11_000355_122_LBP_130328.pdf - LBGR - Land Brandenburg
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Für die Einkürzung der Kronen von zwei Pappeln um 6m sowie einer Birke um 1 m wird die<br />
Kompensation pro angefangenen 5m Kroneneinkürzung auf eine Pflanzung eines Baumes mit<br />
dem Stammumfang 16-18cm festgelegt. Mithin sind für die Kürzungen von Einzelbäumen um<br />
13m insgesamt drei Ersatzbäume zu pflanzen. Eine Festlegung der konkreten Maßnahme erfolgt<br />
in Abstimmung mit der Stadt Potsdam.<br />
Für das „auf den Stock setzen“ der Randgehölze des Erlenbruchwaldes im Bereich der bestehenden<br />
Trasse wird als Ausgleich das Anbringen von 2 Nistkästen pro 300m² für den temporären<br />
Entfall pot. Brut- und Nahrungsstelle als Ersatz festgelegt. Die Nistkästen werden in Abstimmung<br />
mit der zuständigen Forstbehörde im angrenzenden Erlenbruchwald aufgehängt. Der<br />
Biotop bleibt erhalten und wird sich mit dem raschen Wiederaustrieb der Erlen bereits im<br />
Folgejahr der natürlichen Entwicklung unterziehen.<br />
Die für das Schutzgut <strong>Land</strong>schaftsbild ermittelten, erheblichen Beeinträchtigungen durch eine<br />
deutliche Erhöhung der Aufhängehöhe der Leiterseile und schließlich der Mastendhöhen sind<br />
unvermeidbar und damit entsprechend zu kompensieren. Gemäß den methodischen Ausführungen<br />
in Pkt. 6.1 sollen die Eingriffe in das <strong>Land</strong>schaftsbild aufgrund der Art des Vorhabens (Rekonstruktion<br />
von Leistungsmasten) über eine Ersatzzahlung bzw. Ausgleichsabgabe realisiert<br />
werden. Während beim völligen Neubau von Leitungstrassen bzw. – masten ggf. Kompensationsmaßnahmen<br />
in Form von Gehölzstrukturen zur Eingrünung des unteren Mastbereichs in<br />
Frage kommen, lassen sich diese funktional für einen Ersatzneubau mit Masterhöhung nicht<br />
anwenden.<br />
Die Ermittlung der Ersatzzahlung erfolgt auf Grundlage der Ausführungen der HVE [U 33], des<br />
sog. Antennenträgererlasses des MUNR [U 28], [U 29] und des sog. Windkrafterlasses des<br />
MUNR [U 30], [U 31]. Ergänzend wird die Thüringer Verordnung über die naturschutzrechtliche<br />
Ausgleichsabgabe (ThürNatAVO) Anlage 2 [U 32] herangezogen, welcher direkt Angaben<br />
zu Hochspannungsleitungsmasten zu entnehmen sind.<br />
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DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 40/44