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11_000355_122_LBP_130328.pdf - LBGR - Land Brandenburg

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Maßnahme S4<br />

Durchführung von Rekonstruktionsarbeiten außerhalb der Amphibienhauptwanderzeit<br />

(AFB: S3)<br />

Die Durchführung der Rekonstruktionsarbeiten an den Masten 49 und 50, 53 bis 55 und 58 sowie<br />

78 und 79 hat außerhalb der Hauptwanderzeit für Amphibien (März – April) zu erfolgen.<br />

Maßnahme S5<br />

Schutz von Gewässern und Grundwasser während der Bauphase<br />

(AFB: S4)<br />

Beim Anbringen des Korrosionsfarbanstriches an Verbindungselementen und zur Ausbesserung<br />

von Beschädigungen ist die Geländeoberfläche unter dem Mast und den Traversen mit einer<br />

wasserdichten Folie abzudecken. Zur Vermeidung wassergefährdender Kontaminationen sind<br />

die einschlägige Sicherheitsbestimmungen umsetzen (§ 1 BbgWG, § 1a Abs. 2 WHG) bzw. sind<br />

diese durch eine unsachgemäße Bauausführung zu verhindern:<br />

• Verwendung von biologisch abbaubaren Hydraulikölen in Baumaschinen,<br />

• Tanken, Warten und Abstellen der Maschinen auf befestigten Flächen oder über Ölwannen,<br />

• Vorhalten einer ausreichenden Menge von Adsorptionsmitteln für Havariefälle.<br />

Anfahrten entlang von Gewässern (Gräben) erfolgen zum Schutz der Gewässerrandstreifen mit<br />

5 m Mindestabstand zur Böschungsoberkante. Zur Querung von Gewässer (Gräben) sind vorhandene<br />

Überfahrten zu nutzen. Weiterhin ist die Lagerung von Arbeits- und Baumaterialien im<br />

Gewässerrandbereich nicht gestattet, um Einträge zu verhindern.<br />

Maßnahme S6<br />

Emissionsmindernde Maßnahmen während der Bauphase<br />

Generell sind die Bauarbeiten so durchzuführen, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

bzw. unzumutbaren Belästigungen durch Lärm, Erschütterungen, Staub und Abgase hervorgerufen<br />

werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.<br />

Im Nahbereich von Siedlungen sind lärmarme Maschinen und Geräte (z.B. entsprechend<br />

32.BImSchV) einzusetzen, natürliche- und künstliche Schallausbreitungshindernisse in Richtung<br />

der Siedlungen zu nutzen und die Bauzeit werktags 07-20 Uhr einzuhalten.<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 38/44

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