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Info-Flyer_Fachgruppe_II.pdf (pdf 0,36 MB) - Landkreis Lüchow ...

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5. Beurkundungen/Beglaubigungen:<br />

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der <strong>Fachgruppe</strong> <strong>II</strong> führen neben den genannten Tätigkeiten auch<br />

Beurkunden durch. Die Beurkundungen beziehen sich zum größten Teil auf folgende Bereiche:<br />

• Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärungen<br />

• Sorgeerklärungen<br />

• Unterhaltsverpflichtungserklärungen (Titulierungen)<br />

• Erteilung von Vollstreckungstiteln und vollstreckbaren Teilausfertigungen<br />

Auch hier richten sich die Zuständigkeiten nach dem Nachnamen des Kindes bzw. des Jugendlichen.<br />

Eine Ausnahme stellt lediglich die vorgeburtliche Beurkundung dar, wonach sich die Zuständigkeit nach<br />

dem Nachnamen der werdenden Mutter richtet:<br />

A – M Frau Laackmann Tel.: 05841/120-332<br />

N – Q Frau Hövermann Tel.: 05841/120-328<br />

R – Z Frau Lehmann Tel.: 05841/120-327<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüchow</strong>-Dannenberg<br />

Fachdienst 51 – Jugend-Familie-Bildung<br />

Königsberger Str. 10<br />

29439 <strong>Lüchow</strong> (Wendland)<br />

<strong>Info</strong>rmationen der<br />

6. Sorgerechtsregister:<br />

Für Kinder bzw. Jugendliche, die im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüchow</strong>-Dannenberg geboren sind und deren Eltern<br />

nicht miteinander verheiratet sind, können Bescheinigungen aus dem Sorgerechtsregister erstellt<br />

werden. Dieses ist z.B. oftmals erforderlich, wenn ein alleinsorgeberechtigter Elternteil für ein Kind ein<br />

Konto eröffnen, ein Ausweisdokument beantragen oder eine Anmeldung zum Kindergarten oder zur<br />

Schule vornehmen möchte.<br />

Für Kinder oder Jugendliche, die im Zuständigkeitsbereich eines anderen Jugendamtes geboren sind,<br />

kann die Bescheinigung nach vorheriger Bestätigung durch das entsprechende Jugendamt ausgestellt<br />

werden.<br />

Die Zuständigkeiten richten sich auch hier nach dem Nachnamen des Kindes wie unter Pkt. 5<br />

(Beurkundungen) beschrieben.<br />

Eine Bitte an Sie:<br />

Um umfassend und effektiv für Sie bzw. Ihre Kinder tätig werden zu können, sind oftmals ausführliche<br />

Beratungsgespräche zu führen. Damit Sie nicht zu lange warten müssen und auch sicher sein können,<br />

dass die für Sie zuständige Fachkraft genügend Zeit für Sie hat, ist es dringend anzuraten, einen<br />

Termin zu vereinbaren.<br />

Bitte beachten Sie auch, dass neben den Gesprächen mit Ihnen auch verschiedene Schriftstücke (z.B.<br />

Korrespondenzen mit Anwälten und Gerichten o.ä.) zu erstellen sind, die die Arbeitszeit der<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beansprucht. Dieses ist erforderlich, um Ihre bzw. die Ansrüche Ihrer<br />

Kinder durchzusetzen. Aus diesem Grunde ist es auch oftmals nicht möglich immer einen zeitnahen<br />

Termin zu bekommen – bitte haben Sie Verständnis!<br />

<strong>Fachgruppe</strong> <strong>II</strong><br />

Unterhalt und rechtliche Vertretung des Kindes<br />

Eine <strong>Info</strong>rmation des<br />

<strong>Landkreis</strong>es des <strong>Lüchow</strong>-Dannenberg<br />

Fachdienstes<br />

Fachdienst 51 – Kinder- und Jugendhilfe –<br />

Königsberger Jugend-Familie-Bildung Straße 10<br />

29439 <strong>Lüchow</strong> (Wendland)<br />

Stand: Dezember 2013<br />

Was wir für Sie tun können und welche Dinge Ihnen und uns dabei helfen…<br />

Sollten Sie Ihren Ansprechpartner nicht direkt erreichen, werden die Anrufe in der Regel auf einen<br />

Anrufbeantworter durchgeschaltet-sprechen Sie Ihre Nachricht gern auf das Band. Sie können Ihr<br />

Anliegen auch gern per e-mail kundtun, Sie erhalten dann eine Antwort.<br />

Auskunft erhalten Sie auch bei Frau Pubanz, Tel.: 05841/120-352. Frau Pubanz weiß als<br />

Verwaltungskraft oft, wann die einzelnen MitarbeiterInnen wieder erreichbar sind.<br />

Leitung der <strong>Fachgruppe</strong> <strong>II</strong> - Unterhalt u. rechtl. Vertretung des Kindes -:<br />

Frau Hövermann Tel.: 05841/120-328<br />

oder per mail: jugendamt@luechow-dannenberg.de<br />

Allgemeine Sprechzeiten der Kreisverwaltung:<br />

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 9.00 Uhr - 12.30 Uhr<br />

Außerdem Donnerstag:<br />

14.00 Uhr - 16.00 Uhr<br />

Mittwoch ist kein Sprechtag!<br />

Bitte beachten Sie die individuellen Sprechzeiten der einzelnen MitarbeiterInnen, die Sie<br />

auf Nachfrage erfahren können!


Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,<br />

die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der <strong>Fachgruppe</strong> <strong>II</strong> des Fachdienstes Jugend-Familie-Bildung des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüchow</strong>-Dannenberg sind in vielfältiger Weise gern für Sie tätig:<br />

1. Vormundschaften und Pflegschaften:<br />

Wenn das Sorgerecht für ein Kind bzw. einen Jugendlichen nicht oder nur in Teilbereichen bei den<br />

Eltern liegt, wird durch das zuständige Familiengericht ein Vormund bzw. Pfleger für das Kind bestellt.<br />

In vielen Fällen ist dieses dann das Jugendamt. In unserem Jugendamt richtet sich die Zuständigkeit<br />

des jeweiligen Mitarbeiters nach dem Aufenthaltsort des Kindes bzw. des Jugendlichen.<br />

Für die Bereiche Nord und Ost ist grds. zuständig:<br />

Frau Laackmann Tel.: 05841/120-332 (Vertretung Herr Saslona)<br />

Für die Bereiche Süd und Mitte ist grds. zuständig:<br />

Herr Saslona Tel.: 05841/120-326 (Vertretung Frau Laackmann)<br />

Fax: 05841/120-88512 oder per e-mail: bpv@luechow-dannenberg.de<br />

2. Beistandschaften:<br />

Beistandschaften können für Kinder bzw. Jugendliche bezüglich<br />

• Vaterschaftsfeststellung<br />

• Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen<br />

eingerichtet werden. Der Beistand kann in diesem Rahmen die Vertretung von<br />

• Kindern bzw. Jugendlichen, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind<br />

und<br />

• ehelichen Kindern bzw. Jugendlichen aus geschiedenen Ehen<br />

übernehmen.<br />

Die Einrichtung der Beistandschaft erfolgt (freiwillig) auf schriftlichen Antrag des sorgeberechtigten<br />

Elternteils bei dem das Kind bzw. der Jugendliche lebt. Sie kann jederzeit schriftlichen aufgehoben<br />

bzw. auf Antrag eingerichtet werden, endet aber spätestens mit Volljährigkeit des Kindes. Die<br />

Beistandschaft kann auf einzelne Aufgabenbereiche beschränkt werden.<br />

Die Zuständigkeiten richten sich in diesem Bereich nach dem Nachnamen des Kindes bzw. des<br />

Jugendlichen:<br />

A - J , M-Q Frau Lehmann Tel.: 05841/120-327<br />

K – L Herr Saslona Tel.: 05841/120-326<br />

R – Z Frau Hövermann Tel.: 05841/120-328<br />

Fax: 05841/120-88512 oder per e-mail: bpv@luechow-dannenberg.de<br />

Forst Göhrde<br />

gemeindefrei<br />

Zuständigkeit Bereich<br />

Mitte und West:<br />

Herr Saslona<br />

Neu<br />

Darchau<br />

Zernien<br />

Karwitz<br />

Waddeweitz<br />

Clenze<br />

Göhrde<br />

Schnega Bergen<br />

Hitzacker<br />

Jameln<br />

Küsten<br />

Luckau<br />

Zuständigkeit Bereich Nord und Ost:<br />

Frau Laackmann<br />

Dannenberg<br />

Wustrow<br />

Damnatz<br />

<strong>Lüchow</strong><br />

Gusborn<br />

Lübbow<br />

Langendorf<br />

Woltersdorf<br />

Trebel<br />

Lemgow<br />

Gorleben<br />

Höhbeck<br />

Forst Gartow<br />

gemeindefrei<br />

Prezelle<br />

Gartow<br />

Schnackenburg<br />

3. Beratung und Unterstützung<br />

Können in Anspruch nehmen<br />

• Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder Jugendlichen sorgen<br />

• Junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr<br />

• Mütter oder Väter die ein Kind betreuen zur Geltendmachung eines möglich<br />

Betreuungsunterhaltsanspruches gegen den anderen Elternteil<br />

Für den genannten Personenkreis kann sich die Beratung und Unterstützung auf die Geltendmachung<br />

von Unterhaltsansprüchen, auf die Abgabe von Sorgeerklärungen, zum Sorgerecht und zum<br />

Abstammungsrecht beziehen.<br />

Die Zuständigkeiten orientieren sich an denen des Punktes 2. -Beistandschaften.<br />

4. Unterhaltsvorschuss<br />

Die Unterhaltsvorschusskasse kann für Kinder deren unterhaltspflichtige Elternteile keinen Unterhalt<br />

zahlen oder zahlen können unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschussleistungen<br />

gewähren. Einen Anspruch haben auch Halbwaisen, die keine oder nur eine geringe Halbwaisenrente<br />

erhalten. Unterhaltsvorschuss kann bis zum 12. Lebensjahr des Kindes für insgesamt 72 Monate<br />

gewährt werden. Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres beträgt der monatliche UV-Betrag<br />

z.Zt. 133,00 €, darüber hinaus z.Zt. 180,00 €. Ein formeller schriftlicher Antrag ist erforderlich.<br />

Die Zuständigkeit richtet sich auf hier nach dem Nachnamen des Kindes:<br />

A – J Frau Haul Tel.: 05841/120-334<br />

K – Z Frau Rzepa Tel.: 05841/120-333<br />

Fax: 05841/120-88513 oder per e-mail: uvg@luechow-dannenberg.de

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