Amtsblatt vom 18.07.2013 - Landkreis Gotha
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Ausgabe <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />
22. Jahrgang Nr. 13<br />
Aus dem Inhalt<br />
Seite<br />
Amtlicher Teil<br />
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters 2<br />
Satzung über die Hortbenutzung 4<br />
Gebührensatzung über die<br />
Hortbenutzung 5<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Stellenausschreibungen 7<br />
Ausschreibung von Bau-,<br />
Liefer- oder Dienstleistungen 11<br />
Vorschläge für Kulturpreis gesucht 19<br />
Wer wird Botschafter des<br />
<strong>Landkreis</strong>es? 20<br />
Wellness-Oase für Junghennen 24<br />
Umzug: Die Elterngeldstelle des<br />
Jugendamtes befindet sich jetzt im<br />
Hauptgebäude des Landratsamtes in<br />
der 18.-März-Straße 50. Telefonisch sind<br />
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
unter 03621 214-350 und 214-355<br />
erreichbar, für direkte Absprachen stehen<br />
die beiden während der regulären<br />
Öffnungszeiten des Jugendamtes, die<br />
von denen der anderen Ämter abweichen,<br />
zur Verfügung (dienstags 13 bis<br />
17 Uhr, donnerstags 9 bis 12 Uhr und<br />
13 bis 18 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr).<br />
Svenja, Emily und Chris aus der 5. Klasse finden die neue Halle super.<br />
Sport frei in der neuen Tonnaer Sporthalle<br />
Bauwerk für rund 2,6 Mio. Euro inzwischen fertig gestellt<br />
Tonna. Nach rund 20-monatiger Bauzeit war es<br />
kurz vor den Sommerferien so weit: Am<br />
29. Juni konnten Landrat Konrad Gießmann,<br />
Tonnas Bürgermeister Frank Vater sowie<br />
Schulleiter Jens Freytag die neue Schulsportund<br />
Mehrzweckhalle an der Regelschule „An<br />
der Fasanerie“ in Gräfentonna ihrer Bestimmung<br />
übergeben. Rund 2,6 Millionen Euro investierten<br />
der <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> und die Gemeinde Tonna<br />
seit Oktober 2011 in das Gebäude, das nicht<br />
allein für Sportunterricht und Vereinssport,<br />
sondern auch für kulturelle Veranstaltungen und<br />
Feiern zur Verfügung steht.<br />
Dank ihrer Doppelfunktion schafft die Halle einen<br />
großen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger<br />
von Tonna und der gesamten Fahner´schen<br />
Höhe. Der Landrat möchte den Bau deshalb auch<br />
als deutliches Bekenntnis des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />
zur Regelschule als auch zur Gemeinde Tonna<br />
verstanden wissen. „Denn diese Investition wertet<br />
natürlich die Schule an sich, aber auch die<br />
Lebensqualität in Tonna insgesamt deutlich auf.<br />
Deswegen bin ich stolz und froh, dass sich der<br />
Kreistag einstimmig für dieses Projekt ausgesprochen<br />
und die notwendigen finanziellen Mittel<br />
bereitgestellt hat“, so Gießmann. Er betont, dass<br />
das Projekt komplett aus eigener Kraft des<br />
<strong>Landkreis</strong>es und der Gemeinde Tonna gestemmt<br />
worden sei. Fördermittel des Landes habe man<br />
für diese Sport- und Mehrzweckhalle nicht erhalten.<br />
Vor diesem Hintergrund sei die<br />
Kooperation zwischen <strong>Landkreis</strong> und Gemeinde<br />
umso bedeutender, so Gießmann. Tonna selbst<br />
steuert rund 22 % oder rund 580.000 Euro der<br />
Bausumme bei, damit die Halle für kulturelle und<br />
gemeindliche Zwecke genutzt werden kann.<br />
Der Bau ist von den ersten Planungen an auf eine<br />
Doppelnutzung als Sport- und Veranstaltungsstätte<br />
ausgelegt worden. Der Sozialtrakt beispielsweise<br />
erstreckt sich über zwei Geschosse.<br />
Damit bleibt gewährleistet, dass im oberen Teil<br />
für Veranstaltungen separate Sanitärräume zur<br />
Verfügung stehen und dann nicht zwingend die<br />
Toiletten in den Umkleideräumen für Schüler und<br />
Sportler genutzt werden müssen. <br />
– Fortsetzung auf Seite 19 –<br />
Sprechstunde: Die nächste Bürgersprechstunde<br />
bietet Landrat Konrad<br />
Gießmann am Montag, 29. Juli, an.<br />
Von 13 bis 17 Uhr steht er im Raum 208<br />
in der 18.-März-Straße 50 in <strong>Gotha</strong> für<br />
Anfragen und Auskünfte zur Verfügung.<br />
Aufgrund der großen Nachfrage ist eine<br />
vorherige Terminvereinbarung bei Frau<br />
Daniel (Tel. 03621 214-287) empfehlenswert,<br />
aber nicht Voraussetzung. Wer<br />
spontan vorbeischaut, sollte Zeit mitbringen.<br />
Beratung: Am Donnerstag,<br />
25. Juli, bieten Marianne und Klaus-<br />
Dieter Lapp <strong>vom</strong> Blinden- und<br />
Sehbehindertenver-band Thüringen e. V.<br />
von 13 bis 17 Uhr die nächste<br />
Sprechstunde im Landratsamt <strong>Gotha</strong>,<br />
Raum 207, an. In diesem Jahr sind weitere<br />
Beratungstermine am 22.8., 26.9.,<br />
24.10. sowie am 28.11. im Landratsamt<br />
<strong>Gotha</strong> geplant.<br />
Video online: Auf der Website<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> steht unter<br />
www.kreis-gth.de ein knapp vierminütiger<br />
Videobeitrag anlässlich der Eröffnung<br />
der neuen Schulsport- und Mehrzweckhalle<br />
an der Regelschule Gräfentonna<br />
bereit. Die neue Halle wurde am 29. Juni<br />
der Öffentlichkeit nach knapp 20-monatiger<br />
Bauzeit übergeben. Der <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Gotha</strong> und die Gemeinde Tonna haben<br />
gemeinsam 2,6 Mio. Euro investiert.
Seite 2<br />
Amtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />
Bekanntmachungen<br />
Zweite Bekanntmachung<br />
des Kreiswahlleiters für den<br />
Bundestagswahlkreis 192 <strong>Gotha</strong> – Ilm-Kreis für<br />
die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag<br />
am 22. September 2013<br />
Sitzung des Kreiswahlausschusses für den Wahlkreis 192 (<strong>Gotha</strong> –<br />
Ilm-Kreis) zur Prüfung und Zulassung der Kreiswahlvorschläge<br />
am Freitag, 26. Juli 2013 um 15:00 Uhr<br />
im Landratsamt <strong>Gotha</strong>, 18.-März-Str. 50, Raum 116.<br />
4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 14. März 1997<br />
(BGBl. I, S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong><br />
02. Mai 2013 (BGBl. I, S. 973) sowie der Nr. 1.6.2 des Anhangs zu dieser<br />
Verordnung, zur Errichtung und zum Betrieb<br />
einer Windenergieanlage (WEA) des Typs Vestas V112 mit einer<br />
Nennleistung von<br />
3,1 MW, Nabenhöhe NH 119 m, Rotordurchmesser RD 112 m und<br />
einer Gesamthöhe von 175 m am Standort Teutleben.<br />
Die Genehmigung nach § 4 BImSchG umfasst die Windenergieanlage:<br />
WEA TL 6 – Flur 4, Flst. 21 – HW 5 647 263 – RW 4 397 468 nach<br />
Gauß-Krüger<br />
Tagesordnung:<br />
– Verpflichtung und Unterrichtung der Beisitzer<br />
– Entscheidung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge<br />
Der Kreiswahlausschuss ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen<br />
Beisitzer beschlussfähig.<br />
Die Sitzung des Kreiswahlausschusses ist öffentlich. Jedermann hat<br />
Zutritt.<br />
gez. Rainer Schulz <strong>Gotha</strong>, 10.07.2013<br />
Kreiswahlleiter<br />
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
– BImSchG –<br />
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb<br />
einer Windenergieanlage<br />
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21 a der<br />
Verordnung über das Genehmigungsverfahren<br />
(9. BImSchV)<br />
Das Landratsamt <strong>Gotha</strong> – Untere Immissionsschutzbehörde – hat gegenüber<br />
der Firma GeWi Windpark GmbH & Co. 9. Beteiligungs-KG, vertreten<br />
durch die Geschäftsführung, Osterhusumer Straße 56 in 25813 Husum<br />
mit Bescheid <strong>vom</strong> 27.06.2013 die immissionsschutzrechtliche<br />
Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer<br />
Windenergieanlage <strong>vom</strong> Typ Vestas V 112- 3,1 MW mit einer Nabenhöhe<br />
von 119 m, einem Rotordurchmesser von 112 m und einer Gesamthöhe<br />
von 175 m (Anlage nach Nr. 1.6.2 des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige<br />
Anlagen – 4. BImSchV) in 99880 Teutleben,<br />
Gemarkung Teutleben, Flur 4, Flurstück 21 erteilt.<br />
Die Entscheidung über den Antrag ist öffentlich bekannt zu machen, weil<br />
dies die Trägerin des Vorhabens beantragt hat (§ 21 a Satz 1 der 9.<br />
BImSchV).<br />
Verfügender Teil:<br />
„Zum Antrag ergeht folgender<br />
Bescheid<br />
Die Firma GeWi Windpark GmbH & Co. 9. Beteiligungs KG, Osterhusumer<br />
Straße 56 in 25813 Husum erhält nach Maßgabe der im weiteren festgelegten<br />
Nebenbestimmungen, vorbehaltlich der Rechte Dritter, die immissionsschutzrechtliche<br />
Genehmigung gemäß §§ 4 und 6 des<br />
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. §§ 1 und 2 Abs. 1 Nr.<br />
2 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
(Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen –<br />
Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG insbesondere die<br />
Baugenehmigung ein.<br />
Erschließungsmaßnahmen außerhalb des Anlagengrundstückes und<br />
Netzanbindung werden von dieser Genehmigung ebenso nicht erfasst,<br />
wie spezielle wasserrechtliche Genehmigungen, die gesondert zu beantragen<br />
sind.<br />
Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten<br />
Anlagen und Betriebsweisen aus den unter Abschnitt 2 aufgeführten<br />
Unterlagen.<br />
Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Abschnitt 2 aufgeführten<br />
Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende<br />
Anforderungen Änderungen ergeben.<br />
Für das beantragte Gesamtvorhaben ist im Ergebnis der allgemeinen<br />
Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3c des Gesetzes über die<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
<strong>vom</strong> 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 der<br />
Verordnung <strong>vom</strong> 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) keine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
erforderlich.<br />
Die sofortige Vollziehung der Genehmigung wird angeordnet.<br />
Die Kosten des Genehmigungsverfahrens nach 4. trägt der Antragsteller.“<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung mit Nebenbestimmungen<br />
zur Sicherstellung des Fachrechtes, Hinweisen, einer<br />
Begründung und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde:<br />
„Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Zustellung<br />
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt<br />
<strong>Gotha</strong>, 18.-März-Straße 50, 99867 <strong>Gotha</strong>, schriftlich oder zur Niederschrift<br />
einzulegen.<br />
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur<br />
gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der<br />
Behörde eingegangen ist.“<br />
Der Genehmigungsbescheid mit den zugehörigen Antragsunterlagen liegt<br />
in der Zeit <strong>vom</strong> 19. Juli 2013 bis einschließlich 02. August 2013 im<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong>, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde –<br />
Sekretariat, 18.-März-Straße 50, 99867 <strong>Gotha</strong> aus und kann dort während<br />
der Dienstzeiten eingesehen werden.<br />
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber<br />
Dritten als zugestellt.<br />
gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 02.07.2013<br />
Gießmann<br />
Landrat
Amtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
– BImSchG –<br />
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb<br />
einer Windenergieanlage<br />
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21 a der<br />
Verordnung über das Genehmigungsverfahren<br />
(9. BImSchV)<br />
Das Landratsamt <strong>Gotha</strong> – Untere Immissionsschutzbehörde – hat gegenüber<br />
der Firma GeWi Windpark GmbH & Co. 9. Beteiligungs-KG, vertreten<br />
durch die Geschäftsführung, Osterhusumer Straße 56 in 25813 Husum mit<br />
Bescheid <strong>vom</strong> 27.06.2013 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung<br />
nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage<br />
<strong>vom</strong> Typ Vestas V 112- 3,1 MW mit einer Nabenhöhe von 119 m, einem<br />
Rotordurchmesser von 112 m und einer Gesamthöhe von 175 m (Anlage<br />
nach Nr. 1.6.2 des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige<br />
Anlagen – 4. BImSchV) in 99880 Teutleben, Gemarkung Teutleben, Flur 5,<br />
Flurstücke 101 und 102 erteilt.<br />
Erschließungsmaßnahmen außerhalb des Anlagengrundstückes und<br />
Netzanbindung werden von dieser Genehmigung ebenso nicht erfasst, wie<br />
spezielle wasserrechtliche Genehmigungen, die gesondert zu beantragen<br />
sind.<br />
Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten<br />
Anlagen und Betriebsweisen aus den unter Abschnitt 2 aufgeführten<br />
Unterlagen.<br />
Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Abschnitt 2 aufgeführten<br />
Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende<br />
Anforderungen Änderungen ergeben.<br />
Für das beantragte Gesamtvorhaben ist im Ergebnis der allgemeinen<br />
Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3c des Gesetzes über die<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
<strong>vom</strong> 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2<br />
der Verordnung <strong>vom</strong> 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) keine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
erforderlich.<br />
Die sofortige Vollziehung der Genehmigung wird angeordnet.<br />
Seite 3<br />
Bekanntmachungen<br />
Die Entscheidung über den Antrag ist öffentlich bekannt zu machen, weil<br />
dies die Trägerin des Vorhabens beantragt hat (§ 21 a Satz 1 der<br />
9. BImSchV).<br />
Verfügender Teil:<br />
„Zum Antrag ergeht folgender<br />
Bescheid<br />
Die Firma GeWi Windpark GmbH & Co. 9. Beteiligungs KG, Osterhusumer<br />
Straße 56 in 25813 Husum erhält nach Maßgabe der im weiteren festgelegten<br />
Nebenbestimmungen, vorbehaltlich der Rechte Dritter, die immissionsschutzrechtliche<br />
Genehmigung gemäß §§ 4 und 6 des<br />
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. §§ 1 und 2 Abs. 1<br />
Nr. 2 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
(Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen –<br />
4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 14. März 1997<br />
(BGBl. I, S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong><br />
02. Mai 2013 (BGBl. I, S. 973) sowie der Nr. 1.6.2 des Anhangs zu dieser<br />
Verordnung, zur Errichtung und zum Betrieb<br />
einer Windenergieanlage (WEA) des Typs Vestas V112 mit einer<br />
Nennleistung von 3,1 MW, Nabenhöhe NH 119 m,<br />
Rotordurchmesser RD 112 m und einer Gesamthöhe von 175 m am<br />
Standort Teutleben.<br />
Die Kosten des Genehmigungsverfahrens nach 4. trägt der Antragsteller.“<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung mit Nebenbestimmungen<br />
zur Sicherstellung des Fachrechtes, Hinweisen, einer<br />
Begründung und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde:<br />
„Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Zustellung<br />
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt<br />
<strong>Gotha</strong>, 18.-März-Straße 50, 99867 <strong>Gotha</strong>, schriftlich oder zur Niederschrift<br />
einzulegen.<br />
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur<br />
gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der<br />
Behörde eingegangen ist.“<br />
Der Genehmigungsbescheid mit den zugehörigen Antragsunterlagen liegt<br />
in der Zeit <strong>vom</strong> 19. Juli 2013 bis einschließlich 02. August 2013 im<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong>, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde –<br />
Sekretariat, 18.-März-Straße 50, 99867 <strong>Gotha</strong> aus und kann dort während<br />
der Dienstzeiten eingesehen werden.<br />
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber<br />
Dritten als zugestellt.<br />
Die Genehmigung nach § 4 BImSchG umfasst die Windenergieanlage:<br />
WEA TL 8 – Flur 5, Flst.101 und 102 – HW 5 648 038 – RW 4 398 255<br />
nach Gauß-Krüger<br />
gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 02.07.2013<br />
Gießmann<br />
Landrat<br />
Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG insbesondere die<br />
Baugenehmigung ein.<br />
Impressum:<br />
Herausgeber: <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> | Verantwort lich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat Konrad Gießmann | Redaktion:<br />
Andrea Jäschke, Landratsamt <strong>Gotha</strong>, Pressestelle, 18.-März-Straße 50, 99867 <strong>Gotha</strong>, Tel. 03621/214172, Fax 03621/214283, E-Mail: pressestelle@kreis-gth.de<br />
| Fotos: privat (S. 21), Bundesarchiv, Bild 104-0158 / CC-BY-SA [CC-BY-SA-3.0-de (http://creativecommons.org/licenses/bysa/3.0/de/deed.en)],<br />
via Wikimedia Commons (S. 22), Kreisverkehrswacht e. V. (S. 22), Archiv | Gesamt pro duktion: MSB Verlags-, Vertriebsund<br />
Werbe GmbH & Co. KG, 99867 <strong>Gotha</strong> | Vertrieb: Werbeverteilung Blitz, 99867 <strong>Gotha</strong> | Druck: ORD Oberhessische Rollen-Druck GmbH,<br />
Alsfeld | Kostenlose Verteilung an alle Haushalte des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong>. Der Abonnementpreis beträgt bei Postversand 2,56 inkl. Porto.<br />
Einzelbezug: 0,51 (bei Abholung). Das nächste <strong>Amtsblatt</strong> des Land kreises <strong>Gotha</strong> erscheint vo raussichtlich am 05.08.2013.
Seite 4<br />
Amtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />
Bekanntmachungen<br />
Satzung über die Benutzung der Horte<br />
an Grundschulen in Trägerschaft des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />
Aufgrund der §§ 98 Abs. 1, 99 Abs. 2 und 100 der Thüringer Kommunalordnung<br />
– ThürKO – in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 28. Januar 2003<br />
(GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes <strong>vom</strong> 6. März<br />
2013 (GVBl. S. 49), des § 10 Abs. 1 des Thüringer Schulgesetzes – ThürSchulG<br />
– in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 30. April 2003, zuletzt geändert<br />
durch Artikel 5 des Gesetzes <strong>vom</strong> 31. Januar 2013 (GVBl. S. 22), der<br />
Thüringer Verordnung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die<br />
Hortbetreuung (ThürHortkBVO) <strong>vom</strong> 12. März 2013 (GVBl. S. 91) hat der<br />
Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> in der Sitzung am 26. Juni 2013 folgende<br />
Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen beschlossen:<br />
§ 1<br />
Träger und Rechtsform<br />
Die Horte an Grundschulen (im folgenden Schulhorte genannt) werden<br />
<strong>vom</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> als öffentliche Einrichtungen unterhalten. Durch ihre<br />
Inanspruchnahme nach Maßgabe dieser Satzung entsteht ein öffentlichrechtliches<br />
Benutzungsverhältnis.<br />
§ 2<br />
Öffnungszeiten<br />
Die Öffnungszeiten der Schulhorte werden <strong>vom</strong> Schulleiter nach Anhörung<br />
der Schulelternvertretung mit Genehmigung des Schulamtes festgelegt.<br />
Die Öffnungszeiten liegen zwischen 6:00 Uhr und 17:00 Uhr. Örtliche<br />
Gegebenheiten sind zu berücksichtigen.<br />
§ 3<br />
An-, Ab- und Ummeldungen<br />
(1) Der Besuch der Schulhorte ist freiwillig. Durch die Eltern ist ein<br />
Hortplatz schriftlich bei der Schule, die das Kind besucht, zu beantragen.<br />
Es gilt § 1 Abs. 3 ThürSchFG. Die regelmäßige Betreuungszeit der<br />
Kinder im Schulhort (bis zu 10 Stunden oder mehr als 10 Stunden je<br />
Woche im monatlichen Durchschnitt) ist auf dem Antrag zu vermerken.<br />
Anmeldungen für das folgende Schuljahr sollen in der Regel bis zum<br />
31. Mai erfolgen.<br />
(2) Ab- und Ummeldungen sowie Neuanmeldungen, die in Ausnahmefällen<br />
im Verlauf des Schuljahres notwendig werden, müssen bis zum 15. des<br />
Monats schriftlich bei der Schule beantragt werden (nach Kenntnisnahme<br />
durch die Schulleitung unmittelbare Weitergabe an den<br />
Schulträger) und werden zum Ersten des Folgemonats wirksam.<br />
§ 4<br />
Ausschluss<br />
Werden die Gebühren in zwei aufeinander folgenden Monaten trotz<br />
Aufforderung nicht oder nicht ordnungsgemäß gezahlt, so erlischt das<br />
Anrecht auf den bisher eingenommenen Platz. Das Kind kann nach Anhörung<br />
der Eltern <strong>vom</strong> weiteren Besuch des Schulhortes ausgeschlossen werden.<br />
Die Entscheidung über den Hortausschluss trifft das Landratsamt <strong>Gotha</strong> als<br />
Verwaltungsbehörde des Schulträgers nach Anhörung der Eltern im<br />
Benehmen mit dem Schulleiter. Der Ausschluss gilt als Abmeldung.<br />
Zahlungseingänge der Benutzungsgebühren erforderlich, werden<br />
durch den <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> folgende personenbezogene Daten bei den<br />
Eltern erhoben:<br />
a) Stammdaten:<br />
• Name, Geburtsdatum und Anschrift des anzumeldenden Kindes,<br />
• Name und Anschrift der Eltern (Antragsteller),<br />
• Familienstand der Antragsteller,<br />
• Angaben zum Sorgerecht,<br />
• Angaben darüber, ob es sich um ein Pflegekind handelt,<br />
• Angaben zur Erreichbarkeit in Notfällen,<br />
• Bankverbindung der Gebührenschuldner, wenn Lastschrift gewünscht<br />
ist.<br />
b) Daten zur Berechnung der Benutzungsgebühr:<br />
• Aufenthaltsdauer während der Schulzeit oder ausschließlich in den<br />
Ferien,<br />
• Aufenthaltsdauer im Hort über 10 Stunden/Woche (ja/nein),<br />
• Angaben über Aufenthaltsort und -dauer des Kindes bei getrennt<br />
lebenden Eltern,<br />
• Angaben zur Einkunftsart,<br />
• Einkommenssteuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigung oder<br />
andere geeignete Unterlagen zum Nachweis der Höhe des<br />
Einkommens des dem jeweiligen Schuljahr der Hortbetreuung vorangegangenen<br />
Kalenderjahres bzw. bei Fehlen dieses Einkommenssteuerbescheides<br />
der letzte Einkommenssteuerbescheid,<br />
• Nachweis mittels geeigneter Unterlagen über die Anzahl der<br />
Kinder mit Kindergeldberechtigung von Alleinerziehenden,<br />
Ehepaaren und Lebenspartnern,<br />
• Nachweis mittels geeigneter Unterlagen über die Anzahl der<br />
Kinder von Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartner, die<br />
gleichzeitig mit dem anzumeldenden Kind den Schulhort oder eine<br />
Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege nach § 1 Abs. 1<br />
und 2 ThürKitaG besuchen<br />
• Nachweis über den Bezug von Leistungen<br />
– zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch<br />
Sozialgesetzbuch,<br />
– zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im<br />
Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch<br />
Sozialgesetzbuch,<br />
– nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,<br />
– nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder<br />
– Nachweis über Leistungen nach §§ 33, 34 SGB VIII.<br />
(2) Die ermittelten Daten werden automatisiert verarbeitet und auch zur<br />
Berechnung der Benutzungsgebühr benutzt. Beim Fehlen von Daten<br />
können diese bei den Eltern nachgefordert werden.<br />
(3) Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn ihre Kenntnis für die<br />
datenverarbeitende Stelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr erforderlich<br />
ist. Hierbei sind die entsprechenden Aufbewahrungsfristen der<br />
Verwaltung zu beachten. Die Löschung kann insbesondere unterbleiben,<br />
wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht<br />
oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.<br />
§ 7<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am 1. August 2013 in Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die Satzung <strong>vom</strong> 5. Juli 2001 außer Kraft.<br />
§ 5<br />
Benutzungsgebühren<br />
Für die Benutzung der Einrichtung wird eine im Voraus zu zahlende<br />
Beteiligung der Eltern an den sonstigen Betriebskosten (Benutzungsgebühr)<br />
nach Maßgabe der jeweils gültigen Gebührensatzung zu dieser<br />
Satzung erhoben.<br />
§ 6<br />
Personenbezogene Daten<br />
(1) Soweit für die Bearbeitung des Antrages auf Aufnahme in den<br />
Schulhort sowie für die Festsetzung, Kassierung und Kontrolle der<br />
gez. i. V. Marx - Siegel - <strong>Gotha</strong>, 09.07.2013<br />
Gießmann<br />
Landrat<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
Beschluss und Anzeigevermerk:<br />
1. Der Kreistag <strong>Gotha</strong> hat am 26.06.2013 mit Beschluss Nr. 18/2013 die<br />
Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft
Amtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />
Seite 5<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> beschlossen.<br />
2. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben <strong>vom</strong><br />
08.07.2013, eingegangen im Landratsamt <strong>Gotha</strong> am 08.07.2013, den<br />
Eingang der o. g. Satzung bestätigt und die Genehmigung zur vorzeitigen<br />
Bekanntmachung erteilt.<br />
3. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensoder<br />
Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten<br />
oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen<br />
worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach<br />
Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 100 Abs. 4<br />
ThürKO i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden<br />
kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die<br />
Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden,<br />
oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong> vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift<br />
und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit Beginn des Monats, in dem das Kind<br />
in den Schulhort aufgenommen wird.<br />
(2) Die Gebührenschuld endet mit Ablauf des Monats, in dem die<br />
Abmeldung oder der Ausschluss des Kindes wirksam werden.<br />
(3) Die Gebührenschuld für die Tagesgebühren nach § 8 Abs. 3 entsteht<br />
mit Aufnahme des Kindes in den Schulhort am Betreuungstag.<br />
§ 5<br />
Fälligkeit und Zahlung<br />
(1) Die Gebühren sind als Monatsbetrag zu entrichten.<br />
(2) Die Gebühren sind zum 1. eines jeden Monats für den laufenden<br />
Monat fällig und an das Landratsamt <strong>Gotha</strong> (Kreiskasse) zu entrichten.<br />
Im Gebührenbescheid kann ein davon abweichender Fälligkeitszeitpunkt<br />
bestimmt werden. Eine Zahlung des Monatsbetrages direkt am<br />
Schulhort ist nicht zulässig.<br />
(3) Die Tagesgebühren nach § 8 Abs. 3 werden am Tag des Hortbesuches<br />
fällig und sind vor dem Hortbesuch im Schulhort zu entrichten.<br />
Bekanntmachungen<br />
gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 10.07.2013<br />
Gießmann<br />
Gebührensatzung über die Benutzung<br />
der Horte an Grundschulen in<br />
Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />
Aufgrund der §§ 98 Abs. 1, 99 Abs. 2 und 100 der Thüringer Kommunalordnung<br />
– ThürKO – in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 28. Januar 2003 (GVBl.<br />
S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes <strong>vom</strong> 6. März 2013 (GVBl.<br />
S. 49), der §§ 1, 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes –<br />
ThürKAG – in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 19. September 2000<br />
(GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 29. März 2011 (GVBl. S. 61),<br />
des § 2 Abs. 1 des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes – ThürSchFG – in der<br />
Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 30. April 2003, zuletzt geändert durch<br />
Artikel 3 des Gesetzes <strong>vom</strong> 31. Januar 2013 (GVBl. S. 22), der Thüringer<br />
Verordnung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Hortbetreuung<br />
(ThürHortkBVO) <strong>vom</strong> 12. März 2013 (GVBl. S. 91) sowie der am 26. Juni 2013<br />
beschlossenen Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in<br />
Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> hat der Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />
in der Sitzung am 26. Juni 2013 folgende Gebührensatzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
Diese Satzung gilt für alle Horte an Grundschulen (im Folgenden Schulhorte<br />
genannt) in Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong>.<br />
§ 2<br />
Gebührenerhebung<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> erhebt für die Benutzung der Schulhorte eine angemessene<br />
Beteiligung der Eltern an den sonstigen Betriebskosten, unter<br />
Berücksichtigung von Einkommen und Kinderzahl, gemäß § 5 ThürHortkBVO<br />
nach Maßgabe dieser Satzung.<br />
§ 3<br />
Gebührenschuldner<br />
(1) Gebührenschuldner sind die Eltern des im Schulhort aufgenommenen<br />
Kindes. Es gilt § 1 Abs. 3 ThürSchFG.<br />
(2) Die Eltern sind Gesamtschuldner.<br />
(3) Leben die Eltern getrennt, ist derjenige Schuldner, in dessen Haushalt<br />
das Kind überwiegend lebt.<br />
(4) Bei zu gleichen Teilen in den Haushalten der getrennt lebenden Eltern<br />
wohnenden Kindern gelten Abs. 1 und 2 entsprechend.<br />
§ 4<br />
Entstehen und Ende der Gebührenschuld<br />
§ 6<br />
Einkommen<br />
(1) Zu dem zu berücksichtigenden Einkommen gehören das Einkommen<br />
der Eltern und das Einkommen des Kindes, das den Schulhort besucht.<br />
(2) Leben die Eltern getrennt, so gehört abweichend von Abs. 1 anstelle<br />
des Einkommens der Eltern das Einkommen des Elternteils, in dessen<br />
Haushalt das Kind überwiegend lebt und das Einkommen eines mit<br />
dem Elternteil zusammenlebenden Ehe- oder Lebenspartners zu dem<br />
zu berücksichtigenden Einkommen.<br />
(3) Lebt das Kind zu gleichen Teilen in den Haushalten der getrennt lebenden<br />
Eltern, gilt Abs. 1 entsprechend.<br />
§ 7<br />
Berechnung des Einkommens<br />
(1) Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven<br />
Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 2 des<br />
Einkommensteuergesetzes (EStG). Liegen diese Einkünfte nicht vor, ist<br />
Einkommen die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1<br />
Nr. 5 bis 7 und Abs. 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten zwischen verschiedenen<br />
Einkunftsarten, mit Verlusten des zusammenveranlagten<br />
Ehegatten oder mit Verlusten aus anderen Kalenderjahren ist nicht<br />
zulässig. Von dem Einkommen sind pauschal und nach Maßgabe des<br />
Absatzes 2 abzusetzen:<br />
1. die zu entrichtende Einkommensteuer,<br />
2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge<br />
zur Arbeitsförderung,<br />
3. Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge zu öffentlichen<br />
oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit<br />
diese Beiträge der Höhe nach angemessen sind sowie in tatsächlicher<br />
Höhe Unterhaltsleistungen.<br />
(2) Zur Abgeltung der Absetzungstatbestände nach Absatz 1 Satz 4 Nr. 1<br />
bis 3 wird von den einzelnen Einkünften ein Betrag in Höhe folgender<br />
Vomhundertsätze abgezogen:<br />
1. bei steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften 34 <strong>vom</strong><br />
Hundert,<br />
2. bei Beamtenbezügen 24 <strong>vom</strong> Hundert,<br />
3. bei lediglich einkommensteuerpflichtigen Einkünften 50 <strong>vom</strong><br />
Hundert,<br />
4. bei lediglich sozialversicherungspflichtigen Einkünften 16 <strong>vom</strong><br />
Hundert,<br />
5. bei weder einkommensteuerpflichtigen noch sozialversicherungspflichtigen<br />
Einkünften 5 <strong>vom</strong> Hundert.<br />
Liegen beim Schuldner neben Einkünften nach Satz 1 Nr. 1 oder 2 auch<br />
Einkünfte nach Satz 1 Nr. 3 vor, werden von den Einkünften nach<br />
Satz 1 Nr. 3 lediglich 14 <strong>vom</strong> Hundert abgezogen.<br />
Zur Vermeidung einer unzumutbaren Härte kann auf Antrag und bei<br />
Vorlage geeigneter Unterlagen abweichend von Satz 1 die konkrete<br />
Höhe der Absetzungstatbestände nach Absatz 1 Satz 4 Nr. 1 bis 3 in
Seite 6<br />
Amtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />
Bekanntmachungen<br />
Abzug gebracht werden.<br />
(3) Als Einkommen gelten auch, soweit sie nicht schon von Absatz 1 Satz<br />
1 oder 2 erfasst sind, Geldleistungen, die zur Deckung des<br />
Lebensbedarfs bestimmt sind, einschließlich der Erwerbsersatzeinkommen.<br />
Als Einkommen des Kindes gelten ausschließlich<br />
Unterhaltsleistungen und Hinterbliebenenrenten. Das Kindergeld, das<br />
Betreuungsgeld und das Erziehungsgeld werden nicht als Einkommen<br />
berücksichtigt. Das Elterngeld bleibt in Höhe des Mindestbetrags<br />
sowie des Erhöhungsbetrags bei Mehrlingsgeburten anrechnungsfrei.<br />
(4) Maßgebend ist grundsätzlich das durchschnittliche Monatseinkommen<br />
des dem jeweiligen Schuljahr der Hortbetreuung vorangegangenen<br />
Kalenderjahrs. Es wird ermittelt, indem das Einkommen nach den<br />
Absätzen 1 bis 3 durch zwölf geteilt wird. Grundlage der Einkommensermittlung<br />
sind der Einkommensteuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigungen<br />
oder andere geeignete Unterlagen. Liegt<br />
ein erforderlicher Einkommensteuerbescheid zum Zeitpunkt der<br />
Einkommensermittlung nicht vor, gilt als Grundlage für die Festsetzung<br />
der Gebühr der letzte Einkommensteuerbescheid. Das darin<br />
ausgewiesene Einkommen ist für jedes zurückliegende Jahr um 3 <strong>vom</strong><br />
Hundert zu erhöhen. Sofern zum Zeitpunkt der Einkommensermittlung<br />
die entsprechenden Unterlagen noch nicht vorgelegt werden<br />
können, ist aufgrund der Angaben des Einkommensbeziehers ein<br />
vorläufiger Bescheid zu erstellen. Nach Vorlage der fehlenden<br />
Einkommensnachweise wird die Gebühr endgültig festgesetzt.<br />
(5) Das nach § 6 zu berücksichtigende und nach den Absätzen 1 bis<br />
4 berechnete durchschnittliche Monatseinkommen ist für das zweite und<br />
jedes weitere kindergeldberechtigte Kind von Alleinerziehenden,<br />
Ehepaaren und Lebenspartnern um jeweils 220 Euro zu reduzieren;<br />
bei eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften<br />
gilt dies nur, soweit der Schuldner ein Elternteil des Kindes ist. Die Anzahl<br />
dieser Kinder ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.<br />
§ 8<br />
Höhe der Benutzungsgebühr<br />
(1) Für die Zuordnung zu den jeweiligen Einkommensgruppen nach<br />
Absatz 2 sind die nach § 6 zu berücksichtigenden Einkommen maßgebend.<br />
Werden innerhalb einer angemessenen Frist die erforderlichen<br />
Nachweise zur Einkommensermittlung nicht oder nicht vollständig<br />
vorgelegt oder erklären die Eltern, dass sie keine Nachweise zur<br />
Einkommensermittlung vorlegen werden, erfolgt die Zuordnung zu der<br />
Einkommensgruppe nach Absatz 2 Nr. 4. Die Festsetzung der<br />
Gebührenhöhe erfolgt im Regelfall für ein Schuljahr.<br />
(2) Die Höhe der monatlichen Betriebskostenbeteiligung beträgt bei<br />
einem nach § 7 ermittelten durchschnittlichen Monatseinkommen<br />
1. bis 1060 Euro 0 Euro,<br />
2. über 1060 Euro bis 1500 Euro 12 Euro,<br />
3. über 1500 Euro bis 2500 Euro 24 Euro,<br />
4. über 2500 Euro 30 Euro<br />
(3) Für jedes Kind, das ausschließlich in den Ferien im Schulhort angemeldet<br />
ist, beträgt die Gebühr 4 Euro pro Tag.<br />
(4) Die Höhe der Benutzungsgebühren nach den §§ 8 und 9 ist der im<br />
Anhang beigefügten Tabelle zu entnehmen, die Bestandteil der<br />
Satzung ist.<br />
§ 9<br />
Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände<br />
(1) Die Anmeldung im Schulhort kann auch für eine regelmäßige Betreuung<br />
von nicht mehr als zehn Stunden in der Woche erfolgen. In diesem Fall<br />
ermäßigt sich die Gebühr nach § 8 Abs. 1 um 40 <strong>vom</strong> Hundert. Bei der<br />
Berechnung der Betreuungszeit bleiben Betreuungszeiten, die zwischen<br />
dem regelmäßigen Beginn und dem regelmäßigen Ende des Unterrichts<br />
anfallen, außer Betracht. Bei Änderungen der regelmäßigen<br />
Betreuungszeit wird die Gebühr ab dem Kalendermonat neu festgesetzt,<br />
zu dessen Beginn die geänderte regelmäßige Betreuungszeit vorliegt.<br />
(2) Beträgt die Anzahl der Schultage in dem Monat, in dem die Schule<br />
beginnt, elf Tage oder weniger, ermäßigt sich bei Schulanfängern die<br />
Gebühr nach § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 um die Hälfte für diesen Monat;<br />
bei weniger als fünf Schultagen entfällt die Gebühr für diesen Monat.<br />
(3) Die Höhe der Betriebskostenbeteiligung nach § 8 Abs. 1 sowie § 9 Abs.<br />
1 und 2 ermäßigt sich auf Antrag für jedes Kind von Alleinerziehenden,<br />
Ehepaaren und Lebenspartnern, das den Schulhort besucht, um jeweils<br />
25 <strong>vom</strong> Hundert für jedes weitere Kind der Alleinerziehenden,<br />
Ehepaaren und Lebenspartnern, das gleichzeitig den Schulhort oder<br />
eine Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege nach § 1<br />
Abs. 1 und 2 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes besucht.<br />
Bei eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften gilt<br />
dies nur, soweit der Schuldner ein Elternteil des Kindes ist. Die Anzahl<br />
dieser Kinder und der gleichzeitige Besuch der Einrichtung nach Satz 1<br />
ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.<br />
(4) Wer im laufenden Zeitraum der Hortbetreuung Empfänger von<br />
Leistungen<br />
a) zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch<br />
Sozialgesetzbuch,<br />
b) zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und<br />
bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,<br />
c) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder<br />
d) nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist, wird auf Antrag und<br />
bei Vorlage geeigneter Unterlagen frühestens ab dem Kalendermonat<br />
der Antragstellung für die Dauer des Bezugs dieser Leistung von<br />
einer Beteiligung an den Betriebskosten befreit. Das Entfallen dieser<br />
Leistungen hat der Schuldner dem Schulträger unaufgefordert und<br />
unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gebühr wird ab dem<br />
Kalendermonat neu festgesetzt, zu dessen Beginn die Leistungen<br />
nicht mehr vorliegen.<br />
(5) Für ein Kind, für das Hilfe zur Erziehung nach § 34 des Achten Buchs<br />
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gewährt wird, wird bei Vorlage geeigneter<br />
Unterlagen keine Gebühr erhoben.<br />
Satz 1 gilt für Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIII entsprechend, sofern den<br />
Pflegeeltern nicht das Sorgerecht für das Pflegekind übertragen wurde.<br />
(6) Für den Kalendermonat Juli eines Schuljahrs wird keine Beteiligung<br />
an den Betriebskosten erhoben. Dies gilt nicht für Kinder, die den<br />
Schulhort ausschließlich in den Ferien besuchen.<br />
§ 10<br />
Änderungstatbestände<br />
(1) Bei einer Änderung der Anzahl der Kinder, für die ein Kindergeldanspruch<br />
besteht bzw. die gleichzeitig eine Einrichtung gemäß des ThürKitaG § 1<br />
Abs. 1 und 2 besuchen, wird die Gebühr ab dem Kalendermonat neu<br />
festgesetzt, zu dessen Beginn die Änderung vorliegt.<br />
(2) Abweichend von § 7 Abs. 4 ist das laufende Monatseinkommen<br />
zugrunde zu legen, wenn das laufende Bruttomonatseinkommen<br />
um mindestens 20 <strong>vom</strong> Hundert höher oder niedriger ist als das<br />
durchschnittliche Bruttomonatseinkommen des dem jeweiligen<br />
Schuljahr der Hortbetreuung vorangegangenen Kalenderjahrs und<br />
seine voraussichtliche Erzielung für die Dauer des laufenden<br />
Kalenderjahrs glaubhaft gemacht wird. Vermögenseinkommen und<br />
jährliche Sonderzuweisungen, die im laufenden Kalenderjahr anfallen,<br />
werden anteilig hinzugerechnet. Die Gebühr wird zunächst vorläufig<br />
festgesetzt; ihre endgültige Festsetzung erfolgt nach Ablauf des<br />
laufenden Kalenderjahrs. Treten Änderungen im Sinne des Satz 1<br />
nachträglich ein, erfolgt eine Neufestsetzung frühestens ab dem<br />
Kalendermonat, zu dessen Beginn die Einkommensänderung vorliegt.<br />
Einkommenssteigerungen in dem in Satz 1 bestimmten Umfang sind<br />
dem zuständigen Schulträger unter Vorlage geeigneter Unterlagen<br />
unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />
§ 11<br />
Auskunftspflichten<br />
(1) Grundlage der Einkommensermittlung sind der Einkommenssteuerbescheid,<br />
Jahresverdienstbescheinigungen oder andere geeignete<br />
Unterlagen. Diese sind von den Gebührenschuldnern zusammen<br />
mit dem ausgefüllten Hortantrag vollständig in Kopie einzureichen.<br />
(2) Einkommensänderungen sowie Änderungen bei der Anzahl der Kinder,<br />
für die ein Kindergeldanspruch besteht bzw. die gleichzeitig eine<br />
Einrichtung gemäß des ThürKitaG § 1 Abs. 1 und 2 besuchen, sind dem<br />
Schulträger unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Amtlicher und nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />
Seite 7<br />
(3) Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> ist berechtigt, die der Beteiligung an den<br />
Betriebskosten zugrundeliegenden persönlichen und wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse der Gebührenschuldner jederzeit zu überprüfen; im Falle<br />
falscher oder unterlassener Angaben kann die Beteiligung an den<br />
Betriebskosten rückwirkend neu festgesetzt werden.<br />
§ 12<br />
Festlegung der Gebühren<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> erlässt einen Gebührenbescheid, aus dem die Höhe<br />
der Betriebskostenbeteiligung nach Maßgabe dieser Satzung hervorgeht.<br />
§ 13<br />
Inkrafttreten<br />
Die Satzung tritt zum 1. August 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />
<strong>vom</strong> 5. Juli 2001 mit Änderung <strong>vom</strong> 24. September 2004 außer Kraft.<br />
gez. i. V. Marx – Siegel – <strong>Gotha</strong>, 09.07.2013<br />
Gießmann<br />
Landrat<br />
Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in<br />
Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> beschlossen.<br />
2. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben <strong>vom</strong><br />
08.07.2013, eingegangen im Landratsamt <strong>Gotha</strong> am 08.07.2013, den<br />
Eingang der o. g. Satzung bestätigt und die Genehmigung zur vorzeitigen<br />
Bekanntmachung erteilt.<br />
3. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensoder<br />
Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten<br />
oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden<br />
sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines<br />
Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 100 Abs. 4 ThürKO i. V. m.<br />
§ 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei<br />
denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder<br />
die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden, oder der<br />
Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die<br />
Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />
Bekanntmachungen<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
Beschluss und Anzeigevermerk:<br />
gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 10.07.2013<br />
Gießmann<br />
1. Der Kreistag <strong>Gotha</strong> hat am 26.06.2013 mit Beschluss Nr. 19/2013 die<br />
Anlage zur Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />
Hortgebühren – Betriebskosten<br />
Betriebskosten pro Hortkind – bei Kita oder Schulhortbetreuung von mehreren Kinder im Haushalt<br />
1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder<br />
wöchentliche über 10 unter 10 über 10 unter 10 über 10 unter 10 über 10 unter 10 über 10 unter 10<br />
Betreuungszeit Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden<br />
Einkommensgrenze<br />
bis 1.060 € – € – € – € – € – € – € – € – € – € – €<br />
über 1.060 € 12,00 € 7,20 € 9,00 € 5,40 € 6,00 € 3,60 € 3,00 € 1,80 € – € – €<br />
bis 1.500 €<br />
über 1.500 € 24,00 € 14,40 € 18,00 € 10,80 € 12,00 € 7,20 € 6,00 € 3,60 € – € – €<br />
bis 2.500 €<br />
über 2.500 € 30,00 € 18,00 € 22,50 € 13,50 € 15,00 € 9,00 € 7,50 € 4,50 € – € – €<br />
Für jedes Kind, das ausschließlich in den Ferien im Schulhort angemeldet ist,<br />
ist im Voraus eine Betriebskostenbeteiligung je Tag in Höhe von 4,- € zu leisten.<br />
– Ende des Amtlichen Teils –<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Stellenausschreibung<br />
Das Landratsamt <strong>Gotha</strong> schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet vorerst<br />
längstens bis 31.12.2014 nachfolgende Stelle aus:<br />
„Mitarbeiter/-in Koordinierungsstelle<br />
Schulsozialarbeit“<br />
im Sachgebiet Jugendarbeit des Jugendamtes<br />
Die Tätigkeit umfasst die<br />
• Implementierung, Koordinierung und Umsetzung der schulbezogenen<br />
Jugendsozialarbeit an Schulen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> gemäß der<br />
„Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der<br />
öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen<br />
Jugendsozialarbeit <strong>vom</strong> 27. Mai 2013“;<br />
• Anleitung und fachliche Begleitung der Schulsozialarbeiter bei der<br />
Beratung von Schülern, Eltern und Lehrkräften bei der Überwindung<br />
sozialer Benachteiligungen, individueller Beeinträchtigungen und<br />
struktureller Nachteile;<br />
• Unterstützung der Schulsozialarbeiter bei der Förderung der individuellen<br />
und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unter Berücksichtigung<br />
der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen;<br />
• Mitarbeit an der Entwicklung und Umsetzung von sozialpädagogischen<br />
Angeboten wie z. B. soziale Gruppenarbeit, Streitschlichterprogramme u. ä.
Seite 8<br />
Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />
Ausschreibungen<br />
zur Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen der Schülerinnen<br />
und Schüler wie Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit<br />
sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen.<br />
Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:<br />
• Ausbildung als Diplomsozialarbeiter/-in oder Diplomsozialpädagogin/<br />
Diplomsozialpädagoge oder<br />
• als Diplompädagogin/Diplompädagoge mit gleichwertigen Fähigkeiten<br />
und Erfahrungen wie Sozialarbeiter/-innen/Sozialpädagoginnen/<br />
Sozialpädagogen oder<br />
• Erziehungswissenschaftler/-in mit Berufserfahrung oder<br />
• Diplompsychologin/Diplompsychologe mit Berufserfahrung<br />
(Dies gilt auch für die im Rahmen der Umsetzung des Bologna-<br />
Prozesses entstandenen und mit vorgenannten Abschlüssen vergleichbaren<br />
Bachelor- bzw. Master-Abschlüsse.)<br />
• Umfassende Kenntnisse im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII)<br />
sowie angrenzender Sozialgesetzgebung – insbesondere im SGB II und XII;<br />
• Berufliche Erfahrungen in Leistungsfeldern der Jugendhilfe sowie in<br />
der Thüringer Schulgesetzgebung sind wünschenswert;<br />
• Ausgeprägte soziale und analytische Kompetenz;<br />
• Psychologisches Einfühlungsvermögen, Gesprächsführungskompetenz,<br />
Koordinierungsvermögen und Flexibilität;<br />
• Hohe Einsatzbereitschaft, Kreativität und Konfliktmanagement;<br />
• Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik<br />
• Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen<br />
Nutzung des privaten PKW<br />
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Es handelt sich bei der<br />
Stelle um eine Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30<br />
Wochenstunden.<br />
Wir bitten um Vorlage aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive<br />
einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen<br />
sind innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung zu richten an<br />
das Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Rechts-/Personalamt<br />
18.-März-Straße 50<br />
99867 <strong>Gotha</strong>.<br />
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten <strong>vom</strong> Landratsamt<br />
<strong>Gotha</strong> nicht erstattet werden können. Es können nur Bewerbungsunterlagen<br />
zurückgesendet werden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten.<br />
Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer<br />
Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss des<br />
Auswahlverfahrens datenschutzrechtlich vernichten.<br />
kooperative Führung, Lenkung, Organisation und Kontrolle der<br />
Aufgabenerfüllung sowie der Wahrnehmung der Dienstaufsicht und einer<br />
zielorientierten Mitarbeiterführung.<br />
Ein wesentlicher Aufgabenschwerpunkt liegt unter anderem in der gesetzlichen<br />
Eingriffsverwaltung und dem Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften,<br />
aber auch in der Erstellung von Konzepten, Zielvorstellungen und Leitlinien<br />
im Sinne einer aktiven Umweltpolitik im <strong>Landkreis</strong>.<br />
Der Stelle sind in Personalunion unmittelbar die Aufgaben der Leitung des<br />
Sachgebietes „Immissionsschutz, Abfall-, Chemikaliensicherheits- und<br />
Bodenschutzbehörde“ übertragen.<br />
Weitere Aufgabenschwerpunkte sind:<br />
• Steuerung und Bündelung laufender Verwaltungsverfahren im Amt im<br />
Sinne einer effizienten und kundenorientierten Dienstleistung;<br />
• Koordinierung von ordnungsrechtlichen Maßnahmen mit zuständigen<br />
Behörden;<br />
• Erarbeitung von Konzeptionen und Maßnahmeplänen zum Umweltschutz,<br />
Koordinierungsmaßnahmen und Vertragsmanagement;<br />
• Beratungen zu immissions-, chemikaliensicherheits- und bodenschutzrechtlichen<br />
Angelegenheiten sowie Vollzug der diesbezüglichen Aufgaben<br />
des <strong>Landkreis</strong>es;<br />
• Ermittlungsführung bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen und<br />
Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren;<br />
• Erarbeitung von behördlichen Stellungnahmen für Dritte und umfassender<br />
Stellungnahmen als TÖB;<br />
• Planung und Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im zugewiesenen<br />
Verantwortungsbereich.<br />
Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:<br />
• Befähigung für die Laufbahn des höheren Dienstes;<br />
• Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs- und Haushaltsrecht;<br />
• vertiefte Kenntnisse im Umweltrecht sowie den angrenzenden<br />
Bestimmungen;<br />
• Wünschenswert ist eine Führungspersönlichkeit mit einer mehrjährigen<br />
erfolgreichen Tätigkeit in einer Leitungsposition mit Personalverantwortung,<br />
idealerweise im Öffentlichen Dienst;<br />
• Solides naturwissenschaftlich-technisches Verständnis;<br />
• Planungs- und Steuerungskompetenz sowie Flexibilität, hohe Einsatzbereitschaft,<br />
Belastbarkeit und Konfliktmanagement;<br />
• Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik;<br />
• Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen<br />
Nutzung des privaten PKW;<br />
• Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst des Umweltamtes.<br />
Gemäß den Bestimmungen des § 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)<br />
i. V. mit § 30 a BZRG wird im Einstellungsfall die Vorlage eines erweiterten<br />
Führungszeugnisses gefordert.<br />
gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 02.07.2013<br />
Gießmann<br />
Landrat<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Stellenausschreibung<br />
Das Landratsamt <strong>Gotha</strong> schreibt zur Besetzung ab 01.12.2013 nachfolgende<br />
Beamtenstelle aus:<br />
„Amtsleiter/-in“ im Umweltamt<br />
Das Aufgabengebiet umfasst das gesamte Spektrum der Aufgaben der<br />
unteren Wasser-, Naturschutz-, Immissionsschutz-, Abfall-, Chemikaliensicherheits-<br />
und Bodenschutzbehörde des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong>, insbesondere<br />
die Leitung des Amtes und seiner Sachgebiete durch<br />
Die Besoldung erfolgt nach den Bestimmungen des Thüringer<br />
Besoldungsrechts.<br />
Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive<br />
einschlägiger Abschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse und Urkunden. Die<br />
Bewerbungsunterlagen sind bis zum 16.08.2013 zu richten an das<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Rechts-/Personalamt<br />
18.-März-Straße 50<br />
99867 <strong>Gotha</strong>.<br />
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten<br />
<strong>vom</strong> Landratsamt <strong>Gotha</strong> nicht übernommen werden können<br />
und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten<br />
DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf<br />
eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des<br />
Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten.<br />
gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 11.07.2013<br />
Gießmann<br />
Landrat
Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Stellenausschreibung<br />
Das Landratsamt <strong>Gotha</strong> schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende<br />
Stelle aus:<br />
„Mitarbeiter/-in Feuerwehrtechnisches Zentrum“<br />
im Amt für Brand, Katastrophenschutz und<br />
Rettungsdienst<br />
Die Tätigkeit umfasst die<br />
• Betreuung des Feuerwehrtechnischen Zentrums Waltershausen<br />
und Sicherstellung des Dienstbetriebes, insbesondere der<br />
Atemschutzübungsstrecke;<br />
• Durchführung von Instandhaltungs-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten<br />
an feuerwehrtechnischen Ausrüstungsgegenständen<br />
und Geräten der Stützpunktfeuerwehren und der<br />
Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es;<br />
• Wartung der kreislichen Katastrophenschutzreserve;<br />
• Mitwirkung bei der Überprüfung von Atemschutztechnik.<br />
Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:<br />
• Abgeschlossene technische Berufsausbildung und langjähriger<br />
praktischer Einsatz im Feuerwehrdienst und<br />
• Ausbildungsnachweis als Gerätewart gemäß Feuerwehrdienstvorschrift<br />
2 (FwDV2)/Pkt. 3.8 und Atemschutzgerätewart<br />
gemäß FwDV2/Pkt. 3.9;<br />
• Wünschenswert ist eine Zusatzausbildung als<br />
Atemschutzgerätewart bei den Herstellern „Interspiro“, „Auer“<br />
und Draeger“;<br />
• Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Flexibilität und<br />
Belastbarkeit;<br />
• Wünschenswert sind Kenntnisse in der Bedienung des Atemschutzprüfstandes<br />
Multicheck;<br />
• Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-<br />
Technik;<br />
• Fahrerlaubnis der Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur<br />
dienstlichen Nutzung des privaten PKW.<br />
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Es handelt sich bei<br />
der Stelle um eine Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit<br />
von 20 Stunden.<br />
Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen<br />
inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen<br />
sind innerhalb von zwei Wochen nach<br />
Veröffentlichung zu richten an das<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Rechts-/Personalamt<br />
18.-März-Straße 50<br />
99867 <strong>Gotha</strong>.<br />
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige<br />
Bewerbungskosten <strong>vom</strong> Landratsamt <strong>Gotha</strong> nicht übernommen werden<br />
können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden,<br />
die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten<br />
gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen<br />
verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die<br />
Unterlagen ordnungsgemäß vernichten.<br />
gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 02.07.2013<br />
Gießmann<br />
Landrat<br />
9 Seite<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Stellenausschreibung<br />
Das Landratsamt <strong>Gotha</strong> schreibt zur alsbaldigen Besetzung die nachfolgende<br />
Stelle aus:<br />
„Mitarbeiter/-in Trinkwasserüberwachung/<br />
Infektionsschutz“ im Sachgebiet Umweltmedizin<br />
und Infektionsschutz des Gesundheitsamtes<br />
Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:<br />
• Überwachung von Wasserversorgungsanlagen und öffentlichen<br />
Einrichtungen gemäß Trinkwasserverordnung;<br />
• Bearbeitung von Anfragen zur Trinkwasserhygiene sowie angrenzenden<br />
Umweltbelastungen und -gefahren im Rahmen der<br />
Hygieneüberwachung;<br />
• Umweltmedizinische Prüfung von öffentlichen Badeanstalten, Freiund<br />
Saunaanlagen;<br />
• Auswertung und statistische Erfassung von Analyseergebnissen;<br />
• Anordnung und Kontrolle von Maßnahmen zur Gewährleistung der<br />
Trinkwasser- und Badewasserqualität;<br />
• Erarbeitung von umweltmedizinischen Stellungnahmen im Rahmen<br />
von Bauplanungs- und Bauvorhaben;<br />
• Mitwirkung bei der Hygieneüberwachung von öffentlichen<br />
Einrichtungen;<br />
• Dokumentation und Statistikführung im Zuständigkeitsbereich<br />
Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:<br />
• Abgeschlossene Ausbildung als Gesundheitsaufseher/-in bzw.<br />
Hygienekontrolleur/-in oder<br />
• Vergleichbare Ausbildung mit Berufserfahrung in der Ausrichtung<br />
Umweltschutztechnik mit Schwerpunkt Wasserversorgung und -entsorgung;<br />
• Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und der ÖGD-VO;<br />
• Vertiefte Kenntnisse im Bereich der Hygiene und Umweltmedizin insbesondere<br />
in der TrinkwV, dem IfSG, sowie der Hygienerichtlinien zum<br />
Baurecht;<br />
• Wünschenswert sind Praxiserfahrungen im öffentlichen<br />
Gesundheitswesen/Umweltmedizin;<br />
• Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Flexibilität und<br />
Belastbarkeit;<br />
• Selbständiges und verantwortungsvolles Handeln und<br />
Durchsetzungsvermögen sowie ein korrektes und sachliches<br />
Auftreten;<br />
• Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik;<br />
• Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen<br />
Nutzung des privaten PKW<br />
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD und Anlage 3 TVÜ-VKA.<br />
Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive<br />
einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen<br />
sind innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung<br />
zu richten an das Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Rechts-/Personalamt<br />
18.-März-Straße 50<br />
99867 <strong>Gotha</strong>.<br />
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige<br />
Bewerbungskosten <strong>vom</strong> Landratsamt <strong>Gotha</strong> nicht übernommen werden<br />
können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen<br />
frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon<br />
aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden<br />
nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß<br />
vernichten.<br />
Ausschreibungen<br />
gez. Gießmann <strong>Gotha</strong>, 28.06.2013<br />
Landrat
Ausschreibungen<br />
Seite 10<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Stellenausschreibung<br />
Das Landratsamt <strong>Gotha</strong> schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet für die<br />
Dauer der gesetzlichen Mutterschutzfristen und einer sich voraussichtlich<br />
anschließenden Elternzeit nachfolgende Stelle aus<br />
„Mitarbeiter/ -in Kundenservice“<br />
im Eigenbetrieb „Kommunaler Abfallservice“ des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />
Die Tätigkeit umfasst die<br />
• Bearbeitung von Anfragen bezüglich des Anschlusses von<br />
Einzelpersonen, Haushalten und Gewerbebetrieben an die öffentliche<br />
Einrichtung Abfallentsorgung / Abfallberatung;<br />
• Bearbeitung von Postrücklauf mittels Datenrecherchen;<br />
• Bearbeitung von Insolvenz-, Zwangsverwaltungs- und Betreuungssachverhalten;<br />
• Antragsbearbeitung anhand eines Gebührenabrechnungsprogramms;<br />
• Bearbeitung von Änderungsanzeigen zum Gebührenbescheid;<br />
• Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges durch<br />
Bescheiderteilung und Zwangsgeldeintreibung;<br />
• Mitwirkung bei der Bearbeitung von Widerspruchs- und<br />
Ordnungswidrigkeitsverfahren;<br />
• Mitwirkung bei Mahn-, Vollstreckungs- und Stundungssachverhalten;<br />
• Bearbeitung von Verlustanzeigen;<br />
• Tonnenmanagement.<br />
Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet:<br />
• Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/ -er oder<br />
vergleichbare Ausbildung;<br />
• Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht;<br />
• Kenntnisse der Abfallsatzung und der Abfallgebührenordnung des<br />
<strong>Landkreis</strong>es;<br />
• Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft und selbständiger<br />
Aufgabewahrnehmung;<br />
• Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Gesprächsführungskompetenz,<br />
Koordinierungsvermögen und Flexibilität im Umgang mit<br />
Bürgern;<br />
• Belastbarkeit und Konfliktmanagement;<br />
• Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-<br />
Technik;<br />
• Kenntnisse in der Abfallwirtschaft und Abfallentsorgung sind wünschenswert.<br />
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.<br />
Wir bitten um Vorlage aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive<br />
einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen<br />
sind innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung zu richten an<br />
das<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Rechts-/Personalamt<br />
18.-März-Straße 50<br />
99867 <strong>Gotha</strong>.<br />
Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Stellenausschreibung<br />
Das Landratsamt <strong>Gotha</strong> schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet zur<br />
Mutterschutz- und einer sich voraussichtlich anschließenden<br />
Elternzeitvertretung nachfolgende Stelle aus:<br />
„Mitarbeiter/-in Wasserwirtschaft“<br />
im Umweltamt, Sachgebiet Wasserwirtschaft<br />
Die Tätigkeiten umfassen im Wesentlichen folgende Aufgaben:<br />
• Mitwirkung bei der Datenrecherche im Rahmen der Aufnahme von<br />
Gewässern zweiter Ordnung sowie Eingabe und Pflege der erhobenen<br />
Daten zur Dokumentation <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong><br />
• Teilnahme an den Gewässerschauen bei Gewässern zweiter Ordnung<br />
• Durchführung der wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für bauliche<br />
Anlagen an Gewässern zweiter Ordnung einschließlich<br />
Durchführung der Bauabnahmen und Bauüberwachung<br />
• Erlass von wasserrechtlichen Anordnungen zum Zweck der Herstellung<br />
des ordnungsgemäßen Zustandes bzw. der Gefahrenabwehr an<br />
Gewässern erster und zweiter Ordnung<br />
• Durchführung von wasserrechtlichen Planfeststellungs- und<br />
Plangenehmigungsverfahren (Gewässerausbau)<br />
• Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren für den Zuständigkeitsbereich<br />
der unteren Wasserbehörde des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />
Von der Bewerberin/dem Bewerber werden erwartet:<br />
• Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder vergleichbare<br />
Ausbildung<br />
• Kenntnisse im Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitsrecht sowie in<br />
den wasserrechtlichen Vorschriften<br />
• Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Flexibilität und<br />
Belastbarkeit<br />
• Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik<br />
• Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen<br />
Nutzung des privaten PKW<br />
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.<br />
Wir bitten um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen<br />
inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die<br />
Bewerbungsunterlagen sind innerhalb von zwei Wochen nach<br />
Veröffentlichung zu richten an das<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Rechts-/Personalamt<br />
18.-März-Straße 50<br />
99867 <strong>Gotha</strong>.<br />
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten <strong>vom</strong> Landratsamt<br />
<strong>Gotha</strong> nicht erstattet werden können. Es können nur Bewerbungsunterlagen<br />
zurückgesendet werden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten.<br />
Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer<br />
Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss des<br />
Auswahlverfahrens datenschutzrechtlich vernichten.<br />
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige<br />
Bewerbungskosten <strong>vom</strong> Landratsamt <strong>Gotha</strong> nicht übernommen werden<br />
können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die<br />
einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir<br />
davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und<br />
werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens diese ordnungsgemäß<br />
vernichten.<br />
gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 02.07.2013<br />
Gießmann<br />
Landrat<br />
gez. Gießmann <strong>Gotha</strong>, 26.06.2013<br />
Landrat<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong><br />
Beschränkte Ausschreibung mit<br />
Teilnahmewettbewerb (VOL)<br />
1. Öffentlicher Auftraggeber:<br />
Name: <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>, Der Landrat
Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />
Seite 11<br />
Straße: 18.-März-Str. 50<br />
Ort: 99867 <strong>Gotha</strong><br />
2. Einreichungsform für Teilnahmeanträge oder Angebote (Postweg<br />
oder direkte Abgabe): schriftlich<br />
3. Art der Vergabe:<br />
Beschränkte Ausschreibung nach § 3 Abs. 3 VOL/A<br />
4. Art, Ort und Umfang der Leistungen:<br />
Eigenverantwortliche Durchführung des Straßenwinterdienstes auf<br />
den Kreisstraßen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />
Los 1 Winterdienstleistungen Kreisstraßen K 1, K 2, K 3, K 4<br />
(Teilstrecke)<br />
Gesamtlänge 10,581 km<br />
Los 2 Winterdienstleistungen Kreisstraßen K 4 (Teilstrecke),<br />
K 7, K 15, K 16, K 18, K 19, K 20, K 21, K 22, K 24, K 25<br />
Gesamtlänge 45,114 km<br />
Los 3 Winterdienstleistungen Kreisstraßen K 5, K 6, K 8, K 9,<br />
Wirtschaftsweg zum Großen Inselsberg, K 11, K 12,<br />
K 13, K 14, K 17, K 23, K 26, K 27, K 28<br />
Gesamtlänge 31,667 km<br />
Los 4 Schneefangzaunaufstellung 11.400 m<br />
ThürVgG)<br />
– Erklärung Bietergemeinschaft (bei Vorliegen)<br />
Bei Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer sind folgende<br />
Erklärungen abzugeben:<br />
– Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von<br />
Leistungen auf NU<br />
– Erklärung des Nachunternehmers<br />
– Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit<br />
(§ 12 ThürVgG)<br />
– Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-<br />
Kernarbeitsnormen (§ 12 ThürVgG)<br />
Die entsprechenden Vordrucke zu Nr. 11.2. sind bei der unter Pkt. 8 genannten<br />
Stelle anzufordern.<br />
12. Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe:<br />
30.08.2013<br />
gez. Gießmann <strong>Gotha</strong>, 24.06.2013<br />
Landrat<br />
Ausschreibungen<br />
5. Nebenangebote sind nicht zugelassen.<br />
6. Vergabe nach Losen:<br />
Angebote sind möglich für ein Los oder mehrere Lose.<br />
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Leistungen gesamt<br />
oder getrennt nach Losen zu vergeben.<br />
7. Ausführungsfrist: Leistungszeit <strong>vom</strong> 01.10.2013 – 30.04.2014<br />
01.10.2014 – 30.04.2015<br />
8. Auskünfte erteilt:<br />
Ort: Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Amt für Gebäude- und Straßenmanagement<br />
18.-März-Str. 50<br />
99867 <strong>Gotha</strong><br />
Telefon: (03621) 214 242<br />
Telefax: (03621) 214 268<br />
9. Abgabe der Teilnahmeanträge bis: 09.08.2013, 10.00 Uhr<br />
Im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag für<br />
Winterdienstleistungen auf den Kreisstraßen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong>“<br />
Anschrift an die die Teilnahmeanträge zu richten sind: siehe Punkt 8<br />
10. Zahlungsbedingungen: gemäß § 17 VOL/B<br />
11. Mit der Abgabe der Teilnahmeanträge sind folgende Unterlagen<br />
beizufügen:<br />
11.1. – Nachweis der notwendigen fachlichen Vorraussetzungen<br />
sowie der Besitz der Technik, die den Forderungen der ausgeschriebenen<br />
Leistung entspricht.<br />
– Nachzuweisende Eignungskriterien sind die technische<br />
Ausstattung der Schubfahrzeuge mit Räum- und Streutechnik<br />
für die Ausbringung von FS 30, rationelle und wirtschaftliche<br />
Ausführung, ökologischer Winterdienst, Fachkunde,<br />
Zuverlässigkeit, entsprechende personelle Ausstattung und<br />
Leistungsfähigkeit des Bieters.<br />
– Referenzen zu vergleichbaren Leistungen in den letzten drei<br />
Jahren<br />
11.2. – Eigenerklärung gemäß VOL/A<br />
– igenerklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10<br />
ThürVgG)<br />
– Eigenerklärung Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 11<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong><br />
Öffentliche Ausschreibung (VOL/A)<br />
1. Öffentlicher Auftraggeber:<br />
Name: <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>, Der Landrat<br />
Straße: 18.-März-Str. 50<br />
Ort: 99867 <strong>Gotha</strong><br />
2. Einreichungsform für Teilnahmeanträge oder Angebote (Postweg<br />
oder direkte Abgabe): schriftlich<br />
3. Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach § 3 Abs. 2 VOL/A<br />
4. Art, Ort und Umfang der Leistungen:<br />
Lieferung eines Einsatzleitwagens 1 (ELW 1) nach DIN EN 1846 und<br />
DIN 14507-2 inkl. Auf-, Aus- und Einbauten.<br />
Spezielle Bordausstattung Katastrophenschutz<br />
Lieferort: <strong>Gotha</strong><br />
5. Nebenangebote sind nicht zugelassen.<br />
6. Ausführungsfrist: 50. KW 2013<br />
7. Anforderung der Vergabeunterlagen/ Auskünfte erteilt:<br />
Ort: Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst<br />
Herr Karstedt<br />
18.-März-Str. 50<br />
99867 <strong>Gotha</strong><br />
Telefon: (03621) 214 527<br />
Telefax: (03621) 214 587<br />
Anforderung: schriftlich, unter Vorlage des Einzahlungsbeleges für den<br />
Kostenersatz der Verdingungsunterlagen.<br />
8. Höhe des Kostenersatzes für die Verdingungsunterlagen:<br />
Kostenpauschale für die Verdingungsunterlagen: 5,00 E<br />
Erstattung:<br />
nein<br />
Verwendungszweck: 1.14000.93510 / ELW 1<br />
Empfänger:<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Bank:<br />
Kreissparkasse <strong>Gotha</strong><br />
BLZ: 820 520 20<br />
Konto-Nr.: 750 100 001
Seite 12<br />
Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />
Ausschreibungen<br />
9. Angebotsabgabe: bis: 20.08.2013, 14:00 Uhr<br />
Im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot für ELW 1.“<br />
Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: siehe Punkt 7.<br />
10. Zahlungsbedingungen: gemäß § 17 VOL/B<br />
11. Mit der Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />
– Eigenerklärung gemäß VOL/A<br />
– Eigenerklärung zur Tariftreue u. Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG)<br />
– Eigenerklärung Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 11<br />
ThürVgG)<br />
– Erklärung Bietergemeinschaft<br />
– Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen, sind folgende<br />
Erklärungen dem Angebot beizulegen:<br />
– Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von<br />
Leistungen auf NU<br />
– Erklärung des Nachunternehmers<br />
– Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§<br />
12 ThürVgG)<br />
– Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen<br />
(§ 12 ThürVgG)<br />
12. Bindefrist: 31.12.2013<br />
13. Hinweise:<br />
Die Bieter werden gemäß den Bestimmungen des § 19 Abs. 1 Thüringer<br />
Vergabegesetz (ThürVgG) über nicht berücksichtigte Angebote informiert.<br />
Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur<br />
18.-März-Str. 50 (Postversand)<br />
Eisenacher Straße 3, Zimmer 202 (Selbstabholung)<br />
99867 <strong>Gotha</strong><br />
Telefon: (03621) 214 622<br />
Telefax: (03621) 214 672<br />
Anforderung: schriftlich oder persönlich, unter Vorlage des<br />
Einzahlungsbeleges für den Kostenersatz der Verdingungsunterlagen.<br />
Auskünfte erteilt: LRA <strong>Gotha</strong><br />
Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur<br />
Herr Loitsch – Fragen nur schriftlich als Fax unter 03621/214-672<br />
8. Höhe des Kostenersatzes für die Verdingungsunterlagen:<br />
Kostenpauschale für die Verdingungsunterlagen: 5,00 € zzgl. 2,00 € bei<br />
Postversand<br />
Erstattung:<br />
nein<br />
Verwendungszweck: 01.20000.15000 – EFRE-157-02-13 RS-GYM-FS<br />
Empfänger:<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Bank:<br />
Kreissparkasse <strong>Gotha</strong><br />
BLZ: 820 520 20<br />
Konto-Nr.: 750 100 001<br />
9. Angebotsabgabe bis: 23.08.2013, 12:00 Uhr<br />
Im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot für EFRE-<br />
157-02-13“<br />
Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: siehe Punkt 7.<br />
14. Beanstandung der Vergabe:<br />
Die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften können nach § 19 Abs. 2<br />
ThürVgG beim Auftraggeber/ Ausschreibenden (siehe Pkt. 7) vor Ablauf<br />
der Frist aus § 19 Abs. 1 ThürVgG beanstandet werden. Auf die<br />
Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.<br />
gez. Gießmann <strong>Gotha</strong>, 26.06.2013<br />
Landrat<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong><br />
Öffentliche Ausschreibung (VOL/A)<br />
1. Öffentlicher Auftraggeber:<br />
Name: <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>, Der Landrat<br />
Straße: 18.-März-Str. 50<br />
Ort: 99867 <strong>Gotha</strong><br />
2. Einreichungsform für Teilnahmeanträge oder Angebote (Postweg<br />
oder direkte Abgabe): schriftlich<br />
3. Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach § 3 Abs. 2 VOL/A,<br />
Vergabe in Losen ist nicht vorgesehen<br />
4. Art, Ort und Umfang der Leistungen: EFRE-157-02-13<br />
Lieferung von Computertechnik an 8 Regelschulen-Gymnasien-<br />
Förderschulen<br />
Ausstattung der Schulen in Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />
Lieferung entsprechend der Lieferliste gemäß den Vergabeunterlagen,<br />
Angebotsvordruck und Vertragsunterlagen<br />
5. Nebenangebote sind zugelassen/nicht zugelassen/nur in<br />
Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.<br />
6. Ausführungsfrist: KW 43-45<br />
7. Anforderung der Vergabeunterlagen:<br />
Ort: Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
10. Zahlungsbedingungen: gemäß § 17 VOL/B<br />
11. Mit der Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />
– Eigenerklärung gemäß VOL/A<br />
– Eigenerklärung zur Tariftreue u. Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG)<br />
– Eigenerklärung Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 11<br />
ThürVgG)<br />
– Referenzliste<br />
12. Bindefrist: 01.10.2013<br />
13. Zuschlagskriterien:<br />
Wirtschaftlichkeit, Preis, Service, Betreuung vor Ort, Funktionalität im<br />
Schulbetrieb<br />
14. Hinweise:<br />
Die Bieter werden gemäß den Bestimmungen des § 19 Abs. 1 Thüringer<br />
Vergabegesetz (ThürVgG) über nicht berücksichtigte Angebote informiert.<br />
15. Beanstandung der Vergabe:<br />
Die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften können nach § 19 Abs. 2<br />
ThürVgG beim Auftraggeber/ Ausschreibenden (siehe Pkt. 7) vor Ablauf<br />
der Frist aus § 19 Abs. 1 ThürVgG beanstandet werden. Auf die<br />
Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.<br />
gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 03.07.2013<br />
Gießmann<br />
Landrat<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong><br />
Öffentliche Ausschreibung (VOL/A)<br />
1. Öffentlicher Auftraggeber:<br />
Name: <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>, Der Landrat<br />
Straße: 18.-März-Str. 50<br />
Ort: 99867 <strong>Gotha</strong>
Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />
Seite 13<br />
2. Einreichungsform für Teilnahmeanträge oder Angebote (Postweg<br />
oder direkte Abgabe): schriftlich<br />
3. Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach § 3 Abs. 2 VOL/A,<br />
Vergabe in Losen<br />
4. Art, Ort und Umfang der Leistungen: EFRE-156-01-13<br />
Lieferung von Computertechnik an 2 Berufsschulen<br />
Ausstattung der Schulen in Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />
Lieferung entsprechend der Lieferliste gemäß den Vergabeunterlagen,<br />
Angebotsvordruck und Vertragsunterlagen<br />
Aufteilung in Lose: Los 1: Server GTBS<br />
Los 2: PC-Kabinette<br />
5. Nebenangebote sind zugelassen/nicht zugelassen/nur in<br />
Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.<br />
6. Ausführungsfrist: KW 43-45<br />
7. Anforderung der Vergabeunterlagen:<br />
Ort: Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur<br />
18.-März-Str. 50 (Postversand)<br />
Eisenacher Straße 3, Zimmer 202 (Selbstabholung)<br />
99867 <strong>Gotha</strong><br />
Telefon: (03621) 214 622<br />
Telefax: (03621) 214 672<br />
Anforderung: schriftlich oder persönlich, unter Vorlage des<br />
Einzahlungsbeleges für den Kostenersatz der Verdingungsunterlagen.<br />
Auskünfte erteilt: LRA <strong>Gotha</strong><br />
Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur<br />
Herr Loitsch – Fragen nur schriftlich als Fax unter 03621/214-672<br />
15. Beanstandung der Vergabe:<br />
Die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften können nach § 19 Abs. 2<br />
ThürVgG beim Auftraggeber/ Ausschreibenden (siehe Pkt. 7) vor Ablauf<br />
der Frist aus § 19 Abs. 1 ThürVgG beanstandet werden. Auf die<br />
Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.<br />
gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 03.07.2013<br />
Gießmann<br />
Landrat<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong><br />
Öffentliche Ausschreibung (VOL/A)<br />
1. Öffentlicher Auftraggeber:<br />
Name: <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>, Der Landrat<br />
Straße: 18.-März-Str. 50<br />
Ort: 99867 <strong>Gotha</strong><br />
2. Einreichungsform für Teilnahmeanträge oder Angebote (Postweg<br />
oder direkte Abgabe): schriftlich<br />
3. Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach § 3 Abs. 2 VOL/A,<br />
4. Art, Ort und Umfang der Leistungen: A2013-04-07<br />
Lieferung von Computertechnik Verwaltungs-PC<br />
Ausstattung der Schulen in Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />
Lieferung entsprechend der Lieferliste gemäß den Vergabeunterlagen,<br />
Angebotsvordruck und Vertragsunterlagen<br />
5. Nebenangebote sind zugelassen/nicht zugelassen/nur in<br />
Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.<br />
Ausschreibungen<br />
8. Höhe des Kostenersatzes für die Verdingungsunterlagen:<br />
Kostenpauschale für die Verdingungsunterlagen: 5,00 € zzgl. 2,00 € bei<br />
Postversand<br />
Erstattung:<br />
nein<br />
Verwendungszweck: 01.20000.15000 – EFRE-156-01-13 BS<br />
Empfänger:<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Bank:<br />
Kreissparkasse <strong>Gotha</strong><br />
BLZ: 820 520 20<br />
Konto-Nr.: 750 100 001<br />
9. Angebotsabgabe bis: 23.08.2013, 12:00 Uhr<br />
Im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot für<br />
EFRE-156-01-13“<br />
Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: siehe Punkt 7.<br />
10. Zahlungsbedingungen: gemäß § 17 VOL/B<br />
11. Mit der Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />
– Eigenerklärung gemäß VOL/A<br />
– Eigenerklärung zur Tariftreue u. Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG)<br />
– Eigenerklärung Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 11<br />
ThürVgG)<br />
– Referenzliste<br />
12. Bindefrist: 01.10.2013<br />
13. Zuschlagskriterien: Wirtschaftlichkeit, Preis, Service, Betreuung vor<br />
Ort, Funktionalität im Schulbetrieb<br />
14. Hinweise:<br />
Die Bieter werden gemäß den Bestimmungen des § 19 Abs. 1 Thüringer<br />
Vergabegesetz (ThürVgG) über nicht berücksichtigte Angebote<br />
informiert.<br />
6. Ausführungsfrist: KW 43-45<br />
7. Anforderung der Vergabeunterlagen:<br />
Ort: Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur<br />
18.-März-Str. 50 (Postversand)<br />
Eisenacher Straße 3, Zimmer 202 (Selbstabholung)<br />
99867 <strong>Gotha</strong><br />
Telefon: (03621) 214 622<br />
Telefax: (03621) 214 672<br />
Anforderung: schriftlich oder persönlich, unter Vorlage des<br />
Einzahlungsbeleges für den Kostenersatz der Verdingungsunterlagen.<br />
Auskünfte erteilt: LRA <strong>Gotha</strong><br />
Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur<br />
Herr Loitsch – Fragen nur schriftlich als Fax unter 03621/ 214-672<br />
8. Höhe des Kostenersatzes für die Verdingungsunterlagen:<br />
Kostenpauschale für die Verdingungsunterlagen: 5,00 € zzgl. 2,00 € bei<br />
Postversand<br />
Erstattung:<br />
nein<br />
Verwendungszweck: 01.20000.15000 – A2013-04-07<br />
Empfänger:<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Bank:<br />
Kreissparkasse <strong>Gotha</strong><br />
BLZ: 820 520 20<br />
Konto-Nr.: 750 100 001<br />
9. Angebotsabgabe bis: 23.08.2013, 12:00 Uhr<br />
Im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot für<br />
A2013-04-07“<br />
Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: siehe Punkt 7.<br />
10. Zahlungsbedingungen: gemäß § 17 VOL/B
Seite 14<br />
Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />
Ausschreibungen<br />
11. Mit der Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />
– Eigenerklärung gemäß VOL/A<br />
– Eigenerklärung zur Tariftreue u. Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG)<br />
– Eigenerklärung Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 11<br />
ThürVgG)<br />
– Referenzliste<br />
12. Bindefrist: 01.10.2013<br />
13. Zuschlagskriterien:<br />
Wirtschaftlichkeit, Preis, Service, Betreuung vor Ort, Funktionalität im<br />
Schulbetrieb<br />
14. Hinweise:<br />
Die Bieter werden gemäß den Bestimmungen VOL/A über nicht berücksichtigte<br />
Angebote informiert.<br />
15. Vergabeprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt<br />
Referat 250 – Vergabeangelegenheiten<br />
Weimarplatz 4, 99423 Weimar<br />
gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 03.07.2013<br />
Gießmann<br />
Landrat<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong><br />
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG<br />
NACH VOB/A<br />
a) Öffentlicher Auftraggeber<br />
Name: <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>, Der Landrat<br />
Straße: 18.-März-Straße 50 PLZ/Ort: 99867 <strong>Gotha</strong><br />
Telefon: 03621/214-242 Telefax: 03621/214-410<br />
ca. 12.600 m²<br />
ca. 3.200 t<br />
ca. 4.200 m²<br />
ca. 2.000 m³<br />
ca.5.200 lfdm<br />
ca. 5.200 m<br />
g) Planungsleistungen: entfällt<br />
h) Unterteilung in Lose: nein<br />
i) Ausführungsfristen: 09/2013 – 06/2014<br />
Asphalttragschicht, d = 8 cm<br />
Asphalttragschicht als Profilausgleich<br />
Asphalttragschicht, d = 10 cm<br />
Frostschutzschicht, d = 34 cm<br />
Bankett, b = 75 cm<br />
Grabenprofilierung<br />
j) Nebenangebote: sind nicht zugelassen<br />
k) Anforderung der Vergabeunterlagen<br />
Ort: Ingenieurbüro Oppermann GmbH <strong>Gotha</strong><br />
Gartenstraße 46-50, 99867 <strong>Gotha</strong><br />
Versand/Abholung ab: 24.07.13 (um Voranmeldung unter vorgenannter<br />
Adresse wird gebeten)<br />
l) Kostenbeitrag für Vergabeunterlagen<br />
Höhe der Kosten: 40,00 € Postversand: 5,00 €<br />
Zahlungsweise:<br />
Überweisung<br />
Empfänger:<br />
Oppermann GmbH <strong>Gotha</strong><br />
Kontonummer: 750 021 977<br />
BLZ, Geldinstitut:<br />
BLZ 820 520 20, Kreissparkasse <strong>Gotha</strong><br />
Verwendungszweck: K24 Friemar - Zimmernsupra<br />
Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung<br />
nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen.<br />
Die Kostenpauschale gilt für 1fache Ausfertigung, bei Anforderung in<br />
2facher Ausfertigung verdoppelt sie sich. Bei Selbstabholung entfallen<br />
die Gebühren für Postversand.<br />
In allen Kostenpauschalen sind 19% MwSt. enthalten.<br />
Bei Überweisung ist der Einzahlungsbeleg der Angebotsanforderung<br />
beizufügen.<br />
Der Betrag wird nicht zurückerstattet.<br />
b) Gewähltes Vergabeverfahren<br />
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A<br />
d) Art des Auftrages<br />
Ausführung von Bauleistungen<br />
e) Bezeichnung des Vorhabens und Ort der Ausführung<br />
K 24 von der L 1044 über Tröchtelborn nach Friemar,<br />
Erstsanierung<br />
f) Art und Umfang der Leistung<br />
Titel 1: Abschnitt Friemar – Tröchtelborn<br />
ca. 2.500 m³<br />
Bodenaushub<br />
ca. 1.100 m³<br />
Bodeneinbau<br />
ca. 3.800 m²<br />
Asphaltaufbruch<br />
ca. 100 Stck<br />
Bäume fällen<br />
ca. 11.700 m²<br />
Asphaltdeckschicht<br />
ca. 10.500 m²<br />
Asphalttragschicht, d = 8 cm<br />
ca. 2.800 t<br />
Asphalttragschicht als Profilausgleich<br />
ca. 3.200 m²<br />
Asphalttragschicht, d = 10 cm<br />
ca. 1.500 m³<br />
Frostschutzschicht, d = 34 cm<br />
ca. 4.500 lfdm<br />
Bankett, b = 75 cm<br />
ca. 4.200 m<br />
Grabenprofilierung<br />
Titel 2: Abschnitt Tröchtelborn – Zimmernsupra<br />
ca. 4.000 m³<br />
Bodenaushub<br />
ca. 1.300 m³<br />
Bodeneinbau<br />
ca. 4.400 m²<br />
Asphaltaufbruch<br />
ca. 20 Stck<br />
Bäume fällen<br />
ca. 13.700 m²<br />
Asphaltdeckschicht<br />
n) Frist für den Eingang der Angebote<br />
13.08.2013, 11:00 Uhr<br />
o) Anschrift, an die Angebote zu richten sind<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong>, Amt für Gebäude- und Straßenmanagement,<br />
18.-März-Straße 50, 99867 <strong>Gotha</strong><br />
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen<br />
deutsch<br />
q) Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote<br />
13.08.2013, 11:00 Uhr<br />
beim Landratsamt <strong>Gotha</strong>, 18.-März-Straße (Haupthaus Zimmer 247),<br />
99867 <strong>Gotha</strong><br />
Bei der Eröffnung der Angebote dürfen nur Bieter und bevollmächtigte<br />
Vertreter der Bieter anwesend sein.<br />
r) Geforderte Sicherheiten<br />
Der Auftraggeber behält sich vor, Sicherheitsleistungen für<br />
Vertragserfüllungen in Höhe von 5% der Auftragssumme und für<br />
Mängelansprüche in Höhe von 3% der Abrechnungssumme zu fordern,<br />
sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer<br />
beträgt. Bei Sicherheitsleistungen durch Bürgschaften sind diese über<br />
ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes Kreditinstitut oder<br />
zugelassenen Kreditversicherer nachzuweisen.<br />
Die Gewährleistungszeit beträgt 4 Jahre.<br />
t) Rechtsform der Bietergemeinschaften<br />
Selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />
Seite 15<br />
u) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung der Bieter<br />
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch<br />
den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von<br />
Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von<br />
Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen<br />
Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung<br />
für die Präqualifikation erfüllen.<br />
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung<br />
mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur<br />
Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die<br />
Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben,<br />
es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem<br />
Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen<br />
in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen<br />
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.<br />
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen<br />
(auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der<br />
„Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger<br />
Stellen zu bestätigen.<br />
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich. Es liegt<br />
den Verdingungsunterlagen bei.<br />
Zum Nachweis der Einhaltung d. Regelung d. Thür.VgG §§ 10, 11, 12, 15,<br />
17, 18 sind die Formblätter im Rahmen d. Angebotsabgabe <strong>vom</strong> AN und<br />
den Nachunternehmern auszufüllen, zu unterzeichnen und vorzulegen.<br />
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende<br />
Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Nachweis<br />
der Haftpflichtversicherung, Nachweis der Krankenkasse,<br />
v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 13.09.2013<br />
w) Nachprüfstelle bei Verstößen gegen Vergabebestimmungen<br />
Nachprüfung behaupteter Verstöße<br />
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)<br />
Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250<br />
Vergabekammer, Weimarplatz 4, 99423 Weimar<br />
gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 05.07.2013<br />
Gießmann<br />
Landrat<br />
1.000 m³ Bodenauftrag herstellen<br />
1.200 m³ Frostschutzschicht liefern/einbauen<br />
2.500 t Profilausgleich<br />
8.000 m² ATS herstellen, d = 12 cm<br />
8.000 m² AFB herstellen, d = 4 cm<br />
1.200 m Mulden/Gräben herstellen<br />
2.500 m² Bankette herstellen<br />
50 m Durchlässe DN 300-500 herstellen<br />
2. Bauabschnitt: Ortslage Wangenheim<br />
1.200 m³ Bodenabtrag herstellen<br />
500 m³ Bodenauftrag herstellen<br />
600 m³ Frostschutzschicht liefern/einbauen<br />
1.700 t Profilausgleich<br />
11.500 m² ATS herstellen, d = 12cm<br />
11.500 m² AFB herstellen, d = 4cm<br />
1.000 m Mulden/Gräben herstellen<br />
1.800 m² Bankette herstellen<br />
25 m Durchlässe DN 300-500 herstellen<br />
43 Stck. Straßenabläufe liefern/einbauen<br />
270 m Straßenentwässerungsleitung DN<br />
150-200<br />
3. Bauabschnitt: Ortsausgang Goldbach bis Ortslage<br />
Wangenheim<br />
3.800 m³ Bodenabtrag herstellen<br />
1.800 m³ Bodenauftrag herstellen<br />
1.700 m³ Frostschutzschicht liefern/einbauen<br />
4.300 t Profilausgleich<br />
12.800 m² ATS herstellen, d = 12 cm<br />
12.800 m² AFB herstellen, d = 4cm<br />
1.750 m Mulden/Gräben herstellen<br />
4.100 m² Bankette herstellen<br />
170 m Durchlässe DN 300-500 herstellen<br />
Titel 3: Sanierung Brücke in OL Wangenheim<br />
80 m² Abtrag Fahrbahnoberflächen<br />
25 m² Sanierung Betonfläche Brücke<br />
55 m² Abdichtung herstellen<br />
20 m Geländer erneuern<br />
g) Erbringen von Planungsleistungen: Nein<br />
Zweck der Bauleistung: Straßenerneuerung, Straßenentwässerung<br />
und Brückensanierung<br />
Ausschreibungen<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong><br />
Öffentliche Ausschreibung<br />
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):<br />
Name: <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>, Der Landrat<br />
Straße: 18.-März-Straße 50<br />
PLZ, Ort: 99867 <strong>Gotha</strong><br />
Telefon: 03621 - 214253<br />
Telefax: 03621 - 214410<br />
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A<br />
d) Art des Auftrages: Ausführung von Bauleistungen<br />
e) Ort der Ausführung: K7 von Goldbach bis Kreisgrenze Wartburgkreis<br />
(bei Tüngeda) – Erstsanierung<br />
f) Art und Umfang der Leistung:<br />
Titel 1: Allgemeine Leistungen – Baustelleneinrichtung/<br />
Verkehrssicherung<br />
Titel 2: Fahrbahnsanierung<br />
1. Bauabschnitt: Ortsausgang Wangenheim bis Kreisgrenze<br />
Wartburgkreis<br />
2.600 m³ Bodenabtrag herstellen, davon<br />
1.500 m³ Entsorgung gefährlicher Abfall<br />
h) Aufteilung in Lose: Nein<br />
i) Ausführungsfristen:<br />
Fertigstellung der Leistung bis: 31.10.2014<br />
Dauer der Leistung:<br />
48 Wochen<br />
Beginn der Ausführung: 16.09.2013<br />
j) Nebenangebote: nicht zugelassen<br />
k) Anforderung der Vergabeunterlagen:<br />
INGENIEURBÜRO BOLLER,<br />
Reitenbergweg 17<br />
99894 Leinatal, OT Leina<br />
Fax: 03622 – 901592<br />
E-Mail: info@ibboller.de<br />
l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform:<br />
Höhe des Entgelts: 90,00 €<br />
Zahlungsweise:<br />
Banküberweisung<br />
Empfänger:<br />
INGENIEURBÜRO BOLLER<br />
Kontonummer: 254 390 8<br />
BLZ, Geldinstitut:<br />
820 700 24, Deutsche Bank <strong>Gotha</strong><br />
Verw.-Zweck:<br />
12-21 Erneuerung K7<br />
Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung<br />
nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen.
Ausschreibungen<br />
Seite 16<br />
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn<br />
– auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde<br />
– gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief,<br />
per Fax, oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse)<br />
bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,<br />
– das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.<br />
– Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.<br />
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong>, Amt für Gebäude- und Straßenmanagement,<br />
18.-März-Straße 50, 99867 <strong>Gotha</strong><br />
q) Angebotseröffnung: am 13.08.2013, um 11:00 Uhr<br />
Ort: LRA <strong>Gotha</strong>, Amt für Gebäude- und Straßenmanagement,<br />
DG Beratungsraum, Emminghausstraße 8, 99867 <strong>Gotha</strong><br />
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:<br />
Bieter und ihre Bevollmächtigten<br />
r) geforderte Sicherheiten: 5% Vertragserfüllungsbürgschaft und 3%<br />
Gewährleistungsbürgschaft s. Vergabeunterlagen<br />
t) Rechtsform der Bietergemeinschaften:<br />
selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter<br />
u) Nachweise zur Eignung:<br />
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch<br />
den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von<br />
Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von<br />
Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen<br />
Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung<br />
für die Präqualifikation erfüllen.<br />
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung<br />
mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur<br />
Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die<br />
Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben,<br />
es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem<br />
Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen<br />
in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen<br />
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.<br />
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen<br />
(auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der<br />
„Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger<br />
Stellen zu bestätigen.<br />
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich. Es liegt<br />
den Verdingungsunterlagen bei. Zum Nachweis der Einhaltung<br />
d. Regelung d. Thür.VgG §§ 10, 11, 12, 15, 17, 18 sind die Formblätter<br />
im Rahmen d. Angebotsabgabe <strong>vom</strong> AN und den Nachunternehmern<br />
auszufüllen, zu unterzeichnen und vorzulegen.<br />
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende<br />
Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:<br />
Nachweis der Haftpflichtversicherung, Nachweis der Krankenkasse,<br />
v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 13.09.2013<br />
w) Nachprüfung behaupteter Verstöße<br />
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)<br />
Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250<br />
Vergabekammer, Weimarplatz 4, 99423 Weimar<br />
Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong><br />
Öffentliche Ausschreibung (VOL/A)<br />
1. Öffentlicher Auftraggeber:<br />
Name: <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>, Der Landrat<br />
Straße: 18.-März-Str. 50<br />
Ort: 99867 <strong>Gotha</strong><br />
2. Einreichungsform für Teilnahmeanträge oder Angebote (Postweg<br />
oder direkte Abgabe): schriftlich<br />
3. Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach § 3 Abs. 2 VOL/A,<br />
Vergabe in Losen ist nicht vorgesehen<br />
4. Art, Ort und Umfang der Leistungen:<br />
Lieferung, Montage und Anschluss eines CNC-gesteuerten<br />
Holzbearbeitungszentrums und eines Absaugaggregats mit<br />
Grundeinweisung für den berufsfeldbezogenen Unterricht mit den<br />
Lerninhalten in den Ausbildungsberufen Tischler/-in, Holzfachwerker/-in,<br />
Holzmechaniker/-in und Holzbearbeitungsmechaniker/-in<br />
einschließlich aller erforderlichen Komponenten.<br />
Lieferung gemäß den Vergabeunterlagen, Angebotsvordruck und<br />
Vertragsunterlagen<br />
5. Nebenangebote sind nicht zugelassen<br />
6. Ausführungsfrist: 25.11.2013 bis 06.12.2013<br />
7. Anforderung der Vergabeunterlagen:<br />
Ort: Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur<br />
18.-März-Str. 50 (Postversand)<br />
Eisenacher Straße 3 (Selbstabholung)<br />
99867 <strong>Gotha</strong><br />
Telefon: (03621) 214 622<br />
Telefax: (03621) 214 672<br />
Anforderung: schriftlich oder persönlich, unter Vorlage des<br />
Einzahlungsbeleges für den Kostenersatz der Vergabeunterlagen.<br />
Auskünfte erteilt: LRA <strong>Gotha</strong>, Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport<br />
und Kultur<br />
Herr Model – Fragen nur schriftlich als Fax unter<br />
03621/214-672<br />
8. Höhe des Kostenersatzes für die Verdingungsunterlagen:<br />
Kostenpauschale für die Verdingungsunterlagen: 5,00 € zzgl. 2,00 €<br />
bei Postversand<br />
Erstattung: nein<br />
Verwendungszweck: 01.20000.15000 – CNC – Holzbearbeitungszentrum<br />
Empfänger: Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Bank:<br />
Kreissparkasse <strong>Gotha</strong><br />
BLZ: 820 520 20<br />
Konto-Nr.: 750 100 001<br />
9. Angebotsabgabe bis: 30.08.2013 um 12.00 Uhr<br />
Im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot für CNC -<br />
Holzbearbeitungszentrum“<br />
Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: siehe Punkt 7.<br />
10. Zahlungsbedingungen: gemäß § 17 VOL/B<br />
gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 05.07.2013<br />
Gießmann<br />
Landrat<br />
11. Mit der Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />
– Eigenerklärung gemäß VOL/A<br />
– Eigenerklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG)<br />
– Eigenerklärung Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 11<br />
ThürVgG)<br />
– Referenzliste
Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />
Seite 17<br />
12. Bindefrist: 21.09.2013<br />
13. Zuschlagskriterien:<br />
Wirtschaftlichkeit, Preis, Service, Betreuung vor Ort, Funktionalität im<br />
Schulbetrieb<br />
14. Hinweise:<br />
Die Bieter werden gemäß den Bestimmungen des § 19 Abs. 1 Thüringer<br />
Vergabegesetz (ThürVgG) über nicht berücksichtigte Angebote informiert.<br />
15. Beanstandung der Vergabe:<br />
Die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften können nach § 19 Abs. 2<br />
ThürVgG beim Auftraggeber/ Ausschreibenden (siehe Pkt. 7) vor Ablauf<br />
der Frist aus § 19 Abs. 1 ThürVgG beanstandet werden. Auf die<br />
Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.<br />
gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 03.07.2013<br />
Gießmann<br />
Landrat<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong><br />
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A<br />
a) Öffentlicher Auftraggeber:<br />
Name: <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>, Der Landrat<br />
Straße: 18.März-Str. 50<br />
PLZ/Ort: 99867 <strong>Gotha</strong><br />
Telefon: 03621/ 214 610<br />
Telefax: 03621/ 214 410<br />
b) Gewähltes Vergabeverfahren:<br />
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A<br />
c) Auftragsvergabe auf elektronischem Weg: entfällt<br />
d) Art des Auftrages: Ausführung von Bauleistungen<br />
e) Bezeichnung des Vorhabens und Ort der Ausführung:<br />
Projekt (KBZ.): Brandschutzmaßn. Gymnasium Gleichense Ohrdruf<br />
Bauvorhaben/ Brandschutzmaßnahmen Staatliches Gymnasium<br />
Baustelle:<br />
„Gleichense“, Trinitatisstraße 2, 99885 Ohrdruf<br />
f) Art und Umfang der Leistung:<br />
A) Ausschreibung 01: Alu-Glas-Rauchschutzelement und Innentüren<br />
(1.BA 2013)<br />
2 St. Alu-Glas-Rauchschutztüren (innen), zweiflügelig, 3 St. Alu-Glas-<br />
Rauchschutzelement mit je 2 St. Alu-Glas-Rauchschutztüren, einflügelig,<br />
pulverbeschichtet, mit Obentürschließer und elektromagnetischer<br />
Offenhaltung, 3 St. kombinierte Brandschutz- Rauchschutztüren aus<br />
Holzwerkstoffen mit Stahl-Umfassungszarge incl. Abbruch vorh. Türen<br />
B) Ausschreibung 02: Malerarbeiten<br />
Anstrich 3 St. Stahl-Umfassungszarge, Überholungsanstrich von Teilbereichen<br />
Wände/Decken<br />
C) Ausschreibung 03: Elektroinstallation<br />
Umbau und Demontage von Bestandsinstallation, Kabelverlegung für<br />
Brandschutztüren (230 m), Anschlüsse an Brandschutztüren und<br />
Peripherie (Rauchmelder, Taster, Magnete), Einbau diverser Verlegesysteme,<br />
Herstellen und Verschließen von 10 St. Durchbrüchen, erstellen<br />
Revisionsunterlagen<br />
g) Planungsleistungen: entfällt<br />
h) Unterteilung in Lose:<br />
Eine nochmalige Unterteilung der Ausschreibungen A bis C in Lose ist<br />
nicht vorgesehen.<br />
i) Ausführungsfristen:<br />
A) Ausschreibung 01: Herstellung Türen 16.09.2013- 25.10.2013<br />
Einbau Türen 28.10.2013- 01.11.2013<br />
B) Ausschreibung 02: 28.10.2013- 08.11.2013<br />
C) Ausschreibung 03: 21.10.2013- 05.11.2013<br />
j) Nebenangebote: sind zugelassen<br />
k) Anforderung der Vergabeunterlagen:<br />
Ausschreibung 01, 02:<br />
Ort: rp <strong>Gotha</strong> GmbH, Schwabhäuser Straße 18, 99867 <strong>Gotha</strong><br />
Telefon: 03621/226732, Telefax: 03621/2269966<br />
E-Mail: info@rp-gotha.de<br />
Ausschreibung 03:<br />
Ort: Ingenierbüro RAWE, Hospitalgasse 6, 99867 <strong>Gotha</strong><br />
Telefon: 03621/ 5076021<br />
E-Mail: rw@ibrawe.de<br />
Versand/Abholung ab: 25.07.2013 (Bei Selbstabholung wird um<br />
Voranmeldung unter vorgenannten Adressen gebeten.)<br />
l) Kostenbeitrag für Vergabeunterlagen:<br />
A) Ausschreibung 01: Kostenpauschale 9,00 € zzgl. 3,00 e bei<br />
Postversand<br />
B) Ausschreibung 02: Kostenpauschale 9,00 € zzgl. 3,00 e bei<br />
Postversand<br />
C) Ausschreibung 03: Kostenpauschale 9,00 e zzgl. 3,00 e bei<br />
Postversand<br />
Die Kostenpauschale gilt für die 1-fache Ausfertigung, bei Anforderung<br />
in 2-facher Ausfertigung verdoppelt sie sich. Bei Selbstabholung entfallen<br />
die Gebühren für Postversand.<br />
Der Versand der Leistungsbeschreibung als Datei im GAEB 83- Format<br />
erfolgt per E-Mail. Hierzu ist bei Anforderung eine E-Mail Adresse anzugeben.<br />
In allen Kostenpauschalen sind 19 % MWST enthalten.<br />
Zahlung der Kostenpauschale an:<br />
Ausschreibung 01,02:<br />
rp <strong>Gotha</strong> GmbH, Schwabhäuser Str. 18, 99867 <strong>Gotha</strong>,<br />
Konto-Nr. 257 167 700, Deutsche Bank AG, BLZ 820 700 24<br />
Verwendungszweck: Gymnasium Ohrdruf- Ausschreibung 01, 02<br />
Ausschreibung 03:<br />
IB RAWE, Hospitalgasse 6, 99867 <strong>Gotha</strong>,<br />
Konto-Nr. 101 614 5946, Deutsche Kreditbank (DKB), BLZ 120 300 00<br />
Verwendungszweck: Gymnasium Ohrdruf – Ausschreibung 03<br />
Elektroarbeiten<br />
Bei Überweisung ist der Einzahlungsbeleg der Angebotsanforderung<br />
beizufügen, Versand erfolgt erst nach Zahlungseingang. Der Betrag<br />
wird nicht zurückerstattet.<br />
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong>, 18.März-Str. 50, 99867 <strong>Gotha</strong><br />
Die Unterlagen müssen verschlossen mit dem Vermerk – ANGEBOT –<br />
versehen sein.<br />
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch<br />
q) Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote:<br />
A) Ausschreibung 01: 27.08.2013, 10.00 Uhr<br />
B) Ausschreibung 02: 27.08.2013, 10.10 Uhr<br />
C) Ausschreibung 03: 27.08.2013, 10.20 Uhr<br />
beim Landratsamt <strong>Gotha</strong>, Hoch- und Tiefbauamt, Emminghausstraße 8<br />
(Beratungsraum Dachgeschoss), 99867 <strong>Gotha</strong>.<br />
Bei der Eröffnung der Angebote dürfen nur Bieter und bevollmächtigte<br />
Vertreter der Bieter anwesend sein.<br />
Ausschreibungen
Seite 18<br />
Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />
Ausschreibungen<br />
r) Geforderte Sicherheiten:<br />
Der Auftraggeber behält sich vor, Sicherheitsleistungen für Vertragserfüllungen<br />
in Höhe von 5 % der Auftragssumme und für Mängelansprüche<br />
in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme zu fordern, sofern<br />
die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.<br />
Bei Sicherheitsleistungen durch Bürgschaften sind diese über<br />
ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes Kreditinstitut oder<br />
zugelassenen Kreditversicherer nachzuweisen.<br />
t) Bietergemeinschaften: werden entsprechend VOB/A zugelassen<br />
u) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung der Bieter:<br />
Nachweise gemäß VOB/A, § 6 Abs. 3 Nr. 2 und Nachweis, das der<br />
Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und<br />
Abgaben sowie zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den geltenden<br />
Rechtsvorschriften erfüllt hat.<br />
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch<br />
den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von<br />
Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von<br />
Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, das die vorgesehenen<br />
Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung<br />
für die Präqualifikation erfüllen.<br />
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit<br />
dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“<br />
vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen<br />
auf Verlangen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben,<br />
es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall<br />
reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in<br />
der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen<br />
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.<br />
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch<br />
die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur<br />
Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.<br />
v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist<br />
A) Ausschreibung 01: 24.09.2013<br />
B) Ausschreibung 02: 24.09.2013<br />
C) Ausschreibung 03: 24.09.2013<br />
w) Nachprüfstelle bei Verstößen gegen Vergabebestimmungen:<br />
Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Weimarplatz 4,<br />
99423 Weimar<br />
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und<br />
Entschlüsselung der Unterlagen: entfällt<br />
d) Art des Auftrages: Landschaftsbauarbeiten<br />
e) Ort der Ausführung: Gemeinde Schwabhausen<br />
f) Art und Umfang der Leistungen:<br />
Gestaltung der Außenanlagen Dorfanger in Schwabhausen,<br />
Los 1 Landschaftsbauarbeiten<br />
ca. 190 m Bordstein abbrechen<br />
ca. 50 m² Betonpflaster abbrechen<br />
ca. 140 m bituminösen Oberbau schneiden<br />
ca. 150 m² bituminöse Befestigung aufnehmen<br />
ca. 48 m³ Schottertragschicht<br />
ca. 135 m Rundbordstein<br />
ca. 105 m² Pflasterdecke<br />
ca. 130 m Pflasterstreifen 1-zeilig<br />
ca. 199 m Pflasterstreifen 2-zeilig<br />
ca. 15 m Treppenanlage<br />
ca. 16 m Hand- und Knielauf<br />
2 St. Bänke<br />
1 St Abfallkorb<br />
14 St. Baumpflanzungen<br />
ca. 45 m² Pflanzfläche<br />
1 Jahr Fertigstellungspflege<br />
2 Jahre Entwicklungspflege<br />
g) Erbringen von Planungsleistungen: nein<br />
h) Aufteilung in Lose: nein<br />
i) Ausführungsfristen: Baubeginn am 02.09.2013<br />
Bauende am 03.10.2013<br />
m) Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23.07.2013<br />
Anschrift, an die die Anträge zu richten sind:<br />
Beckert Landschaftsarchitekten<br />
Döllstädter Straße 18<br />
99869 Eschenbergen<br />
Tel.: 036258 50 656, Fax: 50655<br />
E-Mail: e.werisch@beckert-la.de<br />
gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 10.07.2013<br />
Gießmann<br />
Landrat<br />
Erfüllende Gemeinde Günthersleben-Wechmar, Gemeinde<br />
Schwabhausen<br />
Beschränkte Ausschreibung nach<br />
Öffentlichem Teilnahmewettbewerb,<br />
VOB/A<br />
a) Auftraggeber: Erfüllende Gemeinde Günthersleben-Wechmar<br />
Gemeinde Schwabhausen<br />
Friedrich-Seitz-Weg 01<br />
99869 Günthersleben-Wechmar<br />
Tel.: 036256 852-0, Fax: 852-12<br />
E-Mail: gemeinde@wechmar-bach.de<br />
http://www.wechmar-bach.de<br />
b) Gewähltes Vergabeverfahren:<br />
Beschränkte Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb,<br />
VOB/A<br />
Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe spätestens am:<br />
25.07.2013<br />
r) geforderte Sicherheiten:<br />
– Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme<br />
– Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der<br />
Abrechnungssumme<br />
Es werden nur selbstschuldnerische Bürgschaften eines in der EU zugelassenen<br />
Kreditinstitutes bzw. Kredit- oder Kautionsversicherers zugelassen.<br />
– für alle baulichen Leistungen 4 Jahre<br />
t) Rechtsform von Bietergemeinschaften:<br />
selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter<br />
u) Nachweise zur Eignung:<br />
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch<br />
Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen<br />
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist<br />
auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer<br />
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.<br />
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung<br />
mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung
Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />
Seite 19<br />
zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die<br />
Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben,<br />
es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem<br />
Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen<br />
in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen geführt<br />
werden. Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind die<br />
Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage der<br />
im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen<br />
zuständiger Stellen zu bestätigen.<br />
Referenzbescheinigungen für 3 Referenzen mit dem gemäß Formblatt<br />
“Eigenerklärung zur Eignung“ geforderten Angaben sind bereits mit<br />
dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ebenfalls mit dem Teilnahme antrag<br />
vorzulegen sind die geforderten Angaben zum Personaleinsatz in den<br />
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.<br />
Darüber hinaus hat der Bewerber zum Nachweis seiner Fachkunde<br />
Angaben gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A zu machen.<br />
v) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am: 06.09.2013<br />
w) Nachprüfstelle:<br />
Beanstandungen der beabsichtigten Vergabeentscheidung ThürVgG<br />
sind an die Vergabestelle (Anschrift siehe unter a)) zu richten.<br />
Wir weisen auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten<br />
Vergabeentscheidung nach § 19 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG),<br />
die an die Vergabestelle zu richten ist sowie auf das Verfahren im Fall<br />
der Nichtabhilfe nach § 19 Abs. 2 ThürVgG und § 19 Abs. 5 ThürVgG<br />
Kostenfolge) hin.<br />
Nachprüfstelle (§ 21 VOB/A)<br />
Thüringer Landesverwaltungsamt<br />
Vergabekammer<br />
Weimarplatz 4<br />
99423 Weimar<br />
Ausschreibungen<br />
<strong>Landkreis</strong> aktuell<br />
Vorschläge für Kulturpreis gesucht<br />
<strong>Landkreis</strong>. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> vergibt im<br />
Jahr 2013 einen Kulturpreis für hervorragende<br />
kulturelle Leistungen. Die zu würdigenden<br />
Leistungen bzw. vorgeschlagene(n) Person(en)<br />
müssen ihren Hauptwohnsitz im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Gotha</strong> sowie einen kulturellen Bezug zum<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> haben. Dieser Preis dient dazu,<br />
das kulturelle und künstlerische Engagement<br />
von Einzelpersonen, Vereinen, kulturellen<br />
Initiativen oder kommunalen Körperschaften zu<br />
würdigen.<br />
Der Preis wird insbesondere für hervorragende<br />
Leistungen auf dem Gebiet der Regionalgeschichte,<br />
der Volkskunde, der Bildenden<br />
Kunst, der Musik, der Literatur oder benachbarter<br />
künstlerischer, wissenschaftlicher oder<br />
kunsthandwerklicher Bereiche verliehen.<br />
Der Kulturpreis des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> ist mit<br />
einer Summe in Höhe von 1.500 Euro dotiert<br />
und wird am Ende des Jahres in feierlicher Form<br />
übergeben.<br />
Vorschläge mit biographischen Daten und einer<br />
ausführlichen Begründung können von<br />
Einzelpersonen, Personengruppen und kommunalen<br />
Körperschaften eingereicht werden.<br />
Einsendeschluss ist der 6. September 2013.<br />
Die Vorschläge sind an das<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur,<br />
18.-März-Straße 50<br />
99867 <strong>Gotha</strong><br />
zu richten.<br />
Die Entscheidung über die Vergabe des<br />
Kulturpreises erfolgt durch eine Jury.<br />
gez. Konrad Gießmann<br />
Landrat<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong><br />
gra tu liert nachträglich<br />
zur Diamantenen Hochzeit<br />
Lydia und Horst Helbig aus Waltershausen<br />
am 20. Juni 2013<br />
Lieselotte und Dieter Sommerlandt aus<br />
<strong>Gotha</strong><br />
am 27. Juni 2013<br />
Gerda und Horst Kühn aus <strong>Gotha</strong><br />
am 27. Juni 2013<br />
Leonie und Günther Wolf aus <strong>Gotha</strong><br />
am 4. Juli 2013<br />
Marianne und Klaus-Dieter Bahler aus<br />
<strong>Gotha</strong><br />
am 11. Juli 2013<br />
zum 101. Geburtstag<br />
<strong>Landkreis</strong> aktuell<br />
– Fortsetzung von Seite 1 –<br />
Für Feiern und Versammlungen steht in der<br />
oberen Etage ein 60 Quadratmeter großer<br />
Mehrzweckraum mit angeschlossener<br />
Teeküche bereit. Wer möchte, hat von der 72<br />
Quadratmeter großen Galerie aus einen guten<br />
Überblick über die Sportfläche. Zudem wartet<br />
die Halle mit zwei separaten Zugängen auf –<br />
schulseitig für den Unterricht, straßenseitig<br />
<strong>vom</strong> Bierweg aus für die Nutzung durch<br />
Gemeinde und Vereine.<br />
Wie in allen Neubauten des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />
wurden auch hier die Bedürfnisse von<br />
Menschen mit Handicap berücksichtigt: So<br />
sind ein Aufzug sowie Behindertentoiletten in<br />
beiden Geschossebenen vorhanden, weshalb<br />
die Halle das Prädikat barrierefrei zu recht erhält.<br />
Das Spielfeld umfasst rund 460<br />
Quadratmeter und erhält eine Linierung für<br />
Basketball, Handball, Badminton und Volleyball.<br />
Bei Großveranstaltungen finden im Inneren der<br />
Halle rund 340 Besucher einen Sitzplatz. Dank<br />
eines ebenerdigen Stuhllagers mit Platz für<br />
eine mobile Theke lässt sich die Fläche auch<br />
rasch von Sport- zu Veranstaltungszwecken<br />
umrüsten. Auch an eine Heizung auf Stand der<br />
Zeit achteten Planer und Bauherren: Für wohlige<br />
Temperaturen im Innern sorgt eine<br />
Erdwärmepumpe.<br />
Anna Maria Mender aus <strong>Gotha</strong><br />
am 7. Juli 2013<br />
zum 100. Geburtstag<br />
Johanna Erpenbeck aus Tüttleben<br />
am 15. Juli 2013<br />
Wir wünschen den Jubilaren<br />
viel Ge sundheit, persönliches<br />
Wohlergehen und Gottes Segen.<br />
Konrad Gießmann<br />
Landrat
<strong>Landkreis</strong> aktuell<br />
Seite 20<br />
Ersten Platz bei Übernachtungen verteidigt<br />
Ausbau der touristischen Infrastruktur trägt Früchte<br />
<strong>Landkreis</strong>. Keine Region in<br />
Thüringen hat 2012 so viele<br />
Übernachtungen gezählt wie<br />
der <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>: Insgesamt<br />
916.811 Übernachtungen weist<br />
die Beherbergungsübersicht<br />
des Statistischen Landesamts<br />
aus. „Und die berücksichtigt<br />
nur die Hotels, Pensionen und<br />
Beherbergungsbetriebe ab<br />
neun Betten“, betont Landrat<br />
Konrad Gießmann, dass der<br />
touristische Effekt dank der<br />
nicht enthaltenen zahlreichen<br />
kleineren Zimmervermietungen<br />
durchaus noch größer gewesen<br />
ist. Konkreter kann das auch Dr.<br />
Bettina Aschenbrenner, die<br />
Geschäftsführerin des<br />
Tourismusverbands Thüringer<br />
Wald/<strong>Gotha</strong>er Land e. V. nicht beziffern.<br />
Allerdings steht fest: Die Region zwischen<br />
Fahner’scher Höhe und Rennsteig hat damit<br />
ihren Spitzenplatz im Thüringenranking verteidigt<br />
und gegenüber 2011, als 909.557<br />
Übernachtungen gezählt wurden, sogar noch<br />
ausgebaut.<br />
Spitzenreiter im <strong>Landkreis</strong> selbst ist die Stadt<br />
Friedrichroda: Dank des dortigen Ahorn<br />
Berghotels, mit rund 960 Gästebetten Thüringens<br />
größter Hotelbetrieb, kommt die Kurstadt auf<br />
377.517 Übernachtungen – mehr als ein Drittel<br />
des gesamten Aufkommens. Auf Platz zwei folgt<br />
Tabarz mit den beiden Klinikstandorten und<br />
187.861 Übernachtungen. Allerdings sind nicht<br />
allein die großen Einrichtungen entscheidend,<br />
macht Dr. Aschenbrenner klar: „Der Südkreis ist<br />
ein traditionell etabliertes, gut erschlossenes<br />
und homogenes Urlaubsgebiet mit kurzen<br />
Wegen zwischen Rennsteig und den<br />
Kulturstädten.“ Damit treffen die Hotels und<br />
Pensionen offenbar genau den Geschmack der<br />
Reisenden; schließlich entfallen 45 % aller<br />
Übernachtungen im Freistaat auf das Gebiet<br />
des Thüringer Waldes.<br />
Gut aufgeholt hat mit 153.560 Übernachtungen<br />
die Residenzstadt <strong>Gotha</strong> im vergangenen Jahr.<br />
Die dortigen, von der Einführung einer<br />
Bettensteuer verschonten Hotels konnten damit<br />
eine deutliche Steigerung zum Vorjahr verzeichnen.<br />
2011 wählten mit 145.866 noch<br />
rund knapp 8.000 Schlafgäste weniger ihr<br />
Nachtlager im Schatten des Friedensteins. Die<br />
steigende Resonanz in der Region schreibt<br />
Dr. Aschenbrenner auch den stetigen Bemühen<br />
der Kommunen und des <strong>Landkreis</strong>es zu, die<br />
Investitionen in die touristische Infrastruktur –<br />
etwa beim Radwegebau oder Sehenswürdigkeiten<br />
– tätigen und Marketingkooperationen<br />
eingehen.<br />
Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />
Einen weiteren interessanten<br />
Fakt liest die<br />
Verbandschefin aus den<br />
Zahlen: Touristische Ziele im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> erfreuen<br />
sich vor allem bei<br />
Bundesbürgern großer<br />
Beliebtheit. Von den<br />
Gesamtübernachtungen entfallen<br />
2012 lediglich 43.192<br />
auf ausländische Gäste. Das<br />
ist zwar Platz eins für die<br />
<strong>Landkreis</strong>e und rangiert<br />
gleich nach den kreisfreien<br />
Städten Weimar, Erfurt und<br />
Jena, zeigt allerdings, dass<br />
die Kernzielgruppe im eigenen<br />
Land zu finden ist.<br />
Darauf setzt der Tourismusverband<br />
mit intensiver<br />
Präsenz bei Messen in den neuen und alten<br />
Bundesländern. Werbemittel und Präsentationen<br />
werden zielgerichtet auf diese Gruppen zugeschnitten.<br />
Der Tourismusverband Thüringer Wald/<strong>Gotha</strong>er<br />
Land wird für diesen Zweck institutionell <strong>vom</strong><br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> gefördert: Rund 62.500 Euro im<br />
Jahr stehen dafür zur Verfügung; hinzu kommen<br />
24.000 Euro Projektmittel, mit deren Hilfe<br />
Publikationen, Messeauftritte und ähnliches kofinanziert<br />
werden.<br />
Übernachtungen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong><br />
Ort 2012 2011<br />
Friedrichroda 377.517 377.246<br />
Tabarz 187.861 184.865<br />
<strong>Gotha</strong> 153.560 145.866<br />
Nesse-Apfelstädt 41.917 42.654<br />
Luisenthal 35.348 35.860<br />
Georgenthal 30.781 27.911<br />
Tambach-Dietharz 22.358 23.883<br />
Wer wird Botschafter/Botschafterin 2014/2015?<br />
<strong>Landkreis</strong>. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> ernennt im<br />
Jahr 2013 einen Botschafter/eine Botschafterin<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> für die Jahre 2014/2015.<br />
Grundsätzlich kann jede Einzelperson oder juristische<br />
Person für die Auszeichnung vorgeschlagen<br />
werden.<br />
Die vorgeschlagene Einzelpersonen oder juristischen<br />
Personen müssen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> wohnhaft<br />
sein bzw. ihren Sitz haben und sollen sich<br />
durch ein überdurchschnittliches Engagement für<br />
die Stärkung des Gemeinwohls und die Entwicklung<br />
in der Region auszeichnen, so z. B. im beruflichen<br />
Alltag, in der ehrenamtlichen Arbeit, in der<br />
Förderung besonderer Zielgruppen u. ä. Das bisherige<br />
Wirken sollte in der Region und über die<br />
Landesgrenze hinaus bereits bekannt sein, da der<br />
künftige Botschafter/die Botschafterin den<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> regional und überregional vertreten,<br />
bekanntmachen und repräsentieren wird.<br />
Der Botschafter/die Botschafterin des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Gotha</strong> erhält die Auszeichnung im Rahmen der<br />
diesjährigen Ehrenamtsgala „Ehre, wem Ehre<br />
gebührt“ aus den Händen des Landrates und<br />
des Vorsitzenden des Kreistages. Dazu gehören<br />
eine Berufungsurkunde, eine Anstecknadel, ein<br />
Ehrengeschenk in Form einer Skulptur und<br />
Visitenkarten.<br />
Innerhalb der zwei Kalenderjahre nimmt der<br />
Botschafter/die Botschafterin des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Gotha</strong> an besonderen Höhepunkten des regionalen<br />
und überregionalen gesellschaftlichen<br />
Lebens teil, so u. a. bei Einladungen des<br />
Landrates und der Beigeordneten auf Bundesund<br />
Landesebene, bei Festveranstaltungen des<br />
<strong>Landkreis</strong>es und bei weiteren Terminen, die<br />
entsprechend der jeweiligen Bedürfnisse abzustimmen<br />
sind.<br />
Vorschläge mit biographischen Daten und einer<br />
ausführlichen Begründung können von<br />
Einzelpersonen, Personengruppen und kommunalen<br />
Körperschaften eingereicht werden.<br />
Einsendeschluss ist der 12. August 2013.<br />
Die Vorschläge sind zu richten an das<br />
Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />
Büro Landrat<br />
Stichwort: Botschafter des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />
18.-März-Str. 50, 99867 <strong>Gotha</strong>.<br />
Die Entscheidung über die Ernennung des<br />
Botschafters/der Botschafterin des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Gotha</strong> 2014/2015 erfolgt durch eine Jury.<br />
gez. Konrad Gießmann<br />
Landrat
Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />
Schornsteinfeger mit neuem Büro<br />
Seite 21<br />
Waltershausen. Der für den Kehrbezirk 08 zuständige<br />
bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger<br />
Sebastian Gorille aus Werther bei Nordhausen hat<br />
unlängst ein Büro in Waltershausen eröffnet.<br />
Der Kehrbezirk <strong>Gotha</strong> 08 umfasst alle Straßen in<br />
der Gemeinde Emsetal sowie der Gemeinde Hörsel<br />
mit den Ortsteilen Aspach, Fröttstädt, Hörselgau,<br />
Laucha, Mechterstädt und Teutleben. Außerdem<br />
gehören in der Stadt Waltershausen die Straßen<br />
Anger, Birkenstraße, Burgbergstraße, Burgbergweg,<br />
Fichtestraße, Finkenstraße, Friedhofsallee,<br />
Gartenstraße, Hanauer Straße, Inselsbergstraße,<br />
Jahnstraße, Kalkbergstraße, Kirchgasse,<br />
Kirchplatz, Korbacher Straße, Lauchaer Straße,<br />
Lindenplatz, Löbergutstraße, Lutherstraße,<br />
Marktstraße, Neubaustraße, Oberes Waldtor,<br />
Otterbachstraße, Plan, Ruhlaer Straße,<br />
Schönrasen, Schulplatz, Schwarzhäuser Straße,<br />
Stiefelsstraße, Striemelsbergstraße, Tabarzer<br />
Straße, Tannenstraße, Töpfergasse, Töpfersberg,<br />
Triftstraße, Unterdorf, Unteres Waldtor, Waldplatz,<br />
Wintersteiner Straße, Ziegeleistraße, Ziegenberg<br />
und Ziegenbergstraße zu diesem Kehrbezirk.<br />
Sebastian Gorille ist ab sofort unter folgender<br />
Anschrift und mit diesen Kontaktdaten erreichbar:<br />
Querstraße 2,<br />
99880 Waltershausen,<br />
Telefon 03622 44 79 05 7,<br />
mobil 0178 35 64 94 9,<br />
E-Mail: info@schornsteinfeger-gorille.de,<br />
www.schornsteinfeger-gorille.de.<br />
<strong>Landkreis</strong> aktuell<br />
Es ist Zeit, Danke zu sagen<br />
Greiz/Berga. Die Hochwasserschäden waren<br />
noch längst nicht beseitigt, als in der Post von<br />
Landrat Konrad Gießmann sehr persönliche und<br />
emotionale Dankessschreiben aus Greiz und<br />
Berga/Elster eingingen.<br />
„Der Bürgermeister und die örtliche Einsatzleitung<br />
der Stadt Berga/Elster danken den Kameraden<br />
der Freiwilligen Feuerwehren, allen Einsatzkräften<br />
und freiwilligen Helfern, die uns beim Hochwasser<br />
unterstützt und durch ihr außerordentliches<br />
Engagement einen beispiellosen Einsatz für unsere<br />
Stadt gezeigt haben“, schrieben Bürgermeister<br />
Stephan Büttner und Matthias Winkler von der<br />
örtlichen Einsatzleitung und würdigten damit die<br />
Anstrengungen der Einsatzkräfte aus dem<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>, die Folgen der Flut in Ostthüringen<br />
zu beseitigen.<br />
„Es ist Zeit, Danke zu sagen. Bitte übermitteln<br />
Sie den Kameraden und Kameradinnen der<br />
Feuerwehren sowie allen Einsatzkräften und freiwilligen<br />
Helfern meinen aufrichtigen Dank“, so der<br />
Tenor des Briefes der Greizer Landrätin Martina<br />
Schweinsburg. „Die weiße Elster, ein normalerweise<br />
beschaulicher Fluss, welcher den <strong>Landkreis</strong><br />
Greiz von Süden nach Norden durchfließt, trat<br />
Anfang des Monats über ihre Ufer. Das Hochwasser<br />
war verheerender als das im Jahre 1954. … Zu<br />
Hilfe kamen viele Einsatzkräfte aus ganz Thüringen<br />
und Sachsen, die in unermüdlichem Einsatz die<br />
örtlichen Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes<br />
bei der Hochwasserabwehr unterstützten. Diese<br />
Solidarität stärkte den Einsatzwillen der örtlichen<br />
Einsatzkräfte und viele Gefahren konnten gemeinsam<br />
abgewehrt werden. Der <strong>Landkreis</strong> Greiz<br />
spricht diesen überkreislichen Einsatzkräften seinen<br />
Dank aus.“<br />
Auch die 250 Soldatinnen und Soldaten des<br />
Aufklärungsbataillons 13, die von Riesa an der<br />
Elbe bis nach Mühlberg im Elbe-Elster-Kreis in<br />
Südbrandenburg eingesetzt worden waren, um<br />
durchweichte Dämme zu stabilisieren, haben bei<br />
ihrer Verabschiedung aufrichtige Dankbarkeit der<br />
katastrophengepeinigten Menschen erfahren.<br />
„Nach den Reden rannten die Kinder auf die<br />
Soldaten in der Formation zu, überreichten<br />
Kuscheltiere, selbstgebastelte Dankeskarten,<br />
Blumen, Herzen und Luftballons. Ein Gefühl der<br />
Wärme überkam das angetretene Bataillon“,<br />
heißt es in einem Erlebnisbericht des<br />
Reservisten Felix Elflein, der extra Urlaub genommen<br />
hatte, um seine Einheit bei diesem<br />
Einsatz zu unterstützen.<br />
Landrat Konrad Gießmann ist froh über die<br />
Hilfeleistung und die Solidarität, die die<br />
Betroffenen erfahren haben: „Ich bin stolz auf<br />
die Männer und Frauen aus unserem <strong>Landkreis</strong>,<br />
die sich selbstlos auf den Weg gemacht haben,<br />
Hilfe zu leisten. Gleichzeitig danke ich jenen<br />
Arbeitgebern, die ihre Mitarbeiter freigestellt<br />
haben, auch wenn dies vielleicht zu<br />
Behinderungen im eigenen Unter-nehmen geführt<br />
hat, sowie allen Bürgerinnen und Bürgern,<br />
die mit ihren Spenden den Flutopfern geholfen<br />
haben.“
Seite 22<br />
Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />
Wer hat Interesse an einer Kreativen-Datenbank?<br />
<strong>Landkreis</strong> aktuell<br />
<strong>Landkreis</strong>. Mit dem Gedanken, eine regionale<br />
Künstler-Datenbank im Internet zu etablieren, tragen<br />
sich derzeit parteiübergreifend Mitglieder des<br />
Kreistags. Hintergrund ist, dass bislang keine zentrale<br />
Übersicht zu den hierzulande kreativ Tätigen<br />
im Netz verfügbar ist. Interessenten müssen bislang<br />
den Kontakt zu den Kulturschaffenden in<br />
mühsamer Eigenrecherche suchen, können sich<br />
aber keinen Gesamtüberblick verschaffen. Der<br />
Begriff der KünstlerInnen wird dabei definitorisch<br />
nicht eingegrenzt, sondern offen gefasst.<br />
Den bisherigen Überlegungen zufolge sollte das<br />
regionale Verzeichnis auf Freiwilligkeit beruhen.<br />
Das heißt: Künstler und Kreative, die sich dort<br />
präsentieren möchten, könnten die Möglichkeit<br />
erhalten, Einträge und Beschreibungen selbst<br />
vorzunehmen. Angedacht sind etwa ein<br />
Kurzprofil im Text, die Möglichkeit zur Verlinkung<br />
auf eigene Internetseiten sowie ggf. auch das<br />
Einstellen von Referenzen oder Beispielarbeiten,<br />
sofern dafür die Nutzungsrechte erteilt werden.<br />
Die Bereitstellung der Datenbank soll im Sinne<br />
der Förderung der Kreativwirtschaft kostenfrei<br />
sein.<br />
Bevor ein solches Angebot allerdings Wirklichkeit<br />
werden kann, soll hiermit der Bedarf und das<br />
Interesse unter den Kulturschaffenden abgefragt<br />
werden. Wer künftig die Möglichkeit einer<br />
zentralen Künstlerdatenbank für den <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Gotha</strong> nutzen möchte, möge ihr bzw. sein<br />
Interesse per E-Mail an blr@kreis-gth.de bekunden.<br />
Aktion „Sicherheit braucht Köpfchen”<br />
Dokumente gesucht<br />
<strong>Gotha</strong>. Die Aktion „Sicherheit braucht<br />
Köpfchen“ wird seit vielen Jahren von<br />
Kreisverkehrswacht <strong>Gotha</strong> e. V. und der DEKRA-<br />
Niederlassung <strong>Gotha</strong> geplant, organisiert und<br />
durchgeführt.<br />
Von Ende April bis Ende Mai führten die<br />
Mitarbeiter der Kreisverkehrswacht mit den<br />
Schulanfängern aller Kindergärten der Stadt<br />
<strong>Gotha</strong> und des gesamten <strong>Landkreis</strong>es die<br />
Busschule im „rollenden Klassenzimmer“ durch.<br />
Hier lernten die Schulanfänger das richtige<br />
Verhalten auf dem Weg zur Schule, insbesondere<br />
das Verhalten an den Haltestellen von Bus<br />
und Bahn, beim Einsteigen, das Grüßen der<br />
Busfahrer/in, das Verhalten in den Fahrzeugen<br />
und das Aussteigen.<br />
Nach der Schulung in allen Kindergärten fand<br />
am 26. Juni die große Schulanfängerparty in der<br />
Friedensteinkaserne statt. Mit Sport, Spiel und<br />
Spaß und einem Kinderkonzert mit Volker Rosin<br />
war dies der Höhepunkt der Aktion für einen sicheren<br />
Schulweg.<br />
Noch ein paar Zahlen zum besseren Verständnis:<br />
17 Tage lang lief die Ausbildung in Bus und Bahn<br />
mit allen Schulanfängern der Stadt und des gesamten<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong>. Hierfür wurden 880<br />
km mit dem Bus sowie zwei Tage in der<br />
Thüringerwald- und Straßenbahn mit 46<br />
Einheiten zurückgelegt Von 75 Kindergärten<br />
haben 74 an dieser Ausbildung teilgenommen.<br />
An der Abschlussparty haben 69 Kindergärten<br />
teilgenommen. Das waren 995 Mädchen und<br />
Jungen, die von 180 Erzieherinnen und Erziehern<br />
sowie Eltern begleitet wurden und von 85<br />
Helfern aus dem Berufsschulzentrum <strong>Gotha</strong>-<br />
West, der Gobi <strong>Gotha</strong> und der GAW Ilmenau betreut<br />
worden sind.<br />
Möglich wurde die große Veranstaltung, die<br />
unter der Schirmherrschaft des Landrates<br />
Konrad Gießmann stand, nicht zuletzt durch die<br />
Unterstützung zahlreicher Unternehmen der<br />
Region sowie der Regionalstiftung der<br />
Kreissparkasse <strong>Gotha</strong> und der Unfallkasse<br />
Thüringen.<br />
Den Eltern der Schulanfänger sei ans Herz gelegt,<br />
dass es wichtig ist, dass die Mädchen und<br />
Jungen auf ihrem Schulweg ihre rote Mütze tragen.<br />
Diese Mützen haben Leuchtstreifen und die<br />
Kraftfahrer wissen, dass die roten Mützen zu<br />
unseren Schulanfängern und somit zu<br />
„Einsteigern im Straßenverkehr“ gehören und<br />
besonderer Aufmerksamkeit durch alle<br />
Erwachsenen bedürfen.<br />
Erfurt. Dokumente und Zeitzeugnisse aus den<br />
Tagen des Ersten Weltkriegs wollen die<br />
Historische Kommission Thüringens, der Thüringer<br />
Archivarverband und der Museumsverband<br />
Thüringen für die Nachwelt bewahren.<br />
Zerstörter Wald in den Argonnen, Frankreich,<br />
1915.<br />
Anlässlich des 100. Jahrestags des Kriegsausbruchs<br />
1914 rufen die drei Institutionen dazu<br />
auf, Briefe, Erinnerungsberichte, Tagebücher und<br />
Fotografien aus privatem Besitz den Archiven<br />
der Gemeinden oder den Museen zu überlassen.<br />
Auch das Kreisarchiv im Landratsamt nimmt die<br />
Konvolute entgegen. Wer derartige Dokumente<br />
zur Verfügung stellen möchte, kann selbst entscheiden,<br />
ob sie dauerhaft aufbewahrt werden<br />
sollen oder ob sie für kurze Zeit zur digitalen<br />
Erfassung per Scan überlassen werden. Kosten<br />
entstehen den Besitzern in beiden Fällen nicht.<br />
Ein besonderes Interesse besteht an so genannter<br />
Feldpost, die auf manchem Dachboden noch<br />
schlummern mag, ebenso wie an Fotos aus<br />
Thüringen selbst, <strong>vom</strong> Leben der Zivilbevölkerung<br />
und der Kriegsgefangenen, ferner an Briefen<br />
aus Thüringen sowie an Zeitungen oder<br />
Abituraufsätzen.<br />
Für Nachfragen stehen das <strong>Gotha</strong>er Kreisarchiv<br />
unter der Rufnummer 03621 214-152 sowie<br />
die Sekretariate des Thüringischen Hauptstaatsarchivs<br />
Weimar (03643 870-101) und des<br />
Museums-verbandes Thüringen (0361 5513865)<br />
zur Verfügung.<br />
Spiel und Spaß auf dem Gelände der Friedenstein-Kaserne<br />
www.historische-kommission-fuer-thueringen.de<br />
www.archive-in-thueringen.de<br />
www.museumsverband-thueringen.de
Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />
Namenswettbewerb für Nordthüringenbahn<br />
Seite 23<br />
Erfurt. Für die Strecken Erfurt-Kassel, Erfurt-<br />
Nordhausen und <strong>Gotha</strong>-Bad Langensalza sucht<br />
DB Regio über einen Namenswettbewerb jeweils<br />
einen aussagekräftigen Namen. Unter den fünf<br />
beliebtesten Namensvorschlägen je Strecke wählt<br />
eine fachkundige Jury die Gewinner aus.<br />
Namensvorschläge mit einem regionalen Bezug<br />
haben die besten Chancen auf einen Gewinn. Die<br />
Gewinner des Namenswettbewerbs erhalten jeweils<br />
1.500 Euro für die Unterstützung einer gemeinnützigen<br />
Einrichtung. Namensvorschläge für<br />
die Strecken Erfurt-Kassel, Erfurt-Nordhausen<br />
oder <strong>Gotha</strong>-Bad Langensalza können bis zum 31.<br />
Juli 2013 unter www.nordthueringenbahn.de, per<br />
E-Mail an marketing-thueringen@deutschebahn.<br />
com oder postalisch an DB Regio AG,<br />
Verkehrsbetrieb Thüringen, Marketing, Am<br />
Wasserturm 3, 99085 Erfurt eingereicht werden.<br />
Vom 1. bis 31. August 2013 kann man online<br />
unter www.nordthueringenbahn.de über die<br />
Namensvorschläge abstimmen. Unter den besten<br />
fünf Vorschlägen pro Strecke wählt eine Jury im<br />
September 2013 die Gewinner.<br />
Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2013 ist<br />
die Nordthüringenbahn auf den Strecken Erfurt-<br />
Kassel, Erfurt-Nordhausen und <strong>Gotha</strong>-Bad<br />
Langensalza im Auftrag der Länder Thüringen,<br />
Hessen und Niedersachsen unterwegs.<br />
Mehr Informationen unter<br />
www.nordthueringenbahn.de.<br />
<strong>Landkreis</strong> aktuell<br />
Kurkarte als Fahrschein<br />
Tabarz. Ein einmaliges Projekt beginnt am<br />
15. Juli 2013 im Kneipp-Kurort Tabarz. Alle<br />
Inhaber einer Kurkarte sind fortan berechtigt,<br />
den regionalen Personennahverkehr kostenfrei<br />
zu nutzen. Initiiert wurde das Vorhaben von<br />
den örtlichen Verkehrsunternehmen im<br />
Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) und<br />
der Kurverwaltung Tabarz.<br />
Die Tabarzer Gäste können dann auf der<br />
Thüringerwaldbahn, den Regionalbuslinien der<br />
RVG, im Stadtverkehr <strong>Gotha</strong> sowie in den<br />
Nahverkehrszügen von Deutscher Bahn und<br />
Erfurter Bahn unterwegs sein. Das Streckennetz,<br />
auf dem die Kurkarte als Fahrschein gilt, reicht<br />
von Tabarz aus bis Brotterode, Oberhof und<br />
<strong>Gotha</strong>. Die kostenfreie Nutzung von Bussen,<br />
Bahnen und Straßenbahnen ist in der Kurtaxe<br />
bereits enthalten. Kinder und Jugendliche bis<br />
zum vollendeten 15. Lebensjahr sind in Tabarz<br />
<strong>vom</strong> Kurbeitrag, der täglich zwei Euro ausmacht,<br />
befreit. Die jungen Leute können das<br />
kostenfreie ÖPNV-Angebot natürlich ebenso<br />
nutzen wie ihre erwachsenen Begleitpersonen.<br />
Das gut ausgebaute Liniennetz im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Gotha</strong> und die Partnerschaft der Verkehrsunternehmen<br />
im Verkehrsverbund<br />
Mittelthüringen sind die beste Grundlage für<br />
die Mobilität der Kurgäste und Urlauber. RVG-<br />
Geschäftsführer Markus Würtz betont: „Dieses<br />
Angebot verdeutlicht die wichtige verbindende<br />
Funktion von Bussen und Bahnen für den<br />
Fremdenverkehr.”<br />
„Mit diesem Schritt betreten die Tabarzer zweifellos<br />
Neuland, sind sich aber sicher, dass<br />
damit ein touristischer Meilenstein gesetzt<br />
wird, an dem sich weitere Interessenten orientieren<br />
können” , so David Ortmann, Kurdirektor<br />
des Kneipp-Kurortes Tabarz. Weitere <strong>vom</strong><br />
Tourismus geprägte Orte in der Nähe wollen<br />
sich anschließen. Mit Beginn des Jahres 2014<br />
werden die Luftkurorte Friedrichroda und<br />
Tambach-Dietharz ebenso dabei sein wie der<br />
Heilklimatische Kurort Finsterbergen und der<br />
Erholungsort Georgenthal.<br />
Informationen zur Kurkarte<br />
Touristinformation Tabarz<br />
Telefon: 036259 610 87<br />
Internet: www.tabarz.de<br />
Informationen zum Fahrplan- und Tarifangebot<br />
im VMT<br />
VMT-Servicetelefon: 0361 19 449<br />
Internet: www.vmt-thueringen.de<br />
Mail: service@vmt-thueringen.de<br />
Anerkennung zum Jubiläum: Günther Rudolf Leffler, stellvertretender Vorsitzender des Gemeindekirchenrates, Wanderwegewart Manfred Gottschall, Wolfgang<br />
Kloß, Trainer und Übungsleiter, Ilona Holz als Vorsitzende des AWO-Ortsvereins sowie Gunter Hendrich, langjähriger Ortsbrandmeister, erhielten anlässlich der<br />
925-Jahrfeiern der Gemeinde Crawinkel die Thüringer Ehrenamtscard <strong>vom</strong> Ersten Beigeordneten Helmut Marx (2. v. l. ) im Beisein des scheidenden Bürgermeisters<br />
Onno Eckert (l.).
Seite 24<br />
Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />
<strong>Landkreis</strong> aktuell<br />
Wellness-Oase für Junghennen<br />
Vollautomatische Stallanlage setzt neue Standards bei der Aufzucht<br />
Drei Gleichen. Wellness für<br />
angehende Legehennen? Der<br />
Vergleich mutet auf den ersten<br />
Blick gewagt an, kommen dem<br />
Außenstehenden bei diesem<br />
Thema doch vielmehr Bilder von<br />
beengten Ställen der Massentierhaltung<br />
in den Sinn. Dennoch<br />
hinkt der Vergleich, den Klaus<br />
und Dr. Heiko Bonsack von der<br />
Hühnerwelt vital in Cobstädt<br />
ziehen, nicht. Beide haben mit<br />
viel Ausdauer, persönlichem<br />
Engagement und einer erheblichen<br />
Investition von bislang<br />
1,4 Mio. Euro eine Stallanlage<br />
geschaffen, die ihresgleichen<br />
sucht. „Und das deutschlandweit“,<br />
erklärte der promovierte<br />
Veterinär stolz beim jüngsten Besuch von Landrat<br />
Konrad Gießmann Ende Juni. Nur in Mühlhausen<br />
stünde eine vergleichbare Anlage.<br />
Bonsacks ziehen hier, am Ortsrand von Cobstädt,<br />
Küken zu Junghennen heran, die anschließend in<br />
der Bio-Ein-Produktion eingesetzt werden. Die<br />
Tiere kommen als Küken an und werden 18<br />
Wochen lang unter Bedingungen gepäppelt, die<br />
man kaum vermuten würde.<br />
Biologisches Futter aus kontrolliertem Anbau,<br />
dazu eine vollautomatisch gesteuerte Stallanlage<br />
mit überdachtem Auslauf und Grünland ringsum,<br />
das die Hennen zum Picken und Scharren nach<br />
Herzenslust beackern können.<br />
Im Inneren sorgt eine Warmwasser-Fußbodenheizung<br />
für angenehme Temperaturen. Zu fest<br />
strengen Impfregime<br />
sowie mit baulichen<br />
Vorzügen weitgehend<br />
präventiv begegnet: Alle<br />
Böden und Wände sind abwaschbar,<br />
Ebenen mit<br />
Gefälle und Abflüssen<br />
sowie mit einem separaten<br />
Sammelbecken ausgestattet.<br />
„Die Familie hat<br />
hier wirklich viel<br />
Hirnschmalz investiert“,<br />
lobt auch Veterinäramtsleiter<br />
Volker Schneemann<br />
das auf das Wohl<br />
der Tiere ausgerichtete<br />
Die vollautomatische Anlage hat auch einen überdachten Auslauf für die Hühner.<br />
Konzept. „Man sieht, dass<br />
das Ganze erheblich aus<br />
der Perspektive der Gesundheit<br />
geplant wurde.“ Die steht bei Bonsacks<br />
weit oben; schließlich gehen die in Cobstädt aufgezogenen<br />
Jungtiere an Biohöfe in ganz<br />
Deutschland. Da zählt Qualität, nicht die Preis-<br />
Mengen-Führerschaft. Der erste Durchgang Tiere<br />
hat die Anlage bereits wieder verlassen; das<br />
Konzept funktioniert. Einen zweiten Stall, noch<br />
aus Beständen der ehemaligen LPG, wollen Vater<br />
und Sohn auf Vordermann bringen und analog<br />
zum Referenzprojekt umbauen.<br />
geplanten Zeiten erhalten die bis zu 28.000<br />
Junghennen Futter und Wasser; auch die<br />
Beleuchtung ist lückenlos durchgetaktet. „Damit<br />
können sich die Jungtiere an die späteren Tagund-Nacht-Rhythmen<br />
in der Legeproduktion gewöhnen“,<br />
erklärt Juniorchef Klaus Bonsack.<br />
Kot und verbrauchte Streu gelangen ebenfalls automatisiert<br />
per Transportband hinaus aus dem<br />
Stall und werden später weiter verwertet.<br />
Aufgrund der freien Haltung haben Bonsacks<br />
keine Probleme mit Kannibalismus, wie er in anderen<br />
Massentierhaltungen auftritt. Und tatsächlich:<br />
Wenn sich die Luken – ebenfalls per Computer<br />
zeitgesteuert – öffnen, dann strömen gut gewachsene<br />
Vögel mit dichtem, glänzendem Gefieder ins<br />
Freie. Verletzungen oder Rupfstellen? Fehlanzeige!<br />
Auch möglichen Krankheiten wird mit einem<br />
Landrat Konrad Gießmann zeigte sich beeindruckt<br />
von der vorgefundenen Anlage und wünschte den<br />
beiden Landwirten viel Erfolg für die Erweiterung.<br />
In Kürze, so planen die Inhaber, wollen sie mittels<br />
eines Tages der offenen Tür auch die Einwohner<br />
Cobstädts von ihrer Idee überzeugen.<br />
Fördermittel für drei Projekte ausgereicht<br />
<strong>Landkreis</strong>. Fördermittel über 143.000 Euro hat<br />
das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung<br />
jüngst auf Votum der Regionalen LEADER-<br />
Aktionsgruppe <strong>Gotha</strong>-Ilm-Kreis-Erfurt für drei<br />
Vorhaben ausgereicht, die der Entwicklung des<br />
ländlichen Raums zugute kommen. Finanziert<br />
wird damit zum einen der noch in diesem Jahr<br />
vorgesehene Abriss des ehemaligen Kurhauses<br />
in Georgenthal. Von der Ruine am Hammerteich<br />
soll nur der Saal erhalten bleiben, den das benachbarte<br />
Restaurant künftig nutzen will. Der<br />
rund 30.000 Euro teure Abriss wird mit 18.000<br />
Euro gefördert. Ebenfalls in Georgenthal soll<br />
künftig ein Portal den gut frequentierten<br />
Apfelstädt-Radweg auf Höhe der Klostermauern<br />
überspannen, um die Pedalritter auf das historische<br />
Ensemble aufmerksam zu machen. Im<br />
ersten Bauabschnitt will die Gemeinde etwa<br />
124.000 Euro investieren, von denen knapp<br />
81.000 Euro über das Dorferneuerungsprogramm<br />
aus Bundes- und EU-Mitteln bezuschusst werden.<br />
Das dritte Projekt plant der Menantes-<br />
Förderverein in Wandersleben im Umfang von<br />
89.000 Euro: Die Gedenkstätte im Pfarrhof soll<br />
um einen Pavillon erweitert werden, der die<br />
Bedeutung des Druckgewerbes im Barock näher<br />
beleuchtet. Auf etwa 40.000 Euro Fördermittel<br />
können Pfarrer Bernd Kramer und seine<br />
Mitstreiter nun bauen.<br />
Große Freude bei den Empfängern: Kreisbeigeordneter Helmut Marx (l.) und Volker Hartmann,<br />
stellv. Leiter des Flurneuordnungsamts (r.), übergaben die symbolischen Förderschecks an<br />
Georgenthals Bürgermeister Peter Schneider (2. v. l.) , die Restaurantbetreiber Caroline und<br />
Giuseppe Esposito und Pfarrer Bernd Kramer (v. l.) aus Apfelstädt vor der Kulisse des Kurhauses.