Auswirkungen der EUTR auf Schweizer Exporte von Holz ... - Lignum
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<strong>EUTR</strong><br />
9. Überwachung<br />
• Anerkannte Überwachungsorganisation<br />
Zum Anerkennungsverfahren siehe Delegierte Verordnung (EU) Nr. 363/2012 <strong>der</strong><br />
Kommission vom 23. Februar 2012<br />
In Frage kommen bspw. Verbände (z.B. Gesamtverband Deutscher <strong>Holz</strong>handel)<br />
o<strong>der</strong> spezialisierte Zertifizierungsunternehmen (SGS, ISO 14000 ?)<br />
Zu den Aufgaben einer Überwachungsorganisation siehe Art. 8 Abs. 1 <strong>EUTR</strong>:<br />
Sie entwickelt eine Sorgfaltspflichtregelung und hält diese <strong>auf</strong> dem neusten Stand<br />
Sie erteilt Marktteilnehmern das (entgeltliche) Recht, diese Regelung anzuwenden<br />
Sie kontrolliert die Anwendung Ihrer Regelung durch die Marktteilnehmer<br />
Sie schreitet ein, wenn die Regelung nicht ordnungsgemäss angewendet wird<br />
Vertriebsgesellschaften (Erstinverkehrbringer) in <strong>der</strong> EU <strong>von</strong> <strong>Schweizer</strong><br />
<strong>Exporte</strong>uren wenden am besten auch die Sorgfaltspflichtregelung einer<br />
anerkannten Überwachungsorganisation an!<br />
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