11_000355_122_LBP_130328.pdf - LBGR - Land Brandenburg
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ARCADIS DEUTSCHLAND GMBH<br />
EUREF-Campus 12<br />
Torgauer Straße 12-15<br />
10829 Berlin<br />
E.ON edis AG<br />
Am Hanseufer 2<br />
17109 Demmin<br />
Telefon: 030 616916-100<br />
Fax: 030 616916-999<br />
E-Mail: berlin@arcadis.de<br />
Internet: www.arcadis.de<br />
UMWELT<br />
Berlin,<br />
28. März 2013<br />
Projekt:<br />
Ersatzneubau <strong>11</strong>0-kV-Freileitung Wustermark –<br />
Geltow im Bereich Mast 27 bis UW Geltow<br />
Planänderung zur Planfeststellungsunterlage<br />
Bericht:<br />
<strong>Land</strong>schaftspflegerischer Begleitplan<br />
Ansprechpartner:<br />
Herr Schwake<br />
k.schwake@arcadis.de<br />
Unser Zeichen:<br />
DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong><br />
Telefon-Durchwahl:<br />
320<br />
Telefax-Durchwahl:<br />
999<br />
U:\20<strong>11</strong>\Projekte\DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0120_E.on_PFU Marquardt\DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong>_Überarbeitung<br />
<strong>LBP</strong>\0<strong>122</strong>_\80_Berichte_u_Anlagen\3_Endfassung\<strong>11</strong>_<strong>000355</strong>_<strong>122</strong>_<strong>LBP</strong>_130328.docx<br />
Auftraggeber:<br />
E.ON edis AG<br />
Geschäftsführer:<br />
Walter Verbruggen (Vorsitz)<br />
Jürgen Boenecke<br />
Dr. Roland Damm<br />
Adam Mahr<br />
Amtsgericht Darmstadt<br />
HRB 4537
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />
Seite<br />
1 Anlass und Aufgabenstellung 7<br />
2 Allgemeine Vorgehensweise 7<br />
3 Projektinformationen 8<br />
3.1 Beschreibung des Vorhabens 8<br />
3.2 Vorhabensbedingte Wirkfaktoren 13<br />
3.3 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes 14<br />
4 Bestandserfassung und –beurteilung von Natur- und <strong>Land</strong>schaft<br />
im Untersuchungsgebiet 14<br />
4.1 Nutzungsstrukturen 14<br />
4.2 Schutzgut Biotope und Arten 15<br />
4.2.1 Biotopfunktionen 15<br />
4.2.2 Faunistische Funktionen 18<br />
4.3 Schutzgut Boden 20<br />
4.4 Schutzgut Wasser 22<br />
4.5 Schutzgut Klima und Luft 23<br />
4.6 Schutzgut <strong>Land</strong>schaftsbild und natürliche Erholungseignung 24<br />
4.7 Schutzgebiete 24<br />
5 Konfliktanalyse und Entwurfsoptimierung 25<br />
5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von<br />
Beeinträchtigungen 25<br />
5.2 Schutzgutbezogene Konfliktanalyse 26<br />
5.2.1 Schutzgut Biotope und Arten 26<br />
5.2.2 Schutzgut Boden 30<br />
5.2.3 Schutzgut Wasser 31<br />
5.2.4 Schutzgut Klima / Luft 31<br />
5.2.5 Schutzgut <strong>Land</strong>schaftsbild und natürliche Erholungseignung 32<br />
5.3 Abschätzungen von Auswirkungen auf sonstige Schutzgüter 32<br />
6 Maßnahmen des Naturschutzes und der <strong>Land</strong>espflege 34<br />
6.1 Methodik und Ziele der Maßnahmenplanung 34<br />
6.2 Vermeidungsmaßnahmen 35<br />
6.3 Schutzmaßnahmen 36<br />
6.4 Ermittlung des Kompensationsumfangs 39<br />
7 Zusammenfassung 43<br />
Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />
DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 2/44
T A B E L L E N V E R Z E I C H N I S<br />
Seite<br />
Tabelle 1 Geplante Baumaßnahmen an den Maststandorten 8<br />
Tabelle 2 Bewertung der Biotoptypen 16<br />
Tabelle 3: Nisthilfen an Maststandorten 19<br />
Tabelle 4 Bewertung der Bodentypen 21<br />
Tabelle 5: Bautechnische Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum<br />
Schutz 26<br />
Tabelle 6: Baubedingt auftretende Konflikte 27<br />
Tabelle 7: Baumkronenschnitte und Fällungen im Rahmen der erforderlichen<br />
Trassenpflege 28<br />
Tabelle 8 Bodendenkmäler im Vorhabensgebiet (aus [U 22]) 33<br />
Tabelle 9 Sicherung und Umsetzung von Nisthilfen 39<br />
Tabelle 10 Berechnung der Ersatzzahlung 42<br />
A N L A G E N V E R Z E I C H N I S<br />
Anlage 1 Übersichtslageplan M 1: 25.000<br />
Anlage 2 Bestands- und Konfliktplan Blatt 1 bis 3 M 1:2.000<br />
Anlage 3 Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Blatt 1 bis 3 M 1:2.000<br />
Anlage 4 Maßnahmeblätter<br />
Anlage 5 FFH- Erheblichkeitsabschätzung<br />
Anlage 6 SPA- Erheblichkeitsabschätzung<br />
Anlage 7 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />
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U N T E R L A G E N V E R Z E I C H N I S<br />
[U 1] Richtlinien 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen<br />
Lebensbäume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-RL).<br />
[U 2] Richtlinien des Rates 79/409/EWG vom 2. April 1979 über die Erhaltung der<br />
wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-RL).<br />
[U 3] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von<br />
Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) vom 17. März 1998.<br />
[U 4] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,<br />
Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetz – BlmSchG) vom 26.09.2002<br />
[U 5] Gesetz über Naturschutz und <strong>Land</strong>schaftspflege (BNatSchG – Bundesnaturschutzgesetz)<br />
vom 29. Juli 2009 (BGBl. I Nr. 51 vom 06.08.2009 S. 2542)<br />
[U 6] <strong>Brandenburg</strong>isches Gesetz über Naturschutz und <strong>Land</strong>schaftspflege - <strong>Brandenburg</strong>isches<br />
Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) vom 26. Mai 2004,<br />
[U 7] <strong>Brandenburg</strong>isches Wassergesetz (BbgWG) vom 13.Juli 1994.<br />
[U 8] Waldgesetz des <strong>Land</strong>es <strong>Brandenburg</strong> (LWaldG) vom 20. April 2004.<br />
[U 9] <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong>: Verordnung zur Änderung der Baumschutzverordnung vom<br />
21.07.2000.<br />
[U 10] Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />
(BbgDSchG) vom 24. Mai 2004<br />
[U <strong>11</strong>] MSWV 2006: Handbuch für die <strong>Land</strong>schaftspflegerische Begleitplanung bei Straßenbauvorhaben<br />
im <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />
[U 12] Deutsches Institut für Normung 1992: DIN 18300 - Erdarbeiten<br />
[U 13] Deutsches Institut für Normung 1990: DIN 18915 - Bodenarbeiten<br />
[U 14] Deutsches Institut für Normung 1988: DIN 18920 - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen<br />
und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen<br />
[U 15] <strong>Land</strong>esumweltamt: Biotopkartierung <strong>Brandenburg</strong> – Kartierungsanleitung, Stand<br />
2009<br />
[U 16] <strong>Land</strong>esumweltamt im Internet: Schutzgebietsinformationen im <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />
[U 17] Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des LK Havelland zur Rekonstruktion<br />
der <strong>11</strong>0-kV-Freileitung – UW Wustermark – UW Geltow, März 2010<br />
Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />
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[U 18] Stellungnahme des Bereichs Umwelt und Natur als untere Naturschutzbehörde der<br />
<strong>Land</strong>eshauptstadt Potsdam zur Rekonstruktion der <strong>11</strong>0-kV-Freileitung – UW<br />
Wustermark – UW Geltow, März 2010<br />
[U 19] Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des LK Potsdam-Mittelmark zur<br />
Rekonstruktion der <strong>11</strong>0-kV-Freileitung – UW Wustermark – UW Geltow, März<br />
2010<br />
[U 20] Stellungnahme des <strong>Land</strong>esumweltamtes, Regionalabteilung West vom 12.03.2010<br />
[U 21] Stellungnahme des <strong>Brandenburg</strong>ischen <strong>Land</strong>esamtes für Denkmalpflege und Archäologisches<br />
<strong>Land</strong>esmuseum vom 17.03.2010<br />
[U 22] Stellungnahme des <strong>Brandenburg</strong>ischen <strong>Land</strong>esamtes für Denkmalpflege und Archäologisches<br />
<strong>Land</strong>esmuseum vom 29.04.2010 (per Mail)<br />
[U 23] <strong>Land</strong>eshauptstadt Potsdam: <strong>Land</strong>schaftsplan, Entwurf, Stand Februar 20<strong>11</strong><br />
[U 24] Um<strong>Land</strong>, Büro für Umwelt- und <strong>Land</strong>schaftsplanung, 2006: <strong>Land</strong>schaftsrahmenplan<br />
Potsdam-Mittelmark, http://www.potsdam-mittelmark.de/opencms/opencms/<br />
pm/de/landkreis/umwelt/landschaftsrahmenplan.html, Zugriffzeitraum: Oktober/November<br />
20<strong>11</strong><br />
[U 25] Arcadis Deutschland GmbH: Rekonstruktion <strong>11</strong>0-kV-Freileitung Wustermark –<br />
Geltow in den <strong>Land</strong>kreisen Havelland, Potsdam Stadt und Potsdam-Mittelmark,<br />
<strong>Land</strong>schaftspflegerischer Fachbeitrag – Provisorium, März 20<strong>11</strong><br />
[U 26] Arcadis Deutschland GmbH: Rekonstruktion <strong>11</strong>0-kV-Freileitung Wustermark –<br />
Geltow in den <strong>Land</strong>kreisen Havelland, Potsdam Stadt und Potsdam-Mittelmark,<br />
<strong>Land</strong>schaftspflegerischer Fachbeitrag, September 2010<br />
[U 27] LTB Leitungsbau GmbH: <strong>11</strong>0-kV-Freileitung Wustermark - Geltow, Technische<br />
Planung zur Planänderung, Februar/März 2013<br />
[U 28] Erlass des MUNR zur naturschutzrechtlichen Beurteilung von Antennenträgern für<br />
die Telekommunikation (Antennenerlass des MUNR) vom 17.August 1998<br />
[U 29] Änderung des Erlasses des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung<br />
zur naturschutzrechtlichen Beurteilung von Antennenträgern für die Telekommunikation<br />
(Antennenerlass des MUNR) vom 09. Mai 2002<br />
[U 30] Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung zur naturschutzrechtlichen<br />
Beurteilung von Windkraftanlagen im <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />
(Windkrafterlass des MUNR) vom 24. Mai 1996<br />
[U 31] Änderung des Erlasses des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung<br />
zur naturschutzrechtlichen Beurteilung von Windkraftanlagen im <strong>Land</strong><br />
<strong>Brandenburg</strong> (Windkrafterlass des MUNR) vom 8. Mai 1996<br />
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[U 32] Thüringer Verordnung über die naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe (Thür-<br />
NatAVO) vom 17. März 1999, Anlage 2, GVBl 1999, S. 254<br />
[U 33] Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz <strong>Brandenburg</strong><br />
(Hrsg.): Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung – HVE, April 2009<br />
Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />
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1 Anlass und Aufgabenstellung<br />
Das Energieversorgungsunternehmen E.ON edis AG plant die Rekonstruktion der <strong>11</strong>0-kV –<br />
Freileitung Wustermark – Geltow. Die Freileitung verbindet die beiden Umspannwerke Wustermark<br />
und Geltow über eine Trassenlänge von ca. 24 km und quert den <strong>Land</strong>kreis Havelland,<br />
die Stadt Potsdam und den <strong>Land</strong>kreis Potsdam-Mittelmark.<br />
Die Leitungstrasse umfasst aktuell insgesamt 88 Maststandorte, welche teilweise erneuert werden<br />
sollen. Die vorliegende Planfeststellungsunterlage umfasst dabei die geplanten Arbeiten ab<br />
Maststandort 27 (ab Kreisgrenze Havelland – Stadt Potsdam). Insgesamt sind 42 Masten zu<br />
rekonstruieren. Durch eine teilweise geänderte Mastausteilung werden davon 5 Masten in Trassenachse<br />
verschoben, wodurch 3 Masten entfallen können.<br />
Die hier vorliegende Unterlage schreibt als Planänderung die mit Datum vom 23.<strong>11</strong>.20<strong>11</strong><br />
eingereichte Planfeststellungsunterlage fort. Grund der Planänderung sind die Modifizierung<br />
der Trasse im Bereich Marquardt und die Änderung der Masthöhen zur Rekonstruktion<br />
der <strong>11</strong>0kV Leitung.<br />
Die Notwendigkeit der Rekonstruktion ergibt sich aus den folgenden Anforderungen: Verringerung<br />
der Störanfälligkeit, Erhöhung der Übertragungsfähigkeit und Gewährleistung der geltenden<br />
Sicherheitsbestimmungen.<br />
Für das Vorhaben ergibt sich genehmigungsrechtlich die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens.<br />
Der vorliegende <strong>Land</strong>schaftspflegerische Begleitplan bildet einen Bestandteil der<br />
Planfeststellungsunterlage. Dessen Erstellung begründet sich nach § 17 Abs. 4 i. V. m<br />
§ 14 BNatSchG.<br />
2 Allgemeine Vorgehensweise<br />
Die Erstellung des <strong>LBP</strong> gliedert sich in die drei folgenden Untersuchungsschritte:<br />
• Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustandes<br />
(flächendeckende Einschätzung der Wertigkeit bzw. Empfindlichkeit des Naturhaushaltes<br />
und des <strong>Land</strong>schaftsbildes)<br />
• Konfliktanalyse<br />
(Ermitteln, Beschreiben und Bewerten der Auswirkungen des Vorhabens auf Naturhaushalt<br />
und <strong>Land</strong>schaftsbild)<br />
• Kompensationsmaßnahmen - Maßnahmen des Naturschutzes und der <strong>Land</strong>schaftspflege.<br />
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Die Erfassung und Bewertung des Ist-Zustands basiert maßgeblich auf vorhandenen Unterlagen<br />
gem. Unterlagenverzeichnis sowie auf Begehungen vor Ort. Die hierfür verwendeten Daten und<br />
Unterlagen sind dem Unterlagenverzeichnis zu entnehmen.<br />
3 Projektinformationen<br />
3.1 Beschreibung des Vorhabens<br />
Die Leitungstrasse Wustermark - Geltow beginnt nördlich von Wustermark im <strong>Land</strong>kreis Havelland<br />
und verläuft in Richtung Süden über Flächen der Stadt Potsdam bis nach Geltow im<br />
<strong>Land</strong>kreis Potsdam-Mittelmark. Die Leitungstrasse umfasst aktuell insgesamt 88 Maststandorte.<br />
Bestandteil der Planfeststellung ist der Trassenabschnitt, welcher im Stadtgebiet von Potsdam<br />
bzw. <strong>Land</strong>kreis Potsdam-Mittelmark liegt. Die Arbeiten beginnen am Mast 27 (südlich der<br />
Kreisgrenze zum <strong>Land</strong>kreis Havelland) und enden am Mast 87. Sie umfassen im Wesentlichen<br />
die Rekonstruktion bestehender Maststandorte und vereinzelnd die Verschiebung bzw. den ersatzlosen<br />
Rückbbau von Masten.<br />
Der Verlauf der Leitung sowie die einzelnen Maststandorte sind der Anlage 1 zu entnehmen.<br />
Tabelle 1<br />
Geplante Baumaßnahmen an den Maststandorten<br />
<strong>Land</strong>kreis<br />
Maststandort<br />
Geplanten<br />
Baumaßnahmen<br />
Deutliche Vergrößerung<br />
der Aufhängehöhe<br />
Leiterseile<br />
bzw. Mastendhöhe<br />
(∆h > 5,0m)<br />
Ungefähre Ortsangabe<br />
Stadt Potsdam 27 Rekonstruktion - Kreisgrenze <strong>Land</strong>kreis<br />
28 - -<br />
Havelland/Stadt Potsdam<br />
bis Querung BAB A10, ca.<br />
29 Rekonstruktion -<br />
1,4 km westlich den Ortslage<br />
Paaren<br />
30 - -<br />
31 Rekonstruktion -<br />
32 - -<br />
33 Rekonstruktion -<br />
34 - -<br />
35 Rekonstruktion ca. 7,7 m<br />
36 Verschiebung<br />
(Demontage Mast 36, Neuerrichtung<br />
als Mast 36neu)<br />
ca. 8,3 m<br />
37 Rückbau / Demontage<br />
38, 39 - - Querung BAB A10 bis<br />
40 Rekonstruktion ca. 7,2 m<br />
41, 42, Rekonstruktion -<br />
nördlicher Ortsrand Marquardt<br />
Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />
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<strong>Land</strong>kreis<br />
<strong>Land</strong>kreis<br />
Potsdam-<br />
Mittelmark<br />
Maststandort<br />
Geplanten<br />
Baumaßnahmen<br />
43, 44 Rekonstruktion -<br />
45 - -<br />
46, 47 Rekonstruktion -<br />
48 Rekonstruktion ca. 7,8 m<br />
49, 50 Rekonstruktion -<br />
51 Rekonstruktion -<br />
52, 53, 54,<br />
55, 56<br />
Deutliche Vergrößerung<br />
der Aufhängehöhe<br />
Leiterseile<br />
bzw. Mastendhöhe<br />
(∆h > 5,0m)<br />
Ungefähre Ortsangabe<br />
- - Südlich der Ortslage Marquardt,<br />
Querung Sacrow-<br />
Paretzer-Kanal<br />
57, 58, 59 Rekonstruktion -<br />
60 - -<br />
61 Rekonstruktion - ca. 650 m südlich Sacrow-<br />
Paretzer-Kanal bis Westrand<br />
Ortslage Grube<br />
62 - - Westrand Ortslage Grube<br />
63 Rekonstruktion -<br />
64 Rekonstruktion -<br />
65 Rekonstruktion -<br />
66 Rekonstruktion ca. 7,9 m<br />
67 Rekonstruktion -<br />
68 Rekonstruktion -<br />
69 Verschiebung -<br />
70 Rückbau / Demontage -<br />
71 Verschiebung (Demontage ca. 9,8 m<br />
Mast 71, Neuerrichtung als<br />
Mast 71neu)<br />
72 Verschiebung (Demontage -<br />
Mast 72, Neuerrichtung als<br />
Mast 72neu)<br />
73 Rückbau / Demontage -<br />
74 Verschiebung<br />
-<br />
(Demontage Mast 74, Neuerrichtung<br />
als Mast 74neu)<br />
75 Rekonstruktion ca. 8,9 m<br />
76 Rekonstruktion -<br />
77 Rekonstruktion -<br />
– Querung Ortslage Golm<br />
- Querung Bahntrasse<br />
Werder-Potsdam – Grenze<br />
Stadt Potsdam/<strong>Land</strong>kreis<br />
Potsdam-Mittelmark<br />
78 Rekonstruktion ca. 5,3 m<br />
79, 80, 81, Rekonstruktion -<br />
82, 83<br />
84 - -<br />
85 Rekonstruktion ca. 7,7 m Grenze Stadt Potsdam/ LK<br />
86 Rekonstruktion ca. 5,4 m<br />
Potsdam-Mittelmark –<br />
Querung Kaserne Potsdam-Geltow<br />
Wildpark –<br />
87 Rekonstruktion -<br />
88 - -<br />
Ortslage Geltow<br />
Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />
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Rekonstruktion von Maststandorten<br />
Die Rekonstruktion der Freileitung erfolgt mit Ausnahme im Bereich der Siedlung Marquardt<br />
ausschließlich im bestehenden Trassenkorridor. Im Siedlungsbereich wird ein erforderliches,<br />
bauzeitliches Provisorium östlich am Ortsrand vorbeigeführt, um die notwendige Stromversorgung<br />
während der Rekonstruktion der innerörtlichen Masten aufrecht zu erhalten. Erneuert werden<br />
die Masten und /oder Fundamente auf den entsprechend der Tabelle 1 aufgeführten Standorten.<br />
Durch Trassenoptimierung entfallen Masten vollständig oder werden innerhalb der Trassenachse<br />
versetzt neu errichtet.<br />
In der Gemarkung Paaren wird der Mast 36 um 68 m in Trassenachse (Mast-Nr. 36neu) versetzt.<br />
Mit der Versetzung dieses Mastes entfällt der Maststandort 37. Des Weiteren werden die<br />
Masten 69, 71, 72 und 74 demontiert und als Masten 69neu, 71neu, 72neu und 74neu in der<br />
Trassenachse verschoben neu errichtet. Aufgrund dieser günstigeren Mastausteilung können die<br />
Tragmasten 70 und 73 eingespart und demontiert werden. Die nicht mehr genutzten Standorte<br />
werden entsiegelt und rekultiviert. Außerdem werden 8 Portalmaste (Maststandorte 27, 42, 48,<br />
51, 57, 67, 71, 75) mit je 2 Fundamenten durch Winkelmaste mit nur einem Fundament ersetzt.<br />
Zwei weitere Portalmasten (Maststandorte 80, 87) mit zwei Fundamenten im <strong>Land</strong>kreis Potsdam-Mittelmark<br />
werden gleichermaßen durch Winkelmasten mit nur einem Fundament ersetzt.<br />
Für insgesamt 10 Masten ergibt sich eine erhebliche Vergrößerung der Aufhängehöhen der Leiterseile<br />
und damit der Mastendhöhen (größer 5,0 m gegenüber dem Ist-Zustand). Gründe liegen<br />
dabei im Schutz bzw. Erhalt von vorhandenen Gehölzbeständen (insbesondere im Bereich Marquardt)<br />
sowie zur Erlangung einer besseren Bebaubarkeit von Flächen unterhalb der Freileitung<br />
(vor allem im Bereich Golm).<br />
Über die gesamte Trasse ist ein Austausch der Leiterseile vorgesehen. Der Weiterbetrieb der<br />
Leitung während der Umbauarbeiten wird durch die alten Masten und abschnittsweise aufgestellten<br />
Provisorien gewährleistet, die grundsätzlich im bestehenden Trassenkorridor aufgestellt<br />
werden. Im Bereich der Ortslage Marquardt ist geplant, das bautechnisch erforderliche Provisorium<br />
ab Mast 45 am östlichen Ortsrand verlaufen zu lassen und schließlich an den Mast 48 wieder<br />
anzuschließen. Dieses erfolgt mittels 16 der im Zusammenhang mit der Reko eingesetzten,<br />
im Baukastengestänge konstruierten, provisorischen Winkeltragmasten. Diese mit Ankerseilen<br />
gesicherten Mastkonstruktionen mit einem Gestänge-Durchmesser (Quadrat) von 0,5 x 0,5m<br />
werden über flach auf am Boden liegenden, ca. 1m² großen, druckmindernden Stahlbeton- bzw.<br />
Holzbohlenplatten gegründet.<br />
Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />
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Die Befestigung der aufgestellten Behelfsmaste erfolgt mittels Ankerseilen und Bodenankern.<br />
Die Masten des Provisoriums werden so aufgestellt, dass sie, respekt. die an der Konstruktion<br />
übereinander angeordneten Leiterseile etwaige Hindernisse in der bauzeitlichen Trasse überragen<br />
oder umgehen. Erhebliche Eingriffe in Natur und <strong>Land</strong>schaft sind somit nicht zu erwarten.<br />
Das Aufziehen der Leiterseile erfolgt dabei schleiffrei durch Spannung eines leichten Vorseils.<br />
Diese Arbeiten werden an den Tragmasten manuell und an den Abspannmasten unter zur Hilfenahme<br />
von Seilwinden mit Seiltrommel und Zugwinden auf den Montagefreiflächen ausgeführt.<br />
Diese Arbeiten sind sowohl an den baulich zu ändernden als auch an den verbleibenden Masten<br />
in Zusammenhang mit dem neuen Seilzug auszuführen. Die Anfahrt zum Transport von Personal,<br />
Kleinwerkzeug und Hilfsmitteln erfolgt mittels Gelände gängigem Fahrzeug (z.B. Toyota<br />
Hillux oder MB Sprinter) über vorhandene Wege oder landwirtschaftliche Fahrspuren (identisch<br />
zu Tätigkeiten bei Instandhaltungsmaßnahmen Trassenpflege) bzw. bei den zu rekonstruierenden<br />
oder neuen Masten über die bauzeitlichen „Spurplattenwege“.<br />
Die alten Mastfüße werden mit den Fundamenten entfernt. Es handelt sich um sogenannte Pilzfundamente,<br />
die für jeden Fuß ca. 2-4m untere GOK mit einem Fundamentteller von 2-3,5m<br />
eingebaut wurden. Oberflächlich stehen 4 Einzelfundamente mit je ca. 1,0m Durchmesser an.<br />
Die neuen Fundamente werden am selben Standort vor Ort mit Fertigbeton gegossen, welcher<br />
vom Mischplatz bzw. Betonwerk zur Baustelle transportiert wird. Die Gründungsart richtet sich<br />
nach der zu erwartenden Belastung und den örtlichen Baugrundverhältnissen. Je nach Standortbedingungen<br />
erfolgt die Gründung als Pfahl- oder Plattenfundament. Bei der Pfahlgründung<br />
werden 4 Einzelpfähle mit Durchmessern von 0,700-0,813m 10-20m tief gegründet. Bei der<br />
Kompaktgründung werden Plattenfundamente mit 4 zylindrischen Köpfen (0,9m - 1,1m) zur<br />
Einbindung der Mastkonstruktionen in das Fundament (Gründungstiefe der Platten ca. 2,0m<br />
unter GOK) hergestellt. Durch die Weiternutzung der alten Maststandorte bzw. die Demontage<br />
der alten Masten bei Verschiebungen von Maststandorten in der Trassenachse sowie der Gründungsarten<br />
mit nur max. 4m² versiegelter oberirdischer Fläche – Plattenfundamente deutlich<br />
unter GOK und damit oberhalb natürliche Bodenentwicklung möglich - erfolgt keine zusätzliche<br />
Flächenversiegelung zum Status Quo..<br />
Für die Rekonstruktion werden neue Stahlgittermasten verwendet. Die Höhe der Masten wird<br />
entsprechend den technischen Abstandsforderungen i. d. R. geringfügig erhöht. Gegenüber der<br />
vorhandenen Leitung können sich daher lokale Abweichungen ergeben. Die neuen Masten werden<br />
als Winkeleisenpakete verpackt zum jeweiligen Standort geliefert und unter Verwendung<br />
von Schrauben am Boden liegend zu Mastsegmenten vormontiert. Die neuen und alten Segmente<br />
werden dabei auf Holzbohlenplatten auf dem gewachsenen Untergrund abgelegt. Das Auf-<br />
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stellen der Masten erfolgt in der Regel mit einem Kran innerhalb weniger Stunden. Die Endmontage<br />
erfolgt manuell am stehenden Mast.<br />
Zum Korrosionsschutz sind die Masten werkseitig vorbeschichtet. Es erfolgen vor Ort nur ein<br />
Anstrich der Verbindungselemente und die Ausbesserung von Beschädigungen. Zur Vermeidung<br />
von Farbbeeinflussungen und möglicher Kontaminierung wird der Erdboden während der<br />
Anstricharbeiten abgedeckt.<br />
Die zum Bau erforderlichen Transporte erfolgen soweit möglich über öffentliche Straßen, Feldund<br />
Waldwege. Beim Fehlen dieser Voraussetzungen wird unter Nutzung vorhandener Fahrspuren<br />
auf der Trasse selbst gefahren oder es erfolgen Anfahrten über landwirtschaftliche Nutzflächen<br />
und hier den vorhandenen Arbeitsspuren. Die Zuwegung wird zur Schonung des Untergrundes<br />
durch die Verlegung von bodendruckmindernden Spurplatten im Sinne der RAS LP 4<br />
bzw. DIN 18920 hergestellt. Die Anfahrtswege sind aus den Lageplänen der Anlage 2 ersichtlich.<br />
Ebenso werden die Ausleger, Stand- und Bewegungsplätze der Fahrzeuge auf den bauzeitlichen<br />
Montageflächen mit Baggermatratzen überbaut, um erhebliche Verdichtungen und Eingriffe<br />
in Vegetation zu vermeiden.<br />
Durch die Montagefirmen erfolgt während der Bauphase ein fortlaufender Wechsel zwischen<br />
den Maststandorten. Am Einzelmast betragen die eigentlichen Bauzeiten je nach Bautenstand<br />
immer nur wenige Tage. Akustisch - visuelle Störungen von Natur und <strong>Land</strong>schaft sind daher<br />
temporär und lokal begrenzt. Eine dauerhafte Baustelleneinrichtung mit Lagerflächen ist nicht<br />
erforderlich und auch nicht vorgesehen. Das Material wird nach Bedarf an die jeweiligen Mastbaustellen<br />
angeliefert bzw. von dort entsorgt (Demontage). Eine kurzzeitige Zwischenlagerung<br />
erfolgt nur zu Montagezwecken vor Ort. Als Arbeitsbereich wird je Mast eine Fläche von maximal<br />
400 m² für Tragmasten und 4.000 m² für Abspannmasten benötigt. In diesen Flächen<br />
werden die mit Fahrzeugen genutzten Bereiche gemäß DIN 18920 und RAS LP 4 mit bodendruckmindernden<br />
Platten zur Vermeidung von erheblichen Eingriffen in die Schutzgüter Boden<br />
und Biotope ausgelegt. Bei den ausgewiesen, großen Montageflächen an den Abspannmasten<br />
handelt es sich größtenteils um Sicherheitsbereiche, die sich aus den Freiflächen zur Vormontage<br />
der Mastkonstruktion, den Abspannbereichen der Provisorien inkl. Erdanker und kleineren<br />
Materiallagerflächen zusammensetzen. Die durch Maschinen genutzten und damit mit bodendruckmindernden<br />
Platten zu bestückenden Flächen sind i.d.R. kleiner als 400m².<br />
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3.2 Vorhabensbedingte Wirkfaktoren<br />
Die Auswirkungen des Vorhabens werden nachfolgend untergliedert nach bau-, anlage- und<br />
betriebsbedingten Wirkungen und hinsichtlich ihrer Art, Dauer, Intensität und der räumlichen<br />
Wirkung dargestellt.<br />
Baubedingte Wirkfaktoren<br />
Aufgrund der bereits bestehenden Leistungstrasse und deren Berücksichtigung als Vorbelastung<br />
ergeben sich für die von Rekonstruktionsarbeiten betroffenen Maststandorte vorwiegend baubedingte<br />
Wirkfaktoren. Im Zusammenhang mit der Errichtung der Umgehungstrasse lassen sich<br />
gleichartige Wirkungen ableiten.<br />
Im Einzelnen kommt es zu:<br />
• Flächeninanspruchnahme durch Baustelleneinrichtung, Einrichtung Arbeitsfläche und<br />
Baustraßen<br />
• akustische und visuelle Störwirkungen durch den laufenden Baubetrieb<br />
• temporäre Emissionen durch Baufahrzeuge und Bauarbeiten.<br />
Anlagebedingte Wirkfaktoren<br />
Als anlagebedingte Wirkfaktoren lassen sich die dauerhafte Flächeninanspruchnahme sowie<br />
visuelle Störwirkungen bei der Neuerrichtung von Maststandorten ableiten. Für die lediglich zu<br />
rekonstruierenden Masten ergeben sich aufgrund deren Ersatz an Ort und Stelle keine zusätzlichen<br />
Belastungen in Form von Flächeninanspruchnahmen. Gleiches gilt für die Neubeseilung<br />
einer bereits bestehenden Leitungstrasse.<br />
Die stellenweise Vergrößerung der Masten bzw. ihrer Endhöhen verstärkt visuelle Störwirkungen.<br />
Die geringfügigen Erhöhungen (< 5 m) hingegen werden unter Berücksichtigung der bereits<br />
bestehenden Trasse, insbesondere in ihrer Fernwirkung, als kaum wahrnehmbar und damit<br />
unerheblich betrachtet.<br />
Betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />
Bei den geplanten Baumaßnahmen handelt es sich um Rekonstruktionsarbeiten an einer bestehenden<br />
Leistungstrasse, welche in ihrer Art (<strong>11</strong>0-kV-Freileitung) nicht verändert wird. Zusätzli-<br />
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che betriebsbedingte Wirkfaktoren gegenüber dem derzeitigen Zustand lassen sich daher nicht<br />
ableiten.<br />
Bezogen auf die Errichtung ist durch die Erhöhung der Masten in Siedlungsbereichen von Marquardt,<br />
Golm und Geltow vor allem für das Schutzgut Mensch eine Verbesserung der Lebensund<br />
Wohnqualität und eine verbesserte Bebaubarkeit zu erwarten.<br />
3.3 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes<br />
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für den <strong>LBP</strong> resultiert zum einen aus fachtechnischen<br />
Anforderungen und Erfahrungswerten, zum anderen hängt es im Wesentlichen von der<br />
Reichweite der zu erwartenden Projektwirkungen (vorwiegend bau- und anlagebedingt) und<br />
deren Auswirkungen auf Natur und <strong>Land</strong>schaft ab.<br />
Die Größe des Untersuchungsgebietes beträgt ca. 80 ha und wird durch den Trassenverlauf der<br />
bestehenden <strong>11</strong>0-kV-Freileitung zwischen Wustermark und Geltow bestimmt. Es handelt sich<br />
dabei um ein 50 m breites Band (jeweils 25 m zu beiden Seiten der Leitung) einschließlich 25 m<br />
ober- und unterhalb des Vorhabens. Im Bereich der Ortslage Marquardt wird der Betrachtungsraum<br />
auf 25 m westlich der bestehenden Trasse und 25 m östlich des geplanten Provisoriums<br />
aufgeweitet. Vorkommen bedeutender Großvogelarten wurden von den zuständigen Behörden<br />
erfragt. Dabei werden alle bekannten Brutplätze im Umfeld von 500 m Abstand zur Leitungstrasse<br />
berücksichtigt.<br />
4 Bestandserfassung und –beurteilung von Natur- und <strong>Land</strong>schaft im Untersuchungsgebiet<br />
4.1 Nutzungsstrukturen<br />
Der ab Mast 27 zu betrachtende Abschnitt der <strong>11</strong>0-kV-Freileitung verläuft bis Mast 36 durch<br />
Grünland- und Ackerflächen, welche von Meliorationsgräben und Wegen gequert werden.<br />
Westlich der Maststandorte 27 bis 30 befinden sich Röhrichtmoore und Teiche bis an den parallel<br />
zur Trasse verlaufenden Havelkanal heran. Diese geschützten Biotope werden durch das<br />
Vorhaben jedoch in keiner Weise berührt bzw. liegen außerhalb des Untersuchungsgebietes.<br />
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An den Masten 36 und 37 zweigt derzeit die <strong>11</strong>0-kV-Freileitung zum Umspannwerk Ketzin ab<br />
und stehen auf Ackerflächen. Die Masten 37 und 38 befinden sich in unmittelbarer Nähe zur<br />
BAB A 10. Im weiteren Verlauf in südsüdöstlicher Richtung werden Ackerflächen gequert, die<br />
auch Gewerbestandorte und Straßen tangieren. Mast 42 befindet sich neben der B273 auf einer<br />
Obstintensivanlage. Die Masten 43 bis 45 stehen wiederum auf Ackerflächen.<br />
Die anschließenden Masten 46 und 47 liegen in der Ortslage Marquardt. Bis zum Mast 62 ist<br />
das Untersuchungsgebiet erneut durch einen Wechsel von Grünland- und Ackerstandorten geprägt.<br />
Zwischen den Masten 49 und 50 quert die Trasse den Sacrow-Paretzer-Kanal. Die weiteren<br />
Masten 63 bis 65 befinden sich in siedlungsnahen Ackerrandbereichen. Zwischen den Masten<br />
66 bis 68 wird die Ortslage Golm gequert. Die Masten 69 bis 74 stehen auf Intensivgraslandflächen.<br />
In diesem Bereich werden drei Bahntrassen durch die Freileitung überspannt.<br />
Zwischen den Masten 75, 76 sowie 77 bis 80 durchschneidet die Trasse als Energieleitungsschneise<br />
Waldbereiche. Bei Mast 75 winkelt die Trasse nach Südsüdwest ab. Im Umfeld der<br />
Masten 77 und 78 befinden sich zahlreiche kleine Seen. Zwischen den Masten 80 und 85 liegen<br />
Grünlandstandorte. Ab Mast 80 verläuft die Freileitung in südöstlicher Richtung weiter. Der<br />
Mast 86 steht auf einer Gewerbefläche in der Ortslage Geltow. Mit den Masten 87 und 88 endet<br />
die Freileitung am Umspannwerk in Geltow.<br />
4.2 Schutzgut Biotope und Arten<br />
4.2.1 Biotopfunktionen<br />
Die Bewertung der Biotopfunktionen erfolgt im Zusammenhang mit der Ausstattung der Lebensstätten<br />
(Biotope). Herangezogen wurde dafür die CIR-Biotopkartierung [U 15] des LUGV,<br />
welche mit Hilfe von Ortsbegehungen zwischen 2010 und 2012 sowie der für das Vorhaben<br />
erhobenen Vermessung entsprechend abgeglichen bzw. angepasst wurde. Die einzelnen Biotopund<br />
Nutzungstypen wurden nach der aktuellen Kartierungsanleitung für das <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />
(Stand 2009) codiert. Für die Bewertung werden die Indikatorgrößen Naturnähe, Seltenheit,<br />
Gefährdung und Wiederherstellbarkeit herangezogen.<br />
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Tabelle 2<br />
Bewertung der Biotoptypen<br />
Biotoptypencode<br />
Biotoptyp Maststandort Natürlichkeitsgrad<br />
Gefährdungs- bzw.<br />
Seltenheitsgrad<br />
Ersetzbarkeit /<br />
Wiederherstellbarkeit<br />
Gesamteinstufung<br />
0<strong>11</strong>30 Graben - naturfern – bedingt häufig gut gering<br />
naturfern<br />
0<strong>11</strong>40 Kanal - bedingt naturfern häufig gut gering<br />
02153 Teich überwiegend bis vollständig<br />
verbaut bzw. techn. Bauwerk<br />
Bauzeitl. Provisorium<br />
Marquardt<br />
naturfremd Sehr häufig Sehr gut gering<br />
05100 Feuchtwiesen und Feuchtweiden (§) 49, 50, 78-80 naturnah gefährdet mäßig gut hoch<br />
05<strong>11</strong>0 Frischwiese, -weide 75, 76 bedingt naturfern häufig gut gering – mittel<br />
05130 Grünlandbrache 66, 68, 82, 83, 85 bedingt naturnah häufig sehr gut – gut gering – mittel<br />
05140 Staudenfluren und –säume 41, 42, 65 bedingt naturfern häufig sehr gut gering<br />
05150 Intensivgrasland/-grünland 27, 29, 69-74, bedingt naturfern sehr häufig sehr gut gering<br />
69neu-74neu, 81<br />
07<strong>11</strong>0/ Feldgehölz/<br />
Bauzeitl. Provisorium<br />
naturnah Mäßig gefährdet mäßig gut mittel<br />
07<strong>11</strong>01 Feldgehölz überwiegend heimische<br />
Gehölzarten<br />
Marquardt<br />
07130 Hecken und Windschutzstreifen - bedingt naturfern mäßig häufig gut gering - mittel<br />
07140/<br />
07141<br />
Alleen und Baumreihen/<br />
Allee<br />
Bauzeitl. Provisorium<br />
Marquardt<br />
Bedingt naturnah gefährdet gering hoch<br />
07190 Standorttypischer Gehölzsaum an<br />
- naturnah gefährdet mäßig gut hoch<br />
Gewässern<br />
07200 Intensiv-Obstanlage 42 naturfern häufig gut gering<br />
08100/<br />
08103<br />
Moor- und Bruchwälder (§)/<br />
Erlenwälder<br />
08300 Laubholzforst (eingewachsen in<br />
Leistungstrasse)<br />
08300 Laubholzforste (weitgehend<br />
naturferne Forste und aus Sukzession<br />
hervorgegangene Wälder<br />
mit nicht heimischen Holzarten)<br />
77 - 79 naturnah gefährdet selten sehr hoch<br />
67 bedingt naturnah mäßig gefährdet mäßig gut mittel<br />
77,78 Bedingt naturnah häufig gering mittel
Biotoptypencode<br />
Biotoptyp Maststandort Natürlichkeitsgrad<br />
Gefährdungs- bzw.<br />
Seltenheitsgrad<br />
Ersetzbarkeit /<br />
Wiederherstellbarkeit<br />
Gesamteinstufung<br />
09130 Intensiv genutzter Acker 33, 35, 36, 36neu, naturfern sehr häufig sehr gut gering<br />
37,40,43,44, 48, 51,<br />
57, 58, 59, 61, 63,<br />
64<br />
09140 Ackerbrache 31, naturfern - bedingt häufig sehr gut gering<br />
naturfern<br />
10101 Grünanlagen 46 bedingt naturfern häufig gut - mäßig gut gering -mittel<br />
10102 Friedhof mit altem Baumbestand Bauzeitl. Provisorium<br />
Marquardt<br />
bedingt naturfern mäßig gefährdet sehr gut bis<br />
gering<br />
10<strong>11</strong>0 Gärten, Gartenbrachen, Grabeland 87 naturfern sehr häufig Sehr gut gering<br />
10124 Energieleitungstrasse 67, 77 bedingt naturfern häufig sehr gut gering<br />
<strong>122</strong>80 Siedlung 46,47 naturfremd sehr häufig sehr gut gering<br />
12610/<br />
12630/<br />
12640/<br />
12650/<br />
12651/<br />
12660<br />
Straßen/<br />
Autobahnen/<br />
Parkplätze/<br />
Wege/<br />
Unbefestigter Weg/<br />
Gleisanlagen<br />
mittel<br />
- naturfremd sehr häufig sehr gut gering
Gesetzlich geschützte Biotope<br />
Im Umfeld der Masten 77 und 78 befinden sich zahlreiche kleine Seen (§32-Biotope). Zudem<br />
stehen die in Bereich der Masten 49 und 50 sowie 78 bis 80 gelegenen Feuchtwiesen bzw. –<br />
weiden gemäß § 32 BbgNatSchG unter Schutz [U 18].<br />
4.2.2 Faunistische Funktionen<br />
Die Darstellung der faunistischen Funktionsbeziehungen für das Untersuchungsgebiet basiert<br />
ausschließlich auf vorhandenen Daten sowie Erkenntnissen aus Ortbegehungen. Faunistische<br />
Sonderuntersuchungen waren im Rahmen der Planung nicht vorgesehen.<br />
Säugetiere<br />
Die Energietrasse kann vor allem bei Vorhandensein von Leitstrukturen wie Waldrändern, Hecken,<br />
Baumreihen und dgl. für alle Arten der Fledermäuse (Microchiroptera) ein potentielles<br />
Jagdgebiet darstellen. Fortpflanzungs- und Ruhestätten befinden sich aber grundsätzlich außerhalb<br />
der Trasse, da die Stahlgittermasten dafür ungeeignet sind. Weiterhin ist eine bereichsweise<br />
Nutzung des Untersuchungsraumes als Nahrungsgebiet oder Wanderkorridor möglich. Für<br />
weitere Säuger (Biber, Fischotter etc.) wird das Vorhaben als nicht relevant eingeschätzt.<br />
Reptilien<br />
Für die Zauneidechse (Lacerta agilis) finden sich auf wärmebegünstigten Waldschneisen von<br />
Energietrassen oft günstige Habitatbedingungen. Geeignete Waldschneisen kommen in der bearbeiteten<br />
Trasse bei Mast 67 sowie 75 und 76 vor. Die Schneisen bei den Masten 77 und 78<br />
sind aufgrund der feuchten Ausprägung suboptimal für Reptilien. Sichtnachweise der Art konnten<br />
bei der Trassenbegehung nicht gelingen. Es wurden auch keine besonders geeigneten Winterquartiere<br />
(Baumstubben, Totholzstrukturen, Erdhöhlungen) in der unmittelbaren Umgebung<br />
der Maststandorte festgestellt.<br />
Vorkommen weiterer Reptilienarten (Sumpfschildkröte, Glattnatter, Smaragdeidechse) sind<br />
nicht bekannt.<br />
Amphibien<br />
Potentielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Amphibien befinden sich im Trassenbereich an<br />
den Meliorationsgräben zwischen den Masten 53 bis 55 und 58 sowie im Bereich des Entenfänger<br />
Sees im Umfeld der Masten 78 und 79. Die größeren Kanäle (Havelkanal, Sacrow-Paretzer-<br />
Kanal) sind als Amphibienlebensräume weniger geeignet.<br />
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Das Vorkommen bestimmter Arten im Untersuchungsbereich ist nicht bekannt. Regelmäßig<br />
unterhaltene Meliorationsgräben sind als Sommerlebensraum (Laichgewässer) bspw. für den<br />
Kammmolch ungeeignet, da eine strukturbildende Wasservegetation nur fragmentarisch ausgebildet<br />
ist. Zudem halten sich diese nur zur Fortpflanzungszeit im Gewässer auf. Die zahlreichen<br />
Gewässer im Umfeld des Entenfänger Sees stellen demgegenüber wertvolle Amphibienlebensräume<br />
dar.<br />
Aufgrund der überwiegend intensiven Flächennutzung ist anzunehmen, dass sich die Hauptpopulation<br />
potentiell vorkommender Amphibienarten außerhalb des Trassenbereiches aufhält.<br />
Vögel<br />
Bei der Begehung der Maststandorte wurden Nisthilfen (Kästen, Horste) für Turmfalken und<br />
Fischadler an den in Tabelle 3 aufgelisteten Masten vorgefunden. Ebenso ist eine Nisthilfe für<br />
den Turmfalken auf der parallel laufenden Bahnstromleitung bei Mast 56 angebracht. Aufgrund<br />
der Ortsbegehungen zwischen 2010 und 2012 kann jedoch keine Aussage getroffen werden, ob<br />
die Nisthilfen durch Brutpaare der genannten Arten genutzt werden. Es wird daher davon ausgegangen,<br />
dass alle Nisthilfen tatsächlich als Brutplätze für Fischadler bzw. Turmfalke dienen.<br />
Tabelle 3:<br />
Nisthilfen an Maststandorten<br />
Mast-Nr. <strong>Land</strong>kreis Turmfalke Fischadler<br />
30 Stadt Potsdam x<br />
33 x<br />
34 x<br />
50 x<br />
54 x<br />
61 x<br />
69 x<br />
70 x x<br />
72 x<br />
82 Potsdam-Mittelmark x<br />
85 x<br />
Durch die untere Naturschutzbehörde der <strong>Land</strong>eshauptstadt Potsdam wurde außerdem auf ein<br />
Brutpaar des Weißstorchs in der Ortslage Grube hingewiesen. Je ein weiteres Storchenpaar ist<br />
nahe der Kirche in der Ortslage Golm und im Ortszentrum an der Hauptstraße in Marquardt<br />
angesiedelt. In Golm konnten auch Nachweise für ein Brutpaar der Schleiereule erbracht wer-<br />
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den. Das Vorhabensgebiet könnte daher als Nahrungsgebiet für die genannten Arten dienen [U<br />
18].<br />
Gemäß der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des <strong>Land</strong>kreises Potsdam-<br />
Mittelmark befinden sich die Masten 79 und 81 im direkten Brutbereich von Rot- und<br />
Schwarzmilan [U 19].<br />
Des Weiteren dienen die Flächen zwischen den Maststandorten 27 und 77 als Nahrungshabitate<br />
für rastende Vogelarten (v. a. Gänse). Im Bereich des Entenfänger Sees im Umfeld der Masten<br />
78 und 79 liegen mehrere Gewässer mit breiten Schilfgürteln und einer besonderen Bedeutung<br />
als Wasservogellebensräume.<br />
Konkrete Hinweise für das Vorkommen weiterer Vogelarten liegen nicht vor. Es ist jedoch<br />
grundsätzlich davon auszugehen, dass im Umfeld des Vorhabensgebietes weitere Vogelarten<br />
vorkommen bzw. das Vorhabensgebiet als Bruthabitat nutzen. Mögliche Auswirkungen wurden<br />
im Rahmen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (Anlage 7) auf Vogelarten mit Habitatansprüchen<br />
sowie Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten im Bereich von Gewässern sowie in<br />
überwiegend offener <strong>Land</strong>schaft mit Hecken und Feldgehölzen, Waldrändern, Nestanlage in<br />
Zweigen und Astgabeln und Höhlenbrüter als Gilden betrachtet und entsprechende Schutzmaßnahmen<br />
abgeleitet.<br />
4.3 Schutzgut Boden<br />
Geomorphologisch wurde der <strong>Land</strong>schaftsraum des Vorhabensgebietes durch die Weichseleiszeit<br />
geprägt. Es handelt sich um eine Jungmoränenlandschaft, die sich „durch ein vielgestaltiges<br />
Formenmosaik an Bodenformen, den flachwelligen Grundmoränenplatten, den kuppigen Endmoränen,<br />
den schwach geneigten bis flachen Talsandflächen, den ebenen Niederungen und prägenden<br />
Havelgewässern, charakterisiert [U 23].“<br />
Naturräumlich befindet sich das Untersuchungsgebiet in der Großeinheit „Mittelbrandenburgische<br />
Platten und Niederungen“, wobei die nördlich des Sacrow-Paretzer Kanals gelegenen Flächen<br />
der Haupteinheit „Nauener Platte“ und die Flächen südlich des Kanals dem „<strong>Brandenburg</strong>-<br />
Potsdamer Havelgebiet“ zuzuordnen sind. Letztere ist v. a. durch die gewässerreichen Urstromtäler<br />
geprägt, wobei stellenweise kleine Grundmoränenplatten mit aufgesetzten Endmoränen als<br />
markante reliefgestaltende Elemente heraus ragen bspw. östlich der Ortslage Golm, Bereich<br />
östlich der Kaserne bis Geltow). Auf dem Flusssand der Urstromtäler dominieren in den Niede-<br />
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ungen überwiegend Erdniedermoore aus Torf und Gleyboden-Gesellschaften (Gleye, Humusgleye,<br />
Kalkgleye). Nach Norden hin schließen sich die Grundmoränenplatten der Nauener Platte<br />
an, welche als eben bis schwachwellig und relativ strukturarm zu beschreiben sind. Auf dem<br />
Geschiebemergel der Platten sind vorrangig Braunerden, Tieflehm-Fahlerden- und Sand-<br />
Podsolbraunerden-Bodengesellschaften entstanden [U 23], [U 24].<br />
Die Eigenschaften und Bewertung der auftretenden Bodentypen sind in untenstehender Tabelle<br />
zusammengefasst dargestellt. Die empfindlichsten bzw. wertvollsten Bodenstandorte stellen die<br />
der Erdniedermoore dar, die aufgrund ihrer extremen Bodeneigenschaften Lebensraum für spezialisierte<br />
Pflanzen und Tiere bieten und einen sehr guten Wasserspeicher darstellen. Aufgrund<br />
der starken anthropogenen Einflüsse (Entwässerung, landwirtschaftliche Bewirtschaftung) sind<br />
diese Böden oft degradiert bzw. nur noch selten in ihrer ursprünglichen Form vorhanden.<br />
Tabelle 4<br />
Bewertung der Bodentypen<br />
Bodentyp Eigenschaften Gefährdung / Vorbelastung Bewertung<br />
Erdniedermoore<br />
Gleye<br />
Humusgley<br />
Kalkgley<br />
Braunerden<br />
Fahlerden<br />
hohes Wasserspeichervermögen,<br />
mittleres bis hohes Nährstoffpotential<br />
(Bodenzahl 30 bis 50),<br />
hohes Biotopentwicklungspotential<br />
nährstoffarm,<br />
hohe Wasserdurchlässigkeit,<br />
geringe Pufferkapazität,<br />
geringes Ertragspotential (Bodenzahl <<br />
30),<br />
mittleres bis hohes Biotopentwicklungspotential<br />
Staunässe,<br />
geringe bis mittlere Nährstoffverhältnisse,<br />
geringes Ertragspotential (Bodenzahl <<br />
30),<br />
mittleres Biotopentwicklungspotential<br />
mittlere Pufferkapazität<br />
mittlere bis hoher Kalkgehalt<br />
mittleres Ertragspotential (Bodenzahl 30 -<br />
50),<br />
mittleres Biotopentwicklungspotential<br />
geringe Wasserspeicherfähigkeit,<br />
geringer Nährstoff- und Kalkgehalt,<br />
geringes bis mittleres Ertragspotential<br />
(Bodenzahl 30 – 50),<br />
geringes Biotopentwicklungspotential<br />
im Oberboden geringe, im Unterboden<br />
hohe Nährstoff- und Pufferkapazität,<br />
mittleres Ertragspotential (Bodenzahl 30<br />
– 50),<br />
geringes Biotopentwicklungspotential<br />
anthropogene Entwässerung der<br />
Böden zur landwirtschaftlichen<br />
Nutzung, dadurch veränderte<br />
Bodeneigenschaften, Verdichtung<br />
anthropogene Entwässerung der<br />
Böden zur landwirtschaftlichen<br />
Nutzung, dadurch veränderte<br />
Bodeneigenschaften, Düngung,<br />
Verdichtung, Winderosion<br />
anthropogene Entwässerung der<br />
Böden zur landwirtschaftlichen<br />
Nutzung, dadurch veränderte<br />
Bodeneigenschaften, Verdichtung,<br />
Winderosion<br />
anthropogene Entwässerung der<br />
Böden zur landwirtschaftlichen<br />
Nutzung, dadurch veränderte<br />
Bodeneigenschaften, Verdichtung,<br />
Winderosion<br />
intensive landwirtschaftliche Nutzung,<br />
Düngung, , Winderosion<br />
intensive landwirtschaftliche Nutzung,<br />
Winderosion<br />
mittel bis<br />
hoch<br />
mittel<br />
mittel<br />
mittel<br />
gering<br />
mittel<br />
Podsolbraun- geringe bis mittlere Wasser und Nähr- intensive landwirtschaftliche Nut- gering<br />
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erden<br />
stoffspeicherfähigkeit,<br />
geringer Kalkgehalt,<br />
geringes Ertragspotential (Bodenzahl<br />
überwiegend
Die Grundwassergefährdung ist aufgrund des zum Teil sehr geringen Grundwasserflurabstandes<br />
und der Bodeneigenschaften (geringe Bindefähigkeit) der Deckschichten als hoch bis mittel zu<br />
bewerten.<br />
In Abhängigkeit von den überlagernden Deckschichten, der Bodennutzung und des Flurabstandes<br />
ist die Grundwasserneubildung als hoch (Grundmoränenflächen) bis gering (Niederungen).<br />
Das Grundwasserdargebot ist als mittel bis hoch, v. a. für den südlich Vorhabensbereich zu<br />
bewerten. Daher erfolgt eine Nutzung des Gebietes zur Trinkwassergewinnung. Ca. 2,2 km<br />
südöstlich der Ortslage Golm befindet sich das Wasserwerk Wildpark, dessen Umgebung als<br />
Trinkwasserschutzzonen I bis III ausgewiesen ist. Die Schutzzone III verläuft dabei im Bereich<br />
von Golm bis Geltow in einem Abstand von minimal ca. 30 m (Mast 72 und 73). Mit Ausnahme<br />
bei Mast 74, hier läuft die Trasse über ca. 50 m durch die Schutzzone [U 23], [U 24].<br />
4.5 Schutzgut Klima und Luft<br />
Gemäß [U 23] ist das Untersuchungsgebiet dem Klima des stärker maritim beeinflussten Binnentieflandes<br />
zuzuordnen. Die Lufttemperatur liegt im Jahresmittel bei 8,7°C. Die mittlere Jahressumme<br />
der Niederschläge beträgt 587 mm. Die Hauptwindrichtungen sind West und Südwest.<br />
Lokalklimatisch besitzen die Grünland und Ackerflächen eine wichtige Bedeutung als Kaltluftproduzenten.<br />
Wälder und großflächige Gehölzstrukturen sorgen für die Entstehung von<br />
Fischluft. In Abhängigkeit von Relief und Topografie finden somit Ausgleichströme zwischen<br />
Entstehungsflächen der Kaltluft- bzw. Frischluft sowie Siedlungsgebieten statt. Bei erhöhten<br />
Immissionsbelastungen, wie bspw. in den Ortslagen Golm und Geltow, sind diese Ausgleichsströme<br />
zur Verbesserung des Siedlungsklimas von besonderer Bedeutung. Wichtige Luftleitbahnen<br />
bilden neben Geländerinnen auch Fließgewässer. Diese wie auch Oberflächengewässer<br />
bilden zudem sog. Klimatope und wirken lokal ebenfalls temperaturausgleichend.<br />
Vor allem die Verkehrstrassen (BAB A 10, Bahnlinien) bilden bei Verlauf quer zur Luftleitbahn<br />
ein Strömungshindernis. Zudem kann hier ein Anreichern von Luftschadstoffen der Frischluft<br />
gegeben sein.<br />
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4.6 Schutzgut <strong>Land</strong>schaftsbild und natürliche Erholungseignung<br />
Das <strong>Land</strong>schaftsbild weist im Untersuchungsraum Bereiche unterschiedlicher Qualitäten aus.<br />
Der Abschnitt zwischen Grenze <strong>Land</strong>kreis Havelland /Stadt Potsdam bis zum Querung der A10<br />
wird dominiert von strukturarmen, ebenen bis gering bewegten Ackerflächen. Vereinzelt gliedern<br />
Gräben, Grünländer und kleinere Gehölzflächen die <strong>Land</strong>schaft. Diesem Bereich kommt<br />
damit schutzgutbezogen eine geringe Bedeutung zu. Im anschließenden Abschnitt besteht aufgrund<br />
der Flächennutzung eine höhere Strukturvielfalt aus kleinflächigeren Ackerschlägen,<br />
Grünländern, Kleingehölzen, Hecken und Alleen sowie einzelnen Waldflächen. Die Erlebniswirksamkeit<br />
wird hier als mittel eingestuft.<br />
Vorbelastungen für das <strong>Land</strong>schaftsbild bestehen durch die zu betrachtende <strong>11</strong>0-kV-Freileitung<br />
an sich sowie in Form von weiteren Infrastrukturtrassen (A10, Bundes- und <strong>Land</strong>esstraße,<br />
Bahntrassen, <strong>11</strong>0-kV-Bahnstromleitung Priort-Genshagener Heide) sowie durch Industrie- und<br />
Gewerbeflächen.<br />
Bezüglich der Erholungsnutzung bestehen diverse land- und forstwirtschaftliche Wege, welche<br />
zum Spazierengehen bzw. zur Naherholung genutzt werden können. Hierbei wird die natürliche<br />
Erholungseignung in Bereichen mittlerer <strong>Land</strong>schaftsbildqualität aufgrund der größeren Strukturvielfalt<br />
und ggf. lokalklimatischen Funktionen als höher eingestuft als in den ausgeräumten<br />
Ackerflächen.<br />
Die Ortslage Marquardt weist einen eher dörflichen Charakter auf. Vereinzelt sind Gewerbe<br />
angesiedelt. Das Ortsbild kennzeichnet sich durch eine mäßige Durchgrünung. Der durchquerte<br />
Siedlungsbereich von Golm hingegen besitzt mit Blockbebauungen und seinen wissenschaftlichen<br />
Einrichtungen eher einen städtischen Charakter.<br />
4.7 Schutzgebiete<br />
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />
Die geplante Rekonstruktion erfolgt anteilig in den <strong>Land</strong>schaftsschutzgebieten „Potsdamer<br />
Wald- und Havelseengebiet“ (Mast-Nr. 49, 52-64, 67-78) sowie „Potsdamer Havelseengebiet“<br />
(Mast-Nr. 50-51). Die Belange des Flächenschutzes nehmen gemäß § 72 Abs. 4 BbgNatSchG<br />
der <strong>Land</strong>kreis Potsdam-Mittelmark sowie die Stadt Potsdam als untere Naturschutzbehörden<br />
wahr.<br />
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Besonders geschützte Biotope bzw. Bereiche nach § 30 BNatSchG sind an den Maststandorten<br />
49 sowie 78 bis 80 ausgewiesen [U 18], [U 19].<br />
Im Rahmen der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Potsdam [U 18] wurde<br />
auf weitere geschützte Biotope im Umfeld der Maststandorte 27 bis 29 hingewiesen, die sich<br />
jedoch außerhalb des Wirkungsbereichs des Vorhabens befinden.<br />
In einer Entfernung von ca. 500 m bis 600 m von der Freileitungstrasse befindet sich westlich<br />
der Ortslage Marquardt das FFH-Gebiet „Obere Wublitz“ (DE 3542-302). Westlich der Siedlung<br />
Grube liegt mit einem Abstand von ca. 1,0 km zum Vorhaben das FFH-Gebiet „Mittlere<br />
Havel Ergänzung“ (DE 3542-305). Oben genannte FFH-Gebiete überdeckend ist die Havelniederung<br />
als Vogelschutzgebiet („Mittlere Havelniederung“ DE 3542-421) ausgewiesen.<br />
Für die drei Natura2000-Gebiete wurde eine entsprechende Erheblichkeitsabschätzung in Bezug<br />
auf das geplante Vorhaben durchgeführt, in deren Ergebnis durch das Vorhaben keine Betroffenheit<br />
bzw. keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die Schutzgebiete einschließlich deren<br />
Schutz- und Erhaltungsziele abgeleitet werden konnten. Die Erheblichkeitsabschätzungen sind<br />
den Anlagen 5 und 6 zu entnehmen.<br />
Weitere Schutzgebiete nach Naturschutzrecht sind nicht vom Vorhaben betroffen.<br />
Schutzgebiete nach Wasserrecht<br />
Wie bereits unter 4.4 besteht im Bereich bzw. in der Nähe der Masten 66 bis 88 das Trinkwasserschutzgebiet<br />
zum Wasserwerk Wildpark, welches ca. 2,2 km östlich vom Vorhaben gelegen<br />
ist.<br />
5 Konfliktanalyse und Entwurfsoptimierung<br />
5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen<br />
Zur Eingriffsreduzierung auf die verschiedenen Schutzgüter sind Vermeidungs-, Verminderungs-<br />
und Schutzmaßnahmen vorzusehen. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle zusammenfassend<br />
dargestellt. Auf eine ausführliche Beschreibung wird an dieser Stelle mit Verweis auf<br />
Pkt. 6 und 6.3 sowie die Maßnahmeblätter (Anlage 4) verzichtet.<br />
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Die Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen sind in den Lageplänen<br />
der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Anlage 3, Blatt 1 bis 3) dargestellt.<br />
Tabelle 5:<br />
Bautechnische Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Konflikten<br />
und zum Schutz<br />
Maßnahmen-<br />
Nr.<br />
Bezeichnung<br />
Ausführungszeitpunkt<br />
V1<br />
V2<br />
Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen<br />
Ausweisung konfliktarmer Bereiche zur Anlage temporärer<br />
Arbeitsflächen und Zufahrten<br />
Wiederherstellung bauzeitlich und anlagebedingt beanspruchter<br />
Flächen<br />
Schutzmaßnahmen<br />
vor / während der<br />
Bauarbeiten<br />
nach Abschluss der<br />
Bauarbeiten<br />
S1 Schutz und Erhalt von Gehölzen während der Bauphase<br />
vor / während der<br />
Bauarbeiten<br />
S2 Schutz von Oberboden und empfindlichen Böden vor / während der<br />
Bauarbeiten<br />
S3 Durchführung von Rekonstruktionsarbeiten außerhalb<br />
der Vogelschutzzeit<br />
vor / während der<br />
Bauarbeiten<br />
S4 Durchführung von Rekonstruktionsarbeiten außerhalb<br />
der Amphibienhauptwanderzeit<br />
während der Bauarbeiten<br />
S5 Schutz von Gewässern und Grundwasser während der während der Bauarbeiten<br />
Bauphase<br />
S6 Emissionsmindernde Maßnahmen während der Bauphase<br />
während der Bauarbeiten<br />
S7 Umsetzen von Nisthilfen (Kästen, Horste) vor Beginn der Bauarbeiten<br />
Die aufgeführten Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen fließen in die Konfliktanalyse ein.<br />
5.2 Schutzgutbezogene Konfliktanalyse<br />
5.2.1 Schutzgut Biotope und Arten<br />
Konflikte können entstehen durch die baubedingte Beeinträchtigung oder Gefährdung wertvoller,<br />
geschützter Biotope, von Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Tierarten oder Auswirkungen<br />
auf sensible Schutzgebiete. Aufgrund des Verlaufs der Trasse durch überwiegend<br />
struktur- und artenarme Biotopstrukturen mit kurzfristiger Wiederherstellbarkeit treten mehr-<br />
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heitlich keine oder nur geringe baubedingte Konflikte auf. Anlagenbedingt sind aufgrund der<br />
Vorhabensart (Rekonstruktion bzw. Ersatzneubau vorwiegend standortgleich bzw. unter Demontage<br />
und gleichwertiger Neuerrichtung von Masten bei Verschiebung) keine zusätzlichen<br />
erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />
Positiv wirkt sich der Entfall von 3 Masten außerorts (Mast 37, 70, 73) aus, deren Standflächen<br />
nach dem Rückbau rekultiviert wird (Maßnahme V2). Weiterhin wird die Beseitigung bzw. ein<br />
Teilverlust von in dem Provisorium-Abschnitt in Marquardt gelegenen Gehölzen (Baumgruppe,<br />
-reihe, Gehölzbestand Friedhof) durch die dafür vorgesehenen Masthöhen und -bauarten vermieden,<br />
so dass deren Erhalt durch einen ausreichenden Abstand zwischen Baumkrone und<br />
Leiterseilen zwischen den Masten weiterhin gegeben ist. Aufgrund der Durchführungsweise der<br />
Neubeseilung (Spannung eines leichten, sog. Vorseils, über welches das eigentliche Leiterseil<br />
dann aufgezogen wird) entstehen auch hieraus keine Beeinträchtigungen, bspw. in Form von<br />
Astbruch).<br />
Die Hauptkonfliktpunkte einzelner Maststandorte einschließlich der zugeordneten Konfliktpunkte<br />
sind in der unterstehenden Tabelle zusammenfassend aufgeführt. Unter Durchführung<br />
bzw. Einhaltung der entsprechenden Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen ist deren Abwendung<br />
bzw. Reduzierung auf ein unerhebliches Maß gegeben.<br />
Tabelle 6:<br />
Baubedingt auftretende Konflikte<br />
Konfliktpunkt<br />
Konflikt<br />
K1 Gefährdung von gem. § 32<br />
BbgNatSchG geschützten<br />
Feuchtwiesen und -weiden<br />
K2<br />
K3<br />
K5<br />
Störung von Brutstandorten für<br />
Fischadler, Turmfalken, Weißstorch,<br />
Schleiereule sowie Rotund<br />
Schwarzmilan<br />
ggf. Tötung von Amphibien bei<br />
der Wanderung zu den Laichgewässern<br />
Pot. Eingriffe in Schutzgüter<br />
Boden und Biotope durch bauzeitliche<br />
Montageflächen und<br />
Zuwegungen<br />
Betroffener Maststandort<br />
Mast Nr. 49 - 50 und 78 - 79<br />
Mast Nr. 30, 33, 34, 46-48,<br />
50, 54, 56, 61, 65-68, 69,<br />
70, 72, 78, 79, 82, 85<br />
Mast-Nr. 49, 50, 53 - 55, 58,<br />
77 - 79<br />
Mast-Nr: alle rekonstr. und<br />
Neubau-Masten<br />
Vermeidungs- und<br />
Schutzmaßnahmen<br />
V1, V2, S2<br />
S1, S3, S7<br />
V1, S4, S5<br />
V1, V2, S1, S2<br />
Im Zuge der vorliegenden technischen Planung wurde ermittelt, dass Bäume im Rahmen der<br />
Veränderung der Maststandorte der Masten 69neu und 71neu sowie der neuen technischen<br />
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Rahmenbedingungen zwischen Masten 76 und 77 sowie 86 und 87 in das neue Schneisenband<br />
„hineinragen“ und damit zurückzuschneiden (Kronenschnitt) sind bzw. gefällt/ „auf den Stock<br />
gesetzt“ werden müssen.<br />
Die erforderlichen Rückschnitt- und Fällmaßnahmen sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.<br />
Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass im Zuge des Vorhabens keine Trassenverbreiterungen<br />
und keine Absenkungen von Masten stattfinden. Zur Optimierung sind zudem die<br />
Schutzmaßnahmen S1 und S3 anzuwenden.<br />
Tabelle 7:<br />
Baumkronenschnitte und Fällungen im Rahmen der Rekonstruktion<br />
Maststandort<br />
Betroffener Gehölzbestand<br />
Maßnahmen<br />
69neu Straßenbäume links (2x Pappel 26m hoch) Kronenschnitt (6m)<br />
76 – 77 Kronenrand rechts, Erlenbruchwald Rückschnitt (auf den Stock<br />
setzen) von Gehölzen auf<br />
210m²<br />
86 – 87 Birke 15m hoch (seitlich rechts) Kronenschnitt (1m)<br />
In die Konfliktanalyse für das Schutzgut Tiere fließen die Ergebnisse des artenschutzrechtlichen<br />
Fachbeitrages (Anlage 7) ein.<br />
Säugetiere<br />
Beeinträchtigungen von Fledermäusen sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten, da innerhalb<br />
der Trasse keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten bestehen. Durch Beschränkung der Bauarbeiten<br />
während der Tageszeiten ist eine Nutzung als Jagdgebiet weiterhin gegeben.<br />
Reptilien<br />
Erheblich Auswirkungen für die Artengruppe Reptilien, insbesondere für die Zauneidechse<br />
(Lacerta agilis), auf deren Population sowie deren Erhaltungszustand werden unter Einhaltung<br />
der Maßnahme V1 (Ausweisung konfliktarmer Arbeitsflächen und Zufahrten) sowie aufgrund<br />
der kleinräumigen bauzeitlichen Flächeninanspruchnahme und der temporären Wirkzeit ausgeschlossen.<br />
Amphibien<br />
Vor allem im Zuge der intensiven Zuwanderung zu den Laichgewässern (März-April) kann<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass Amphibien die Arbeitsbereiche und Anfahrtsweg im Bereich<br />
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der Masten 49 und 50, 53 bis 55, 58 sowie 77 bis 79 kreuzen könnten. Potentielle Laichgewässer<br />
werden im Zuge des Vorhabens jedoch nicht beeinträchtigt.<br />
Aufgrund der überwiegend intensiven Flächennutzung ist anzunehmen, dass sich die Hauptpopulation<br />
potentiell vorkommender Amphibienarten außerhalb des Trassenbereiches aufhält.<br />
Deshalb und aufgrund der temporären Wirksamkeit des Vorhabens als auch der Durchführung<br />
des Vorhabens an den betroffenen Maststandorten außerhalb der Hauptzeiträume für Amphibienwanderungen<br />
(März – April / Maßnahme S4) sowie unter Einhaltung der Maßnahme S5<br />
(Schutz von Gewässern) werden erhebliche Störungen bzw. Beeinträchtigungen von Fortpflanzungs-<br />
und Ruheplätzen ausgeschlossen.<br />
Vögel<br />
Für die Rekonstruktionsarbeiten an Masten mit Brutplätzen ist eine Bauzeitenregelung (Maßnahme<br />
S3) zur Vermeidung von Schädigungs- und Störungsverboten des BNatSchG vorgesehen.<br />
Die Baumaßnahmen an den betroffenen Masten sind außerhalb der Brutzeit im Zeitraum<br />
vom <strong>11</strong>.9. – 20.3. durchzuführen. Die Bauzeitenreglung umfasst den Brutstandort inkl. eines<br />
500 m-Radius. Diese gilt demnach auch für Arbeiten an Masten, welche sich in der Nähe, d. h.<br />
innerhalb des 500 m-Radius, von Brutstätten befinden.<br />
Für die Bereiche der Brutstandorte von Rot- und Schwarzmilan im Umfeld der Maststandorte<br />
78 und 79 sowie der Schleiereule (Ortslage Golm) wird die Bauzeitenregelung bis Anfang März<br />
enger gesetzt.<br />
Des Weiteren sind die Horste und Nistkästen an zu erneuernden Maststandorten außerhalb der<br />
Brutzeit zu sichern und nach Abschluss der Maßnahme vor Beginn der neuen Brutsaison wieder<br />
an den Altstandorten zu lokalisieren (Maßnahme S7). Die Masten Nr. 69, 70 und 72 werden<br />
demontiert. Die installierten Turmfalkenkästen sollen auf die Masten 69neu, 68 und 72neu umgesetzt<br />
werden. Für die Nisthilfe des Fischadlers von Mast 70 ist eine Umsetzung auf Mast Nr.<br />
69neu vorgesehen.<br />
Unter Einhaltung der dargelegten Bauzeitenregelung und der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen<br />
zur Sicherung und Neuinstallation der Nisthilfen ist zusammenfassend festzustellen,<br />
dass von den vorgesehenen Rekonstruktionsarbeiten keine erheblichen negativen Auswirkungen<br />
auf den Erhaltungszustand lokaler Tierpopulationen ausgehen, die ökologischen Funktionen der<br />
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten bleiben im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.<br />
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Da die Rekonstruktion der Masten über Tagesbaustellen mit kleinem Wirkungsbereich und lediglich<br />
kurzzeitigen akustisch-visuellen Störwirkungen erfolgt, wird nicht von erheblichen Störungen<br />
der Vogelrastbiotope im Bereich der Masten 27 bis 77 sowie am Entenfänger See ausgegangen.<br />
Bei der Ausführung des Vorhabens werden wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und<br />
der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten nicht geschädigt bzw. erheblich gestört.<br />
Auf die als Gilden betrachteten Artengruppen mit Habitatansprüchen im Gewässerbereich bzw.<br />
überwiegend in der offenen <strong>Land</strong>schaft mit Gehölzstrukturen (Busch- und Bodenbrüter) können<br />
erhebliche Auswirkungen durch Kontrollen vor Baubeginn durch eine fachlich visierte ökologische<br />
Baubeleitung bzw. entsprechende Bauzeitenregelungen (S3) vermieden werden.<br />
Aufgrund der zeitlich und räumlich begrenzten Wirksamkeit der Beeinträchtigungen wird die<br />
Störwirkung auch auf sonstige Artengruppen als nicht erheblich eingeschätzt.<br />
5.2.2 Schutzgut Boden<br />
Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen können baubedingt durch Flächeninanspruchnahme,<br />
Verdichtungen und Stoffeinträge verursacht werden. Die benötigten Arbeitsflächen<br />
sind damit auf das nötige Mindestmaß bzw. auf die benannten Größen dieser (400 m² bzw.<br />
4.000 m²) zu beschränken (Maßnahme V1).<br />
Die Arbeiten finden vorwiegend auf bereits anthropogen vorbelasteten Flächen statt. Weitere<br />
Schädigungen können unter Einhaltung der Schutzmaßnahme S 2 vermieden werden. Zur Vermeidung<br />
von Störungen des Bodengefüges sowie von Verdichtungen ist das Befahren sowie die<br />
Durchführung von Bauarbeiten insbesondere auf empfindlichen Böden (Niedermoorstandorte,<br />
vernässte Böden) ausschließlich auf Spurplatten vorgesehen.<br />
Zusätzliche dauerhafte Flächeninanspruchnahme unter Berücksichtigung des Ist-Zustandes treten<br />
nicht ein. Die zu rekonstruierenden Masten einschließlich der Fundamente werden standortgleich<br />
ersetzt. Bei Verschiebung von Maststandorten erfolgt der vollständige Rückbau der Fundamente<br />
auf dem ehemaligen Standort. Hieraus ergibt sich ein Ausgleich 1:1 bzw. keine zusätzliche<br />
Flächenversiegelung. Insgesamt entfallen fünf Maststandorte ersatzlos. Deren Rückbau<br />
bzw. deren Entsiegelung ist bezogen auf den Status Quo als positiv zu bewerten.<br />
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Die Konstruktion der Mastgründungen führt zu keiner zusätzlichen Versiegelung gegenüber den<br />
Bestand (ca. 4m² oberirdische Versiegelung pro Mast in Bestand und bei Rekonstruktion/Neubau).<br />
Die unterirdischen Gründungselement sind flächenhaft in Bezug auf die Minderung<br />
der schutzgutbezogenen Bodenfunktionen als nicht erheblich zu betrachten (1,5m unter GOK), da alle Bodenfunktionen bei einer ungestörten Bodenentwicklung<br />
eines 1,5m starken Bodenauftrages mit Ober- und Unterboden erhalten bleiben – wie<br />
z.B. bei intensiver Dachbegrünung und 0,8m starkem Bodenaufbau..<br />
5.2.3 Schutzgut Wasser<br />
Beeinträchtigungen auf Oberflächen- und Grundwasser können insbesondere während der Bauphase<br />
in Form von Stoffeinträgen und Flächeninanspruchnahme eintreten. Unter Einhaltung und<br />
Umsetzung der ist die Schutzmaßnahme S5 (Sicherheitsbestimmungen, Schutzabstände zu Gewässern)<br />
werden diese vermieden bzw. auf unerhebliches Mindestmaß reduziert.<br />
Anlagenbedingt lassen sich keine Beeinträchtigungen ableiten. Aufgrund der Kleinflächigkeit<br />
der herzustellenden Fundamente sowie dem gleichen Verhältnis von Rück- und Neubauten entsteht<br />
kein Verlust von Grundwasserneubildungsflächen bzw. kann dieses im unmittelbaren Umfeld<br />
weiterhin versickern.<br />
5.2.4 Schutzgut Klima / Luft<br />
Bezogen auf das Schutzgut Klima / Luft resultieren lediglich baubedingte Auswirkungen im<br />
Form von Luftschadstoffen, Staub und Lärm. Diese werden aufgrund des begrenzten Wirkzeitraumes<br />
und den ständigen Standortwechsel zwischen den Baustellen als geringfügig eingestuft.<br />
V. a. im Bereich der Ortslagen werden diese durch den Einsatz lärmarmer Maschinen und Geräte,<br />
die Nutzung natürlicher und künstlicher Schallausbreitungshindernisse in Richtung der Siedlungen<br />
und durch die Begrenzung der Bauzeit auf werktags zwischen 7 und 20 Uhr (Maßnahme<br />
S6) weiter reduziert.<br />
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5.2.5 Schutzgut <strong>Land</strong>schaftsbild und natürliche Erholungseignung<br />
Maststandorte, die deutlich gegenüber dem Ist-Zustand erhöht werden (geplante Aufhängehöhe<br />
der Leiterseile > 5 m), bewirken durch eine hieraus resultierende größere Mastendhöhe eine<br />
Verstärkung der visuellen Störwirkung durch die Freileitung. Unter Berücksichtigung der Bestandsituation<br />
führen diese Erhöhungen von größer 5 m bis knapp 10 m zu geringen Beeinträchtigungen<br />
des <strong>Land</strong>schaftsbildes. Der sich hieraus ableitende Konflikt zwischen dem Vorhaben<br />
und dem Schutzgut wird im Bestands- und Konfliktplan als K4 bezeichnet.<br />
Die Erhöhungen bis zu 5 m hingegen werden als unerheblich, weil kaum wahrnehmbar in ihrer<br />
Fernwirkung betrachtet, so dass keine zusätzlichen Beeinträchtigungen ableiten lassen.<br />
5.3 Abschätzungen von Auswirkungen auf sonstige Schutzgüter<br />
Denkmalschutz<br />
Gemäß der Stellungnahme des <strong>Brandenburg</strong>ischen <strong>Land</strong>esamtes für Denkmalpflege [U 21] ist<br />
aufgrund der vorgesehenen Bauweise (Plattenfundamente an gleicher Stelle der alten Standorte)<br />
nicht mit Eingriffen in ungestörte Bodendenkmalsubstanz zu rechnen. Eine bauvorbereitende<br />
Dokumentation ist daher nicht erforderlich. In folgenden Vorhabensbereichen bzw. in dessen<br />
unmittelbaren Umgebung sind Bodendenkmäler bekannt bzw. befinden sich Areale, in denen<br />
Bodendenkmale begründet zu vermuten sind:<br />
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Tabelle 8 Bodendenkmäler im Vorhabensgebiet (aus [U 21])<br />
Nummer<br />
Bodendenkmal<br />
Beschreibung<br />
Lage<br />
- Vermutetes Bodendenkmal Mast 29<br />
BD 2.<strong>11</strong>5 Siedlung der Urgeschichte und der Slawenzeit<br />
Mast 30<br />
- Vermutetes Bodendenkmal Mast 31<br />
BD 2.228 Siedlung der Urgeschichte Zwischen Mast 32 und 33<br />
- Vermutetes Bodendenkmal Mast 33<br />
BD 2.<strong>11</strong>6 Siedlung der Urgeschichte Südlich Mast 52<br />
- Vermutetes Bodendenkmal Mast 52 bis 53<br />
- Vermutetes Bodendenkmal Südlich Mast 55 bis 57<br />
BD 2.017 Gräberfeld der römischen Kaiserzeit Südlich Mast 61 bis Mast 63<br />
- Vermutetes Bodendenkmal Mast 63 bis 68<br />
BD 2.018 Dorfkern des Mittelalters und der Neuzeit,<br />
Siedlung der Eisenzeit, römischen Kaiserzeit<br />
Mast 66 bis westlich Mast 67,<br />
Ortslage Golm<br />
und der Slawenzeit<br />
BD 2.013 Siedlung der Steinzeit westlich zwischen Mast 67<br />
und 68, Ortslage Golm<br />
BD 2.020<br />
Siedlung der Steinzeit, Bronzezeit, Eisenzeit,<br />
Slawenzeit und des deutschen Mittelalters<br />
östlich Mast 68, Ortslage<br />
Golm<br />
- Vermutetes Bodendenkmal Mast 86 bis 88<br />
Sollten während der Bauausführung im gesamten Vorhabensbereich bei Erdarbeiten jedoch<br />
noch nicht registrierte Bodendenkmale entdeckt werden, gilt § <strong>11</strong> BbgDSchG, wonach entdeckte<br />
Bodendenkmale bzw. Funde (Steinsetzungen, Mauerwerk, Erdverfärbungen, Hetzpfähle oder<br />
-bohlen, Knochen, Tonscherben, Metallgegenstände u. ä.) unverzüglich der zuständigen Unteren<br />
Denkmalschutzbehörde, dem <strong>Brandenburg</strong>ischen <strong>Land</strong>esamt für Denkmalpflege und Archäologischen<br />
<strong>Land</strong>esmuseum anzuzeigen sind.<br />
Die Entdeckungsstätte und die Funde sind bis zum Ablauf einer Woche unverändert zu erhalten,<br />
damit fachgerechte Untersuchungen und Bergungen vorgenommen werden können. Gemäß<br />
BbgDSchG § <strong>11</strong> Abs. 3 kann die Denkmalschutzbehörde diese Frist um bis zu 2 Monate verlängern,<br />
wenn die Bergung und Dokumentation des Fundes dies erfordert. Besteht an der Bergung<br />
und Dokumentation des Fundes aufgrund seiner Bedeutung ein besonderes öffentliches<br />
Interesse, kann die Frist auf Verlangen der Denkmalfachbehörde um einen weiteren Monat verlängert<br />
werden. Die Denkmalfachbehörde ist berechtigt, den Fund zur wissenschaftlichen Bearbeitung<br />
in Besitz zu nehmen (BbgDSchG § <strong>11</strong> Abs. 4). Der Veranlasser des Eingriffs in das<br />
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Bodendenkmal hat die Kosten der fachgerechten Dokumentation im Rahmen des Zumutbaren<br />
zu tragen (BbgDSchG § 7 Abs. 3).<br />
Die bauausführenden Firmen sind über diese Denkmalschutzbestimmungen zu unterrichten und<br />
zu ihrer Einhaltung zu verpflichten.<br />
Der Beginn der Erdarbeiten ist der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zwei Wochen<br />
im Voraus anzuzeigen.<br />
Schutzgut Mensch<br />
Es wurden insbesondere im Bereich der Ortslagen Marquardt und Golm die Aufhängehöhe der<br />
Leiterseile gegenüber dem Ist-Zustand erhöht, um u.a. die Nutz- bzw. Bebaubarkeit der unterhalb<br />
der Freileitung liegenden Grundstücke zu verbessern und wertvolle Siedlungsgehölze zu<br />
erhalten.<br />
6 Maßnahmen des Naturschutzes und der <strong>Land</strong>espflege<br />
6.1 Methodik und Ziele der Maßnahmenplanung<br />
Nach § 15 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffes verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen<br />
zu unterlassen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind innerhalb einer bestimmten<br />
Frist auszugleichen. Die landschaftspflegerischen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der<br />
Eingriffsregelung durchzuführen sind, müssen in ihrer Art und in ihrem Umfang dazu geeignet<br />
sein,<br />
• Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des <strong>Land</strong>schaftsbildes zu vermeiden,<br />
• unvermeidbare Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen oder auszugleichen,<br />
• Ersatz an anderer Stelle für gestörte Funktionen zu schaffen.<br />
Dazu sind Maßnahmen folgender Priorität anzuwenden:<br />
1. Vermeidungs-/ Schutz-/ Minderungsmaßnahmen<br />
2. Ausgleichsmaßnahmen<br />
3. Ersatzmaßnahmen.<br />
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Zum Ausgleich verbleibender erheblicher oder nachhaltiger Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes<br />
und des <strong>Land</strong>schaftsbildes sind Maßnahmen des Naturschutzes und der <strong>Land</strong>schaftspflege<br />
durchzuführen, mit denen die betroffenen Wert- und Funktionselemente<br />
- weitestgehend gleichartig,<br />
- in einem planungsrelevanten Zeitraum und<br />
- im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum betroffenen Funktionsraum<br />
wiederhergestellt werden.<br />
Ist ein Ausgleich (A = Ausgleichsmaßnahme) der Beeinträchtigungen in diesem Sinne nicht<br />
möglich, sind die gestörten Werte und Funktionen weitgehend und insgesamt gleichwertig zu<br />
ersetzen (E = Ersatzmaßnahme). Ist dies wiederum nicht bzw. vollständig gegeben, besteht die<br />
Möglichkeit einer Ersatzzahlung gemäß § 15 Abs. 6 BNatSchG und 7 i. V. m. § 15 Abs. 1<br />
BbgNatSchG.<br />
Nach den Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung im <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong> (HVE) [U 33]<br />
soll eine Ersatzzahlung „gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 auch dann geleistet werden, wenn damit eine<br />
Aufwertung des Naturhaushaltes oder des <strong>Land</strong>schaftsbildes mit gleichen Aufwendungen besser<br />
verwirklicht werden kann“.<br />
Zur Berücksichtigung von gefährdeten bzw. besonders geschützten Arten ist speziell ein sog.<br />
Artenschutzfachbeitrag (AFB) aufzustellen (siehe Anlage 7). Die darin formulierten Maßnahmen<br />
werden in den <strong>Land</strong>schaftspflegerischen Begleitplan integriert und erhalten somit Rechtsgültigkeit.<br />
Die aufgestellten artenschutzrechtlichen Maßnahmen sind im Folgenden entsprechend<br />
gekennzeichnet (AFB: Maßnahmennummer/-bezeichnung aus dem Artenschutzfachbeitrag).<br />
6.2 Vermeidungsmaßnahmen<br />
Maßnahme V1<br />
Ausweisung konfliktarmer Bereiche zur Anlage temporärer Arbeitsflächen<br />
und Zufahrten (AFB: V1)<br />
Die bauzeitlich zu errichtenden Arbeitsflächen von max. 400 m² bzw. 4.000 m² sind zwingend<br />
einzuhalten. In den Maßnahmenplänen der Anlage 3 ist deren Lage je betroffener Maststandort<br />
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auf konfliktarmen Flächen (Biotope geringer Wertigkeit bzw. kurzfristiger Wiederherstellbarkeit)<br />
ausgewiesen. Die Anfahrten zu den Maststandorten sind weitestgehend über vorhandene<br />
Wegeverbindungen zu realisieren. Sind diese nicht bis an den Masten vorhanden, ist die Zuwegung<br />
auch hier über entsprechende konfliktarme Bereiche umzusetzen. Entsprechende sind<br />
ebenfalls im Maßnahmenplan dargestellt.<br />
Maßnahme V2<br />
Wiederherstellung bauzeitlich und anlagebedingt beanspruchter Flächen<br />
Bauzeitlich beanspruchte Flächen (hergestellte Zufahrten, Arbeitsplätze) sind nach Abschluss<br />
der Baumaßnahme zu beräumen und wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die<br />
Flächen, an denen die Masten vollständig zurückgebaut werden, sind unter Berücksichtigung<br />
der umgebenden Nutzung bzw. Biotopstruktur zu rekultivieren. In Grünlandbereichen ist ggf.<br />
eine geeignete Ansaat (RSM) durchzuführen.<br />
Bei der Baumaßnahme anfallende Abfälle (z.B. Bauschutt aus Rückbaumaßnahmen, Bodenaushub,<br />
Schrott) sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des KrWAbfG zu verwerten<br />
oder ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />
6.3 Schutzmaßnahmen<br />
Maßnahme S1<br />
Schutz und Erhalt von Gehölzen während der Bauphase bzw. im Rahmen<br />
der Trassenpflege (AFB: S1)<br />
Trassennahe Gehölzbestände bzw. entlang von Zuwegungen sind bauzeitlich vor Astbruch und<br />
sonstigen Beschädigungen zu schützen. Es ist ein ausreichender Abstand von mindestens 3,0 m<br />
einzuhalten. Überfahrungen und Materialablagerung im Wurzelbereich sind zu unterlassen.<br />
Insbesondere in den Siedlungsbereichen (Marquardt) sind an das Baufeld angrenzende Gehölze<br />
mit Schutzpolstern zu versehen. Überhängende Äste sämtlicher Gehölze, v. a. entlang von Wegen,<br />
sind fachgerecht zum Schutz vor Astbruch zurückzuschneiden.<br />
Baumfällungen und der Rückschnitt von Gehölzen als Unterhaltungsmaßnahme zur Trassenfreihaltung<br />
bevorzugt in der Zeit der Vegetationsruhe bzw. außerhalb der Vogelschutzzeit<br />
(01.03 bis 30.09.) durchzuführen. Die Rückschnitte sind fachgerecht umsetzen.<br />
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Die Anforderungen der RAS-LP 4 und der ZTV Baumpflege sind zu beachten.<br />
Maßnahme S2<br />
Schutz von Oberboden und empfindlichen Böden<br />
Ober- und Unterboden ist entsprechend getrennt gemäß DIN 18915 bei zu versetzenden Maststandorten<br />
auszuheben und zu lagern. Deren Einbau hat in entsprechender Reihenfolge auf entsiegelten<br />
Fundamentflächen zu erfolgen.<br />
Zur Herstellung der bauzeitlichen Zuwegung sind boden- und vegetationsschonende Spurplatten<br />
zu verwenden. Im Bereich der Masten 77 und 78 sind für die Befahrung der Flächen sog. Baggermatratzen<br />
zur Schonung von Böden und Biotopen einzusetzen. Wenn möglich sollten die<br />
Arbeiten in diesem Bereich bei gefrorenem Boden erfolgen.<br />
Beim Anbringen des Korrosionsfarbanstriches an Verbindungselementen und zur Ausbesserung<br />
von Beschädigungen ist die Geländeoberfläche unter dem Mast und den Traversen mit einer<br />
wasserdichten Folie abzudecken, um Stoffeinträgen in den Boden zu verhindern.<br />
Maßnahme S3<br />
Durchführung von Rekonstruktionsarbeiten außerhalb der Vogelschutzzeit<br />
(AFB: S2)<br />
Die Arbeiten im Bereich bzw. an Maststandorten mit Brutstätten des Fischadlers und Turmfalken<br />
sind im Zeitraum vom <strong>11</strong>. September bis 20. März durchzuführen. Weiterhin sind die Rekonstruktionsarbeiten<br />
zur Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen von Rot- und<br />
Schwarzmilan (Mast 78 bis 79), der Schleiereule (Ortslage Golm) und den Weißstörchen in den<br />
Ortslagen Marquardt, Golm, Grube zwischen dem <strong>11</strong>. September und Anfang März umzusetzen.<br />
Die Bauzeitenreglung umfasst den Brutstandort inkl. eines 500 m-Radius.<br />
Für alle übrigen Standorte sind bei Baubeginn vor dem 31.07. im Vorfeld Kontrollen auf vorhandenes<br />
Brut- und Nistgeschehen durch eine fachlich qualifizierte ökologische Baubegleitung<br />
durchzuführen. Bei Feststellung von Brut- und Nistgeschehen sind Bauzeiten festzulegen, die<br />
eine ungestörte Aufzucht der Jungvögel bis zum Ausfliegen gewährleisten. Die Einhaltung der<br />
Bauzeitenbeschränkung ist durch die ökologische Baubegleitung zu kontrollieren.<br />
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Maßnahme S4<br />
Durchführung von Rekonstruktionsarbeiten außerhalb der Amphibienhauptwanderzeit<br />
(AFB: S3)<br />
Die Durchführung der Rekonstruktionsarbeiten an den Masten 49 und 50, 53 bis 55 und 58 sowie<br />
78 und 79 hat außerhalb der Hauptwanderzeit für Amphibien (März – April) zu erfolgen.<br />
Maßnahme S5<br />
Schutz von Gewässern und Grundwasser während der Bauphase<br />
(AFB: S4)<br />
Beim Anbringen des Korrosionsfarbanstriches an Verbindungselementen und zur Ausbesserung<br />
von Beschädigungen ist die Geländeoberfläche unter dem Mast und den Traversen mit einer<br />
wasserdichten Folie abzudecken. Zur Vermeidung wassergefährdender Kontaminationen sind<br />
die einschlägige Sicherheitsbestimmungen umsetzen (§ 1 BbgWG, § 1a Abs. 2 WHG) bzw. sind<br />
diese durch eine unsachgemäße Bauausführung zu verhindern:<br />
• Verwendung von biologisch abbaubaren Hydraulikölen in Baumaschinen,<br />
• Tanken, Warten und Abstellen der Maschinen auf befestigten Flächen oder über Ölwannen,<br />
• Vorhalten einer ausreichenden Menge von Adsorptionsmitteln für Havariefälle.<br />
Anfahrten entlang von Gewässern (Gräben) erfolgen zum Schutz der Gewässerrandstreifen mit<br />
5 m Mindestabstand zur Böschungsoberkante. Zur Querung von Gewässer (Gräben) sind vorhandene<br />
Überfahrten zu nutzen. Weiterhin ist die Lagerung von Arbeits- und Baumaterialien im<br />
Gewässerrandbereich nicht gestattet, um Einträge zu verhindern.<br />
Maßnahme S6<br />
Emissionsmindernde Maßnahmen während der Bauphase<br />
Generell sind die Bauarbeiten so durchzuführen, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
bzw. unzumutbaren Belästigungen durch Lärm, Erschütterungen, Staub und Abgase hervorgerufen<br />
werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.<br />
Im Nahbereich von Siedlungen sind lärmarme Maschinen und Geräte (z.B. entsprechend<br />
32.BImSchV) einzusetzen, natürliche- und künstliche Schallausbreitungshindernisse in Richtung<br />
der Siedlungen zu nutzen und die Bauzeit werktags 07-20 Uhr einzuhalten.<br />
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Maßnahme S7 Sicherung und Umsetzen von Nisthilfen (Kästen, Horste) (AFB: S5)<br />
Tabelle 9<br />
Sicherung und Umsetzung von Nisthilfen<br />
<strong>Land</strong>kreis<br />
Stadt<br />
Potsdam<br />
Potsdam-<br />
Mittelmark<br />
Zum Schutz und Erhalt von Brutstätten des Fischadlers und des Turmfalken sind die bestehenden<br />
Nisthilfen (Kästen, Horste) an den zu rekonstruierenden Masten vor Beginn der Bauarbeiten<br />
zu sichern und nach deren Abschluss vor Beginn der neuen Brutsaison wieder an den Altstandorten<br />
anzubringen (siehe Tabelle). Die an den zu demontierenden Masten Nr. 69, 70 und 72<br />
installierten Turmfalkenkästen sind auf die Masten 69neu, 68 und 72neu umzusetzen. Für die<br />
Nisthilfe des Fischadlers von Mast 70 ist eine Umsetzung auf Mast Nr. 69neu vorgesehen. Die<br />
konkreten Maßnahme- und Bauzeitenpläne sind mit dem <strong>Land</strong>esumwelt, Referat RW 7 abzustimmen.<br />
Mast-<br />
Nr.<br />
Turmfalke Fischadler Maßnahme<br />
30 x Sicherung und Ausbringung<br />
33 x<br />
am Altstandort<br />
34 x<br />
50 x<br />
54 x<br />
61 x<br />
69 x Sicherung und Umsetzung<br />
auf Mast 68neu<br />
70 x Sicherung und Umsetzung<br />
x<br />
auf Mast 69neu<br />
72 x Sicherung und Umsetzung<br />
auf Mast 72neu<br />
82 x Sicherung und Ausbringung<br />
85 x<br />
am Altstandort<br />
6.4 Ermittlung des Kompensationsumfangs<br />
Die sich aus dem Vorhaben ergebenden Konflikte K1 bis K3 können durch die aufgestellten<br />
Maßnahmen zum Schutz und zur Vermeidung abgewandt bzw. ein unerhebliches Beeinträchtigungsrisiko<br />
für die Schutzgüter Arten und Biotope, Boden, Wasser sowie Klima und Luft reduziert<br />
werden.<br />
Ausnahme davon sind die erforderlichen Rückschnitte und 2auf den Stock setzen“ von Gehölzen<br />
im Bereich der neuen Seilschutzkorridore in den Mastfeldern zwischen Masten 70-71, 76-<br />
77 und 86-87 – siehe Tab. 7, Abschnitt 5.2.1.<br />
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Für die Einkürzung der Kronen von zwei Pappeln um 6m sowie einer Birke um 1 m wird die<br />
Kompensation pro angefangenen 5m Kroneneinkürzung auf eine Pflanzung eines Baumes mit<br />
dem Stammumfang 16-18cm festgelegt. Mithin sind für die Kürzungen von Einzelbäumen um<br />
13m insgesamt drei Ersatzbäume zu pflanzen. Eine Festlegung der konkreten Maßnahme erfolgt<br />
in Abstimmung mit der Stadt Potsdam.<br />
Für das „auf den Stock setzen“ der Randgehölze des Erlenbruchwaldes im Bereich der bestehenden<br />
Trasse wird als Ausgleich das Anbringen von 2 Nistkästen pro 300m² für den temporären<br />
Entfall pot. Brut- und Nahrungsstelle als Ersatz festgelegt. Die Nistkästen werden in Abstimmung<br />
mit der zuständigen Forstbehörde im angrenzenden Erlenbruchwald aufgehängt. Der<br />
Biotop bleibt erhalten und wird sich mit dem raschen Wiederaustrieb der Erlen bereits im<br />
Folgejahr der natürlichen Entwicklung unterziehen.<br />
Die für das Schutzgut <strong>Land</strong>schaftsbild ermittelten, erheblichen Beeinträchtigungen durch eine<br />
deutliche Erhöhung der Aufhängehöhe der Leiterseile und schließlich der Mastendhöhen sind<br />
unvermeidbar und damit entsprechend zu kompensieren. Gemäß den methodischen Ausführungen<br />
in Pkt. 6.1 sollen die Eingriffe in das <strong>Land</strong>schaftsbild aufgrund der Art des Vorhabens (Rekonstruktion<br />
von Leistungsmasten) über eine Ersatzzahlung bzw. Ausgleichsabgabe realisiert<br />
werden. Während beim völligen Neubau von Leitungstrassen bzw. – masten ggf. Kompensationsmaßnahmen<br />
in Form von Gehölzstrukturen zur Eingrünung des unteren Mastbereichs in<br />
Frage kommen, lassen sich diese funktional für einen Ersatzneubau mit Masterhöhung nicht<br />
anwenden.<br />
Die Ermittlung der Ersatzzahlung erfolgt auf Grundlage der Ausführungen der HVE [U 33], des<br />
sog. Antennenträgererlasses des MUNR [U 28], [U 29] und des sog. Windkrafterlasses des<br />
MUNR [U 30], [U 31]. Ergänzend wird die Thüringer Verordnung über die naturschutzrechtliche<br />
Ausgleichsabgabe (ThürNatAVO) Anlage 2 [U 32] herangezogen, welcher direkt Angaben<br />
zu Hochspannungsleitungsmasten zu entnehmen sind.<br />
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Folgende (abweichende) Rahmenbedingungen werden für die Berechnung der Ausgleichsabgabe<br />
aufgestellt:<br />
• Wie vorangegangen bereits aufgeführt, werden die Beeinträchtigungen auf das <strong>Land</strong>schaftsbild<br />
bei Vergrößerung der Aufhängehöhe bis 5 m als geringfügig betrachtet. Der ersatzlose<br />
Rückbau der Masten 37, 70 und 73 soll dabei pauschal als funktionaler Ausgleich<br />
gegenüber diesen zusätzlichen Auswirkungen dienen.<br />
• Generell berechnet sich die Ausgleichabgabe je Mast über einen Rahmensatz pro Meter<br />
Masthöhe.<br />
• Als anrechenbare Höhe wird für die Differenz der Aufhängehöhen der Leiterseile im Planungs-<br />
und des Ist-Zustand in Ansatz gebracht.<br />
• Die Rahmensätze nach den Erlassen des <strong>Land</strong>es <strong>Brandenburg</strong> [U 30][U 29], [U 31] betragen<br />
200 EUR bis 600 EUR je nach Lage und Eingriffsschwere. Den Wert der Ersatzzahlung<br />
berechnet sich in Ermangelung einer spezifischen Regelung für Energieleitungsmasten<br />
in Anlehnung an den sog. „Antennenträgererlass“ des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit<br />
und Verbraucherschutz (damals MUNR: „Änderung des Erlasses des Ministeriums<br />
für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung zur naturschutz-rechtlichen Beurteilung<br />
von Antennenträgern für die Telekommunikation vom 9. Mai 2002). Der Umfang der Ausgleichsabgabe<br />
richtet sich nach der Höhe der sichtbaren Teile des Bauwerks. Sie beträgt in<br />
Abhängigkeit von der Schwere des Eingriffs und der Lage im <strong>Land</strong>schaftsraum für die<br />
sichtbaren Teile pro Meter Bauwerkshöhe<br />
o<br />
innerhalb von <strong>Land</strong>schaftsschutzgebieten (LSG): 400 - 600 € und<br />
o außerhalb von Schutzgebieten: 100 - 400 €.<br />
• Die bereits bestehende Leitungstrasse der <strong>11</strong>0-kV-Freileitung Wustermark – Geltow wird<br />
als Vorbelastung hinsichtlich der Eingriffsschwere berücksichtigt. Die Lage der Masten –<br />
außerhalb und innerhalb von (<strong>Land</strong>schafts-)Schutzgebieten - wird bei der Berechnung berücksichtigt.<br />
• Folgende Rahmensätze werden daraus zugrunde gelegt:<br />
100,00 EUR je zusätzlicher Meter Masthöhe bei Lage außerhalb von Schutzgebieten;<br />
500,00 EUR je zusätzlicher Meter Masthöhe bei Lage innerhalb von <strong>Land</strong>schaftsschutzgebieten,<br />
Lage innerhalb der historischen Kulturlandschaft (u.a. UNESCO-Welterbestätte<br />
„Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin“), SPA Gebieten<br />
Die Berechnung der Ausgleichsabgabe bzw. Ersatzzahlung ist der nachfolgenden Tabelle zu<br />
entnehmen. Sie bemisst sich auf 20.282,00 EUR.<br />
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Tabelle 10<br />
Berechnung der Ersatzzahlung<br />
Maststandort<br />
Deutliche Vergrößerung<br />
der Aufhängehöhe<br />
Leiterseile<br />
bzw. Mastendhöhe<br />
(∆h > 5,0m)<br />
Lage im <strong>Land</strong>schaftsraum<br />
außerhalb von<br />
Schutzgebieten<br />
innerhalb von<br />
<strong>Land</strong>schaftsschutzgebieten<br />
zugrunde<br />
gelegter<br />
Rahmensatz<br />
[EUR/m]<br />
Höhe der Ausgleichsabgabe<br />
je<br />
Mast<br />
[EUR]<br />
35 ca. 7,65 m X 100,00 765,00<br />
36 ca. 8,28 m X 100,00 828,00<br />
40 ca. 7,22 m X 100,00 722,00<br />
48 ca. 7,75 m X 100,00 775,00<br />
66 ca. 7,93 m X 100,00 793,00<br />
71 ca. 9,76 m X 500,00 4.880,00<br />
75 ca. 8,9 m X 500,00 4.450,00<br />
78 ca. 5,35 m X 500,00 2.675,00<br />
85 ca. 7,71 m X 500,00 3.855,00<br />
86 ca. 5,39 m X 100,00 539,00<br />
Summe Ersatzzahlung 20.282,00<br />
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7 Zusammenfassung<br />
Die Rekonstruktion der <strong>11</strong>0-kV-Freileitung einschließlich der Errichtung der Umgehungstrasse<br />
Marquardt erfüllt nur begrenzt den Eingriffstatbestand nach §§ 10 – 14 BbgNatSchG, da die<br />
vorhandenen Maststandorte der bestehenden Leitung grundsätzlich weitergenutzt werden. Das<br />
Vorhandensein der alten Leitung ist somit als Vorbelastung des Naturraumes zu werten. Baubedingt<br />
sind jedoch Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sowie sonstiger ökologisch sensibler<br />
Bereiche möglich.<br />
Im Ergebnis der Bestandsanalyse wurde festgestellt, dass sich nahezu alle Maststandorte innerhalb<br />
landwirtschaftlicher Nutzflächen bzw. innerhalb von Waldschneisen, verursacht durch eine<br />
regelmäßige Trassenpflege, befinden. Diese Bereiche weisen eine geringe bis mittlere Bedeutung<br />
für Natur und <strong>Land</strong>schaft auf. Hier werden die baubedingten Beeinträchtigungen der<br />
Schutzgüter von Natur und <strong>Land</strong>schaft durch die geplanten landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />
weitestgehend vermieden bzw. auf ein unerhebliches Maß reduziert, so dass nach Abschluss<br />
des Vorhabens unter Umsetzung der ausgewiesenen Kompensationsmaßnahmen keine<br />
nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes im <strong>Land</strong>schaftsraum verbleiben. Das Aufstellen<br />
des bauzeitlichen Provisoriums auch am östlichen Ortsrand von Marquardt führt anlagenbedingt<br />
zu keine Beanspruchung bzw. Verlust von wertvollen Biotopstrukturen. Überspannte<br />
Gehölzbestände können durch die geplante Bauweise erhalten bleiben.<br />
Hochwertige, besonders geschützte Biotope (§ 32 BbgNatSchG) in Form von Feuchtwiesen<br />
befinden sich im Wirkungsbereich der Maststandorte 49 bis 50 sowie 78 bis 80. Unter Berücksichtigung<br />
bzw. Durchführung der aufgeführten Vermeidungs- bzw. Verminderungs- und<br />
Schutzmaßnahmen sowie der vollständigen Rekultivierung der zu demontierenden Maststandorte<br />
ist hier ebenfalls von einer weitest gehenden Reduzierung von erheblichen Auswirkungen<br />
durch das Vorhaben auf den Naturhaushalt auszugehen. In den besonders sensiblen Feuchtwiesenarealen<br />
werden bodenschonende Spurplatten für die Befahrung eingesetzt. Nachhaltige<br />
Schäden bzw. eine Zerstörung von Biotopen durch eine unsachgemäße Bauausführung werden<br />
vermindert bzw. ausgeschlossen.<br />
An 10 Maststandorten ergeben sich aus veränderten Aufhängehöhen der Leiterseile größere<br />
Mastendhöhen von 5 m bis knapp 10 m gegenüber dem Ist-Zustand. Die hieraus resultierende<br />
Beeinträchtigung auf das <strong>Land</strong>schaftsbild wird unter Berücksichtigung der Bestandssituation als<br />
gering eingestuft und ist entsprechend zu kompensieren. Aufgrund der Vorhabensart (Ersatz-<br />
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neubau mit stellenweiser Erhöhung von Masten) ist ein Ausgleich mittels Ersatzzahlung bzw.<br />
Ausgleichsgabe in einer Höhe von 20.282,00 EUR vorgesehen.<br />
Weiterhin werden durch die Rekonstruktion der vorhandenen <strong>11</strong>0-kV-Freileitung keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen in den <strong>Land</strong>schaftsschutzgebieten „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“<br />
und „Potsdamer Havelseengebiet“ ausgelöst. Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf<br />
den Schutzstatus der Schutzgebiete, da es in anthropogen vorbelasteten Bereichen sowie in einem<br />
lokal und temporär begrenzten Umfang realisiert wird.<br />
Die vorgesehenen Rekonstruktionsarbeiten haben keine negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand<br />
lokaler Tierpopulationen. Durch die Einhaltung der Bauzeitenregelungen und die<br />
Schutzmaßnahmen zur Sicherung und Neuinstallation von Nisthilfen werden keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen auf die bestehenden Brutstandorte durch das Vorhaben verursacht.<br />
Da die Rekonstruktion der Masten über Tagesbaustellen mit kleinem Wirkungsbereich und lediglich<br />
kurzzeitigen akustisch-visuellen Störwirkungen erfolgt, ist nicht von erheblichen Störungen<br />
von Vogelrastbiotopen in den Grünlandstandorten und den Wasservogellebensräumen<br />
um den Entenfänger See auszugehen.<br />
Durch Ausführung des Vorhabens außerhalb der maßgeblichen Aktivitätszeiträume für die Amphibienwanderung<br />
können potentielle erhebliche Beeinträchtigungen der Artengruppe auf dem<br />
Weg zum Laichgewässer ausgeschlossen werden.<br />
Die ökologischen Funktionen der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten streng geschützter Arten<br />
und der europäischen Vogelarten bleiben im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt. Bei<br />
der Ausführung des Vorhabens werden wild lebende Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,<br />
Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten nicht erheblich gestört.<br />
i. V. i. A.<br />
Dipl.-Ing. K. Schwake<br />
gez. Dipl.-Biol. U. Vogel<br />
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