11_000355_0122 SPA-VP_130328.pdf - LBGR
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e.on edis AG<br />
Am Hanseufer 2<br />
17109 Demmin<br />
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22. März 2013<br />
Projekt:<br />
Rekonstruktion <strong>11</strong>0-kV-Freileitung<br />
Wustermark – Geltow<br />
im Bereich Mast 27 bis UW Geltow<br />
Planänderung zur Planfeststellungsunterlage<br />
Bericht:<br />
<strong>SPA</strong>-Erheblichkeitsabschätzung<br />
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Herr Schwake<br />
k.schwake@arcadis.de<br />
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DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.<strong>0122</strong><br />
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320<br />
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LBP\<strong>0122</strong>_\80_Berichte_u_Anlagen\3_Endfassung\<strong>11</strong>_<strong>000355</strong>_<strong>0122</strong> <strong>SPA</strong>-<strong>VP</strong>_130328.docx<br />
Auftraggeber:<br />
E.ON edis AG<br />
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I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />
Seite<br />
1 Veranlassung, Zielstellung 4<br />
2 Grundlagen 5<br />
2.1 Methodische Grundlagen 5<br />
2.2 Planungsunterlagen, Daten- und Rechtsgrundlagen, Normen<br />
und Vorschriften 6<br />
3 Beschreibung des Vorhabens 6<br />
3.1 Allgemeine Beschreibung 6<br />
3.2 Vorhabensbedingte Wirkfaktoren 9<br />
4 Charakterisierung des <strong>SPA</strong>-Gebietes / Untersuchungsraumes 10<br />
4.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung <strong>11</strong><br />
4.2 Vogelarten des Anhanges I der EU-Vogelschutzrichtlinie im<br />
Schutzgebiet <strong>11</strong><br />
4.3 Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten 13<br />
4.4 Bedeutung des Gesamtgebietes für das zusammenhängende<br />
Netz Natura 2000 13<br />
4.5 Schutz- und Erhaltungsziele des <strong>SPA</strong>-Gebietes 14<br />
5 Auswertungsprognose 15<br />
5.1 Auswirkungsprognose auf die Vogelarten des Anhanges I der<br />
EU-Vogelschutzrichtlinie 15<br />
5.2 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />
Schutzgebietes durch andere zusammenwirkende Pläne und<br />
Projekte 16<br />
6 Zusammenfassung 18<br />
T A B E L L E N V E R Z E I C H N I S<br />
Seite<br />
Tabelle 1: Geplante Baumaßnahmen an den Maststandorten 7<br />
Tabelle 2: Überblick über die Vogelarten des Anhanges I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />
im <strong>SPA</strong>-Gebiet „Mittlere Havelniederung“ <strong>11</strong><br />
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DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.<strong>0122</strong> 22. März 2013 2/18
A N L A G E N V E R Z E I C H N I S<br />
[U 1] ARCADIS Deutschland GmbH (20<strong>11</strong>): Landschaftspflegerischer Begleitplan zum<br />
Vorhaben: Rekonstruktion <strong>11</strong>0kV-Freileitung Wustermark-Geltow in den Landkreisen<br />
Havelland, Potsdam Stadt und Potsdam-Mittelmark<br />
[U 2] Landesumweltamt Brandenburg – LUA (Hrsg.) (2005): Die Europäischen Vogelschutzgebiet<br />
des Landes Brandenburg, Naturschutz und Landschaftspflege in<br />
Brandenburg 14 Jahrgang. Beiträge zur Ökologie, Natur- und Gewässerschutz,<br />
Heft 3/4, S. 130-133<br />
[U 3] Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV):<br />
Standdard-Datenbogen für das <strong>SPA</strong>-Gebiet DE 3542-421 „Mittlere Havelniederung“,<br />
http://www.luis.brandenburg.de/n/ffh/N7100017/default.aspx, Zugriffszeitraum:<br />
November 20<strong>11</strong><br />
[U 4] Richtlinie des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden<br />
Vogelarten (79/409/EWG) – Vogelschutzrichtlinie (nachfolgend VSchRL)<br />
[U 5] Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (92/43/EWG) – Flora-Fauna-<br />
Habitat-Richtlinie (nachfolgend FFH-RL)<br />
[U 6] Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG – Bundesnaturschutzgesetz)<br />
vom 29. Juli 2009 (BGBl. I Nr. 51 vom 06.08.2009 S. 2542)<br />
[U 7] Brandenburgisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege - Brandenburgisches<br />
Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) vom 26. Mai 2004,<br />
[U 8] Stellungnahme des Bereichs Umwelt und Natur als untere Naturschutzbehörde der<br />
Landeshauptstadt Potsdam zur Rekonstruktion der <strong>11</strong>0-kV-Freileitung – UW<br />
Wustermark – UW Geltow, März 2010<br />
[U 9] Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des LK Potsdam-Mittelmark zur<br />
Rekonstruktion der <strong>11</strong>0-kV-Freileitung – UW Wustermark – UW Geltow, März<br />
2010<br />
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1 Veranlassung, Zielstellung<br />
Das Energieversorgungsunternehmen E.ON edis AG plant die Rekonstruktion der <strong>11</strong>0 kV –<br />
Freileitung Wustermark – Geltow. Die Freileitung verbindet die beiden Umspannwerke Wustermark<br />
und Geltow. Das Vorhaben erstreckt sich über eine Trassenlänge von ca. 24 km und<br />
quert den Landkreis Havelland, die Stadt Potsdam und den Landkreis Potsdam-Mittelmark.<br />
Die Leitungstrasse umfasst aktuell insgesamt 88 Maststandorte, welche teilweise erneuert werden<br />
sollen. Die vorliegende Planfeststellungsunterlage umfasst dabei die geplanten Arbeiten ab<br />
Maststandort 27 (ab Kreisgrenze Havelland – Stadt Potsdam). Insgesamt sind 42 Masten zu<br />
rekonstruieren. Durch eine teilweise geänderte Mastausteilung werden davon 5 Masten in Trassenachse<br />
verschoben, wodurch 3 Masten entfallen können. Im Bereich der Ortslage Marquardt<br />
ist zudem vorgesehen, die bisherig durch den Ort verlaufende Trasse auf den östlichen Ortsrand<br />
umzuverlegen.<br />
Die Notwendigkeit der Rekonstruktion ergibt sich aus den folgenden Anforderungen: Verringerung<br />
der Störanfälligkeit, Erhöhung der Übertragungsfähigkeit und Gewährleistung der geltenden<br />
Sicherheitsbestimmungen.<br />
In unmittelbarer Nähe zum Vorhabensgebiet (kleinste Distanz: ca. 100 m – südlich Buchow-<br />
Karpzow) befindet sich das <strong>SPA</strong>-Gebiet „Mittlere Havelniederung“ (EU-Melde-Nr. DE 3542-<br />
421, landesinterne Nr. 7021). Gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG ist der Vorhabenträger gebunden,<br />
eine Überprüfung eines Projektes auf Verträglichkeit hinsichtlich der Erhaltungsziele des Europäischen<br />
Vogelschutzgebietes durchzuführen. Dabei ist die Relevanz der von dem Vorhaben<br />
ausgehenden Auswirkungen auf die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile des<br />
Schutzgebietes zu untersuchen. In einer Erheblichkeitsabschätzung werden die möglichen Auswirkungen<br />
auf die Erhaltungsziele des Europäischen Vogelschutzgebietes „Mittlere Havelniederung“<br />
beurteilt und wenn notwendig eine Verträglichkeitsstudie gemäß § 26 d Abs. 1<br />
BbgNatSchG durchgeführt.<br />
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2 Grundlagen<br />
2.1 Methodische Grundlagen<br />
Die Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten<br />
(79/409/EWG) (ABl. L 103 vom 25.4.1979, S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie<br />
2006/105/EG des Rates vom 30. November 2009, betrifft die Erhaltung sämtlicher wildlebender<br />
Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedsstaaten heimische sind. Sie hat den<br />
Schutz, die Bewirtschaftung und die Regulierung dieser Arten zum Ziel und regelt die Nutzung<br />
dieser Arten. Sie gilt für Vögel, ihre Eier, Nester und Lebensräume (Art. 1 VSchRL).<br />
Die Mitgliedsstaaten haben nach der Richtlinie die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um<br />
die Bestände der in Europa heimischen wildlebenden Vogelarten auf einem Stand zu halten oder<br />
auf einen Stand zu bringen, der den ökologischen, wissenschaftlichen und kulturellen Erfordernissen<br />
entspricht, wobei den wirtschaftlichen und freizeitbedingten Erfordernissen Rechnung<br />
getragen wird (Art. 2 VSchRL).<br />
Zur Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensstätten und Lebensräume gehören insbesondere<br />
folgende Maßnahmen: die Einrichtung von Schutzgebieten, Pflege und ökologisch richtige Gestaltung<br />
der Lebensräume innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten, Wiederherstellung zerstörter<br />
Lebensstätten sowie Neuschaffung von Lebensstätten (Art. 3 VSchRL).<br />
Auf die im Anhang I der VSchRL aufgeführten Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich<br />
ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem<br />
Verbreitungsgebiet sicherzustellen. Die Mitgliedsstaaten erklären insbesondere die für die Erhaltung<br />
dieser Arten zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten, wobei<br />
die Erfordernisse des Schutzes dieser Arten zu berücksichtigen sind. Auch für die nicht im Anhang<br />
I aufgeführten, regelmäßig auftretenden Zugvogelarten hinsichtlich ihrer Vermehrungs-,<br />
Mauser- und Überwinterungsgebiete sind entsprechende Maßnahmen zu treffen (Art. 4 Abs. 1<br />
und Abs. 2 VSchRL). Die Mitgliedsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um die Verschmutzung<br />
oder Beeinträchtigung der Lebensräume sowie die Belästigung der Vögel in den genannten<br />
Schutzgebieten zu vermeiden. Die Mitgliedsstaaten bemühen sich ferner, auch außerhalb<br />
dieser Schutzgebiete die Verschmutzung oder Beeinträchtigung der Lebensräume zu vermeiden<br />
(Art. 4 Abs. 4 VSchRL).<br />
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Gemäß Artikel 4 der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL, 92/43/EWG 1992) sind die EU-<br />
Mitgliedstaaten verpflichtet, entsprechend den Kriterien der Anhänge I bis III der Richtlinie<br />
Gebiete auszuwählen und der Europäischen Kommission für die Bildung eines kohärenten europäischen<br />
ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung „Natura 2000”<br />
zu melden.<br />
Ziel der Untersuchung ist es darzulegen, ob und in welchem Ausmaß maßgebliche Bestandteile<br />
der potenziell betroffenen <strong>SPA</strong>-Gebiete, insbesondere der im Anhang I der VSchRL genannten<br />
Vogelarten von den Beeinträchtigungen durch die Rekonstruktion der <strong>11</strong>0 kV – Freileitung<br />
Wustermark – Geltow betroffen sind und welche Auswirkungen dieser Eingriff auf die Erhaltungsziele<br />
oder den Schutzzweck von maßgeblichen Bestandteilen der <strong>SPA</strong>-Gebiete insgesamt<br />
hat.<br />
2.2 Planungsunterlagen, Daten- und Rechtsgrundlagen, Normen und Vorschriften<br />
Die für die Erarbeitung der Erheblichkeitsabschätzung verwendeten Unterlagen und Grundlagen<br />
sind dem Unterlagenverzeichnis (s. o.) zu entnehmen.<br />
3 Beschreibung des Vorhabens<br />
3.1 Allgemeine Beschreibung<br />
Die Leitungstrasse Wustermark - Geltow beginnt nördlich von Wustermark im Landkreis Havelland<br />
und verläuft in Richtung Süden über Flächen der Stadt Potsdam bis nach Geltow im<br />
Landkreis Potsdam-Mittelmark. Die Leitungstrasse umfasst aktuell insgesamt 88 Maststandorte.<br />
Bestandteil der Planfeststellung ist der Trassenabschnitt, welcher im Stadtgebiet von Potsdam<br />
bzw. Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt. Die Arbeiten beginnen am Mast 27 (südlich der<br />
Kreisgrenze zum Landkreis Havelland) und umfassen überwiegend die Rekonstruktion bestehender<br />
Maststandorte.<br />
Der Verlauf der Leitung sowie die einzelnen Maststandorte sind der Anlage 1 des LBP zu entnehmen.<br />
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Tabelle 1:<br />
Geplante Baumaßnahmen an den Maststandorten<br />
Landkreis<br />
Maststandort<br />
Geplanten<br />
Baumaßnahmen<br />
Ungefähre Ortsangabe<br />
Stadt Potsdam 27 Rekonstruktion Kreisgrenze Landkreis Havelland/Stadt<br />
Potsdam bis Querung<br />
28 -<br />
BAB A10, ca. 1,4 km westlich<br />
29 Rekonstruktion<br />
den Ortslage Paaren<br />
30 -<br />
31 Rekonstruktion<br />
32 -<br />
33 Rekonstruktion<br />
34 -<br />
35 Rekonstruktion<br />
36 Verschiebung<br />
(Demontage Mast 36, Neuerrichtung<br />
als Mast 36neu)<br />
37 Rückbau / Demontage<br />
38, 39 - Querung BAB A10 bis nördlicher<br />
40, 41, 42, 43, 44,<br />
46, 47,<br />
Rekonstruktion<br />
Ortsrand Marquardt<br />
Landkreis<br />
Potsdam-<br />
Mittelmark<br />
45 -<br />
48, 49, 50, 51 Rekonstruktion<br />
52, 53, 54, 55, 56 - Südlich der Ortslage Marquardt,<br />
Querung Sacrow-Paretzer-Kanal<br />
57, 58, 59 Rekonstruktion ca. 650 m südlich Sacrow-<br />
Paretzer-Kanal bis Westrand<br />
Ortslage Grube<br />
60 - Westrand Ortslage Grube –<br />
61 Rekonstruktion<br />
62 -<br />
63, 64, 65, 66, 67, Rekonstruktion<br />
68<br />
69 Verschiebung<br />
(Demontage Mast 69, Neuerrichtung<br />
als Mast 69neu)<br />
70 Rückbau / Demontage<br />
71, 72 Verschiebung (Demontage<br />
Mast 71, 72, Neuerrichtung als<br />
Mast 71neu, 72neu)<br />
73 Rückbau / Demontage<br />
74 Verschiebung<br />
(Demontage Mast 74, Neuerrichtung<br />
als Mast 74neu)<br />
75, 76, 77 Rekonstruktion<br />
Querung Ortslage Golm - Querung<br />
Bahntrasse Werder-<br />
Potsdam – Grenze Stadt Potsdam/Landkreis<br />
Potsdam-<br />
Mittelmark<br />
78, 79, 80, 81, 82, Rekonstruktion<br />
83<br />
84 - Grenze Stadt Potsdam/LK Potsdam-Mittelmark<br />
– Querung Ka-<br />
85, 86, 87 Rekonstruktion<br />
serne Potsdam-Geltow Wildpark<br />
88 -<br />
– Ortslage Geltow<br />
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Rekonstruktion von Maststandorten<br />
Die Rekonstruktion der Freileitung erfolgt auf der bestehenden Trasse. Erneuert werden ausschließlich<br />
die Masten und /oder Fundamente auf den entsprechend der Tabelle 1 aufgeführten<br />
Standorten. Ausnahmsweise entfallen Masten vollständig oder werden innerhalb der Trassenachse<br />
versetzt neu errichtet.<br />
In der Stadt Potsdam wird der Mast 36 um 68 m in Trassenachse (Mast-Nr. 36neu) versetzt. Mit<br />
der Versetzung dieses Mastes entfällt der Maststandort 37. Des Weiteren werden die Masten 69,<br />
71, 72 und 74 demontiert und als Masten 69neu, 71neu, 72neu und 74neu in der Trassenachse<br />
verschoben neu errichtet. Aufgrund dieser günstigeren Mastausteilung können die Tragmasten<br />
70 und 73 eingespart und demontiert werden. Die nicht mehr genutzten Standorte werden entsiegelt<br />
und rekultiviert. Außerdem werden 8 Portalmaste (Maststandorte 27, 42, 48, 51, 57, 67,<br />
71, 75) mit je 2 Fundamenten durch Winkelmaste mit nur einem Fundament ersetzt.<br />
Zwei weitere Portalmasten (Maststandorte 80, 87) mit zwei Fundamenten im Landkreis Potsdam-Mittelmark<br />
werden gleichermaßen durch Winkelmasten mit nur einem Fundament ausgetauscht.<br />
Über die gesamte Trasse ist ein Austausch der Leiterseile vorgesehen. Der Weiterbetrieb der<br />
Leitung während der Umbauarbeiten wird durch die alten Masten und abschnittsweise Provisorien<br />
gewährleistet. Die Befestigung der aufgestellten Behelfsmaste erfolgt mittels Ankerseilen<br />
und Bodenankern.<br />
Die alten Mastfüße werden mit den Fundamenten entfernt. Die neuen Fundamente werden am<br />
selben Standort vor Ort mit Fertigbeton gegossen, welcher vom Mischplatz bzw. Betonwerk zur<br />
Baustelle transportiert wird. Die Gründungsart richtet sich nach der zu erwartenden Belastung<br />
und den örtlichen Baugrundverhältnissen. Je nach Standortbedingungen erfolgt die Gründung<br />
als Pfahl-, Block- oder Plattenfundament. Durch die Weiternutzung der alten Maststandorte<br />
bzw. die Demontage der alten Masten bei Verschiebungen von Maststandorten in der Trassenachse<br />
erfolgt keine zusätzliche Flächenversiegelung.<br />
Für die Rekonstruktion werden neue Stahlgittermasten verwendet. Die Höhe der Masten wird<br />
entsprechend den technischen Abstandsforderungen i. d. R. geringfügig erhöht. Gegenüber der<br />
vorhandenen Leitung können sich daher lokale Abweichungen ergeben. Die neuen Masten werden<br />
als Winkeleisenpakete verpackt zum jeweiligen Standort geliefert und unter Verwendung<br />
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von Schrauben am Boden liegend zu Mastsegmenten montiert. Das Aufstellen der Masten erfolgt<br />
in der Regel mit einem Kran.<br />
Zum Korrosionsschutz sind die Masten werkseitig vorbeschichtet. Es erfolgt vor Ort nur ein<br />
Anstrich der Verbindungselemente und die Ausbesserung von Beschädigungen. Zur Vermeidung<br />
von Farbbeeinflussungen und möglicher Kontaminierung wird der Erdboden während der<br />
Anstricharbeiten abgedeckt.<br />
Die zum Bau erforderlichen Transporte erfolgen soweit möglich über öffentliche Straßen, Feldund<br />
Waldwege. Beim Fehlen dieser Voraussetzungen wird unter Nutzung vorhandener Fahrspuren<br />
auf der Trasse selbst gefahren oder es erfolgen Anfahrten über landwirtschaftliche Nutzflächen.<br />
Die Zuwegung wird zur Schonung des Untergrundes durch die Verlegung von Spurplatten<br />
hergestellt. Die Anfahrtswege sind aus den Lageplänen der Anlage 2 des LBP ersichtlich.<br />
Durch die Montagefirmen erfolgt während der Bauphase ein fortlaufender Wechsel zwischen<br />
den Maststandorten. Am Einzelmast betragen die eigentlichen Bauzeiten je nach Baustand immer<br />
nur wenige Tage. Akustische - visuelle Störungen von Natur und Landschaft sind daher<br />
temporär und lokal begrenzt. Eine dauerhafte Baustelleneinrichtung mit Lagerflächen ist nicht<br />
erforderlich und auch nicht vorgesehen. Das Material wird nach Bedarf an die jeweiligen Mastbaustellen<br />
angeliefert bzw. von dort entsorgt (Demontage). Eine kurzzeitige Zwischenlagerung<br />
erfolgt nur zu Montagezwecken vor Ort. Als Arbeitsbereich wird je Mast eine Fläche von maximal<br />
400 m² für Tragmasten und 4.000 m² für Abspannmasten benötigt.<br />
Beschaffenheit sowie der Bauablauf zur Herstellung bei den neu zu errichtenden Masten sind<br />
dabei identisch wie bei den zu rekonstruierenden Maststandorten mit Ausnahme, dass auf die<br />
Errichtung von Behelfsmasten verzichtet werden kann. Danach ist auch hier eine dauerhafte<br />
Baustelleneinrichtung mit Lagerflächen nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen. Eine<br />
kurzzeitige Zwischenlagerung erfolgt nur zu Montagezwecken vor Ort. Als Arbeitsbereich werden<br />
auch hier nicht mehr als 400 m² je Mast benötigt.<br />
3.2 Vorhabensbedingte Wirkfaktoren<br />
Die Auswirkungen des Vorhabens werden nachfolgend untergliedert nach bau-, anlage- und<br />
betriebsbedingten Wirkungen und hinsichtlich ihrer Art, Dauer, Intensität und der räumlichen<br />
Wirkung dargestellt.<br />
Baubedingte Wirkfaktoren<br />
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DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.<strong>0122</strong> 22. März 2013 9/18
Aufgrund der bereits bestehenden Leistungstrasse und deren Berücksichtigung als Vorbelastung<br />
ergeben sich für die von Rekonstruktionsarbeiten betroffenen Maststandorte vorwiegend baubedingte<br />
Wirkfaktoren. Im Zusammenhang mit der Errichtung der Umgehungstrasse lassen sich<br />
gleichartige Wirkungen ableiten.<br />
Im Einzelnen kommt es zu:<br />
• Flächeninanspruchnahme durch Baustelleneinrichtung, Einrichtung Arbeitsfläche und<br />
Baustraßen<br />
• akustische und visuelle Störwirkungen durch den laufenden Baubetrieb<br />
• temporäre Emissionen durch Baufahrzeuge und Bauarbeiten.<br />
Anlagebedingte Wirkfaktoren<br />
Als anlagebedingte Wirkfaktoren lassen sich die dauerhafte Flächeninanspruchnahme sowie<br />
visuelle Störwirkungen bei der Neuerrichtung von Maststandorten ableiten. Für die lediglich zu<br />
rekonstruierenden Masten ergeben sich aufgrund deren Ersatzes an Ort und Stelle keine zusätzlichen<br />
Belastungen in Form von Flächeninanspruchnahmen. Gleiches gilt für die Neubeseilung<br />
einer bereits bestehenden Leitungstrasse.<br />
Betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />
Bei den geplanten Baumaßnahmen handelt es sich um Rekonstruktionsarbeiten an einer bestehenden<br />
Leistungstrasse, welche in ihrer Art (<strong>11</strong>0kV-Freileitung) nicht verändert wird. Zusätzliche<br />
betriebsbedingte Wirkfaktoren gegenüber dem derzeitigen Zustand lassen sich daher nicht<br />
ableiten.<br />
Bezogen auf die Errichtung der Umgehung im Bereich der Ortslage Marquardt werden auch<br />
hieraus keine zusätzlichen Belastungen prognostiziert. Im Gegenteil, durch die Auslagerung der<br />
Trasse auf den östlichen Ortsrand ist vor allem für das Schutzgut Mensch eine Verbesserung der<br />
Lebens- und Wohnqualität zu erwarten.<br />
4 Charakterisierung des <strong>SPA</strong>-Gebietes / Untersuchungsraumes<br />
Vom Vorhaben potenziell betroffen ist das Europäische Vogelschutzgebiet (<strong>SPA</strong>) „Mittlere<br />
Havelniederung“ EU-Melde Nr.DE 3542-421, landesinterne Nr. 7021).<br />
råëÉê=wÉáÅÜÉåW= a~íìãW= pÉáíÉW=<br />
DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.<strong>0122</strong> 22. März 2013 10/18
4.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung<br />
Das Europäische Vogelschutzgebiet (<strong>SPA</strong>) „Mittlere Havelniederung“ reicht im Westen vom<br />
Plauer See, der Unteren Havel südlich von Pritzerbe und dem Marzahner Fenn über das Beetzseebecken<br />
und die Havelniederung ostwärts bis zur Wublitzrinne zwischen Golm und Falkenrehde.<br />
Geomorphologisch finden sich überwiegend Talsande und alluviale Bildungen mit einem kleinteiligen<br />
Wechsel von Grundmoränen und kuppigen Endmoränen, entstanden durch die Weichseleiszeit.<br />
Naturräumlich gehört der größere Teil des Gebietes zu den mittelbrandenburgischen<br />
Platten und Niederungen. Die Boden- und Oberflächensituation gestaltet flächenhaften Ackerbau<br />
und Weidenutzung auf Niedermoorstandorten.<br />
Die vielfältige Landschaftsausstattung der mittleren Havelniederung wird u.a. durch die überaus<br />
zahlreichen, reich strukturierten Tonlöcher (z.B. bei Deetz, Partetz, Ketzin-Etzin), die sich zum<br />
Teil noch bis in die 1960er und 70er Jahre hinein im Abbau befanden, erheblich bereichert.<br />
Bedeutsame Biotoptypen sind weiterhin die Flussaltarme, - inseln und -seen mit uferbegleitenden<br />
Röhrichten, Staudenfluren und Gehölzstreifen, die Seggen- und Röhrichtmoore, davon<br />
überwiegend Landröhrichte und Großseggenriede, kleinflächige Feuchtwiesen, Erlenbruchwälder<br />
und Weichholzauwaldreste. Die überwiegend noch vielfältig strukturierte Agrarlandschaft<br />
zwischen Beetzsee und Havel (Nauener Platte) weist zahlreiche Raine, Hecken, Kopfbaumreihen<br />
und Einzelbäume auf. Im Norden befinden sich überwiegend Kiefernforste, aber auch<br />
Laub- und Mischwald, insbesondere im Bereich des Bruchsees bei Bagow.<br />
4.2 Vogelarten des Anhanges I der EU-Vogelschutzrichtlinie im Schutzgebiet<br />
Für das <strong>SPA</strong> „Mittlere Havelniederung“ sind entsprechend dem Standard-Datenbogen 46 Vogelarten<br />
nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie als Vogelarten mit besonderem Schutz- und<br />
Maßnahmenerfordernis benannt.<br />
In der folgenden Tabelle werden die Vogelarten, die Gegenstand der <strong>SPA</strong>-Vorprüfung sind,<br />
aufgelistet und die Angaben zum Erhaltungszustand aus dem Standard-Datenbogen übernommen.<br />
Tabelle 2:<br />
Überblick über die Vogelarten des Anhanges I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />
im <strong>SPA</strong>-Gebiet „Mittlere Havelniederung“<br />
råëÉê=wÉáÅÜÉåW= a~íìãW= pÉáíÉW=<br />
DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.<strong>0122</strong> 22. März 2013 <strong>11</strong>/18
Vogelart des Anhanges I der Vogelschutz-RL<br />
Erhaltungszustand<br />
EU-<br />
Code<br />
wissenschaftlicher<br />
Deutscher Name<br />
A B C<br />
Name<br />
A038 Singschwan Cygnus cygnus x<br />
A238 Mittelspecht Dendrocopos medius x<br />
A236 Schwarzspecht Dryocopus martius x<br />
A027 Silberreiher Egretta alba x<br />
A379 Ortolan Emberiza hortulana x<br />
A127 Kranich Grus grus x<br />
A075 Seeadler Haliaetus albicilla x<br />
A022 Zwergdommel Ixobrychus minutus x<br />
A338 Neuntöter Lanius collurio x<br />
A246 Heidelerche Lullula arborea x<br />
A272 Blaukehlchen Luscinia svecica x<br />
A068 Zwergsäger Mergus albellus x<br />
A073 Schwazmilan Milvus migrans x<br />
A074 Rotmilan Milvus milvus x<br />
A129 Großtrappe Otis tarda x<br />
A094 Fischadler Pandion haliaetus x<br />
A072 Wspenbussard Pernis apivorus x<br />
A151 Kampfläufer Philomachus pugnax x<br />
A140 Goldregenpfeifer Pluvialis apricaria x<br />
A120 Kleines Sumpfhuhn Porzana parva x<br />
A<strong>11</strong>9 Tüpfelsumpfhuhn Porzana porzana x<br />
A193 Flußseeschwalbe Sterna hirundo x<br />
A307 Sperbergrasmücke Sylvia nisoria x<br />
A166 Bruchwasserläufer Tringa glareola x<br />
A229 Eisvogel Alcedo atthis x<br />
A042 Zwerggans Anser erythropus x<br />
A255 Brachpieper Anthus campestris x<br />
A021 Rohrdommel Botaurus stellaris x<br />
A045 Weißwangengans Branta leucopsis x<br />
A224 Ziegenmelker Caprimulgus europaeus x<br />
A197 Trauerseeschwalbe Chlidonias niger x<br />
A031 Weißstorch Ciconia ciconia x<br />
A030 Schwarzstorch Ciconia nigra x<br />
A081 Rohrweihe Circus aeruginosus x<br />
A122 Wachtelkönig Crex crex x<br />
A222 Sumpfohreule Asio flammeus x<br />
A060 Moorente Aythya nyroca x<br />
A396 Rothalsgans Branta ruficollis x<br />
A215 Uhu Bubo bubo x<br />
A082 Kornweihe Circus cynaeus x<br />
råëÉê=wÉáÅÜÉåW= a~íìãW= pÉáíÉW=<br />
DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.<strong>0122</strong> 22. März 2013 12/18
Vogelart des Anhanges I der Vogelschutz-RL<br />
Erhaltungszustand<br />
EU-<br />
Code<br />
wissenschaftlicher<br />
Deutscher Name<br />
A B C<br />
Name<br />
A084 Wiesenweihe Circus pygargus x<br />
A103 Wanderfalke Falco peregrinus x<br />
A320 Zwergschnäpper Ficedula parva x<br />
A098 Merlin Falco columbarius x<br />
A002 Prachttaucher Gavia arctica x<br />
A177 Zwergmöwe Larus minutus x<br />
Erläuterung Erhaltungszustand<br />
A<br />
sehr guter Erhaltungszustand, unabhängig von der Wiederherstellungsmöglichkeit<br />
B<br />
guter Erhaltungszustand, Wiederherstellung in kurzen bis mittleren Zeiträumen möglich<br />
C<br />
weniger gut erhalten, Wiederherstellung schwierig oder unmöglich<br />
* prioritärer Lebensraum<br />
4.3 Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten<br />
Im Standard-Datenbogen zum <strong>SPA</strong>-Gebiet „Mittlere Havelniederung“ werden weitere 67 regelmäßig<br />
vorkommende Zugvogelarten genannt, die nicht in Anhang I der Richtlinie<br />
72/409/EWG aufgeführt sind. Nähere Informationen zu den Arten und den jeweiligen Vorkommen<br />
im Gebiet sind dem Standard-Datenbogen [U 3] zu entnehmen.<br />
Diese Arten sind nicht Gegenstand der Verträglichkeitsprüfung gemäß Art. 6 FFH-RL. In der<br />
Betrachtung zu den gebietsspezifischen Entwicklungszielen spielen sie keine Rolle.<br />
4.4 Bedeutung des Gesamtgebietes für das zusammenhängende Netz Natura 2000<br />
Eine Beurteilung der Bedeutung des Vogelschutzgebietes „Mittlere Havelniederung“ für das<br />
zusammenhängende Netz Natura 2000 ist durch die brandenburgische Naturschutzverwaltung<br />
bereits insofern erfolgt, als es als <strong>SPA</strong>-Gebiet für das Netz Natura 2000 ausgewiesen wurde.<br />
Im vorliegenden Standard-Datenbogen zum Vogelschutzgebiet „Mittlere Havelniederung“ werden<br />
für das Gebiet als Auswahlkriterium der insgesamt bedeutende Lebensraum für Brut- und<br />
Zugvögel genannt. Hierzu zählen insbesondere das global bedeutsame Brutgebiet der Saatgans<br />
sowie der europaweit bedeutsamen Brutgebiete der Arten Zwergrohrdommel, Schwarz- und<br />
Rotmilan, Große Rohrdommel, Uferschnepfe und Fischadler.<br />
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4.5 Schutz- und Erhaltungsziele des <strong>SPA</strong>-Gebietes<br />
Generelle Erhaltungsziele sind gem. § 7 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG die Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
(Entwicklung) eines günstigen Erhaltungszustandes der in Anhang I aufgeführten Vogelarten<br />
und der Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 der VSchRL, die in einem besonderen<br />
Schutzgebiet (Special Protection Area –<strong>SPA</strong>) vorkommen. Diese Erhaltungsziele ergeben sich<br />
im Wesentlichen aus dem Standard-Datenbogen. Alle im Standard-Datenbogen als signifikant,<br />
d.h. nicht in der Kategorie D des Kriteriums ‘Repräsentativität‘ vermerkten Vogelarten des Anhanges<br />
I der EU-VSchRL, sind die Grundlage für die Festlegung von Erhaltungszielen für EU-<br />
Vogelschutzgebiete. Gleiches gilt für die genannten Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 der EU-<br />
VSchRL.<br />
Weitere Schutz- und Erhaltungsziele (aus[U 2][U 2])<br />
Erhaltung und Widerherstellung<br />
− der Havel, ihrer Seitenarme und Zuflüsse als unverbautes, naturnahes und natürliches<br />
Fließgewässer mit ausgeprägter Gewässerdynamik (Mäander, Kolke, Uferabbrüche,<br />
Steilwände, Altarme, Sand-, Kies-, Stein- und Schlamminseln)<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
der störungsarmen Flussaue, der Deichvorlandflächen mit natürlicher Überschwemmungsdynamik<br />
und einem Mosaik von offenen Flächen, Wald und Gebüschen entlang<br />
der Havel mit natürlichen oder naturnaher Trophie<br />
von Uferzonen, großflächigen Verlandungen und Röhrichtmooren mit ganzjährig oder<br />
winterlich überfluteter ungemähter Vegetation sowie Flachwasser mit Schwimmblattgesellschaften<br />
und Submersvegetation<br />
eines für Niedermoore und Auen typischen Landschaftswasserhaushaltes<br />
intakter Moore, Sümpfe, Torf- und Tonstiche sowie Kleingewässer mit naturnahen<br />
Wasserständen<br />
störungsarmer, weiträumiger, offener Landschaften als Schlaf- und Vorsammelplätze<br />
sowie der Wiesenbrütergebiete<br />
mehrjähriger Grünlandbrachen mit Seggenrieden und Staudensäumen sowie Grünlandflächen<br />
in extensiver Nutzung mit Verzahnung von feucht- und Nasswiesen, insbesondere<br />
von Brach- und Röhrichtflächen und –säumen in natürlichen Trophieverhältnissen<br />
intakter Bruchwälder und Waldmoore<br />
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5 Auswertungsprognose<br />
5.1 Auswirkungsprognose auf die Vogelarten des Anhanges I der EU-<br />
Vogelschutzrichtlinie<br />
Da es sich bei diesem Vorhaben um die Erneuerung (Rekonstruktion) einer bestehenden Leitungstrasse<br />
handelt und dabei aufgrund der Distanz zum EU-Vogelschutzgebiet (geringste Distanz<br />
zum Vorhabensgebiet: ca. 100 m, südlich Buchow-Karpzow) keine Flächen des Schutzgebietes<br />
beansprucht werden, können direkte Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes (z.B.<br />
anlagebedingter Flächenverlust, temporäre Beeinträchtigungen durch Baustelleneinrichtung)<br />
ausgeschlossen werden. Auch indirekte Einflüsse, wie Schadstoffeinträge oder Lärmbelastungen,<br />
die vor dem Hintergrund des Umgebungsschutzes geprüft werden müssen, sind beim vorliegenden<br />
Vorhaben nicht relevant. Aufgrund der bereits vorhandenen Freileitungstrasse sind<br />
gegenüber dem Ist-Zustand keine zusätzlichen betriebsbedingten Auswirkungen (Unterhaltungsmaßnahmen)<br />
zu erwarten.<br />
Zudem treten durch die vorhandene Bundesautobahn BAB A10, Staats- und Kreisstraßen sowie<br />
durch die ackerbauliche Nutzung der Felder mit schwerem Gerät bereits erhebliche Störungen<br />
(v.a. Lärm und visuelle Effekte) im Umfeld des Vorhabens auf. Nährstoffeintrag, Düngemittelund<br />
Pestizidbelastung wirken sich ebenso negativ auf die Lebensräume von Pflanzen und Tieren<br />
aus. Hinzu kommt die starke Zerschneidungswirkung bzw. Wanderungshindernisse auf alle<br />
terrestrisch lebenden Arten sowie das Verletzungs- und Tötungsrisiko durch das vorhandene<br />
Straßennetz.<br />
Während der Bauphase ist mit einer geringfügigen Verstärkung von Störungen (Lärm, Licht) zu<br />
rechnen. Am Einzelmast betragen die eigentlichen Bauzeiten je nach Baustand immer nur wenige<br />
Tage. Akustische - visuelle Störungen von Natur und Landschaft sind daher temporär und<br />
lokal begrenzt. Aufgrund der zeitlich und räumlich begrenzten Wirksamkeit der Beeinträchtigungen<br />
wird die Störwirkung auch auf die betroffene Artengruppen als nicht erheblich eingeschätzt.<br />
Es kann davon ausgegangen werden, dass die Arten potenzielle Reviere vorübergehend<br />
von der Baustelle weg verlagern und die vorhandenen Habitatstrukturen im Umfeld des Vorhabens<br />
als Ausweichbiotope nutzen.<br />
Im Ergebnis der geplanten Maßnahme ist festzustellen, dass im Umfeld des Schutzgebietes kein<br />
neues potentiell beeinträchtigendes Element entsteht. Vorbelastungen durch die bereits vorhandene<br />
Freileitung werden durch den Neubau nicht verstärkt.<br />
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Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind durch<br />
das Vorhaben selbst keine erheblichen Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes „Mittlere<br />
Havelniederung“ in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile<br />
zum derzeitigen Planungsstand zu erwarten:<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Reduzierung von Flächeninanspruchnahme, vorwiegend baubedingt, auf erforderliches<br />
Mindestmaß, Errichtung von Baustellen- und Lagerflächen außerhalb des <strong>SPA</strong>-<br />
Gebietes auf ökologisch geringwertigen Biotopstrukturen<br />
Die vorgesehenen Rekonstruktionsarbeiten haben keine negativen Auswirkungen auf<br />
den Erhaltungszustand lokaler Tierpopulationen. Durch die Einhaltung der Bauzeitenregelungen<br />
(außerhalb der Brutzeit im Zeitraum vom <strong>11</strong>.9. – 20.3.) in Vorhabensbereichen<br />
mit nachgewiesenen Brutstätten und die vorgezogenen Maßnahmen zur Sicherung<br />
und Neuinstallation von Nisthilfen werden keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
auf die bestehenden Brutstandorte durch das Vorhaben verursacht.<br />
Für den Bereich der Brutstandorte von Rot- und Schwarzmilan im Umfeld der Maststandorte<br />
78 und 79 wird die Bauzeitenregelung bis Anfang März enger gesetzt.<br />
Eine dauerhafte Baustelleneinrichtung mit Lagerflächen ist nicht erforderlich und auch<br />
nicht vorgesehen. Das Material wird nach Bedarf an die jeweiligen Mastbaustellen angeliefert<br />
bzw. von dort entsorgt (Demontage). Eine kurzzeitige Zwischenlagerung erfolgt<br />
nur zu Montagezwecken vor Ort. Als Arbeitsbereich wird je Mast eine Fläche<br />
von maximal 400 m² für Tragmasten und 4.000 m² für Abspannmasten benötigt.<br />
Da die Rekonstruktion der Masten über Tagesbaustellen mit kleinem Wirkungsbereich<br />
und lediglich kurzzeitigen akustisch-visuellen Störwirkungen erfolgt, ist nicht von erheblichen<br />
Störungen von Vogelrastbiotopen in den Grünlandstandorten und den Wasservogellebensräumen<br />
um den Entenfänger See auszugehen.<br />
5.2 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />
durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte<br />
Im Rahmen der <strong>SPA</strong>-Verträglichkeitsprüfung ist die Kumulationswirkung anderer Pläne und<br />
Projekte in Bezug auf das gegenwärtige Vorhaben zu prüfen. Da ggf. erst durch ein Zusammenwirken<br />
mit anderen Plänen und Projekten eine erhebliche Beeinträchtigung der für die Erhaltungsziele<br />
maßgeblichen Bestandteile eines Natura 2000-Gebietes erfolgt. Eine Prüfung erfolgt<br />
lediglich unter den jeweiligen Aspekten, die für die Erhaltungs- und Entwicklungsziele<br />
des vorliegenden Gebietes von Belang sind. Es ist dabei nicht relevant, ob die Erhaltungs- und<br />
Entwicklungsziele durch gleiche Wirkprozesse beeinträchtigt werden, sondern nur, dass sie<br />
sowohl im zu prüfenden Fall als auch durch anderen Plänen und Projekten betroffen sein könn-<br />
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ten. Ist die Möglichkeit einer kumulativen Beeinträchtigung ausgeschlossen, kann von einer<br />
weiteren Betrachtung anderer Pläne und Projekte abgesehen werden.<br />
Aus der kumulativen Betrachtung des Zusammenwirkens mit anderen Plänen und Vorhaben<br />
werden ebenfalls keine erheblichen Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des <strong>SPA</strong>-Gebietes<br />
abgeleitet. Die Kohärenz bleibt erhalten. Maßnahmen zur Schadensbegrenzung für kumulative<br />
Beeinträchtigungen sind nicht erforderlich.<br />
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6 Zusammenfassung<br />
Eine erhebliche Beeinträchtigung von Erhaltungszielen und somit des Schutzzweckes des<br />
<strong>SPA</strong>-Gebietes „Mittlere Havelniederung“ (DE 3542-421) ist durch das Vorhaben der Rekonstruktion<br />
der <strong>11</strong>0kV – Freileitung Wustermark – Geltow nicht zu erkennen. Dies gilt auch für<br />
den Aspekt eines möglichen Zusammenwirkens des untersuchten Vorhabens mit anderen Plänen<br />
und Projekten, aus dem heraus sich erhebliche Beeinträchtigungen des <strong>SPA</strong>-Gebietes ergeben<br />
könnten. Potenzielle Wirkungen wie Flächenverlust, Beeinträchtigung der Standortbedingungen<br />
oder eine Veränderung von Lebensraumstrukturen sind auf Grund der Distanz zum Vogelschutzgebiet<br />
(kleinste Distanz:100 m südlich Buchow-Karpzow), fehlender Beanspruchung<br />
von Flächen des Schutzgebietes und der Art des Vorhabens (Rekonstruktion einer bestehenden<br />
Leitungstrasse) nicht zu erwarten. Negative Auswirkungen auf den Erhaltungszustand auf die in<br />
Anhang I der EU-Vogelschutz-Richtlinie aufgeführten Vogelarten durch Störwirkungen können<br />
zudem auf die vorliegende Störwirkung (Lärm, Licht) durch das vorhandene Straßenverkehrsnetz,<br />
insbesondere die Bundesautobahn BAB A 10 sowie durch die landwirtschaftliche Nutzung<br />
mit schwerem Gerät bzw. Biozideintrag (z.B. Pflanzenschutzmittel) ausgeschlossen werden. Mit<br />
der Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung können zudem negative<br />
Auswirkungen von vorhabensbedingten Wirkprozessen auf die Vogelarten oder die Erhaltungsziele<br />
des Schutzgebietes verhindert bzw. minimiert werden. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />
durch das Vorhaben werden somit ausgeschlossen. Eine Verträglichkeitsprüfung nach § 34<br />
BNatSchG ist nach dem jetzigen Kenntnisstand nicht erforderlich.<br />
ARCADIS Deutschland GmbH<br />
i.V.<br />
Dipl.-Ing. K. Schwake<br />
råëÉê=wÉáÅÜÉåW= a~íìãW= pÉáíÉW=<br />
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