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Auswirkungen der EUTR auf Schweizer Exporte von Holz ... - Lignum

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<strong>EUTR</strong><br />

9. Überwachung<br />

• Anerkannte Überwachungsorganisation<br />

Zum Anerkennungsverfahren siehe Delegierte Verordnung (EU) Nr. 363/2012 <strong>der</strong><br />

Kommission vom 23. Februar 2012<br />

In Frage kommen bspw. Verbände (z.B. Gesamtverband Deutscher <strong>Holz</strong>handel)<br />

o<strong>der</strong> spezialisierte Zertifizierungsunternehmen (SGS, ISO 14000 ?)<br />

Zu den Aufgaben einer Überwachungsorganisation siehe Art. 8 Abs. 1 <strong>EUTR</strong>:<br />

Sie entwickelt eine Sorgfaltspflichtregelung und hält diese <strong>auf</strong> dem neusten Stand<br />

Sie erteilt Marktteilnehmern das (entgeltliche) Recht, diese Regelung anzuwenden<br />

Sie kontrolliert die Anwendung Ihrer Regelung durch die Marktteilnehmer<br />

Sie schreitet ein, wenn die Regelung nicht ordnungsgemäss angewendet wird<br />

Vertriebsgesellschaften (Erstinverkehrbringer) in <strong>der</strong> EU <strong>von</strong> <strong>Schweizer</strong><br />

<strong>Exporte</strong>uren wenden am besten auch die Sorgfaltspflichtregelung einer<br />

anerkannten Überwachungsorganisation an!<br />

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