Info-Flyer_Fachgruppe_II.pdf (pdf 0,36 MB) - Landkreis Lüchow ...
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5. Beurkundungen/Beglaubigungen:<br />
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der <strong>Fachgruppe</strong> <strong>II</strong> führen neben den genannten Tätigkeiten auch<br />
Beurkunden durch. Die Beurkundungen beziehen sich zum größten Teil auf folgende Bereiche:<br />
• Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärungen<br />
• Sorgeerklärungen<br />
• Unterhaltsverpflichtungserklärungen (Titulierungen)<br />
• Erteilung von Vollstreckungstiteln und vollstreckbaren Teilausfertigungen<br />
Auch hier richten sich die Zuständigkeiten nach dem Nachnamen des Kindes bzw. des Jugendlichen.<br />
Eine Ausnahme stellt lediglich die vorgeburtliche Beurkundung dar, wonach sich die Zuständigkeit nach<br />
dem Nachnamen der werdenden Mutter richtet:<br />
A – M Frau Laackmann Tel.: 05841/120-332<br />
N – Q Frau Hövermann Tel.: 05841/120-328<br />
R – Z Frau Lehmann Tel.: 05841/120-327<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüchow</strong>-Dannenberg<br />
Fachdienst 51 – Jugend-Familie-Bildung<br />
Königsberger Str. 10<br />
29439 <strong>Lüchow</strong> (Wendland)<br />
<strong>Info</strong>rmationen der<br />
6. Sorgerechtsregister:<br />
Für Kinder bzw. Jugendliche, die im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüchow</strong>-Dannenberg geboren sind und deren Eltern<br />
nicht miteinander verheiratet sind, können Bescheinigungen aus dem Sorgerechtsregister erstellt<br />
werden. Dieses ist z.B. oftmals erforderlich, wenn ein alleinsorgeberechtigter Elternteil für ein Kind ein<br />
Konto eröffnen, ein Ausweisdokument beantragen oder eine Anmeldung zum Kindergarten oder zur<br />
Schule vornehmen möchte.<br />
Für Kinder oder Jugendliche, die im Zuständigkeitsbereich eines anderen Jugendamtes geboren sind,<br />
kann die Bescheinigung nach vorheriger Bestätigung durch das entsprechende Jugendamt ausgestellt<br />
werden.<br />
Die Zuständigkeiten richten sich auch hier nach dem Nachnamen des Kindes wie unter Pkt. 5<br />
(Beurkundungen) beschrieben.<br />
Eine Bitte an Sie:<br />
Um umfassend und effektiv für Sie bzw. Ihre Kinder tätig werden zu können, sind oftmals ausführliche<br />
Beratungsgespräche zu führen. Damit Sie nicht zu lange warten müssen und auch sicher sein können,<br />
dass die für Sie zuständige Fachkraft genügend Zeit für Sie hat, ist es dringend anzuraten, einen<br />
Termin zu vereinbaren.<br />
Bitte beachten Sie auch, dass neben den Gesprächen mit Ihnen auch verschiedene Schriftstücke (z.B.<br />
Korrespondenzen mit Anwälten und Gerichten o.ä.) zu erstellen sind, die die Arbeitszeit der<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beansprucht. Dieses ist erforderlich, um Ihre bzw. die Ansrüche Ihrer<br />
Kinder durchzusetzen. Aus diesem Grunde ist es auch oftmals nicht möglich immer einen zeitnahen<br />
Termin zu bekommen – bitte haben Sie Verständnis!<br />
<strong>Fachgruppe</strong> <strong>II</strong><br />
Unterhalt und rechtliche Vertretung des Kindes<br />
Eine <strong>Info</strong>rmation des<br />
<strong>Landkreis</strong>es des <strong>Lüchow</strong>-Dannenberg<br />
Fachdienstes<br />
Fachdienst 51 – Kinder- und Jugendhilfe –<br />
Königsberger Jugend-Familie-Bildung Straße 10<br />
29439 <strong>Lüchow</strong> (Wendland)<br />
Stand: Dezember 2013<br />
Was wir für Sie tun können und welche Dinge Ihnen und uns dabei helfen…<br />
Sollten Sie Ihren Ansprechpartner nicht direkt erreichen, werden die Anrufe in der Regel auf einen<br />
Anrufbeantworter durchgeschaltet-sprechen Sie Ihre Nachricht gern auf das Band. Sie können Ihr<br />
Anliegen auch gern per e-mail kundtun, Sie erhalten dann eine Antwort.<br />
Auskunft erhalten Sie auch bei Frau Pubanz, Tel.: 05841/120-352. Frau Pubanz weiß als<br />
Verwaltungskraft oft, wann die einzelnen MitarbeiterInnen wieder erreichbar sind.<br />
Leitung der <strong>Fachgruppe</strong> <strong>II</strong> - Unterhalt u. rechtl. Vertretung des Kindes -:<br />
Frau Hövermann Tel.: 05841/120-328<br />
oder per mail: jugendamt@luechow-dannenberg.de<br />
Allgemeine Sprechzeiten der Kreisverwaltung:<br />
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 9.00 Uhr - 12.30 Uhr<br />
Außerdem Donnerstag:<br />
14.00 Uhr - 16.00 Uhr<br />
Mittwoch ist kein Sprechtag!<br />
Bitte beachten Sie die individuellen Sprechzeiten der einzelnen MitarbeiterInnen, die Sie<br />
auf Nachfrage erfahren können!
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,<br />
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der <strong>Fachgruppe</strong> <strong>II</strong> des Fachdienstes Jugend-Familie-Bildung des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüchow</strong>-Dannenberg sind in vielfältiger Weise gern für Sie tätig:<br />
1. Vormundschaften und Pflegschaften:<br />
Wenn das Sorgerecht für ein Kind bzw. einen Jugendlichen nicht oder nur in Teilbereichen bei den<br />
Eltern liegt, wird durch das zuständige Familiengericht ein Vormund bzw. Pfleger für das Kind bestellt.<br />
In vielen Fällen ist dieses dann das Jugendamt. In unserem Jugendamt richtet sich die Zuständigkeit<br />
des jeweiligen Mitarbeiters nach dem Aufenthaltsort des Kindes bzw. des Jugendlichen.<br />
Für die Bereiche Nord und Ost ist grds. zuständig:<br />
Frau Laackmann Tel.: 05841/120-332 (Vertretung Herr Saslona)<br />
Für die Bereiche Süd und Mitte ist grds. zuständig:<br />
Herr Saslona Tel.: 05841/120-326 (Vertretung Frau Laackmann)<br />
Fax: 05841/120-88512 oder per e-mail: bpv@luechow-dannenberg.de<br />
2. Beistandschaften:<br />
Beistandschaften können für Kinder bzw. Jugendliche bezüglich<br />
• Vaterschaftsfeststellung<br />
• Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen<br />
eingerichtet werden. Der Beistand kann in diesem Rahmen die Vertretung von<br />
• Kindern bzw. Jugendlichen, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind<br />
und<br />
• ehelichen Kindern bzw. Jugendlichen aus geschiedenen Ehen<br />
übernehmen.<br />
Die Einrichtung der Beistandschaft erfolgt (freiwillig) auf schriftlichen Antrag des sorgeberechtigten<br />
Elternteils bei dem das Kind bzw. der Jugendliche lebt. Sie kann jederzeit schriftlichen aufgehoben<br />
bzw. auf Antrag eingerichtet werden, endet aber spätestens mit Volljährigkeit des Kindes. Die<br />
Beistandschaft kann auf einzelne Aufgabenbereiche beschränkt werden.<br />
Die Zuständigkeiten richten sich in diesem Bereich nach dem Nachnamen des Kindes bzw. des<br />
Jugendlichen:<br />
A - J , M-Q Frau Lehmann Tel.: 05841/120-327<br />
K – L Herr Saslona Tel.: 05841/120-326<br />
R – Z Frau Hövermann Tel.: 05841/120-328<br />
Fax: 05841/120-88512 oder per e-mail: bpv@luechow-dannenberg.de<br />
Forst Göhrde<br />
gemeindefrei<br />
Zuständigkeit Bereich<br />
Mitte und West:<br />
Herr Saslona<br />
Neu<br />
Darchau<br />
Zernien<br />
Karwitz<br />
Waddeweitz<br />
Clenze<br />
Göhrde<br />
Schnega Bergen<br />
Hitzacker<br />
Jameln<br />
Küsten<br />
Luckau<br />
Zuständigkeit Bereich Nord und Ost:<br />
Frau Laackmann<br />
Dannenberg<br />
Wustrow<br />
Damnatz<br />
<strong>Lüchow</strong><br />
Gusborn<br />
Lübbow<br />
Langendorf<br />
Woltersdorf<br />
Trebel<br />
Lemgow<br />
Gorleben<br />
Höhbeck<br />
Forst Gartow<br />
gemeindefrei<br />
Prezelle<br />
Gartow<br />
Schnackenburg<br />
3. Beratung und Unterstützung<br />
Können in Anspruch nehmen<br />
• Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder Jugendlichen sorgen<br />
• Junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr<br />
• Mütter oder Väter die ein Kind betreuen zur Geltendmachung eines möglich<br />
Betreuungsunterhaltsanspruches gegen den anderen Elternteil<br />
Für den genannten Personenkreis kann sich die Beratung und Unterstützung auf die Geltendmachung<br />
von Unterhaltsansprüchen, auf die Abgabe von Sorgeerklärungen, zum Sorgerecht und zum<br />
Abstammungsrecht beziehen.<br />
Die Zuständigkeiten orientieren sich an denen des Punktes 2. -Beistandschaften.<br />
4. Unterhaltsvorschuss<br />
Die Unterhaltsvorschusskasse kann für Kinder deren unterhaltspflichtige Elternteile keinen Unterhalt<br />
zahlen oder zahlen können unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschussleistungen<br />
gewähren. Einen Anspruch haben auch Halbwaisen, die keine oder nur eine geringe Halbwaisenrente<br />
erhalten. Unterhaltsvorschuss kann bis zum 12. Lebensjahr des Kindes für insgesamt 72 Monate<br />
gewährt werden. Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres beträgt der monatliche UV-Betrag<br />
z.Zt. 133,00 €, darüber hinaus z.Zt. 180,00 €. Ein formeller schriftlicher Antrag ist erforderlich.<br />
Die Zuständigkeit richtet sich auf hier nach dem Nachnamen des Kindes:<br />
A – J Frau Haul Tel.: 05841/120-334<br />
K – Z Frau Rzepa Tel.: 05841/120-333<br />
Fax: 05841/120-88513 oder per e-mail: uvg@luechow-dannenberg.de