkrafttreten<br />

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.<br />

2. Erkundungs-, Überwachungs-, Schutz-, Pflege-, Entwicklungs- sowie<br />

Forschungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen oder Nutzungsänderungen<br />

im Einvernehmen mit oder mit Zustimmung der unteren<br />

Naturschutzbehörde,<br />

gez. Gießmann <strong>Gotha</strong>, 11.09.2013<br />

Landrat


Seite 6<br />

Amtlicher Teil <strong>vom</strong> 19. September 2013<br />

Bekanntmachungen


Amtlicher und nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 19. September 2013<br />

Seite 7<br />

– Ende des Amtlichen Teils –<br />

Bekanntmachungen<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Interessenbekundungsverfahren<br />

Vermietung Gewerbeeinheiten Bahnhofsempfangsgebäude<br />

Die Gemeinde Nesse-Apfelstädt beabsichtigt die Vermietung von<br />

Gewerbeeinheiten im Bahnhofsempfangsgebäude, Bahnhofstraße 8,<br />

OT Neudietendorf.<br />

Zentral an einem wichtigen Bahnknotenpunkt gelegen erfüllt der Bahnhof<br />

Neudietendorf eine wichtige Ein- und Umsteigefunktion, täglich nutzen<br />

bis zu 1.800 Fahrgäste die Station. Geprägt durch den Regionalverkehr<br />

und eine bequem zu erreichende Busanbindung ist eine starke<br />

Frequentierung durch Berufspendler sowie Schüler zu verzeichnen.<br />

Die monatliche Netto-Kaltmiete beträgt 6,50 EUR/m 2 zzgl. Nebenkosten.<br />

Als Kaution sind zwei Monatskaltmieten, auch in Form einer<br />

Kautionsbürgschaft, zu hinterlegen.<br />

Interessenten werden gebeten, bis zum 07.10.2013 folgende Bewerbungsunterlagen<br />

einzureichen:<br />

– Kurzdarstellung zur Person/ggf. des Unternehmens<br />

– einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei<br />

vorhandenem Gewerbebetrieb<br />

– Nutzungskonzept<br />

Die Möglichkeit zur Objektbesichtigung oder zur Übermittlung eines<br />

Grundrissplanes ist gegeben.<br />

Ausschreibungen<br />

Zur Schaffung einer gepflegten Atmosphäre und um den Bedürfnissen der<br />

Reisenden gerecht zu werden, erfolgt derzeit durch die Gemeinde Nesse-<br />

Apfelstädt, gefördert mit Mitteln aus dem Landesprogramm „Förderung<br />

von Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr“ eine Sanierung<br />

des Bahnhofsempfangsgebäudes. In unmittelbarer Nachbarschaft sind<br />

hierzu bereits ca. 70 Parkplätze errichtet worden.<br />

Im Gebäude stehen verschiedene Gewerbe- und/oder Büroeinheiten zur<br />

Vermietung zur Verfügung. Das Erdgeschoss bietet zwei Einheiten mit<br />

einer Fläche von 48,5 m 2 bzw. von 35,5 m 2 . Wünschenswert ist hier insbesondere<br />

eine Nutzung für die Belange der Reisenden und Wartenden<br />

(Imbissangebot, Reisebedarf, Fahrkartenverkauf usw.).<br />

Im Obergeschoss können bis zu zwei Mieteinheiten mit einer Fläche von<br />

192,6 m 2 bzw. von 107,2 m 2 entstehen. Eine Gesamtnutzung wäre ebenfalls<br />

denkbar. Die Räumlichkeiten eignen sich besonders als Bürofläche.<br />

Mögliche Lagerflächen stehen im Kellergeschoss zur Verfügung und<br />

können bei Bedarf mit angemietet werden.<br />

Ihr Ansprechpartner:<br />

Gemeinde Nesse-Apfelstädt<br />

Bauverwaltung / Frau Trott<br />

OT Neudietendorf<br />

Zinzendorfstraße 1<br />

99192 Nesse-Apfelstädt<br />

Tel. 036202/84034<br />

Fax: 036202/84011<br />

E-Mail: bvma2@nesse-apfelstaedt.de<br />

Aufwendungen zur Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren<br />

können durch die Gemeinde Nesse-Apfelstädt nicht erstattet werden.<br />

gez. Christian Jacob Nesse-Apfelstädt, den 09.09.2013<br />

Bürgermeister


Seite 8<br />

Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 19. September 2013<br />

Ausschreibungen<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Stellenausschreibung<br />

Das Landratsamt <strong>Gotha</strong> schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet für<br />

die Dauer einer Krankheitsvertretung nachfolgende Stelle aus:<br />

„Hausmeister/Hausmeisterin“ im Amt für Gebäude-<br />

und Straßenmanagement Arbeitsbereich<br />

Schulobjekte – Standort Regelschule<br />

Mechterstädt<br />

Die Tätigkeit umfasst die:<br />

– Hausmeisterliche Betreuung des Schulobjektes entsprechend der<br />

Dienstanweisung für Schulhausmeister<br />

– Überwachung des baulichen Zustandes und Koordinierung von objektbezogenen<br />

Baumaßnahmen<br />

– Wartung, Instandhaltung und Pflege des Gebäudes sowie der technischen<br />

Anlagen<br />

– Pflege der objektbezogenen Außenanlagen<br />

– Bedienung und Steuerung der Haustechnikanlagen<br />

– Überwachung und Koordinierung von jeglichen Dienst-/Fremdleistungen<br />

– Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Zuständigkeitsbereich<br />

– Hilfeleistung bei der Absicherung des Schulbetriebes<br />

– Energie- und Verbrauchsmaterialkontrollen<br />

Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:<br />

– Abgeschlossene handwerkliche oder technische Berufsausbildung<br />

– Kenntnisse im Bereich Haustechnik<br />

– Einfühlungsvermögen und positive Einstellung zu Kindern und<br />

Jugendlichen<br />

– Flexible Arbeitszeiteinteilung<br />

– Hohes Maß an Einsatzbereitschaft und selbständige Aufgabenwahrnehmung<br />

– Fahrerlaubnis der Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur Nutzung<br />

des Privat-PKW<br />

Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.<br />

Wir bitten um Vorlage aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive<br />

einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen<br />

sind innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe zu richten an das<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong>, Rechts-/Personalamt<br />

18.-März-Straße 50, 99867 <strong>Gotha</strong>.<br />

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten<br />

<strong>vom</strong> Landratsamt <strong>Gotha</strong> nicht übernommen werden können<br />

und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen<br />

ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen<br />

wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und<br />

werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß<br />

vernichten. Gemäß den Bestimmungen des § 31 Bundeszentralregistergesetz<br />

(BZRG) i. V. mit § 30 a BZRG wird im Einstellungsfall die<br />

Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gefordert.<br />

gez. Gießmann <strong>Gotha</strong>, 11.09.2013<br />

Landrat<br />

ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG NACH<br />

VOB/A<br />

a) Öffentlicher Auftraggeber:<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>, Der Landrat, 18.-März-Str. 50, 99867 <strong>Gotha</strong><br />

Telefon: 03621/214-252, Telefax: 03621/214-410<br />

E-Mail: Gebaeudemanagement@kreis-gth.de<br />

b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A<br />

c) Auftragsvergabe auf elektronischem Weg u. Verfahren der Ver- u.<br />

Entschlüsselung: entfällt<br />

d) Art des Auftrages: Ausführung von Bauleistungen nach VOB<br />

e) Ort der Ausführung: Staatliche Regelschule Tambach-Dietharz, Burgstallstr.<br />

33, 99897 Tambach-Dietharz<br />

f) Art und Umfang der Leistung:<br />

Los 1: Sportboden<br />

460 m² Bauwerksabdichtung; 415 m² flächenelastischer Sportboden<br />

bestehend aus 2 Sperrholzplatten und 20 mm PUR -Verbundschaum;<br />

45 m² Sportboden in starrer Ausführung für Geräteräume; 460 m²<br />

Linoleumbelag 4 mm incl. Erstpflege; 130 m Wandanschlussleisten;<br />

700 m Spielfeldmarkierungen<br />

g) Erbringen von Planungsleistungen: entfällt<br />

h) Aufteilung in Lose: Eine nochmalige Unterteilung der o.g. Ausschreibung<br />

in Lose ist nicht vorgesehen.<br />

i) Ausführungsfristen: Los 1 28.10. – 13.11.2013<br />

j) Nebenangebote: Sind entsprechend VOB zugelassen. Sie müssen<br />

als solche deutlich gekennzeichnet und auf einer besonderen Anlage<br />

gemacht werden<br />

k) Anforderung der Unterlagen: bei Architekturbüro Matthias Wohlleben,<br />

Behringer Weg 25, 99867 <strong>Gotha</strong><br />

Telefon: 03621/73769-0, Telefax: 03621/7376929<br />

e-mail:architektmw@aol.com;<br />

um Voranmeldung unter vorgenannter Adresse wird gebeten<br />

Versand/Abholung: ab <strong>19.09.2013</strong><br />

l) Zahlung:<br />

Kostenpauschale 7,00 Euro zzgl. 3,00 Euro bei Postversand<br />

Die Kostenpauschale gilt für 1-fache Ausfertigung, bei Anforderung<br />

in 2-facher Ausfertigung verdoppelt sie sich. Bei Selbstabholung entfallen<br />

die Gebühren für Postversand. In allen Kostenpauschalen sind<br />

19% Mehrwertsteuer enthalten. Die Zahlung kann direkt im Architekturbüro<br />

Wohlleben oder durch Überweisung auf Konto-Nr. 19046,<br />

BLZ 820 640 38 bei der VR Bank Westthüringen eG erfolgen.<br />

Bei Überweisung ist der Einzahlungsbeleg der Angebotsanforderung<br />

beizufügen, Versand erfolgt nach Zahlungseingang. Der Betrag wird<br />

nicht zurückerstattet.<br />

m) entfällt<br />

n) Frist für die Einreichung der Angebote: 01.10.2013, um 13.00 Uhr<br />

o) Anschrift, an die Angebote zu richten sind:<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong>, 18.-März-Str. 50, 99867 <strong>Gotha</strong><br />

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch<br />

q) Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote:<br />

Los Nr. 1 01.10.2013, 13.00 Uhr<br />

beim Landratsamt <strong>Gotha</strong>, Amt für Gebäude-und Straßenmanagement,<br />

Emminghausstr. 8 (Beratungsraum Dachgeschoss), 99867 <strong>Gotha</strong><br />

Personen, die bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein<br />

dürfen: nur Bieter und bevollmächtigte Vertreter der Bieter.<br />

r) geforderte Sicherheiten: keine<br />

s) Zahlungsbedingungen: Abschlags- und Schlusszahlungen gemäß<br />

VOB/B §16, Vorauszahlungen werden nicht vereinbart<br />

t) Rechtsform der Bietergemeinschaften:<br />

selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter<br />

u) Nachweise zur Eignung:<br />

Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde,<br />

Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung<br />

in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von<br />

Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Der<br />

Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß Formblatt<br />

124 (Eigenerklärung zur Eignung) erbracht werden.<br />

Für Nachunternehmer sind ebensolche Nachweise zu erbringen.<br />

v) Zuschlagsfrist: 18.10.2013<br />

w) Nachprüfstelle bei Verstößen gegen Vergabebestimmungen:<br />

Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99 423 Weimar<br />

gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 05.09.2013<br />

Gießmann<br />

Landrat


Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 19. September 2013<br />

Seite 9<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Stellenausschreibung<br />

Das Landratsamt <strong>Gotha</strong> schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet aufgrund<br />

eines Krankheitsausfalles nachfolgende Stelle aus:<br />

„Mitarbeiter/-in Beistandschaften/Unterhalt“<br />

im Sachgebiet Rechtsschutz des Jugendamtes<br />

Die Tätigkeit umfasst die:<br />

– Durchführung von Rechtsberatungen und Unterstützungsangeboten<br />

nach § 18 SGB VIII im Rahmen der Personensorge, der Vaterschaftsfeststellung<br />

und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen bei<br />

minderjährigen Kindern und Volljährigen;<br />

– Führen von Beistandschaften gemäß § 55 SGB VIII und §§ 172 ff. BGB<br />

zur gerichtlichen und außergerichtlichen Feststellung der Vaterschaft<br />

und zur gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen;<br />

– Wahrnehmung von Ergänzungspflegschaften mit dem Aufgabenkreis<br />

Feststellung Vaterschaft und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen<br />

im gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Verfahren;<br />

– Durchführung von Beurkundungen und Beglaubigungen gemäß §§ 59<br />

SGB VIII und Erstellung von vollstreckbaren Urkunden gemäß § 60<br />

SGB VIII.<br />

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige<br />

Bewerbungskosten <strong>vom</strong> Landratsamt <strong>Gotha</strong> nicht übernommen werden<br />

können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen<br />

frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon<br />

aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden<br />

nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß<br />

vernichten.<br />

Gemäß den Bestimmungen des § 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)<br />

i. V. mit § 30 a BZRG wird im Einstellungsfall die Vorlage eines erweiterten<br />

Führungszeugnisses gefordert.<br />

gez. Gießmann <strong>Gotha</strong>, 11.09.2013<br />

Landrat<br />

WAZV <strong>Gotha</strong> und <strong>Landkreis</strong>gemeinden<br />

Stellenausschreibung<br />

Der Wasser- und Abwasserzweckverband <strong>Gotha</strong> und <strong>Landkreis</strong>gemeinden<br />

sucht für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung<br />

ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt eine/-n<br />

Ausschreibungen<br />

Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:<br />

– Ausbildung als Dipl.-Verwaltungswirt/-in oder vergleichbare<br />

Ausbildung<br />

oder<br />

– Sozialarbeiter/-in/Sozialpädagoge/-in/Diplompädagogin/Diplompädagoge<br />

mit staatlicher Anerkennung;<br />

– Kenntnisse im Verwaltungs- und Zivilrecht, Zivilprozessrecht, Erb- und<br />

Steuerrecht, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht und angrenzender<br />

Bestimmungen;<br />

– Vertiefte Kenntnisse im SGB VIII mit den Schwerpunkten zweites<br />

Kapitel zweiter Abschnitt sowie drittes Kapitel vierter und fünfter<br />

Abschnitt;<br />

– Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und<br />

Teamfähigkeit;<br />

– Fähigkeiten zum strukturierten, zielorientierten, selbständigen und<br />

eigenverantwortlichen Arbeiten;<br />

– Psychologisches Einfühlungsvermögen und psychische Belastbarkeit,<br />

Konfliktmanagement und Durchsetzungs- und Entscheidungsfähigkeit;<br />

– Kommunikationsfähigkeit, Klienten- und Dienstleistungsorientierung,<br />

Gesprächsführungs- und Beratungskompetenz;<br />

– Wünschenswert wären Kenntnisse der Prozessführungsstrategie und<br />

-taktik;<br />

– Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-<br />

Technik;<br />

– Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen<br />

Nutzung des privaten PKW.<br />

Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.<br />

Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive<br />

einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen<br />

sind innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung<br />

zu richten an das<br />

Sachbearbeiter/-in für den Bereich des Technischen<br />

Kundenzentrums<br />

Der Einsatz erfolgt mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden.<br />

Ggf. ist die Wahrnehmung von Terminen auch außerhalb der<br />

üblichen Geschäftszeiten erforderlich. Der Einsatz beinhaltet auch die<br />

Teilnahme an der Rufbereitschaft des Zweckverbandes. Die Vergütung erfolgt<br />

nach den Bestimmungen des TVöD.<br />

Tätigkeitsbeschreibung:<br />

Der/Die Sachbearbeiter/-in ist zuständig für die Bearbeitung von Belangen<br />

im Zusammenhang mit der wasser- und abwassertechnischen Erschließung<br />

von Grundstücken. Im Weiteren ist er/sie verantwortlich für die Beratung<br />

von Kunden und Planungsbüros zur fachgerechten Ausführung der<br />

Wasserver- und Abwasserentsorgung unter Beachtung der gültigen<br />

Gesetze und Regelwerke.<br />

Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf der Homepage des<br />

Wasser- und Abwasserzweckverbandes <strong>Gotha</strong> und <strong>Landkreis</strong>gemeinden:<br />

http://www.wazv-gotha.de.<br />

Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber/-innen werden im<br />

Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei gleicher Eignung und Befähigung<br />

bevorzugt berücksichtigt.<br />

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisabschriften,<br />

Referenzen, Zeitpunkt des frühestmöglichen Eintritts etc.) sind bis zum<br />

02.10.2013 an die Werkleitung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes<br />

<strong>Gotha</strong> und <strong>Landkreis</strong>gemeinden, z.Hd. Herrn Rainer Kohlmann,<br />

Kindleber Straße 188, 99867 <strong>Gotha</strong> zu richten.<br />

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass nur Bewerbungsunterlagen<br />

zurückgesandt werden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag<br />

enthalten. Andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe<br />

Ihrer Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss<br />

des Auswahlverfahrens datenschutzrechtlich vernichten.<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Rechts-/Personalamt<br />

18.-März-Straße 50<br />

99867 <strong>Gotha</strong>.<br />

gez. Rainer Kohlmann<br />

Werkleiter<br />

WAZV <strong>Gotha</strong> und <strong>Landkreis</strong>gemeinden


Seite 10<br />

Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 19. September 2013<br />

Ausschreibungen<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong><br />

Öffentliche Ausschreibung (VOL/A)<br />

1. Öffentlicher Auftraggeber:<br />

Name: <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>, Der Landrat<br />

Straße: 18.-März-Str. 50<br />

Ort: 99867 <strong>Gotha</strong><br />

2. Einreichungsform für Teilnahmeanträge oder Angebote (Postweg<br />

oder direkte Abgabe): schriftlich<br />

3. Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach § 3 Abs. 2 VOL/A<br />

4. Art, Ort und Umfang der Leistungen: Satz, Druck und Verteilung<br />

des <strong>Amtsblatt</strong>es des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong>, das an alle Haushalte des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> kostenlos zu verteilen ist.<br />

5. Nebenangebote sind nicht zugelassen.<br />

6. Ausführungsfrist: 01.01.2014 – 31.12.2014<br />

7. Anforderung der Vergabeunterlagen/Auskünfte erteilt:<br />

Ort: Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Pressestelle, 18.-März-Str. 50, 99867 <strong>Gotha</strong><br />

Telefon: (03621) 214 172, Telefax: (03621) 214 400<br />

Anforderung: schriftlich<br />

8. Angebotsabgabe bis: 21.10.2013, 12.00 Uhr<br />

Im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot <strong>Amtsblatt</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>“<br />

Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: siehe Punkt 7.<br />

9. Zahlungsbedingungen: gemäß § 17 VOL/B<br />

Rechnungslegung jeweils nach Fertigstellung und Auslieferung einer<br />

<strong>Amtsblatt</strong>ausgabe.<br />

10. Mit der Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />

– Eigenerklärung gemäß VOL/A<br />

– Eigenerklärung zur Tariftreue u. Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG)<br />

– Eigenerklärung Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 11 ThürVgG)<br />

– Wird das Angebot als Bietergemeinschaft angegeben, ist die Erklärung<br />

zur Bietergemeinschaft dem Angebot beizulegen<br />

Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen, sind folgende<br />

Erklärungen dem Angebot beizulegen:<br />

– Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von Leistungen<br />

auf NU<br />

– Erklärung des Nachunternehmers<br />

– Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit<br />

(§ 12 ThürVgG)<br />

– Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen<br />

(§ 12 ThürVgG)<br />

– Referenzen und Belegexemplare bereits getätigter vergleichbarer<br />

Leistungen<br />

– probeweise Gestaltung einer <strong>Amtsblatt</strong>titel- sowie -innenseite gemäß<br />

Corporate Design des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> (Richtlinien des Corporate<br />

Designs sowie notwendige Texte und Fotos werden hierfür<br />

digital bereitgestellt.)<br />

11. Bindefrist: 21.11.2013<br />

12. Hinweise: Die Bieter werden gemäß den Bestimmungen des § 19<br />

Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) über nicht berücksichtigte<br />

Angebote informiert.<br />

13. Beanstandung der Vergabe: Die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften<br />

kann nach § 19 Abs. 2 ThürVgG beim Auftraggeber/<br />

Ausschreibenden (siehe Pkt. 7) vor Ablauf der Frist aus § 19 Abs. 1<br />

ThürVgG beanstandet werden. Auf die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5<br />

ThürVgG wird hingewiesen.<br />

gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 06.09.2013<br />

Gießmann<br />

Landrat<br />

<strong>Landkreis</strong> aktuell<br />

<strong>Landkreis</strong> aktuell<br />

Neuauflage der Ausbildungsbörse startet im November<br />

Interessierte Unternehmen können sich kostenfrei präsentieren<br />

<strong>Gotha</strong>. Auf der Suche nach künftigen Auszubildenden<br />

bietet der <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> der heimischen<br />

Wirtschaft mithilfe der Ausbildungsbörse<br />

erneut eine Plattform, um mit Schulabgängern in<br />

Kontakt zu kommen.<br />

Die Veranstaltung soll die Jugendlichen möglichst<br />

frühzeitig mit Ausbildungsbetrieben und Unternehmen<br />

bekannt machen. Am Freitag, 8. November,<br />

können sich die Mädchen und Jungen<br />

sowie deren Eltern von 10 bis 17 Uhr in den<br />

Gewerblich-Technischen Berufsbildenden Schulen<br />

in der Kindleber Str. 99 b in <strong>Gotha</strong> über<br />

Lehrstellenprofile in der Region informieren.<br />

Unternehmen, die ihre Ausbildungsberufe vorstellen<br />

und mit angehenden Azubi ins Gespräch<br />

kommen wollen, sind herzlich eingeladen, sich<br />

an diesem Forum mit einem eigenen Info-<br />

stand zu beteiligen. Standgebühren werden nicht<br />

erhoben; für die Unternehmen ist die Präsentation<br />

komplett kostenfrei.<br />

Bis 30. September 2013 bittet das federführende<br />

Amt für Bauverwaltung und Kreisentwicklung<br />

um eine kurze und formlose Anmeldung unter<br />

bau.kreisentwicklung@kreis-gth.de oder telefonisch<br />

unter 03621 214-299 bzw. -204.<br />

– Fortsetzung von Seite 1 –<br />

Nach den äußerst schwierigen Haushaltsberatungen<br />

im vergangenen Winter ist er allerdings<br />

froh, dass beide Maßnahmen überhaupt<br />

realisiert werden können. „Der Kreistag hat<br />

große Weitsicht bewiesen, dass er trotz der<br />

finanziellen Zwänge diesen beiden Baumaßnahmen<br />

mehrheitlich grünes Licht gegeben<br />

hat“, erinnert Gießmann an die Kontroversen,<br />

in denen beide Vorhaben zur Disposition gestellt<br />

waren.<br />

Der Landrat erachtet die Sanierungen dank<br />

der erheblichen Fördermittel als Chance für<br />

die Region: „Beide Straßen waren bis Ende<br />

2012 noch Landesstraßen. Der Freistaat gibt<br />

uns mit der Abstufung in unsere Verantwortung<br />

knapp 90 Prozent der förderfähigen<br />

Kosten als Mitgift dazu“, argumentiert<br />

Gießmann. „Günstiger kann man als <strong>Landkreis</strong><br />

kaum die nachhaltige Verbesserung<br />

der Verkehrsinfrastruktur erwirken.“ Von<br />

den insgesamt 3,7 Mio. Euro, die für die<br />

Arbeiten an der K 7 zu Buche stehen, trägt<br />

das Land Thüringen knapp 2,95 Mio. Euro.<br />

Bei den 3,235 Mio. Euro für die K 24 sind<br />

es immerhin 2,63 Mio. Euro, die seitens des<br />

Freistaats fließen.<br />

Mit der Methode, marode Straßen zu übernehmen<br />

und dank großzügiger Förderung in<br />

eigener Verantwortung zu sanieren, hat das<br />

Landratsamt bereits gute Erfahrungen gemacht:<br />

2012 verwandelten sich auf diese Weise<br />

die Strecken Emleben-Hohenkirchen<br />

(K 27) und Gräfentonna-Ballstädt (K 19) in sichere<br />

und schlaglochbefreite Straßen; im Jahr<br />

zuvor konnte – unter ähnlichen Umständen –<br />

die Verbindung Schönau v.d.W. und Georgenthal<br />

(K 26) komplett erneuert werden.<br />

Wann die K 7 und die K 24 den gleichen<br />

Zustand erreichen, hängt vor allem von den<br />

Witterungsbedingungen des Winters ab.<br />

Zielstellung bleibt allerdings, bis spätestens<br />

Jahresmitte 2014 beide Vorhaben erfolgreich<br />

abzuschließen.


Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 19. September 2013<br />

Was in Sachen Schornsteinfeger zu beachten ist<br />

Seite 11<br />

<strong>Landkreis</strong>. Seit dem Jahreswechsel stehen die<br />

Schornsteinfeger in Deutschland im freien Wettbewerb.<br />

Hausbesitzer werden durch die erfolgten<br />

Gesetzesänderungen stärker in Verantwortung<br />

und Haftung genommen. Diese Information stellt<br />

die wesentlichen Änderungen in kurzer Form dar.<br />

Grundsätzliches:<br />

Für jeden Ort wurde ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger<br />

bestellt. Er ist für die Zeit<br />

von sieben Jahren für einen Bezirk zuständig. Er<br />

führt die Verzeichnisse (Kehrbücher) und kontrolliert,<br />

ob die Eigentümer ihren Pflichten<br />

nachkommen. Weiterhin führt der bevollmächtigte<br />

Bezirksschornsteinfeger in regelmäßigen Abständen<br />

in allen Gebäuden Feuerstätten-<br />

schauen durch und erlässt danach einen<br />

Feuerstättenbescheid.<br />

Feuerstättenschauen:<br />

Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger<br />

führen im Abstand von dreieinhalb Jahren persönlich<br />

eine Feuerstättenschau. Wichtig: Die Feuerstättenschau<br />

darf nur durch den bevollmächtigten<br />

Bezirksschornsteinfeger selbst durchgeführt werden.<br />

Eine Übertragung dieser Arbeiten an einen<br />

Gesellen oder Dritten ist nicht zulässig. Mit der<br />

Feuerstättenschau können Eigentümer damit<br />

auch keinen anderen Schornsteinfegerbetrieb<br />

beauftragen. Im Anschluss an die Feuerstättenschau<br />

erhalten die Hauseigentümer einen neuen<br />

Feuerstättenbescheid, der gebührenpflichtig ist.<br />

Die Höhe der Gebühr ist gesetzlich geregelt.<br />

Regelmäßige Arbeiten:<br />

Im Feuerstättenbescheid ist genau festgelegt,<br />

welche Kehrarbeiten und Prüfungen zu welchem<br />

Termin erledigt werden müssen. Mit der Erledigung<br />

dieser Arbeiten muss der Eigentümer einen zugelassenen<br />

Schornsteinfegerbetrieb beauftragen.<br />

Das kann entweder der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger<br />

sein, dessen Kontaktdaten auf<br />

dem Feuerstättenbescheid zu finden sind, oder<br />

ein anderer Schornsteinfegerbetrieb nach eigener<br />

Wahl. Unter der Internetadresse http://www.bafa.<br />

de/bafa/de/weitere_aufgaben/schornsteinfegersuche<br />

kann man prüfen, ob es sich um einen zugelassenen<br />

Schornsteinfegerbetrieb handelt.<br />

Entgegen der bisherigen Regelungen ist der bevollmächtigte<br />

Bezirkschornsteinfeger nicht mehr<br />

verpflichtet, sich zur Erledigung der regelmäßigen<br />

Arbeiten anzumelden, sondern die Eigentümer<br />

sind zur fristgemäßen Beauftragung eines Schornsteinfegerbetriebes<br />

verpflichtet. Die Erledigung<br />

der Arbeiten ist dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger<br />

innerhalb von 14 Tagen nach<br />

Ablauf des im Feuerstättenbescheid benannten<br />

Termins durch ein Formblatt nachzuweisen, das<br />

<strong>vom</strong> ausführenden Schornsteinfegerbetrieb ausgefüllt<br />

wird. Sofern die Arbeiten durch den<br />

Bezirksbevollmächtigten selbst ausgeführt werden,<br />

entfällt die Nachweispflicht.<br />

Gebühren für Schornsteinfegerarbeiten:<br />

Seit Januar 2013 existiert keine feste Gebührenordnung<br />

für die Kehr- und Überprüfungsarbeiten<br />

mehr. Die Höhe der Kosten für die regelmäßig zu<br />

erledigenden Arbeiten ist somit frei verhandelbar<br />

und kann bei jedem Schornsteinfegerbetrieb unterschiedlich<br />

sein. Für die Pflichtaufgaben des<br />

bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers gelten<br />

weiterhin feste Preise. Zu diesen Aufgaben zählen<br />

z. B. Feuerstättenschauen und Abnahmen von<br />

neuen Feuerstätten.<br />

Für weitere Fragen stehen der bevollmächtigte<br />

Bezirksschornsteinfegermeister ihres Kehrbezirkes<br />

bzw. das Landratsamt <strong>Gotha</strong>, Ordnungs- und<br />

Ausländeramt, Arbeitsbereich Gewerbeangelegenheiten,<br />

Frau Walger, Telefon 03621214-536 oder<br />

Herr Woelk 03621 214-150 für Auskünfte zur<br />

Verfügung.<br />

<strong>Landkreis</strong> aktuell<br />

Bürgerbeauftragte bietet Sprechstunde an<br />

Großer Festtag<br />

<strong>Gotha</strong>. Die stellvertretende Bürgerbeauftragte des<br />

Freistaats Thüringen, Dr. Anne Debus, bietet am<br />

Dienstag, 15. Oktober, ab 9 Uhr erneut einen<br />

Sprechtag im Raum 207 des Landratsamtes <strong>Gotha</strong><br />

an. Wer Fragen zu Entscheidungen von Behörden<br />

im Freistaat Thüringen hat, ist bei ihr richtig; sie<br />

unterstützt die Bürgerinnen und Bürger im Umgang<br />

mit den Verwaltungen und bearbeitet Auskunftsbegehren<br />

sowie Informationsersuchen.<br />

Die Bürgerbeauftragte informiert zur Sach- und<br />

Rechtslage in allen öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten<br />

und gibt Auskunft über Zuständigkeiten,<br />

Hilfsmöglichkeiten oder andere für das jeweilige<br />

Anliegen geeignete Ansprechpartner. Petitionen<br />

leitet die Bürgerbeauftragte an die zuständige<br />

Stelle oder den Thüringer Landtag weiter.<br />

Um Wartezeiten zu vermeiden, ist ein persönlicher<br />

Gesprächstermin empfehlenswert, der unter 0361<br />

37-71871 vereinbart werden kann. Ebenfalls können<br />

telefonisch Termine für Gespräche am Dienstsitz<br />

der Bürgerbeauftragten in Erfurt jederzeit vereinbart<br />

werden. Wer sich nicht persönlich an die<br />

Bürgerbeauftragte wenden kann, dem steht auch<br />

der Postweg offen:<br />

Die Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen<br />

Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt.<br />

Morgen, am 20. September,<br />

lädt der Ortsteil<br />

Aspach der Gemeinde<br />

Hörsel zum 16. Kreisseniorentag<br />

ein. 10 Uhr<br />

startet das große Fest<br />

am Sportplatz, zu dem<br />

auch kurzentschlossene<br />

Junggebliebene<br />

herzlich eingeladen<br />

sind. Es werden ein<br />

buntes Unterhaltungsprogramm<br />

und geführte<br />

Exkursionen<br />

angeboten.<br />

<strong>Gotha</strong>. Am Samstag, den 21. September, wird<br />

im <strong>Gotha</strong>er Mehrgenerationenhaus ab 15 Uhr bis<br />

Mitternacht zünftig gefeiert.<br />

Zunächst eröffnen zahlreiche Vereine und Verbände<br />

gemeinsam mit Vertretern der Kommunalpolitik<br />

die Interkulturelle Woche des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Gotha</strong>. Auf die großen und kleinen Gäste warten<br />

lustige Spiel- und Bastelangebote sowie ein vielfältiges,<br />

interkulturelles Programm mit Musik, Tanz und<br />

Theater. Eine fantastische Feuershow auf dem<br />

Neumarkt rundet das Programm eindrucksvoll ab.<br />

Danach bittet der lebensart e.V., ehemals Kinderclub<br />

„Früchtchen“ e.V. und seit 2003 Träger des<br />

<strong>Gotha</strong>er Mehrgenerationenhauses, alle aktuellen<br />

und ehemaligen Mitglieder und Mitarbeiter, alle<br />

Gäste und alle, die schon lange mal vorbeischauen<br />

wollten, an die Bar und zum Tanz, um<br />

gemeinsam auf 15 erfolgreiche Jahre der Vereinsarbeit<br />

anzustoßen. Getränke und Büfett sind<br />

frei, wer möchte, kann jedoch gern sein Lieblingsgericht<br />

für den Abend mitbringen. Wer noch<br />

tolle Erinnerungsstücke oder alte Fotos hat,<br />

wird gebeten, sich unter 03621-301167 oder<br />

mgh-gotha@web.de im Voraus zu melden.<br />

Das gesamte Programm der Interkulturellen Woche<br />

ist unter www.mehrgenerationenhaus-gotha.de<br />

einsehbar oder im Mehrgenerationenhaus selber<br />

sowie in der Touristinformation erhältlich.


Seite 12<br />

Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 19. September 2013<br />

Schulsozialarbeit im <strong>Landkreis</strong> wird ausgebaut<br />

<strong>Landkreis</strong> aktuell<br />

Engere Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule als Ziel<br />

<strong>Landkreis</strong>. Im Juni beschloss die Thüringer<br />

Landesregierung eine neue Richtlinie zum<br />

Landesprogramm Schulsozialarbeit, die mit Beginn<br />

des neuen Schuljahres umgesetzt wird.<br />

Das Ministerium für Soziales, Familie und<br />

Gesundheit stellt dafür in diesem Jahr insgesamt<br />

3 Mio. Euro und im Jahr 2014 10 Mio.<br />

Euro für ganz Thüringen bereit. Für den <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Gotha</strong> sind das bis Dezember etwa<br />

223.000 Euro, die für Sozialarbeit an Regel- und<br />

Berufsschulen zur Verfügung stehen. Finanziert<br />

werden damit auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses<br />

und mit Hilfe von sechs freien<br />

Trägern der Jugendhilfe insgesamt 17 Schulsozialarbeiter<br />

mit unterschiedlichem Zeitvolumen<br />

an 14 Regelschulen im <strong>Landkreis</strong>, an der<br />

kooperativen Gesamtschule sowie den beiden<br />

<strong>Gotha</strong>er Berufsschulen. Neu ist außerdem<br />

die Regiestelle im Jugendamt des <strong>Landkreis</strong>es.<br />

Von hier aus wird ab 1. Oktober die gesamte<br />

Schulsozialarbeit im <strong>Landkreis</strong> koordiniert<br />

werden.<br />

Schon vor zwei Jahren hat der <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Gotha</strong> in Eigeninitiative begonnen, Schulsozialarbeit<br />

in kleineren Dimensionen an einzelnen<br />

Schulen zu fördern und die Zusammenarbeit in<br />

mit Schulen gestärkt, indem beispielsweise<br />

Jugendpfleger stundenweise auch in einigen<br />

Schulen präsent waren. Mit der neuen Richtlinie<br />

übernimmt vorerst bis Juli 2014 der Freistaat<br />

die alleinigen Kosten und reagiert damit den<br />

veränderten Bedarf in der Zusammenarbeit<br />

zwischen Schule und Jugendhilfe. Ziel ist es,<br />

durch sozialpädagogische Einzelarbeit die<br />

Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen<br />

zu verbessern, die individuelle Entwicklung von<br />

Kindern und Jugendlichen zu stärken sowie<br />

Benachteiligungen, individuelle Beeinträchtigungen<br />

und strukturelle Nachteile bei Schülern<br />

abzubauen bzw. zu vermeiden. Wichtig dabei<br />

Anfang September trafen sich die neu eingestellten Schulsozialarbeiter erstmals.<br />

ist u. a. die Beratung von Schülern, Lehrkräften<br />

und Eltern, um eine verbesserte Brückenfunktion<br />

zwischen Jugendhilfe, Schule und<br />

Familie zu erzielen.<br />

Nach einem Interessenbekundungsverfahren<br />

bei den Schulen galt es nun, die<br />

Personalstellen gerecht und flächendeckend<br />

an den Schulen des <strong>Landkreis</strong>es und der Städte<br />

zu verteilen. Mit Beginn des neuen Schuljahres<br />

haben die Sozialarbeiter ihre neue Tätigkeit<br />

aufgenommen. Zu ihrer Arbeit gehören beispielsweise<br />

gruppenpädagogische Maßnahmen<br />

zur Förderung sozialer Kompetenz,<br />

die Umsetzung von Streitschlichter- und Mediationsprogrammen,<br />

offene Kontakt- und Gesprächsangebote<br />

für Schüler, Eltern und Lehrer,<br />

alltags- und situative Beratung für Schüler,<br />

aber auch erlebnis- und freizeitpädagogische<br />

Angebote oder Maßnahmen zur Berufsorientierung<br />

und Bewerbungstraining.<br />

Die Regiestelle des Landratsamtes wird die<br />

Schulsozialarbeiter fachlich begleiten, Angebote<br />

und Projekte koordinieren und bei der<br />

Entwicklung sozialpädagogischer Konzepte<br />

mitwirken.<br />

„Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> ist froh, dass es mit<br />

dem neuen Landesprogramm möglich ist, die<br />

Schulsozialarbeit im <strong>Landkreis</strong> zu intensivieren.<br />

Hier sehen wir die Möglichkeit, Chancen von<br />

Jugendlichen in der Schule zu verbessern“, begrüßt<br />

Sozialdezernent Thomas Fröhlich den<br />

Ausbau sozialpädagogischer Arbeit an Schulen.<br />

Aktuelle Angebote der VHS<br />

Kultur – Gestalten – Freizeit<br />

Ansprechpartnerin: Heike Strumpf (03621 8230-44)<br />

Malen und Zeichnen<br />

ab 24.09.13, Di, 18:00 – 20:30 Uhr<br />

Aktzeichnen<br />

ab 25.09.13, Mi, 18:00 – 20:30 Uhr<br />

Sprachen<br />

Ansprechpartnerin: Heike Strumpf (03621 8230-44)<br />

Französisch A 1.1<br />

ab 24.09.13, Di, 17:30 – 19:00 Uhr<br />

Englisch A1.1 (für Anfänger)<br />

ab 25.09.13, Mi, 17:00 – 18:30 Uhr<br />

Spanisch A1.1<br />

ab 26.09.13, Do, 18:00 – 19:30 Uhr<br />

Russisch für Wiedereinsteiger (A2.3)<br />

ab 26.09.13, Do, 18:30 – 20:00 Uhr<br />

Arbeit – Beruf – EDV<br />

Ansprechpartner: Jan Heinrich (03621 8230-41)<br />

FCC – Frauen-Computerclub am Mittwoch<br />

ab 25.09.13, Mi, 18:30 – 21:00 Uhr<br />

Digitale Bildbearbeitung mit Adobe Photoshop<br />

ab 30.09.13, Mo, 18:15 – 20:45 Uhr<br />

Buchführung (Grund- und Aufbaukurs)<br />

ab 02.10.13, Mi, 17:15 – 20:15 Uhr<br />

Politik – Gesellschaft – Umwelt<br />

Ansprechpartner: Jan Heinrich (03621 8230-41)<br />

Familien- und Ahnenforschung/Genealogie<br />

ab 01.10.13, Di, 15:30 – 18:00 Uhr<br />

Gesundheitsbildung<br />

Ansprechpartnerin: Heike Strumpf (03621 8230-44)<br />

Ich beweg mich:<br />

„Rückenfit” – Wirbelsäulengymnastik<br />

ab 24.09.13, Di, 19:15 – 20:45 Uhr<br />

Zumba® Anfängerkur für Kinder und Jugendl.<br />

ab 25.09.13, Mi, 15:30 – 16:30 Uhr<br />

Smovey – mit Schwingung in Schwung<br />

ab 26.09.13, Do, 17:30 – 18:45 Uhr<br />

Einzelveranstaltungen<br />

Kündigungsschutz kompakt<br />

am 23.09.13, Mo, 19:30 – 21:00 Uhr<br />

Rund ums Salz<br />

am 25.09.13, Mi, 14:00 – 15:30 Uhr<br />

Informationen/Anmeldungen: unter Tel.: 03621<br />

82 30-49, Schützenallee 31 (Eingang gegenüber<br />

Hohe Straße 33), www.vhs-gotha.de

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