11_000355_122_LBP_130328.pdf - LBGR - Land Brandenburg
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stellen der Masten erfolgt in der Regel mit einem Kran innerhalb weniger Stunden. Die Endmontage<br />
erfolgt manuell am stehenden Mast.<br />
Zum Korrosionsschutz sind die Masten werkseitig vorbeschichtet. Es erfolgen vor Ort nur ein<br />
Anstrich der Verbindungselemente und die Ausbesserung von Beschädigungen. Zur Vermeidung<br />
von Farbbeeinflussungen und möglicher Kontaminierung wird der Erdboden während der<br />
Anstricharbeiten abgedeckt.<br />
Die zum Bau erforderlichen Transporte erfolgen soweit möglich über öffentliche Straßen, Feldund<br />
Waldwege. Beim Fehlen dieser Voraussetzungen wird unter Nutzung vorhandener Fahrspuren<br />
auf der Trasse selbst gefahren oder es erfolgen Anfahrten über landwirtschaftliche Nutzflächen<br />
und hier den vorhandenen Arbeitsspuren. Die Zuwegung wird zur Schonung des Untergrundes<br />
durch die Verlegung von bodendruckmindernden Spurplatten im Sinne der RAS LP 4<br />
bzw. DIN 18920 hergestellt. Die Anfahrtswege sind aus den Lageplänen der Anlage 2 ersichtlich.<br />
Ebenso werden die Ausleger, Stand- und Bewegungsplätze der Fahrzeuge auf den bauzeitlichen<br />
Montageflächen mit Baggermatratzen überbaut, um erhebliche Verdichtungen und Eingriffe<br />
in Vegetation zu vermeiden.<br />
Durch die Montagefirmen erfolgt während der Bauphase ein fortlaufender Wechsel zwischen<br />
den Maststandorten. Am Einzelmast betragen die eigentlichen Bauzeiten je nach Bautenstand<br />
immer nur wenige Tage. Akustisch - visuelle Störungen von Natur und <strong>Land</strong>schaft sind daher<br />
temporär und lokal begrenzt. Eine dauerhafte Baustelleneinrichtung mit Lagerflächen ist nicht<br />
erforderlich und auch nicht vorgesehen. Das Material wird nach Bedarf an die jeweiligen Mastbaustellen<br />
angeliefert bzw. von dort entsorgt (Demontage). Eine kurzzeitige Zwischenlagerung<br />
erfolgt nur zu Montagezwecken vor Ort. Als Arbeitsbereich wird je Mast eine Fläche von maximal<br />
400 m² für Tragmasten und 4.000 m² für Abspannmasten benötigt. In diesen Flächen<br />
werden die mit Fahrzeugen genutzten Bereiche gemäß DIN 18920 und RAS LP 4 mit bodendruckmindernden<br />
Platten zur Vermeidung von erheblichen Eingriffen in die Schutzgüter Boden<br />
und Biotope ausgelegt. Bei den ausgewiesen, großen Montageflächen an den Abspannmasten<br />
handelt es sich größtenteils um Sicherheitsbereiche, die sich aus den Freiflächen zur Vormontage<br />
der Mastkonstruktion, den Abspannbereichen der Provisorien inkl. Erdanker und kleineren<br />
Materiallagerflächen zusammensetzen. Die durch Maschinen genutzten und damit mit bodendruckmindernden<br />
Platten zu bestückenden Flächen sind i.d.R. kleiner als 400m².<br />
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DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 12/44