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Vortragsfolien Bürgerinformationsveranstaltungen - Landkreis ...

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Bürgerinformationsveranstaltungen<br />

Steuerung der Windenergienutzung durch Raumordnung<br />

am 28.02.2013 im Haus des Gastes in Gartow,<br />

am 05.03.2013 im Alten Rathaus in Dannenberg (Elbe),<br />

am 06.03.2013 im Gildehaus in Lüchow (Wendland).<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg<br />

FD 61 Kreisentwicklung, Regional- und Verkehrsplanung


Tagesordnung<br />

1. Begrüßung<br />

2. Was heißt Steuerung der Windenergienutzung durch Raumordnung?<br />

3. Derzeitiger Stand der Windenenergienutzung im <strong>Landkreis</strong><br />

4. Warum soll das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) 2004<br />

mit einem sachlichen Teilplan „Windenergienutzung“ geändert<br />

werden?<br />

5. Wie läuft das Änderungsverfahren ab?<br />

6. Fragen<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


2. Was heißt Steuerung der Windenergienutzung durch Raumordnung?<br />

2.1 Rechtsgrundlagen aus dem Baugesetzbuch (BauGB)<br />

2.2 Rechtsgrundlagen aus dem Raumordnungsgesetz (ROG)<br />

2.3 Prinzipskizze zur Steuerung der Windenergienutzung<br />

2.4 Steuerung im geltenden RROP des <strong>Landkreis</strong>es<br />

2.5 Zusammenfassung<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


2.1 Rechtsgrundlagen aus dem Baugesetzbuch (BauGB)<br />

§ 35 Bauen im Außenbereich<br />

(1)Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche<br />

Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung<br />

gesichert ist und wenn es<br />

....<br />

5.der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder<br />

Wasserenergie dient,<br />

....<br />

(3) … Öffentliche Belange stehen einem Vorhaben nach Absatz 1 Nr. 2 bis<br />

6 in der Regel auch dann entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen<br />

im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung eine<br />

Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. (Planungsvorbehalt)<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


2.2 Rechtsgrundlagen aus dem Raumordnungsgesetz (ROG)<br />

§ 8 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne ...<br />

...<br />

(7)Die Festlegungen .... können auch Gebiete bezeichnen,<br />

1. die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen<br />

vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen in diesem<br />

Gebiet ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen<br />

oder Nutzungen nicht vereinbar sind (Vorranggebiete),<br />

2. …<br />

3. in denen bestimmten raumbedeutsamen Maßnahmen oder<br />

Nutzungen, die städtebaulich nach § 35 des Baugesetzbuchs zu<br />

beurteilen sind, andere raumbedeutsame Belange nicht<br />

entgegenstehen, wobei diese Maßnahmen oder Nutzungen an<br />

anderer Stelle im Planungsraum ausgeschlossen sind<br />

(Eignungsgebiete).<br />

Bei Vorranggebieten für raumbedeutsame Nutzungen kann festgelegt<br />

werden, dass sie zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten für<br />

raumbedeutsame Maßnahmen oder Nutzungen haben.<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


2.3 Prinzipskizze zur Steuerung der Windenergienutzung<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


2.4 Steuerung im geltenden RROP des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


2.4 Steuerung im geltenden RROP des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


2.4 Steuerung im geltenden RROP des <strong>Landkreis</strong>es<br />

In der textlichen Darstellung des RROP 2004 sind im Kapitel<br />

3.5 Energie unter den Ziffer 04 und 05 folgende Regionale Ziele der<br />

Raumordnung festgelegt:<br />

“In der zeichnerischen Darstellung werden Vorranggebiete für<br />

Windenergienutzung festgelegt. Außerhalb der Vorranggebiete sind<br />

raumbedeutsame Einzelanlagen sowie Windfarmen ausgeschlossen.<br />

In den Vorranggebieten für Windenergienutzung sind Anlagen mit<br />

einer Mindestleistung von 500 kW zu installieren, im Gebiet südlich<br />

Reetze höchstens 3 Stück. Der Abstand der Anlagen darf<br />

untereinander rechtwinklig zur Hauptwindrichtung max. sechs, in<br />

der Hauptwindrichtung max. zehn Rotordurchmesser betragen.<br />

Windenergieanlagen dürfen eine Gesamthöhe von 100 Metern, im<br />

Gebiet südlich Reetze von 72,5 m, über der Erdoberfläche an ihrem<br />

Standort nicht überschreiten.“<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


2.5 Zusammenfassung<br />

Mit der Festlegung von Zielen der Raumordnung im Regionalen<br />

Raumordnungsprogramm, insbesondere durch die Festlegung von<br />

Vorranggebieten für die Windenergienutzung, bei gleichzeitigem<br />

Ausschluss von raumbedeutsamen Windenergieanlagen außerhalb der<br />

Vorrangebiete, wird die Nutzung der Windenergie gesteuert.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> macht mit seinem Regionalen Raumordnungsprogramm in<br />

Abstimmung mit den Samtgemeinden vom Planungsvorbehalt gemäß § 35<br />

Abs. 3 Baugestzbuch Gebrauch und schränkt die privilegierte Zulässigkeit<br />

von Windenergieanlagen im Außenbereich ein.<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


3. Derzeitiger Stand der Windenenergienutzung im <strong>Landkreis</strong><br />

3.1 Übersicht über die Windenergieanlagen (WEA) im <strong>Landkreis</strong><br />

3.2 Standorte WEA südöstlich von Lüchow<br />

3.3 Standorte WEA nördlich und östlich von Lüchow<br />

3.4 Standorte WEA nördlich und westlich von Wustrow<br />

3.5 Standorte WEA westlich von Bergen<br />

3.6 Gesamtdarstellung der Anlagenstandorte<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


3.1 Übersicht über die Windenergieanlagen (WEA) im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


3.2 Standorte WEA südöstlich von Lüchow<br />

Lübbow-Bösel<br />

●<br />

9 WEA<br />

●<br />

18.000 kW<br />

●<br />

Höhe: rd. 100m<br />

Lichtenberg<br />

●<br />

1 WEA<br />

●<br />

600 kW<br />

●<br />

Höhe: rd. 100m<br />

Thurauer Berg<br />

●<br />

7 WEA<br />

●<br />

14.000 kW<br />

●<br />

Höhe: rd. 100m<br />

Schweskau<br />

●<br />

8 WEA<br />

●<br />

16.000 kW<br />

●<br />

Höhe: rd. 100m<br />

Östlich Trabuhn<br />

Noch keine<br />

WEA realisiert.<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


3.3 Standorte WEA nördlich und östlich von Lüchow<br />

Tarmitz I<br />

●<br />

6 WEA<br />

●<br />

12.000 kW<br />

●<br />

Höhe: rd. 100m<br />

Tarmitz II<br />

●<br />

7 WEA<br />

●<br />

14.000 kW<br />

●<br />

Höhe: rd. 100m<br />

Tobringen<br />

●<br />

7 WEA<br />

●<br />

5.600 kW<br />

●<br />

Höhe: rd. 100m<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


3.4 Standorte WEA nördlich und westlich von Wustrow<br />

Luckau-Beesem<br />

Steine-Bülitz<br />

Klennow<br />

Jeetzel<br />

●<br />

3 WEA<br />

●<br />

4.500 kW<br />

●<br />

Höhe: 138,5m<br />

●<br />

4 WEA<br />

●<br />

2.000 kW<br />

●<br />

Höhe: 85m<br />

●<br />

1 WEA<br />

●<br />

1.300 kW<br />

●<br />

Höhe: rd. 100m<br />

●<br />

3 WEA<br />

●<br />

1.800 kW<br />

●<br />

Höhe: 72m<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


3.5 Standorte WEA westlich von Bergen<br />

Oldendorf<br />

●<br />

15 WEA<br />

●<br />

12.000 kW<br />

●<br />

Höhe: rd. 100m<br />

Südlich Leisten<br />

Keine WEA aus Gründen<br />

des Vogelschutzes<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


3.6 Gesamtdarstellung der Anlagenstandorte<br />

Insgesamt: 71 Windenergieanlagen mit 101.800 kW installierter Leistung<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


4. Warum soll das RROP 2004 mit einem sachlichen Teilplan<br />

„Windenergienutzung“ geändert werden?<br />

4.1 Gesetzliche Vorgaben<br />

4.2 Größenentwicklung der Windenergieanlagen<br />

4.3 Übergeordnete Anforderungen<br />

4.4 Anforderungen aus der Region<br />

4.5 Schlussfolgerungen<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


4.1 Gesetzliche Vorgaben<br />

●<br />

●<br />

●<br />

Das aktuelle RROP des <strong>Landkreis</strong>es ist im Jahr 2004 rechtskräftig<br />

geworden und hatte einen mehrjährigen Planungsvorlauf. Die ersten<br />

Regelungen zur Steuerung der Windenergienutzung gab es im Jahr<br />

2000 als Änderung des RROP 1990.<br />

Gemäß Niedersächsischem Raumordnungsgesetz (NROG) sind die<br />

RROP vor Ablauf von 10 Jahren seit Inkrafttreten daraufhin zu<br />

überprüfen, ob eine Änderung oder Neuaufstellung erforderlich ist.<br />

Darüber hinaus schreibt das NROG vor, dass Regionale<br />

Raumordnungsprogramme unverzüglich an Änderungen des Landes-<br />

Raumordnungsprogramms (LROP) anzupassen sind. Änderungen des<br />

LROP sind 2008 und 2012 erfolgt.<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


4.2 Größenentwicklung der Windenergieanlagen<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


4.3 Übergeordnete Anforderungen<br />

●<br />

●<br />

Darüber hinaus gibt es heute erhöhte Anforderungen an den<br />

Klimaschutz, insbesondere zur Umsetzung der „Energiewende“. Dafür<br />

muss der weitere Ausbau der Nutzung der regenerativen Energien<br />

vorangetrieben werden. Die Nutzung der Windenergie ist dabei ein<br />

zentraler Punkt.<br />

Im Landesraumordnungsprogramm heißt es dazu z.B.:<br />

“Für die Nutzung von Windenergie geeignete raumbedeutsame<br />

Standorte sind zu sichern und unter Berücksichtigung der<br />

Repowering-Möglichkeiten in den Regionalen<br />

Raumordnungsprogrammen als Vorranggebiete oder<br />

Eignungsgebiete Windenergienutzung festzulegen.<br />

...<br />

In Vorrang- und Eignungsgebieten Windenergienutzung sollen<br />

Höhenbegrenzungen nicht festgelegt werden.“<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


4.4 Anforderungen aus der Region<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

Der <strong>Landkreis</strong> fühlt sich der zügigen Umsetzung der Energiewende und<br />

damit dem weiteren Ausbau der Nutzung der regenerativen Energien<br />

besonders verpflichtet. Dazu gehört insbesondere der Ausbau der<br />

Windenergienutzung.<br />

Die bestehenden Vorranggebiete sind weitestgehend bebaut.<br />

Ein „Repowering“ ist in den Vorranggebieten wegen der<br />

Höhenbegrenzung von 100m nur sehr eingeschränkt möglich.<br />

An verschiedenen Stellen des <strong>Landkreis</strong>es gibt es<br />

Investitionsinteressen für die Errichtung von Windenergieanlagen.<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


4.5 Schlussfolgerungen<br />

●<br />

●<br />

●<br />

Um den gesetzlichen Vorgaben, der technischen Entwicklung und den<br />

übergeordneten sowie regionalen Anforderungen Rechnung zu tragen,<br />

bedarf es einer Änderung des RROP 2004.<br />

Dazu sind die regionalplanerischen Vorgaben (Erfordernisse der<br />

Raumordnung) zur Windenergienutzung zu überarbeiten und<br />

ein neues gesamträumliches Planungskonzept zur Windenergienutzung<br />

für den <strong>Landkreis</strong> zu entwickeln.<br />

Die Änderung des RROP 2004 soll gemäß Beschluss des Kreistages<br />

auf einen sachlichen Teilplan “Windenergienutzung” beschränkt werden,<br />

um den Planungsprozess überschaubar und den Planungszeitraum<br />

möglichst kurz halten zu können.<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


5. Wie läuft das Änderungsverfahren ab?<br />

5.1 Formelles Verfahren<br />

5.2 Inhaltliches Verfahren<br />

5.3 Zeitplan<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


5.1 Formelles Verfahren<br />

1. Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten mit<br />

Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange<br />

2. Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung, u.a.<br />

durch Abfrage bei den entsprechend zuständigen öffentlichen Stellen<br />

3. Erstellen des Entwurfes mit Begründung und Umweltbericht<br />

4. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, insbesondere der<br />

Gemeinden und Samtgemeinden auf Basis des Entwurfes<br />

5. Öffentliche Auslegung des Entwurfes für mindestens einen Monat mit<br />

der Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen<br />

6. Beratung über die Stellungnahmen und den Entwurf in den politischen<br />

Gremien und abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten<br />

Belange durch den Kreistag<br />

7. Satzungsbeschluss des Kreistages über die Änderung des RROP<br />

8. Genehmigung des RROP durch die oberste Landesplanungsbehörde<br />

9. Bekanntmachung der Genehmigung durch den LK = Rechtskraft des<br />

RROP<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


5.2 Inhaltliches Verfahren<br />

Erstellen eines gesamträumlichen Planungskonzeptes:<br />

1. Ermittlung der harten Tabuzonen (Gebiete in denen WEA aus<br />

tatsächlichen und rechtlichen Gründen ausgeschlossen sind)<br />

2. Ermittlung der weichen Tabuzonen (Gebiete in denen WEA möglich<br />

wären, jedoch auf Grund von planerischen Kriterien nicht errichtet<br />

werden sollen)<br />

3. Feststellung der Potentialflächen = Flächen außerhalb der Tabuzonen<br />

4. Überprüfung der Potentialflächen hinsichtlich konkurrierender<br />

Nutzungen bzw. öffentlicher Belange<br />

5. Prüfung ob der Windenergienutzung substanziell Raum verschafft<br />

wurde<br />

6. Festlegung der nutzbaren Potentialflächen als Vorranggebiete mit<br />

Wirkung von Eignungsgebieten (Ausschlusswirkung für das übrige<br />

Kreisgebiet)<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


5.2 Inhaltliches Verfahren<br />

Voraussichtliche harte Tabuzonen<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


5.2 Inhaltliches Verfahren<br />

Als weiche Tabuzonen können z. B. festgelegt werden:<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

Vorranggebiete des RROP<br />

Vorbehaltsgebiete des RROP<br />

Abstände zu harten Tabuzonen, insbesondere zu Wohnflächen<br />

Abstände zu schutzwürdigen Gebieten<br />

Abstände zu Baudenkmalen, z.B. zu Rundlingen als Gruppen<br />

baulicher Anlagen<br />

Abstände der Vorranggebiete für Windenergienutzung<br />

untereinander<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


5.2 Inhaltliches Verfahren<br />

Abstände zu schutzwürdigen Flächen gehören zu den weichen<br />

Tabuzonen, die im Zuge des Verfahrens festzulegen sind.<br />

Beispiele für Abstände aus dem geltenden RROP<br />

Schutzwürdige Flächen und Anlagen:<br />

Abstand:<br />

Vorranggebiet für Natur und Landschaft gem. RROP<br />

200 m<br />

Naturschutzgebiete 200 m<br />

Vogelschutzgebiete sowie Avifaunistisch wertvolle<br />

Bereiche von nationaler bis regionaler Bedeutung<br />

Vorranggebiet für ruhige Erholung gem. RROP<br />

Reines Wohngebiet<br />

Allgemeines Wohngebiet, Dorfgebiet, Mischgebiet,<br />

Ferien- u. Wochenendhausgebiet<br />

Einzelwohnhaus im Außenbereich<br />

500 m<br />

300 m<br />

750 m<br />

500 m<br />

300 m<br />

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5.2 Inhaltliches Verfahren<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


5.3 Zeitplan<br />

I. Quartal 2013:<br />

Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten<br />

Abfrage der Planungsabsichten und Planungsgrundlagen bei TÖB<br />

Durchführung der Bürgerinformationsveranstaltungen<br />

Anpassungsarbeiten an die Änderungen des LROP (gesamter Zeitraum)<br />

II. Quartal 2013:<br />

Vergabe der gutachterlichen Fachbeiträge (Windpotentialstudie,<br />

Strategische Umweltprüfung, Immissionsbetrachtung für das Repowering)<br />

III. Quartal 2013:<br />

Erarbeitung des Planungskonzeptes (u.a. Vorschläge zu den weichen<br />

Tabuzonen)<br />

IV. Quartal 2013:<br />

Politische Beratung des Planungskonzeptes (u.a. Festlegung der weichen<br />

Tabuzonen)<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


5.3 Zeitplan<br />

I. bzw. II Quartal 2014:<br />

Vorlage des Entwurfes und politische Beratung<br />

Durchführung von weiteren Bürgerinformationsveranstaltungen<br />

II. und III. Quartal 2014:<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

Öffentliche Auslegung des Entwurfes<br />

IV. Quartal 2014:<br />

Abwägung der Bedenken und Anregungen in den politischen Gremien,<br />

Satzungsbeschluss<br />

anschließend Beantragung der Genehmigung bei der obersten<br />

Landesplanungsbehörde<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg 05/06.03.2013


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!<br />

Weitere Informationen auf der Website des <strong>Landkreis</strong>es<br />

www.luechow-dannenberg.de/regionalplanung<br />

6. Fragen?<br />

<strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg<br />

FD 61 Kreisentwicklung, Regional- und Verkehrsplanung<br />

05/06.03.2013

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