11_000355_122_LBP_130328.pdf - LBGR - Land Brandenburg
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Rahmenbedingungen zwischen Masten 76 und 77 sowie 86 und 87 in das neue Schneisenband<br />
„hineinragen“ und damit zurückzuschneiden (Kronenschnitt) sind bzw. gefällt/ „auf den Stock<br />
gesetzt“ werden müssen.<br />
Die erforderlichen Rückschnitt- und Fällmaßnahmen sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.<br />
Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass im Zuge des Vorhabens keine Trassenverbreiterungen<br />
und keine Absenkungen von Masten stattfinden. Zur Optimierung sind zudem die<br />
Schutzmaßnahmen S1 und S3 anzuwenden.<br />
Tabelle 7:<br />
Baumkronenschnitte und Fällungen im Rahmen der Rekonstruktion<br />
Maststandort<br />
Betroffener Gehölzbestand<br />
Maßnahmen<br />
69neu Straßenbäume links (2x Pappel 26m hoch) Kronenschnitt (6m)<br />
76 – 77 Kronenrand rechts, Erlenbruchwald Rückschnitt (auf den Stock<br />
setzen) von Gehölzen auf<br />
210m²<br />
86 – 87 Birke 15m hoch (seitlich rechts) Kronenschnitt (1m)<br />
In die Konfliktanalyse für das Schutzgut Tiere fließen die Ergebnisse des artenschutzrechtlichen<br />
Fachbeitrages (Anlage 7) ein.<br />
Säugetiere<br />
Beeinträchtigungen von Fledermäusen sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten, da innerhalb<br />
der Trasse keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten bestehen. Durch Beschränkung der Bauarbeiten<br />
während der Tageszeiten ist eine Nutzung als Jagdgebiet weiterhin gegeben.<br />
Reptilien<br />
Erheblich Auswirkungen für die Artengruppe Reptilien, insbesondere für die Zauneidechse<br />
(Lacerta agilis), auf deren Population sowie deren Erhaltungszustand werden unter Einhaltung<br />
der Maßnahme V1 (Ausweisung konfliktarmer Arbeitsflächen und Zufahrten) sowie aufgrund<br />
der kleinräumigen bauzeitlichen Flächeninanspruchnahme und der temporären Wirkzeit ausgeschlossen.<br />
Amphibien<br />
Vor allem im Zuge der intensiven Zuwanderung zu den Laichgewässern (März-April) kann<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass Amphibien die Arbeitsbereiche und Anfahrtsweg im Bereich<br />
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DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 28/44