Auswirkungen der EUTR auf Schweizer Exporte von Holz ... - Lignum
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<strong>EUTR</strong><br />
Step 1: Informationen einholen und bereitstellen<br />
Art.6 Abs. 1 lit. a <strong>EUTR</strong>)<br />
Der Marktteilnehmer muss über folgende Informationen verfügen:<br />
• Dokumente o<strong>der</strong> Nachweise dafür, dass das <strong>Holz</strong> und die <strong>Holz</strong>erzeugnisse den<br />
geltenden Rechtsvorschriften im Land des <strong>Holz</strong>einschlags entsprechen<br />
Verordnungen schweigen sich darüber aus, um welche Dokumente o<strong>der</strong> Nachweise<br />
es sich handelt. In Frage kommen könnten: Staatliche Dokumente, Zertifizierungen,<br />
Daten und Aussagen zur Legalität in unterschriebenen Verträgen o<strong>der</strong><br />
Zusicherungen in Fragebögen, die <strong>von</strong> den Lieferanten des Marktteilnehmers<br />
ausgefüllt wurden. Zusätzliche Dokumente o<strong>der</strong> weitergehende Abklärungen<br />
können nötig werden, wenn Massnahmen zur Risikomin<strong>der</strong>ung ergriffen<br />
werden müssen.<br />
Nicht nur Rechtsvorschriften in Bezug <strong>auf</strong> <strong>Holz</strong>einschlag müssen eingehalten<br />
sein, auch die Bezahlung allfälliger Gebühren, Abgaben o<strong>der</strong> Zölle kommen dazu.<br />
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