11_000355_0122 SPA-VP_130328.pdf - LBGR
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Gemäß Artikel 4 der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL, 92/43/EWG 1992) sind die EU-<br />
Mitgliedstaaten verpflichtet, entsprechend den Kriterien der Anhänge I bis III der Richtlinie<br />
Gebiete auszuwählen und der Europäischen Kommission für die Bildung eines kohärenten europäischen<br />
ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung „Natura 2000”<br />
zu melden.<br />
Ziel der Untersuchung ist es darzulegen, ob und in welchem Ausmaß maßgebliche Bestandteile<br />
der potenziell betroffenen <strong>SPA</strong>-Gebiete, insbesondere der im Anhang I der VSchRL genannten<br />
Vogelarten von den Beeinträchtigungen durch die Rekonstruktion der <strong>11</strong>0 kV – Freileitung<br />
Wustermark – Geltow betroffen sind und welche Auswirkungen dieser Eingriff auf die Erhaltungsziele<br />
oder den Schutzzweck von maßgeblichen Bestandteilen der <strong>SPA</strong>-Gebiete insgesamt<br />
hat.<br />
2.2 Planungsunterlagen, Daten- und Rechtsgrundlagen, Normen und Vorschriften<br />
Die für die Erarbeitung der Erheblichkeitsabschätzung verwendeten Unterlagen und Grundlagen<br />
sind dem Unterlagenverzeichnis (s. o.) zu entnehmen.<br />
3 Beschreibung des Vorhabens<br />
3.1 Allgemeine Beschreibung<br />
Die Leitungstrasse Wustermark - Geltow beginnt nördlich von Wustermark im Landkreis Havelland<br />
und verläuft in Richtung Süden über Flächen der Stadt Potsdam bis nach Geltow im<br />
Landkreis Potsdam-Mittelmark. Die Leitungstrasse umfasst aktuell insgesamt 88 Maststandorte.<br />
Bestandteil der Planfeststellung ist der Trassenabschnitt, welcher im Stadtgebiet von Potsdam<br />
bzw. Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt. Die Arbeiten beginnen am Mast 27 (südlich der<br />
Kreisgrenze zum Landkreis Havelland) und umfassen überwiegend die Rekonstruktion bestehender<br />
Maststandorte.<br />
Der Verlauf der Leitung sowie die einzelnen Maststandorte sind der Anlage 1 des LBP zu entnehmen.<br />
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DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.<strong>0122</strong> 22. März 2013 6/18