02.11.2013 Aufrufe

11_000355_122_LBP_130328.pdf - LBGR - Land Brandenburg

11_000355_122_LBP_130328.pdf - LBGR - Land Brandenburg

11_000355_122_LBP_130328.pdf - LBGR - Land Brandenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ARCADIS DEUTSCHLAND GMBH<br />

EUREF-Campus 12<br />

Torgauer Straße 12-15<br />

10829 Berlin<br />

E.ON edis AG<br />

Am Hanseufer 2<br />

17109 Demmin<br />

Telefon: 030 616916-100<br />

Fax: 030 616916-999<br />

E-Mail: berlin@arcadis.de<br />

Internet: www.arcadis.de<br />

UMWELT<br />

Berlin,<br />

28. März 2013<br />

Projekt:<br />

Ersatzneubau <strong>11</strong>0-kV-Freileitung Wustermark –<br />

Geltow im Bereich Mast 27 bis UW Geltow<br />

Planänderung zur Planfeststellungsunterlage<br />

Bericht:<br />

<strong>Land</strong>schaftspflegerischer Begleitplan<br />

Ansprechpartner:<br />

Herr Schwake<br />

k.schwake@arcadis.de<br />

Unser Zeichen:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong><br />

Telefon-Durchwahl:<br />

320<br />

Telefax-Durchwahl:<br />

999<br />

U:\20<strong>11</strong>\Projekte\DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0120_E.on_PFU Marquardt\DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong>_Überarbeitung<br />

<strong>LBP</strong>\0<strong>122</strong>_\80_Berichte_u_Anlagen\3_Endfassung\<strong>11</strong>_<strong>000355</strong>_<strong>122</strong>_<strong>LBP</strong>_130328.docx<br />

Auftraggeber:<br />

E.ON edis AG<br />

Geschäftsführer:<br />

Walter Verbruggen (Vorsitz)<br />

Jürgen Boenecke<br />

Dr. Roland Damm<br />

Adam Mahr<br />

Amtsgericht Darmstadt<br />

HRB 4537


I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />

Seite<br />

1 Anlass und Aufgabenstellung 7<br />

2 Allgemeine Vorgehensweise 7<br />

3 Projektinformationen 8<br />

3.1 Beschreibung des Vorhabens 8<br />

3.2 Vorhabensbedingte Wirkfaktoren 13<br />

3.3 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes 14<br />

4 Bestandserfassung und –beurteilung von Natur- und <strong>Land</strong>schaft<br />

im Untersuchungsgebiet 14<br />

4.1 Nutzungsstrukturen 14<br />

4.2 Schutzgut Biotope und Arten 15<br />

4.2.1 Biotopfunktionen 15<br />

4.2.2 Faunistische Funktionen 18<br />

4.3 Schutzgut Boden 20<br />

4.4 Schutzgut Wasser 22<br />

4.5 Schutzgut Klima und Luft 23<br />

4.6 Schutzgut <strong>Land</strong>schaftsbild und natürliche Erholungseignung 24<br />

4.7 Schutzgebiete 24<br />

5 Konfliktanalyse und Entwurfsoptimierung 25<br />

5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von<br />

Beeinträchtigungen 25<br />

5.2 Schutzgutbezogene Konfliktanalyse 26<br />

5.2.1 Schutzgut Biotope und Arten 26<br />

5.2.2 Schutzgut Boden 30<br />

5.2.3 Schutzgut Wasser 31<br />

5.2.4 Schutzgut Klima / Luft 31<br />

5.2.5 Schutzgut <strong>Land</strong>schaftsbild und natürliche Erholungseignung 32<br />

5.3 Abschätzungen von Auswirkungen auf sonstige Schutzgüter 32<br />

6 Maßnahmen des Naturschutzes und der <strong>Land</strong>espflege 34<br />

6.1 Methodik und Ziele der Maßnahmenplanung 34<br />

6.2 Vermeidungsmaßnahmen 35<br />

6.3 Schutzmaßnahmen 36<br />

6.4 Ermittlung des Kompensationsumfangs 39<br />

7 Zusammenfassung 43<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 2/44


T A B E L L E N V E R Z E I C H N I S<br />

Seite<br />

Tabelle 1 Geplante Baumaßnahmen an den Maststandorten 8<br />

Tabelle 2 Bewertung der Biotoptypen 16<br />

Tabelle 3: Nisthilfen an Maststandorten 19<br />

Tabelle 4 Bewertung der Bodentypen 21<br />

Tabelle 5: Bautechnische Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum<br />

Schutz 26<br />

Tabelle 6: Baubedingt auftretende Konflikte 27<br />

Tabelle 7: Baumkronenschnitte und Fällungen im Rahmen der erforderlichen<br />

Trassenpflege 28<br />

Tabelle 8 Bodendenkmäler im Vorhabensgebiet (aus [U 22]) 33<br />

Tabelle 9 Sicherung und Umsetzung von Nisthilfen 39<br />

Tabelle 10 Berechnung der Ersatzzahlung 42<br />

A N L A G E N V E R Z E I C H N I S<br />

Anlage 1 Übersichtslageplan M 1: 25.000<br />

Anlage 2 Bestands- und Konfliktplan Blatt 1 bis 3 M 1:2.000<br />

Anlage 3 Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Blatt 1 bis 3 M 1:2.000<br />

Anlage 4 Maßnahmeblätter<br />

Anlage 5 FFH- Erheblichkeitsabschätzung<br />

Anlage 6 SPA- Erheblichkeitsabschätzung<br />

Anlage 7 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 3/44


U N T E R L A G E N V E R Z E I C H N I S<br />

[U 1] Richtlinien 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen<br />

Lebensbäume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-RL).<br />

[U 2] Richtlinien des Rates 79/409/EWG vom 2. April 1979 über die Erhaltung der<br />

wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-RL).<br />

[U 3] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von<br />

Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) vom 17. März 1998.<br />

[U 4] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,<br />

Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetz – BlmSchG) vom 26.09.2002<br />

[U 5] Gesetz über Naturschutz und <strong>Land</strong>schaftspflege (BNatSchG – Bundesnaturschutzgesetz)<br />

vom 29. Juli 2009 (BGBl. I Nr. 51 vom 06.08.2009 S. 2542)<br />

[U 6] <strong>Brandenburg</strong>isches Gesetz über Naturschutz und <strong>Land</strong>schaftspflege - <strong>Brandenburg</strong>isches<br />

Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) vom 26. Mai 2004,<br />

[U 7] <strong>Brandenburg</strong>isches Wassergesetz (BbgWG) vom 13.Juli 1994.<br />

[U 8] Waldgesetz des <strong>Land</strong>es <strong>Brandenburg</strong> (LWaldG) vom 20. April 2004.<br />

[U 9] <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong>: Verordnung zur Änderung der Baumschutzverordnung vom<br />

21.07.2000.<br />

[U 10] Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

(BbgDSchG) vom 24. Mai 2004<br />

[U <strong>11</strong>] MSWV 2006: Handbuch für die <strong>Land</strong>schaftspflegerische Begleitplanung bei Straßenbauvorhaben<br />

im <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

[U 12] Deutsches Institut für Normung 1992: DIN 18300 - Erdarbeiten<br />

[U 13] Deutsches Institut für Normung 1990: DIN 18915 - Bodenarbeiten<br />

[U 14] Deutsches Institut für Normung 1988: DIN 18920 - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen<br />

und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen<br />

[U 15] <strong>Land</strong>esumweltamt: Biotopkartierung <strong>Brandenburg</strong> – Kartierungsanleitung, Stand<br />

2009<br />

[U 16] <strong>Land</strong>esumweltamt im Internet: Schutzgebietsinformationen im <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

[U 17] Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des LK Havelland zur Rekonstruktion<br />

der <strong>11</strong>0-kV-Freileitung – UW Wustermark – UW Geltow, März 2010<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 4/44


[U 18] Stellungnahme des Bereichs Umwelt und Natur als untere Naturschutzbehörde der<br />

<strong>Land</strong>eshauptstadt Potsdam zur Rekonstruktion der <strong>11</strong>0-kV-Freileitung – UW<br />

Wustermark – UW Geltow, März 2010<br />

[U 19] Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des LK Potsdam-Mittelmark zur<br />

Rekonstruktion der <strong>11</strong>0-kV-Freileitung – UW Wustermark – UW Geltow, März<br />

2010<br />

[U 20] Stellungnahme des <strong>Land</strong>esumweltamtes, Regionalabteilung West vom 12.03.2010<br />

[U 21] Stellungnahme des <strong>Brandenburg</strong>ischen <strong>Land</strong>esamtes für Denkmalpflege und Archäologisches<br />

<strong>Land</strong>esmuseum vom 17.03.2010<br />

[U 22] Stellungnahme des <strong>Brandenburg</strong>ischen <strong>Land</strong>esamtes für Denkmalpflege und Archäologisches<br />

<strong>Land</strong>esmuseum vom 29.04.2010 (per Mail)<br />

[U 23] <strong>Land</strong>eshauptstadt Potsdam: <strong>Land</strong>schaftsplan, Entwurf, Stand Februar 20<strong>11</strong><br />

[U 24] Um<strong>Land</strong>, Büro für Umwelt- und <strong>Land</strong>schaftsplanung, 2006: <strong>Land</strong>schaftsrahmenplan<br />

Potsdam-Mittelmark, http://www.potsdam-mittelmark.de/opencms/opencms/<br />

pm/de/landkreis/umwelt/landschaftsrahmenplan.html, Zugriffzeitraum: Oktober/November<br />

20<strong>11</strong><br />

[U 25] Arcadis Deutschland GmbH: Rekonstruktion <strong>11</strong>0-kV-Freileitung Wustermark –<br />

Geltow in den <strong>Land</strong>kreisen Havelland, Potsdam Stadt und Potsdam-Mittelmark,<br />

<strong>Land</strong>schaftspflegerischer Fachbeitrag – Provisorium, März 20<strong>11</strong><br />

[U 26] Arcadis Deutschland GmbH: Rekonstruktion <strong>11</strong>0-kV-Freileitung Wustermark –<br />

Geltow in den <strong>Land</strong>kreisen Havelland, Potsdam Stadt und Potsdam-Mittelmark,<br />

<strong>Land</strong>schaftspflegerischer Fachbeitrag, September 2010<br />

[U 27] LTB Leitungsbau GmbH: <strong>11</strong>0-kV-Freileitung Wustermark - Geltow, Technische<br />

Planung zur Planänderung, Februar/März 2013<br />

[U 28] Erlass des MUNR zur naturschutzrechtlichen Beurteilung von Antennenträgern für<br />

die Telekommunikation (Antennenerlass des MUNR) vom 17.August 1998<br />

[U 29] Änderung des Erlasses des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung<br />

zur naturschutzrechtlichen Beurteilung von Antennenträgern für die Telekommunikation<br />

(Antennenerlass des MUNR) vom 09. Mai 2002<br />

[U 30] Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung zur naturschutzrechtlichen<br />

Beurteilung von Windkraftanlagen im <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

(Windkrafterlass des MUNR) vom 24. Mai 1996<br />

[U 31] Änderung des Erlasses des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung<br />

zur naturschutzrechtlichen Beurteilung von Windkraftanlagen im <strong>Land</strong><br />

<strong>Brandenburg</strong> (Windkrafterlass des MUNR) vom 8. Mai 1996<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 5/44


[U 32] Thüringer Verordnung über die naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe (Thür-<br />

NatAVO) vom 17. März 1999, Anlage 2, GVBl 1999, S. 254<br />

[U 33] Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz <strong>Brandenburg</strong><br />

(Hrsg.): Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung – HVE, April 2009<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 6/44


1 Anlass und Aufgabenstellung<br />

Das Energieversorgungsunternehmen E.ON edis AG plant die Rekonstruktion der <strong>11</strong>0-kV –<br />

Freileitung Wustermark – Geltow. Die Freileitung verbindet die beiden Umspannwerke Wustermark<br />

und Geltow über eine Trassenlänge von ca. 24 km und quert den <strong>Land</strong>kreis Havelland,<br />

die Stadt Potsdam und den <strong>Land</strong>kreis Potsdam-Mittelmark.<br />

Die Leitungstrasse umfasst aktuell insgesamt 88 Maststandorte, welche teilweise erneuert werden<br />

sollen. Die vorliegende Planfeststellungsunterlage umfasst dabei die geplanten Arbeiten ab<br />

Maststandort 27 (ab Kreisgrenze Havelland – Stadt Potsdam). Insgesamt sind 42 Masten zu<br />

rekonstruieren. Durch eine teilweise geänderte Mastausteilung werden davon 5 Masten in Trassenachse<br />

verschoben, wodurch 3 Masten entfallen können.<br />

Die hier vorliegende Unterlage schreibt als Planänderung die mit Datum vom 23.<strong>11</strong>.20<strong>11</strong><br />

eingereichte Planfeststellungsunterlage fort. Grund der Planänderung sind die Modifizierung<br />

der Trasse im Bereich Marquardt und die Änderung der Masthöhen zur Rekonstruktion<br />

der <strong>11</strong>0kV Leitung.<br />

Die Notwendigkeit der Rekonstruktion ergibt sich aus den folgenden Anforderungen: Verringerung<br />

der Störanfälligkeit, Erhöhung der Übertragungsfähigkeit und Gewährleistung der geltenden<br />

Sicherheitsbestimmungen.<br />

Für das Vorhaben ergibt sich genehmigungsrechtlich die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens.<br />

Der vorliegende <strong>Land</strong>schaftspflegerische Begleitplan bildet einen Bestandteil der<br />

Planfeststellungsunterlage. Dessen Erstellung begründet sich nach § 17 Abs. 4 i. V. m<br />

§ 14 BNatSchG.<br />

2 Allgemeine Vorgehensweise<br />

Die Erstellung des <strong>LBP</strong> gliedert sich in die drei folgenden Untersuchungsschritte:<br />

• Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustandes<br />

(flächendeckende Einschätzung der Wertigkeit bzw. Empfindlichkeit des Naturhaushaltes<br />

und des <strong>Land</strong>schaftsbildes)<br />

• Konfliktanalyse<br />

(Ermitteln, Beschreiben und Bewerten der Auswirkungen des Vorhabens auf Naturhaushalt<br />

und <strong>Land</strong>schaftsbild)<br />

• Kompensationsmaßnahmen - Maßnahmen des Naturschutzes und der <strong>Land</strong>schaftspflege.<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 7/44


Die Erfassung und Bewertung des Ist-Zustands basiert maßgeblich auf vorhandenen Unterlagen<br />

gem. Unterlagenverzeichnis sowie auf Begehungen vor Ort. Die hierfür verwendeten Daten und<br />

Unterlagen sind dem Unterlagenverzeichnis zu entnehmen.<br />

3 Projektinformationen<br />

3.1 Beschreibung des Vorhabens<br />

Die Leitungstrasse Wustermark - Geltow beginnt nördlich von Wustermark im <strong>Land</strong>kreis Havelland<br />

und verläuft in Richtung Süden über Flächen der Stadt Potsdam bis nach Geltow im<br />

<strong>Land</strong>kreis Potsdam-Mittelmark. Die Leitungstrasse umfasst aktuell insgesamt 88 Maststandorte.<br />

Bestandteil der Planfeststellung ist der Trassenabschnitt, welcher im Stadtgebiet von Potsdam<br />

bzw. <strong>Land</strong>kreis Potsdam-Mittelmark liegt. Die Arbeiten beginnen am Mast 27 (südlich der<br />

Kreisgrenze zum <strong>Land</strong>kreis Havelland) und enden am Mast 87. Sie umfassen im Wesentlichen<br />

die Rekonstruktion bestehender Maststandorte und vereinzelnd die Verschiebung bzw. den ersatzlosen<br />

Rückbbau von Masten.<br />

Der Verlauf der Leitung sowie die einzelnen Maststandorte sind der Anlage 1 zu entnehmen.<br />

Tabelle 1<br />

Geplante Baumaßnahmen an den Maststandorten<br />

<strong>Land</strong>kreis<br />

Maststandort<br />

Geplanten<br />

Baumaßnahmen<br />

Deutliche Vergrößerung<br />

der Aufhängehöhe<br />

Leiterseile<br />

bzw. Mastendhöhe<br />

(∆h > 5,0m)<br />

Ungefähre Ortsangabe<br />

Stadt Potsdam 27 Rekonstruktion - Kreisgrenze <strong>Land</strong>kreis<br />

28 - -<br />

Havelland/Stadt Potsdam<br />

bis Querung BAB A10, ca.<br />

29 Rekonstruktion -<br />

1,4 km westlich den Ortslage<br />

Paaren<br />

30 - -<br />

31 Rekonstruktion -<br />

32 - -<br />

33 Rekonstruktion -<br />

34 - -<br />

35 Rekonstruktion ca. 7,7 m<br />

36 Verschiebung<br />

(Demontage Mast 36, Neuerrichtung<br />

als Mast 36neu)<br />

ca. 8,3 m<br />

37 Rückbau / Demontage<br />

38, 39 - - Querung BAB A10 bis<br />

40 Rekonstruktion ca. 7,2 m<br />

41, 42, Rekonstruktion -<br />

nördlicher Ortsrand Marquardt<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 8/44


<strong>Land</strong>kreis<br />

<strong>Land</strong>kreis<br />

Potsdam-<br />

Mittelmark<br />

Maststandort<br />

Geplanten<br />

Baumaßnahmen<br />

43, 44 Rekonstruktion -<br />

45 - -<br />

46, 47 Rekonstruktion -<br />

48 Rekonstruktion ca. 7,8 m<br />

49, 50 Rekonstruktion -<br />

51 Rekonstruktion -<br />

52, 53, 54,<br />

55, 56<br />

Deutliche Vergrößerung<br />

der Aufhängehöhe<br />

Leiterseile<br />

bzw. Mastendhöhe<br />

(∆h > 5,0m)<br />

Ungefähre Ortsangabe<br />

- - Südlich der Ortslage Marquardt,<br />

Querung Sacrow-<br />

Paretzer-Kanal<br />

57, 58, 59 Rekonstruktion -<br />

60 - -<br />

61 Rekonstruktion - ca. 650 m südlich Sacrow-<br />

Paretzer-Kanal bis Westrand<br />

Ortslage Grube<br />

62 - - Westrand Ortslage Grube<br />

63 Rekonstruktion -<br />

64 Rekonstruktion -<br />

65 Rekonstruktion -<br />

66 Rekonstruktion ca. 7,9 m<br />

67 Rekonstruktion -<br />

68 Rekonstruktion -<br />

69 Verschiebung -<br />

70 Rückbau / Demontage -<br />

71 Verschiebung (Demontage ca. 9,8 m<br />

Mast 71, Neuerrichtung als<br />

Mast 71neu)<br />

72 Verschiebung (Demontage -<br />

Mast 72, Neuerrichtung als<br />

Mast 72neu)<br />

73 Rückbau / Demontage -<br />

74 Verschiebung<br />

-<br />

(Demontage Mast 74, Neuerrichtung<br />

als Mast 74neu)<br />

75 Rekonstruktion ca. 8,9 m<br />

76 Rekonstruktion -<br />

77 Rekonstruktion -<br />

– Querung Ortslage Golm<br />

- Querung Bahntrasse<br />

Werder-Potsdam – Grenze<br />

Stadt Potsdam/<strong>Land</strong>kreis<br />

Potsdam-Mittelmark<br />

78 Rekonstruktion ca. 5,3 m<br />

79, 80, 81, Rekonstruktion -<br />

82, 83<br />

84 - -<br />

85 Rekonstruktion ca. 7,7 m Grenze Stadt Potsdam/ LK<br />

86 Rekonstruktion ca. 5,4 m<br />

Potsdam-Mittelmark –<br />

Querung Kaserne Potsdam-Geltow<br />

Wildpark –<br />

87 Rekonstruktion -<br />

88 - -<br />

Ortslage Geltow<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 9/44


Rekonstruktion von Maststandorten<br />

Die Rekonstruktion der Freileitung erfolgt mit Ausnahme im Bereich der Siedlung Marquardt<br />

ausschließlich im bestehenden Trassenkorridor. Im Siedlungsbereich wird ein erforderliches,<br />

bauzeitliches Provisorium östlich am Ortsrand vorbeigeführt, um die notwendige Stromversorgung<br />

während der Rekonstruktion der innerörtlichen Masten aufrecht zu erhalten. Erneuert werden<br />

die Masten und /oder Fundamente auf den entsprechend der Tabelle 1 aufgeführten Standorten.<br />

Durch Trassenoptimierung entfallen Masten vollständig oder werden innerhalb der Trassenachse<br />

versetzt neu errichtet.<br />

In der Gemarkung Paaren wird der Mast 36 um 68 m in Trassenachse (Mast-Nr. 36neu) versetzt.<br />

Mit der Versetzung dieses Mastes entfällt der Maststandort 37. Des Weiteren werden die<br />

Masten 69, 71, 72 und 74 demontiert und als Masten 69neu, 71neu, 72neu und 74neu in der<br />

Trassenachse verschoben neu errichtet. Aufgrund dieser günstigeren Mastausteilung können die<br />

Tragmasten 70 und 73 eingespart und demontiert werden. Die nicht mehr genutzten Standorte<br />

werden entsiegelt und rekultiviert. Außerdem werden 8 Portalmaste (Maststandorte 27, 42, 48,<br />

51, 57, 67, 71, 75) mit je 2 Fundamenten durch Winkelmaste mit nur einem Fundament ersetzt.<br />

Zwei weitere Portalmasten (Maststandorte 80, 87) mit zwei Fundamenten im <strong>Land</strong>kreis Potsdam-Mittelmark<br />

werden gleichermaßen durch Winkelmasten mit nur einem Fundament ersetzt.<br />

Für insgesamt 10 Masten ergibt sich eine erhebliche Vergrößerung der Aufhängehöhen der Leiterseile<br />

und damit der Mastendhöhen (größer 5,0 m gegenüber dem Ist-Zustand). Gründe liegen<br />

dabei im Schutz bzw. Erhalt von vorhandenen Gehölzbeständen (insbesondere im Bereich Marquardt)<br />

sowie zur Erlangung einer besseren Bebaubarkeit von Flächen unterhalb der Freileitung<br />

(vor allem im Bereich Golm).<br />

Über die gesamte Trasse ist ein Austausch der Leiterseile vorgesehen. Der Weiterbetrieb der<br />

Leitung während der Umbauarbeiten wird durch die alten Masten und abschnittsweise aufgestellten<br />

Provisorien gewährleistet, die grundsätzlich im bestehenden Trassenkorridor aufgestellt<br />

werden. Im Bereich der Ortslage Marquardt ist geplant, das bautechnisch erforderliche Provisorium<br />

ab Mast 45 am östlichen Ortsrand verlaufen zu lassen und schließlich an den Mast 48 wieder<br />

anzuschließen. Dieses erfolgt mittels 16 der im Zusammenhang mit der Reko eingesetzten,<br />

im Baukastengestänge konstruierten, provisorischen Winkeltragmasten. Diese mit Ankerseilen<br />

gesicherten Mastkonstruktionen mit einem Gestänge-Durchmesser (Quadrat) von 0,5 x 0,5m<br />

werden über flach auf am Boden liegenden, ca. 1m² großen, druckmindernden Stahlbeton- bzw.<br />

Holzbohlenplatten gegründet.<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 10/44


Die Befestigung der aufgestellten Behelfsmaste erfolgt mittels Ankerseilen und Bodenankern.<br />

Die Masten des Provisoriums werden so aufgestellt, dass sie, respekt. die an der Konstruktion<br />

übereinander angeordneten Leiterseile etwaige Hindernisse in der bauzeitlichen Trasse überragen<br />

oder umgehen. Erhebliche Eingriffe in Natur und <strong>Land</strong>schaft sind somit nicht zu erwarten.<br />

Das Aufziehen der Leiterseile erfolgt dabei schleiffrei durch Spannung eines leichten Vorseils.<br />

Diese Arbeiten werden an den Tragmasten manuell und an den Abspannmasten unter zur Hilfenahme<br />

von Seilwinden mit Seiltrommel und Zugwinden auf den Montagefreiflächen ausgeführt.<br />

Diese Arbeiten sind sowohl an den baulich zu ändernden als auch an den verbleibenden Masten<br />

in Zusammenhang mit dem neuen Seilzug auszuführen. Die Anfahrt zum Transport von Personal,<br />

Kleinwerkzeug und Hilfsmitteln erfolgt mittels Gelände gängigem Fahrzeug (z.B. Toyota<br />

Hillux oder MB Sprinter) über vorhandene Wege oder landwirtschaftliche Fahrspuren (identisch<br />

zu Tätigkeiten bei Instandhaltungsmaßnahmen Trassenpflege) bzw. bei den zu rekonstruierenden<br />

oder neuen Masten über die bauzeitlichen „Spurplattenwege“.<br />

Die alten Mastfüße werden mit den Fundamenten entfernt. Es handelt sich um sogenannte Pilzfundamente,<br />

die für jeden Fuß ca. 2-4m untere GOK mit einem Fundamentteller von 2-3,5m<br />

eingebaut wurden. Oberflächlich stehen 4 Einzelfundamente mit je ca. 1,0m Durchmesser an.<br />

Die neuen Fundamente werden am selben Standort vor Ort mit Fertigbeton gegossen, welcher<br />

vom Mischplatz bzw. Betonwerk zur Baustelle transportiert wird. Die Gründungsart richtet sich<br />

nach der zu erwartenden Belastung und den örtlichen Baugrundverhältnissen. Je nach Standortbedingungen<br />

erfolgt die Gründung als Pfahl- oder Plattenfundament. Bei der Pfahlgründung<br />

werden 4 Einzelpfähle mit Durchmessern von 0,700-0,813m 10-20m tief gegründet. Bei der<br />

Kompaktgründung werden Plattenfundamente mit 4 zylindrischen Köpfen (0,9m - 1,1m) zur<br />

Einbindung der Mastkonstruktionen in das Fundament (Gründungstiefe der Platten ca. 2,0m<br />

unter GOK) hergestellt. Durch die Weiternutzung der alten Maststandorte bzw. die Demontage<br />

der alten Masten bei Verschiebungen von Maststandorten in der Trassenachse sowie der Gründungsarten<br />

mit nur max. 4m² versiegelter oberirdischer Fläche – Plattenfundamente deutlich<br />

unter GOK und damit oberhalb natürliche Bodenentwicklung möglich - erfolgt keine zusätzliche<br />

Flächenversiegelung zum Status Quo..<br />

Für die Rekonstruktion werden neue Stahlgittermasten verwendet. Die Höhe der Masten wird<br />

entsprechend den technischen Abstandsforderungen i. d. R. geringfügig erhöht. Gegenüber der<br />

vorhandenen Leitung können sich daher lokale Abweichungen ergeben. Die neuen Masten werden<br />

als Winkeleisenpakete verpackt zum jeweiligen Standort geliefert und unter Verwendung<br />

von Schrauben am Boden liegend zu Mastsegmenten vormontiert. Die neuen und alten Segmente<br />

werden dabei auf Holzbohlenplatten auf dem gewachsenen Untergrund abgelegt. Das Auf-<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 <strong>11</strong>/44


stellen der Masten erfolgt in der Regel mit einem Kran innerhalb weniger Stunden. Die Endmontage<br />

erfolgt manuell am stehenden Mast.<br />

Zum Korrosionsschutz sind die Masten werkseitig vorbeschichtet. Es erfolgen vor Ort nur ein<br />

Anstrich der Verbindungselemente und die Ausbesserung von Beschädigungen. Zur Vermeidung<br />

von Farbbeeinflussungen und möglicher Kontaminierung wird der Erdboden während der<br />

Anstricharbeiten abgedeckt.<br />

Die zum Bau erforderlichen Transporte erfolgen soweit möglich über öffentliche Straßen, Feldund<br />

Waldwege. Beim Fehlen dieser Voraussetzungen wird unter Nutzung vorhandener Fahrspuren<br />

auf der Trasse selbst gefahren oder es erfolgen Anfahrten über landwirtschaftliche Nutzflächen<br />

und hier den vorhandenen Arbeitsspuren. Die Zuwegung wird zur Schonung des Untergrundes<br />

durch die Verlegung von bodendruckmindernden Spurplatten im Sinne der RAS LP 4<br />

bzw. DIN 18920 hergestellt. Die Anfahrtswege sind aus den Lageplänen der Anlage 2 ersichtlich.<br />

Ebenso werden die Ausleger, Stand- und Bewegungsplätze der Fahrzeuge auf den bauzeitlichen<br />

Montageflächen mit Baggermatratzen überbaut, um erhebliche Verdichtungen und Eingriffe<br />

in Vegetation zu vermeiden.<br />

Durch die Montagefirmen erfolgt während der Bauphase ein fortlaufender Wechsel zwischen<br />

den Maststandorten. Am Einzelmast betragen die eigentlichen Bauzeiten je nach Bautenstand<br />

immer nur wenige Tage. Akustisch - visuelle Störungen von Natur und <strong>Land</strong>schaft sind daher<br />

temporär und lokal begrenzt. Eine dauerhafte Baustelleneinrichtung mit Lagerflächen ist nicht<br />

erforderlich und auch nicht vorgesehen. Das Material wird nach Bedarf an die jeweiligen Mastbaustellen<br />

angeliefert bzw. von dort entsorgt (Demontage). Eine kurzzeitige Zwischenlagerung<br />

erfolgt nur zu Montagezwecken vor Ort. Als Arbeitsbereich wird je Mast eine Fläche von maximal<br />

400 m² für Tragmasten und 4.000 m² für Abspannmasten benötigt. In diesen Flächen<br />

werden die mit Fahrzeugen genutzten Bereiche gemäß DIN 18920 und RAS LP 4 mit bodendruckmindernden<br />

Platten zur Vermeidung von erheblichen Eingriffen in die Schutzgüter Boden<br />

und Biotope ausgelegt. Bei den ausgewiesen, großen Montageflächen an den Abspannmasten<br />

handelt es sich größtenteils um Sicherheitsbereiche, die sich aus den Freiflächen zur Vormontage<br />

der Mastkonstruktion, den Abspannbereichen der Provisorien inkl. Erdanker und kleineren<br />

Materiallagerflächen zusammensetzen. Die durch Maschinen genutzten und damit mit bodendruckmindernden<br />

Platten zu bestückenden Flächen sind i.d.R. kleiner als 400m².<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 12/44


3.2 Vorhabensbedingte Wirkfaktoren<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens werden nachfolgend untergliedert nach bau-, anlage- und<br />

betriebsbedingten Wirkungen und hinsichtlich ihrer Art, Dauer, Intensität und der räumlichen<br />

Wirkung dargestellt.<br />

Baubedingte Wirkfaktoren<br />

Aufgrund der bereits bestehenden Leistungstrasse und deren Berücksichtigung als Vorbelastung<br />

ergeben sich für die von Rekonstruktionsarbeiten betroffenen Maststandorte vorwiegend baubedingte<br />

Wirkfaktoren. Im Zusammenhang mit der Errichtung der Umgehungstrasse lassen sich<br />

gleichartige Wirkungen ableiten.<br />

Im Einzelnen kommt es zu:<br />

• Flächeninanspruchnahme durch Baustelleneinrichtung, Einrichtung Arbeitsfläche und<br />

Baustraßen<br />

• akustische und visuelle Störwirkungen durch den laufenden Baubetrieb<br />

• temporäre Emissionen durch Baufahrzeuge und Bauarbeiten.<br />

Anlagebedingte Wirkfaktoren<br />

Als anlagebedingte Wirkfaktoren lassen sich die dauerhafte Flächeninanspruchnahme sowie<br />

visuelle Störwirkungen bei der Neuerrichtung von Maststandorten ableiten. Für die lediglich zu<br />

rekonstruierenden Masten ergeben sich aufgrund deren Ersatz an Ort und Stelle keine zusätzlichen<br />

Belastungen in Form von Flächeninanspruchnahmen. Gleiches gilt für die Neubeseilung<br />

einer bereits bestehenden Leitungstrasse.<br />

Die stellenweise Vergrößerung der Masten bzw. ihrer Endhöhen verstärkt visuelle Störwirkungen.<br />

Die geringfügigen Erhöhungen (< 5 m) hingegen werden unter Berücksichtigung der bereits<br />

bestehenden Trasse, insbesondere in ihrer Fernwirkung, als kaum wahrnehmbar und damit<br />

unerheblich betrachtet.<br />

Betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />

Bei den geplanten Baumaßnahmen handelt es sich um Rekonstruktionsarbeiten an einer bestehenden<br />

Leistungstrasse, welche in ihrer Art (<strong>11</strong>0-kV-Freileitung) nicht verändert wird. Zusätzli-<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 13/44


che betriebsbedingte Wirkfaktoren gegenüber dem derzeitigen Zustand lassen sich daher nicht<br />

ableiten.<br />

Bezogen auf die Errichtung ist durch die Erhöhung der Masten in Siedlungsbereichen von Marquardt,<br />

Golm und Geltow vor allem für das Schutzgut Mensch eine Verbesserung der Lebensund<br />

Wohnqualität und eine verbesserte Bebaubarkeit zu erwarten.<br />

3.3 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes<br />

Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für den <strong>LBP</strong> resultiert zum einen aus fachtechnischen<br />

Anforderungen und Erfahrungswerten, zum anderen hängt es im Wesentlichen von der<br />

Reichweite der zu erwartenden Projektwirkungen (vorwiegend bau- und anlagebedingt) und<br />

deren Auswirkungen auf Natur und <strong>Land</strong>schaft ab.<br />

Die Größe des Untersuchungsgebietes beträgt ca. 80 ha und wird durch den Trassenverlauf der<br />

bestehenden <strong>11</strong>0-kV-Freileitung zwischen Wustermark und Geltow bestimmt. Es handelt sich<br />

dabei um ein 50 m breites Band (jeweils 25 m zu beiden Seiten der Leitung) einschließlich 25 m<br />

ober- und unterhalb des Vorhabens. Im Bereich der Ortslage Marquardt wird der Betrachtungsraum<br />

auf 25 m westlich der bestehenden Trasse und 25 m östlich des geplanten Provisoriums<br />

aufgeweitet. Vorkommen bedeutender Großvogelarten wurden von den zuständigen Behörden<br />

erfragt. Dabei werden alle bekannten Brutplätze im Umfeld von 500 m Abstand zur Leitungstrasse<br />

berücksichtigt.<br />

4 Bestandserfassung und –beurteilung von Natur- und <strong>Land</strong>schaft im Untersuchungsgebiet<br />

4.1 Nutzungsstrukturen<br />

Der ab Mast 27 zu betrachtende Abschnitt der <strong>11</strong>0-kV-Freileitung verläuft bis Mast 36 durch<br />

Grünland- und Ackerflächen, welche von Meliorationsgräben und Wegen gequert werden.<br />

Westlich der Maststandorte 27 bis 30 befinden sich Röhrichtmoore und Teiche bis an den parallel<br />

zur Trasse verlaufenden Havelkanal heran. Diese geschützten Biotope werden durch das<br />

Vorhaben jedoch in keiner Weise berührt bzw. liegen außerhalb des Untersuchungsgebietes.<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 14/44


An den Masten 36 und 37 zweigt derzeit die <strong>11</strong>0-kV-Freileitung zum Umspannwerk Ketzin ab<br />

und stehen auf Ackerflächen. Die Masten 37 und 38 befinden sich in unmittelbarer Nähe zur<br />

BAB A 10. Im weiteren Verlauf in südsüdöstlicher Richtung werden Ackerflächen gequert, die<br />

auch Gewerbestandorte und Straßen tangieren. Mast 42 befindet sich neben der B273 auf einer<br />

Obstintensivanlage. Die Masten 43 bis 45 stehen wiederum auf Ackerflächen.<br />

Die anschließenden Masten 46 und 47 liegen in der Ortslage Marquardt. Bis zum Mast 62 ist<br />

das Untersuchungsgebiet erneut durch einen Wechsel von Grünland- und Ackerstandorten geprägt.<br />

Zwischen den Masten 49 und 50 quert die Trasse den Sacrow-Paretzer-Kanal. Die weiteren<br />

Masten 63 bis 65 befinden sich in siedlungsnahen Ackerrandbereichen. Zwischen den Masten<br />

66 bis 68 wird die Ortslage Golm gequert. Die Masten 69 bis 74 stehen auf Intensivgraslandflächen.<br />

In diesem Bereich werden drei Bahntrassen durch die Freileitung überspannt.<br />

Zwischen den Masten 75, 76 sowie 77 bis 80 durchschneidet die Trasse als Energieleitungsschneise<br />

Waldbereiche. Bei Mast 75 winkelt die Trasse nach Südsüdwest ab. Im Umfeld der<br />

Masten 77 und 78 befinden sich zahlreiche kleine Seen. Zwischen den Masten 80 und 85 liegen<br />

Grünlandstandorte. Ab Mast 80 verläuft die Freileitung in südöstlicher Richtung weiter. Der<br />

Mast 86 steht auf einer Gewerbefläche in der Ortslage Geltow. Mit den Masten 87 und 88 endet<br />

die Freileitung am Umspannwerk in Geltow.<br />

4.2 Schutzgut Biotope und Arten<br />

4.2.1 Biotopfunktionen<br />

Die Bewertung der Biotopfunktionen erfolgt im Zusammenhang mit der Ausstattung der Lebensstätten<br />

(Biotope). Herangezogen wurde dafür die CIR-Biotopkartierung [U 15] des LUGV,<br />

welche mit Hilfe von Ortsbegehungen zwischen 2010 und 2012 sowie der für das Vorhaben<br />

erhobenen Vermessung entsprechend abgeglichen bzw. angepasst wurde. Die einzelnen Biotopund<br />

Nutzungstypen wurden nach der aktuellen Kartierungsanleitung für das <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

(Stand 2009) codiert. Für die Bewertung werden die Indikatorgrößen Naturnähe, Seltenheit,<br />

Gefährdung und Wiederherstellbarkeit herangezogen.<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 15/44


Tabelle 2<br />

Bewertung der Biotoptypen<br />

Biotoptypencode<br />

Biotoptyp Maststandort Natürlichkeitsgrad<br />

Gefährdungs- bzw.<br />

Seltenheitsgrad<br />

Ersetzbarkeit /<br />

Wiederherstellbarkeit<br />

Gesamteinstufung<br />

0<strong>11</strong>30 Graben - naturfern – bedingt häufig gut gering<br />

naturfern<br />

0<strong>11</strong>40 Kanal - bedingt naturfern häufig gut gering<br />

02153 Teich überwiegend bis vollständig<br />

verbaut bzw. techn. Bauwerk<br />

Bauzeitl. Provisorium<br />

Marquardt<br />

naturfremd Sehr häufig Sehr gut gering<br />

05100 Feuchtwiesen und Feuchtweiden (§) 49, 50, 78-80 naturnah gefährdet mäßig gut hoch<br />

05<strong>11</strong>0 Frischwiese, -weide 75, 76 bedingt naturfern häufig gut gering – mittel<br />

05130 Grünlandbrache 66, 68, 82, 83, 85 bedingt naturnah häufig sehr gut – gut gering – mittel<br />

05140 Staudenfluren und –säume 41, 42, 65 bedingt naturfern häufig sehr gut gering<br />

05150 Intensivgrasland/-grünland 27, 29, 69-74, bedingt naturfern sehr häufig sehr gut gering<br />

69neu-74neu, 81<br />

07<strong>11</strong>0/ Feldgehölz/<br />

Bauzeitl. Provisorium<br />

naturnah Mäßig gefährdet mäßig gut mittel<br />

07<strong>11</strong>01 Feldgehölz überwiegend heimische<br />

Gehölzarten<br />

Marquardt<br />

07130 Hecken und Windschutzstreifen - bedingt naturfern mäßig häufig gut gering - mittel<br />

07140/<br />

07141<br />

Alleen und Baumreihen/<br />

Allee<br />

Bauzeitl. Provisorium<br />

Marquardt<br />

Bedingt naturnah gefährdet gering hoch<br />

07190 Standorttypischer Gehölzsaum an<br />

- naturnah gefährdet mäßig gut hoch<br />

Gewässern<br />

07200 Intensiv-Obstanlage 42 naturfern häufig gut gering<br />

08100/<br />

08103<br />

Moor- und Bruchwälder (§)/<br />

Erlenwälder<br />

08300 Laubholzforst (eingewachsen in<br />

Leistungstrasse)<br />

08300 Laubholzforste (weitgehend<br />

naturferne Forste und aus Sukzession<br />

hervorgegangene Wälder<br />

mit nicht heimischen Holzarten)<br />

77 - 79 naturnah gefährdet selten sehr hoch<br />

67 bedingt naturnah mäßig gefährdet mäßig gut mittel<br />

77,78 Bedingt naturnah häufig gering mittel


Biotoptypencode<br />

Biotoptyp Maststandort Natürlichkeitsgrad<br />

Gefährdungs- bzw.<br />

Seltenheitsgrad<br />

Ersetzbarkeit /<br />

Wiederherstellbarkeit<br />

Gesamteinstufung<br />

09130 Intensiv genutzter Acker 33, 35, 36, 36neu, naturfern sehr häufig sehr gut gering<br />

37,40,43,44, 48, 51,<br />

57, 58, 59, 61, 63,<br />

64<br />

09140 Ackerbrache 31, naturfern - bedingt häufig sehr gut gering<br />

naturfern<br />

10101 Grünanlagen 46 bedingt naturfern häufig gut - mäßig gut gering -mittel<br />

10102 Friedhof mit altem Baumbestand Bauzeitl. Provisorium<br />

Marquardt<br />

bedingt naturfern mäßig gefährdet sehr gut bis<br />

gering<br />

10<strong>11</strong>0 Gärten, Gartenbrachen, Grabeland 87 naturfern sehr häufig Sehr gut gering<br />

10124 Energieleitungstrasse 67, 77 bedingt naturfern häufig sehr gut gering<br />

<strong>122</strong>80 Siedlung 46,47 naturfremd sehr häufig sehr gut gering<br />

12610/<br />

12630/<br />

12640/<br />

12650/<br />

12651/<br />

12660<br />

Straßen/<br />

Autobahnen/<br />

Parkplätze/<br />

Wege/<br />

Unbefestigter Weg/<br />

Gleisanlagen<br />

mittel<br />

- naturfremd sehr häufig sehr gut gering


Gesetzlich geschützte Biotope<br />

Im Umfeld der Masten 77 und 78 befinden sich zahlreiche kleine Seen (§32-Biotope). Zudem<br />

stehen die in Bereich der Masten 49 und 50 sowie 78 bis 80 gelegenen Feuchtwiesen bzw. –<br />

weiden gemäß § 32 BbgNatSchG unter Schutz [U 18].<br />

4.2.2 Faunistische Funktionen<br />

Die Darstellung der faunistischen Funktionsbeziehungen für das Untersuchungsgebiet basiert<br />

ausschließlich auf vorhandenen Daten sowie Erkenntnissen aus Ortbegehungen. Faunistische<br />

Sonderuntersuchungen waren im Rahmen der Planung nicht vorgesehen.<br />

Säugetiere<br />

Die Energietrasse kann vor allem bei Vorhandensein von Leitstrukturen wie Waldrändern, Hecken,<br />

Baumreihen und dgl. für alle Arten der Fledermäuse (Microchiroptera) ein potentielles<br />

Jagdgebiet darstellen. Fortpflanzungs- und Ruhestätten befinden sich aber grundsätzlich außerhalb<br />

der Trasse, da die Stahlgittermasten dafür ungeeignet sind. Weiterhin ist eine bereichsweise<br />

Nutzung des Untersuchungsraumes als Nahrungsgebiet oder Wanderkorridor möglich. Für<br />

weitere Säuger (Biber, Fischotter etc.) wird das Vorhaben als nicht relevant eingeschätzt.<br />

Reptilien<br />

Für die Zauneidechse (Lacerta agilis) finden sich auf wärmebegünstigten Waldschneisen von<br />

Energietrassen oft günstige Habitatbedingungen. Geeignete Waldschneisen kommen in der bearbeiteten<br />

Trasse bei Mast 67 sowie 75 und 76 vor. Die Schneisen bei den Masten 77 und 78<br />

sind aufgrund der feuchten Ausprägung suboptimal für Reptilien. Sichtnachweise der Art konnten<br />

bei der Trassenbegehung nicht gelingen. Es wurden auch keine besonders geeigneten Winterquartiere<br />

(Baumstubben, Totholzstrukturen, Erdhöhlungen) in der unmittelbaren Umgebung<br />

der Maststandorte festgestellt.<br />

Vorkommen weiterer Reptilienarten (Sumpfschildkröte, Glattnatter, Smaragdeidechse) sind<br />

nicht bekannt.<br />

Amphibien<br />

Potentielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Amphibien befinden sich im Trassenbereich an<br />

den Meliorationsgräben zwischen den Masten 53 bis 55 und 58 sowie im Bereich des Entenfänger<br />

Sees im Umfeld der Masten 78 und 79. Die größeren Kanäle (Havelkanal, Sacrow-Paretzer-<br />

Kanal) sind als Amphibienlebensräume weniger geeignet.<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 18/44


Das Vorkommen bestimmter Arten im Untersuchungsbereich ist nicht bekannt. Regelmäßig<br />

unterhaltene Meliorationsgräben sind als Sommerlebensraum (Laichgewässer) bspw. für den<br />

Kammmolch ungeeignet, da eine strukturbildende Wasservegetation nur fragmentarisch ausgebildet<br />

ist. Zudem halten sich diese nur zur Fortpflanzungszeit im Gewässer auf. Die zahlreichen<br />

Gewässer im Umfeld des Entenfänger Sees stellen demgegenüber wertvolle Amphibienlebensräume<br />

dar.<br />

Aufgrund der überwiegend intensiven Flächennutzung ist anzunehmen, dass sich die Hauptpopulation<br />

potentiell vorkommender Amphibienarten außerhalb des Trassenbereiches aufhält.<br />

Vögel<br />

Bei der Begehung der Maststandorte wurden Nisthilfen (Kästen, Horste) für Turmfalken und<br />

Fischadler an den in Tabelle 3 aufgelisteten Masten vorgefunden. Ebenso ist eine Nisthilfe für<br />

den Turmfalken auf der parallel laufenden Bahnstromleitung bei Mast 56 angebracht. Aufgrund<br />

der Ortsbegehungen zwischen 2010 und 2012 kann jedoch keine Aussage getroffen werden, ob<br />

die Nisthilfen durch Brutpaare der genannten Arten genutzt werden. Es wird daher davon ausgegangen,<br />

dass alle Nisthilfen tatsächlich als Brutplätze für Fischadler bzw. Turmfalke dienen.<br />

Tabelle 3:<br />

Nisthilfen an Maststandorten<br />

Mast-Nr. <strong>Land</strong>kreis Turmfalke Fischadler<br />

30 Stadt Potsdam x<br />

33 x<br />

34 x<br />

50 x<br />

54 x<br />

61 x<br />

69 x<br />

70 x x<br />

72 x<br />

82 Potsdam-Mittelmark x<br />

85 x<br />

Durch die untere Naturschutzbehörde der <strong>Land</strong>eshauptstadt Potsdam wurde außerdem auf ein<br />

Brutpaar des Weißstorchs in der Ortslage Grube hingewiesen. Je ein weiteres Storchenpaar ist<br />

nahe der Kirche in der Ortslage Golm und im Ortszentrum an der Hauptstraße in Marquardt<br />

angesiedelt. In Golm konnten auch Nachweise für ein Brutpaar der Schleiereule erbracht wer-<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 19/44


den. Das Vorhabensgebiet könnte daher als Nahrungsgebiet für die genannten Arten dienen [U<br />

18].<br />

Gemäß der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des <strong>Land</strong>kreises Potsdam-<br />

Mittelmark befinden sich die Masten 79 und 81 im direkten Brutbereich von Rot- und<br />

Schwarzmilan [U 19].<br />

Des Weiteren dienen die Flächen zwischen den Maststandorten 27 und 77 als Nahrungshabitate<br />

für rastende Vogelarten (v. a. Gänse). Im Bereich des Entenfänger Sees im Umfeld der Masten<br />

78 und 79 liegen mehrere Gewässer mit breiten Schilfgürteln und einer besonderen Bedeutung<br />

als Wasservogellebensräume.<br />

Konkrete Hinweise für das Vorkommen weiterer Vogelarten liegen nicht vor. Es ist jedoch<br />

grundsätzlich davon auszugehen, dass im Umfeld des Vorhabensgebietes weitere Vogelarten<br />

vorkommen bzw. das Vorhabensgebiet als Bruthabitat nutzen. Mögliche Auswirkungen wurden<br />

im Rahmen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (Anlage 7) auf Vogelarten mit Habitatansprüchen<br />

sowie Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten im Bereich von Gewässern sowie in<br />

überwiegend offener <strong>Land</strong>schaft mit Hecken und Feldgehölzen, Waldrändern, Nestanlage in<br />

Zweigen und Astgabeln und Höhlenbrüter als Gilden betrachtet und entsprechende Schutzmaßnahmen<br />

abgeleitet.<br />

4.3 Schutzgut Boden<br />

Geomorphologisch wurde der <strong>Land</strong>schaftsraum des Vorhabensgebietes durch die Weichseleiszeit<br />

geprägt. Es handelt sich um eine Jungmoränenlandschaft, die sich „durch ein vielgestaltiges<br />

Formenmosaik an Bodenformen, den flachwelligen Grundmoränenplatten, den kuppigen Endmoränen,<br />

den schwach geneigten bis flachen Talsandflächen, den ebenen Niederungen und prägenden<br />

Havelgewässern, charakterisiert [U 23].“<br />

Naturräumlich befindet sich das Untersuchungsgebiet in der Großeinheit „Mittelbrandenburgische<br />

Platten und Niederungen“, wobei die nördlich des Sacrow-Paretzer Kanals gelegenen Flächen<br />

der Haupteinheit „Nauener Platte“ und die Flächen südlich des Kanals dem „<strong>Brandenburg</strong>-<br />

Potsdamer Havelgebiet“ zuzuordnen sind. Letztere ist v. a. durch die gewässerreichen Urstromtäler<br />

geprägt, wobei stellenweise kleine Grundmoränenplatten mit aufgesetzten Endmoränen als<br />

markante reliefgestaltende Elemente heraus ragen bspw. östlich der Ortslage Golm, Bereich<br />

östlich der Kaserne bis Geltow). Auf dem Flusssand der Urstromtäler dominieren in den Niede-<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 20/44


ungen überwiegend Erdniedermoore aus Torf und Gleyboden-Gesellschaften (Gleye, Humusgleye,<br />

Kalkgleye). Nach Norden hin schließen sich die Grundmoränenplatten der Nauener Platte<br />

an, welche als eben bis schwachwellig und relativ strukturarm zu beschreiben sind. Auf dem<br />

Geschiebemergel der Platten sind vorrangig Braunerden, Tieflehm-Fahlerden- und Sand-<br />

Podsolbraunerden-Bodengesellschaften entstanden [U 23], [U 24].<br />

Die Eigenschaften und Bewertung der auftretenden Bodentypen sind in untenstehender Tabelle<br />

zusammengefasst dargestellt. Die empfindlichsten bzw. wertvollsten Bodenstandorte stellen die<br />

der Erdniedermoore dar, die aufgrund ihrer extremen Bodeneigenschaften Lebensraum für spezialisierte<br />

Pflanzen und Tiere bieten und einen sehr guten Wasserspeicher darstellen. Aufgrund<br />

der starken anthropogenen Einflüsse (Entwässerung, landwirtschaftliche Bewirtschaftung) sind<br />

diese Böden oft degradiert bzw. nur noch selten in ihrer ursprünglichen Form vorhanden.<br />

Tabelle 4<br />

Bewertung der Bodentypen<br />

Bodentyp Eigenschaften Gefährdung / Vorbelastung Bewertung<br />

Erdniedermoore<br />

Gleye<br />

Humusgley<br />

Kalkgley<br />

Braunerden<br />

Fahlerden<br />

hohes Wasserspeichervermögen,<br />

mittleres bis hohes Nährstoffpotential<br />

(Bodenzahl 30 bis 50),<br />

hohes Biotopentwicklungspotential<br />

nährstoffarm,<br />

hohe Wasserdurchlässigkeit,<br />

geringe Pufferkapazität,<br />

geringes Ertragspotential (Bodenzahl <<br />

30),<br />

mittleres bis hohes Biotopentwicklungspotential<br />

Staunässe,<br />

geringe bis mittlere Nährstoffverhältnisse,<br />

geringes Ertragspotential (Bodenzahl <<br />

30),<br />

mittleres Biotopentwicklungspotential<br />

mittlere Pufferkapazität<br />

mittlere bis hoher Kalkgehalt<br />

mittleres Ertragspotential (Bodenzahl 30 -<br />

50),<br />

mittleres Biotopentwicklungspotential<br />

geringe Wasserspeicherfähigkeit,<br />

geringer Nährstoff- und Kalkgehalt,<br />

geringes bis mittleres Ertragspotential<br />

(Bodenzahl 30 – 50),<br />

geringes Biotopentwicklungspotential<br />

im Oberboden geringe, im Unterboden<br />

hohe Nährstoff- und Pufferkapazität,<br />

mittleres Ertragspotential (Bodenzahl 30<br />

– 50),<br />

geringes Biotopentwicklungspotential<br />

anthropogene Entwässerung der<br />

Böden zur landwirtschaftlichen<br />

Nutzung, dadurch veränderte<br />

Bodeneigenschaften, Verdichtung<br />

anthropogene Entwässerung der<br />

Böden zur landwirtschaftlichen<br />

Nutzung, dadurch veränderte<br />

Bodeneigenschaften, Düngung,<br />

Verdichtung, Winderosion<br />

anthropogene Entwässerung der<br />

Böden zur landwirtschaftlichen<br />

Nutzung, dadurch veränderte<br />

Bodeneigenschaften, Verdichtung,<br />

Winderosion<br />

anthropogene Entwässerung der<br />

Böden zur landwirtschaftlichen<br />

Nutzung, dadurch veränderte<br />

Bodeneigenschaften, Verdichtung,<br />

Winderosion<br />

intensive landwirtschaftliche Nutzung,<br />

Düngung, , Winderosion<br />

intensive landwirtschaftliche Nutzung,<br />

Winderosion<br />

mittel bis<br />

hoch<br />

mittel<br />

mittel<br />

mittel<br />

gering<br />

mittel<br />

Podsolbraun- geringe bis mittlere Wasser und Nähr- intensive landwirtschaftliche Nut- gering<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 21/44


erden<br />

stoffspeicherfähigkeit,<br />

geringer Kalkgehalt,<br />

geringes Ertragspotential (Bodenzahl<br />

überwiegend


Die Grundwassergefährdung ist aufgrund des zum Teil sehr geringen Grundwasserflurabstandes<br />

und der Bodeneigenschaften (geringe Bindefähigkeit) der Deckschichten als hoch bis mittel zu<br />

bewerten.<br />

In Abhängigkeit von den überlagernden Deckschichten, der Bodennutzung und des Flurabstandes<br />

ist die Grundwasserneubildung als hoch (Grundmoränenflächen) bis gering (Niederungen).<br />

Das Grundwasserdargebot ist als mittel bis hoch, v. a. für den südlich Vorhabensbereich zu<br />

bewerten. Daher erfolgt eine Nutzung des Gebietes zur Trinkwassergewinnung. Ca. 2,2 km<br />

südöstlich der Ortslage Golm befindet sich das Wasserwerk Wildpark, dessen Umgebung als<br />

Trinkwasserschutzzonen I bis III ausgewiesen ist. Die Schutzzone III verläuft dabei im Bereich<br />

von Golm bis Geltow in einem Abstand von minimal ca. 30 m (Mast 72 und 73). Mit Ausnahme<br />

bei Mast 74, hier läuft die Trasse über ca. 50 m durch die Schutzzone [U 23], [U 24].<br />

4.5 Schutzgut Klima und Luft<br />

Gemäß [U 23] ist das Untersuchungsgebiet dem Klima des stärker maritim beeinflussten Binnentieflandes<br />

zuzuordnen. Die Lufttemperatur liegt im Jahresmittel bei 8,7°C. Die mittlere Jahressumme<br />

der Niederschläge beträgt 587 mm. Die Hauptwindrichtungen sind West und Südwest.<br />

Lokalklimatisch besitzen die Grünland und Ackerflächen eine wichtige Bedeutung als Kaltluftproduzenten.<br />

Wälder und großflächige Gehölzstrukturen sorgen für die Entstehung von<br />

Fischluft. In Abhängigkeit von Relief und Topografie finden somit Ausgleichströme zwischen<br />

Entstehungsflächen der Kaltluft- bzw. Frischluft sowie Siedlungsgebieten statt. Bei erhöhten<br />

Immissionsbelastungen, wie bspw. in den Ortslagen Golm und Geltow, sind diese Ausgleichsströme<br />

zur Verbesserung des Siedlungsklimas von besonderer Bedeutung. Wichtige Luftleitbahnen<br />

bilden neben Geländerinnen auch Fließgewässer. Diese wie auch Oberflächengewässer<br />

bilden zudem sog. Klimatope und wirken lokal ebenfalls temperaturausgleichend.<br />

Vor allem die Verkehrstrassen (BAB A 10, Bahnlinien) bilden bei Verlauf quer zur Luftleitbahn<br />

ein Strömungshindernis. Zudem kann hier ein Anreichern von Luftschadstoffen der Frischluft<br />

gegeben sein.<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 23/44


4.6 Schutzgut <strong>Land</strong>schaftsbild und natürliche Erholungseignung<br />

Das <strong>Land</strong>schaftsbild weist im Untersuchungsraum Bereiche unterschiedlicher Qualitäten aus.<br />

Der Abschnitt zwischen Grenze <strong>Land</strong>kreis Havelland /Stadt Potsdam bis zum Querung der A10<br />

wird dominiert von strukturarmen, ebenen bis gering bewegten Ackerflächen. Vereinzelt gliedern<br />

Gräben, Grünländer und kleinere Gehölzflächen die <strong>Land</strong>schaft. Diesem Bereich kommt<br />

damit schutzgutbezogen eine geringe Bedeutung zu. Im anschließenden Abschnitt besteht aufgrund<br />

der Flächennutzung eine höhere Strukturvielfalt aus kleinflächigeren Ackerschlägen,<br />

Grünländern, Kleingehölzen, Hecken und Alleen sowie einzelnen Waldflächen. Die Erlebniswirksamkeit<br />

wird hier als mittel eingestuft.<br />

Vorbelastungen für das <strong>Land</strong>schaftsbild bestehen durch die zu betrachtende <strong>11</strong>0-kV-Freileitung<br />

an sich sowie in Form von weiteren Infrastrukturtrassen (A10, Bundes- und <strong>Land</strong>esstraße,<br />

Bahntrassen, <strong>11</strong>0-kV-Bahnstromleitung Priort-Genshagener Heide) sowie durch Industrie- und<br />

Gewerbeflächen.<br />

Bezüglich der Erholungsnutzung bestehen diverse land- und forstwirtschaftliche Wege, welche<br />

zum Spazierengehen bzw. zur Naherholung genutzt werden können. Hierbei wird die natürliche<br />

Erholungseignung in Bereichen mittlerer <strong>Land</strong>schaftsbildqualität aufgrund der größeren Strukturvielfalt<br />

und ggf. lokalklimatischen Funktionen als höher eingestuft als in den ausgeräumten<br />

Ackerflächen.<br />

Die Ortslage Marquardt weist einen eher dörflichen Charakter auf. Vereinzelt sind Gewerbe<br />

angesiedelt. Das Ortsbild kennzeichnet sich durch eine mäßige Durchgrünung. Der durchquerte<br />

Siedlungsbereich von Golm hingegen besitzt mit Blockbebauungen und seinen wissenschaftlichen<br />

Einrichtungen eher einen städtischen Charakter.<br />

4.7 Schutzgebiete<br />

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />

Die geplante Rekonstruktion erfolgt anteilig in den <strong>Land</strong>schaftsschutzgebieten „Potsdamer<br />

Wald- und Havelseengebiet“ (Mast-Nr. 49, 52-64, 67-78) sowie „Potsdamer Havelseengebiet“<br />

(Mast-Nr. 50-51). Die Belange des Flächenschutzes nehmen gemäß § 72 Abs. 4 BbgNatSchG<br />

der <strong>Land</strong>kreis Potsdam-Mittelmark sowie die Stadt Potsdam als untere Naturschutzbehörden<br />

wahr.<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 24/44


Besonders geschützte Biotope bzw. Bereiche nach § 30 BNatSchG sind an den Maststandorten<br />

49 sowie 78 bis 80 ausgewiesen [U 18], [U 19].<br />

Im Rahmen der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Potsdam [U 18] wurde<br />

auf weitere geschützte Biotope im Umfeld der Maststandorte 27 bis 29 hingewiesen, die sich<br />

jedoch außerhalb des Wirkungsbereichs des Vorhabens befinden.<br />

In einer Entfernung von ca. 500 m bis 600 m von der Freileitungstrasse befindet sich westlich<br />

der Ortslage Marquardt das FFH-Gebiet „Obere Wublitz“ (DE 3542-302). Westlich der Siedlung<br />

Grube liegt mit einem Abstand von ca. 1,0 km zum Vorhaben das FFH-Gebiet „Mittlere<br />

Havel Ergänzung“ (DE 3542-305). Oben genannte FFH-Gebiete überdeckend ist die Havelniederung<br />

als Vogelschutzgebiet („Mittlere Havelniederung“ DE 3542-421) ausgewiesen.<br />

Für die drei Natura2000-Gebiete wurde eine entsprechende Erheblichkeitsabschätzung in Bezug<br />

auf das geplante Vorhaben durchgeführt, in deren Ergebnis durch das Vorhaben keine Betroffenheit<br />

bzw. keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die Schutzgebiete einschließlich deren<br />

Schutz- und Erhaltungsziele abgeleitet werden konnten. Die Erheblichkeitsabschätzungen sind<br />

den Anlagen 5 und 6 zu entnehmen.<br />

Weitere Schutzgebiete nach Naturschutzrecht sind nicht vom Vorhaben betroffen.<br />

Schutzgebiete nach Wasserrecht<br />

Wie bereits unter 4.4 besteht im Bereich bzw. in der Nähe der Masten 66 bis 88 das Trinkwasserschutzgebiet<br />

zum Wasserwerk Wildpark, welches ca. 2,2 km östlich vom Vorhaben gelegen<br />

ist.<br />

5 Konfliktanalyse und Entwurfsoptimierung<br />

5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen<br />

Zur Eingriffsreduzierung auf die verschiedenen Schutzgüter sind Vermeidungs-, Verminderungs-<br />

und Schutzmaßnahmen vorzusehen. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle zusammenfassend<br />

dargestellt. Auf eine ausführliche Beschreibung wird an dieser Stelle mit Verweis auf<br />

Pkt. 6 und 6.3 sowie die Maßnahmeblätter (Anlage 4) verzichtet.<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 25/44


Die Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen sind in den Lageplänen<br />

der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Anlage 3, Blatt 1 bis 3) dargestellt.<br />

Tabelle 5:<br />

Bautechnische Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Konflikten<br />

und zum Schutz<br />

Maßnahmen-<br />

Nr.<br />

Bezeichnung<br />

Ausführungszeitpunkt<br />

V1<br />

V2<br />

Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen<br />

Ausweisung konfliktarmer Bereiche zur Anlage temporärer<br />

Arbeitsflächen und Zufahrten<br />

Wiederherstellung bauzeitlich und anlagebedingt beanspruchter<br />

Flächen<br />

Schutzmaßnahmen<br />

vor / während der<br />

Bauarbeiten<br />

nach Abschluss der<br />

Bauarbeiten<br />

S1 Schutz und Erhalt von Gehölzen während der Bauphase<br />

vor / während der<br />

Bauarbeiten<br />

S2 Schutz von Oberboden und empfindlichen Böden vor / während der<br />

Bauarbeiten<br />

S3 Durchführung von Rekonstruktionsarbeiten außerhalb<br />

der Vogelschutzzeit<br />

vor / während der<br />

Bauarbeiten<br />

S4 Durchführung von Rekonstruktionsarbeiten außerhalb<br />

der Amphibienhauptwanderzeit<br />

während der Bauarbeiten<br />

S5 Schutz von Gewässern und Grundwasser während der während der Bauarbeiten<br />

Bauphase<br />

S6 Emissionsmindernde Maßnahmen während der Bauphase<br />

während der Bauarbeiten<br />

S7 Umsetzen von Nisthilfen (Kästen, Horste) vor Beginn der Bauarbeiten<br />

Die aufgeführten Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen fließen in die Konfliktanalyse ein.<br />

5.2 Schutzgutbezogene Konfliktanalyse<br />

5.2.1 Schutzgut Biotope und Arten<br />

Konflikte können entstehen durch die baubedingte Beeinträchtigung oder Gefährdung wertvoller,<br />

geschützter Biotope, von Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Tierarten oder Auswirkungen<br />

auf sensible Schutzgebiete. Aufgrund des Verlaufs der Trasse durch überwiegend<br />

struktur- und artenarme Biotopstrukturen mit kurzfristiger Wiederherstellbarkeit treten mehr-<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 26/44


heitlich keine oder nur geringe baubedingte Konflikte auf. Anlagenbedingt sind aufgrund der<br />

Vorhabensart (Rekonstruktion bzw. Ersatzneubau vorwiegend standortgleich bzw. unter Demontage<br />

und gleichwertiger Neuerrichtung von Masten bei Verschiebung) keine zusätzlichen<br />

erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

Positiv wirkt sich der Entfall von 3 Masten außerorts (Mast 37, 70, 73) aus, deren Standflächen<br />

nach dem Rückbau rekultiviert wird (Maßnahme V2). Weiterhin wird die Beseitigung bzw. ein<br />

Teilverlust von in dem Provisorium-Abschnitt in Marquardt gelegenen Gehölzen (Baumgruppe,<br />

-reihe, Gehölzbestand Friedhof) durch die dafür vorgesehenen Masthöhen und -bauarten vermieden,<br />

so dass deren Erhalt durch einen ausreichenden Abstand zwischen Baumkrone und<br />

Leiterseilen zwischen den Masten weiterhin gegeben ist. Aufgrund der Durchführungsweise der<br />

Neubeseilung (Spannung eines leichten, sog. Vorseils, über welches das eigentliche Leiterseil<br />

dann aufgezogen wird) entstehen auch hieraus keine Beeinträchtigungen, bspw. in Form von<br />

Astbruch).<br />

Die Hauptkonfliktpunkte einzelner Maststandorte einschließlich der zugeordneten Konfliktpunkte<br />

sind in der unterstehenden Tabelle zusammenfassend aufgeführt. Unter Durchführung<br />

bzw. Einhaltung der entsprechenden Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen ist deren Abwendung<br />

bzw. Reduzierung auf ein unerhebliches Maß gegeben.<br />

Tabelle 6:<br />

Baubedingt auftretende Konflikte<br />

Konfliktpunkt<br />

Konflikt<br />

K1 Gefährdung von gem. § 32<br />

BbgNatSchG geschützten<br />

Feuchtwiesen und -weiden<br />

K2<br />

K3<br />

K5<br />

Störung von Brutstandorten für<br />

Fischadler, Turmfalken, Weißstorch,<br />

Schleiereule sowie Rotund<br />

Schwarzmilan<br />

ggf. Tötung von Amphibien bei<br />

der Wanderung zu den Laichgewässern<br />

Pot. Eingriffe in Schutzgüter<br />

Boden und Biotope durch bauzeitliche<br />

Montageflächen und<br />

Zuwegungen<br />

Betroffener Maststandort<br />

Mast Nr. 49 - 50 und 78 - 79<br />

Mast Nr. 30, 33, 34, 46-48,<br />

50, 54, 56, 61, 65-68, 69,<br />

70, 72, 78, 79, 82, 85<br />

Mast-Nr. 49, 50, 53 - 55, 58,<br />

77 - 79<br />

Mast-Nr: alle rekonstr. und<br />

Neubau-Masten<br />

Vermeidungs- und<br />

Schutzmaßnahmen<br />

V1, V2, S2<br />

S1, S3, S7<br />

V1, S4, S5<br />

V1, V2, S1, S2<br />

Im Zuge der vorliegenden technischen Planung wurde ermittelt, dass Bäume im Rahmen der<br />

Veränderung der Maststandorte der Masten 69neu und 71neu sowie der neuen technischen<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 27/44


Rahmenbedingungen zwischen Masten 76 und 77 sowie 86 und 87 in das neue Schneisenband<br />

„hineinragen“ und damit zurückzuschneiden (Kronenschnitt) sind bzw. gefällt/ „auf den Stock<br />

gesetzt“ werden müssen.<br />

Die erforderlichen Rückschnitt- und Fällmaßnahmen sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.<br />

Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass im Zuge des Vorhabens keine Trassenverbreiterungen<br />

und keine Absenkungen von Masten stattfinden. Zur Optimierung sind zudem die<br />

Schutzmaßnahmen S1 und S3 anzuwenden.<br />

Tabelle 7:<br />

Baumkronenschnitte und Fällungen im Rahmen der Rekonstruktion<br />

Maststandort<br />

Betroffener Gehölzbestand<br />

Maßnahmen<br />

69neu Straßenbäume links (2x Pappel 26m hoch) Kronenschnitt (6m)<br />

76 – 77 Kronenrand rechts, Erlenbruchwald Rückschnitt (auf den Stock<br />

setzen) von Gehölzen auf<br />

210m²<br />

86 – 87 Birke 15m hoch (seitlich rechts) Kronenschnitt (1m)<br />

In die Konfliktanalyse für das Schutzgut Tiere fließen die Ergebnisse des artenschutzrechtlichen<br />

Fachbeitrages (Anlage 7) ein.<br />

Säugetiere<br />

Beeinträchtigungen von Fledermäusen sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten, da innerhalb<br />

der Trasse keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten bestehen. Durch Beschränkung der Bauarbeiten<br />

während der Tageszeiten ist eine Nutzung als Jagdgebiet weiterhin gegeben.<br />

Reptilien<br />

Erheblich Auswirkungen für die Artengruppe Reptilien, insbesondere für die Zauneidechse<br />

(Lacerta agilis), auf deren Population sowie deren Erhaltungszustand werden unter Einhaltung<br />

der Maßnahme V1 (Ausweisung konfliktarmer Arbeitsflächen und Zufahrten) sowie aufgrund<br />

der kleinräumigen bauzeitlichen Flächeninanspruchnahme und der temporären Wirkzeit ausgeschlossen.<br />

Amphibien<br />

Vor allem im Zuge der intensiven Zuwanderung zu den Laichgewässern (März-April) kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass Amphibien die Arbeitsbereiche und Anfahrtsweg im Bereich<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 28/44


der Masten 49 und 50, 53 bis 55, 58 sowie 77 bis 79 kreuzen könnten. Potentielle Laichgewässer<br />

werden im Zuge des Vorhabens jedoch nicht beeinträchtigt.<br />

Aufgrund der überwiegend intensiven Flächennutzung ist anzunehmen, dass sich die Hauptpopulation<br />

potentiell vorkommender Amphibienarten außerhalb des Trassenbereiches aufhält.<br />

Deshalb und aufgrund der temporären Wirksamkeit des Vorhabens als auch der Durchführung<br />

des Vorhabens an den betroffenen Maststandorten außerhalb der Hauptzeiträume für Amphibienwanderungen<br />

(März – April / Maßnahme S4) sowie unter Einhaltung der Maßnahme S5<br />

(Schutz von Gewässern) werden erhebliche Störungen bzw. Beeinträchtigungen von Fortpflanzungs-<br />

und Ruheplätzen ausgeschlossen.<br />

Vögel<br />

Für die Rekonstruktionsarbeiten an Masten mit Brutplätzen ist eine Bauzeitenregelung (Maßnahme<br />

S3) zur Vermeidung von Schädigungs- und Störungsverboten des BNatSchG vorgesehen.<br />

Die Baumaßnahmen an den betroffenen Masten sind außerhalb der Brutzeit im Zeitraum<br />

vom <strong>11</strong>.9. – 20.3. durchzuführen. Die Bauzeitenreglung umfasst den Brutstandort inkl. eines<br />

500 m-Radius. Diese gilt demnach auch für Arbeiten an Masten, welche sich in der Nähe, d. h.<br />

innerhalb des 500 m-Radius, von Brutstätten befinden.<br />

Für die Bereiche der Brutstandorte von Rot- und Schwarzmilan im Umfeld der Maststandorte<br />

78 und 79 sowie der Schleiereule (Ortslage Golm) wird die Bauzeitenregelung bis Anfang März<br />

enger gesetzt.<br />

Des Weiteren sind die Horste und Nistkästen an zu erneuernden Maststandorten außerhalb der<br />

Brutzeit zu sichern und nach Abschluss der Maßnahme vor Beginn der neuen Brutsaison wieder<br />

an den Altstandorten zu lokalisieren (Maßnahme S7). Die Masten Nr. 69, 70 und 72 werden<br />

demontiert. Die installierten Turmfalkenkästen sollen auf die Masten 69neu, 68 und 72neu umgesetzt<br />

werden. Für die Nisthilfe des Fischadlers von Mast 70 ist eine Umsetzung auf Mast Nr.<br />

69neu vorgesehen.<br />

Unter Einhaltung der dargelegten Bauzeitenregelung und der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen<br />

zur Sicherung und Neuinstallation der Nisthilfen ist zusammenfassend festzustellen,<br />

dass von den vorgesehenen Rekonstruktionsarbeiten keine erheblichen negativen Auswirkungen<br />

auf den Erhaltungszustand lokaler Tierpopulationen ausgehen, die ökologischen Funktionen der<br />

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten bleiben im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 29/44


Da die Rekonstruktion der Masten über Tagesbaustellen mit kleinem Wirkungsbereich und lediglich<br />

kurzzeitigen akustisch-visuellen Störwirkungen erfolgt, wird nicht von erheblichen Störungen<br />

der Vogelrastbiotope im Bereich der Masten 27 bis 77 sowie am Entenfänger See ausgegangen.<br />

Bei der Ausführung des Vorhabens werden wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und<br />

der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten nicht geschädigt bzw. erheblich gestört.<br />

Auf die als Gilden betrachteten Artengruppen mit Habitatansprüchen im Gewässerbereich bzw.<br />

überwiegend in der offenen <strong>Land</strong>schaft mit Gehölzstrukturen (Busch- und Bodenbrüter) können<br />

erhebliche Auswirkungen durch Kontrollen vor Baubeginn durch eine fachlich visierte ökologische<br />

Baubeleitung bzw. entsprechende Bauzeitenregelungen (S3) vermieden werden.<br />

Aufgrund der zeitlich und räumlich begrenzten Wirksamkeit der Beeinträchtigungen wird die<br />

Störwirkung auch auf sonstige Artengruppen als nicht erheblich eingeschätzt.<br />

5.2.2 Schutzgut Boden<br />

Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen können baubedingt durch Flächeninanspruchnahme,<br />

Verdichtungen und Stoffeinträge verursacht werden. Die benötigten Arbeitsflächen<br />

sind damit auf das nötige Mindestmaß bzw. auf die benannten Größen dieser (400 m² bzw.<br />

4.000 m²) zu beschränken (Maßnahme V1).<br />

Die Arbeiten finden vorwiegend auf bereits anthropogen vorbelasteten Flächen statt. Weitere<br />

Schädigungen können unter Einhaltung der Schutzmaßnahme S 2 vermieden werden. Zur Vermeidung<br />

von Störungen des Bodengefüges sowie von Verdichtungen ist das Befahren sowie die<br />

Durchführung von Bauarbeiten insbesondere auf empfindlichen Böden (Niedermoorstandorte,<br />

vernässte Böden) ausschließlich auf Spurplatten vorgesehen.<br />

Zusätzliche dauerhafte Flächeninanspruchnahme unter Berücksichtigung des Ist-Zustandes treten<br />

nicht ein. Die zu rekonstruierenden Masten einschließlich der Fundamente werden standortgleich<br />

ersetzt. Bei Verschiebung von Maststandorten erfolgt der vollständige Rückbau der Fundamente<br />

auf dem ehemaligen Standort. Hieraus ergibt sich ein Ausgleich 1:1 bzw. keine zusätzliche<br />

Flächenversiegelung. Insgesamt entfallen fünf Maststandorte ersatzlos. Deren Rückbau<br />

bzw. deren Entsiegelung ist bezogen auf den Status Quo als positiv zu bewerten.<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 30/44


Die Konstruktion der Mastgründungen führt zu keiner zusätzlichen Versiegelung gegenüber den<br />

Bestand (ca. 4m² oberirdische Versiegelung pro Mast in Bestand und bei Rekonstruktion/Neubau).<br />

Die unterirdischen Gründungselement sind flächenhaft in Bezug auf die Minderung<br />

der schutzgutbezogenen Bodenfunktionen als nicht erheblich zu betrachten (1,5m unter GOK), da alle Bodenfunktionen bei einer ungestörten Bodenentwicklung<br />

eines 1,5m starken Bodenauftrages mit Ober- und Unterboden erhalten bleiben – wie<br />

z.B. bei intensiver Dachbegrünung und 0,8m starkem Bodenaufbau..<br />

5.2.3 Schutzgut Wasser<br />

Beeinträchtigungen auf Oberflächen- und Grundwasser können insbesondere während der Bauphase<br />

in Form von Stoffeinträgen und Flächeninanspruchnahme eintreten. Unter Einhaltung und<br />

Umsetzung der ist die Schutzmaßnahme S5 (Sicherheitsbestimmungen, Schutzabstände zu Gewässern)<br />

werden diese vermieden bzw. auf unerhebliches Mindestmaß reduziert.<br />

Anlagenbedingt lassen sich keine Beeinträchtigungen ableiten. Aufgrund der Kleinflächigkeit<br />

der herzustellenden Fundamente sowie dem gleichen Verhältnis von Rück- und Neubauten entsteht<br />

kein Verlust von Grundwasserneubildungsflächen bzw. kann dieses im unmittelbaren Umfeld<br />

weiterhin versickern.<br />

5.2.4 Schutzgut Klima / Luft<br />

Bezogen auf das Schutzgut Klima / Luft resultieren lediglich baubedingte Auswirkungen im<br />

Form von Luftschadstoffen, Staub und Lärm. Diese werden aufgrund des begrenzten Wirkzeitraumes<br />

und den ständigen Standortwechsel zwischen den Baustellen als geringfügig eingestuft.<br />

V. a. im Bereich der Ortslagen werden diese durch den Einsatz lärmarmer Maschinen und Geräte,<br />

die Nutzung natürlicher und künstlicher Schallausbreitungshindernisse in Richtung der Siedlungen<br />

und durch die Begrenzung der Bauzeit auf werktags zwischen 7 und 20 Uhr (Maßnahme<br />

S6) weiter reduziert.<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 31/44


5.2.5 Schutzgut <strong>Land</strong>schaftsbild und natürliche Erholungseignung<br />

Maststandorte, die deutlich gegenüber dem Ist-Zustand erhöht werden (geplante Aufhängehöhe<br />

der Leiterseile > 5 m), bewirken durch eine hieraus resultierende größere Mastendhöhe eine<br />

Verstärkung der visuellen Störwirkung durch die Freileitung. Unter Berücksichtigung der Bestandsituation<br />

führen diese Erhöhungen von größer 5 m bis knapp 10 m zu geringen Beeinträchtigungen<br />

des <strong>Land</strong>schaftsbildes. Der sich hieraus ableitende Konflikt zwischen dem Vorhaben<br />

und dem Schutzgut wird im Bestands- und Konfliktplan als K4 bezeichnet.<br />

Die Erhöhungen bis zu 5 m hingegen werden als unerheblich, weil kaum wahrnehmbar in ihrer<br />

Fernwirkung betrachtet, so dass keine zusätzlichen Beeinträchtigungen ableiten lassen.<br />

5.3 Abschätzungen von Auswirkungen auf sonstige Schutzgüter<br />

Denkmalschutz<br />

Gemäß der Stellungnahme des <strong>Brandenburg</strong>ischen <strong>Land</strong>esamtes für Denkmalpflege [U 21] ist<br />

aufgrund der vorgesehenen Bauweise (Plattenfundamente an gleicher Stelle der alten Standorte)<br />

nicht mit Eingriffen in ungestörte Bodendenkmalsubstanz zu rechnen. Eine bauvorbereitende<br />

Dokumentation ist daher nicht erforderlich. In folgenden Vorhabensbereichen bzw. in dessen<br />

unmittelbaren Umgebung sind Bodendenkmäler bekannt bzw. befinden sich Areale, in denen<br />

Bodendenkmale begründet zu vermuten sind:<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 32/44


Tabelle 8 Bodendenkmäler im Vorhabensgebiet (aus [U 21])<br />

Nummer<br />

Bodendenkmal<br />

Beschreibung<br />

Lage<br />

- Vermutetes Bodendenkmal Mast 29<br />

BD 2.<strong>11</strong>5 Siedlung der Urgeschichte und der Slawenzeit<br />

Mast 30<br />

- Vermutetes Bodendenkmal Mast 31<br />

BD 2.228 Siedlung der Urgeschichte Zwischen Mast 32 und 33<br />

- Vermutetes Bodendenkmal Mast 33<br />

BD 2.<strong>11</strong>6 Siedlung der Urgeschichte Südlich Mast 52<br />

- Vermutetes Bodendenkmal Mast 52 bis 53<br />

- Vermutetes Bodendenkmal Südlich Mast 55 bis 57<br />

BD 2.017 Gräberfeld der römischen Kaiserzeit Südlich Mast 61 bis Mast 63<br />

- Vermutetes Bodendenkmal Mast 63 bis 68<br />

BD 2.018 Dorfkern des Mittelalters und der Neuzeit,<br />

Siedlung der Eisenzeit, römischen Kaiserzeit<br />

Mast 66 bis westlich Mast 67,<br />

Ortslage Golm<br />

und der Slawenzeit<br />

BD 2.013 Siedlung der Steinzeit westlich zwischen Mast 67<br />

und 68, Ortslage Golm<br />

BD 2.020<br />

Siedlung der Steinzeit, Bronzezeit, Eisenzeit,<br />

Slawenzeit und des deutschen Mittelalters<br />

östlich Mast 68, Ortslage<br />

Golm<br />

- Vermutetes Bodendenkmal Mast 86 bis 88<br />

Sollten während der Bauausführung im gesamten Vorhabensbereich bei Erdarbeiten jedoch<br />

noch nicht registrierte Bodendenkmale entdeckt werden, gilt § <strong>11</strong> BbgDSchG, wonach entdeckte<br />

Bodendenkmale bzw. Funde (Steinsetzungen, Mauerwerk, Erdverfärbungen, Hetzpfähle oder<br />

-bohlen, Knochen, Tonscherben, Metallgegenstände u. ä.) unverzüglich der zuständigen Unteren<br />

Denkmalschutzbehörde, dem <strong>Brandenburg</strong>ischen <strong>Land</strong>esamt für Denkmalpflege und Archäologischen<br />

<strong>Land</strong>esmuseum anzuzeigen sind.<br />

Die Entdeckungsstätte und die Funde sind bis zum Ablauf einer Woche unverändert zu erhalten,<br />

damit fachgerechte Untersuchungen und Bergungen vorgenommen werden können. Gemäß<br />

BbgDSchG § <strong>11</strong> Abs. 3 kann die Denkmalschutzbehörde diese Frist um bis zu 2 Monate verlängern,<br />

wenn die Bergung und Dokumentation des Fundes dies erfordert. Besteht an der Bergung<br />

und Dokumentation des Fundes aufgrund seiner Bedeutung ein besonderes öffentliches<br />

Interesse, kann die Frist auf Verlangen der Denkmalfachbehörde um einen weiteren Monat verlängert<br />

werden. Die Denkmalfachbehörde ist berechtigt, den Fund zur wissenschaftlichen Bearbeitung<br />

in Besitz zu nehmen (BbgDSchG § <strong>11</strong> Abs. 4). Der Veranlasser des Eingriffs in das<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 33/44


Bodendenkmal hat die Kosten der fachgerechten Dokumentation im Rahmen des Zumutbaren<br />

zu tragen (BbgDSchG § 7 Abs. 3).<br />

Die bauausführenden Firmen sind über diese Denkmalschutzbestimmungen zu unterrichten und<br />

zu ihrer Einhaltung zu verpflichten.<br />

Der Beginn der Erdarbeiten ist der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zwei Wochen<br />

im Voraus anzuzeigen.<br />

Schutzgut Mensch<br />

Es wurden insbesondere im Bereich der Ortslagen Marquardt und Golm die Aufhängehöhe der<br />

Leiterseile gegenüber dem Ist-Zustand erhöht, um u.a. die Nutz- bzw. Bebaubarkeit der unterhalb<br />

der Freileitung liegenden Grundstücke zu verbessern und wertvolle Siedlungsgehölze zu<br />

erhalten.<br />

6 Maßnahmen des Naturschutzes und der <strong>Land</strong>espflege<br />

6.1 Methodik und Ziele der Maßnahmenplanung<br />

Nach § 15 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffes verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen<br />

zu unterlassen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind innerhalb einer bestimmten<br />

Frist auszugleichen. Die landschaftspflegerischen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der<br />

Eingriffsregelung durchzuführen sind, müssen in ihrer Art und in ihrem Umfang dazu geeignet<br />

sein,<br />

• Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des <strong>Land</strong>schaftsbildes zu vermeiden,<br />

• unvermeidbare Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen oder auszugleichen,<br />

• Ersatz an anderer Stelle für gestörte Funktionen zu schaffen.<br />

Dazu sind Maßnahmen folgender Priorität anzuwenden:<br />

1. Vermeidungs-/ Schutz-/ Minderungsmaßnahmen<br />

2. Ausgleichsmaßnahmen<br />

3. Ersatzmaßnahmen.<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 34/44


Zum Ausgleich verbleibender erheblicher oder nachhaltiger Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes<br />

und des <strong>Land</strong>schaftsbildes sind Maßnahmen des Naturschutzes und der <strong>Land</strong>schaftspflege<br />

durchzuführen, mit denen die betroffenen Wert- und Funktionselemente<br />

- weitestgehend gleichartig,<br />

- in einem planungsrelevanten Zeitraum und<br />

- im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum betroffenen Funktionsraum<br />

wiederhergestellt werden.<br />

Ist ein Ausgleich (A = Ausgleichsmaßnahme) der Beeinträchtigungen in diesem Sinne nicht<br />

möglich, sind die gestörten Werte und Funktionen weitgehend und insgesamt gleichwertig zu<br />

ersetzen (E = Ersatzmaßnahme). Ist dies wiederum nicht bzw. vollständig gegeben, besteht die<br />

Möglichkeit einer Ersatzzahlung gemäß § 15 Abs. 6 BNatSchG und 7 i. V. m. § 15 Abs. 1<br />

BbgNatSchG.<br />

Nach den Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung im <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong> (HVE) [U 33]<br />

soll eine Ersatzzahlung „gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 auch dann geleistet werden, wenn damit eine<br />

Aufwertung des Naturhaushaltes oder des <strong>Land</strong>schaftsbildes mit gleichen Aufwendungen besser<br />

verwirklicht werden kann“.<br />

Zur Berücksichtigung von gefährdeten bzw. besonders geschützten Arten ist speziell ein sog.<br />

Artenschutzfachbeitrag (AFB) aufzustellen (siehe Anlage 7). Die darin formulierten Maßnahmen<br />

werden in den <strong>Land</strong>schaftspflegerischen Begleitplan integriert und erhalten somit Rechtsgültigkeit.<br />

Die aufgestellten artenschutzrechtlichen Maßnahmen sind im Folgenden entsprechend<br />

gekennzeichnet (AFB: Maßnahmennummer/-bezeichnung aus dem Artenschutzfachbeitrag).<br />

6.2 Vermeidungsmaßnahmen<br />

Maßnahme V1<br />

Ausweisung konfliktarmer Bereiche zur Anlage temporärer Arbeitsflächen<br />

und Zufahrten (AFB: V1)<br />

Die bauzeitlich zu errichtenden Arbeitsflächen von max. 400 m² bzw. 4.000 m² sind zwingend<br />

einzuhalten. In den Maßnahmenplänen der Anlage 3 ist deren Lage je betroffener Maststandort<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 35/44


auf konfliktarmen Flächen (Biotope geringer Wertigkeit bzw. kurzfristiger Wiederherstellbarkeit)<br />

ausgewiesen. Die Anfahrten zu den Maststandorten sind weitestgehend über vorhandene<br />

Wegeverbindungen zu realisieren. Sind diese nicht bis an den Masten vorhanden, ist die Zuwegung<br />

auch hier über entsprechende konfliktarme Bereiche umzusetzen. Entsprechende sind<br />

ebenfalls im Maßnahmenplan dargestellt.<br />

Maßnahme V2<br />

Wiederherstellung bauzeitlich und anlagebedingt beanspruchter Flächen<br />

Bauzeitlich beanspruchte Flächen (hergestellte Zufahrten, Arbeitsplätze) sind nach Abschluss<br />

der Baumaßnahme zu beräumen und wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die<br />

Flächen, an denen die Masten vollständig zurückgebaut werden, sind unter Berücksichtigung<br />

der umgebenden Nutzung bzw. Biotopstruktur zu rekultivieren. In Grünlandbereichen ist ggf.<br />

eine geeignete Ansaat (RSM) durchzuführen.<br />

Bei der Baumaßnahme anfallende Abfälle (z.B. Bauschutt aus Rückbaumaßnahmen, Bodenaushub,<br />

Schrott) sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des KrWAbfG zu verwerten<br />

oder ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

6.3 Schutzmaßnahmen<br />

Maßnahme S1<br />

Schutz und Erhalt von Gehölzen während der Bauphase bzw. im Rahmen<br />

der Trassenpflege (AFB: S1)<br />

Trassennahe Gehölzbestände bzw. entlang von Zuwegungen sind bauzeitlich vor Astbruch und<br />

sonstigen Beschädigungen zu schützen. Es ist ein ausreichender Abstand von mindestens 3,0 m<br />

einzuhalten. Überfahrungen und Materialablagerung im Wurzelbereich sind zu unterlassen.<br />

Insbesondere in den Siedlungsbereichen (Marquardt) sind an das Baufeld angrenzende Gehölze<br />

mit Schutzpolstern zu versehen. Überhängende Äste sämtlicher Gehölze, v. a. entlang von Wegen,<br />

sind fachgerecht zum Schutz vor Astbruch zurückzuschneiden.<br />

Baumfällungen und der Rückschnitt von Gehölzen als Unterhaltungsmaßnahme zur Trassenfreihaltung<br />

bevorzugt in der Zeit der Vegetationsruhe bzw. außerhalb der Vogelschutzzeit<br />

(01.03 bis 30.09.) durchzuführen. Die Rückschnitte sind fachgerecht umsetzen.<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 36/44


Die Anforderungen der RAS-LP 4 und der ZTV Baumpflege sind zu beachten.<br />

Maßnahme S2<br />

Schutz von Oberboden und empfindlichen Böden<br />

Ober- und Unterboden ist entsprechend getrennt gemäß DIN 18915 bei zu versetzenden Maststandorten<br />

auszuheben und zu lagern. Deren Einbau hat in entsprechender Reihenfolge auf entsiegelten<br />

Fundamentflächen zu erfolgen.<br />

Zur Herstellung der bauzeitlichen Zuwegung sind boden- und vegetationsschonende Spurplatten<br />

zu verwenden. Im Bereich der Masten 77 und 78 sind für die Befahrung der Flächen sog. Baggermatratzen<br />

zur Schonung von Böden und Biotopen einzusetzen. Wenn möglich sollten die<br />

Arbeiten in diesem Bereich bei gefrorenem Boden erfolgen.<br />

Beim Anbringen des Korrosionsfarbanstriches an Verbindungselementen und zur Ausbesserung<br />

von Beschädigungen ist die Geländeoberfläche unter dem Mast und den Traversen mit einer<br />

wasserdichten Folie abzudecken, um Stoffeinträgen in den Boden zu verhindern.<br />

Maßnahme S3<br />

Durchführung von Rekonstruktionsarbeiten außerhalb der Vogelschutzzeit<br />

(AFB: S2)<br />

Die Arbeiten im Bereich bzw. an Maststandorten mit Brutstätten des Fischadlers und Turmfalken<br />

sind im Zeitraum vom <strong>11</strong>. September bis 20. März durchzuführen. Weiterhin sind die Rekonstruktionsarbeiten<br />

zur Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen von Rot- und<br />

Schwarzmilan (Mast 78 bis 79), der Schleiereule (Ortslage Golm) und den Weißstörchen in den<br />

Ortslagen Marquardt, Golm, Grube zwischen dem <strong>11</strong>. September und Anfang März umzusetzen.<br />

Die Bauzeitenreglung umfasst den Brutstandort inkl. eines 500 m-Radius.<br />

Für alle übrigen Standorte sind bei Baubeginn vor dem 31.07. im Vorfeld Kontrollen auf vorhandenes<br />

Brut- und Nistgeschehen durch eine fachlich qualifizierte ökologische Baubegleitung<br />

durchzuführen. Bei Feststellung von Brut- und Nistgeschehen sind Bauzeiten festzulegen, die<br />

eine ungestörte Aufzucht der Jungvögel bis zum Ausfliegen gewährleisten. Die Einhaltung der<br />

Bauzeitenbeschränkung ist durch die ökologische Baubegleitung zu kontrollieren.<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 37/44


Maßnahme S4<br />

Durchführung von Rekonstruktionsarbeiten außerhalb der Amphibienhauptwanderzeit<br />

(AFB: S3)<br />

Die Durchführung der Rekonstruktionsarbeiten an den Masten 49 und 50, 53 bis 55 und 58 sowie<br />

78 und 79 hat außerhalb der Hauptwanderzeit für Amphibien (März – April) zu erfolgen.<br />

Maßnahme S5<br />

Schutz von Gewässern und Grundwasser während der Bauphase<br />

(AFB: S4)<br />

Beim Anbringen des Korrosionsfarbanstriches an Verbindungselementen und zur Ausbesserung<br />

von Beschädigungen ist die Geländeoberfläche unter dem Mast und den Traversen mit einer<br />

wasserdichten Folie abzudecken. Zur Vermeidung wassergefährdender Kontaminationen sind<br />

die einschlägige Sicherheitsbestimmungen umsetzen (§ 1 BbgWG, § 1a Abs. 2 WHG) bzw. sind<br />

diese durch eine unsachgemäße Bauausführung zu verhindern:<br />

• Verwendung von biologisch abbaubaren Hydraulikölen in Baumaschinen,<br />

• Tanken, Warten und Abstellen der Maschinen auf befestigten Flächen oder über Ölwannen,<br />

• Vorhalten einer ausreichenden Menge von Adsorptionsmitteln für Havariefälle.<br />

Anfahrten entlang von Gewässern (Gräben) erfolgen zum Schutz der Gewässerrandstreifen mit<br />

5 m Mindestabstand zur Böschungsoberkante. Zur Querung von Gewässer (Gräben) sind vorhandene<br />

Überfahrten zu nutzen. Weiterhin ist die Lagerung von Arbeits- und Baumaterialien im<br />

Gewässerrandbereich nicht gestattet, um Einträge zu verhindern.<br />

Maßnahme S6<br />

Emissionsmindernde Maßnahmen während der Bauphase<br />

Generell sind die Bauarbeiten so durchzuführen, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

bzw. unzumutbaren Belästigungen durch Lärm, Erschütterungen, Staub und Abgase hervorgerufen<br />

werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.<br />

Im Nahbereich von Siedlungen sind lärmarme Maschinen und Geräte (z.B. entsprechend<br />

32.BImSchV) einzusetzen, natürliche- und künstliche Schallausbreitungshindernisse in Richtung<br />

der Siedlungen zu nutzen und die Bauzeit werktags 07-20 Uhr einzuhalten.<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 38/44


Maßnahme S7 Sicherung und Umsetzen von Nisthilfen (Kästen, Horste) (AFB: S5)<br />

Tabelle 9<br />

Sicherung und Umsetzung von Nisthilfen<br />

<strong>Land</strong>kreis<br />

Stadt<br />

Potsdam<br />

Potsdam-<br />

Mittelmark<br />

Zum Schutz und Erhalt von Brutstätten des Fischadlers und des Turmfalken sind die bestehenden<br />

Nisthilfen (Kästen, Horste) an den zu rekonstruierenden Masten vor Beginn der Bauarbeiten<br />

zu sichern und nach deren Abschluss vor Beginn der neuen Brutsaison wieder an den Altstandorten<br />

anzubringen (siehe Tabelle). Die an den zu demontierenden Masten Nr. 69, 70 und 72<br />

installierten Turmfalkenkästen sind auf die Masten 69neu, 68 und 72neu umzusetzen. Für die<br />

Nisthilfe des Fischadlers von Mast 70 ist eine Umsetzung auf Mast Nr. 69neu vorgesehen. Die<br />

konkreten Maßnahme- und Bauzeitenpläne sind mit dem <strong>Land</strong>esumwelt, Referat RW 7 abzustimmen.<br />

Mast-<br />

Nr.<br />

Turmfalke Fischadler Maßnahme<br />

30 x Sicherung und Ausbringung<br />

33 x<br />

am Altstandort<br />

34 x<br />

50 x<br />

54 x<br />

61 x<br />

69 x Sicherung und Umsetzung<br />

auf Mast 68neu<br />

70 x Sicherung und Umsetzung<br />

x<br />

auf Mast 69neu<br />

72 x Sicherung und Umsetzung<br />

auf Mast 72neu<br />

82 x Sicherung und Ausbringung<br />

85 x<br />

am Altstandort<br />

6.4 Ermittlung des Kompensationsumfangs<br />

Die sich aus dem Vorhaben ergebenden Konflikte K1 bis K3 können durch die aufgestellten<br />

Maßnahmen zum Schutz und zur Vermeidung abgewandt bzw. ein unerhebliches Beeinträchtigungsrisiko<br />

für die Schutzgüter Arten und Biotope, Boden, Wasser sowie Klima und Luft reduziert<br />

werden.<br />

Ausnahme davon sind die erforderlichen Rückschnitte und 2auf den Stock setzen“ von Gehölzen<br />

im Bereich der neuen Seilschutzkorridore in den Mastfeldern zwischen Masten 70-71, 76-<br />

77 und 86-87 – siehe Tab. 7, Abschnitt 5.2.1.<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 39/44


Für die Einkürzung der Kronen von zwei Pappeln um 6m sowie einer Birke um 1 m wird die<br />

Kompensation pro angefangenen 5m Kroneneinkürzung auf eine Pflanzung eines Baumes mit<br />

dem Stammumfang 16-18cm festgelegt. Mithin sind für die Kürzungen von Einzelbäumen um<br />

13m insgesamt drei Ersatzbäume zu pflanzen. Eine Festlegung der konkreten Maßnahme erfolgt<br />

in Abstimmung mit der Stadt Potsdam.<br />

Für das „auf den Stock setzen“ der Randgehölze des Erlenbruchwaldes im Bereich der bestehenden<br />

Trasse wird als Ausgleich das Anbringen von 2 Nistkästen pro 300m² für den temporären<br />

Entfall pot. Brut- und Nahrungsstelle als Ersatz festgelegt. Die Nistkästen werden in Abstimmung<br />

mit der zuständigen Forstbehörde im angrenzenden Erlenbruchwald aufgehängt. Der<br />

Biotop bleibt erhalten und wird sich mit dem raschen Wiederaustrieb der Erlen bereits im<br />

Folgejahr der natürlichen Entwicklung unterziehen.<br />

Die für das Schutzgut <strong>Land</strong>schaftsbild ermittelten, erheblichen Beeinträchtigungen durch eine<br />

deutliche Erhöhung der Aufhängehöhe der Leiterseile und schließlich der Mastendhöhen sind<br />

unvermeidbar und damit entsprechend zu kompensieren. Gemäß den methodischen Ausführungen<br />

in Pkt. 6.1 sollen die Eingriffe in das <strong>Land</strong>schaftsbild aufgrund der Art des Vorhabens (Rekonstruktion<br />

von Leistungsmasten) über eine Ersatzzahlung bzw. Ausgleichsabgabe realisiert<br />

werden. Während beim völligen Neubau von Leitungstrassen bzw. – masten ggf. Kompensationsmaßnahmen<br />

in Form von Gehölzstrukturen zur Eingrünung des unteren Mastbereichs in<br />

Frage kommen, lassen sich diese funktional für einen Ersatzneubau mit Masterhöhung nicht<br />

anwenden.<br />

Die Ermittlung der Ersatzzahlung erfolgt auf Grundlage der Ausführungen der HVE [U 33], des<br />

sog. Antennenträgererlasses des MUNR [U 28], [U 29] und des sog. Windkrafterlasses des<br />

MUNR [U 30], [U 31]. Ergänzend wird die Thüringer Verordnung über die naturschutzrechtliche<br />

Ausgleichsabgabe (ThürNatAVO) Anlage 2 [U 32] herangezogen, welcher direkt Angaben<br />

zu Hochspannungsleitungsmasten zu entnehmen sind.<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 40/44


Folgende (abweichende) Rahmenbedingungen werden für die Berechnung der Ausgleichsabgabe<br />

aufgestellt:<br />

• Wie vorangegangen bereits aufgeführt, werden die Beeinträchtigungen auf das <strong>Land</strong>schaftsbild<br />

bei Vergrößerung der Aufhängehöhe bis 5 m als geringfügig betrachtet. Der ersatzlose<br />

Rückbau der Masten 37, 70 und 73 soll dabei pauschal als funktionaler Ausgleich<br />

gegenüber diesen zusätzlichen Auswirkungen dienen.<br />

• Generell berechnet sich die Ausgleichabgabe je Mast über einen Rahmensatz pro Meter<br />

Masthöhe.<br />

• Als anrechenbare Höhe wird für die Differenz der Aufhängehöhen der Leiterseile im Planungs-<br />

und des Ist-Zustand in Ansatz gebracht.<br />

• Die Rahmensätze nach den Erlassen des <strong>Land</strong>es <strong>Brandenburg</strong> [U 30][U 29], [U 31] betragen<br />

200 EUR bis 600 EUR je nach Lage und Eingriffsschwere. Den Wert der Ersatzzahlung<br />

berechnet sich in Ermangelung einer spezifischen Regelung für Energieleitungsmasten<br />

in Anlehnung an den sog. „Antennenträgererlass“ des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit<br />

und Verbraucherschutz (damals MUNR: „Änderung des Erlasses des Ministeriums<br />

für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung zur naturschutz-rechtlichen Beurteilung<br />

von Antennenträgern für die Telekommunikation vom 9. Mai 2002). Der Umfang der Ausgleichsabgabe<br />

richtet sich nach der Höhe der sichtbaren Teile des Bauwerks. Sie beträgt in<br />

Abhängigkeit von der Schwere des Eingriffs und der Lage im <strong>Land</strong>schaftsraum für die<br />

sichtbaren Teile pro Meter Bauwerkshöhe<br />

o<br />

innerhalb von <strong>Land</strong>schaftsschutzgebieten (LSG): 400 - 600 € und<br />

o außerhalb von Schutzgebieten: 100 - 400 €.<br />

• Die bereits bestehende Leitungstrasse der <strong>11</strong>0-kV-Freileitung Wustermark – Geltow wird<br />

als Vorbelastung hinsichtlich der Eingriffsschwere berücksichtigt. Die Lage der Masten –<br />

außerhalb und innerhalb von (<strong>Land</strong>schafts-)Schutzgebieten - wird bei der Berechnung berücksichtigt.<br />

• Folgende Rahmensätze werden daraus zugrunde gelegt:<br />

100,00 EUR je zusätzlicher Meter Masthöhe bei Lage außerhalb von Schutzgebieten;<br />

500,00 EUR je zusätzlicher Meter Masthöhe bei Lage innerhalb von <strong>Land</strong>schaftsschutzgebieten,<br />

Lage innerhalb der historischen Kulturlandschaft (u.a. UNESCO-Welterbestätte<br />

„Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin“), SPA Gebieten<br />

Die Berechnung der Ausgleichsabgabe bzw. Ersatzzahlung ist der nachfolgenden Tabelle zu<br />

entnehmen. Sie bemisst sich auf 20.282,00 EUR.<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 41/44


Tabelle 10<br />

Berechnung der Ersatzzahlung<br />

Maststandort<br />

Deutliche Vergrößerung<br />

der Aufhängehöhe<br />

Leiterseile<br />

bzw. Mastendhöhe<br />

(∆h > 5,0m)<br />

Lage im <strong>Land</strong>schaftsraum<br />

außerhalb von<br />

Schutzgebieten<br />

innerhalb von<br />

<strong>Land</strong>schaftsschutzgebieten<br />

zugrunde<br />

gelegter<br />

Rahmensatz<br />

[EUR/m]<br />

Höhe der Ausgleichsabgabe<br />

je<br />

Mast<br />

[EUR]<br />

35 ca. 7,65 m X 100,00 765,00<br />

36 ca. 8,28 m X 100,00 828,00<br />

40 ca. 7,22 m X 100,00 722,00<br />

48 ca. 7,75 m X 100,00 775,00<br />

66 ca. 7,93 m X 100,00 793,00<br />

71 ca. 9,76 m X 500,00 4.880,00<br />

75 ca. 8,9 m X 500,00 4.450,00<br />

78 ca. 5,35 m X 500,00 2.675,00<br />

85 ca. 7,71 m X 500,00 3.855,00<br />

86 ca. 5,39 m X 100,00 539,00<br />

Summe Ersatzzahlung 20.282,00<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 42/44


7 Zusammenfassung<br />

Die Rekonstruktion der <strong>11</strong>0-kV-Freileitung einschließlich der Errichtung der Umgehungstrasse<br />

Marquardt erfüllt nur begrenzt den Eingriffstatbestand nach §§ 10 – 14 BbgNatSchG, da die<br />

vorhandenen Maststandorte der bestehenden Leitung grundsätzlich weitergenutzt werden. Das<br />

Vorhandensein der alten Leitung ist somit als Vorbelastung des Naturraumes zu werten. Baubedingt<br />

sind jedoch Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sowie sonstiger ökologisch sensibler<br />

Bereiche möglich.<br />

Im Ergebnis der Bestandsanalyse wurde festgestellt, dass sich nahezu alle Maststandorte innerhalb<br />

landwirtschaftlicher Nutzflächen bzw. innerhalb von Waldschneisen, verursacht durch eine<br />

regelmäßige Trassenpflege, befinden. Diese Bereiche weisen eine geringe bis mittlere Bedeutung<br />

für Natur und <strong>Land</strong>schaft auf. Hier werden die baubedingten Beeinträchtigungen der<br />

Schutzgüter von Natur und <strong>Land</strong>schaft durch die geplanten landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />

weitestgehend vermieden bzw. auf ein unerhebliches Maß reduziert, so dass nach Abschluss<br />

des Vorhabens unter Umsetzung der ausgewiesenen Kompensationsmaßnahmen keine<br />

nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes im <strong>Land</strong>schaftsraum verbleiben. Das Aufstellen<br />

des bauzeitlichen Provisoriums auch am östlichen Ortsrand von Marquardt führt anlagenbedingt<br />

zu keine Beanspruchung bzw. Verlust von wertvollen Biotopstrukturen. Überspannte<br />

Gehölzbestände können durch die geplante Bauweise erhalten bleiben.<br />

Hochwertige, besonders geschützte Biotope (§ 32 BbgNatSchG) in Form von Feuchtwiesen<br />

befinden sich im Wirkungsbereich der Maststandorte 49 bis 50 sowie 78 bis 80. Unter Berücksichtigung<br />

bzw. Durchführung der aufgeführten Vermeidungs- bzw. Verminderungs- und<br />

Schutzmaßnahmen sowie der vollständigen Rekultivierung der zu demontierenden Maststandorte<br />

ist hier ebenfalls von einer weitest gehenden Reduzierung von erheblichen Auswirkungen<br />

durch das Vorhaben auf den Naturhaushalt auszugehen. In den besonders sensiblen Feuchtwiesenarealen<br />

werden bodenschonende Spurplatten für die Befahrung eingesetzt. Nachhaltige<br />

Schäden bzw. eine Zerstörung von Biotopen durch eine unsachgemäße Bauausführung werden<br />

vermindert bzw. ausgeschlossen.<br />

An 10 Maststandorten ergeben sich aus veränderten Aufhängehöhen der Leiterseile größere<br />

Mastendhöhen von 5 m bis knapp 10 m gegenüber dem Ist-Zustand. Die hieraus resultierende<br />

Beeinträchtigung auf das <strong>Land</strong>schaftsbild wird unter Berücksichtigung der Bestandssituation als<br />

gering eingestuft und ist entsprechend zu kompensieren. Aufgrund der Vorhabensart (Ersatz-<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 43/44


neubau mit stellenweiser Erhöhung von Masten) ist ein Ausgleich mittels Ersatzzahlung bzw.<br />

Ausgleichsgabe in einer Höhe von 20.282,00 EUR vorgesehen.<br />

Weiterhin werden durch die Rekonstruktion der vorhandenen <strong>11</strong>0-kV-Freileitung keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen in den <strong>Land</strong>schaftsschutzgebieten „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“<br />

und „Potsdamer Havelseengebiet“ ausgelöst. Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf<br />

den Schutzstatus der Schutzgebiete, da es in anthropogen vorbelasteten Bereichen sowie in einem<br />

lokal und temporär begrenzten Umfang realisiert wird.<br />

Die vorgesehenen Rekonstruktionsarbeiten haben keine negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand<br />

lokaler Tierpopulationen. Durch die Einhaltung der Bauzeitenregelungen und die<br />

Schutzmaßnahmen zur Sicherung und Neuinstallation von Nisthilfen werden keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen auf die bestehenden Brutstandorte durch das Vorhaben verursacht.<br />

Da die Rekonstruktion der Masten über Tagesbaustellen mit kleinem Wirkungsbereich und lediglich<br />

kurzzeitigen akustisch-visuellen Störwirkungen erfolgt, ist nicht von erheblichen Störungen<br />

von Vogelrastbiotopen in den Grünlandstandorten und den Wasservogellebensräumen<br />

um den Entenfänger See auszugehen.<br />

Durch Ausführung des Vorhabens außerhalb der maßgeblichen Aktivitätszeiträume für die Amphibienwanderung<br />

können potentielle erhebliche Beeinträchtigungen der Artengruppe auf dem<br />

Weg zum Laichgewässer ausgeschlossen werden.<br />

Die ökologischen Funktionen der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten streng geschützter Arten<br />

und der europäischen Vogelarten bleiben im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt. Bei<br />

der Ausführung des Vorhabens werden wild lebende Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,<br />

Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten nicht erheblich gestört.<br />

i. V. i. A.<br />

Dipl.-Ing. K. Schwake<br />

gez. Dipl.-Biol. U. Vogel<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 44/44

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!