02.11.2013 Aufrufe

11_000355_122_LBP_130328.pdf - LBGR - Land Brandenburg

11_000355_122_LBP_130328.pdf - LBGR - Land Brandenburg

11_000355_122_LBP_130328.pdf - LBGR - Land Brandenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

stellen der Masten erfolgt in der Regel mit einem Kran innerhalb weniger Stunden. Die Endmontage<br />

erfolgt manuell am stehenden Mast.<br />

Zum Korrosionsschutz sind die Masten werkseitig vorbeschichtet. Es erfolgen vor Ort nur ein<br />

Anstrich der Verbindungselemente und die Ausbesserung von Beschädigungen. Zur Vermeidung<br />

von Farbbeeinflussungen und möglicher Kontaminierung wird der Erdboden während der<br />

Anstricharbeiten abgedeckt.<br />

Die zum Bau erforderlichen Transporte erfolgen soweit möglich über öffentliche Straßen, Feldund<br />

Waldwege. Beim Fehlen dieser Voraussetzungen wird unter Nutzung vorhandener Fahrspuren<br />

auf der Trasse selbst gefahren oder es erfolgen Anfahrten über landwirtschaftliche Nutzflächen<br />

und hier den vorhandenen Arbeitsspuren. Die Zuwegung wird zur Schonung des Untergrundes<br />

durch die Verlegung von bodendruckmindernden Spurplatten im Sinne der RAS LP 4<br />

bzw. DIN 18920 hergestellt. Die Anfahrtswege sind aus den Lageplänen der Anlage 2 ersichtlich.<br />

Ebenso werden die Ausleger, Stand- und Bewegungsplätze der Fahrzeuge auf den bauzeitlichen<br />

Montageflächen mit Baggermatratzen überbaut, um erhebliche Verdichtungen und Eingriffe<br />

in Vegetation zu vermeiden.<br />

Durch die Montagefirmen erfolgt während der Bauphase ein fortlaufender Wechsel zwischen<br />

den Maststandorten. Am Einzelmast betragen die eigentlichen Bauzeiten je nach Bautenstand<br />

immer nur wenige Tage. Akustisch - visuelle Störungen von Natur und <strong>Land</strong>schaft sind daher<br />

temporär und lokal begrenzt. Eine dauerhafte Baustelleneinrichtung mit Lagerflächen ist nicht<br />

erforderlich und auch nicht vorgesehen. Das Material wird nach Bedarf an die jeweiligen Mastbaustellen<br />

angeliefert bzw. von dort entsorgt (Demontage). Eine kurzzeitige Zwischenlagerung<br />

erfolgt nur zu Montagezwecken vor Ort. Als Arbeitsbereich wird je Mast eine Fläche von maximal<br />

400 m² für Tragmasten und 4.000 m² für Abspannmasten benötigt. In diesen Flächen<br />

werden die mit Fahrzeugen genutzten Bereiche gemäß DIN 18920 und RAS LP 4 mit bodendruckmindernden<br />

Platten zur Vermeidung von erheblichen Eingriffen in die Schutzgüter Boden<br />

und Biotope ausgelegt. Bei den ausgewiesen, großen Montageflächen an den Abspannmasten<br />

handelt es sich größtenteils um Sicherheitsbereiche, die sich aus den Freiflächen zur Vormontage<br />

der Mastkonstruktion, den Abspannbereichen der Provisorien inkl. Erdanker und kleineren<br />

Materiallagerflächen zusammensetzen. Die durch Maschinen genutzten und damit mit bodendruckmindernden<br />

Platten zu bestückenden Flächen sind i.d.R. kleiner als 400m².<br />

Unser Zeichen: Datum: Seite:<br />

DE0<strong>11</strong>1.<strong>000355</strong>.0<strong>122</strong> 28. März 2013 12/44

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!