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Allgemeine Presse- und Medienarbeit in der Feuerwehr - LFV Bayern

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<strong>Presse</strong>- <strong>und</strong> <strong>Medienarbeit</strong><br />

Leitfaden für Freiwillige <strong>Feuerwehr</strong>en<br />

Version” e<strong>in</strong>es Vorganges se<strong>in</strong>. Verlautbarungen aus an<strong>der</strong>er Sicht o<strong>der</strong> gegenteilige Me<strong>in</strong>ungen<br />

haben dann nach außen h<strong>in</strong> ke<strong>in</strong>en Platz.<br />

Die Arbeit des <strong>Presse</strong>betreuers sollte von une<strong>in</strong>geschränkter Zuverlässigkeit bestimmt werden.<br />

Er muss regelmäßig mit Belangen <strong>und</strong> Ereignissen <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> an die Öffentlichkeit treten,<br />

den Medien une<strong>in</strong>geschränkt zur Information zur Verfügung stehen <strong>und</strong> diese Informationen<br />

verantwortungsvoll <strong>und</strong> korrekt weitergeben.<br />

Die Arbeit e<strong>in</strong>es <strong>Presse</strong>betreuers <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> erfor<strong>der</strong>t zw<strong>in</strong>gend e<strong>in</strong>e adäquate persönliche,<br />

technische <strong>und</strong> kommunikationstechnische Ausstattung. Von se<strong>in</strong>er Persönlichkeit her muss <strong>der</strong><br />

<strong>Presse</strong>betreuer <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage se<strong>in</strong>, auch Rückschritte, persönliche Angriffe o<strong>der</strong> Vorhaltungen verkraften<br />

zu können, dies natürlich <strong>in</strong> zumutbaren Grenzen. Er sollte auch nach entsprechenden<br />

Vorfällen bereit se<strong>in</strong>, die begonnene Arbeit vorbehaltlos weiterzuführen, um e<strong>in</strong>e diesbezüglich<br />

notwendige Kont<strong>in</strong>uität sicherzustellen.<br />

<strong>Presse</strong>rechte <strong>und</strong> -pflichten<br />

Gesetze für die <strong>Presse</strong><br />

Die <strong>Presse</strong> spielt <strong>in</strong> Deutschland e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Rolle für die Demokratie. Sie wird neben <strong>der</strong><br />

Gesetzgebung (Legislative), <strong>der</strong> Regierung (Exekutive) <strong>und</strong> dem Gerichtswesen (Judikative) als<br />

4. Gewalt bezeichnet, u.a. kontrolliert sie die drei Gewalten <strong>und</strong> veröffentlicht Missstände.<br />

Die beson<strong>der</strong>e Rolle <strong>der</strong> Medien ergibt sich aus <strong>der</strong> Festschreibung <strong>der</strong> Me<strong>in</strong>ungsfreiheit<br />

<strong>in</strong> Artikel 5 des Gr<strong>und</strong>gesetzes, e<strong>in</strong>geordnet bei den unantastbaren Gr<strong>und</strong>rechten<br />

(Artikel 1 – 19):<br />

1. „Je<strong>der</strong> hat das Recht, se<strong>in</strong>e Me<strong>in</strong>ung <strong>in</strong> Wort, Schrift <strong>und</strong> Bild frei zu äußern <strong>und</strong> zu verbreiten<br />

<strong>und</strong> sich aus allgeme<strong>in</strong> zugänglichen Quellen ungeh<strong>in</strong><strong>der</strong>t zu unterrichten. Die <strong>Presse</strong>freiheit<br />

<strong>und</strong> die Freiheit <strong>der</strong> Berichterstattung durch R<strong>und</strong>funk <strong>und</strong> Film werden gewährleistet.<br />

E<strong>in</strong>e Zensur f<strong>in</strong>det nicht statt.“<br />

2. „Diese Rechte f<strong>in</strong>den ihre Schranken <strong>in</strong> den Vorschriften <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Gesetze, den gesetzlichen<br />

Bestimmungen zum Schutz <strong>der</strong> Jugend <strong>und</strong> <strong>in</strong> dem Recht <strong>der</strong> persönlichen Ehre.“<br />

Das Gr<strong>und</strong>recht <strong>der</strong> <strong>Presse</strong>freiheit gilt von <strong>der</strong> Beschaffung <strong>der</strong> Information bis zur Verbreitung<br />

<strong>der</strong> Nachricht <strong>und</strong> <strong>der</strong> Me<strong>in</strong>ung. Faustformel: Je größer das Informations<strong>in</strong>teresse <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

an e<strong>in</strong>em bestimmten Vorgang, desto höherrangig ist das Gr<strong>und</strong>recht <strong>der</strong> <strong>Presse</strong>freiheit<br />

vor den übrigen Gr<strong>und</strong>rechten <strong>und</strong> / o<strong>der</strong> den allgeme<strong>in</strong>en Gesetzen.<br />

17<br />

Je ger<strong>in</strong>ger das öffentliche Interesse, desto eher hat die Güterabwägung den Vorrang des an<strong>der</strong>en<br />

Gr<strong>und</strong>rechts o<strong>der</strong> <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Gesetze, beispielsweise des Persönlichkeitsrechts, zur

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