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11_000355_0122 SPA-VP_130328.pdf - LBGR

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1 Veranlassung, Zielstellung<br />

Das Energieversorgungsunternehmen E.ON edis AG plant die Rekonstruktion der <strong>11</strong>0 kV –<br />

Freileitung Wustermark – Geltow. Die Freileitung verbindet die beiden Umspannwerke Wustermark<br />

und Geltow. Das Vorhaben erstreckt sich über eine Trassenlänge von ca. 24 km und<br />

quert den Landkreis Havelland, die Stadt Potsdam und den Landkreis Potsdam-Mittelmark.<br />

Die Leitungstrasse umfasst aktuell insgesamt 88 Maststandorte, welche teilweise erneuert werden<br />

sollen. Die vorliegende Planfeststellungsunterlage umfasst dabei die geplanten Arbeiten ab<br />

Maststandort 27 (ab Kreisgrenze Havelland – Stadt Potsdam). Insgesamt sind 42 Masten zu<br />

rekonstruieren. Durch eine teilweise geänderte Mastausteilung werden davon 5 Masten in Trassenachse<br />

verschoben, wodurch 3 Masten entfallen können. Im Bereich der Ortslage Marquardt<br />

ist zudem vorgesehen, die bisherig durch den Ort verlaufende Trasse auf den östlichen Ortsrand<br />

umzuverlegen.<br />

Die Notwendigkeit der Rekonstruktion ergibt sich aus den folgenden Anforderungen: Verringerung<br />

der Störanfälligkeit, Erhöhung der Übertragungsfähigkeit und Gewährleistung der geltenden<br />

Sicherheitsbestimmungen.<br />

In unmittelbarer Nähe zum Vorhabensgebiet (kleinste Distanz: ca. 100 m – südlich Buchow-<br />

Karpzow) befindet sich das <strong>SPA</strong>-Gebiet „Mittlere Havelniederung“ (EU-Melde-Nr. DE 3542-<br />

421, landesinterne Nr. 7021). Gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG ist der Vorhabenträger gebunden,<br />

eine Überprüfung eines Projektes auf Verträglichkeit hinsichtlich der Erhaltungsziele des Europäischen<br />

Vogelschutzgebietes durchzuführen. Dabei ist die Relevanz der von dem Vorhaben<br />

ausgehenden Auswirkungen auf die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile des<br />

Schutzgebietes zu untersuchen. In einer Erheblichkeitsabschätzung werden die möglichen Auswirkungen<br />

auf die Erhaltungsziele des Europäischen Vogelschutzgebietes „Mittlere Havelniederung“<br />

beurteilt und wenn notwendig eine Verträglichkeitsstudie gemäß § 26 d Abs. 1<br />

BbgNatSchG durchgeführt.<br />

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DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.<strong>0122</strong> 22. März 2013 4/18

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