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Amtsblatt vom 18.07.2013 - Landkreis Gotha

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Ausgabe <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />

22. Jahrgang Nr. 13<br />

Aus dem Inhalt<br />

Seite<br />

Amtlicher Teil<br />

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters 2<br />

Satzung über die Hortbenutzung 4<br />

Gebührensatzung über die<br />

Hortbenutzung 5<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Stellenausschreibungen 7<br />

Ausschreibung von Bau-,<br />

Liefer- oder Dienstleistungen 11<br />

Vorschläge für Kulturpreis gesucht 19<br />

Wer wird Botschafter des<br />

<strong>Landkreis</strong>es? 20<br />

Wellness-Oase für Junghennen 24<br />

Umzug: Die Elterngeldstelle des<br />

Jugendamtes befindet sich jetzt im<br />

Hauptgebäude des Landratsamtes in<br />

der 18.-März-Straße 50. Telefonisch sind<br />

die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

unter 03621 214-350 und 214-355<br />

erreichbar, für direkte Absprachen stehen<br />

die beiden während der regulären<br />

Öffnungszeiten des Jugendamtes, die<br />

von denen der anderen Ämter abweichen,<br />

zur Verfügung (dienstags 13 bis<br />

17 Uhr, donnerstags 9 bis 12 Uhr und<br />

13 bis 18 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr).<br />

Svenja, Emily und Chris aus der 5. Klasse finden die neue Halle super.<br />

Sport frei in der neuen Tonnaer Sporthalle<br />

Bauwerk für rund 2,6 Mio. Euro inzwischen fertig gestellt<br />

Tonna. Nach rund 20-monatiger Bauzeit war es<br />

kurz vor den Sommerferien so weit: Am<br />

29. Juni konnten Landrat Konrad Gießmann,<br />

Tonnas Bürgermeister Frank Vater sowie<br />

Schulleiter Jens Freytag die neue Schulsportund<br />

Mehrzweckhalle an der Regelschule „An<br />

der Fasanerie“ in Gräfentonna ihrer Bestimmung<br />

übergeben. Rund 2,6 Millionen Euro investierten<br />

der <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> und die Gemeinde Tonna<br />

seit Oktober 2011 in das Gebäude, das nicht<br />

allein für Sportunterricht und Vereinssport,<br />

sondern auch für kulturelle Veranstaltungen und<br />

Feiern zur Verfügung steht.<br />

Dank ihrer Doppelfunktion schafft die Halle einen<br />

großen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger<br />

von Tonna und der gesamten Fahner´schen<br />

Höhe. Der Landrat möchte den Bau deshalb auch<br />

als deutliches Bekenntnis des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />

zur Regelschule als auch zur Gemeinde Tonna<br />

verstanden wissen. „Denn diese Investition wertet<br />

natürlich die Schule an sich, aber auch die<br />

Lebensqualität in Tonna insgesamt deutlich auf.<br />

Deswegen bin ich stolz und froh, dass sich der<br />

Kreistag einstimmig für dieses Projekt ausgesprochen<br />

und die notwendigen finanziellen Mittel<br />

bereitgestellt hat“, so Gießmann. Er betont, dass<br />

das Projekt komplett aus eigener Kraft des<br />

<strong>Landkreis</strong>es und der Gemeinde Tonna gestemmt<br />

worden sei. Fördermittel des Landes habe man<br />

für diese Sport- und Mehrzweckhalle nicht erhalten.<br />

Vor diesem Hintergrund sei die<br />

Kooperation zwischen <strong>Landkreis</strong> und Gemeinde<br />

umso bedeutender, so Gießmann. Tonna selbst<br />

steuert rund 22 % oder rund 580.000 Euro der<br />

Bausumme bei, damit die Halle für kulturelle und<br />

gemeindliche Zwecke genutzt werden kann.<br />

Der Bau ist von den ersten Planungen an auf eine<br />

Doppelnutzung als Sport- und Veranstaltungsstätte<br />

ausgelegt worden. Der Sozialtrakt beispielsweise<br />

erstreckt sich über zwei Geschosse.<br />

Damit bleibt gewährleistet, dass im oberen Teil<br />

für Veranstaltungen separate Sanitärräume zur<br />

Verfügung stehen und dann nicht zwingend die<br />

Toiletten in den Umkleideräumen für Schüler und<br />

Sportler genutzt werden müssen. <br />

– Fortsetzung auf Seite 19 –<br />

Sprechstunde: Die nächste Bürgersprechstunde<br />

bietet Landrat Konrad<br />

Gießmann am Montag, 29. Juli, an.<br />

Von 13 bis 17 Uhr steht er im Raum 208<br />

in der 18.-März-Straße 50 in <strong>Gotha</strong> für<br />

Anfragen und Auskünfte zur Verfügung.<br />

Aufgrund der großen Nachfrage ist eine<br />

vorherige Terminvereinbarung bei Frau<br />

Daniel (Tel. 03621 214-287) empfehlenswert,<br />

aber nicht Voraussetzung. Wer<br />

spontan vorbeischaut, sollte Zeit mitbringen.<br />

Beratung: Am Donnerstag,<br />

25. Juli, bieten Marianne und Klaus-<br />

Dieter Lapp <strong>vom</strong> Blinden- und<br />

Sehbehindertenver-band Thüringen e. V.<br />

von 13 bis 17 Uhr die nächste<br />

Sprechstunde im Landratsamt <strong>Gotha</strong>,<br />

Raum 207, an. In diesem Jahr sind weitere<br />

Beratungstermine am 22.8., 26.9.,<br />

24.10. sowie am 28.11. im Landratsamt<br />

<strong>Gotha</strong> geplant.<br />

Video online: Auf der Website<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> steht unter<br />

www.kreis-gth.de ein knapp vierminütiger<br />

Videobeitrag anlässlich der Eröffnung<br />

der neuen Schulsport- und Mehrzweckhalle<br />

an der Regelschule Gräfentonna<br />

bereit. Die neue Halle wurde am 29. Juni<br />

der Öffentlichkeit nach knapp 20-monatiger<br />

Bauzeit übergeben. Der <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Gotha</strong> und die Gemeinde Tonna haben<br />

gemeinsam 2,6 Mio. Euro investiert.


Seite 2<br />

Amtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />

Bekanntmachungen<br />

Zweite Bekanntmachung<br />

des Kreiswahlleiters für den<br />

Bundestagswahlkreis 192 <strong>Gotha</strong> – Ilm-Kreis für<br />

die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag<br />

am 22. September 2013<br />

Sitzung des Kreiswahlausschusses für den Wahlkreis 192 (<strong>Gotha</strong> –<br />

Ilm-Kreis) zur Prüfung und Zulassung der Kreiswahlvorschläge<br />

am Freitag, 26. Juli 2013 um 15:00 Uhr<br />

im Landratsamt <strong>Gotha</strong>, 18.-März-Str. 50, Raum 116.<br />

4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 14. März 1997<br />

(BGBl. I, S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong><br />

02. Mai 2013 (BGBl. I, S. 973) sowie der Nr. 1.6.2 des Anhangs zu dieser<br />

Verordnung, zur Errichtung und zum Betrieb<br />

einer Windenergieanlage (WEA) des Typs Vestas V112 mit einer<br />

Nennleistung von<br />

3,1 MW, Nabenhöhe NH 119 m, Rotordurchmesser RD 112 m und<br />

einer Gesamthöhe von 175 m am Standort Teutleben.<br />

Die Genehmigung nach § 4 BImSchG umfasst die Windenergieanlage:<br />

WEA TL 6 – Flur 4, Flst. 21 – HW 5 647 263 – RW 4 397 468 nach<br />

Gauß-Krüger<br />

Tagesordnung:<br />

– Verpflichtung und Unterrichtung der Beisitzer<br />

– Entscheidung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge<br />

Der Kreiswahlausschuss ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen<br />

Beisitzer beschlussfähig.<br />

Die Sitzung des Kreiswahlausschusses ist öffentlich. Jedermann hat<br />

Zutritt.<br />

gez. Rainer Schulz <strong>Gotha</strong>, 10.07.2013<br />

Kreiswahlleiter<br />

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

– BImSchG –<br />

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb<br />

einer Windenergieanlage<br />

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21 a der<br />

Verordnung über das Genehmigungsverfahren<br />

(9. BImSchV)<br />

Das Landratsamt <strong>Gotha</strong> – Untere Immissionsschutzbehörde – hat gegenüber<br />

der Firma GeWi Windpark GmbH & Co. 9. Beteiligungs-KG, vertreten<br />

durch die Geschäftsführung, Osterhusumer Straße 56 in 25813 Husum<br />

mit Bescheid <strong>vom</strong> 27.06.2013 die immissionsschutzrechtliche<br />

Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer<br />

Windenergieanlage <strong>vom</strong> Typ Vestas V 112- 3,1 MW mit einer Nabenhöhe<br />

von 119 m, einem Rotordurchmesser von 112 m und einer Gesamthöhe<br />

von 175 m (Anlage nach Nr. 1.6.2 des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige<br />

Anlagen – 4. BImSchV) in 99880 Teutleben,<br />

Gemarkung Teutleben, Flur 4, Flurstück 21 erteilt.<br />

Die Entscheidung über den Antrag ist öffentlich bekannt zu machen, weil<br />

dies die Trägerin des Vorhabens beantragt hat (§ 21 a Satz 1 der 9.<br />

BImSchV).<br />

Verfügender Teil:<br />

„Zum Antrag ergeht folgender<br />

Bescheid<br />

Die Firma GeWi Windpark GmbH & Co. 9. Beteiligungs KG, Osterhusumer<br />

Straße 56 in 25813 Husum erhält nach Maßgabe der im weiteren festgelegten<br />

Nebenbestimmungen, vorbehaltlich der Rechte Dritter, die immissionsschutzrechtliche<br />

Genehmigung gemäß §§ 4 und 6 des<br />

Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. §§ 1 und 2 Abs. 1 Nr.<br />

2 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

(Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen –<br />

Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG insbesondere die<br />

Baugenehmigung ein.<br />

Erschließungsmaßnahmen außerhalb des Anlagengrundstückes und<br />

Netzanbindung werden von dieser Genehmigung ebenso nicht erfasst,<br />

wie spezielle wasserrechtliche Genehmigungen, die gesondert zu beantragen<br />

sind.<br />

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten<br />

Anlagen und Betriebsweisen aus den unter Abschnitt 2 aufgeführten<br />

Unterlagen.<br />

Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Abschnitt 2 aufgeführten<br />

Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende<br />

Anforderungen Änderungen ergeben.<br />

Für das beantragte Gesamtvorhaben ist im Ergebnis der allgemeinen<br />

Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3c des Gesetzes über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

<strong>vom</strong> 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 der<br />

Verordnung <strong>vom</strong> 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) keine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

erforderlich.<br />

Die sofortige Vollziehung der Genehmigung wird angeordnet.<br />

Die Kosten des Genehmigungsverfahrens nach 4. trägt der Antragsteller.“<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung mit Nebenbestimmungen<br />

zur Sicherstellung des Fachrechtes, Hinweisen, einer<br />

Begründung und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde:<br />

„Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Zustellung<br />

Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt<br />

<strong>Gotha</strong>, 18.-März-Straße 50, 99867 <strong>Gotha</strong>, schriftlich oder zur Niederschrift<br />

einzulegen.<br />

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur<br />

gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der<br />

Behörde eingegangen ist.“<br />

Der Genehmigungsbescheid mit den zugehörigen Antragsunterlagen liegt<br />

in der Zeit <strong>vom</strong> 19. Juli 2013 bis einschließlich 02. August 2013 im<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong>, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde –<br />

Sekretariat, 18.-März-Straße 50, 99867 <strong>Gotha</strong> aus und kann dort während<br />

der Dienstzeiten eingesehen werden.<br />

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber<br />

Dritten als zugestellt.<br />

gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 02.07.2013<br />

Gießmann<br />

Landrat


Amtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

– BImSchG –<br />

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb<br />

einer Windenergieanlage<br />

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21 a der<br />

Verordnung über das Genehmigungsverfahren<br />

(9. BImSchV)<br />

Das Landratsamt <strong>Gotha</strong> – Untere Immissionsschutzbehörde – hat gegenüber<br />

der Firma GeWi Windpark GmbH & Co. 9. Beteiligungs-KG, vertreten<br />

durch die Geschäftsführung, Osterhusumer Straße 56 in 25813 Husum mit<br />

Bescheid <strong>vom</strong> 27.06.2013 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung<br />

nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage<br />

<strong>vom</strong> Typ Vestas V 112- 3,1 MW mit einer Nabenhöhe von 119 m, einem<br />

Rotordurchmesser von 112 m und einer Gesamthöhe von 175 m (Anlage<br />

nach Nr. 1.6.2 des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige<br />

Anlagen – 4. BImSchV) in 99880 Teutleben, Gemarkung Teutleben, Flur 5,<br />

Flurstücke 101 und 102 erteilt.<br />

Erschließungsmaßnahmen außerhalb des Anlagengrundstückes und<br />

Netzanbindung werden von dieser Genehmigung ebenso nicht erfasst, wie<br />

spezielle wasserrechtliche Genehmigungen, die gesondert zu beantragen<br />

sind.<br />

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten<br />

Anlagen und Betriebsweisen aus den unter Abschnitt 2 aufgeführten<br />

Unterlagen.<br />

Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Abschnitt 2 aufgeführten<br />

Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende<br />

Anforderungen Änderungen ergeben.<br />

Für das beantragte Gesamtvorhaben ist im Ergebnis der allgemeinen<br />

Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3c des Gesetzes über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

<strong>vom</strong> 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2<br />

der Verordnung <strong>vom</strong> 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) keine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

erforderlich.<br />

Die sofortige Vollziehung der Genehmigung wird angeordnet.<br />

Seite 3<br />

Bekanntmachungen<br />

Die Entscheidung über den Antrag ist öffentlich bekannt zu machen, weil<br />

dies die Trägerin des Vorhabens beantragt hat (§ 21 a Satz 1 der<br />

9. BImSchV).<br />

Verfügender Teil:<br />

„Zum Antrag ergeht folgender<br />

Bescheid<br />

Die Firma GeWi Windpark GmbH & Co. 9. Beteiligungs KG, Osterhusumer<br />

Straße 56 in 25813 Husum erhält nach Maßgabe der im weiteren festgelegten<br />

Nebenbestimmungen, vorbehaltlich der Rechte Dritter, die immissionsschutzrechtliche<br />

Genehmigung gemäß §§ 4 und 6 des<br />

Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. §§ 1 und 2 Abs. 1<br />

Nr. 2 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

(Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen –<br />

4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 14. März 1997<br />

(BGBl. I, S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong><br />

02. Mai 2013 (BGBl. I, S. 973) sowie der Nr. 1.6.2 des Anhangs zu dieser<br />

Verordnung, zur Errichtung und zum Betrieb<br />

einer Windenergieanlage (WEA) des Typs Vestas V112 mit einer<br />

Nennleistung von 3,1 MW, Nabenhöhe NH 119 m,<br />

Rotordurchmesser RD 112 m und einer Gesamthöhe von 175 m am<br />

Standort Teutleben.<br />

Die Kosten des Genehmigungsverfahrens nach 4. trägt der Antragsteller.“<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung mit Nebenbestimmungen<br />

zur Sicherstellung des Fachrechtes, Hinweisen, einer<br />

Begründung und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde:<br />

„Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Zustellung<br />

Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt<br />

<strong>Gotha</strong>, 18.-März-Straße 50, 99867 <strong>Gotha</strong>, schriftlich oder zur Niederschrift<br />

einzulegen.<br />

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur<br />

gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der<br />

Behörde eingegangen ist.“<br />

Der Genehmigungsbescheid mit den zugehörigen Antragsunterlagen liegt<br />

in der Zeit <strong>vom</strong> 19. Juli 2013 bis einschließlich 02. August 2013 im<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong>, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde –<br />

Sekretariat, 18.-März-Straße 50, 99867 <strong>Gotha</strong> aus und kann dort während<br />

der Dienstzeiten eingesehen werden.<br />

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber<br />

Dritten als zugestellt.<br />

Die Genehmigung nach § 4 BImSchG umfasst die Windenergieanlage:<br />

WEA TL 8 – Flur 5, Flst.101 und 102 – HW 5 648 038 – RW 4 398 255<br />

nach Gauß-Krüger<br />

gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 02.07.2013<br />

Gießmann<br />

Landrat<br />

Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG insbesondere die<br />

Baugenehmigung ein.<br />

Impressum:<br />

Herausgeber: <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> | Verantwort lich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat Konrad Gießmann | Redaktion:<br />

Andrea Jäschke, Landratsamt <strong>Gotha</strong>, Pressestelle, 18.-März-Straße 50, 99867 <strong>Gotha</strong>, Tel. 03621/214172, Fax 03621/214283, E-Mail: pressestelle@kreis-gth.de<br />

| Fotos: privat (S. 21), Bundesarchiv, Bild 104-0158 / CC-BY-SA [CC-BY-SA-3.0-de (http://creativecommons.org/licenses/bysa/3.0/de/deed.en)],<br />

via Wikimedia Commons (S. 22), Kreisverkehrswacht e. V. (S. 22), Archiv | Gesamt pro duktion: MSB Verlags-, Vertriebsund<br />

Werbe GmbH & Co. KG, 99867 <strong>Gotha</strong> | Vertrieb: Werbeverteilung Blitz, 99867 <strong>Gotha</strong> | Druck: ORD Oberhessische Rollen-Druck GmbH,<br />

Alsfeld | Kostenlose Verteilung an alle Haushalte des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong>. Der Abonnementpreis beträgt bei Postversand 2,56 inkl. Porto.<br />

Einzelbezug: 0,51 (bei Abholung). Das nächste <strong>Amtsblatt</strong> des Land kreises <strong>Gotha</strong> erscheint vo raussichtlich am 05.08.2013.


Seite 4<br />

Amtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />

Bekanntmachungen<br />

Satzung über die Benutzung der Horte<br />

an Grundschulen in Trägerschaft des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />

Aufgrund der §§ 98 Abs. 1, 99 Abs. 2 und 100 der Thüringer Kommunalordnung<br />

– ThürKO – in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 28. Januar 2003<br />

(GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes <strong>vom</strong> 6. März<br />

2013 (GVBl. S. 49), des § 10 Abs. 1 des Thüringer Schulgesetzes – ThürSchulG<br />

– in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 30. April 2003, zuletzt geändert<br />

durch Artikel 5 des Gesetzes <strong>vom</strong> 31. Januar 2013 (GVBl. S. 22), der<br />

Thüringer Verordnung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die<br />

Hortbetreuung (ThürHortkBVO) <strong>vom</strong> 12. März 2013 (GVBl. S. 91) hat der<br />

Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> in der Sitzung am 26. Juni 2013 folgende<br />

Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen beschlossen:<br />

§ 1<br />

Träger und Rechtsform<br />

Die Horte an Grundschulen (im folgenden Schulhorte genannt) werden<br />

<strong>vom</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> als öffentliche Einrichtungen unterhalten. Durch ihre<br />

Inanspruchnahme nach Maßgabe dieser Satzung entsteht ein öffentlichrechtliches<br />

Benutzungsverhältnis.<br />

§ 2<br />

Öffnungszeiten<br />

Die Öffnungszeiten der Schulhorte werden <strong>vom</strong> Schulleiter nach Anhörung<br />

der Schulelternvertretung mit Genehmigung des Schulamtes festgelegt.<br />

Die Öffnungszeiten liegen zwischen 6:00 Uhr und 17:00 Uhr. Örtliche<br />

Gegebenheiten sind zu berücksichtigen.<br />

§ 3<br />

An-, Ab- und Ummeldungen<br />

(1) Der Besuch der Schulhorte ist freiwillig. Durch die Eltern ist ein<br />

Hortplatz schriftlich bei der Schule, die das Kind besucht, zu beantragen.<br />

Es gilt § 1 Abs. 3 ThürSchFG. Die regelmäßige Betreuungszeit der<br />

Kinder im Schulhort (bis zu 10 Stunden oder mehr als 10 Stunden je<br />

Woche im monatlichen Durchschnitt) ist auf dem Antrag zu vermerken.<br />

Anmeldungen für das folgende Schuljahr sollen in der Regel bis zum<br />

31. Mai erfolgen.<br />

(2) Ab- und Ummeldungen sowie Neuanmeldungen, die in Ausnahmefällen<br />

im Verlauf des Schuljahres notwendig werden, müssen bis zum 15. des<br />

Monats schriftlich bei der Schule beantragt werden (nach Kenntnisnahme<br />

durch die Schulleitung unmittelbare Weitergabe an den<br />

Schulträger) und werden zum Ersten des Folgemonats wirksam.<br />

§ 4<br />

Ausschluss<br />

Werden die Gebühren in zwei aufeinander folgenden Monaten trotz<br />

Aufforderung nicht oder nicht ordnungsgemäß gezahlt, so erlischt das<br />

Anrecht auf den bisher eingenommenen Platz. Das Kind kann nach Anhörung<br />

der Eltern <strong>vom</strong> weiteren Besuch des Schulhortes ausgeschlossen werden.<br />

Die Entscheidung über den Hortausschluss trifft das Landratsamt <strong>Gotha</strong> als<br />

Verwaltungsbehörde des Schulträgers nach Anhörung der Eltern im<br />

Benehmen mit dem Schulleiter. Der Ausschluss gilt als Abmeldung.<br />

Zahlungseingänge der Benutzungsgebühren erforderlich, werden<br />

durch den <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> folgende personenbezogene Daten bei den<br />

Eltern erhoben:<br />

a) Stammdaten:<br />

• Name, Geburtsdatum und Anschrift des anzumeldenden Kindes,<br />

• Name und Anschrift der Eltern (Antragsteller),<br />

• Familienstand der Antragsteller,<br />

• Angaben zum Sorgerecht,<br />

• Angaben darüber, ob es sich um ein Pflegekind handelt,<br />

• Angaben zur Erreichbarkeit in Notfällen,<br />

• Bankverbindung der Gebührenschuldner, wenn Lastschrift gewünscht<br />

ist.<br />

b) Daten zur Berechnung der Benutzungsgebühr:<br />

• Aufenthaltsdauer während der Schulzeit oder ausschließlich in den<br />

Ferien,<br />

• Aufenthaltsdauer im Hort über 10 Stunden/Woche (ja/nein),<br />

• Angaben über Aufenthaltsort und -dauer des Kindes bei getrennt<br />

lebenden Eltern,<br />

• Angaben zur Einkunftsart,<br />

• Einkommenssteuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigung oder<br />

andere geeignete Unterlagen zum Nachweis der Höhe des<br />

Einkommens des dem jeweiligen Schuljahr der Hortbetreuung vorangegangenen<br />

Kalenderjahres bzw. bei Fehlen dieses Einkommenssteuerbescheides<br />

der letzte Einkommenssteuerbescheid,<br />

• Nachweis mittels geeigneter Unterlagen über die Anzahl der<br />

Kinder mit Kindergeldberechtigung von Alleinerziehenden,<br />

Ehepaaren und Lebenspartnern,<br />

• Nachweis mittels geeigneter Unterlagen über die Anzahl der<br />

Kinder von Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartner, die<br />

gleichzeitig mit dem anzumeldenden Kind den Schulhort oder eine<br />

Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege nach § 1 Abs. 1<br />

und 2 ThürKitaG besuchen<br />

• Nachweis über den Bezug von Leistungen<br />

– zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch<br />

Sozialgesetzbuch,<br />

– zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im<br />

Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch<br />

Sozialgesetzbuch,<br />

– nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,<br />

– nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder<br />

– Nachweis über Leistungen nach §§ 33, 34 SGB VIII.<br />

(2) Die ermittelten Daten werden automatisiert verarbeitet und auch zur<br />

Berechnung der Benutzungsgebühr benutzt. Beim Fehlen von Daten<br />

können diese bei den Eltern nachgefordert werden.<br />

(3) Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn ihre Kenntnis für die<br />

datenverarbeitende Stelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr erforderlich<br />

ist. Hierbei sind die entsprechenden Aufbewahrungsfristen der<br />

Verwaltung zu beachten. Die Löschung kann insbesondere unterbleiben,<br />

wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht<br />

oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.<br />

§ 7<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am 1. August 2013 in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Satzung <strong>vom</strong> 5. Juli 2001 außer Kraft.<br />

§ 5<br />

Benutzungsgebühren<br />

Für die Benutzung der Einrichtung wird eine im Voraus zu zahlende<br />

Beteiligung der Eltern an den sonstigen Betriebskosten (Benutzungsgebühr)<br />

nach Maßgabe der jeweils gültigen Gebührensatzung zu dieser<br />

Satzung erhoben.<br />

§ 6<br />

Personenbezogene Daten<br />

(1) Soweit für die Bearbeitung des Antrages auf Aufnahme in den<br />

Schulhort sowie für die Festsetzung, Kassierung und Kontrolle der<br />

gez. i. V. Marx - Siegel - <strong>Gotha</strong>, 09.07.2013<br />

Gießmann<br />

Landrat<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

Beschluss und Anzeigevermerk:<br />

1. Der Kreistag <strong>Gotha</strong> hat am 26.06.2013 mit Beschluss Nr. 18/2013 die<br />

Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft


Amtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />

Seite 5<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> beschlossen.<br />

2. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben <strong>vom</strong><br />

08.07.2013, eingegangen im Landratsamt <strong>Gotha</strong> am 08.07.2013, den<br />

Eingang der o. g. Satzung bestätigt und die Genehmigung zur vorzeitigen<br />

Bekanntmachung erteilt.<br />

3. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensoder<br />

Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten<br />

oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen<br />

worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach<br />

Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 100 Abs. 4<br />

ThürKO i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden<br />

kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die<br />

Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden,<br />

oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong> vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift<br />

und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit Beginn des Monats, in dem das Kind<br />

in den Schulhort aufgenommen wird.<br />

(2) Die Gebührenschuld endet mit Ablauf des Monats, in dem die<br />

Abmeldung oder der Ausschluss des Kindes wirksam werden.<br />

(3) Die Gebührenschuld für die Tagesgebühren nach § 8 Abs. 3 entsteht<br />

mit Aufnahme des Kindes in den Schulhort am Betreuungstag.<br />

§ 5<br />

Fälligkeit und Zahlung<br />

(1) Die Gebühren sind als Monatsbetrag zu entrichten.<br />

(2) Die Gebühren sind zum 1. eines jeden Monats für den laufenden<br />

Monat fällig und an das Landratsamt <strong>Gotha</strong> (Kreiskasse) zu entrichten.<br />

Im Gebührenbescheid kann ein davon abweichender Fälligkeitszeitpunkt<br />

bestimmt werden. Eine Zahlung des Monatsbetrages direkt am<br />

Schulhort ist nicht zulässig.<br />

(3) Die Tagesgebühren nach § 8 Abs. 3 werden am Tag des Hortbesuches<br />

fällig und sind vor dem Hortbesuch im Schulhort zu entrichten.<br />

Bekanntmachungen<br />

gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 10.07.2013<br />

Gießmann<br />

Gebührensatzung über die Benutzung<br />

der Horte an Grundschulen in<br />

Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />

Aufgrund der §§ 98 Abs. 1, 99 Abs. 2 und 100 der Thüringer Kommunalordnung<br />

– ThürKO – in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 28. Januar 2003 (GVBl.<br />

S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes <strong>vom</strong> 6. März 2013 (GVBl.<br />

S. 49), der §§ 1, 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes –<br />

ThürKAG – in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 19. September 2000<br />

(GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 29. März 2011 (GVBl. S. 61),<br />

des § 2 Abs. 1 des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes – ThürSchFG – in der<br />

Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 30. April 2003, zuletzt geändert durch<br />

Artikel 3 des Gesetzes <strong>vom</strong> 31. Januar 2013 (GVBl. S. 22), der Thüringer<br />

Verordnung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Hortbetreuung<br />

(ThürHortkBVO) <strong>vom</strong> 12. März 2013 (GVBl. S. 91) sowie der am 26. Juni 2013<br />

beschlossenen Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in<br />

Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> hat der Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />

in der Sitzung am 26. Juni 2013 folgende Gebührensatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

Diese Satzung gilt für alle Horte an Grundschulen (im Folgenden Schulhorte<br />

genannt) in Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong>.<br />

§ 2<br />

Gebührenerhebung<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> erhebt für die Benutzung der Schulhorte eine angemessene<br />

Beteiligung der Eltern an den sonstigen Betriebskosten, unter<br />

Berücksichtigung von Einkommen und Kinderzahl, gemäß § 5 ThürHortkBVO<br />

nach Maßgabe dieser Satzung.<br />

§ 3<br />

Gebührenschuldner<br />

(1) Gebührenschuldner sind die Eltern des im Schulhort aufgenommenen<br />

Kindes. Es gilt § 1 Abs. 3 ThürSchFG.<br />

(2) Die Eltern sind Gesamtschuldner.<br />

(3) Leben die Eltern getrennt, ist derjenige Schuldner, in dessen Haushalt<br />

das Kind überwiegend lebt.<br />

(4) Bei zu gleichen Teilen in den Haushalten der getrennt lebenden Eltern<br />

wohnenden Kindern gelten Abs. 1 und 2 entsprechend.<br />

§ 4<br />

Entstehen und Ende der Gebührenschuld<br />

§ 6<br />

Einkommen<br />

(1) Zu dem zu berücksichtigenden Einkommen gehören das Einkommen<br />

der Eltern und das Einkommen des Kindes, das den Schulhort besucht.<br />

(2) Leben die Eltern getrennt, so gehört abweichend von Abs. 1 anstelle<br />

des Einkommens der Eltern das Einkommen des Elternteils, in dessen<br />

Haushalt das Kind überwiegend lebt und das Einkommen eines mit<br />

dem Elternteil zusammenlebenden Ehe- oder Lebenspartners zu dem<br />

zu berücksichtigenden Einkommen.<br />

(3) Lebt das Kind zu gleichen Teilen in den Haushalten der getrennt lebenden<br />

Eltern, gilt Abs. 1 entsprechend.<br />

§ 7<br />

Berechnung des Einkommens<br />

(1) Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven<br />

Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 2 des<br />

Einkommensteuergesetzes (EStG). Liegen diese Einkünfte nicht vor, ist<br />

Einkommen die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1<br />

Nr. 5 bis 7 und Abs. 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten zwischen verschiedenen<br />

Einkunftsarten, mit Verlusten des zusammenveranlagten<br />

Ehegatten oder mit Verlusten aus anderen Kalenderjahren ist nicht<br />

zulässig. Von dem Einkommen sind pauschal und nach Maßgabe des<br />

Absatzes 2 abzusetzen:<br />

1. die zu entrichtende Einkommensteuer,<br />

2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge<br />

zur Arbeitsförderung,<br />

3. Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge zu öffentlichen<br />

oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit<br />

diese Beiträge der Höhe nach angemessen sind sowie in tatsächlicher<br />

Höhe Unterhaltsleistungen.<br />

(2) Zur Abgeltung der Absetzungstatbestände nach Absatz 1 Satz 4 Nr. 1<br />

bis 3 wird von den einzelnen Einkünften ein Betrag in Höhe folgender<br />

Vomhundertsätze abgezogen:<br />

1. bei steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften 34 <strong>vom</strong><br />

Hundert,<br />

2. bei Beamtenbezügen 24 <strong>vom</strong> Hundert,<br />

3. bei lediglich einkommensteuerpflichtigen Einkünften 50 <strong>vom</strong><br />

Hundert,<br />

4. bei lediglich sozialversicherungspflichtigen Einkünften 16 <strong>vom</strong><br />

Hundert,<br />

5. bei weder einkommensteuerpflichtigen noch sozialversicherungspflichtigen<br />

Einkünften 5 <strong>vom</strong> Hundert.<br />

Liegen beim Schuldner neben Einkünften nach Satz 1 Nr. 1 oder 2 auch<br />

Einkünfte nach Satz 1 Nr. 3 vor, werden von den Einkünften nach<br />

Satz 1 Nr. 3 lediglich 14 <strong>vom</strong> Hundert abgezogen.<br />

Zur Vermeidung einer unzumutbaren Härte kann auf Antrag und bei<br />

Vorlage geeigneter Unterlagen abweichend von Satz 1 die konkrete<br />

Höhe der Absetzungstatbestände nach Absatz 1 Satz 4 Nr. 1 bis 3 in


Seite 6<br />

Amtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />

Bekanntmachungen<br />

Abzug gebracht werden.<br />

(3) Als Einkommen gelten auch, soweit sie nicht schon von Absatz 1 Satz<br />

1 oder 2 erfasst sind, Geldleistungen, die zur Deckung des<br />

Lebensbedarfs bestimmt sind, einschließlich der Erwerbsersatzeinkommen.<br />

Als Einkommen des Kindes gelten ausschließlich<br />

Unterhaltsleistungen und Hinterbliebenenrenten. Das Kindergeld, das<br />

Betreuungsgeld und das Erziehungsgeld werden nicht als Einkommen<br />

berücksichtigt. Das Elterngeld bleibt in Höhe des Mindestbetrags<br />

sowie des Erhöhungsbetrags bei Mehrlingsgeburten anrechnungsfrei.<br />

(4) Maßgebend ist grundsätzlich das durchschnittliche Monatseinkommen<br />

des dem jeweiligen Schuljahr der Hortbetreuung vorangegangenen<br />

Kalenderjahrs. Es wird ermittelt, indem das Einkommen nach den<br />

Absätzen 1 bis 3 durch zwölf geteilt wird. Grundlage der Einkommensermittlung<br />

sind der Einkommensteuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigungen<br />

oder andere geeignete Unterlagen. Liegt<br />

ein erforderlicher Einkommensteuerbescheid zum Zeitpunkt der<br />

Einkommensermittlung nicht vor, gilt als Grundlage für die Festsetzung<br />

der Gebühr der letzte Einkommensteuerbescheid. Das darin<br />

ausgewiesene Einkommen ist für jedes zurückliegende Jahr um 3 <strong>vom</strong><br />

Hundert zu erhöhen. Sofern zum Zeitpunkt der Einkommensermittlung<br />

die entsprechenden Unterlagen noch nicht vorgelegt werden<br />

können, ist aufgrund der Angaben des Einkommensbeziehers ein<br />

vorläufiger Bescheid zu erstellen. Nach Vorlage der fehlenden<br />

Einkommensnachweise wird die Gebühr endgültig festgesetzt.<br />

(5) Das nach § 6 zu berücksichtigende und nach den Absätzen 1 bis<br />

4 berechnete durchschnittliche Monatseinkommen ist für das zweite und<br />

jedes weitere kindergeldberechtigte Kind von Alleinerziehenden,<br />

Ehepaaren und Lebenspartnern um jeweils 220 Euro zu reduzieren;<br />

bei eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften<br />

gilt dies nur, soweit der Schuldner ein Elternteil des Kindes ist. Die Anzahl<br />

dieser Kinder ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.<br />

§ 8<br />

Höhe der Benutzungsgebühr<br />

(1) Für die Zuordnung zu den jeweiligen Einkommensgruppen nach<br />

Absatz 2 sind die nach § 6 zu berücksichtigenden Einkommen maßgebend.<br />

Werden innerhalb einer angemessenen Frist die erforderlichen<br />

Nachweise zur Einkommensermittlung nicht oder nicht vollständig<br />

vorgelegt oder erklären die Eltern, dass sie keine Nachweise zur<br />

Einkommensermittlung vorlegen werden, erfolgt die Zuordnung zu der<br />

Einkommensgruppe nach Absatz 2 Nr. 4. Die Festsetzung der<br />

Gebührenhöhe erfolgt im Regelfall für ein Schuljahr.<br />

(2) Die Höhe der monatlichen Betriebskostenbeteiligung beträgt bei<br />

einem nach § 7 ermittelten durchschnittlichen Monatseinkommen<br />

1. bis 1060 Euro 0 Euro,<br />

2. über 1060 Euro bis 1500 Euro 12 Euro,<br />

3. über 1500 Euro bis 2500 Euro 24 Euro,<br />

4. über 2500 Euro 30 Euro<br />

(3) Für jedes Kind, das ausschließlich in den Ferien im Schulhort angemeldet<br />

ist, beträgt die Gebühr 4 Euro pro Tag.<br />

(4) Die Höhe der Benutzungsgebühren nach den §§ 8 und 9 ist der im<br />

Anhang beigefügten Tabelle zu entnehmen, die Bestandteil der<br />

Satzung ist.<br />

§ 9<br />

Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände<br />

(1) Die Anmeldung im Schulhort kann auch für eine regelmäßige Betreuung<br />

von nicht mehr als zehn Stunden in der Woche erfolgen. In diesem Fall<br />

ermäßigt sich die Gebühr nach § 8 Abs. 1 um 40 <strong>vom</strong> Hundert. Bei der<br />

Berechnung der Betreuungszeit bleiben Betreuungszeiten, die zwischen<br />

dem regelmäßigen Beginn und dem regelmäßigen Ende des Unterrichts<br />

anfallen, außer Betracht. Bei Änderungen der regelmäßigen<br />

Betreuungszeit wird die Gebühr ab dem Kalendermonat neu festgesetzt,<br />

zu dessen Beginn die geänderte regelmäßige Betreuungszeit vorliegt.<br />

(2) Beträgt die Anzahl der Schultage in dem Monat, in dem die Schule<br />

beginnt, elf Tage oder weniger, ermäßigt sich bei Schulanfängern die<br />

Gebühr nach § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 um die Hälfte für diesen Monat;<br />

bei weniger als fünf Schultagen entfällt die Gebühr für diesen Monat.<br />

(3) Die Höhe der Betriebskostenbeteiligung nach § 8 Abs. 1 sowie § 9 Abs.<br />

1 und 2 ermäßigt sich auf Antrag für jedes Kind von Alleinerziehenden,<br />

Ehepaaren und Lebenspartnern, das den Schulhort besucht, um jeweils<br />

25 <strong>vom</strong> Hundert für jedes weitere Kind der Alleinerziehenden,<br />

Ehepaaren und Lebenspartnern, das gleichzeitig den Schulhort oder<br />

eine Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege nach § 1<br />

Abs. 1 und 2 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes besucht.<br />

Bei eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften gilt<br />

dies nur, soweit der Schuldner ein Elternteil des Kindes ist. Die Anzahl<br />

dieser Kinder und der gleichzeitige Besuch der Einrichtung nach Satz 1<br />

ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.<br />

(4) Wer im laufenden Zeitraum der Hortbetreuung Empfänger von<br />

Leistungen<br />

a) zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch<br />

Sozialgesetzbuch,<br />

b) zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und<br />

bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,<br />

c) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder<br />

d) nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist, wird auf Antrag und<br />

bei Vorlage geeigneter Unterlagen frühestens ab dem Kalendermonat<br />

der Antragstellung für die Dauer des Bezugs dieser Leistung von<br />

einer Beteiligung an den Betriebskosten befreit. Das Entfallen dieser<br />

Leistungen hat der Schuldner dem Schulträger unaufgefordert und<br />

unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gebühr wird ab dem<br />

Kalendermonat neu festgesetzt, zu dessen Beginn die Leistungen<br />

nicht mehr vorliegen.<br />

(5) Für ein Kind, für das Hilfe zur Erziehung nach § 34 des Achten Buchs<br />

Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gewährt wird, wird bei Vorlage geeigneter<br />

Unterlagen keine Gebühr erhoben.<br />

Satz 1 gilt für Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIII entsprechend, sofern den<br />

Pflegeeltern nicht das Sorgerecht für das Pflegekind übertragen wurde.<br />

(6) Für den Kalendermonat Juli eines Schuljahrs wird keine Beteiligung<br />

an den Betriebskosten erhoben. Dies gilt nicht für Kinder, die den<br />

Schulhort ausschließlich in den Ferien besuchen.<br />

§ 10<br />

Änderungstatbestände<br />

(1) Bei einer Änderung der Anzahl der Kinder, für die ein Kindergeldanspruch<br />

besteht bzw. die gleichzeitig eine Einrichtung gemäß des ThürKitaG § 1<br />

Abs. 1 und 2 besuchen, wird die Gebühr ab dem Kalendermonat neu<br />

festgesetzt, zu dessen Beginn die Änderung vorliegt.<br />

(2) Abweichend von § 7 Abs. 4 ist das laufende Monatseinkommen<br />

zugrunde zu legen, wenn das laufende Bruttomonatseinkommen<br />

um mindestens 20 <strong>vom</strong> Hundert höher oder niedriger ist als das<br />

durchschnittliche Bruttomonatseinkommen des dem jeweiligen<br />

Schuljahr der Hortbetreuung vorangegangenen Kalenderjahrs und<br />

seine voraussichtliche Erzielung für die Dauer des laufenden<br />

Kalenderjahrs glaubhaft gemacht wird. Vermögenseinkommen und<br />

jährliche Sonderzuweisungen, die im laufenden Kalenderjahr anfallen,<br />

werden anteilig hinzugerechnet. Die Gebühr wird zunächst vorläufig<br />

festgesetzt; ihre endgültige Festsetzung erfolgt nach Ablauf des<br />

laufenden Kalenderjahrs. Treten Änderungen im Sinne des Satz 1<br />

nachträglich ein, erfolgt eine Neufestsetzung frühestens ab dem<br />

Kalendermonat, zu dessen Beginn die Einkommensänderung vorliegt.<br />

Einkommenssteigerungen in dem in Satz 1 bestimmten Umfang sind<br />

dem zuständigen Schulträger unter Vorlage geeigneter Unterlagen<br />

unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />

§ 11<br />

Auskunftspflichten<br />

(1) Grundlage der Einkommensermittlung sind der Einkommenssteuerbescheid,<br />

Jahresverdienstbescheinigungen oder andere geeignete<br />

Unterlagen. Diese sind von den Gebührenschuldnern zusammen<br />

mit dem ausgefüllten Hortantrag vollständig in Kopie einzureichen.<br />

(2) Einkommensänderungen sowie Änderungen bei der Anzahl der Kinder,<br />

für die ein Kindergeldanspruch besteht bzw. die gleichzeitig eine<br />

Einrichtung gemäß des ThürKitaG § 1 Abs. 1 und 2 besuchen, sind dem<br />

Schulträger unverzüglich schriftlich mitzuteilen.


Amtlicher und nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />

Seite 7<br />

(3) Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> ist berechtigt, die der Beteiligung an den<br />

Betriebskosten zugrundeliegenden persönlichen und wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse der Gebührenschuldner jederzeit zu überprüfen; im Falle<br />

falscher oder unterlassener Angaben kann die Beteiligung an den<br />

Betriebskosten rückwirkend neu festgesetzt werden.<br />

§ 12<br />

Festlegung der Gebühren<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> erlässt einen Gebührenbescheid, aus dem die Höhe<br />

der Betriebskostenbeteiligung nach Maßgabe dieser Satzung hervorgeht.<br />

§ 13<br />

Inkrafttreten<br />

Die Satzung tritt zum 1. August 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />

<strong>vom</strong> 5. Juli 2001 mit Änderung <strong>vom</strong> 24. September 2004 außer Kraft.<br />

gez. i. V. Marx – Siegel – <strong>Gotha</strong>, 09.07.2013<br />

Gießmann<br />

Landrat<br />

Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in<br />

Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> beschlossen.<br />

2. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben <strong>vom</strong><br />

08.07.2013, eingegangen im Landratsamt <strong>Gotha</strong> am 08.07.2013, den<br />

Eingang der o. g. Satzung bestätigt und die Genehmigung zur vorzeitigen<br />

Bekanntmachung erteilt.<br />

3. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensoder<br />

Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten<br />

oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden<br />

sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines<br />

Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 100 Abs. 4 ThürKO i. V. m.<br />

§ 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei<br />

denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder<br />

die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden, oder der<br />

Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die<br />

Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />

Bekanntmachungen<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

Beschluss und Anzeigevermerk:<br />

gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 10.07.2013<br />

Gießmann<br />

1. Der Kreistag <strong>Gotha</strong> hat am 26.06.2013 mit Beschluss Nr. 19/2013 die<br />

Anlage zur Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />

Hortgebühren – Betriebskosten<br />

Betriebskosten pro Hortkind – bei Kita oder Schulhortbetreuung von mehreren Kinder im Haushalt<br />

1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder<br />

wöchentliche über 10 unter 10 über 10 unter 10 über 10 unter 10 über 10 unter 10 über 10 unter 10<br />

Betreuungszeit Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden<br />

Einkommensgrenze<br />

bis 1.060 € – € – € – € – € – € – € – € – € – € – €<br />

über 1.060 € 12,00 € 7,20 € 9,00 € 5,40 € 6,00 € 3,60 € 3,00 € 1,80 € – € – €<br />

bis 1.500 €<br />

über 1.500 € 24,00 € 14,40 € 18,00 € 10,80 € 12,00 € 7,20 € 6,00 € 3,60 € – € – €<br />

bis 2.500 €<br />

über 2.500 € 30,00 € 18,00 € 22,50 € 13,50 € 15,00 € 9,00 € 7,50 € 4,50 € – € – €<br />

Für jedes Kind, das ausschließlich in den Ferien im Schulhort angemeldet ist,<br />

ist im Voraus eine Betriebskostenbeteiligung je Tag in Höhe von 4,- € zu leisten.<br />

– Ende des Amtlichen Teils –<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Stellenausschreibung<br />

Das Landratsamt <strong>Gotha</strong> schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet vorerst<br />

längstens bis 31.12.2014 nachfolgende Stelle aus:<br />

„Mitarbeiter/-in Koordinierungsstelle<br />

Schulsozialarbeit“<br />

im Sachgebiet Jugendarbeit des Jugendamtes<br />

Die Tätigkeit umfasst die<br />

• Implementierung, Koordinierung und Umsetzung der schulbezogenen<br />

Jugendsozialarbeit an Schulen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> gemäß der<br />

„Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der<br />

öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen<br />

Jugendsozialarbeit <strong>vom</strong> 27. Mai 2013“;<br />

• Anleitung und fachliche Begleitung der Schulsozialarbeiter bei der<br />

Beratung von Schülern, Eltern und Lehrkräften bei der Überwindung<br />

sozialer Benachteiligungen, individueller Beeinträchtigungen und<br />

struktureller Nachteile;<br />

• Unterstützung der Schulsozialarbeiter bei der Förderung der individuellen<br />

und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unter Berücksichtigung<br />

der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen;<br />

• Mitarbeit an der Entwicklung und Umsetzung von sozialpädagogischen<br />

Angeboten wie z. B. soziale Gruppenarbeit, Streitschlichterprogramme u. ä.


Seite 8<br />

Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />

Ausschreibungen<br />

zur Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen der Schülerinnen<br />

und Schüler wie Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit<br />

sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen.<br />

Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:<br />

• Ausbildung als Diplomsozialarbeiter/-in oder Diplomsozialpädagogin/<br />

Diplomsozialpädagoge oder<br />

• als Diplompädagogin/Diplompädagoge mit gleichwertigen Fähigkeiten<br />

und Erfahrungen wie Sozialarbeiter/-innen/Sozialpädagoginnen/<br />

Sozialpädagogen oder<br />

• Erziehungswissenschaftler/-in mit Berufserfahrung oder<br />

• Diplompsychologin/Diplompsychologe mit Berufserfahrung<br />

(Dies gilt auch für die im Rahmen der Umsetzung des Bologna-<br />

Prozesses entstandenen und mit vorgenannten Abschlüssen vergleichbaren<br />

Bachelor- bzw. Master-Abschlüsse.)<br />

• Umfassende Kenntnisse im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII)<br />

sowie angrenzender Sozialgesetzgebung – insbesondere im SGB II und XII;<br />

• Berufliche Erfahrungen in Leistungsfeldern der Jugendhilfe sowie in<br />

der Thüringer Schulgesetzgebung sind wünschenswert;<br />

• Ausgeprägte soziale und analytische Kompetenz;<br />

• Psychologisches Einfühlungsvermögen, Gesprächsführungskompetenz,<br />

Koordinierungsvermögen und Flexibilität;<br />

• Hohe Einsatzbereitschaft, Kreativität und Konfliktmanagement;<br />

• Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik<br />

• Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen<br />

Nutzung des privaten PKW<br />

Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Es handelt sich bei der<br />

Stelle um eine Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30<br />

Wochenstunden.<br />

Wir bitten um Vorlage aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive<br />

einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen<br />

sind innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung zu richten an<br />

das Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Rechts-/Personalamt<br />

18.-März-Straße 50<br />

99867 <strong>Gotha</strong>.<br />

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten <strong>vom</strong> Landratsamt<br />

<strong>Gotha</strong> nicht erstattet werden können. Es können nur Bewerbungsunterlagen<br />

zurückgesendet werden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten.<br />

Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer<br />

Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss des<br />

Auswahlverfahrens datenschutzrechtlich vernichten.<br />

kooperative Führung, Lenkung, Organisation und Kontrolle der<br />

Aufgabenerfüllung sowie der Wahrnehmung der Dienstaufsicht und einer<br />

zielorientierten Mitarbeiterführung.<br />

Ein wesentlicher Aufgabenschwerpunkt liegt unter anderem in der gesetzlichen<br />

Eingriffsverwaltung und dem Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften,<br />

aber auch in der Erstellung von Konzepten, Zielvorstellungen und Leitlinien<br />

im Sinne einer aktiven Umweltpolitik im <strong>Landkreis</strong>.<br />

Der Stelle sind in Personalunion unmittelbar die Aufgaben der Leitung des<br />

Sachgebietes „Immissionsschutz, Abfall-, Chemikaliensicherheits- und<br />

Bodenschutzbehörde“ übertragen.<br />

Weitere Aufgabenschwerpunkte sind:<br />

• Steuerung und Bündelung laufender Verwaltungsverfahren im Amt im<br />

Sinne einer effizienten und kundenorientierten Dienstleistung;<br />

• Koordinierung von ordnungsrechtlichen Maßnahmen mit zuständigen<br />

Behörden;<br />

• Erarbeitung von Konzeptionen und Maßnahmeplänen zum Umweltschutz,<br />

Koordinierungsmaßnahmen und Vertragsmanagement;<br />

• Beratungen zu immissions-, chemikaliensicherheits- und bodenschutzrechtlichen<br />

Angelegenheiten sowie Vollzug der diesbezüglichen Aufgaben<br />

des <strong>Landkreis</strong>es;<br />

• Ermittlungsführung bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen und<br />

Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren;<br />

• Erarbeitung von behördlichen Stellungnahmen für Dritte und umfassender<br />

Stellungnahmen als TÖB;<br />

• Planung und Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im zugewiesenen<br />

Verantwortungsbereich.<br />

Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:<br />

• Befähigung für die Laufbahn des höheren Dienstes;<br />

• Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs- und Haushaltsrecht;<br />

• vertiefte Kenntnisse im Umweltrecht sowie den angrenzenden<br />

Bestimmungen;<br />

• Wünschenswert ist eine Führungspersönlichkeit mit einer mehrjährigen<br />

erfolgreichen Tätigkeit in einer Leitungsposition mit Personalverantwortung,<br />

idealerweise im Öffentlichen Dienst;<br />

• Solides naturwissenschaftlich-technisches Verständnis;<br />

• Planungs- und Steuerungskompetenz sowie Flexibilität, hohe Einsatzbereitschaft,<br />

Belastbarkeit und Konfliktmanagement;<br />

• Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik;<br />

• Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen<br />

Nutzung des privaten PKW;<br />

• Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst des Umweltamtes.<br />

Gemäß den Bestimmungen des § 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)<br />

i. V. mit § 30 a BZRG wird im Einstellungsfall die Vorlage eines erweiterten<br />

Führungszeugnisses gefordert.<br />

gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 02.07.2013<br />

Gießmann<br />

Landrat<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Stellenausschreibung<br />

Das Landratsamt <strong>Gotha</strong> schreibt zur Besetzung ab 01.12.2013 nachfolgende<br />

Beamtenstelle aus:<br />

„Amtsleiter/-in“ im Umweltamt<br />

Das Aufgabengebiet umfasst das gesamte Spektrum der Aufgaben der<br />

unteren Wasser-, Naturschutz-, Immissionsschutz-, Abfall-, Chemikaliensicherheits-<br />

und Bodenschutzbehörde des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong>, insbesondere<br />

die Leitung des Amtes und seiner Sachgebiete durch<br />

Die Besoldung erfolgt nach den Bestimmungen des Thüringer<br />

Besoldungsrechts.<br />

Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive<br />

einschlägiger Abschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse und Urkunden. Die<br />

Bewerbungsunterlagen sind bis zum 16.08.2013 zu richten an das<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Rechts-/Personalamt<br />

18.-März-Straße 50<br />

99867 <strong>Gotha</strong>.<br />

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten<br />

<strong>vom</strong> Landratsamt <strong>Gotha</strong> nicht übernommen werden können<br />

und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten<br />

DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf<br />

eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des<br />

Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten.<br />

gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 11.07.2013<br />

Gießmann<br />

Landrat


Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Stellenausschreibung<br />

Das Landratsamt <strong>Gotha</strong> schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende<br />

Stelle aus:<br />

„Mitarbeiter/-in Feuerwehrtechnisches Zentrum“<br />

im Amt für Brand, Katastrophenschutz und<br />

Rettungsdienst<br />

Die Tätigkeit umfasst die<br />

• Betreuung des Feuerwehrtechnischen Zentrums Waltershausen<br />

und Sicherstellung des Dienstbetriebes, insbesondere der<br />

Atemschutzübungsstrecke;<br />

• Durchführung von Instandhaltungs-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten<br />

an feuerwehrtechnischen Ausrüstungsgegenständen<br />

und Geräten der Stützpunktfeuerwehren und der<br />

Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es;<br />

• Wartung der kreislichen Katastrophenschutzreserve;<br />

• Mitwirkung bei der Überprüfung von Atemschutztechnik.<br />

Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:<br />

• Abgeschlossene technische Berufsausbildung und langjähriger<br />

praktischer Einsatz im Feuerwehrdienst und<br />

• Ausbildungsnachweis als Gerätewart gemäß Feuerwehrdienstvorschrift<br />

2 (FwDV2)/Pkt. 3.8 und Atemschutzgerätewart<br />

gemäß FwDV2/Pkt. 3.9;<br />

• Wünschenswert ist eine Zusatzausbildung als<br />

Atemschutzgerätewart bei den Herstellern „Interspiro“, „Auer“<br />

und Draeger“;<br />

• Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Flexibilität und<br />

Belastbarkeit;<br />

• Wünschenswert sind Kenntnisse in der Bedienung des Atemschutzprüfstandes<br />

Multicheck;<br />

• Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-<br />

Technik;<br />

• Fahrerlaubnis der Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur<br />

dienstlichen Nutzung des privaten PKW.<br />

Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Es handelt sich bei<br />

der Stelle um eine Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit<br />

von 20 Stunden.<br />

Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen<br />

inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen<br />

sind innerhalb von zwei Wochen nach<br />

Veröffentlichung zu richten an das<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Rechts-/Personalamt<br />

18.-März-Straße 50<br />

99867 <strong>Gotha</strong>.<br />

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige<br />

Bewerbungskosten <strong>vom</strong> Landratsamt <strong>Gotha</strong> nicht übernommen werden<br />

können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden,<br />

die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten<br />

gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen<br />

verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die<br />

Unterlagen ordnungsgemäß vernichten.<br />

gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 02.07.2013<br />

Gießmann<br />

Landrat<br />

9 Seite<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Stellenausschreibung<br />

Das Landratsamt <strong>Gotha</strong> schreibt zur alsbaldigen Besetzung die nachfolgende<br />

Stelle aus:<br />

„Mitarbeiter/-in Trinkwasserüberwachung/<br />

Infektionsschutz“ im Sachgebiet Umweltmedizin<br />

und Infektionsschutz des Gesundheitsamtes<br />

Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:<br />

• Überwachung von Wasserversorgungsanlagen und öffentlichen<br />

Einrichtungen gemäß Trinkwasserverordnung;<br />

• Bearbeitung von Anfragen zur Trinkwasserhygiene sowie angrenzenden<br />

Umweltbelastungen und -gefahren im Rahmen der<br />

Hygieneüberwachung;<br />

• Umweltmedizinische Prüfung von öffentlichen Badeanstalten, Freiund<br />

Saunaanlagen;<br />

• Auswertung und statistische Erfassung von Analyseergebnissen;<br />

• Anordnung und Kontrolle von Maßnahmen zur Gewährleistung der<br />

Trinkwasser- und Badewasserqualität;<br />

• Erarbeitung von umweltmedizinischen Stellungnahmen im Rahmen<br />

von Bauplanungs- und Bauvorhaben;<br />

• Mitwirkung bei der Hygieneüberwachung von öffentlichen<br />

Einrichtungen;<br />

• Dokumentation und Statistikführung im Zuständigkeitsbereich<br />

Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:<br />

• Abgeschlossene Ausbildung als Gesundheitsaufseher/-in bzw.<br />

Hygienekontrolleur/-in oder<br />

• Vergleichbare Ausbildung mit Berufserfahrung in der Ausrichtung<br />

Umweltschutztechnik mit Schwerpunkt Wasserversorgung und -entsorgung;<br />

• Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und der ÖGD-VO;<br />

• Vertiefte Kenntnisse im Bereich der Hygiene und Umweltmedizin insbesondere<br />

in der TrinkwV, dem IfSG, sowie der Hygienerichtlinien zum<br />

Baurecht;<br />

• Wünschenswert sind Praxiserfahrungen im öffentlichen<br />

Gesundheitswesen/Umweltmedizin;<br />

• Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Flexibilität und<br />

Belastbarkeit;<br />

• Selbständiges und verantwortungsvolles Handeln und<br />

Durchsetzungsvermögen sowie ein korrektes und sachliches<br />

Auftreten;<br />

• Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik;<br />

• Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen<br />

Nutzung des privaten PKW<br />

Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD und Anlage 3 TVÜ-VKA.<br />

Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive<br />

einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen<br />

sind innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung<br />

zu richten an das Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Rechts-/Personalamt<br />

18.-März-Straße 50<br />

99867 <strong>Gotha</strong>.<br />

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige<br />

Bewerbungskosten <strong>vom</strong> Landratsamt <strong>Gotha</strong> nicht übernommen werden<br />

können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen<br />

frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon<br />

aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden<br />

nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß<br />

vernichten.<br />

Ausschreibungen<br />

gez. Gießmann <strong>Gotha</strong>, 28.06.2013<br />

Landrat


Ausschreibungen<br />

Seite 10<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Stellenausschreibung<br />

Das Landratsamt <strong>Gotha</strong> schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet für die<br />

Dauer der gesetzlichen Mutterschutzfristen und einer sich voraussichtlich<br />

anschließenden Elternzeit nachfolgende Stelle aus<br />

„Mitarbeiter/ -in Kundenservice“<br />

im Eigenbetrieb „Kommunaler Abfallservice“ des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />

Die Tätigkeit umfasst die<br />

• Bearbeitung von Anfragen bezüglich des Anschlusses von<br />

Einzelpersonen, Haushalten und Gewerbebetrieben an die öffentliche<br />

Einrichtung Abfallentsorgung / Abfallberatung;<br />

• Bearbeitung von Postrücklauf mittels Datenrecherchen;<br />

• Bearbeitung von Insolvenz-, Zwangsverwaltungs- und Betreuungssachverhalten;<br />

• Antragsbearbeitung anhand eines Gebührenabrechnungsprogramms;<br />

• Bearbeitung von Änderungsanzeigen zum Gebührenbescheid;<br />

• Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges durch<br />

Bescheiderteilung und Zwangsgeldeintreibung;<br />

• Mitwirkung bei der Bearbeitung von Widerspruchs- und<br />

Ordnungswidrigkeitsverfahren;<br />

• Mitwirkung bei Mahn-, Vollstreckungs- und Stundungssachverhalten;<br />

• Bearbeitung von Verlustanzeigen;<br />

• Tonnenmanagement.<br />

Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet:<br />

• Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/ -er oder<br />

vergleichbare Ausbildung;<br />

• Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht;<br />

• Kenntnisse der Abfallsatzung und der Abfallgebührenordnung des<br />

<strong>Landkreis</strong>es;<br />

• Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft und selbständiger<br />

Aufgabewahrnehmung;<br />

• Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Gesprächsführungskompetenz,<br />

Koordinierungsvermögen und Flexibilität im Umgang mit<br />

Bürgern;<br />

• Belastbarkeit und Konfliktmanagement;<br />

• Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-<br />

Technik;<br />

• Kenntnisse in der Abfallwirtschaft und Abfallentsorgung sind wünschenswert.<br />

Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.<br />

Wir bitten um Vorlage aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive<br />

einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen<br />

sind innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung zu richten an<br />

das<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Rechts-/Personalamt<br />

18.-März-Straße 50<br />

99867 <strong>Gotha</strong>.<br />

Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Stellenausschreibung<br />

Das Landratsamt <strong>Gotha</strong> schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet zur<br />

Mutterschutz- und einer sich voraussichtlich anschließenden<br />

Elternzeitvertretung nachfolgende Stelle aus:<br />

„Mitarbeiter/-in Wasserwirtschaft“<br />

im Umweltamt, Sachgebiet Wasserwirtschaft<br />

Die Tätigkeiten umfassen im Wesentlichen folgende Aufgaben:<br />

• Mitwirkung bei der Datenrecherche im Rahmen der Aufnahme von<br />

Gewässern zweiter Ordnung sowie Eingabe und Pflege der erhobenen<br />

Daten zur Dokumentation <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong><br />

• Teilnahme an den Gewässerschauen bei Gewässern zweiter Ordnung<br />

• Durchführung der wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für bauliche<br />

Anlagen an Gewässern zweiter Ordnung einschließlich<br />

Durchführung der Bauabnahmen und Bauüberwachung<br />

• Erlass von wasserrechtlichen Anordnungen zum Zweck der Herstellung<br />

des ordnungsgemäßen Zustandes bzw. der Gefahrenabwehr an<br />

Gewässern erster und zweiter Ordnung<br />

• Durchführung von wasserrechtlichen Planfeststellungs- und<br />

Plangenehmigungsverfahren (Gewässerausbau)<br />

• Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren für den Zuständigkeitsbereich<br />

der unteren Wasserbehörde des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />

Von der Bewerberin/dem Bewerber werden erwartet:<br />

• Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder vergleichbare<br />

Ausbildung<br />

• Kenntnisse im Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitsrecht sowie in<br />

den wasserrechtlichen Vorschriften<br />

• Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Flexibilität und<br />

Belastbarkeit<br />

• Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik<br />

• Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen<br />

Nutzung des privaten PKW<br />

Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.<br />

Wir bitten um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen<br />

inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die<br />

Bewerbungsunterlagen sind innerhalb von zwei Wochen nach<br />

Veröffentlichung zu richten an das<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Rechts-/Personalamt<br />

18.-März-Straße 50<br />

99867 <strong>Gotha</strong>.<br />

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten <strong>vom</strong> Landratsamt<br />

<strong>Gotha</strong> nicht erstattet werden können. Es können nur Bewerbungsunterlagen<br />

zurückgesendet werden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten.<br />

Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer<br />

Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss des<br />

Auswahlverfahrens datenschutzrechtlich vernichten.<br />

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige<br />

Bewerbungskosten <strong>vom</strong> Landratsamt <strong>Gotha</strong> nicht übernommen werden<br />

können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die<br />

einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir<br />

davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und<br />

werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens diese ordnungsgemäß<br />

vernichten.<br />

gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 02.07.2013<br />

Gießmann<br />

Landrat<br />

gez. Gießmann <strong>Gotha</strong>, 26.06.2013<br />

Landrat<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong><br />

Beschränkte Ausschreibung mit<br />

Teilnahmewettbewerb (VOL)<br />

1. Öffentlicher Auftraggeber:<br />

Name: <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>, Der Landrat


Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />

Seite 11<br />

Straße: 18.-März-Str. 50<br />

Ort: 99867 <strong>Gotha</strong><br />

2. Einreichungsform für Teilnahmeanträge oder Angebote (Postweg<br />

oder direkte Abgabe): schriftlich<br />

3. Art der Vergabe:<br />

Beschränkte Ausschreibung nach § 3 Abs. 3 VOL/A<br />

4. Art, Ort und Umfang der Leistungen:<br />

Eigenverantwortliche Durchführung des Straßenwinterdienstes auf<br />

den Kreisstraßen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />

Los 1 Winterdienstleistungen Kreisstraßen K 1, K 2, K 3, K 4<br />

(Teilstrecke)<br />

Gesamtlänge 10,581 km<br />

Los 2 Winterdienstleistungen Kreisstraßen K 4 (Teilstrecke),<br />

K 7, K 15, K 16, K 18, K 19, K 20, K 21, K 22, K 24, K 25<br />

Gesamtlänge 45,114 km<br />

Los 3 Winterdienstleistungen Kreisstraßen K 5, K 6, K 8, K 9,<br />

Wirtschaftsweg zum Großen Inselsberg, K 11, K 12,<br />

K 13, K 14, K 17, K 23, K 26, K 27, K 28<br />

Gesamtlänge 31,667 km<br />

Los 4 Schneefangzaunaufstellung 11.400 m<br />

ThürVgG)<br />

– Erklärung Bietergemeinschaft (bei Vorliegen)<br />

Bei Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer sind folgende<br />

Erklärungen abzugeben:<br />

– Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von<br />

Leistungen auf NU<br />

– Erklärung des Nachunternehmers<br />

– Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit<br />

(§ 12 ThürVgG)<br />

– Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-<br />

Kernarbeitsnormen (§ 12 ThürVgG)<br />

Die entsprechenden Vordrucke zu Nr. 11.2. sind bei der unter Pkt. 8 genannten<br />

Stelle anzufordern.<br />

12. Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe:<br />

30.08.2013<br />

gez. Gießmann <strong>Gotha</strong>, 24.06.2013<br />

Landrat<br />

Ausschreibungen<br />

5. Nebenangebote sind nicht zugelassen.<br />

6. Vergabe nach Losen:<br />

Angebote sind möglich für ein Los oder mehrere Lose.<br />

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Leistungen gesamt<br />

oder getrennt nach Losen zu vergeben.<br />

7. Ausführungsfrist: Leistungszeit <strong>vom</strong> 01.10.2013 – 30.04.2014<br />

01.10.2014 – 30.04.2015<br />

8. Auskünfte erteilt:<br />

Ort: Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Amt für Gebäude- und Straßenmanagement<br />

18.-März-Str. 50<br />

99867 <strong>Gotha</strong><br />

Telefon: (03621) 214 242<br />

Telefax: (03621) 214 268<br />

9. Abgabe der Teilnahmeanträge bis: 09.08.2013, 10.00 Uhr<br />

Im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag für<br />

Winterdienstleistungen auf den Kreisstraßen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong>“<br />

Anschrift an die die Teilnahmeanträge zu richten sind: siehe Punkt 8<br />

10. Zahlungsbedingungen: gemäß § 17 VOL/B<br />

11. Mit der Abgabe der Teilnahmeanträge sind folgende Unterlagen<br />

beizufügen:<br />

11.1. – Nachweis der notwendigen fachlichen Vorraussetzungen<br />

sowie der Besitz der Technik, die den Forderungen der ausgeschriebenen<br />

Leistung entspricht.<br />

– Nachzuweisende Eignungskriterien sind die technische<br />

Ausstattung der Schubfahrzeuge mit Räum- und Streutechnik<br />

für die Ausbringung von FS 30, rationelle und wirtschaftliche<br />

Ausführung, ökologischer Winterdienst, Fachkunde,<br />

Zuverlässigkeit, entsprechende personelle Ausstattung und<br />

Leistungsfähigkeit des Bieters.<br />

– Referenzen zu vergleichbaren Leistungen in den letzten drei<br />

Jahren<br />

11.2. – Eigenerklärung gemäß VOL/A<br />

– igenerklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10<br />

ThürVgG)<br />

– Eigenerklärung Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 11<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong><br />

Öffentliche Ausschreibung (VOL/A)<br />

1. Öffentlicher Auftraggeber:<br />

Name: <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>, Der Landrat<br />

Straße: 18.-März-Str. 50<br />

Ort: 99867 <strong>Gotha</strong><br />

2. Einreichungsform für Teilnahmeanträge oder Angebote (Postweg<br />

oder direkte Abgabe): schriftlich<br />

3. Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach § 3 Abs. 2 VOL/A<br />

4. Art, Ort und Umfang der Leistungen:<br />

Lieferung eines Einsatzleitwagens 1 (ELW 1) nach DIN EN 1846 und<br />

DIN 14507-2 inkl. Auf-, Aus- und Einbauten.<br />

Spezielle Bordausstattung Katastrophenschutz<br />

Lieferort: <strong>Gotha</strong><br />

5. Nebenangebote sind nicht zugelassen.<br />

6. Ausführungsfrist: 50. KW 2013<br />

7. Anforderung der Vergabeunterlagen/ Auskünfte erteilt:<br />

Ort: Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst<br />

Herr Karstedt<br />

18.-März-Str. 50<br />

99867 <strong>Gotha</strong><br />

Telefon: (03621) 214 527<br />

Telefax: (03621) 214 587<br />

Anforderung: schriftlich, unter Vorlage des Einzahlungsbeleges für den<br />

Kostenersatz der Verdingungsunterlagen.<br />

8. Höhe des Kostenersatzes für die Verdingungsunterlagen:<br />

Kostenpauschale für die Verdingungsunterlagen: 5,00 E<br />

Erstattung:<br />

nein<br />

Verwendungszweck: 1.14000.93510 / ELW 1<br />

Empfänger:<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Bank:<br />

Kreissparkasse <strong>Gotha</strong><br />

BLZ: 820 520 20<br />

Konto-Nr.: 750 100 001


Seite 12<br />

Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />

Ausschreibungen<br />

9. Angebotsabgabe: bis: 20.08.2013, 14:00 Uhr<br />

Im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot für ELW 1.“<br />

Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: siehe Punkt 7.<br />

10. Zahlungsbedingungen: gemäß § 17 VOL/B<br />

11. Mit der Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />

– Eigenerklärung gemäß VOL/A<br />

– Eigenerklärung zur Tariftreue u. Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG)<br />

– Eigenerklärung Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 11<br />

ThürVgG)<br />

– Erklärung Bietergemeinschaft<br />

– Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen, sind folgende<br />

Erklärungen dem Angebot beizulegen:<br />

– Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von<br />

Leistungen auf NU<br />

– Erklärung des Nachunternehmers<br />

– Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§<br />

12 ThürVgG)<br />

– Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen<br />

(§ 12 ThürVgG)<br />

12. Bindefrist: 31.12.2013<br />

13. Hinweise:<br />

Die Bieter werden gemäß den Bestimmungen des § 19 Abs. 1 Thüringer<br />

Vergabegesetz (ThürVgG) über nicht berücksichtigte Angebote informiert.<br />

Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur<br />

18.-März-Str. 50 (Postversand)<br />

Eisenacher Straße 3, Zimmer 202 (Selbstabholung)<br />

99867 <strong>Gotha</strong><br />

Telefon: (03621) 214 622<br />

Telefax: (03621) 214 672<br />

Anforderung: schriftlich oder persönlich, unter Vorlage des<br />

Einzahlungsbeleges für den Kostenersatz der Verdingungsunterlagen.<br />

Auskünfte erteilt: LRA <strong>Gotha</strong><br />

Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur<br />

Herr Loitsch – Fragen nur schriftlich als Fax unter 03621/214-672<br />

8. Höhe des Kostenersatzes für die Verdingungsunterlagen:<br />

Kostenpauschale für die Verdingungsunterlagen: 5,00 € zzgl. 2,00 € bei<br />

Postversand<br />

Erstattung:<br />

nein<br />

Verwendungszweck: 01.20000.15000 – EFRE-157-02-13 RS-GYM-FS<br />

Empfänger:<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Bank:<br />

Kreissparkasse <strong>Gotha</strong><br />

BLZ: 820 520 20<br />

Konto-Nr.: 750 100 001<br />

9. Angebotsabgabe bis: 23.08.2013, 12:00 Uhr<br />

Im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot für EFRE-<br />

157-02-13“<br />

Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: siehe Punkt 7.<br />

14. Beanstandung der Vergabe:<br />

Die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften können nach § 19 Abs. 2<br />

ThürVgG beim Auftraggeber/ Ausschreibenden (siehe Pkt. 7) vor Ablauf<br />

der Frist aus § 19 Abs. 1 ThürVgG beanstandet werden. Auf die<br />

Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.<br />

gez. Gießmann <strong>Gotha</strong>, 26.06.2013<br />

Landrat<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong><br />

Öffentliche Ausschreibung (VOL/A)<br />

1. Öffentlicher Auftraggeber:<br />

Name: <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>, Der Landrat<br />

Straße: 18.-März-Str. 50<br />

Ort: 99867 <strong>Gotha</strong><br />

2. Einreichungsform für Teilnahmeanträge oder Angebote (Postweg<br />

oder direkte Abgabe): schriftlich<br />

3. Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach § 3 Abs. 2 VOL/A,<br />

Vergabe in Losen ist nicht vorgesehen<br />

4. Art, Ort und Umfang der Leistungen: EFRE-157-02-13<br />

Lieferung von Computertechnik an 8 Regelschulen-Gymnasien-<br />

Förderschulen<br />

Ausstattung der Schulen in Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />

Lieferung entsprechend der Lieferliste gemäß den Vergabeunterlagen,<br />

Angebotsvordruck und Vertragsunterlagen<br />

5. Nebenangebote sind zugelassen/nicht zugelassen/nur in<br />

Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.<br />

6. Ausführungsfrist: KW 43-45<br />

7. Anforderung der Vergabeunterlagen:<br />

Ort: Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

10. Zahlungsbedingungen: gemäß § 17 VOL/B<br />

11. Mit der Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />

– Eigenerklärung gemäß VOL/A<br />

– Eigenerklärung zur Tariftreue u. Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG)<br />

– Eigenerklärung Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 11<br />

ThürVgG)<br />

– Referenzliste<br />

12. Bindefrist: 01.10.2013<br />

13. Zuschlagskriterien:<br />

Wirtschaftlichkeit, Preis, Service, Betreuung vor Ort, Funktionalität im<br />

Schulbetrieb<br />

14. Hinweise:<br />

Die Bieter werden gemäß den Bestimmungen des § 19 Abs. 1 Thüringer<br />

Vergabegesetz (ThürVgG) über nicht berücksichtigte Angebote informiert.<br />

15. Beanstandung der Vergabe:<br />

Die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften können nach § 19 Abs. 2<br />

ThürVgG beim Auftraggeber/ Ausschreibenden (siehe Pkt. 7) vor Ablauf<br />

der Frist aus § 19 Abs. 1 ThürVgG beanstandet werden. Auf die<br />

Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.<br />

gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 03.07.2013<br />

Gießmann<br />

Landrat<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong><br />

Öffentliche Ausschreibung (VOL/A)<br />

1. Öffentlicher Auftraggeber:<br />

Name: <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>, Der Landrat<br />

Straße: 18.-März-Str. 50<br />

Ort: 99867 <strong>Gotha</strong>


Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />

Seite 13<br />

2. Einreichungsform für Teilnahmeanträge oder Angebote (Postweg<br />

oder direkte Abgabe): schriftlich<br />

3. Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach § 3 Abs. 2 VOL/A,<br />

Vergabe in Losen<br />

4. Art, Ort und Umfang der Leistungen: EFRE-156-01-13<br />

Lieferung von Computertechnik an 2 Berufsschulen<br />

Ausstattung der Schulen in Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />

Lieferung entsprechend der Lieferliste gemäß den Vergabeunterlagen,<br />

Angebotsvordruck und Vertragsunterlagen<br />

Aufteilung in Lose: Los 1: Server GTBS<br />

Los 2: PC-Kabinette<br />

5. Nebenangebote sind zugelassen/nicht zugelassen/nur in<br />

Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.<br />

6. Ausführungsfrist: KW 43-45<br />

7. Anforderung der Vergabeunterlagen:<br />

Ort: Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur<br />

18.-März-Str. 50 (Postversand)<br />

Eisenacher Straße 3, Zimmer 202 (Selbstabholung)<br />

99867 <strong>Gotha</strong><br />

Telefon: (03621) 214 622<br />

Telefax: (03621) 214 672<br />

Anforderung: schriftlich oder persönlich, unter Vorlage des<br />

Einzahlungsbeleges für den Kostenersatz der Verdingungsunterlagen.<br />

Auskünfte erteilt: LRA <strong>Gotha</strong><br />

Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur<br />

Herr Loitsch – Fragen nur schriftlich als Fax unter 03621/214-672<br />

15. Beanstandung der Vergabe:<br />

Die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften können nach § 19 Abs. 2<br />

ThürVgG beim Auftraggeber/ Ausschreibenden (siehe Pkt. 7) vor Ablauf<br />

der Frist aus § 19 Abs. 1 ThürVgG beanstandet werden. Auf die<br />

Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.<br />

gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 03.07.2013<br />

Gießmann<br />

Landrat<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong><br />

Öffentliche Ausschreibung (VOL/A)<br />

1. Öffentlicher Auftraggeber:<br />

Name: <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>, Der Landrat<br />

Straße: 18.-März-Str. 50<br />

Ort: 99867 <strong>Gotha</strong><br />

2. Einreichungsform für Teilnahmeanträge oder Angebote (Postweg<br />

oder direkte Abgabe): schriftlich<br />

3. Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach § 3 Abs. 2 VOL/A,<br />

4. Art, Ort und Umfang der Leistungen: A2013-04-07<br />

Lieferung von Computertechnik Verwaltungs-PC<br />

Ausstattung der Schulen in Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />

Lieferung entsprechend der Lieferliste gemäß den Vergabeunterlagen,<br />

Angebotsvordruck und Vertragsunterlagen<br />

5. Nebenangebote sind zugelassen/nicht zugelassen/nur in<br />

Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.<br />

Ausschreibungen<br />

8. Höhe des Kostenersatzes für die Verdingungsunterlagen:<br />

Kostenpauschale für die Verdingungsunterlagen: 5,00 € zzgl. 2,00 € bei<br />

Postversand<br />

Erstattung:<br />

nein<br />

Verwendungszweck: 01.20000.15000 – EFRE-156-01-13 BS<br />

Empfänger:<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Bank:<br />

Kreissparkasse <strong>Gotha</strong><br />

BLZ: 820 520 20<br />

Konto-Nr.: 750 100 001<br />

9. Angebotsabgabe bis: 23.08.2013, 12:00 Uhr<br />

Im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot für<br />

EFRE-156-01-13“<br />

Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: siehe Punkt 7.<br />

10. Zahlungsbedingungen: gemäß § 17 VOL/B<br />

11. Mit der Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />

– Eigenerklärung gemäß VOL/A<br />

– Eigenerklärung zur Tariftreue u. Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG)<br />

– Eigenerklärung Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 11<br />

ThürVgG)<br />

– Referenzliste<br />

12. Bindefrist: 01.10.2013<br />

13. Zuschlagskriterien: Wirtschaftlichkeit, Preis, Service, Betreuung vor<br />

Ort, Funktionalität im Schulbetrieb<br />

14. Hinweise:<br />

Die Bieter werden gemäß den Bestimmungen des § 19 Abs. 1 Thüringer<br />

Vergabegesetz (ThürVgG) über nicht berücksichtigte Angebote<br />

informiert.<br />

6. Ausführungsfrist: KW 43-45<br />

7. Anforderung der Vergabeunterlagen:<br />

Ort: Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur<br />

18.-März-Str. 50 (Postversand)<br />

Eisenacher Straße 3, Zimmer 202 (Selbstabholung)<br />

99867 <strong>Gotha</strong><br />

Telefon: (03621) 214 622<br />

Telefax: (03621) 214 672<br />

Anforderung: schriftlich oder persönlich, unter Vorlage des<br />

Einzahlungsbeleges für den Kostenersatz der Verdingungsunterlagen.<br />

Auskünfte erteilt: LRA <strong>Gotha</strong><br />

Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur<br />

Herr Loitsch – Fragen nur schriftlich als Fax unter 03621/ 214-672<br />

8. Höhe des Kostenersatzes für die Verdingungsunterlagen:<br />

Kostenpauschale für die Verdingungsunterlagen: 5,00 € zzgl. 2,00 € bei<br />

Postversand<br />

Erstattung:<br />

nein<br />

Verwendungszweck: 01.20000.15000 – A2013-04-07<br />

Empfänger:<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Bank:<br />

Kreissparkasse <strong>Gotha</strong><br />

BLZ: 820 520 20<br />

Konto-Nr.: 750 100 001<br />

9. Angebotsabgabe bis: 23.08.2013, 12:00 Uhr<br />

Im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot für<br />

A2013-04-07“<br />

Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: siehe Punkt 7.<br />

10. Zahlungsbedingungen: gemäß § 17 VOL/B


Seite 14<br />

Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />

Ausschreibungen<br />

11. Mit der Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />

– Eigenerklärung gemäß VOL/A<br />

– Eigenerklärung zur Tariftreue u. Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG)<br />

– Eigenerklärung Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 11<br />

ThürVgG)<br />

– Referenzliste<br />

12. Bindefrist: 01.10.2013<br />

13. Zuschlagskriterien:<br />

Wirtschaftlichkeit, Preis, Service, Betreuung vor Ort, Funktionalität im<br />

Schulbetrieb<br />

14. Hinweise:<br />

Die Bieter werden gemäß den Bestimmungen VOL/A über nicht berücksichtigte<br />

Angebote informiert.<br />

15. Vergabeprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt<br />

Referat 250 – Vergabeangelegenheiten<br />

Weimarplatz 4, 99423 Weimar<br />

gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 03.07.2013<br />

Gießmann<br />

Landrat<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong><br />

ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG<br />

NACH VOB/A<br />

a) Öffentlicher Auftraggeber<br />

Name: <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>, Der Landrat<br />

Straße: 18.-März-Straße 50 PLZ/Ort: 99867 <strong>Gotha</strong><br />

Telefon: 03621/214-242 Telefax: 03621/214-410<br />

ca. 12.600 m²<br />

ca. 3.200 t<br />

ca. 4.200 m²<br />

ca. 2.000 m³<br />

ca.5.200 lfdm<br />

ca. 5.200 m<br />

g) Planungsleistungen: entfällt<br />

h) Unterteilung in Lose: nein<br />

i) Ausführungsfristen: 09/2013 – 06/2014<br />

Asphalttragschicht, d = 8 cm<br />

Asphalttragschicht als Profilausgleich<br />

Asphalttragschicht, d = 10 cm<br />

Frostschutzschicht, d = 34 cm<br />

Bankett, b = 75 cm<br />

Grabenprofilierung<br />

j) Nebenangebote: sind nicht zugelassen<br />

k) Anforderung der Vergabeunterlagen<br />

Ort: Ingenieurbüro Oppermann GmbH <strong>Gotha</strong><br />

Gartenstraße 46-50, 99867 <strong>Gotha</strong><br />

Versand/Abholung ab: 24.07.13 (um Voranmeldung unter vorgenannter<br />

Adresse wird gebeten)<br />

l) Kostenbeitrag für Vergabeunterlagen<br />

Höhe der Kosten: 40,00 € Postversand: 5,00 €<br />

Zahlungsweise:<br />

Überweisung<br />

Empfänger:<br />

Oppermann GmbH <strong>Gotha</strong><br />

Kontonummer: 750 021 977<br />

BLZ, Geldinstitut:<br />

BLZ 820 520 20, Kreissparkasse <strong>Gotha</strong><br />

Verwendungszweck: K24 Friemar - Zimmernsupra<br />

Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung<br />

nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen.<br />

Die Kostenpauschale gilt für 1fache Ausfertigung, bei Anforderung in<br />

2facher Ausfertigung verdoppelt sie sich. Bei Selbstabholung entfallen<br />

die Gebühren für Postversand.<br />

In allen Kostenpauschalen sind 19% MwSt. enthalten.<br />

Bei Überweisung ist der Einzahlungsbeleg der Angebotsanforderung<br />

beizufügen.<br />

Der Betrag wird nicht zurückerstattet.<br />

b) Gewähltes Vergabeverfahren<br />

Öffentliche Ausschreibung, VOB/A<br />

d) Art des Auftrages<br />

Ausführung von Bauleistungen<br />

e) Bezeichnung des Vorhabens und Ort der Ausführung<br />

K 24 von der L 1044 über Tröchtelborn nach Friemar,<br />

Erstsanierung<br />

f) Art und Umfang der Leistung<br />

Titel 1: Abschnitt Friemar – Tröchtelborn<br />

ca. 2.500 m³<br />

Bodenaushub<br />

ca. 1.100 m³<br />

Bodeneinbau<br />

ca. 3.800 m²<br />

Asphaltaufbruch<br />

ca. 100 Stck<br />

Bäume fällen<br />

ca. 11.700 m²<br />

Asphaltdeckschicht<br />

ca. 10.500 m²<br />

Asphalttragschicht, d = 8 cm<br />

ca. 2.800 t<br />

Asphalttragschicht als Profilausgleich<br />

ca. 3.200 m²<br />

Asphalttragschicht, d = 10 cm<br />

ca. 1.500 m³<br />

Frostschutzschicht, d = 34 cm<br />

ca. 4.500 lfdm<br />

Bankett, b = 75 cm<br />

ca. 4.200 m<br />

Grabenprofilierung<br />

Titel 2: Abschnitt Tröchtelborn – Zimmernsupra<br />

ca. 4.000 m³<br />

Bodenaushub<br />

ca. 1.300 m³<br />

Bodeneinbau<br />

ca. 4.400 m²<br />

Asphaltaufbruch<br />

ca. 20 Stck<br />

Bäume fällen<br />

ca. 13.700 m²<br />

Asphaltdeckschicht<br />

n) Frist für den Eingang der Angebote<br />

13.08.2013, 11:00 Uhr<br />

o) Anschrift, an die Angebote zu richten sind<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong>, Amt für Gebäude- und Straßenmanagement,<br />

18.-März-Straße 50, 99867 <strong>Gotha</strong><br />

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen<br />

deutsch<br />

q) Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote<br />

13.08.2013, 11:00 Uhr<br />

beim Landratsamt <strong>Gotha</strong>, 18.-März-Straße (Haupthaus Zimmer 247),<br />

99867 <strong>Gotha</strong><br />

Bei der Eröffnung der Angebote dürfen nur Bieter und bevollmächtigte<br />

Vertreter der Bieter anwesend sein.<br />

r) Geforderte Sicherheiten<br />

Der Auftraggeber behält sich vor, Sicherheitsleistungen für<br />

Vertragserfüllungen in Höhe von 5% der Auftragssumme und für<br />

Mängelansprüche in Höhe von 3% der Abrechnungssumme zu fordern,<br />

sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer<br />

beträgt. Bei Sicherheitsleistungen durch Bürgschaften sind diese über<br />

ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes Kreditinstitut oder<br />

zugelassenen Kreditversicherer nachzuweisen.<br />

Die Gewährleistungszeit beträgt 4 Jahre.<br />

t) Rechtsform der Bietergemeinschaften<br />

Selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter


Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />

Seite 15<br />

u) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung der Bieter<br />

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch<br />

den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von<br />

Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von<br />

Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen<br />

Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung<br />

für die Präqualifikation erfüllen.<br />

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung<br />

mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur<br />

Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die<br />

Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben,<br />

es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem<br />

Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen<br />

in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen<br />

(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.<br />

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen<br />

(auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der<br />

„Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger<br />

Stellen zu bestätigen.<br />

Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich. Es liegt<br />

den Verdingungsunterlagen bei.<br />

Zum Nachweis der Einhaltung d. Regelung d. Thür.VgG §§ 10, 11, 12, 15,<br />

17, 18 sind die Formblätter im Rahmen d. Angebotsabgabe <strong>vom</strong> AN und<br />

den Nachunternehmern auszufüllen, zu unterzeichnen und vorzulegen.<br />

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende<br />

Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Nachweis<br />

der Haftpflichtversicherung, Nachweis der Krankenkasse,<br />

v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 13.09.2013<br />

w) Nachprüfstelle bei Verstößen gegen Vergabebestimmungen<br />

Nachprüfung behaupteter Verstöße<br />

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)<br />

Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250<br />

Vergabekammer, Weimarplatz 4, 99423 Weimar<br />

gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 05.07.2013<br />

Gießmann<br />

Landrat<br />

1.000 m³ Bodenauftrag herstellen<br />

1.200 m³ Frostschutzschicht liefern/einbauen<br />

2.500 t Profilausgleich<br />

8.000 m² ATS herstellen, d = 12 cm<br />

8.000 m² AFB herstellen, d = 4 cm<br />

1.200 m Mulden/Gräben herstellen<br />

2.500 m² Bankette herstellen<br />

50 m Durchlässe DN 300-500 herstellen<br />

2. Bauabschnitt: Ortslage Wangenheim<br />

1.200 m³ Bodenabtrag herstellen<br />

500 m³ Bodenauftrag herstellen<br />

600 m³ Frostschutzschicht liefern/einbauen<br />

1.700 t Profilausgleich<br />

11.500 m² ATS herstellen, d = 12cm<br />

11.500 m² AFB herstellen, d = 4cm<br />

1.000 m Mulden/Gräben herstellen<br />

1.800 m² Bankette herstellen<br />

25 m Durchlässe DN 300-500 herstellen<br />

43 Stck. Straßenabläufe liefern/einbauen<br />

270 m Straßenentwässerungsleitung DN<br />

150-200<br />

3. Bauabschnitt: Ortsausgang Goldbach bis Ortslage<br />

Wangenheim<br />

3.800 m³ Bodenabtrag herstellen<br />

1.800 m³ Bodenauftrag herstellen<br />

1.700 m³ Frostschutzschicht liefern/einbauen<br />

4.300 t Profilausgleich<br />

12.800 m² ATS herstellen, d = 12 cm<br />

12.800 m² AFB herstellen, d = 4cm<br />

1.750 m Mulden/Gräben herstellen<br />

4.100 m² Bankette herstellen<br />

170 m Durchlässe DN 300-500 herstellen<br />

Titel 3: Sanierung Brücke in OL Wangenheim<br />

80 m² Abtrag Fahrbahnoberflächen<br />

25 m² Sanierung Betonfläche Brücke<br />

55 m² Abdichtung herstellen<br />

20 m Geländer erneuern<br />

g) Erbringen von Planungsleistungen: Nein<br />

Zweck der Bauleistung: Straßenerneuerung, Straßenentwässerung<br />

und Brückensanierung<br />

Ausschreibungen<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong><br />

Öffentliche Ausschreibung<br />

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):<br />

Name: <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>, Der Landrat<br />

Straße: 18.-März-Straße 50<br />

PLZ, Ort: 99867 <strong>Gotha</strong><br />

Telefon: 03621 - 214253<br />

Telefax: 03621 - 214410<br />

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A<br />

d) Art des Auftrages: Ausführung von Bauleistungen<br />

e) Ort der Ausführung: K7 von Goldbach bis Kreisgrenze Wartburgkreis<br />

(bei Tüngeda) – Erstsanierung<br />

f) Art und Umfang der Leistung:<br />

Titel 1: Allgemeine Leistungen – Baustelleneinrichtung/<br />

Verkehrssicherung<br />

Titel 2: Fahrbahnsanierung<br />

1. Bauabschnitt: Ortsausgang Wangenheim bis Kreisgrenze<br />

Wartburgkreis<br />

2.600 m³ Bodenabtrag herstellen, davon<br />

1.500 m³ Entsorgung gefährlicher Abfall<br />

h) Aufteilung in Lose: Nein<br />

i) Ausführungsfristen:<br />

Fertigstellung der Leistung bis: 31.10.2014<br />

Dauer der Leistung:<br />

48 Wochen<br />

Beginn der Ausführung: 16.09.2013<br />

j) Nebenangebote: nicht zugelassen<br />

k) Anforderung der Vergabeunterlagen:<br />

INGENIEURBÜRO BOLLER,<br />

Reitenbergweg 17<br />

99894 Leinatal, OT Leina<br />

Fax: 03622 – 901592<br />

E-Mail: info@ibboller.de<br />

l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform:<br />

Höhe des Entgelts: 90,00 €<br />

Zahlungsweise:<br />

Banküberweisung<br />

Empfänger:<br />

INGENIEURBÜRO BOLLER<br />

Kontonummer: 254 390 8<br />

BLZ, Geldinstitut:<br />

820 700 24, Deutsche Bank <strong>Gotha</strong><br />

Verw.-Zweck:<br />

12-21 Erneuerung K7<br />

Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung<br />

nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen.


Ausschreibungen<br />

Seite 16<br />

Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn<br />

– auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde<br />

– gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief,<br />

per Fax, oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse)<br />

bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,<br />

– das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.<br />

– Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.<br />

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong>, Amt für Gebäude- und Straßenmanagement,<br />

18.-März-Straße 50, 99867 <strong>Gotha</strong><br />

q) Angebotseröffnung: am 13.08.2013, um 11:00 Uhr<br />

Ort: LRA <strong>Gotha</strong>, Amt für Gebäude- und Straßenmanagement,<br />

DG Beratungsraum, Emminghausstraße 8, 99867 <strong>Gotha</strong><br />

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:<br />

Bieter und ihre Bevollmächtigten<br />

r) geforderte Sicherheiten: 5% Vertragserfüllungsbürgschaft und 3%<br />

Gewährleistungsbürgschaft s. Vergabeunterlagen<br />

t) Rechtsform der Bietergemeinschaften:<br />

selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter<br />

u) Nachweise zur Eignung:<br />

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch<br />

den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von<br />

Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von<br />

Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen<br />

Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung<br />

für die Präqualifikation erfüllen.<br />

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung<br />

mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur<br />

Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die<br />

Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben,<br />

es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem<br />

Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen<br />

in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen<br />

(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.<br />

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen<br />

(auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der<br />

„Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger<br />

Stellen zu bestätigen.<br />

Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich. Es liegt<br />

den Verdingungsunterlagen bei. Zum Nachweis der Einhaltung<br />

d. Regelung d. Thür.VgG §§ 10, 11, 12, 15, 17, 18 sind die Formblätter<br />

im Rahmen d. Angebotsabgabe <strong>vom</strong> AN und den Nachunternehmern<br />

auszufüllen, zu unterzeichnen und vorzulegen.<br />

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende<br />

Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:<br />

Nachweis der Haftpflichtversicherung, Nachweis der Krankenkasse,<br />

v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 13.09.2013<br />

w) Nachprüfung behaupteter Verstöße<br />

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)<br />

Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250<br />

Vergabekammer, Weimarplatz 4, 99423 Weimar<br />

Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong><br />

Öffentliche Ausschreibung (VOL/A)<br />

1. Öffentlicher Auftraggeber:<br />

Name: <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>, Der Landrat<br />

Straße: 18.-März-Str. 50<br />

Ort: 99867 <strong>Gotha</strong><br />

2. Einreichungsform für Teilnahmeanträge oder Angebote (Postweg<br />

oder direkte Abgabe): schriftlich<br />

3. Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach § 3 Abs. 2 VOL/A,<br />

Vergabe in Losen ist nicht vorgesehen<br />

4. Art, Ort und Umfang der Leistungen:<br />

Lieferung, Montage und Anschluss eines CNC-gesteuerten<br />

Holzbearbeitungszentrums und eines Absaugaggregats mit<br />

Grundeinweisung für den berufsfeldbezogenen Unterricht mit den<br />

Lerninhalten in den Ausbildungsberufen Tischler/-in, Holzfachwerker/-in,<br />

Holzmechaniker/-in und Holzbearbeitungsmechaniker/-in<br />

einschließlich aller erforderlichen Komponenten.<br />

Lieferung gemäß den Vergabeunterlagen, Angebotsvordruck und<br />

Vertragsunterlagen<br />

5. Nebenangebote sind nicht zugelassen<br />

6. Ausführungsfrist: 25.11.2013 bis 06.12.2013<br />

7. Anforderung der Vergabeunterlagen:<br />

Ort: Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur<br />

18.-März-Str. 50 (Postversand)<br />

Eisenacher Straße 3 (Selbstabholung)<br />

99867 <strong>Gotha</strong><br />

Telefon: (03621) 214 622<br />

Telefax: (03621) 214 672<br />

Anforderung: schriftlich oder persönlich, unter Vorlage des<br />

Einzahlungsbeleges für den Kostenersatz der Vergabeunterlagen.<br />

Auskünfte erteilt: LRA <strong>Gotha</strong>, Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport<br />

und Kultur<br />

Herr Model – Fragen nur schriftlich als Fax unter<br />

03621/214-672<br />

8. Höhe des Kostenersatzes für die Verdingungsunterlagen:<br />

Kostenpauschale für die Verdingungsunterlagen: 5,00 € zzgl. 2,00 €<br />

bei Postversand<br />

Erstattung: nein<br />

Verwendungszweck: 01.20000.15000 – CNC – Holzbearbeitungszentrum<br />

Empfänger: Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Bank:<br />

Kreissparkasse <strong>Gotha</strong><br />

BLZ: 820 520 20<br />

Konto-Nr.: 750 100 001<br />

9. Angebotsabgabe bis: 30.08.2013 um 12.00 Uhr<br />

Im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot für CNC -<br />

Holzbearbeitungszentrum“<br />

Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: siehe Punkt 7.<br />

10. Zahlungsbedingungen: gemäß § 17 VOL/B<br />

gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 05.07.2013<br />

Gießmann<br />

Landrat<br />

11. Mit der Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />

– Eigenerklärung gemäß VOL/A<br />

– Eigenerklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG)<br />

– Eigenerklärung Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 11<br />

ThürVgG)<br />

– Referenzliste


Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />

Seite 17<br />

12. Bindefrist: 21.09.2013<br />

13. Zuschlagskriterien:<br />

Wirtschaftlichkeit, Preis, Service, Betreuung vor Ort, Funktionalität im<br />

Schulbetrieb<br />

14. Hinweise:<br />

Die Bieter werden gemäß den Bestimmungen des § 19 Abs. 1 Thüringer<br />

Vergabegesetz (ThürVgG) über nicht berücksichtigte Angebote informiert.<br />

15. Beanstandung der Vergabe:<br />

Die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften können nach § 19 Abs. 2<br />

ThürVgG beim Auftraggeber/ Ausschreibenden (siehe Pkt. 7) vor Ablauf<br />

der Frist aus § 19 Abs. 1 ThürVgG beanstandet werden. Auf die<br />

Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.<br />

gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 03.07.2013<br />

Gießmann<br />

Landrat<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong><br />

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A<br />

a) Öffentlicher Auftraggeber:<br />

Name: <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>, Der Landrat<br />

Straße: 18.März-Str. 50<br />

PLZ/Ort: 99867 <strong>Gotha</strong><br />

Telefon: 03621/ 214 610<br />

Telefax: 03621/ 214 410<br />

b) Gewähltes Vergabeverfahren:<br />

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A<br />

c) Auftragsvergabe auf elektronischem Weg: entfällt<br />

d) Art des Auftrages: Ausführung von Bauleistungen<br />

e) Bezeichnung des Vorhabens und Ort der Ausführung:<br />

Projekt (KBZ.): Brandschutzmaßn. Gymnasium Gleichense Ohrdruf<br />

Bauvorhaben/ Brandschutzmaßnahmen Staatliches Gymnasium<br />

Baustelle:<br />

„Gleichense“, Trinitatisstraße 2, 99885 Ohrdruf<br />

f) Art und Umfang der Leistung:<br />

A) Ausschreibung 01: Alu-Glas-Rauchschutzelement und Innentüren<br />

(1.BA 2013)<br />

2 St. Alu-Glas-Rauchschutztüren (innen), zweiflügelig, 3 St. Alu-Glas-<br />

Rauchschutzelement mit je 2 St. Alu-Glas-Rauchschutztüren, einflügelig,<br />

pulverbeschichtet, mit Obentürschließer und elektromagnetischer<br />

Offenhaltung, 3 St. kombinierte Brandschutz- Rauchschutztüren aus<br />

Holzwerkstoffen mit Stahl-Umfassungszarge incl. Abbruch vorh. Türen<br />

B) Ausschreibung 02: Malerarbeiten<br />

Anstrich 3 St. Stahl-Umfassungszarge, Überholungsanstrich von Teilbereichen<br />

Wände/Decken<br />

C) Ausschreibung 03: Elektroinstallation<br />

Umbau und Demontage von Bestandsinstallation, Kabelverlegung für<br />

Brandschutztüren (230 m), Anschlüsse an Brandschutztüren und<br />

Peripherie (Rauchmelder, Taster, Magnete), Einbau diverser Verlegesysteme,<br />

Herstellen und Verschließen von 10 St. Durchbrüchen, erstellen<br />

Revisionsunterlagen<br />

g) Planungsleistungen: entfällt<br />

h) Unterteilung in Lose:<br />

Eine nochmalige Unterteilung der Ausschreibungen A bis C in Lose ist<br />

nicht vorgesehen.<br />

i) Ausführungsfristen:<br />

A) Ausschreibung 01: Herstellung Türen 16.09.2013- 25.10.2013<br />

Einbau Türen 28.10.2013- 01.11.2013<br />

B) Ausschreibung 02: 28.10.2013- 08.11.2013<br />

C) Ausschreibung 03: 21.10.2013- 05.11.2013<br />

j) Nebenangebote: sind zugelassen<br />

k) Anforderung der Vergabeunterlagen:<br />

Ausschreibung 01, 02:<br />

Ort: rp <strong>Gotha</strong> GmbH, Schwabhäuser Straße 18, 99867 <strong>Gotha</strong><br />

Telefon: 03621/226732, Telefax: 03621/2269966<br />

E-Mail: info@rp-gotha.de<br />

Ausschreibung 03:<br />

Ort: Ingenierbüro RAWE, Hospitalgasse 6, 99867 <strong>Gotha</strong><br />

Telefon: 03621/ 5076021<br />

E-Mail: rw@ibrawe.de<br />

Versand/Abholung ab: 25.07.2013 (Bei Selbstabholung wird um<br />

Voranmeldung unter vorgenannten Adressen gebeten.)<br />

l) Kostenbeitrag für Vergabeunterlagen:<br />

A) Ausschreibung 01: Kostenpauschale 9,00 € zzgl. 3,00 e bei<br />

Postversand<br />

B) Ausschreibung 02: Kostenpauschale 9,00 € zzgl. 3,00 e bei<br />

Postversand<br />

C) Ausschreibung 03: Kostenpauschale 9,00 e zzgl. 3,00 e bei<br />

Postversand<br />

Die Kostenpauschale gilt für die 1-fache Ausfertigung, bei Anforderung<br />

in 2-facher Ausfertigung verdoppelt sie sich. Bei Selbstabholung entfallen<br />

die Gebühren für Postversand.<br />

Der Versand der Leistungsbeschreibung als Datei im GAEB 83- Format<br />

erfolgt per E-Mail. Hierzu ist bei Anforderung eine E-Mail Adresse anzugeben.<br />

In allen Kostenpauschalen sind 19 % MWST enthalten.<br />

Zahlung der Kostenpauschale an:<br />

Ausschreibung 01,02:<br />

rp <strong>Gotha</strong> GmbH, Schwabhäuser Str. 18, 99867 <strong>Gotha</strong>,<br />

Konto-Nr. 257 167 700, Deutsche Bank AG, BLZ 820 700 24<br />

Verwendungszweck: Gymnasium Ohrdruf- Ausschreibung 01, 02<br />

Ausschreibung 03:<br />

IB RAWE, Hospitalgasse 6, 99867 <strong>Gotha</strong>,<br />

Konto-Nr. 101 614 5946, Deutsche Kreditbank (DKB), BLZ 120 300 00<br />

Verwendungszweck: Gymnasium Ohrdruf – Ausschreibung 03<br />

Elektroarbeiten<br />

Bei Überweisung ist der Einzahlungsbeleg der Angebotsanforderung<br />

beizufügen, Versand erfolgt erst nach Zahlungseingang. Der Betrag<br />

wird nicht zurückerstattet.<br />

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong>, 18.März-Str. 50, 99867 <strong>Gotha</strong><br />

Die Unterlagen müssen verschlossen mit dem Vermerk – ANGEBOT –<br />

versehen sein.<br />

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch<br />

q) Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote:<br />

A) Ausschreibung 01: 27.08.2013, 10.00 Uhr<br />

B) Ausschreibung 02: 27.08.2013, 10.10 Uhr<br />

C) Ausschreibung 03: 27.08.2013, 10.20 Uhr<br />

beim Landratsamt <strong>Gotha</strong>, Hoch- und Tiefbauamt, Emminghausstraße 8<br />

(Beratungsraum Dachgeschoss), 99867 <strong>Gotha</strong>.<br />

Bei der Eröffnung der Angebote dürfen nur Bieter und bevollmächtigte<br />

Vertreter der Bieter anwesend sein.<br />

Ausschreibungen


Seite 18<br />

Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />

Ausschreibungen<br />

r) Geforderte Sicherheiten:<br />

Der Auftraggeber behält sich vor, Sicherheitsleistungen für Vertragserfüllungen<br />

in Höhe von 5 % der Auftragssumme und für Mängelansprüche<br />

in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme zu fordern, sofern<br />

die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.<br />

Bei Sicherheitsleistungen durch Bürgschaften sind diese über<br />

ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes Kreditinstitut oder<br />

zugelassenen Kreditversicherer nachzuweisen.<br />

t) Bietergemeinschaften: werden entsprechend VOB/A zugelassen<br />

u) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung der Bieter:<br />

Nachweise gemäß VOB/A, § 6 Abs. 3 Nr. 2 und Nachweis, das der<br />

Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und<br />

Abgaben sowie zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den geltenden<br />

Rechtsvorschriften erfüllt hat.<br />

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch<br />

den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von<br />

Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von<br />

Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, das die vorgesehenen<br />

Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung<br />

für die Präqualifikation erfüllen.<br />

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit<br />

dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“<br />

vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen<br />

auf Verlangen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben,<br />

es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall<br />

reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in<br />

der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen<br />

(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.<br />

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch<br />

die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur<br />

Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.<br />

v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist<br />

A) Ausschreibung 01: 24.09.2013<br />

B) Ausschreibung 02: 24.09.2013<br />

C) Ausschreibung 03: 24.09.2013<br />

w) Nachprüfstelle bei Verstößen gegen Vergabebestimmungen:<br />

Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Weimarplatz 4,<br />

99423 Weimar<br />

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und<br />

Entschlüsselung der Unterlagen: entfällt<br />

d) Art des Auftrages: Landschaftsbauarbeiten<br />

e) Ort der Ausführung: Gemeinde Schwabhausen<br />

f) Art und Umfang der Leistungen:<br />

Gestaltung der Außenanlagen Dorfanger in Schwabhausen,<br />

Los 1 Landschaftsbauarbeiten<br />

ca. 190 m Bordstein abbrechen<br />

ca. 50 m² Betonpflaster abbrechen<br />

ca. 140 m bituminösen Oberbau schneiden<br />

ca. 150 m² bituminöse Befestigung aufnehmen<br />

ca. 48 m³ Schottertragschicht<br />

ca. 135 m Rundbordstein<br />

ca. 105 m² Pflasterdecke<br />

ca. 130 m Pflasterstreifen 1-zeilig<br />

ca. 199 m Pflasterstreifen 2-zeilig<br />

ca. 15 m Treppenanlage<br />

ca. 16 m Hand- und Knielauf<br />

2 St. Bänke<br />

1 St Abfallkorb<br />

14 St. Baumpflanzungen<br />

ca. 45 m² Pflanzfläche<br />

1 Jahr Fertigstellungspflege<br />

2 Jahre Entwicklungspflege<br />

g) Erbringen von Planungsleistungen: nein<br />

h) Aufteilung in Lose: nein<br />

i) Ausführungsfristen: Baubeginn am 02.09.2013<br />

Bauende am 03.10.2013<br />

m) Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23.07.2013<br />

Anschrift, an die die Anträge zu richten sind:<br />

Beckert Landschaftsarchitekten<br />

Döllstädter Straße 18<br />

99869 Eschenbergen<br />

Tel.: 036258 50 656, Fax: 50655<br />

E-Mail: e.werisch@beckert-la.de<br />

gez. i. V. Marx <strong>Gotha</strong>, 10.07.2013<br />

Gießmann<br />

Landrat<br />

Erfüllende Gemeinde Günthersleben-Wechmar, Gemeinde<br />

Schwabhausen<br />

Beschränkte Ausschreibung nach<br />

Öffentlichem Teilnahmewettbewerb,<br />

VOB/A<br />

a) Auftraggeber: Erfüllende Gemeinde Günthersleben-Wechmar<br />

Gemeinde Schwabhausen<br />

Friedrich-Seitz-Weg 01<br />

99869 Günthersleben-Wechmar<br />

Tel.: 036256 852-0, Fax: 852-12<br />

E-Mail: gemeinde@wechmar-bach.de<br />

http://www.wechmar-bach.de<br />

b) Gewähltes Vergabeverfahren:<br />

Beschränkte Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb,<br />

VOB/A<br />

Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe spätestens am:<br />

25.07.2013<br />

r) geforderte Sicherheiten:<br />

– Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme<br />

– Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der<br />

Abrechnungssumme<br />

Es werden nur selbstschuldnerische Bürgschaften eines in der EU zugelassenen<br />

Kreditinstitutes bzw. Kredit- oder Kautionsversicherers zugelassen.<br />

– für alle baulichen Leistungen 4 Jahre<br />

t) Rechtsform von Bietergemeinschaften:<br />

selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter<br />

u) Nachweise zur Eignung:<br />

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch<br />

Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen<br />

(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist<br />

auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer<br />

präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.<br />

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung<br />

mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung


Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />

Seite 19<br />

zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die<br />

Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben,<br />

es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem<br />

Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen<br />

in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen geführt<br />

werden. Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind die<br />

Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage der<br />

im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen<br />

zuständiger Stellen zu bestätigen.<br />

Referenzbescheinigungen für 3 Referenzen mit dem gemäß Formblatt<br />

“Eigenerklärung zur Eignung“ geforderten Angaben sind bereits mit<br />

dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ebenfalls mit dem Teilnahme antrag<br />

vorzulegen sind die geforderten Angaben zum Personaleinsatz in den<br />

letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.<br />

Darüber hinaus hat der Bewerber zum Nachweis seiner Fachkunde<br />

Angaben gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A zu machen.<br />

v) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am: 06.09.2013<br />

w) Nachprüfstelle:<br />

Beanstandungen der beabsichtigten Vergabeentscheidung ThürVgG<br />

sind an die Vergabestelle (Anschrift siehe unter a)) zu richten.<br />

Wir weisen auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten<br />

Vergabeentscheidung nach § 19 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG),<br />

die an die Vergabestelle zu richten ist sowie auf das Verfahren im Fall<br />

der Nichtabhilfe nach § 19 Abs. 2 ThürVgG und § 19 Abs. 5 ThürVgG<br />

Kostenfolge) hin.<br />

Nachprüfstelle (§ 21 VOB/A)<br />

Thüringer Landesverwaltungsamt<br />

Vergabekammer<br />

Weimarplatz 4<br />

99423 Weimar<br />

Ausschreibungen<br />

<strong>Landkreis</strong> aktuell<br />

Vorschläge für Kulturpreis gesucht<br />

<strong>Landkreis</strong>. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> vergibt im<br />

Jahr 2013 einen Kulturpreis für hervorragende<br />

kulturelle Leistungen. Die zu würdigenden<br />

Leistungen bzw. vorgeschlagene(n) Person(en)<br />

müssen ihren Hauptwohnsitz im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Gotha</strong> sowie einen kulturellen Bezug zum<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> haben. Dieser Preis dient dazu,<br />

das kulturelle und künstlerische Engagement<br />

von Einzelpersonen, Vereinen, kulturellen<br />

Initiativen oder kommunalen Körperschaften zu<br />

würdigen.<br />

Der Preis wird insbesondere für hervorragende<br />

Leistungen auf dem Gebiet der Regionalgeschichte,<br />

der Volkskunde, der Bildenden<br />

Kunst, der Musik, der Literatur oder benachbarter<br />

künstlerischer, wissenschaftlicher oder<br />

kunsthandwerklicher Bereiche verliehen.<br />

Der Kulturpreis des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> ist mit<br />

einer Summe in Höhe von 1.500 Euro dotiert<br />

und wird am Ende des Jahres in feierlicher Form<br />

übergeben.<br />

Vorschläge mit biographischen Daten und einer<br />

ausführlichen Begründung können von<br />

Einzelpersonen, Personengruppen und kommunalen<br />

Körperschaften eingereicht werden.<br />

Einsendeschluss ist der 6. September 2013.<br />

Die Vorschläge sind an das<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur,<br />

18.-März-Straße 50<br />

99867 <strong>Gotha</strong><br />

zu richten.<br />

Die Entscheidung über die Vergabe des<br />

Kulturpreises erfolgt durch eine Jury.<br />

gez. Konrad Gießmann<br />

Landrat<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong><br />

gra tu liert nachträglich<br />

zur Diamantenen Hochzeit<br />

Lydia und Horst Helbig aus Waltershausen<br />

am 20. Juni 2013<br />

Lieselotte und Dieter Sommerlandt aus<br />

<strong>Gotha</strong><br />

am 27. Juni 2013<br />

Gerda und Horst Kühn aus <strong>Gotha</strong><br />

am 27. Juni 2013<br />

Leonie und Günther Wolf aus <strong>Gotha</strong><br />

am 4. Juli 2013<br />

Marianne und Klaus-Dieter Bahler aus<br />

<strong>Gotha</strong><br />

am 11. Juli 2013<br />

zum 101. Geburtstag<br />

<strong>Landkreis</strong> aktuell<br />

– Fortsetzung von Seite 1 –<br />

Für Feiern und Versammlungen steht in der<br />

oberen Etage ein 60 Quadratmeter großer<br />

Mehrzweckraum mit angeschlossener<br />

Teeküche bereit. Wer möchte, hat von der 72<br />

Quadratmeter großen Galerie aus einen guten<br />

Überblick über die Sportfläche. Zudem wartet<br />

die Halle mit zwei separaten Zugängen auf –<br />

schulseitig für den Unterricht, straßenseitig<br />

<strong>vom</strong> Bierweg aus für die Nutzung durch<br />

Gemeinde und Vereine.<br />

Wie in allen Neubauten des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />

wurden auch hier die Bedürfnisse von<br />

Menschen mit Handicap berücksichtigt: So<br />

sind ein Aufzug sowie Behindertentoiletten in<br />

beiden Geschossebenen vorhanden, weshalb<br />

die Halle das Prädikat barrierefrei zu recht erhält.<br />

Das Spielfeld umfasst rund 460<br />

Quadratmeter und erhält eine Linierung für<br />

Basketball, Handball, Badminton und Volleyball.<br />

Bei Großveranstaltungen finden im Inneren der<br />

Halle rund 340 Besucher einen Sitzplatz. Dank<br />

eines ebenerdigen Stuhllagers mit Platz für<br />

eine mobile Theke lässt sich die Fläche auch<br />

rasch von Sport- zu Veranstaltungszwecken<br />

umrüsten. Auch an eine Heizung auf Stand der<br />

Zeit achteten Planer und Bauherren: Für wohlige<br />

Temperaturen im Innern sorgt eine<br />

Erdwärmepumpe.<br />

Anna Maria Mender aus <strong>Gotha</strong><br />

am 7. Juli 2013<br />

zum 100. Geburtstag<br />

Johanna Erpenbeck aus Tüttleben<br />

am 15. Juli 2013<br />

Wir wünschen den Jubilaren<br />

viel Ge sundheit, persönliches<br />

Wohlergehen und Gottes Segen.<br />

Konrad Gießmann<br />

Landrat


<strong>Landkreis</strong> aktuell<br />

Seite 20<br />

Ersten Platz bei Übernachtungen verteidigt<br />

Ausbau der touristischen Infrastruktur trägt Früchte<br />

<strong>Landkreis</strong>. Keine Region in<br />

Thüringen hat 2012 so viele<br />

Übernachtungen gezählt wie<br />

der <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>: Insgesamt<br />

916.811 Übernachtungen weist<br />

die Beherbergungsübersicht<br />

des Statistischen Landesamts<br />

aus. „Und die berücksichtigt<br />

nur die Hotels, Pensionen und<br />

Beherbergungsbetriebe ab<br />

neun Betten“, betont Landrat<br />

Konrad Gießmann, dass der<br />

touristische Effekt dank der<br />

nicht enthaltenen zahlreichen<br />

kleineren Zimmervermietungen<br />

durchaus noch größer gewesen<br />

ist. Konkreter kann das auch Dr.<br />

Bettina Aschenbrenner, die<br />

Geschäftsführerin des<br />

Tourismusverbands Thüringer<br />

Wald/<strong>Gotha</strong>er Land e. V. nicht beziffern.<br />

Allerdings steht fest: Die Region zwischen<br />

Fahner’scher Höhe und Rennsteig hat damit<br />

ihren Spitzenplatz im Thüringenranking verteidigt<br />

und gegenüber 2011, als 909.557<br />

Übernachtungen gezählt wurden, sogar noch<br />

ausgebaut.<br />

Spitzenreiter im <strong>Landkreis</strong> selbst ist die Stadt<br />

Friedrichroda: Dank des dortigen Ahorn<br />

Berghotels, mit rund 960 Gästebetten Thüringens<br />

größter Hotelbetrieb, kommt die Kurstadt auf<br />

377.517 Übernachtungen – mehr als ein Drittel<br />

des gesamten Aufkommens. Auf Platz zwei folgt<br />

Tabarz mit den beiden Klinikstandorten und<br />

187.861 Übernachtungen. Allerdings sind nicht<br />

allein die großen Einrichtungen entscheidend,<br />

macht Dr. Aschenbrenner klar: „Der Südkreis ist<br />

ein traditionell etabliertes, gut erschlossenes<br />

und homogenes Urlaubsgebiet mit kurzen<br />

Wegen zwischen Rennsteig und den<br />

Kulturstädten.“ Damit treffen die Hotels und<br />

Pensionen offenbar genau den Geschmack der<br />

Reisenden; schließlich entfallen 45 % aller<br />

Übernachtungen im Freistaat auf das Gebiet<br />

des Thüringer Waldes.<br />

Gut aufgeholt hat mit 153.560 Übernachtungen<br />

die Residenzstadt <strong>Gotha</strong> im vergangenen Jahr.<br />

Die dortigen, von der Einführung einer<br />

Bettensteuer verschonten Hotels konnten damit<br />

eine deutliche Steigerung zum Vorjahr verzeichnen.<br />

2011 wählten mit 145.866 noch<br />

rund knapp 8.000 Schlafgäste weniger ihr<br />

Nachtlager im Schatten des Friedensteins. Die<br />

steigende Resonanz in der Region schreibt<br />

Dr. Aschenbrenner auch den stetigen Bemühen<br />

der Kommunen und des <strong>Landkreis</strong>es zu, die<br />

Investitionen in die touristische Infrastruktur –<br />

etwa beim Radwegebau oder Sehenswürdigkeiten<br />

– tätigen und Marketingkooperationen<br />

eingehen.<br />

Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />

Einen weiteren interessanten<br />

Fakt liest die<br />

Verbandschefin aus den<br />

Zahlen: Touristische Ziele im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> erfreuen<br />

sich vor allem bei<br />

Bundesbürgern großer<br />

Beliebtheit. Von den<br />

Gesamtübernachtungen entfallen<br />

2012 lediglich 43.192<br />

auf ausländische Gäste. Das<br />

ist zwar Platz eins für die<br />

<strong>Landkreis</strong>e und rangiert<br />

gleich nach den kreisfreien<br />

Städten Weimar, Erfurt und<br />

Jena, zeigt allerdings, dass<br />

die Kernzielgruppe im eigenen<br />

Land zu finden ist.<br />

Darauf setzt der Tourismusverband<br />

mit intensiver<br />

Präsenz bei Messen in den neuen und alten<br />

Bundesländern. Werbemittel und Präsentationen<br />

werden zielgerichtet auf diese Gruppen zugeschnitten.<br />

Der Tourismusverband Thüringer Wald/<strong>Gotha</strong>er<br />

Land wird für diesen Zweck institutionell <strong>vom</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> gefördert: Rund 62.500 Euro im<br />

Jahr stehen dafür zur Verfügung; hinzu kommen<br />

24.000 Euro Projektmittel, mit deren Hilfe<br />

Publikationen, Messeauftritte und ähnliches kofinanziert<br />

werden.<br />

Übernachtungen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong><br />

Ort 2012 2011<br />

Friedrichroda 377.517 377.246<br />

Tabarz 187.861 184.865<br />

<strong>Gotha</strong> 153.560 145.866<br />

Nesse-Apfelstädt 41.917 42.654<br />

Luisenthal 35.348 35.860<br />

Georgenthal 30.781 27.911<br />

Tambach-Dietharz 22.358 23.883<br />

Wer wird Botschafter/Botschafterin 2014/2015?<br />

<strong>Landkreis</strong>. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> ernennt im<br />

Jahr 2013 einen Botschafter/eine Botschafterin<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> für die Jahre 2014/2015.<br />

Grundsätzlich kann jede Einzelperson oder juristische<br />

Person für die Auszeichnung vorgeschlagen<br />

werden.<br />

Die vorgeschlagene Einzelpersonen oder juristischen<br />

Personen müssen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> wohnhaft<br />

sein bzw. ihren Sitz haben und sollen sich<br />

durch ein überdurchschnittliches Engagement für<br />

die Stärkung des Gemeinwohls und die Entwicklung<br />

in der Region auszeichnen, so z. B. im beruflichen<br />

Alltag, in der ehrenamtlichen Arbeit, in der<br />

Förderung besonderer Zielgruppen u. ä. Das bisherige<br />

Wirken sollte in der Region und über die<br />

Landesgrenze hinaus bereits bekannt sein, da der<br />

künftige Botschafter/die Botschafterin den<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> regional und überregional vertreten,<br />

bekanntmachen und repräsentieren wird.<br />

Der Botschafter/die Botschafterin des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Gotha</strong> erhält die Auszeichnung im Rahmen der<br />

diesjährigen Ehrenamtsgala „Ehre, wem Ehre<br />

gebührt“ aus den Händen des Landrates und<br />

des Vorsitzenden des Kreistages. Dazu gehören<br />

eine Berufungsurkunde, eine Anstecknadel, ein<br />

Ehrengeschenk in Form einer Skulptur und<br />

Visitenkarten.<br />

Innerhalb der zwei Kalenderjahre nimmt der<br />

Botschafter/die Botschafterin des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Gotha</strong> an besonderen Höhepunkten des regionalen<br />

und überregionalen gesellschaftlichen<br />

Lebens teil, so u. a. bei Einladungen des<br />

Landrates und der Beigeordneten auf Bundesund<br />

Landesebene, bei Festveranstaltungen des<br />

<strong>Landkreis</strong>es und bei weiteren Terminen, die<br />

entsprechend der jeweiligen Bedürfnisse abzustimmen<br />

sind.<br />

Vorschläge mit biographischen Daten und einer<br />

ausführlichen Begründung können von<br />

Einzelpersonen, Personengruppen und kommunalen<br />

Körperschaften eingereicht werden.<br />

Einsendeschluss ist der 12. August 2013.<br />

Die Vorschläge sind zu richten an das<br />

Landratsamt <strong>Gotha</strong><br />

Büro Landrat<br />

Stichwort: Botschafter des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong><br />

18.-März-Str. 50, 99867 <strong>Gotha</strong>.<br />

Die Entscheidung über die Ernennung des<br />

Botschafters/der Botschafterin des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Gotha</strong> 2014/2015 erfolgt durch eine Jury.<br />

gez. Konrad Gießmann<br />

Landrat


Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />

Schornsteinfeger mit neuem Büro<br />

Seite 21<br />

Waltershausen. Der für den Kehrbezirk 08 zuständige<br />

bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger<br />

Sebastian Gorille aus Werther bei Nordhausen hat<br />

unlängst ein Büro in Waltershausen eröffnet.<br />

Der Kehrbezirk <strong>Gotha</strong> 08 umfasst alle Straßen in<br />

der Gemeinde Emsetal sowie der Gemeinde Hörsel<br />

mit den Ortsteilen Aspach, Fröttstädt, Hörselgau,<br />

Laucha, Mechterstädt und Teutleben. Außerdem<br />

gehören in der Stadt Waltershausen die Straßen<br />

Anger, Birkenstraße, Burgbergstraße, Burgbergweg,<br />

Fichtestraße, Finkenstraße, Friedhofsallee,<br />

Gartenstraße, Hanauer Straße, Inselsbergstraße,<br />

Jahnstraße, Kalkbergstraße, Kirchgasse,<br />

Kirchplatz, Korbacher Straße, Lauchaer Straße,<br />

Lindenplatz, Löbergutstraße, Lutherstraße,<br />

Marktstraße, Neubaustraße, Oberes Waldtor,<br />

Otterbachstraße, Plan, Ruhlaer Straße,<br />

Schönrasen, Schulplatz, Schwarzhäuser Straße,<br />

Stiefelsstraße, Striemelsbergstraße, Tabarzer<br />

Straße, Tannenstraße, Töpfergasse, Töpfersberg,<br />

Triftstraße, Unterdorf, Unteres Waldtor, Waldplatz,<br />

Wintersteiner Straße, Ziegeleistraße, Ziegenberg<br />

und Ziegenbergstraße zu diesem Kehrbezirk.<br />

Sebastian Gorille ist ab sofort unter folgender<br />

Anschrift und mit diesen Kontaktdaten erreichbar:<br />

Querstraße 2,<br />

99880 Waltershausen,<br />

Telefon 03622 44 79 05 7,<br />

mobil 0178 35 64 94 9,<br />

E-Mail: info@schornsteinfeger-gorille.de,<br />

www.schornsteinfeger-gorille.de.<br />

<strong>Landkreis</strong> aktuell<br />

Es ist Zeit, Danke zu sagen<br />

Greiz/Berga. Die Hochwasserschäden waren<br />

noch längst nicht beseitigt, als in der Post von<br />

Landrat Konrad Gießmann sehr persönliche und<br />

emotionale Dankessschreiben aus Greiz und<br />

Berga/Elster eingingen.<br />

„Der Bürgermeister und die örtliche Einsatzleitung<br />

der Stadt Berga/Elster danken den Kameraden<br />

der Freiwilligen Feuerwehren, allen Einsatzkräften<br />

und freiwilligen Helfern, die uns beim Hochwasser<br />

unterstützt und durch ihr außerordentliches<br />

Engagement einen beispiellosen Einsatz für unsere<br />

Stadt gezeigt haben“, schrieben Bürgermeister<br />

Stephan Büttner und Matthias Winkler von der<br />

örtlichen Einsatzleitung und würdigten damit die<br />

Anstrengungen der Einsatzkräfte aus dem<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong>, die Folgen der Flut in Ostthüringen<br />

zu beseitigen.<br />

„Es ist Zeit, Danke zu sagen. Bitte übermitteln<br />

Sie den Kameraden und Kameradinnen der<br />

Feuerwehren sowie allen Einsatzkräften und freiwilligen<br />

Helfern meinen aufrichtigen Dank“, so der<br />

Tenor des Briefes der Greizer Landrätin Martina<br />

Schweinsburg. „Die weiße Elster, ein normalerweise<br />

beschaulicher Fluss, welcher den <strong>Landkreis</strong><br />

Greiz von Süden nach Norden durchfließt, trat<br />

Anfang des Monats über ihre Ufer. Das Hochwasser<br />

war verheerender als das im Jahre 1954. … Zu<br />

Hilfe kamen viele Einsatzkräfte aus ganz Thüringen<br />

und Sachsen, die in unermüdlichem Einsatz die<br />

örtlichen Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes<br />

bei der Hochwasserabwehr unterstützten. Diese<br />

Solidarität stärkte den Einsatzwillen der örtlichen<br />

Einsatzkräfte und viele Gefahren konnten gemeinsam<br />

abgewehrt werden. Der <strong>Landkreis</strong> Greiz<br />

spricht diesen überkreislichen Einsatzkräften seinen<br />

Dank aus.“<br />

Auch die 250 Soldatinnen und Soldaten des<br />

Aufklärungsbataillons 13, die von Riesa an der<br />

Elbe bis nach Mühlberg im Elbe-Elster-Kreis in<br />

Südbrandenburg eingesetzt worden waren, um<br />

durchweichte Dämme zu stabilisieren, haben bei<br />

ihrer Verabschiedung aufrichtige Dankbarkeit der<br />

katastrophengepeinigten Menschen erfahren.<br />

„Nach den Reden rannten die Kinder auf die<br />

Soldaten in der Formation zu, überreichten<br />

Kuscheltiere, selbstgebastelte Dankeskarten,<br />

Blumen, Herzen und Luftballons. Ein Gefühl der<br />

Wärme überkam das angetretene Bataillon“,<br />

heißt es in einem Erlebnisbericht des<br />

Reservisten Felix Elflein, der extra Urlaub genommen<br />

hatte, um seine Einheit bei diesem<br />

Einsatz zu unterstützen.<br />

Landrat Konrad Gießmann ist froh über die<br />

Hilfeleistung und die Solidarität, die die<br />

Betroffenen erfahren haben: „Ich bin stolz auf<br />

die Männer und Frauen aus unserem <strong>Landkreis</strong>,<br />

die sich selbstlos auf den Weg gemacht haben,<br />

Hilfe zu leisten. Gleichzeitig danke ich jenen<br />

Arbeitgebern, die ihre Mitarbeiter freigestellt<br />

haben, auch wenn dies vielleicht zu<br />

Behinderungen im eigenen Unter-nehmen geführt<br />

hat, sowie allen Bürgerinnen und Bürgern,<br />

die mit ihren Spenden den Flutopfern geholfen<br />

haben.“


Seite 22<br />

Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />

Wer hat Interesse an einer Kreativen-Datenbank?<br />

<strong>Landkreis</strong> aktuell<br />

<strong>Landkreis</strong>. Mit dem Gedanken, eine regionale<br />

Künstler-Datenbank im Internet zu etablieren, tragen<br />

sich derzeit parteiübergreifend Mitglieder des<br />

Kreistags. Hintergrund ist, dass bislang keine zentrale<br />

Übersicht zu den hierzulande kreativ Tätigen<br />

im Netz verfügbar ist. Interessenten müssen bislang<br />

den Kontakt zu den Kulturschaffenden in<br />

mühsamer Eigenrecherche suchen, können sich<br />

aber keinen Gesamtüberblick verschaffen. Der<br />

Begriff der KünstlerInnen wird dabei definitorisch<br />

nicht eingegrenzt, sondern offen gefasst.<br />

Den bisherigen Überlegungen zufolge sollte das<br />

regionale Verzeichnis auf Freiwilligkeit beruhen.<br />

Das heißt: Künstler und Kreative, die sich dort<br />

präsentieren möchten, könnten die Möglichkeit<br />

erhalten, Einträge und Beschreibungen selbst<br />

vorzunehmen. Angedacht sind etwa ein<br />

Kurzprofil im Text, die Möglichkeit zur Verlinkung<br />

auf eigene Internetseiten sowie ggf. auch das<br />

Einstellen von Referenzen oder Beispielarbeiten,<br />

sofern dafür die Nutzungsrechte erteilt werden.<br />

Die Bereitstellung der Datenbank soll im Sinne<br />

der Förderung der Kreativwirtschaft kostenfrei<br />

sein.<br />

Bevor ein solches Angebot allerdings Wirklichkeit<br />

werden kann, soll hiermit der Bedarf und das<br />

Interesse unter den Kulturschaffenden abgefragt<br />

werden. Wer künftig die Möglichkeit einer<br />

zentralen Künstlerdatenbank für den <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Gotha</strong> nutzen möchte, möge ihr bzw. sein<br />

Interesse per E-Mail an blr@kreis-gth.de bekunden.<br />

Aktion „Sicherheit braucht Köpfchen”<br />

Dokumente gesucht<br />

<strong>Gotha</strong>. Die Aktion „Sicherheit braucht<br />

Köpfchen“ wird seit vielen Jahren von<br />

Kreisverkehrswacht <strong>Gotha</strong> e. V. und der DEKRA-<br />

Niederlassung <strong>Gotha</strong> geplant, organisiert und<br />

durchgeführt.<br />

Von Ende April bis Ende Mai führten die<br />

Mitarbeiter der Kreisverkehrswacht mit den<br />

Schulanfängern aller Kindergärten der Stadt<br />

<strong>Gotha</strong> und des gesamten <strong>Landkreis</strong>es die<br />

Busschule im „rollenden Klassenzimmer“ durch.<br />

Hier lernten die Schulanfänger das richtige<br />

Verhalten auf dem Weg zur Schule, insbesondere<br />

das Verhalten an den Haltestellen von Bus<br />

und Bahn, beim Einsteigen, das Grüßen der<br />

Busfahrer/in, das Verhalten in den Fahrzeugen<br />

und das Aussteigen.<br />

Nach der Schulung in allen Kindergärten fand<br />

am 26. Juni die große Schulanfängerparty in der<br />

Friedensteinkaserne statt. Mit Sport, Spiel und<br />

Spaß und einem Kinderkonzert mit Volker Rosin<br />

war dies der Höhepunkt der Aktion für einen sicheren<br />

Schulweg.<br />

Noch ein paar Zahlen zum besseren Verständnis:<br />

17 Tage lang lief die Ausbildung in Bus und Bahn<br />

mit allen Schulanfängern der Stadt und des gesamten<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong>. Hierfür wurden 880<br />

km mit dem Bus sowie zwei Tage in der<br />

Thüringerwald- und Straßenbahn mit 46<br />

Einheiten zurückgelegt Von 75 Kindergärten<br />

haben 74 an dieser Ausbildung teilgenommen.<br />

An der Abschlussparty haben 69 Kindergärten<br />

teilgenommen. Das waren 995 Mädchen und<br />

Jungen, die von 180 Erzieherinnen und Erziehern<br />

sowie Eltern begleitet wurden und von 85<br />

Helfern aus dem Berufsschulzentrum <strong>Gotha</strong>-<br />

West, der Gobi <strong>Gotha</strong> und der GAW Ilmenau betreut<br />

worden sind.<br />

Möglich wurde die große Veranstaltung, die<br />

unter der Schirmherrschaft des Landrates<br />

Konrad Gießmann stand, nicht zuletzt durch die<br />

Unterstützung zahlreicher Unternehmen der<br />

Region sowie der Regionalstiftung der<br />

Kreissparkasse <strong>Gotha</strong> und der Unfallkasse<br />

Thüringen.<br />

Den Eltern der Schulanfänger sei ans Herz gelegt,<br />

dass es wichtig ist, dass die Mädchen und<br />

Jungen auf ihrem Schulweg ihre rote Mütze tragen.<br />

Diese Mützen haben Leuchtstreifen und die<br />

Kraftfahrer wissen, dass die roten Mützen zu<br />

unseren Schulanfängern und somit zu<br />

„Einsteigern im Straßenverkehr“ gehören und<br />

besonderer Aufmerksamkeit durch alle<br />

Erwachsenen bedürfen.<br />

Erfurt. Dokumente und Zeitzeugnisse aus den<br />

Tagen des Ersten Weltkriegs wollen die<br />

Historische Kommission Thüringens, der Thüringer<br />

Archivarverband und der Museumsverband<br />

Thüringen für die Nachwelt bewahren.<br />

Zerstörter Wald in den Argonnen, Frankreich,<br />

1915.<br />

Anlässlich des 100. Jahrestags des Kriegsausbruchs<br />

1914 rufen die drei Institutionen dazu<br />

auf, Briefe, Erinnerungsberichte, Tagebücher und<br />

Fotografien aus privatem Besitz den Archiven<br />

der Gemeinden oder den Museen zu überlassen.<br />

Auch das Kreisarchiv im Landratsamt nimmt die<br />

Konvolute entgegen. Wer derartige Dokumente<br />

zur Verfügung stellen möchte, kann selbst entscheiden,<br />

ob sie dauerhaft aufbewahrt werden<br />

sollen oder ob sie für kurze Zeit zur digitalen<br />

Erfassung per Scan überlassen werden. Kosten<br />

entstehen den Besitzern in beiden Fällen nicht.<br />

Ein besonderes Interesse besteht an so genannter<br />

Feldpost, die auf manchem Dachboden noch<br />

schlummern mag, ebenso wie an Fotos aus<br />

Thüringen selbst, <strong>vom</strong> Leben der Zivilbevölkerung<br />

und der Kriegsgefangenen, ferner an Briefen<br />

aus Thüringen sowie an Zeitungen oder<br />

Abituraufsätzen.<br />

Für Nachfragen stehen das <strong>Gotha</strong>er Kreisarchiv<br />

unter der Rufnummer 03621 214-152 sowie<br />

die Sekretariate des Thüringischen Hauptstaatsarchivs<br />

Weimar (03643 870-101) und des<br />

Museums-verbandes Thüringen (0361 5513865)<br />

zur Verfügung.<br />

Spiel und Spaß auf dem Gelände der Friedenstein-Kaserne<br />

www.historische-kommission-fuer-thueringen.de<br />

www.archive-in-thueringen.de<br />

www.museumsverband-thueringen.de


Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />

Namenswettbewerb für Nordthüringenbahn<br />

Seite 23<br />

Erfurt. Für die Strecken Erfurt-Kassel, Erfurt-<br />

Nordhausen und <strong>Gotha</strong>-Bad Langensalza sucht<br />

DB Regio über einen Namenswettbewerb jeweils<br />

einen aussagekräftigen Namen. Unter den fünf<br />

beliebtesten Namensvorschlägen je Strecke wählt<br />

eine fachkundige Jury die Gewinner aus.<br />

Namensvorschläge mit einem regionalen Bezug<br />

haben die besten Chancen auf einen Gewinn. Die<br />

Gewinner des Namenswettbewerbs erhalten jeweils<br />

1.500 Euro für die Unterstützung einer gemeinnützigen<br />

Einrichtung. Namensvorschläge für<br />

die Strecken Erfurt-Kassel, Erfurt-Nordhausen<br />

oder <strong>Gotha</strong>-Bad Langensalza können bis zum 31.<br />

Juli 2013 unter www.nordthueringenbahn.de, per<br />

E-Mail an marketing-thueringen@deutschebahn.<br />

com oder postalisch an DB Regio AG,<br />

Verkehrsbetrieb Thüringen, Marketing, Am<br />

Wasserturm 3, 99085 Erfurt eingereicht werden.<br />

Vom 1. bis 31. August 2013 kann man online<br />

unter www.nordthueringenbahn.de über die<br />

Namensvorschläge abstimmen. Unter den besten<br />

fünf Vorschlägen pro Strecke wählt eine Jury im<br />

September 2013 die Gewinner.<br />

Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2013 ist<br />

die Nordthüringenbahn auf den Strecken Erfurt-<br />

Kassel, Erfurt-Nordhausen und <strong>Gotha</strong>-Bad<br />

Langensalza im Auftrag der Länder Thüringen,<br />

Hessen und Niedersachsen unterwegs.<br />

Mehr Informationen unter<br />

www.nordthueringenbahn.de.<br />

<strong>Landkreis</strong> aktuell<br />

Kurkarte als Fahrschein<br />

Tabarz. Ein einmaliges Projekt beginnt am<br />

15. Juli 2013 im Kneipp-Kurort Tabarz. Alle<br />

Inhaber einer Kurkarte sind fortan berechtigt,<br />

den regionalen Personennahverkehr kostenfrei<br />

zu nutzen. Initiiert wurde das Vorhaben von<br />

den örtlichen Verkehrsunternehmen im<br />

Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) und<br />

der Kurverwaltung Tabarz.<br />

Die Tabarzer Gäste können dann auf der<br />

Thüringerwaldbahn, den Regionalbuslinien der<br />

RVG, im Stadtverkehr <strong>Gotha</strong> sowie in den<br />

Nahverkehrszügen von Deutscher Bahn und<br />

Erfurter Bahn unterwegs sein. Das Streckennetz,<br />

auf dem die Kurkarte als Fahrschein gilt, reicht<br />

von Tabarz aus bis Brotterode, Oberhof und<br />

<strong>Gotha</strong>. Die kostenfreie Nutzung von Bussen,<br />

Bahnen und Straßenbahnen ist in der Kurtaxe<br />

bereits enthalten. Kinder und Jugendliche bis<br />

zum vollendeten 15. Lebensjahr sind in Tabarz<br />

<strong>vom</strong> Kurbeitrag, der täglich zwei Euro ausmacht,<br />

befreit. Die jungen Leute können das<br />

kostenfreie ÖPNV-Angebot natürlich ebenso<br />

nutzen wie ihre erwachsenen Begleitpersonen.<br />

Das gut ausgebaute Liniennetz im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Gotha</strong> und die Partnerschaft der Verkehrsunternehmen<br />

im Verkehrsverbund<br />

Mittelthüringen sind die beste Grundlage für<br />

die Mobilität der Kurgäste und Urlauber. RVG-<br />

Geschäftsführer Markus Würtz betont: „Dieses<br />

Angebot verdeutlicht die wichtige verbindende<br />

Funktion von Bussen und Bahnen für den<br />

Fremdenverkehr.”<br />

„Mit diesem Schritt betreten die Tabarzer zweifellos<br />

Neuland, sind sich aber sicher, dass<br />

damit ein touristischer Meilenstein gesetzt<br />

wird, an dem sich weitere Interessenten orientieren<br />

können” , so David Ortmann, Kurdirektor<br />

des Kneipp-Kurortes Tabarz. Weitere <strong>vom</strong><br />

Tourismus geprägte Orte in der Nähe wollen<br />

sich anschließen. Mit Beginn des Jahres 2014<br />

werden die Luftkurorte Friedrichroda und<br />

Tambach-Dietharz ebenso dabei sein wie der<br />

Heilklimatische Kurort Finsterbergen und der<br />

Erholungsort Georgenthal.<br />

Informationen zur Kurkarte<br />

Touristinformation Tabarz<br />

Telefon: 036259 610 87<br />

Internet: www.tabarz.de<br />

Informationen zum Fahrplan- und Tarifangebot<br />

im VMT<br />

VMT-Servicetelefon: 0361 19 449<br />

Internet: www.vmt-thueringen.de<br />

Mail: service@vmt-thueringen.de<br />

Anerkennung zum Jubiläum: Günther Rudolf Leffler, stellvertretender Vorsitzender des Gemeindekirchenrates, Wanderwegewart Manfred Gottschall, Wolfgang<br />

Kloß, Trainer und Übungsleiter, Ilona Holz als Vorsitzende des AWO-Ortsvereins sowie Gunter Hendrich, langjähriger Ortsbrandmeister, erhielten anlässlich der<br />

925-Jahrfeiern der Gemeinde Crawinkel die Thüringer Ehrenamtscard <strong>vom</strong> Ersten Beigeordneten Helmut Marx (2. v. l. ) im Beisein des scheidenden Bürgermeisters<br />

Onno Eckert (l.).


Seite 24<br />

Nichtamtlicher Teil <strong>vom</strong> 18. Juli 2013<br />

<strong>Landkreis</strong> aktuell<br />

Wellness-Oase für Junghennen<br />

Vollautomatische Stallanlage setzt neue Standards bei der Aufzucht<br />

Drei Gleichen. Wellness für<br />

angehende Legehennen? Der<br />

Vergleich mutet auf den ersten<br />

Blick gewagt an, kommen dem<br />

Außenstehenden bei diesem<br />

Thema doch vielmehr Bilder von<br />

beengten Ställen der Massentierhaltung<br />

in den Sinn. Dennoch<br />

hinkt der Vergleich, den Klaus<br />

und Dr. Heiko Bonsack von der<br />

Hühnerwelt vital in Cobstädt<br />

ziehen, nicht. Beide haben mit<br />

viel Ausdauer, persönlichem<br />

Engagement und einer erheblichen<br />

Investition von bislang<br />

1,4 Mio. Euro eine Stallanlage<br />

geschaffen, die ihresgleichen<br />

sucht. „Und das deutschlandweit“,<br />

erklärte der promovierte<br />

Veterinär stolz beim jüngsten Besuch von Landrat<br />

Konrad Gießmann Ende Juni. Nur in Mühlhausen<br />

stünde eine vergleichbare Anlage.<br />

Bonsacks ziehen hier, am Ortsrand von Cobstädt,<br />

Küken zu Junghennen heran, die anschließend in<br />

der Bio-Ein-Produktion eingesetzt werden. Die<br />

Tiere kommen als Küken an und werden 18<br />

Wochen lang unter Bedingungen gepäppelt, die<br />

man kaum vermuten würde.<br />

Biologisches Futter aus kontrolliertem Anbau,<br />

dazu eine vollautomatisch gesteuerte Stallanlage<br />

mit überdachtem Auslauf und Grünland ringsum,<br />

das die Hennen zum Picken und Scharren nach<br />

Herzenslust beackern können.<br />

Im Inneren sorgt eine Warmwasser-Fußbodenheizung<br />

für angenehme Temperaturen. Zu fest<br />

strengen Impfregime<br />

sowie mit baulichen<br />

Vorzügen weitgehend<br />

präventiv begegnet: Alle<br />

Böden und Wände sind abwaschbar,<br />

Ebenen mit<br />

Gefälle und Abflüssen<br />

sowie mit einem separaten<br />

Sammelbecken ausgestattet.<br />

„Die Familie hat<br />

hier wirklich viel<br />

Hirnschmalz investiert“,<br />

lobt auch Veterinäramtsleiter<br />

Volker Schneemann<br />

das auf das Wohl<br />

der Tiere ausgerichtete<br />

Die vollautomatische Anlage hat auch einen überdachten Auslauf für die Hühner.<br />

Konzept. „Man sieht, dass<br />

das Ganze erheblich aus<br />

der Perspektive der Gesundheit<br />

geplant wurde.“ Die steht bei Bonsacks<br />

weit oben; schließlich gehen die in Cobstädt aufgezogenen<br />

Jungtiere an Biohöfe in ganz<br />

Deutschland. Da zählt Qualität, nicht die Preis-<br />

Mengen-Führerschaft. Der erste Durchgang Tiere<br />

hat die Anlage bereits wieder verlassen; das<br />

Konzept funktioniert. Einen zweiten Stall, noch<br />

aus Beständen der ehemaligen LPG, wollen Vater<br />

und Sohn auf Vordermann bringen und analog<br />

zum Referenzprojekt umbauen.<br />

geplanten Zeiten erhalten die bis zu 28.000<br />

Junghennen Futter und Wasser; auch die<br />

Beleuchtung ist lückenlos durchgetaktet. „Damit<br />

können sich die Jungtiere an die späteren Tagund-Nacht-Rhythmen<br />

in der Legeproduktion gewöhnen“,<br />

erklärt Juniorchef Klaus Bonsack.<br />

Kot und verbrauchte Streu gelangen ebenfalls automatisiert<br />

per Transportband hinaus aus dem<br />

Stall und werden später weiter verwertet.<br />

Aufgrund der freien Haltung haben Bonsacks<br />

keine Probleme mit Kannibalismus, wie er in anderen<br />

Massentierhaltungen auftritt. Und tatsächlich:<br />

Wenn sich die Luken – ebenfalls per Computer<br />

zeitgesteuert – öffnen, dann strömen gut gewachsene<br />

Vögel mit dichtem, glänzendem Gefieder ins<br />

Freie. Verletzungen oder Rupfstellen? Fehlanzeige!<br />

Auch möglichen Krankheiten wird mit einem<br />

Landrat Konrad Gießmann zeigte sich beeindruckt<br />

von der vorgefundenen Anlage und wünschte den<br />

beiden Landwirten viel Erfolg für die Erweiterung.<br />

In Kürze, so planen die Inhaber, wollen sie mittels<br />

eines Tages der offenen Tür auch die Einwohner<br />

Cobstädts von ihrer Idee überzeugen.<br />

Fördermittel für drei Projekte ausgereicht<br />

<strong>Landkreis</strong>. Fördermittel über 143.000 Euro hat<br />

das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung<br />

jüngst auf Votum der Regionalen LEADER-<br />

Aktionsgruppe <strong>Gotha</strong>-Ilm-Kreis-Erfurt für drei<br />

Vorhaben ausgereicht, die der Entwicklung des<br />

ländlichen Raums zugute kommen. Finanziert<br />

wird damit zum einen der noch in diesem Jahr<br />

vorgesehene Abriss des ehemaligen Kurhauses<br />

in Georgenthal. Von der Ruine am Hammerteich<br />

soll nur der Saal erhalten bleiben, den das benachbarte<br />

Restaurant künftig nutzen will. Der<br />

rund 30.000 Euro teure Abriss wird mit 18.000<br />

Euro gefördert. Ebenfalls in Georgenthal soll<br />

künftig ein Portal den gut frequentierten<br />

Apfelstädt-Radweg auf Höhe der Klostermauern<br />

überspannen, um die Pedalritter auf das historische<br />

Ensemble aufmerksam zu machen. Im<br />

ersten Bauabschnitt will die Gemeinde etwa<br />

124.000 Euro investieren, von denen knapp<br />

81.000 Euro über das Dorferneuerungsprogramm<br />

aus Bundes- und EU-Mitteln bezuschusst werden.<br />

Das dritte Projekt plant der Menantes-<br />

Förderverein in Wandersleben im Umfang von<br />

89.000 Euro: Die Gedenkstätte im Pfarrhof soll<br />

um einen Pavillon erweitert werden, der die<br />

Bedeutung des Druckgewerbes im Barock näher<br />

beleuchtet. Auf etwa 40.000 Euro Fördermittel<br />

können Pfarrer Bernd Kramer und seine<br />

Mitstreiter nun bauen.<br />

Große Freude bei den Empfängern: Kreisbeigeordneter Helmut Marx (l.) und Volker Hartmann,<br />

stellv. Leiter des Flurneuordnungsamts (r.), übergaben die symbolischen Förderschecks an<br />

Georgenthals Bürgermeister Peter Schneider (2. v. l.) , die Restaurantbetreiber Caroline und<br />

Giuseppe Esposito und Pfarrer Bernd Kramer (v. l.) aus Apfelstädt vor der Kulisse des Kurhauses.

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