Begründung - Landkreis Lüchow-Dannenberg
Begründung - Landkreis Lüchow-Dannenberg
Begründung - Landkreis Lüchow-Dannenberg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
eitze 2<br />
29482 küsten<br />
tel.: 05841 / 6112<br />
fax: 05841 / 974009<br />
e-mail: peselplan@t-online.de<br />
planungsbüro a. pesel<br />
stadt- und regionalplanung<br />
BEGRÜNDUNG<br />
zum<br />
BEBAUUNGSPLAN<br />
HITZACKER SEE –<br />
TEILNEUFASSUNG UND ERWEITERUNG<br />
Stadt Hitzacker (Elbe)<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüchow</strong>-<strong>Dannenberg</strong><br />
Verfahrensstand:<br />
§§ 4 (2) / 3 (2) BauGB, 2. Durchgang<br />
Oktober 2013
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />
1. Veranlassung und Standortfindung ................................................................. 3<br />
2. Raumordnung, Flächennutzungsplan .............................................................. 4<br />
3. Art der baulichen Nutzung ................................................................................ 6<br />
4. Maß der baulichen Nutzung .............................................................................. 8<br />
5. Bauweise ............................................................................................................ 9<br />
6. Überbaubare Grundstücksflächen ................................................................... 9<br />
7. Verkehr ..............................................................................................................10<br />
8. Grünflächen, Natur- und Landschaftspflege ...................................................10<br />
8.1 Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft .............................10<br />
8.1.1 Naturschutzfachliche Vorgaben ..........................................................10<br />
Abbildung 1: Schutzgebiete im Bereich des Plangebietes, M 1 : 4.000 .....15<br />
8.1.2 Naturräumliche Gegebenheiten ...........................................................16<br />
8.1.3 Relief, Geologie und Boden .................................................................16<br />
8.1.4 Wasser ...................................................................................................16<br />
8.1.5 Klima, Luft .............................................................................................16<br />
8.1.6 Heutige potentielle natürliche Vegetation (HPNV) ..............................16<br />
8.1.7 Arten und Lebensgemeinschaften (siehe Biotoptypenkarte) ............17<br />
8.1.8 Orts- und Landschaftsbild ...................................................................17<br />
8.2 Mögliche Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Schutzgüter 17<br />
8.3 Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen ...........................23<br />
8.4 Ausgleichsmaßnahmen ..............................................................................28<br />
8.5 Resümee ......................................................................................................33<br />
8.5 Resümee ......................................................................................................34<br />
9. Ver- und Entsorgung ........................................................................................34<br />
10. Kosten der Erschließung, Finanzierung, Bodenordnung ............................34<br />
11. Umweltbericht .................................................................................................35<br />
11.1 Einleitung ...................................................................................................35<br />
11.1.1 Inhalte und Ziele des Bebauungsplans Hitzacker See –<br />
Teilneufassung und Erweiterung .................................................................35<br />
11.1.2 Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und<br />
Fachplanungen und ihre Berücksichtigung ................................................38<br />
11.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ......................40<br />
- 1 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
11.2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustands und der<br />
Umweltmerkmale ...........................................................................................40<br />
11.2.1.1 Schutzgut Mensch ........................................................................40<br />
11.2.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen ......................................................40<br />
11.2.1.3 Schutzgut Luft und Klima ............................................................51<br />
11.2.1.4 Schutzgut Landschaft ..................................................................51<br />
11.2.1.5 Schutzgut Boden ..........................................................................53<br />
11.2.1.6 Schutzgut Wasser ........................................................................54<br />
11.2.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ................................56<br />
11.2.1.8 Zusammenfassende Bewertung des Umweltbestandes ............56<br />
11.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />
Durchführung und Nichtdurchführung der Planung ...................................57<br />
11.2.2.1 Auswirkung bei Durchführung der Planung ...............................57<br />
11.2.2.2 Auswirkungen bei Nichtdurchführung der Planung ..................58<br />
11.2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum<br />
Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen .............................58<br />
11.2.3.1 Schutzgut Mensch ........................................................................59<br />
11.2.3.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen ......................................................60<br />
11.2.3.3 Schutzgut Luft und Klima ............................................................60<br />
11.2.3.4 Schutzgut Landschaft ..................................................................60<br />
11.2.3.5 Schutzgut Boden ..........................................................................60<br />
11.2.3.6 Schutzgut Wasser ........................................................................60<br />
11.2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ...............................................61<br />
11.3 Zusätzliche Angaben.................................................................................61<br />
11.3.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung .................................61<br />
11.3.2 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung ....................61<br />
11.3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung ....................................61<br />
Die nach der 1. öffentlichen Auslegung geänderten Textpassagen sind gelb<br />
markiert.<br />
- 2 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
1. Veranlassung und Standortfindung<br />
Das archäologische Freilichtmuseum Archäologisches Zentrum ist eine kulturelle<br />
Einrichtung der Stadt Hitzacker (Elbe) mit überregionaler Bedeutung. Anhand von<br />
Ausgrabungen, die vor Ort stattgefunden haben, wird archäologisches Wissen in<br />
Form einer experimentellen und lebendigen Archäologie vor allem an Kinder und<br />
Jugendliche weitergegeben. Forschungsergebnisse werden publiziert und der Forschergemeinschaft<br />
zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, das allgemeine öffentliche<br />
Interesse für die Archäologie und Umwelt im Elbe-Jeetzel-Raum zu wecken. Das<br />
Museum begreift sich als außerschulischer Lernort und entwickelt in diesem Rahmen<br />
spezielle Angebote für Kindergärten, Schulklassen und Familien.<br />
Seit seiner Eröffnung im Jahre 1990 war das Archäologische Zentrum eine Einrichtung<br />
der Kreisarchäologie des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüchow</strong>-<strong>Dannenberg</strong>. Der <strong>Landkreis</strong> sah<br />
sich 2005 nicht mehr in der Lage, diese freiwillige Aufgabe weiter zu führen. Um die<br />
Schließung des Museums abzuwenden, übernahm die Stadt Hitzacker (Elbe) die<br />
Einrichtung. Der <strong>Landkreis</strong> garantierte bis 2010 einen Zuschuss von 25 – 30 % des<br />
Gesamthaushalts des Museums. Um das dadurch entstandene Defizit im Haushalt<br />
decken zu können, muss eine Veränderung des Konzeptes erfolgen und eine bessere<br />
Wirtschaftlichkeit angestrebt werden. Dies hat zur Folge, dass sich das archäologische<br />
Freizeitmuseum erweitern muss, um einen größeren Personenkreis mit<br />
unterschiedlichen Ausstellungen und Aktivitäten ansprechen zu können.<br />
Der Standort für das Archäologische Zentrum (AZH) ist wegen der dort vorgenommenen<br />
Ausgrabungen festgelegt. Daher wurden die möglichen Erweiterungen des<br />
AZH näher untersucht. In östlicher und südlicher Richtung befindet sich ein Gastvogelgebiet<br />
von nationaler Bedeutung. Darüber hinaus grenzt ein förmlich festgelegtes<br />
Überschwemmungsgebiet im Osten und Süden an, das nicht überbaut werden darf.<br />
Diese Bereiche kommen daher für eine Erweiterung nicht in Betracht.<br />
In nördlicher Richtung hat die Elbuferstraße, die K 36, eine begrenzende Wirkung.<br />
Das Gelände des Museums kann nicht nördlich und südlich der K 36 angelegt werden,<br />
ohne dass es Gefährdungen in verkehrlicher Hinsicht geben wird. Auch diese<br />
Erweiterungsmöglichkeit wurde daher ausgeschlossen.<br />
In westlicher Richtung haben sich Kleingärten angesiedelt, die allerdings keine<br />
rechtliche Absicherung haben. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Sondergebiet<br />
See- und Freizeiteinrichtungen dargestellt. Um die Zukunft des Archäologischen<br />
Zentrums zu sichern und das Freilichtmuseum wirtschaftlich zu stabilisieren,<br />
ist eine Erweiterung jedoch unumgänglich. Aus diesem Grund wurde beschlossen,<br />
mittelfristig die Erweiterung in westlicher Richtung vorzunehmen.<br />
- 3 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Die politischen Gremien beschlossen, diese Planungen bauleitplanerisch abzusichern,<br />
um das Freilichtmuseum Archäologisches Zentrum auch in Zukunft an dieser<br />
Stelle weiter betreiben zu können.<br />
In den Geltungsbereich werden nur die Bereiche einbezogen, die eine Änderung<br />
erfahren müssen. Mit der Teilneufassung und Erweiterung wird der Bebauungsplan<br />
Hitzacker See in dem Geltungsbereich aufgehoben und vollständig ersetzt. Sollte<br />
die Teilneufassung und Erweiterung ihre Rechtsverbindlichkeit verlieren, gilt der<br />
Bebauungsplan Hitzacker See weiter.<br />
2. Raumordnung, Flächennutzungsplan<br />
Das Landesraumordnungsprogramm (LROP) Niedersachsen 2008 stellt das Biosphärenreservat<br />
dar und weist die angrenzenden Natura 2000-Gebiete als Vorranggebiete<br />
Natura 2000 aus.<br />
Die zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP)<br />
2004 für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüchow</strong>-<strong>Dannenberg</strong> stellt den Bereich des Plangebietes als<br />
Kulturelles Sachgut dar. Östlich grenzt ein Vorranggebiet für Natur und Landschaft<br />
an, das gleichzeitig als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft auf Grund hohen, natürlichen,<br />
standortgebundenen landwirtschaftlichen Ertragspotenzials und auf Grund<br />
besonderer Funktionen der Landwirtschaft ausgewiesen ist. Südlich grenzt ein Vorranggebiet<br />
für Erholung mit starker Inanspruchnahme durch die Bevölkerung an.<br />
Dieses Gebiet ist gleichzeitig als Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft dargestellt.<br />
Die Jeetzel und der Hitzacker See sind als Wasserfläche ausgewiesen. Die<br />
Elbuferstraße, die K 36, ist als Hauptverkehrsstraße von regionaler Bedeutung dargestellt.<br />
Östlich und südlich angrenzend an das Plangebiet stellt das RROP ein Gebiet<br />
zur Sicherung des Hochwasserabflusses dar.<br />
Das östliche Plangebiet liegt im Biosphärenreservat Elbtalaue im Gebietsteil „A“<br />
Darüber hinaus liegt es im Osten und Süden im festgesetzten Überschwemmungsgebiet.<br />
Das gesamte Gelände südlich der Altstadt Hitzackers steht unter Grabungsschutz.<br />
Das Grundzentrum Hitzacker (Elbe) hat die besondere Entwicklungsaufgabe Fremdenverkehr.<br />
Zu Naturschutz und Landschaftspflege führt das RROP 2004 aus:<br />
„2.1 01: Die Fließgewässer und ihre Auen sind in Vorranggebieten für Natur und<br />
Landschaft zum Zwecke des Biotopverbundes in einem natürlichen oder naturnahen<br />
Zustand zu erhalten oder in einen solchen zu entwickeln, insbesondere durch einen<br />
mindestens naturnahen beidseitigen Gewässerrandbereich. <br />
- 4 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Ein Vorranggebiet für Natur und Landschaft darf insoweit für Erholung, Freizeit und<br />
Sport genutzt werden, wie eine erhebliche Beeinträchtigung seines Schutzgutes<br />
insgesamt nicht eintritt; Beurteilungsgrundlage sind die der Ausweisung zugrunde<br />
liegenden Gebietsabgrenzungen des Nds. Landesamtes für Ökologie. Naturkundliche<br />
Informationen und gezielte Lenkung der Erholungssuchenden sind durchzuführen.“<br />
Das RROP 2004 beschreibt die Ziele bzw. Grundsätze zum Fremdenverkehr wie<br />
folgt:<br />
„3.1 05: Zur Entwicklung des Tourismus’ sind in den dafür geeigneten Städten vor<br />
allem das Stadtbild, die kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten, die touristische Infrastruktur<br />
und die kulturellen Angebote weiter zu erschließen, auszugestalten und<br />
zu schützen. Für Geschäftsreisende, für Tagungen und Kongresse sind attraktive<br />
Einrichtungen und Angebote sowie vielfältige Einkaufsmöglichkeiten zu schaffen.<br />
Orte mit besonderer Eignung für eine solche Entwicklung in Richtung Städtetourismus<br />
sind im <strong>Landkreis</strong>:<br />
- der Kurort Hitzacker (Elbe),<br />
- die Kreisstadt <strong>Lüchow</strong> (Wendland),<br />
- die Stadt <strong>Dannenberg</strong> (Elbe).“ (Ziel)<br />
„3.1 06: In der zeichnerischen Darstellung werden Hitzacker (Elbe), Gartow und<br />
Bergen a. d. Dumme als Standorte mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Fremdenverkehr<br />
– arbeitsteilig – festgelegt. An den Standorten sind arbeitsteilig verschiedene<br />
Fremdenverkehrseinrichtungen, insbesondere der Langzeit- und in Hitzacker<br />
(Elbe) und Gartow zusätzlich der Kurerholung, schwerpunktmäßig, räumlich<br />
konzentriert zu sichern und in Arbeitsteilung mit einem Angebots- und Verkaufskonzept<br />
zu entwickeln und vorzuhalten. In der Umgebung der Standorte ist ein anziehendes<br />
und abwechslungsreiches Landschaftsbild vor Beeinträchtigungen zu schützen<br />
bzw. zu entwickeln.<br />
Die Förderung von Fremdenverkehrsinfrastruktur von überörtlicher Bedeutung hat<br />
vorrangig an diesen Standorten zu erfolgen, soweit sie nicht an von der Natur vorgegebenen<br />
Standorten gebunden ist.“ (Ziel)<br />
„3.1 07: Als Standort der bedeutenden Ausgrabungen eines großen mehrperiodischen,<br />
insbesondere bronzezeitlichen Siedlungsplatzes ist das Archäologische<br />
Zentrum Hitzacker (AZH) errichtet worden.“ (Grundsatz) „Das AZH ist für den Tourismus<br />
(Lebendige Archäologie) weiter auszubauen.“ (Ziel)<br />
Die Weiterentwicklung des Fremdenverkehrs ist für die Stadt Hitzacker (Elbe) von<br />
vorrangiger Bedeutung. Neben der Sanierung der historischen Stadtinsel sollen Angebote<br />
bereitgehalten werden, um für Touristen einen Besuch in der Stadt attraktiv<br />
zu machen. Das Archäologische Zentrum ist bereits heute ein Anziehungspunkt für<br />
- 5 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
viele Besucher, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Mit einer Erweiterung des<br />
Museums wird dieser kulturhistorische Punkt zusätzliche Besucher anziehen.<br />
Die angrenzenden hochwertigen Bereiche für Natur und Landschaft werden in der<br />
Planung berücksichtigt. Die Erweiterung des Archäologischen Zentrums wird nach<br />
Westen erfolgen, so dass insbesondere das östliche Plangebiet von Bebauung freigehalten<br />
wird. Zur Jeetzel hin wird eine private Grünfläche, Biotop für wildlebende<br />
Tiere und Pflanzen, festgesetzt, so dass eine Schutzzone zwischen dem Sondergebiet<br />
und der Wasserfläche beibehalten wird.<br />
Die Vorgaben des RROP 2004 werden berücksichtigt. Den raumordnerischen<br />
Grundsätzen und Zielen wird entsprochen.<br />
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich<br />
der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe) weist das Plangebiet überwiegend<br />
als Sondergebiet See- und Freizeiteinrichtungen aus. Der nördliche Teil ist Bestandteil<br />
einer Grünfläche. Der Bebauungsplan entwickelt daraus ein Sondergebiet Archäologisches<br />
Zentrum. Dieses Sondergebiet dient schwerpunktmäßig dem Tourismus<br />
in Hitzacker (Elbe). Archäologisches Wissen wird in Form einer experimentellen<br />
und lebendigen Archäologie vor allem an Kinder und Jugendliche weitergegeben.<br />
Sie verbringen ihre Freizeit auf dem Gelände. Die um das Sondergebiet festgesetzten<br />
Grünflächen dienen der Sicherung von hochwertigen Flächen, die nicht<br />
überbaut werden sollen. Die im Norden festgelegte Fläche für Sport- und Spielanlagen<br />
ist ebenfalls von Grünflächen umgeben, die die bestehenden Biotope sichern<br />
sollen. Der Bebauungsplan kann aus diesen Gründen aus dem Flächennutzungsplan<br />
entwickelt werden.<br />
3. Art der baulichen Nutzung<br />
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Hitzacker See setzt innerhalb des Geltungsbereiches<br />
der Teilneufassung und Erweiterung zum größten Teil öffentliche Grünflächen<br />
mit den Zweckbestimmungen Mehrzweckwiese, Ballspielwiese, Kinderspielwiese,<br />
Spiel- und Liegewiese und Parkfläche fest. Fuß- und Radwege durchkreuzen<br />
die Grünflächen. Der Parkplatz ist als solcher festgelegt. Im Südosten des Parkplatzes<br />
ist ein Sondergebiet Hafenpavillon direkt an der Jeetzel festgesetzt. Die Elbuferstraße<br />
ist als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgelegt.<br />
Die Teilneufassung und Erweiterung setzt als Art der baulichen Nutzung für den<br />
gesamten Geltungsbereich ein Sondergebiet (SO) Archäologisches Zentrum fest.<br />
Das Sondergebiet dient der Unterbringung eines archäologischen Freilichtmuseums<br />
mit den dafür notwendigen Einrichtungen, die nicht wesentlich stören. Zulässig sind<br />
in Verbindung mit dem Museum:<br />
- 6 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
1. Anlagen für kulturelle Zwecke,<br />
2. Schank- und Speisewirtschaften,<br />
3. Läden,<br />
4. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />
5. Büro- und Verwaltungsgebäude,<br />
6. Sport- und Spielanlagen.<br />
Mit dieser Festsetzung wird dargelegt, dass künftig an dieser Stelle ein archäologisches<br />
Freilichtmuseum mit den dafür notwendigen Einrichtungen bestehen soll. Die<br />
prägende Wirkung des Sondergebietes ist auf die Weiterentwicklung dieser kulturellen<br />
Einrichtung ausgerichtet. Es wird also eine Zweckbestimmung und Funktion vorgegeben,<br />
die sich von den Baugebieten nach den §§ 2 bis 10 Baunutzungsverordnung<br />
(BauNVO) wesentlich unterscheidet. Die Festsetzung eines Sondergebietes ist<br />
daher gerechtfertigt.<br />
Die zulässigen Nutzungen sind der Zweckbestimmung unterzuordnen. Der Charakter<br />
des Gebietes soll durch die Nutzung als archäologisches Freilichtmuseum bestimmt<br />
werden. Die geplanten Einrichtungen sind ausschließlich in Verbindung mit<br />
dem Museum zulässig.<br />
Anlagen für kulturelle Zwecke umfassen auch Einrichtungen für ein Museum. Diese<br />
Anlagen prägen den Gesamtcharakter der Fläche. In dem rekonstruierten jungbronzezeitlichen<br />
Langhaus ist eine Dauerausstellung untergebracht. Die Wohn-<br />
Stallhäuser werden für Sonderausstellungen und als Veranstaltungsraum genutzt.<br />
Das Totenhaus ist zur Darstellung der bronzezeitlichen Lebenswelt aufgebaut worden.<br />
Das Grubenhaus entwickelte sich zum Ende der Bronzezeit als neues Hausmodell,<br />
bei dem der Fußboden wie in einer Grube abgesenkt wurde. Alle Objekte<br />
wurden in der Region bei Ausgrabungen gefunden und wieder rekonstruiert. Am<br />
Eingangsbereich ist ein neues Gebäude errichtet worden, in dem die interne Verwaltung,<br />
der Museumsshop, der Kassenbereich und sanitäre Anlagen untergebracht<br />
sind.<br />
Geplant ist, in einem Servicecenter eine neue Dauerausstellung und zusätzliche<br />
Sonderausstellungen einzurichten. Der Museumsshop mit einem Informationstresen<br />
soll in diesem Gebäude untergebracht werden. Ein Bistro / Café soll die Bewirtung<br />
der Besucher vornehmen. Im Dachgeschoss sind ein Seminarraum, ein Lagerraum,<br />
Büroräume und ein Gästezimmer eingeplant. Künftig soll Besuchern als Gutschein<br />
angeboten werden, eine Nacht im Archäologischen Zentrum mit Frühstück zu verbringen.<br />
Das Archäologische Zentrum ist als standesamtlicher Trauungsort anerkannt. Weitere<br />
Dienstleistungen werden im Rahmen der museumspädagogischen Angebote,<br />
der wissenschaftlichen Angebote, der Veranstaltungen und der Vermietungen für<br />
private Feiern angeboten.<br />
- 7 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Sport- und Spielanlagen ergänzen dieses Angebot. Auf dem Gelände kann z. B.<br />
Bogenschießen ausgeübt werden. Ein Spielplatz ist ebenfalls eingerichtet.<br />
Um diese vorhandenen und geplanten Anlagen innerhalb des Sondergebietes Archäologisches<br />
Zentrum zu ermöglichen, sind sie in der Zulässigkeit in Verbindung<br />
mit dem Museum aufgeführt. Es muss immer ein Zusammenhang mit dem Freilichtmuseum<br />
hergestellt sein. Ohne diese Verbindung sind die aufgeführten Anlagen<br />
nicht zulässig.<br />
Der Störungsgrad des Sondergebietes wird mit dem eines MIschgebietes gleichgesetzt.<br />
Da westlich des Plangebietes entlang der Drawehnertorstraße, der L 231, im<br />
Flächennutzungsplan ebenfalls Mischgebiete dargestellt sein, kann mit Einhaltung<br />
der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte davon ausgegangen werden, dass es zu<br />
keinen unzumutbaren Belastungen kommt. Die rechtlich vorgegebenen Grenzwerte<br />
der TA Lärm sind in den jeweiligen Gebieten einzuhalten. Innerhalb des Plangebietes<br />
sind die schalltechnischen Orientierungswerte von tags: 60 dB(A) und nachts: 45<br />
dB(A) einzuhalten. In den umgebenden Baugebieten sind diese Werte ebenfalls<br />
einzuhalten. Der Nachweis hierfür ist im anschließenden Genehmigungsverfahren<br />
zu erbringen. Aufgrund der gleichen Emissionswerte zwischen den benachbarten<br />
Nutzungen ist von einem verträglichen Miteinander auszugehen.<br />
Der bestehende Mehrzweckplatz im Norden des Plangebietes wird entsprechend<br />
seinen Ausmaßen als Fläche für Spiel- und Sportanlagen festgesetzt. Neben einem<br />
Basketballfeld ist eine Skateranlage geplant. Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte<br />
in den benachbarten Gebieten ist im Genehmigungsverfahren nachzuweisen.<br />
Der Abstand zum nächstgelegenen Wohnhaus beträgt mindestens 40 m, so dass<br />
davon ausgegangen wird, dass keine unzumutbaren Beeinträchtigungen durch<br />
Lärmemissionen erfolgen.<br />
Baudenkmale liegen nicht in der Umgebung des Plangebietes, so dass die denkmalpflegerischen<br />
Belange in diesem Belang nicht beeinträchtigt werden. Der gesamte<br />
Bereich ist unter Grabungsschutz gestellt worden. Im Bereich der Grabungsschutzverordnung<br />
sind alle Bau- oder Erdarbeiten denkmalrechtlich zu genehmigen.<br />
Die Bestimmungen der Grabungsschutzverordnung sind einzuhalten.<br />
4. Maß der baulichen Nutzung<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung Zahl der Vollgeschosse<br />
und der Grundflächenzahl bestimmt. Diese Festsetzungen ergeben sich aus der<br />
bestehenden und der geplanten baulichen Struktur.<br />
Innerhalb des Plangebietes wird die Zahl der Vollgeschosse auf eins als Höchstwert<br />
festgesetzt. Die rekonstruierten archäologischen Gebäude sind alle eingeschossige<br />
- 8 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Bauten. Um den Charakter des Freilichtmuseums beizubehalten, sollen die künftigen<br />
Bauten ebenfalls mit einem Vollgeschoss errichtet werden.<br />
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird entsprechend der geplanten Nutzung für den Bereich<br />
des Sondergebietes mit 0,3 festgesetzt. Das Freilichtmuseum setzt sich vornehmlich<br />
aus rekonstruierten Gebäuden zusammen, die locker auf dem Gelände<br />
errichtet wurden. Dieser Charakter soll auch künftig das Gelände bestimmen.<br />
Überschreitungen gemäß § 19 (4) BauNVO werden nicht zugelassen, da das gesamte<br />
Gelände eine ausreichende Größe hat, um bei dieser GRZ sämtliche baulichen<br />
Anlagen und Zufahrten etc. errichten zu können.<br />
Durch die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse und der GRZ ist die Festlegung<br />
einer Geschossflächenzahl oder Baumassenzahl nicht notwendig. Die in § 17<br />
BauNVO festgelegten Höchstwerte gelten weiterhin.<br />
5. Bauweise<br />
Auf die Festsetzung einer Bauweise wird verzichtet. Innerhalb des Plangebietes<br />
muss die Möglichkeit bestehen, spezielle Baukörper zu rekonstruieren, ohne dass<br />
sie in ihrer Länge begrenzt werden. Die städtebauliche Ordnung wird mit der Festsetzung<br />
der Baugrenzen dennoch gewährleistet.<br />
6. Überbaubare Grundstücksflächen<br />
Die festgesetzten Baugrenzen halten zu den angrenzenden Nutzungen im Süden,<br />
Westen und Norden einen Abstand von 5 m. Dieses Maß lässt genügend Raum für<br />
die angrenzenden Nutzungen, ohne sie unzumutbar einzuschränken. Zu der bestehenden<br />
Hecke halten die Baugrenzen einen Abstand von 3 m. Die Pflanzungen sind<br />
auf einer Böschung angelegt, so dass die umgebenden Nutzungen keine Beeinträchtigungen<br />
hervorrufen. Die in der Kartengrundlage eingezeichnete südliche Böschungskante<br />
südöstlich des Langhauses II ist in der Örtlichkeit nicht vorhanden.<br />
Die Baugrenze wird daher entlang der Sträucher an dieser Stelle festgelegt.<br />
Das Werkstattgebäude im Süden des Plangebietes innerhalb der privaten Grünfläche,<br />
Biotop für wildlebende Tiere und Pflanzen, hat eine Baugenehmigung und genießt<br />
daher Bestandsschutz. Da es sich innerhalb des festgelegten Überschwemmungsgebietes<br />
befindet, kann es nicht in die überbaubare Grundstücksfläche einbezogen<br />
werden, da die Errichtung baulicher Anlagen innerhalb eines Überschwemmungsgebietes<br />
gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) unzulässig ist.<br />
- 9 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
7. Verkehr<br />
Die Erschließung ist über die Elbuferstraße, die K 36, gewährleistet. Sie wird als<br />
öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Zufahrt zum SO Archäologisches<br />
Zentrum erfolgt über die Anbindung des Parkplatzes an die K 36. Er wird im Bebauungsplan<br />
als Stellplatzfläche festgelegt. Innerhalb des Sondergebietes sind<br />
Stellplätze und Garagen außerhalb der Fläche für Stellplätze zulässig, sofern sonstige<br />
öffentliche und / oder nachbarliche Belange nicht unzumutbar beeinträchtigt<br />
werden.<br />
Die Zufahrt zur Fläche für Sport- und Spielanlagen erfolgt direkt gegenüber in nördlicher<br />
Richtung. Diese Zufahrten sind als Einfahrtsbereiche festgesetzt, entlang der<br />
übrigen öffentlichen Straßenverkehrsfläche sind Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt<br />
festgelegt, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Die notwendigen Sichtfelder<br />
auf der K 36 sind eingezeichnet.<br />
Um die westlichen Bereiche zu erschließen, sind beidseits der K 36 mit Geh-, Fahrund<br />
Leitungsrechten zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger und der Träger<br />
der Ver- und Entsorgung festgesetzt. Diese Flächen sind im Bebauungsplan als<br />
Straßenbegleitgrün festgelegt, da es sich um begrünte Bereiche mit unbefestigten<br />
Wegen handelt.<br />
Auf dem Gelände des Freilichtmuseums selber werden keine Fahrwege festgesetzt,<br />
um den Betriebsablauf nach den Erforderlichkeiten zu ermöglichen.<br />
8. Grünflächen, Natur- und Landschaftspflege<br />
8.1 Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft<br />
8.1.1 Naturschutzfachliche Vorgaben<br />
Natura 2000<br />
Die östliche ca. 26 m breite Randzone des Plangebietes, welche einen mit Weidenauwald<br />
bewachsene Uferabschnitt des Hitzacker Sees umfasst, liegt innerhalb des<br />
Fauna-Flora-Habitat-Gebietes (DE 2528-331) „Elbtalniederung zwischen<br />
Schnackenburg und Geesthacht“. Im Süden liegt ein ca. 10 m breiter Randstreifen,<br />
der Sumpf- und Auwald am Harlinger Bach zeigt, innerhalb des EU-<br />
Vogelschutzgebietes (DE 2832-401) „Niedersächsische Mittelelbe“. (vgl. Abbildung<br />
1, Seite 2).<br />
Die Erhaltungsziele für die zwei im Wirkraum gelegenen Natura 2000-Gebiete sind<br />
im Gesetz über das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ (NElbtBRG,<br />
Anlagen 3 und 5) wie folgt definiert:<br />
- 10 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Vogelarten sowie Erhaltungsziele im Europäischen Vogelschutzgebiet „Niedersächsische Mittelelbe“<br />
I. Wertbestimmende Vogelarten<br />
1. Vogelarten nach Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG 2. Zugvogelarten im Sinne des Artikels 4 Abs. 2 der Richtlinie<br />
Rohrdommel (Botaurus stellaris)<br />
79/409/EWG<br />
Schwarzstorch (Ciconia nigra)<br />
Rothalstaucher (Podiceps grisegena)<br />
Weißstorch (Ciconia ciconia)<br />
Haubentaucher (Podiceps cristatus)<br />
Zwergschwan (Cygnus bewickii)<br />
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)<br />
Singschwan (Cygnus cygnus)<br />
Höckerschwan (Cygnus olor)<br />
Wespenbussard (Pernis apivorus)<br />
Graugans (Anser anser)<br />
Schwarzmilan (Milvus migrans)<br />
Saatgans (Anser fabalis)<br />
Rotmilan (Milvus milvus)<br />
Blässgans (Anser albifrons)<br />
Seeadler (Haliaeetus albicilla)<br />
Brandente (Tadorna tadorna)<br />
Rohrweihe (Circus aeruginosus)<br />
Stockente (Anas platyrhynchos)<br />
Kornweihe (Circus cyaneus)<br />
Schnatterente (Anas strepera)<br />
Wiesenweihe (Circus pygargus)<br />
Knäkente (Anas querquedula)<br />
Wanderfalke (Falco peregrinus)<br />
Krickente (Anas crecca)<br />
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)<br />
Spießente (Anas acuta)<br />
Wachtelkönig (Crex crex)<br />
Löffelente (Anas clypeata)<br />
Kranich (Grus grus)<br />
Pfeifente (Anas penelope)<br />
Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria)<br />
Tafelente (Aythya ferina)<br />
Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)<br />
Reiherente (Aythya fuligula)<br />
Rauhfußkauz (Aegolius funereus)<br />
Zwergsäger (Mergus albellus)<br />
Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)<br />
Gänsesäger (Mergus merganser)<br />
Eisvogel (Alcedo atthis)<br />
Baumfalke (Falco subbuteo)<br />
Schwarzspecht (Dryocopus martius)<br />
Wachtel (Coturnix coturnix)<br />
Mittelspecht (Dendrocopos medius)<br />
Wasserralle (Rallus aquaticus)<br />
Heidelerche (Lullula arborea)<br />
Blässhuhn (Fulica atra)<br />
Blaukehlchen (Luscinia svecica)<br />
Kiebitz (Vanellus vanellus)<br />
Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria)<br />
Bekassine (Gallinago gallinago)<br />
Zwergschnäpper (Ficedula parva)<br />
Waldschnepfe (Scolopax rusticola)<br />
Neuntöter (Lanius collurio)<br />
Großer Brachvogel (Numenius arquata)<br />
Ortolan (Emberiza hortulana)<br />
Uferschnepfe (Limosa limosa)<br />
Rotschenkel (Tringa totanus)<br />
Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)<br />
Wendehals (Jynx torquilla)<br />
Schafstelze (Motacilla flava)<br />
Nachtigall (Luscinia megarhynchos)<br />
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)<br />
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)<br />
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)<br />
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)<br />
Rohrschwirl (Locustella luscinioides)<br />
Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)<br />
Pirol (Oriolus oriolus)<br />
Raubwürger (Lanius excubitor)<br />
1. Allgemeine Erhaltungsziele<br />
a) Minimierung und Vermeidung von Störeinflüssen während<br />
der Brut- und Aufzuchtzeit in den als<br />
Brutgebiet besonders bedeutsamen Bereichen<br />
b) Minimierung und Vermeidung von Störeinflüssen während<br />
der Zug- und Rastzeiten in Bereichen,<br />
die als Nahrungsflächen und Schlafplätze für Gastvögel<br />
besonders bedeutsam sind<br />
c) Sicherung von Bruthabitaten von Seeadler, Kranich und<br />
Schwarzstorch sowie Sicherung von Brutkolonien<br />
2. Erhaltungsziele für Vogelarten des Grünlandes<br />
a) Erhaltung weiträumiger, möglichst wenig durch Sichthindernisse<br />
unterbrochener und von Straßen und Wegen<br />
zerschnittener Grünlandkomplexe<br />
b) Erhaltung des Einflusses von Frühjahrs- und Sommer-<br />
II. Erhaltungsziele<br />
4. Erhaltungsziele für Vogelarten der Moore<br />
a) Erhaltung und Förderung eines naturnahen Wasserhaushaltes<br />
der Moore<br />
b) Erhaltung der charakteristischen Moorstrukturen<br />
5. Erhaltungsziele für Vogelarten der Wälder<br />
a) Erhaltung der vorhandenen Vielfalt an Waldtypen mit ihren<br />
jeweiligen naturnahen Standortverhältnissen<br />
b) Erhaltung und Förderung naturnaher, strukturreicher und<br />
ungleichaltriger Waldbestände mit naturnahen<br />
Waldrändern und vielgestaltigen Wald-Offenland-Übergängen<br />
c) Sicherung einer die Vogelwelt berücksichtigenden Waldbewirtschaftung<br />
d) Erhaltung und Förderung eines Anteils von Alt- und Totholz<br />
in den Beständen, insbesondere Belassung<br />
von Horst- und Höhlenbäumen im Bestand<br />
- 11 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
hochwässern auf Grünland in Überschwemmungsgebieten<br />
c) Sicherung und Förderung eines hohen Grundwasserstandes<br />
in binnendeichs liegendem Nass- und Feuchtgrünland<br />
d) Erhaltung von periodischen und dauerhaften Kleingewässern<br />
im Grünland<br />
e) Erhaltung des welligem Bodenreliefs im Grünland einschließlich<br />
der Mulden und Senken<br />
f) Erhaltung von unterschiedlich bewirtschaftetem Grünland,<br />
insbesondere der extensiv genutzten Wiesen und Weiden<br />
g) Erhaltung und Förderung von strukturreichen Rändern<br />
entlang von Gräben und Wegen<br />
h) Reduzierung des Gefährdungspotentials durch Masten<br />
und Freileitungen<br />
3. Erhaltungsziele für Vogelarten der Gewässer und deren<br />
Randbereiche<br />
a) Erhaltung der Fließgewässer- und Auendynamik der Elbe<br />
und ihrer Nebenflüsse<br />
b) Erhaltung der stromtaltypischen Vielfalt an Fließ- und<br />
Stillgewässertypen<br />
c) Verminderung der Belastung von Gewässern mit Schadstoffen<br />
d) Belassung von Flachwasserzonen, vegetationslosen<br />
Sand- und Schlammflächen, Schwimmblattpflanzenbeständen,<br />
naturnahen Verlandungsbereichen, Gehölz bestandenen<br />
Uferpartien, natürlichen Uferabbrüchen und anderen für die<br />
Vogelwelt relevanten Strukturen<br />
e) Bereitstellung von Waldbeständen, die einer natürlichen<br />
Entwicklung überlassen bleiben<br />
f) Erhaltung von Kleingewässern, Heide- und Magerrasenflächen,<br />
offenen Sandflächen und anderen Kleinbiotopen im<br />
Wald<br />
6. Erhaltungsziele für Vogelarten der Gebüsche, Hecken,<br />
Baumgruppen und Einzelbäume<br />
a) Erhaltung von Landschaftsteilen, die mit Gebüschen,<br />
Hecken, Baumgruppen und Einzelbäumen durchsetzt sind<br />
b) Erhaltung und Pflege von reich strukturierten und<br />
gehölzartenreichen Gebüschen und Hecken mit krautreichen<br />
Säumen<br />
c) Erhaltung, Förderung und Pflege von Kopfbäumen<br />
d) Erhaltung von Obstbäumen<br />
Lebensräume, Arten sowie Erhaltungsziele im FFH-Gebiet „Elbeniederung zwischen<br />
Schnackenburg und Lauenburg“<br />
I. Natürliche Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse<br />
1. Natürliche Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie<br />
92/43/EWG<br />
Angaben in Klammern gemäß Natura 2000-Code; sofern in<br />
Anhang I der Richtlinie unter der gleichen Code-Ziffer<br />
Lebensraumtypen oder pflanzensoziologische Einheiten<br />
aufgeführt sind, die nicht im FFH-Vorschlagsgebiet vorkommen,<br />
sind diese in der nachfolgenden Übersicht nicht<br />
mit enthalten.<br />
a) Prioritäre natürliche Lebensräume<br />
Trockene, kalkreiche Sandrasen (6120)<br />
Artenreiche Borstgrasrasen auf Silikatböden (6230)<br />
Lebende Hochmoore (7110)<br />
Moorwälder (91D0)<br />
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior<br />
(Alno-Padion, Salicion albae) (91E0)<br />
b) Weitere natürliche Lebensräume<br />
Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista (2310)<br />
Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und<br />
Agrostis (2330)<br />
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des<br />
Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150)<br />
Flüsse der planaren Stufe mit Vegetation des Ranunculion<br />
fluitantis und Callitricho-Batrachion (3260)<br />
Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des<br />
Chenopodion rubri p. p. und des Bidention p. p. (3270)<br />
Trockene europäische Heiden (4030)<br />
Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder<br />
Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) (9160)<br />
Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus<br />
robur (9190)<br />
Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus<br />
minor, Fraxinus excelsior (Ulmenion minoris) (91F0)<br />
Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore (7120)<br />
Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140)<br />
Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) (7150)<br />
Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fage-tum) (9110)<br />
Waldmeister-Buchenwälder (Asperulo-Fagetum) (9130)<br />
Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder<br />
Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) (9160)<br />
Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus<br />
robur (9190)<br />
Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus<br />
minor, Fraxinus excelsior (Ulmenion minoris) (91F0)<br />
2. Tierarten nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG<br />
a) Prioritäre Tierarten<br />
Wirbellose:<br />
Eremit (Osmoderma eremita)<br />
b) Weitere Tierarten<br />
Säugetiere:<br />
Mausohr (Myotis myotis)<br />
Biber (Castor fiber)<br />
Fischotter (Lutra lutra)<br />
- 12 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und<br />
tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) (6410)<br />
Feuchte Hochstaudenfluren der planaren Stufe (6430)<br />
Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii) (6440)<br />
Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis,<br />
Sanguisorba officinalis) (6510)<br />
Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore (7120)<br />
Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140)<br />
Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) (7150)<br />
Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fage-tum) (9110)<br />
Waldmeister-Buchenwälder (Asperulo-Fagetum) (9130)<br />
Amphibien und Reptilien:<br />
Kammmolch (Triturus cristatus)<br />
Rotbauchunke (Bombina bombina)<br />
Rundmäuler und Fische:<br />
Bachneunauge (Lampetra planeri)<br />
Rapfen (Aspius aspius)<br />
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)<br />
Steinbeißer (Cobitis taenia)<br />
Wirbellose:<br />
Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)<br />
Heldbock (Cerambyx cerdo)<br />
1. Erhaltung der Fließgewässer- und Auendynamik der Elbe<br />
und ihrer Nebenflüsse, insbesondere Erhaltung des Einflusses<br />
der Frühjahrs- und Sommerhochwässer, von natürlichen<br />
Erosions- und Sedimentationsvorgängen außendeichs<br />
sowie der Qualmwasserbildungen binnendeichs<br />
2. Erhaltung von Hartholz-Auenwäldern (91F0), Auenwäldern<br />
mit Erle, Esche und Weide (91E0) sowie feuchten<br />
Eichen-Hainbuchenwäldern (9160) unter Aufrechterhaltung<br />
periodischer Überflutung, Bewahrung wechselfeuchter bis<br />
nasser Standortverhältnisse und Förderung einer natürlichen<br />
Verjüngung<br />
3. Erhaltung von Moorwäldern (91D0) unter Erhaltung<br />
nasser und nährstoffarmer Standortverhältnisse und Förderung<br />
einer natürlichen Verjüngung<br />
4. Erhaltung von bodensauren Eichenwäldern auf Sand<br />
(9190), Hainsimsen-Buchenwäldern (9110)<br />
und Waldmeister-Buchenwäldern (9130) unter Erhaltung<br />
der jeweils charakteristischen Standortverhältnisse und<br />
Förderung einer natürlichen Verjüngung<br />
5. Erhaltung von Fließgewässern mit flutender Wasservegetation<br />
(3260); Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen<br />
durch Nähr- und Schadstoffe oder wassergebundene Erholungsnutzungen<br />
6. Erhaltung von Flüssen mit Gänsefuß- und Zweizahn-<br />
Vegetation auf Schlammbänken (3270) sowie von feuchten<br />
Hochstaudenfluren (6430)<br />
7. Erhaltung von natürlichen nährstoffreichen Seen mit<br />
Laichkraut- oder Froschbiss-Vegetation (3150);<br />
Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen durch Schadstoffe<br />
oder dauerhafte Beseitigung durch Gewässerunterhaltung<br />
8. Erhaltung von lebenden Hochmooren (7110), noch<br />
renaturierungsfähigen degradierten Hochmooren (7120),<br />
Übergangs- und Schwingrasenmooren (7140) sowie Torfmoor-Schlenken<br />
(7150) unter Sicherung und Wiederherstellung<br />
naturnaher hydrologischer Bedingungen, Sicherung<br />
nährstoffarmer Standortverhältnisse und Vermeidung von<br />
Verbuschung<br />
II. Erhaltungsziele<br />
9. Erhaltung von Binnendünen mit Heiden aus Besenheide<br />
und Ginster (2310), trockenen Heiden (4030) und Binnendünen<br />
mit Magerrasen (2330) unter Bewahrung des Dünenreliefs,<br />
Sicherung trockener und nährstoffarmer Standortverhältnisse,<br />
einer bei trockenen Heiden angepassten Nutzung oder<br />
Pflege und Vermeidung von Verbuschung<br />
10. Erhaltung von artenreichen Borstgras-Rasen (6230) und<br />
trockenen, kalkreichen Sandrasen (6120)<br />
11. Erhaltung von Brenndolden-Auenwiesen (6440), mageren<br />
Flachland-Mähwiesen (6510) und Pfeifengras-Wiesen (6410)<br />
unter Sicherung der jeweiligen charakteristischen Standortverhältnisse<br />
und<br />
Bewirtschaftungsformen<br />
12. Erhaltung von Lebensräumen und Sicherung von Vorkommen<br />
des Bibers und des Fischotters<br />
13. Erhaltung von Lebensräumen und Sicherung von Vorkommen<br />
des Mausohrs<br />
14. Erhaltung von Lebensräumen und Sicherung von Vorkommen<br />
des Kammmolchs und der Rotbauchunke<br />
15. Erhaltung von Lebensräumen und Sicherung von Vorkommen<br />
des Bachneunauges, des Rapfens, des<br />
Schlammpeitzgers und des Steinbeißers<br />
16. Erhaltung von Lebensräumen und Sicherung von Vorkommen<br />
des Großen Feuerfalters, insbesondere<br />
Erhaltung periodisch überstauter Feuchtwiesen mit Gräben,<br />
Vorkommen des Großen Flussampfers<br />
und extensiver Mähnutzung<br />
17. Erhaltung von Lebensräumen und von Vorkommen des<br />
Eremits und des Heldbocks, insbesondere<br />
Belassung von alten, besonnten Eichen sowie Altbäumen in<br />
der Zerfallsphase<br />
Planwirkungen auf die Natura 2000 Gebiete<br />
Eine Beeinträchtigung der Natura-Gebiete und ihrer Bestandteile ist durch die Planung<br />
nicht zu erwarten, da eine Nutzungsänderung bzw. Überbauung von Biotopen<br />
innerhalb der Schutzgebiete und der angrenzenden Flächen nicht vorgesehen ist.<br />
Die entsprechenden Bereiche werden im Bebauungsplan als private Grünfläche mit<br />
- 13 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
der Zweckbestimmung „Biotop für wildlebende Tiere und Pflanzen“ und als Wasserfläche<br />
festgesetzt und in ihrer Funktion als Tier- und Pflanzenlebensraum gesichert.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen der Fauna aufgrund optischer und akustischer Reize,<br />
die über das Maß der jetzt schon vorhandenen Vorbelastungen durch die Bebauung<br />
und Erholungsnutzung hinausgehen, sind nicht zu erwarten, so dass eine<br />
Verschlechterung der Lebensraumsituation der wertgebenden Tierarten des FFH-<br />
Gebietes und der Vogelarten des EU-Vogelschutzgebietes nicht wahrscheinlich ist.<br />
Im Rahmen einer ersten Voreinschätzung ist davon auszugehen, dass mit der Bauleitplanung<br />
keine Maßnahmen und Nutzungen vorbereitet werden, die zu einer Beseitigung,<br />
Beeinträchtigung oder Störung der für die Erhaltungsziele oder den<br />
Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile der Schutzgebiete führen und eine Verträglichkeitsprüfung<br />
gemäß § 34 (2) BNatSchG erfordern.<br />
Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue<br />
Der östliche Teil des Plangebietes liegt in der Gebietszone A und C des Biosphärenreservats<br />
„Niedersächsische Elbtalaue“ (siehe Abbildung 1). Ein schmaler Randstreifen<br />
im Süden des Plangebietes, dessen Abgrenzung mit der Grenze des EU-<br />
Vogelschutzgebietes identisch ist, liegt innerhalb der Gebietszone B (B-22 <strong>Dannenberg</strong>er<br />
Marsch). Das C-Gebiet C 53 – Untere Jeetzelniederung liegt im Nahbereich,<br />
in ca. 35 m östlich des Plangebietes.<br />
Der Gebietsteil A umfasst Landschaftsausschnitte mit Siedlungsstrukturen und<br />
deren Umgebung sowie sonstige durch menschlichen Einfluss geprägte Bereiche.<br />
Die Erhaltung und Entwicklung dieser Landschaftsausschnitte ist für das Leben und<br />
Arbeiten im Biosphärenreservat sowie für den Verbund der Gebietsteile B und C von<br />
besonderer Bedeutung. Es gilt die Verordnung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüchow</strong>-<strong>Dannenberg</strong><br />
zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für den im Kreisgebiet liegenden Gebietsteil<br />
A des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 29.09.2005<br />
in Verbindung mit §§ 4 und 5 NElbtBRG. Die Verordnung sieht u. a. den Schutz von<br />
Bäumen mit mehr als 130 cm Stammumfang (gemessen in 100 cm über den Erdboden)<br />
außerhalb bebauter Ortsteile vor.<br />
Der Gebietsteil B umfasst Landschaftsausschnitte, die ganz oder teilweise eines<br />
besonderen Schutzes bedürfen. Es erfüllt die Voraussetzungen eines Landschaftsschutzgebietes.<br />
Gebietsteil C schließt die besonders schutzwürdigen bzw. pflegebedürftigen Teile<br />
des Biosphärenreservates ein. Er erfüllt die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes.<br />
Im Gebietsteil C liegt der Schwerpunkt naturbetonter, von naturnahen<br />
Standortverhältnissen geprägter Lebensräume. Viele der als Lebensstätte schutzbedürftiger<br />
Arten oder Lebensgemeinschaften wild wachsender Pflanzen oder wild<br />
lebender Tiere (§ 3 (4) NElbtBRG) bedeutsamen Flächen im Gebietsteil C sind kul-<br />
- 14 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
tur- bzw. pflegeabhängig. Andere Lebensräume wie Gewässer- und Feuchtbereiche,<br />
Moore oder Wälder sind vorwiegend von natürlicher Eigendynamik geprägt.<br />
Für das Biosphärenreservatsgebiet „Niedersächsische Elbeniederung“ liegt seit<br />
2009 ein Biospärenreservatsplan mit integriertem Umweltbericht vor.<br />
Ein Landschaftsplan ist nicht vorhanden.<br />
Abbildung 1: Schutzgebiete im Bereich des Plangebietes, M 1 : 4.000<br />
Sonstige Schutzgebiete<br />
Ein ca. 17 m breiter Streifen der Harlinger Bachaue im Südwesten des Plangebietes<br />
ist als Landschaftsschutzgebiet gesichert.<br />
Geschützte Biotope<br />
- 15 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Im nordöstlichen, östlichen und südlichen Bereich des Plangebietes befinden sich<br />
bereits kartierte Biotope, die nach § 17 NElbtBRG1 besonders geschützt sind (siehe<br />
Abbildung 1).<br />
Wertvolle Bereiche (Avifauna)<br />
Das östliche Plangebiet liegt in einem 265 ha großen avifaunistisch wertvollen Bereich<br />
von nationaler Bedeutung (Gastvögel), der sich östlich von Hitzacker von der<br />
Elbuferstraße bis zum Ort Seerau erstreckt (siehe Abbildung 1).<br />
8.1.2 Naturräumliche Gegebenheiten<br />
Die Landschaft im östlichen Plangebiet und dessen Umfeld wird durch die Untere<br />
Jeetzel-Niederung und die <strong>Dannenberg</strong>er Marsch geprägt, die naturräumlich der<br />
eingedeichten Stromlandschaft der Unteren Mittelelbe-Niederung zugeordnet sind.<br />
Das westliche Areal wird durch eine ebene Niederterrasse charakterisiert, die den<br />
Übergangsbereich der Fluss-Niederung und des wellig bis kuppigen<br />
Altmoränengebietes Ostheide bildet. Im Detail ist die naturräumliche Charakteristik<br />
des östlichen Plangebietes der Untereinheit 876.31 „Stromland zwischen Lenzen<br />
und Boizenburg“ und des westlichen Gebietes der Untereinheit 642.53 „<strong>Dannenberg</strong>er<br />
Geest“ zuzuordnen. Die eingedeichte Stromaue im Unterlauf der Jeetzel wird<br />
durch ein ebenes, von sandigem bis lehmigen Flusssedimenten aufgebautes<br />
Marschgebiet charakterisiert. Neben Grünland- und Ackerflächen sind Reste von<br />
Auwald entlang des Flusslaufes, Sumpfvegetation und zahlreiche Gewässer in Form<br />
von kleinen Fließgewässern, Gräben, Teichen und Tümpeln vorhanden. Im Bereich<br />
Hitzacker ist die Jeetzel zu einem großen Baggersee (Hitzacker See) aufgeweitet.<br />
Die ebene bis flachwellige Niederterrasse wird von gärtnerisch genutzten Siedlungsflächen,<br />
Kleintierweiden und Verkehrswegen geprägt. Die rezente Aue ist noch dem<br />
Wasserregime der Elbe unterworfen. Die eingedeichten Bereiche sind stark durch<br />
Qualmwasser beeinflusst. In den Elbvorlandbereichen ist die Grünlandnutzung prägend.<br />
Binnendeichs ist die Grünlandwirtschaft auf den höheren Lagen durch Ackerbau<br />
abgelöst.<br />
8.1.3 Relief, Geologie und Boden<br />
siehe Kapitel 11.2.1.5 Schutzgut Boden<br />
8.1.4 Wasser<br />
siehe Kapitel 11.2.1.6 Schutzgut Wasser<br />
8.1.5 Klima, Luft<br />
siehe Kapitel 11.2.1.3 Schutzgut Luft und Klima<br />
8.1.6 Heutige potentielle natürliche Vegetation (HPNV)<br />
1<br />
NElbtBRG: Niedersächsische. Elbtalaue Biosphärenreservat Gesetz<br />
- 16 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Die potentielle natürliche Vegetation stellt ein theoretisches Vegetationsbild dar, das<br />
sich nach Unterlassen des menschlichen Einflusses unter den derzeitigen natürlichen<br />
Standort- und Umweltbedingungen ausbilden würde. Sie gibt das heutige biotische<br />
Potential des Standortes wider. Die Kenntnisse der potentiellen natürlichen<br />
Vegetation lassen Rückschlüsse auf die Pflanzenartenwahl im Zusammenhang mit<br />
Pflanzmaßnahmen zu.<br />
Die rezente Flussaue wäre von einem Stieleichen-Auwaldkomplex geprägt. Außerhalb<br />
des Überflutungsbereiches der Fließgewässer würde ein Drahtschmielen- bzw.<br />
Hainsimsen-Buchenwald im Übergang zum Flattergras-Buchenwald wachsen. Auf<br />
den aufgeschütteten, höher liegenden sandigen Bereichen würde sich ein trockener<br />
Kiefern- und Birken-Eichen-Wald befinden.<br />
8.1.7 Arten und Lebensgemeinschaften (siehe Biotoptypenkarte)<br />
siehe Kapitel 11.2.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
8.1.8 Orts- und Landschaftsbild<br />
siehe Kapitel 11.2.1.4 Schutzgut Landschaft<br />
8.2 Mögliche Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Schutzgüter<br />
Beurteilung der Auswirkungen auf Natur und Landschaft durch Änderung und<br />
Aufhebung von Grünflächen des rechtswirksamen Bebauungsplans Hitzacker<br />
See<br />
Der Bebauungsplan überplant im östlichen Teilbereich eine 5,4346 ha große Fläche,<br />
die in dem rechtsverbindlichen Bebauungsplangebiet Hitzacker See liegt. Beurteilungsgrundlage<br />
der Planwirkungen auf die Schutzgüter sind in diesem Gebiet die<br />
Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans mit Ausnahme der Biotopstrukturen,<br />
die nach § 17 NElbtBRG 2 einen besonderen Schutzstatus aufweisen.<br />
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist nur insoweit anzuwenden, als der neu<br />
aufzustellende Bebauungsplan über die Festsetzungen des rechtsverbindlichen<br />
Bebauungsplans hinausgehende Eingriffe auslöst (BauGB § 1a Absatz 3 Satz 4,<br />
BNatSchG § 21 Absatz 2 Satz 1).<br />
Der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan sieht folgende Festsetzungen vor:<br />
• Sondergebiet Hafenpavillion (4.785 m²)<br />
Freifläche 4.335 m², 450 m² Überbauung/Versiegelung<br />
• Straßenverkehrsfläche (7.068 m²)<br />
Elbuferstraße mit Böschungen, Anpflanzungsgebot an Böschungen, Parkplatz<br />
am AZH<br />
2<br />
NElbtBRG: Niedersächsische. Elbtalaue Biosphärenreservat Gesetz<br />
- 17 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
• Wasserflächen (5.410 m²)<br />
Wasserfläche des Hitzacker See, Wasserfläche Bootsanlegestelle, Hitzacker<br />
See mit Bootssteg und Slipanlage<br />
• Grünflächen (37.083 m²)<br />
Ballspielwiese, Kinderspielwiese, Mehrzweckwiese, Grünfläche sowie<br />
Parkanlage mit Erhaltungsgebot für Bäume, Spiel- u. Liegewiese<br />
Die Teilneufassung und Erweiterung setzt in dem nördlichen Bereich (Elbuferstraße<br />
und Mehrzweckplatz) weitestgehend die bestehende Nutzung fest. Der Mehrzweckplatz<br />
wird als Fläche für Sport- und Spielanlagen und die Elbuferstraße als öffentliche<br />
Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die umgebenden Flächen sind als Grünflächen<br />
mit Erhaltungsgebot des vorhandenen Gehölzbestandes ausgewiesen. Als<br />
negative Wirkung auf das Schutzgut Boden ist die bereits realisierte Versiegelung<br />
von 385 m² für die Skater-Anlage anzusehen. Weitere negative Auswirkungen sind<br />
nicht vorhanden.<br />
Südlich der Elbuferstraße werden das als Freilichtmuseum genutzte AZH-Gelände<br />
und der angrenzende Parkplatz (1,572 ha) zu einem Sondergebiet Archäologisches<br />
Zentrum mit einer Grundflächenzahl von 0,3 umgewandelt. Der vorhandene Parkplatz<br />
wird als private Stellplatzfläche festgelegt. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan<br />
sind die Flächen als Grünfläche, Parkanlage bzw. Ballspielwiese und als Parkplatz<br />
festgesetzt.<br />
Die östlich angrenzenden Grünflächen werden entsprechend ihrer Nutzung bzw.<br />
ihrer ökologischen Ausprägung als private Grünfläche, Spielplatz, als Biotop für<br />
wildlebende Tiere und Pflanzen und als öffentliche Grünfläche, Parkanlage, festgesetzt.<br />
Die offene Wasserfläche des Sees ist als Wasserfläche festgelegt. Im Vergleich<br />
zu dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan hat die Umwandlung des Sondergebietes<br />
Hafenpavillion mit der Versiegelung von 450 qm in eine öffentliche<br />
Grünfläche, Parkanlage, positive Auswirkungen auf Natur und Landschaft.<br />
Beurteilung der Planwirkungen auf die einzelnen Schutzgüter:<br />
• Boden: Innerhalb des Sondergebietes ist eine Bodenversiegelung von 4.716<br />
m² möglich. Die Bodenversiegelung ist für das Schutzgut Boden als erhebliche<br />
Beeinträchtigung zu werten.<br />
• Oberflächen- u. Grundwasser: Ein Eingriff in das Schutzgut Wasser wird<br />
durch die Planung nicht vorbereitet. Die Funktionen der Gewässer bleiben<br />
erhalten, da die Ufer bzw. Aue der Gewässer als Grünflächen sowie als<br />
Wasserflächen gesichert werden. Das Sondergebiet liegt außerhalb des gesetzlich<br />
festgelegten Überschwemmungsgebietes, so dass eine Einschränkung<br />
des Hochwasserabflusses nicht besteht. Eine mögliche Reduzierung<br />
des Grundwassers durch die zulässige Versiegelung innerhalb des Sondergebietes<br />
ist nicht zu erwarten, da das anfallende unbelastete Regenwasser<br />
- 18 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
auf den Freiflächen des Baugebietes versickern kann und somit dem<br />
Grundwasser wieder zugeführt wird.<br />
• Klima: Eine Verschlechterung der klimatischen Situation ist ebenfalls unwahrscheinlich,<br />
da große unversiegelte Freiflächen im Sondergebiet und<br />
seinem Umfeld verbleiben, die Klima regulierend wirken. Die Veränderung<br />
der mikroklimatischen Situation kann durch den Erhalt filter- und pufferfähiger<br />
Gehölzbestände minimiert werden. Nur im geringen Umfang können Hecken<br />
am westlichen Rand des bestehenden AZH beseitigt werden, deren<br />
Verlust jedoch aufgrund der geringen Flächengröße klimatisch unerheblich<br />
ist. Insgesamt sind keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut<br />
Klima/Luft zu erwarten, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes reduzieren.<br />
• Biotope: Erhebliche Beeinträchtigungen von Arten und deren Lebensgemeinschaften<br />
sind nicht zu erwarten. Die Umwandlung von öffentlichen, der<br />
Erholung dienenden Grünflächen ohne Altbaumbestand in ein Sondergebiet<br />
Archäologisches Zentrum führt zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen für<br />
Arten und deren Lebensgemeinschaften, da ökologisch gleichwertige Biotope<br />
geschaffen werden. Die zahlreichen Bäume auf dem Areal des Freilichtmuseums<br />
werden textlich über ein allgemeines Erhaltungsgebot erhalten.<br />
Die vorhandene breite Strauch-Baumhecke zwischen dem Museumsgelände<br />
und der privaten Stellplatzfläche und die höherwertigen Ufer-, Sumpf- und<br />
Auwaldbiotope werden über Erhaltungsfestsetzungen des Bebauungsplanes<br />
gesichert.<br />
Zwischen dem Sondergebiet und den festgestellten besonders geschützten<br />
Biotopen sowie den wertvollen Sumpf- und Auwaldbiotopen am Ufer des Hitzacker<br />
Sees werden mindestens 60-120 m Pufferabstand eingehalten. Mögliche<br />
von dem Baugebiet ausgehende betriebsbedingte Belastungen auf die<br />
empfindlicheren Uferzonen, z. B. durch eine schleichende Inanspruchnahme<br />
als Nutz- und Lagerfläche, übermäßige Frequentierung und Verlärmung sind<br />
nicht wahrscheinlich. Am südlichen Rand des Sondergebietes zur angrenzenden<br />
Bachaue des Harlinger Bach werden keine zusätzlichen Pufferflächen<br />
geschaffen. Hier fungieren die steileren Aufschüttungsböschungen als<br />
ausreichende Barriere gegenüber Inanspruchnahme und Frequentierung.<br />
• Fauna: Eine erhebliche Verschlechterung der Lebensraumbedingungen für<br />
die Tierwelt durch Beunruhigung und Vertreibung aufgrund von optischen<br />
Reizen und Verlärmung, die durch Besucher des AZH verursacht werden, ist<br />
nicht zu erwarten. Der Bereich ist durch die Festsetzungen als öffentliche<br />
Grünfläche bzw. Parkanlage und Sportboothafen und die reale Nutzung als<br />
öffentliche Erholungsfläche und Freilichtmuseum bereits erheblich vorbelastet.<br />
Störungsempfindliche Arten sind im Plangebiet und nahen Umfeld nicht<br />
wahrscheinlich.<br />
• Landschaftsbild: Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />
sind nicht zu erwarten, da die naturnah wirkenden Grünstrukturen und Raum<br />
wirkenden Gehölze erhalten bleiben. Eine Überprägung durch siedlungsun-<br />
- 19 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
typische Gebäude und sonstige Bauten ist ebenfalls nicht wahrscheinlich, da<br />
die Baumaterialien des Freiluftmuseums primär aus natürlichen Materialien<br />
bestehen und sich die Bauten harmonisch in die umgebende Landschaft einfügen.<br />
• Erholung: Die öffentlichen Naherholungsflächen am Hitzacker See werden<br />
in Freiräume/Grünflächen umgewandelt. Eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
der Naherholungsfunktion am Hitzacker See ist jedoch nicht gegeben, da der<br />
Bebauungsplan die öffentliche Nutzung der Grünfläche festsetzt. Auch die<br />
öffentliche Nutzung der (Rund-)Wanderwege und Spazierwege an dem See<br />
ist weiterhin gegeben. Die Erlebnisfunktion des Sees wird nicht erheblich<br />
beeinträchtigt.<br />
Beurteilung der Planwirkungen auf Natur und Landschaft in dem westlichen<br />
Erweiterungsgebiet (3,1154 ha)<br />
Das westliche Teilgebiet der Teilneufassung und Erweiterung wird von dem rechtsverbindlichen<br />
Bebauungsplan nicht erfasst. Es liegt im bisherigen Außenbereich im<br />
Sinne des § 35 BauGB. Auf der 3,1154 ha großen Fläche gelten daher die aktuellen<br />
Bestandsbewertungen.<br />
Die möglichen bau-, anlage-, und betriebsbedingten Planwirkungen auf die Funktionsfähigkeit<br />
der Naturgüter sind tabellarisch dargestellt: Diese Auswirkungen sind<br />
im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung näher auf ihre ökologische<br />
Eingriffsintensität zu prüfen.<br />
Auswirkungen<br />
a) baubedingt b) anlagebedingt c) betriebsbedingt<br />
• Verlust von Lebensraum durch Beseitigung und Umbau von Vegetation a) b)<br />
• Verlust belebten Bodens durch Versiegelung b)<br />
• Bodenauftrag und -abtrag, Bodenverdichtung a) c)<br />
• Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate durch Versiegelung b)<br />
• Luftverunreinigung durch Abgase und Geruchsemissionen a) c)<br />
• Verdrängung und Verlust von Tierindividuen durch Immissionen in Form von<br />
Lärm, Licht und Abgasen sowie eine Zunahme der Frequentierung<br />
• Kleinklimatische Veränderungen durch Freiflächenverlust und Veränderung der<br />
lufthygienischen Bedingungen, Temperaturerhöhung, Verringerung der Luftfeuchte<br />
b)<br />
• Landschaftsüberformung durch Verlust von Grünelementen und Errichtung von<br />
siedlungsgeprägten Anlagen b)<br />
- 20 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
o Boden: Im Sondergebiet (GRZ: 0,3 ohne Überschreitung) ist eine Bodenversiegelung<br />
von 4.668 m² möglich. Die Versiegelung von belebtem Boden ist<br />
grundsätzlich als erheblich und nachhaltig zu bewerten, da diese gleichbedeutend<br />
mit einem vollständigen Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist.<br />
Mögliche Überbauungen (Bodenauf- und –abtrag, Verdichtung durch Baumaschinen)<br />
betrifft überwiegend bereits stark überprägten Boden, so dass<br />
die Auswirkungen durch Überbauung insgesamt als unerheblich beurteilt<br />
werden können.<br />
Durch Überbauung (Bodenauf- und –abtrag, Verdichtung durch Baumaschinen)<br />
wird die natürliche Bodenentwicklung und Bodenhorizontabfolge überformt.<br />
Dies stellt im Fall von belebten Böden eine Beeinträchtigung der natürlichen<br />
Bodenentwicklung dar. Durch Auf- und Abträge überformte Böden<br />
können jedoch nach kurzer Zeit wieder Lebensraumfunktionen erfüllen. Des<br />
Weiteren können die Beeinträchtigungen durch Bodenschutzmaßnahmen<br />
(vgl. Kap. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen) erheblich reduziert<br />
werden. Die Auswirkungen durch Überbauung werden daher insgesamt als<br />
unerheblich beurteilt.<br />
o Wasser: Die Funktionen der Fließgewässers Harlinger Bach bleiben erhalten,<br />
da die Aue des Gewässers mit der Sumpf- und Auwaldvegetation als<br />
Grünfläche gesichert wird. Das Sondergebiet liegt außerhalb des gesetzlich<br />
festgelegten Überschwemmungsgebietes, so dass eine Einschränkung des<br />
Hochwasserabflusses nicht besteht. Anlagebedingte Auswirkungen auf den<br />
Grundwasserhaushalt treten im Zusammenhang mit Realisierung der Planung<br />
durch die Versiegelung bislang weitgehend unbefestigten Bodens auf,<br />
die zu einer Reduzierung der Grundwasserneubildung führen kann. Durch<br />
die Zunahme an versiegelter Fläche erhöht sich die Menge des abzuführenden<br />
Niederschlagwassers. Das anfallende unbelastete Niederschlagswasser<br />
kann in den angrenzenden Freiflächen/Grünflächen versickern, so dass es<br />
dem Wasserhaushalt wieder zugeführt wird. Demnach sind keine Beeinträchtigungen<br />
zu erwarten.<br />
o<br />
Klima / Luft: Baubedingte Auswirkungen auf das Schutzgut können während<br />
der Bauzeit durch zusätzliche Schadstoffemissionen der Baufahrzeuge<br />
entstehen. In der Umgebung des Baufelds ist mit vermehrter Staubentwicklung<br />
zu rechnen. Diese Auswirkungen wirken aber weder von ihrem Umfang<br />
noch von ihrer Dauer nachhaltig beeinträchtigend auf die Leistungsfähigkeit<br />
des Schutzgutes Klima / Luft.<br />
Die Versiegelung und Überbauung von Freiflächen bewirkt eine Veränderung<br />
des Kleinklimas im Nahbereich der Bodenversiegelungen. Es ist mit einer<br />
Verringerung der Verdunstungsrate bei gleichzeitig verstärkter Oberflächenerwärmung<br />
sowie Veränderung der Luftströme zu rechnen. Es handelt<br />
sich jedoch um kleinräumige Auswirkungen, die zu keiner nachhaltigen Beeinträchtigung<br />
der Funktionen des Schutzgutes Klima / Luft führt. Ein Verlust<br />
von Gehölzbeständen, die besondere lufthygienische Funktionen besitzen<br />
- 21 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
(Laubgehölze) wird durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan,<br />
die den Erhalt des gesamten Laubbaumbestandes bezwecken, vermieden.<br />
Nur im geringen Umfang können Hecken am westlichen Rand des bestehenden<br />
AZH beseitigt werden, deren Verlust jedoch aufgrund der geringen<br />
Flächengröße klimatisch unerheblich ist. Insgesamt sind keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Klima/Luft zu erwarten, die die Leistungsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes reduzieren.<br />
o<br />
Biotope: Die Planung bereitet einen Umbau/Beseitigung von vegetationsbestimmten<br />
Biotopen vor, so dass mit einer Veränderung von Arten und Lebensgemeinschaften<br />
zu rechnen ist. Es werden insgesamt 15.490 m² Biotopfläche<br />
in ein Sondergebiet Archäologisches Zentrum umgewandelt. Im Detail<br />
sind folgende Biotopstrukturen betroffen:<br />
• Strukturarme Kleingartenanlage (PKA), Wertstufe I 1.655 m²<br />
• Strukturreiche Kleingartenanlage (PKR), Wertstufe II 5.153<br />
• Halbruderale Gras- u. Staudenflur feuchter Standorte<br />
(UHF), Wertstufe III<br />
m²<br />
310<br />
• Mesophiles Grünland, artenärmer (GMS), Wertstufe IV 4.300<br />
• Verbrachendes mesophiles Grünland, artenärmer<br />
(GMZb), Wertstufe III<br />
m²<br />
m²<br />
3.696<br />
• Weg mit Gras und Staudenflur (UH/OVW), Wertstufe I-II 314 m²<br />
Ein Eingriff in die Biotoptypen Wertstufe III und IV ist als eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
zu werten. Die Beeinträchtigung ist hier wegen der langen<br />
Regenerationsdauer und des irreversiblen Verlusts des betroffenen Biotops<br />
nachhaltig wirksam. Die beeinträchtigten Werte und Funktionen müssen<br />
kompensiert werden.<br />
Erhalten werden die hochwertigen Feuchtbiotope: 8.329 m² sonstiger nährstoffreicher<br />
Sumpf mit sumpfigem Auwald (NSR/WWS) und 4.365 m² halbruderale<br />
Gras- und Staudenflur feuchter Standort (UHF) südlich des Sondergebietes.<br />
Die (tritt-)empfindlichen Feuchtbiotope sind durch geeignete Maßnahmen<br />
(Zaun, Einfriedungshecke) gegen eine schleichende Inanspruchnahme<br />
als Nutz- und Lagerfläche, übermäßige Frequentierung zu schützen.<br />
Fauna: Eine erhebliche Verschlechterung der Lebensraumbedingungen für<br />
die Tierwelt durch Beunruhigung und Vertreibung aufgrund von optischen<br />
Reizen und Verlärmung, die durch Besucher des AZH verursacht werden, ist<br />
nicht zu erwarten. Der Bereich ist durch die derzeitige Nutzung als Kleingarten<br />
bereits vorbelastet. Ein Vorkommen störungsempfindlicher Arten ist nicht<br />
wahrscheinlich. Die Sumpf- und Auwaldflächen am Harlinger Bach sind u. a.<br />
als Brutplatz für die bestandsgefährdete Nachtigall von Bedeutung. Um eine<br />
m²<br />
- 22 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
o<br />
Störung des Lebensraums durch eine schleichende Inanspruchnahme und<br />
Frequentierung zu schützen sind geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich<br />
(s. o. Auswirkungen auf Biotope).<br />
Landschaftsbild: Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />
sind nicht zu erwarten, da die naturnah wirkenden Grünstrukturen und Raum<br />
wirkenden Gehölze erhalten bleiben. Eine Überprägung durch siedlungsuntypische<br />
Gebäude, Freiflächen und sonstige Bauten ist ebenfalls nicht wahrscheinlich,<br />
da das Freiluftmuseum entsprechend seinem thematischen<br />
Schwerpunkt – Bronzezeit – mit extensiv gepflegten gehölzreichen Freiflächen<br />
und mit Reet gedeckten Lehmhäusern naturnäher gestaltet ist. Das<br />
Freilichtmuseum wird sich harmonisch in die umgebende Landschaft einfügen.<br />
o Erholung: Das Gebiet besitzt keine besondere Bedeutung für die ruhige, öffentliche<br />
Naherholung. Es gehen jedoch die „wilden“ Kleingärten verloren,<br />
die der Feierabenderholung dienen.<br />
Zusammenfassung der Auswirkungen des Vorhabens<br />
Die Realisierung der Planung ist mit erheblichen Beeinträchtigungen auf die<br />
Schutzgüter Boden, Arten und Lebensgemeinschaften und das Landschaftsbild verbunden.<br />
Das Vorhaben ist als Eingriff gemäß § 14 BNatSchG zu werten. Im Rahmen<br />
des Bebauungsplanverfahrens ist gemäß § 15 BNatSchG in Verbindung mit §<br />
1a BauGB die Eingriffsregelung anzuwenden und Maßnahmen zur Vermeidung,<br />
Minderung und zum Ausgleich für die sich aus der Umsetzung der Planung ergebenden<br />
Eingriffe in Natur und Landschaft festzulegen.<br />
8.3 Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen<br />
Eingriffe dürfen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild<br />
nicht mehr als unbedingt notwendig beeinträchtigen (BauGB § 1a, BNatSchG § 15<br />
Absatz 1). Zur Reduzierung der Vorhaben bedingten Beeinträchtigungen sind die<br />
nachfolgend skizzierten Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen vorgesehen.<br />
Erhaltung von Gehölz- und wertgebenden Vegetationsbeständen<br />
V 1: Erhaltung der Hecken sowie der Baumreihe auf extensiv gepflegten Grasund<br />
Krautsäumen (Sport- und Spielanlage)<br />
Die Hecken und die hochstämmigen Eschenpflanzungen (HFS, HFM und HBA),<br />
welche die Sport- und Spielanlage im Norden des Plangebietes eingrünen, werden<br />
aufgrund ihrer klimatischen Ausgleichsfunktion, ihrer Habitatfunktion und der visuellen<br />
Qualitäten erhalten. Die umgebende Freifläche mit der Gras- und Staudenflur<br />
(UH) ist extensiv zu pflegen. Im Bebauungsplan ist der Vegetationsbestand als private<br />
Grünfläche, Biotop für wildlebende Tiere und Pflanzen, und Fläche zur Erhal-<br />
- 23 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
tung von Laubbäumen und –sträuchern festgesetzt.<br />
Fläche: 3.107 m²<br />
- 24 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
V 2: Erhaltung der Straßenbegleitbäume und der extensiv gepflegten Grasund<br />
Krautsäume entlang der Elbuferstraße<br />
Die lückige Baumallee (HBA), die jüngere Strauchhecke (HFS) und die breiten, extensiv<br />
gepflegten Gras- und Staudensäume (UH) entlang der Elbuferstraße sind<br />
aufgrund ihrer Einbindungsfunktion der Straße in das Ortsbild zu erhalten. Die begleitenden<br />
Gras- und Staudensäume (UH) sind extensiv zu pflegen. Im Bebauungsplan<br />
ist der Vegetationsbestand innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsfläche<br />
und dem Straßenbegleitgrün durch die allgemeine Erhaltung von Laubbäumen (§ 9<br />
(1) 25b BauGB) gesichert.<br />
Fläche: 7.747 m² (öffentliche Straßenverkehrsfläche), 4.893 m² (Straßenbegleitgrün)<br />
V 3: Erhaltung der Hecke am östlichen Rand des AZH<br />
Die breite Strauch-Baumhecke am östlichen Rand des Freilichtmuseums ist aufgrund<br />
ihrer Bedeutung als Sichtschutz zu erhalten. Innerhalb des Sondergebietes<br />
wird die 1.128 m² große Gehölzfläche durch das Erhaltungsgebot für Laubbäume<br />
und –sträucher (§9 (1) 25b BauGB) gesichert.<br />
V 4: Erhaltung sonstiger Grünflächen mit besonderer Erholungsfunktion<br />
Die Parkanlage (PAN) und der Kinderspielplatz (PSZ) am Hitzacker See werden als<br />
öffentliche / private Grünfläche, Parkanlage bzw. Spielplatz erhalten.<br />
Fläche: 2.530 m² (PSZ), 6.580 m² (PAN)<br />
V 5: Erhaltung von Wert gebenden naturnäheren Biotopen entlang der Gewässer<br />
Es werden alle naturnäheren bzw. naturnahen Biotope in der Bachaue des Harlinger<br />
Baches bzw. am Ufer des Hitzacker Sees erhalten und als private Grünfläche, Biotop<br />
für wildlebende Tiere und Pflanzen, im Bebauungsplan festgesetzt. Die offene<br />
Wasserfläche des Hitzacker Sees (SEA) wird als Wasserfläche im Bebauungsplan<br />
festgelegt. Im Einzelnen:<br />
• Sonstiger nährstoffreicher Sumpf mit sumpfigem Weiden-Auwald<br />
(NSR/WWS: 8.315 m²)<br />
• Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte (UHF: 364 m²)<br />
• Rohrglanzgras-Landröhricht mit Weiden-Auwald der Flussufer (NRG/WWA:<br />
4.071 m²)<br />
• Rohrglanzgras-Landröhricht mit Weiden-Auwald der Flussufer und wechselnassem<br />
Weiden-Auengebüsch (NRG/WWA/BAA: 8.073 m²)<br />
• Naturnahes nährstoffreiches Abbaugewässer (SEA: 3.986 m²)<br />
Besondere Sicherungsmaßnahmen: Das westliche Sondergebiet ist am südlichen<br />
Rand mit einem Kleintier durchlässigen, mindestens 120 cm hohen Schutzzaun,<br />
möglichst aus Naturraum typischen Materialien, einzufrieden. Der Zaun dient als<br />
Schutzvorkehrung vor schleichender Beeinträchtigung der naturnahen, auetypi-<br />
- 25 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
schen Flächen durch menschliche Nutzung, z. B. Ablagerung von organischem Material<br />
oder Betretung der Vertritt empfindlichen Feuchtzonen.<br />
V 6: Allgemeines Erhaltungsgebot für Laubbäume<br />
Im Rahmen der Realisierung des Vorhabens gilt ein Erhaltungsgebot gemäß § 9 (1)<br />
25b BauGB für alle Laubbäume im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, die einen<br />
Stammdurchmesser von 20 cm (gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem<br />
Boden) aufweisen. Für einen ausnahmsweise gefällten Baum ist als Ersatz ein<br />
Laubbaum der Art des gefällten Laubbaums oder wahlweise der Baumarten Stieleiche<br />
(Quercus robur), Esche (Fraxinus excelsior), Rotbuche (Fagus sylvatica),<br />
Schwarzerle (Alnus glutinosa) und Flatterulme (Ulmus laevis) von mindestens 12 cm<br />
Stammumfang innerhalb des Geltungsbereich zu pflanzen und zu erhalten.<br />
Allgemeine Baumschutzmaßnahmen<br />
Im Zuge der Bauarbeiten im Nahbereich des zu erhaltenden Gehölzes sind Baumschutzmaßnahmen<br />
erforderlich. Die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzabständen<br />
und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ ist anzuwenden. Ein eventuell<br />
erforderlicher Kronenrückschnitt ist unter Anwendung der ZTV-Baumpflege 2006<br />
durchzuführen.<br />
Maßnahmen zur Vermeidung von Lichtemissionen<br />
Eine Ausleuchtung der Freiflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist<br />
zum Fledermaus- und Insektenschutz auf das notwendige Maß zu reduzieren. Seitliches<br />
oder nach oben ausstrahlendes Streulicht ist unbedingt zu vermeiden. Dies ist<br />
durch entsprechende Abschirmungen der Leuchten zur Seite und nach oben hin zu<br />
gewährleisten. Die Ausleuchtung von Außenflächen hat mit Natrium-Niederdrucklampen,<br />
LED oder Osramsparlampen zu erfolgen. Diese Leuchtmittel reduzieren<br />
das Anlocken von Insekten erheblich.<br />
Wasserhaushalt, Regenrückhaltung<br />
Das auf den versiegelten Flächen anfallende unbelastete Regenwasser ist auf der<br />
Freifläche des Sondergebietes zu versickern. Eine dezentrale Rückhaltung und Versickerung<br />
des Niederschlagswassers verfolgt das Ziel, die Abgabe des Regenwassers<br />
an die Vorfluter zu mindern, das Abwassersystem hydraulisch zu entlasten, die<br />
Grundwassersituation im Gebiet beizubehalten sowie eine ausreichende Vorreinigung<br />
des belasteten Regenwassers zu gewährleisten. Um qualitativ hochwertiges<br />
Trinkwasser einzusparen, ist auch eine Sammlung des Regenwassers (z. B in Regentonnen<br />
oder Zisternen) möglich, um es als Brauchwasser zu nutzen.<br />
Schutz des Mutterbodens (§ 202 BauGB)<br />
Der nutzbare Zustand des bei Bauarbeiten anfallenden Mutterbodens ist zu erhalten<br />
und der Boden vor Vernichtung bzw. Vergeudung zu schützen.<br />
- 26 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Die folgenden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind im nach geschalteten<br />
Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen.<br />
Bodenschutz und Wasserhaushalt<br />
a) Zur Sicherung und zum Schutz des Oberbodens ist die DIN 18915 i. V. m.<br />
DIN 18300 maßgeblich. Der belebte Boden, der für die Anlage der späteren<br />
Vegetationsflächen von großem Wert ist, ist vor der Durchführung von<br />
Baumaßnahmen abzuschieben und zur späteren Wiederverwendung zwischen<br />
zulagern oder sofort wieder als Deckschicht auf Pflanzstandorte<br />
aufzubringen. Hiermit lässt sich der Eingriff in die Bodenfunktionen mindern.<br />
b) Bauliche Verdichtungen von gewachsenem Boden sind aus den gleichen<br />
Gründen durch geeignete Maßnahmen zu verhindern oder rückgängig zu<br />
machen.<br />
c) Das ebene Relief ist als landschaftstypisches Merkmal weitestgehend zu<br />
erhalten. Ist es für die Errichtung von Bauwerken unumgänglich,<br />
Aufhöhungen zu schaffen, sind diese durch flache Böschungen (Böschungsneigung<br />
mindestens 1:4) landschaftsgerecht einzubinden.<br />
d) Der Boden ist vor Schadstoffeinträgen entsprechend dem Stand der<br />
Technik zu schützen, z. B. Umgang mit Wasser und Boden gefährdenden<br />
Stoffen nur auf versiegelten Flächen.<br />
e) Begrenzung der Bodenversiegelung durch weitgehenden Verzicht auf<br />
vollversiegelte Bauweisen: Die Stellplätze sowie die Zufahrten und sonstigen<br />
Betriebsflächen sollten grundsätzlich immer nur mit Belegmaterialien<br />
befestigt werden, die eine optimale Durchlässigkeit des Regenwassers -<br />
unter Abwägung der vorgesehen Flächennutzung - zulassen. Eine versickerungsfähige<br />
Gestaltung der Bodenbeläge unterstützt maßgeblich die<br />
Funktionen des Bodens für den Wasserhaushalt und wirkt insbesondere<br />
regulierend auf den Regenwasserabfluss. Niederschläge werden von den<br />
speicherfähigen Böden aufgenommen anstatt über versiegelte Flächen<br />
die Kanalisation und Vorfluter zu belasten. Versickerte Niederschläge<br />
werden vom Boden verzögert in Oberflächengewässer oder in Grundwasser<br />
abgegeben, eine Teilrate verdunstet und wirkt mikroklimatisch.<br />
Landschaftsbild<br />
a) Die Gebäude sind mit naturraum- und regionaltypischen Baumaterialien<br />
und Farben zu gestalten.<br />
Durch die vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen können bauund<br />
betriebsbedingte Beeinträchtigungen für Pflanzen, Tiere und Biotope, Boden,<br />
Wasser und Landschaft auf ein unerhebliches Maß reduziert werden.<br />
- 27 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
8.4 Ausgleichsmaßnahmen<br />
Für verbleibende Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes<br />
werden gemäß § 15 Absatz 2 BNatschG i. V. m. § 1a BauGB die folgend beschriebenen<br />
Kompensationsmaßnahmen erforderlich.<br />
Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes<br />
Die folgende Kompensationsfläche beinhaltet die Extensivierung einer Teilfläche der<br />
ufernahen Rasenfläche der Parkanlage am Hitzacker See. Der 10 bis 15 m breite<br />
Streifen bindet westlich an das vorhandene Rohrglanzgras-Landröhricht mit den<br />
Weidengehölzen (NRG/WWA/BAA) an. Die Maßnahme soll eine Aufwertung des<br />
Landschaftsbildes sowie eine Aufwertung der Lebensraumbedingungen für die heimische<br />
Fauna und Flora erzielen. Des Weiteren dient sie als Pufferfläche zwischen<br />
der naturnahen Uferzone und den durch Erholungsnutzung stärker beanspruchten<br />
Parkflächen.<br />
M 1: Entwicklung von artenreichem Extensiv-Rasen<br />
Der Vegetationsbestand weist neben den üblichen schnitttoleranten Gräserarten in<br />
geringer Anzahl Kräuter der Feuchtwiesen, z. B. Wiesenschaumkraut und Hahnenfuß-Arten,<br />
auf. Zur Förderung der für Feuchtgrünland typischen Vegetation ist der<br />
Pflegeschnitt auf 2x jährlich zu begrenzen. Der erste Schnitt ist nicht vor Anfang/Mitte<br />
Juni durchzuführen. Das Mähgut ist abzutransportieren. Die Anwendung<br />
von Düngemitteln ist nicht statthaft. Die innerhalb der Fläche liegenden mit<br />
Lehmkies teilbefestigten Fußwege sind weiterhin nutzbar.<br />
Kompensationsfläche: 1.935 m²<br />
M 2: Sukzessionsfläche<br />
Eine kleine, am Rand der Aue des Harlinger Baches liegende Fläche, die vom AZH<br />
genutzt wird, ist naturnah zu gestalten und extensiv zu nutzen. Eine Anpflanzung<br />
von fremdländischen und naturraumuntypischen Pflanzenarten ist nicht statthaft.<br />
Neben standorttypischen Auwaldgehölzen können zusätzlich alte kulturhistorische<br />
Gehölzarten gepflanzt werden. Spontanvegetation ist zuzulassen. Der vorhandene<br />
fußläufige Pfad ist weiterhin nutzbar.<br />
Kompensationsfläche: 480 m²<br />
- 28 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Abbildung 2: Lage der Kompensationsflächen M 1 und M 2, M 1 : 2.500<br />
Externe Kompensationsfläche<br />
Eine vollständige Kompensation der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft<br />
innerhalb des Bebauungsplanes ist nicht möglich, so dass auf eine externe Kompensationsfläche<br />
zurückgegriffen werden muss.<br />
Die stadteigene 5,2395 ha große Fläche liegt ca. 2,7 km südwestlich des Plangebietes<br />
in der Gemarkung Hitzacker, Flur 16, Flurstück 36/1 und wird ackerbaulich genutzt.<br />
Mit Ausnahme eines nördlich angrenzenden Ackers wird die Fläche von Kiefernforst<br />
umgeben. Die schmalen Waldränder sind mit Holunder, Birke und Eberesche<br />
sowie punktuell mit Alteichen strukturiert.<br />
Die Standorteigenschaften werden von einem trockenen nährstoffarmen Sandboden<br />
bestimmt, der als Braunerde-Podsol einzustufen ist. Die Fläche besitzt nur eine geringe<br />
Bodengüte. Die Bodenwertzahl der Ackerfläche wird im Kataster mit 22 und 25<br />
angegeben.<br />
Es ist geplant, im Süden der Fläche einen ca. 42 m breiten und ca. 1,34 ha großen<br />
Ackerstreifen aus der ackerbaulichen Nutzung zu nehmen. Auf der unmittelbar an<br />
den Kiefernforst angrenzenden Fläche wird ein strukturreicher Waldrand mit standortheimischen<br />
Gehölzen mit breitem Waldsaum entwickelt.<br />
- 29 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Abbildung 3: Lage der externen Kompensationsfläche, M 1 : 50 000 3<br />
Erläuterung der Maßnahme im Detail:<br />
E 3: Entwicklung eines Waldrandes mit breitem Saum<br />
E 3.1: Am südlichen Rand der Kompensationsfläche wird auf einem 10-20 m breiten<br />
Grünstreifen ein Gehölzgürtel mit 80% standortheimischen Sträuchern der Arten:<br />
Hundsrose (Rosa canina), Faulbaum (Frangula alnus), Schlehe (Prunus spinosa),<br />
Weißdorn (Crataegus monogyna) und Besenginster (Cytisus scoparius) in etwa<br />
gleichen Mengenanteilen sowie 20% Baumarten: Rotbuche (Fagus sylvatica), Eberesche<br />
(Sorbus aucuparia), Zitterpappel (Populus tremula) und Salweide (Salix<br />
caprea) in etwa gleichen Mengenanteilen dem Kiefernforst vorgelagert. Pflanzqualität:<br />
2x verschulte Forstware mit Herkunftsnachweis, Pflanzabstand im Verbund: 1,5<br />
m in der Reihe und 1 m zwischen den Reihen.<br />
Die Strauchgehölze sind in Gruppen von 3 – 5 Stück zu pflanzen. Ein wirksamer<br />
Schutz vor Wildverbiss (Wildschutzzaun) ist erforderlich.<br />
E 3.2: Der nördlich angrenzende, ca. 22-32 m breite Ackerstreifen wird aus der<br />
ackerbaulichen Nutzung genommen und der Sukzession überlassen. Das Schlegeln<br />
der Fläche ist einmal im Jahr im Herbst möglich. Aufgrund der trockenen sandigen<br />
Standortverhältnisse werden sich nährstoffarme, Trockenheit liebende Gras- und<br />
Hochstaudenfluren entwickeln.<br />
Am östlichen Rand sind zusätzlich 4 Stieleichen, Qualität: 2x verpflanzter Heister,<br />
125-150 cm Höhe, in einem Reihenabstand von ca. 8 m zu setzen. Die Gehölze<br />
sind mit Drahthosen gegen Wildverbiss zu schützen.<br />
3 (LGN, Top 50, 1 : 50 000)<br />
- 30 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Am nördlichen Rand sind zum angrenzenden Acker Eichenspaltpfähle in Abständen<br />
von ca. 15 bis 20 m in der Reihe als Markierung zu setzen.<br />
Mit der Maßnahme ist eine Vitalisierung des Bodens durch dauerhafte Aufgabe der<br />
landwirtschaftlichen Nutzung verbunden sowie eine Verbesserung der Lebensbedingungen<br />
für Tiere, insbesondere für Insekten, Vögel, Kleinsäuger, Amphibien und<br />
Reptilien und eine Aufwertung des Landschaftsbildes verbunden.<br />
Kompensationsfläche: gesamt 13.360 m²<br />
Abbildung 4: Externen Kompensationsfläche, E 3, M 1 : 3.000<br />
Bilanzierung des Ausgleichsbedarfs<br />
Zur Ermittlung der notwendigen Kompensationsflächen wurde ein quantifizierendes<br />
Bilanzierungsverfahren herangezogen, welches von dem Niedersächsischen Städtetag<br />
(1996) herausgegeben wurde. Ziel dieser Berechnung ist die nachvollziehbare,<br />
standardisierte Ermittlung von Ausgleichsmaßnahmen. Dazu ist der derzeitige<br />
Flächenwert der Biotoptypen auf der von dem Eingriff betroffenen Fläche (Eingriffsfläche,<br />
Ist-Zustand) zu erfassen. Die Bewertung der Eingriffsfläche erfolgt durch<br />
Vergabe von Wertfaktoren (Wertstufe 0 bis 5) für einzelne Teilflächen auf der<br />
Grundlage der Biotoptypen. Diese biotopbezogenen Wertfaktoren werden mit den<br />
Flächengrößen multipliziert. Dem gegenübergestellt wird nach dem gleichen Verfahren<br />
der zukünftige Wert der von dem Eingriff betroffenen Fläche (Eingriffsfläche<br />
nach Planung). Der Wert ist zu erfassen und die Wertverschiebung (Verlust bzw.<br />
Verbesserung auf der Fläche) durch die Planung (Flächenwert der Ausgleichsfläche)<br />
zu ermitteln.<br />
- 31 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Tabelle 1: Bilanzierung des Kompensationsbedarfs<br />
- 32 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
- 33 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
8.5 Resümee<br />
Die rechnerische Gegenüberstellung des gegenwärtigen (Ist-Zustand) und des zukünftigen<br />
(Planung) ökologischen Wertes des Planungsraumes verdeutlicht, dass<br />
mit Durchführung aller landschaftspflegerischen Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen<br />
die Vorhaben bedingten Beeinträchtigungen des Naturhaushalts<br />
und des Landschaftsbildes kompensierbar sind. Sonstige Belange, die mit den Belangen<br />
des Naturschutzes und der Landschaftspflege abgewogen werden müssen,<br />
sind für dieses Plangebiet nicht ermittelt worden. Der Ausgleich des Eingriffes in<br />
Natur und Landschaft ist daher entsprechend den Festsetzungen durchzuführen.<br />
9. Ver- und Entsorgung<br />
Die Wasser-, Abwasser-, Elektrizitäts- und Gasversorgung wird durch den Anschluss<br />
an die zentralen Anlagen der Ver- und Entsorgungsträger sichergestellt. Die<br />
Abfallentsorgung erfolgt durch den Träger der Müllentsorgung über die öffentlichen<br />
Straßenverkehrsflächen.<br />
Das Oberflächenwasser ist gemäß § 149 (3) Nds. Wassergesetz (NWG) grundsätzlich<br />
durch die Grundstückseigentümer zu beseitigen, soweit die Gemeinde nicht den<br />
Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung vorschreibt<br />
oder ein gesammeltes Fortleiten erforderlich ist, um eine Beeinträchtigung des<br />
Wohls der Allgemeinheit zu verhüten. Damit soll eine Versickerung an Ort und Stelle<br />
erfolgen, wo dies möglich und sinnvoll ist. Neben der Aufwertung des unmittelbaren<br />
Lebensraums können die Freiräume mit einem dezentralen Entwässerungssystem<br />
vorteilhaft gestaltet werden. Die vorhandenen Untergrundverhältnisse lassen aufgrund<br />
der Bodenverhältnisse eine Versickerung zu.<br />
Die Löschwasserversorgung muss in einem Brandfall gewährleistet werden. Der<br />
nächstgelegene Hydrant befindet sich direkt auf dem Parkplatz des Archäologischen<br />
Zentrums. Er steht im Brandfall zur Verfügung. Der Löschwasserbedarf als „Grundschutz“<br />
wird im Allgemeinen nach dem DVGW Arbeitsblatt 405 ermittelt. Es sind für<br />
dieses Sondergebiet (GFZ: 0,3, Zahl der Vollgeschosse: I, weiche Bedachung bei<br />
den vorhandenen Gebäuden) mindestens 96 m³/h über mindestens 2 Stunden zur<br />
Verfügung zu stellen. Die von der Feuerwehr zu verlegende Förderstrecke sollte<br />
300 m nicht überschreiten.<br />
10. Kosten der Erschließung, Finanzierung, Bodenordnung<br />
Bodenordnerische Maßnahmen werden auf der privaten Ebene vorgenommen. Kosten<br />
für die Stadt fallen nicht an. Anliegerbeiträge werden auf der Grundlage des<br />
BauGB und des kommunalen Abgaberechts erhoben.<br />
- 34 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
11. Umweltbericht<br />
11.1 Einleitung<br />
11.1.1 Inhalte und Ziele des Bebauungsplans Hitzacker See – Teilneufassung<br />
und Erweiterung<br />
Das archäologische Freilichtmuseum Archäologisches Zentrum ist eine kulturelle<br />
Einrichtung der Stadt Hitzacker (Elbe) mit überregionaler Bedeutung. Anhand von<br />
Ausgrabungen, die vor Ort stattgefunden haben, wird archäologisches Wissen in<br />
Form einer experimentellen und lebendigen Archäologie vor allem an Kinder und<br />
Jugendliche weitergegeben. Forschungsergebnisse werden publiziert und der Forschergemeinschaft<br />
zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, das allgemeine öffentliche<br />
Interesse für die Archäologie und Umwelt im Elbe-Jeetzel-Raum zu wecken. Das<br />
Museum begreift sich als außerschulischer Lernort und entwickelt in diesem Rahmen<br />
spezielle Angebote für Kindergärten, Schulklassen und Familien.<br />
Seit seiner Eröffnung im Jahre 1990 war das Archäologische Zentrum eine Einrichtung<br />
der Kreisarchäologie des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüchow</strong>-<strong>Dannenberg</strong>. Der <strong>Landkreis</strong> sah<br />
sich 2005 nicht mehr in der Lage, diese freiwillige Aufgabe weiter zu führen. Um die<br />
Schließung des Museums abzuwenden, übernahm die Stadt Hitzacker (Elbe) die<br />
Einrichtung. Der <strong>Landkreis</strong> garantierte bis 2010 einen Zuschuss von 25 – 30 % des<br />
Gesamthaushalts des Museums. Um das dadurch entstandene Defizit im Haushalt<br />
decken zu können, muss eine Veränderung des Konzeptes erfolgen und eine bessere<br />
Wirtschaftlichkeit angestrebt werden. Dies hat zur Folge, dass sich das archäologische<br />
Freizeitmuseum erweitern muss, um einen größeren Personenkreis mit<br />
unterschiedlichen Ausstellungen und Aktivitäten ansprechen zu können.<br />
Als Art der baulichen Nutzung wird für den gesamten Geltungsbereich ein Sondergebiet<br />
(SO) Archäologisches Zentrum festgesetzt. Das Sondergebiet dient der Unterbringung<br />
eines archäologischen Freilichtmuseums mit den dafür notwendigen<br />
Einrichtungen, die nicht wesentlich stören. Zulässig sind in Verbindung mit dem Museum:<br />
1. Anlagen für kulturelle Zwecke,<br />
2. Schank- und Speisewirtschaften,<br />
3. Läden,<br />
4. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />
5. Büro- und Verwaltungsgebäude,<br />
6. Sport- und Spielanlagen.<br />
Mit dieser Festsetzung wird dargelegt, dass künftig an dieser Stelle ein archäologisches<br />
Freilichtmuseum mit den dafür notwendigen Einrichtungen bestehen soll. Die<br />
prägende Wirkung des Sondergebietes ist auf die Weiterentwicklung dieser kulturellen<br />
Einrichtung ausgerichtet. Es wird also eine Zweckbestimmung und Funktion vorgegeben,<br />
die sich von den Baugebieten nach den §§ 2 bis 10 Baunutzungsverord-<br />
- 35 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
nung (BauNVO) wesentlich unterscheidet. Die Festsetzung eines Sondergebietes ist<br />
daher gerechtfertigt.<br />
Die zulässigen Nutzungen sind der Zweckbestimmung unterzuordnen. Der Charakter<br />
des Gebietes soll durch die Nutzung als archäologisches Freilichtmuseum bestimmt<br />
werden. Die geplanten Einrichtungen sind ausschließlich in Verbindung mit<br />
dem Museum zulässig.<br />
Der Störungsgrad des Sondergebietes wird mit dem eines MIschgebietes gleichgesetzt.<br />
Da westlich des Plangebietes entlang der Drawehnertorstraße, der L 231, im<br />
Flächennutzungsplan ebenfalls Mischgebiete dargestellt sein, kann mit Einhaltung<br />
der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte davon ausgegangen werden, dass es zu<br />
keinen unzumutbaren Belastungen kommt. Die rechtlich vorgegebenen Grenzwerte<br />
der TA Lärm sind in den jeweiligen Gebieten einzuhalten. Innerhalb des Plangebietes<br />
sind die schalltechnischen Orientierungswerte von tags: 60 dB(A) und nachts: 45<br />
dB(A) einzuhalten. In den umgebenden Baugebieten sind diese Werte ebenfalls<br />
einzuhalten. Der Nachweis hierfür ist im anschließenden Genehmigungsverfahren<br />
zu erbringen. Aufgrund der gleichen Emissionswerte zwischen den benachbarten<br />
Nutzungen ist von einem verträglichen Miteinander auszugehen.<br />
Der bestehende Mehrzweckplatz im Norden des Plangebietes wird entsprechend<br />
seinen Ausmaßen als Fläche für Spiel- und Sportanlagen festgesetzt. Neben einem<br />
Basketballfeld ist eine Skateranlage geplant. Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte<br />
in den benachbarten Gebieten ist im Genehmigungsverfahren nachzuweisen.<br />
Der Abstand zum nächstgelegenen Wohnhaus beträgt mindestens 40 m, so dass<br />
davon ausgegangen wird, dass keine unzumutbaren Beeinträchtigungen durch<br />
Lärmemissionen erfolgen.<br />
Innerhalb des Plangebietes wird die Zahl der Vollgeschosse auf eins als Höchstwert<br />
festgesetzt. Die rekonstruierten archäologischen Gebäude sind alle eingeschossige<br />
Bauten. Um den Charakter des Freilichtmuseums beizubehalten, sollen die künftigen<br />
Bauten ebenfalls mit einem Vollgeschoss errichtet werden.<br />
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird entsprechend der geplanten Nutzung für den Bereich<br />
des Sondergebietes mit 0,3 festgesetzt. Das Freilichtmuseum setzt sich vornehmlich<br />
aus rekonstruierten Gebäuden zusammen, die locker auf dem Gelände<br />
errichtet wurden. Dieser Charakter soll auch künftig das Gelände bestimmen.<br />
Überschreitungen gemäß § 19 (4) BauNVO werden nicht zugelassen, da das gesamte<br />
Gelände eine ausreichende Größe hat, um bei dieser GRZ sämtliche baulichen<br />
Anlagen und Zufahrten etc. errichten zu können.<br />
Auf die Festsetzung einer Bauweise wird verzichtet. Innerhalb des Plangebietes<br />
muss die Möglichkeit bestehen, spezielle Baukörper zu rekonstruieren, ohne dass<br />
- 36 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
sie in ihrer Länge begrenzt werden. Die städtebauliche Ordnung wird mit der Festsetzung<br />
der Baugrenzen dennoch gewährleistet.<br />
Die festgesetzten Baugrenzen halten zu den angrenzenden Nutzungen im Süden,<br />
Westen und Norden einen Abstand von 5 m. Dieses Maß lässt genügend Raum für<br />
die angrenzenden Nutzungen, ohne sie unzumutbar einzuschränken. Zu der bestehenden<br />
Hecke halten die Baugrenzen einen Abstand von 3 m. Die Pflanzungen sind<br />
auf einer Böschung angelegt, so dass die umgebenden Nutzungen keine Beeinträchtigungen<br />
hervorrufen.<br />
Die Erschließung ist über die Elbuferstraße, die K 36, gewährleistet. Sie wird als<br />
öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Zufahrt zum SO Archäologisches<br />
Zentrum erfolgt über die Anbindung des Parkplatzes an die K 36. Er wird im Bebauungsplan<br />
als Stellplatzfläche festgelegt. Innerhalb des Sondergebietes sind<br />
Stellplätze und Garagen außerhalb der Fläche für Stellplätze zulässig, sofern sonstige<br />
öffentliche und / oder nachbarliche Belange nicht unzumutbar beeinträchtigt<br />
werden.<br />
Die Zufahrt zur Fläche für Sport- und Spielanlagen erfolgt direkt gegenüber in nördlicher<br />
Richtung. Diese Zufahrten sind als Einfahrtsbereiche festgesetzt, entlang der<br />
übrigen öffentlichen Straßenverkehrsfläche sind Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt<br />
festgelegt, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Die notwendigen Sichtfelder<br />
auf der K 36 sind eingezeichnet.<br />
Um die westlichen Bereiche zu erschließen, sind beidseits der K 36 mit Geh-, Fahrund<br />
Leitungsrechten zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger und der Träger<br />
der Ver- und Entsorgung festgesetzt. Diese Flächen sind im Bebauungsplan als<br />
Straßenbegleitgrün festgelegt, da es sich um begrünte Bereiche mit unbefestigten<br />
Wegen handelt.<br />
Im Norden, Osten und Süden des Plangebietes werden alle naturnahen und naturnäheren<br />
Flächen als Biotope für wildlebende Tiere und Pflanzen festgelegt. Die offene<br />
Wasserfläche des Hitzacker Sees wird als Wasserfläche festgesetzt. Die Parkanlage<br />
und der Kinderspielplatz am Hitzacker See werden als öffentliche / private<br />
Grünfläche, Parkanlage bzw. Spielplatz erhalten.<br />
Als Ausgleichsflächen werden im Bereich östlich und südlich des Sondergebietes<br />
zwei Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />
Natur und Landschaft (M 1 und M 2) festgelegt. Die Maßnahme M 1 soll eine<br />
Aufwertung des Landschaftsbildes sowie eine Aufwertung der Lebensraumbedingungen<br />
für die heimische Fauna und Flora erzielen. Des Weiteren dient sie als Pufferfläche<br />
zwischen der naturnahen Uferzone und den durch Erholungsnutzung stärker<br />
beanspruchten Parkflächen. Eine kleine, am Rand der Aue des Harlinger Baches<br />
liegende Fläche, die vom AZH genutzt wird, ist naturnah zu gestalten und ex-<br />
- 37 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
tensiv zu nutzen. Eine Anpflanzung von fremdländischen und naturraumuntypischen<br />
Pflanzenarten ist nicht statthaft. Neben standorttypischen Auwaldgehölzen können<br />
zusätzlich alte kulturhistorische Gehölzarten gepflanzt werden. Spontanvegetation<br />
ist zuzulassen. Der vorhandene fußläufige Pfad ist weiterhin nutzbar.<br />
Um die Vorhaben bedingten erheblichen Beeinträchtigungen auf Natur und Landschaft<br />
vollständig zu kompensieren, wird auf eine externe Kompensationsfläche<br />
zurückgegriffen. Die stadteigene 5,2395 ha große Fläche liegt ca. 2,7 km südwestlich<br />
des Plangebietes in der Gemarkung Hitzacker, Flur 16, Flurstück 36/1 und wird<br />
ackerbaulich genutzt. Mit Ausnahme eines nördlich angrenzenden Ackers wird die<br />
Fläche von Kiefernforst umgeben. Die schmalen Waldränder sind mit Holunder, Birke<br />
und Eberesche sowie punktuell mit Alteichen strukturiert. Es ist geplant, im Süden<br />
der Fläche einen ca. 42 m breiten und ca. 1,34 ha großen Ackerstreifen aus der<br />
ackerbaulichen Nutzung zu nehmen. Auf der unmittelbar an den Kiefernforst angrenzenden<br />
Fläche wird ein strukturreicher Waldrand mit standortheimischen Gehölzen<br />
mit breitem Waldsaum entwickelt.<br />
Städtebauliche Werte:<br />
Sondergebiet Archäologisches Zentrum<br />
Öffentliche Straßenverkehrsfläche<br />
Private Grünfläche, Biotop für wildlebende Tiere und Pflanzen<br />
Private Grünfläche, Spielplatz<br />
Öffentliche Grünfläche, Parkanlage<br />
Fläche für Sport- und Spielanlagen<br />
Maßnahmenflächen<br />
Wasserfläche<br />
Gesamtgröße des Plangebietes<br />
ca. 3,13 ha<br />
ca. 1,26 ha<br />
ca. 2,42 ha<br />
ca. 0,20 ha<br />
ca. 0,66 ha<br />
ca. 0,23 ha<br />
ca. 1,58 ha<br />
ca. 0,40 ha<br />
ca. 9,88 ha<br />
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich<br />
der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe) weist das Plangebiet überwiegend<br />
als Sondergebiet See- und Freizeiteinrichtungen aus. Der nördliche Teil ist Bestandteil<br />
einer Grünfläche. Der Bebauungsplan entwickelt diese Darstellungen weiter.<br />
11.1.2 Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen<br />
und ihre Berücksichtigung<br />
Entsprechend der Bodenschutzklausel gemäß § 1a (2) Baugesetzbuch (BauGB) ist<br />
mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. Der Bebauungsplan verfolgt<br />
dieses Ziel, indem lediglich Flächen in die Planung des Sondergebietes einbezogen<br />
werden, die für die künftig geplanten Maßnahmen bauleitplanerisch gefasst<br />
werden müssen.<br />
- 38 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Die Eingriffsregelung ist gemäß § 1 a (3) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 18 ff<br />
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu beachten (vgl. grünordnerische Untersuchung<br />
im Kapitel „8. Natur- und Landschaftspflege“). In der grünordnerischen Untersuchung<br />
werden die Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen beschrieben<br />
und die Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Der Bebauungsplan setzt die<br />
Maßnahmen fest und legt gleichzeitig Flächen für Kompensationsmaßnahmen fest.<br />
Das Nds. Wassergesetz regelt den Umgang mit dem Oberflächenwasser.<br />
Die Technische Anleitung Luft (TA Luft) macht konkrete Vorgaben in Bezug auf die<br />
Begrenzung von Emissionen und Immissionen. Die Grenzwerte stellen den Stand<br />
der Luftreinhaltetechnik dar. Die Technische Anleitung Lärm (TA Lärm) legt die<br />
Grenzwerte für Geräusche fest. Die Werte der Technischen Anleitungen sollen eingehalten<br />
werden.<br />
Das Landesraumordnungsprogramm (LROP) Niedersachsen 2008 stellt das Biosphärenreservat<br />
dar und weist die angrenzenden Natura 2000-Gebiete als Vorranggebiete<br />
Natura 2000 aus.<br />
Die zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP)<br />
2004 für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüchow</strong>-<strong>Dannenberg</strong> stellt den Bereich des Plangebietes als<br />
Kulturelles Sachgut dar. Östlich grenzt ein Vorranggebiet für Natur und Landschaft<br />
an, das gleichzeitig als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft auf Grund hohen, natürlichen,<br />
standortgebundenen landwirtschaftlichen Ertragspotenzials und auf Grund<br />
besonderer Funktionen der Landwirtschaft ausgewiesen ist. Südlich grenzt ein Vorranggebiet<br />
für Erholung mit starker Inanspruchnahme durch die Bevölkerung an.<br />
Dieses Gebiet ist gleichzeitig als Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft dargestellt.<br />
Die Jeetzel und der Hitzacker See sind als Wasserfläche ausgewiesen. Die<br />
Elbuferstraße, die K 36, ist als Hauptverkehrsstraße von regionaler Bedeutung dargestellt.<br />
Östlich und südlich angrenzend an das Plangebiet stellt das RROP ein Gebiet<br />
zur Sicherung des Hochwasserabflusses dar.<br />
Das östliche Plangebiet liegt im Biosphärenreservat Elbtalaue im Gebietsteil „A“<br />
Darüber hinaus liegt es im Osten und Süden im festgesetzten Überschwemmungsgebiet.<br />
Das gesamte Gelände südlich der Altstadt Hitzackers steht unter Grabungsschutz.<br />
Das Grundzentrum Hitzacker (Elbe) hat die besondere Entwicklungsaufgabe Fremdenverkehr.<br />
Weitergehende Aussagen zur Raumordnung finden sich im Kapitel „2. Raumordnung,<br />
Flächennutzungsplan“ in der <strong>Begründung</strong>.<br />
- 39 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
11.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
11.2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustands und der Umweltmerkmale<br />
11.2.1.1 Schutzgut Mensch<br />
Die kleine Elbestadt Hitzacker liegt im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue.<br />
Die Region ist aufgrund ihrer natürlichen und kulturlandschaftlichen Ausstattung<br />
ein Ferien- und Erholungsgebiet von überregionaler Bedeutung. Hitzacker (Elbe)<br />
selbst ist Kurort und weist zudem neben dem Archäologischen Zentrum weitere<br />
Anziehungspunkte für Erholung und Fremdenverkehr auf, wie z. B. die historische<br />
Stadtinsel, den Weinberg, den Sportboothafen. Hitzacker (Elbe) ist zudem<br />
Anlegepunkt für die Fahrgastschifffahrt. Das Archäologische Zentrum mit dem Hitzacker<br />
See ist ein wesentlicher Teil des regionalen und örtlichen Fremdenverkehrsund<br />
Erholungskonzeptes. Im Bereich des Plangebietes fungiert der Hitzacker See<br />
insbesondere als ruhiges Naherholungsgewässer. Die Rasenflächen können als<br />
Spiel- und Liegewiese genutzt werden. Ein kleiner Bootssteg mit Slipanlage erleichtert<br />
das An- und Ablegen von Booten. Die Wegeflächen setzen sich südöstlich des<br />
Plangebietes entlang des Seeufers fort und sind somit als Spazier- und Wanderweg<br />
nutzbar. Entlang des Sees sind Wege angelegt, die als Wander- und Spazierwege<br />
dienen.<br />
Bewertung:<br />
Dem Plangebiet ist eine hohe Bedeutung für die Erholungsnutzung, das Landschaftserleben<br />
und den Fremdenverkehr für das Schutzgut Mensch beizumessen.<br />
11.2.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
Biotoptypen<br />
Methodik: Eine Flächenbegehung fand im Mai und Juli 2010 und 2011 statt. Grundlage<br />
der Biotoptypenerfassung ist der Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen<br />
(O. von Drachenfels, 2011). Die Bewertung der Biotoptypen orientiert sich<br />
an der Einstufung der Biotoptypen in Niedersachsen (O. von Drachenfels, 2012).<br />
Die Biotoptypen sind in der Biotoptypenkarte in der Anlage dargestellt.<br />
Gewässer und Sümpfe mit Auwald und Auengebüsch (SEA, FBG,<br />
NSR/WWS NRG/WWA, NRG/WWA/BAA)<br />
Im Osten und Süden des Plangebietes sind die Ufer des Hitzacker Sees und die<br />
Bachaue des Harlinger Baches mit Sumpf- und Auwald-Vegetation bewachsen. Die<br />
breite schlammig-anmoorige Bachaue des Harlinger Baches im südwestlichen<br />
Plangebiet besteht aus einem Vegetationskomplex aus sonstigem nährstoffreichen<br />
Sumpf mit Gehölzen des sumpfigen Weiden-Auwaldes (NSR/WWS). Im<br />
östlichen Bereich der Bachaue ist die Vegetation den artenärmeren Rohrglanzgras-<br />
Landröhricht und dem Weiden-Auwald der Flussufer (NRG/WWA) zuzuordnen.<br />
Das Ufer des Hitzacker Sees weist ein Biotopkomplex aus Rohrglanzgras-<br />
- 40 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Landröhricht mit Weiden-Auwald der Flussufer und mit einem schmalen Ufergehölz<br />
aus wechselnassem Weiden-Auengebüsch (NRG/WWA/BAA) auf.<br />
Der sonstige nährstoffreiche Sumpf (NSR) zeigt einen heterogen Bestand aus Uferstauden,<br />
Röhricht, Seggen, Binsen und Simsen auf. Kennzeichnende Arten sind u.<br />
a. Mädesüß, Gilb- und Blutweiderich, Wolfstrapp, Gelbe Schwertlilie, schmalblättriges<br />
Weidenröschen, Wasserminze, Buntblättriger Hohlzahn, Wasserdost, Rohrglanzgras,<br />
Wald-Simse, Sumpf-Segge, Ufer-Segge, Flatter-Binse und Sumpf-<br />
Diestel.<br />
Das Rohrglanzgras-Landröhricht (NRG) wird von dem Namen gebenden Rohrglanzgras<br />
dominiert. Beigemischt sind Wasserknöterich, Schilf, Wasser-<br />
Sumpfkresse, Schlank-Segge, Weißes Straußgras und Wasser-Knöterich. In den<br />
tieferen Uferzonen des Hitzacker Sees kommen Kennarten der Uferstaudenfluren,<br />
wie z. B. Sumpf-Schafgarbe, Zaunwinde, Gilb- und Blutweiderich, Schilf, Wasser-<br />
Knöterich, Fluss-Ampfer, Sumpf-Ziest, Brennessel, Wasserschwaden, Schlank-<br />
Segge, hinzu.<br />
Das wechselnasse Weiden-Auengebüsch (BAA) am Ufer des Hitzacker Sees wird<br />
von Bruch-Weide, Mandel-Weide, Korb-Weide und Silberweide geprägt.<br />
Im Plangebiet ist der Auwald nur noch relikthaft bzw. lückig vorhanden. Kennzeichnende<br />
Arten des sumpfigen Weidenauwaldes (WWS) sind Bruch-Weide, Silber-<br />
Weide, Mandel-Weide, Erle, Kratzbeere, Wasser-Schneeball, Gelbe Schwertlilie und<br />
Hopfen. Der Weiden-Auwald der Flussufer (WWA) setzt sich aus Silber-Weide,<br />
Bruch-Weide, Korb-Weide, Ohr- und Grau-Weide zusammen. Nördlich und östlich<br />
des Mehrzweckplatzes, außerhalb des Plangebietes, setzt sich der Weiden-Auwald<br />
der Flussufer (WWA) entlang des Jeetzelufers fort.<br />
- 41 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Sumpfiger<br />
Weidenauwald<br />
(WWS)<br />
Die offene Wasserfläche des großflächigen Hitzacker Sees kann als naturnaher<br />
nährstoffreicher Baggersee (SEA) eingestuft werden.<br />
Nährstoffreicher<br />
Baggersee<br />
(SEA)<br />
Das sandige, z. T. kiesig-sandige Bachbett des Harlinger Baches grenzt unmittelbar<br />
südlich an das Plangebiet an. Das Gewässer wurde vor langer Zeit im Unterlauf<br />
begradigt, zeigt jedoch eine naturnahe Ufervegetation und ein strukturreiches Bachbett,<br />
so dass das Gewässer als naturnaher Geestbach mit Kiessubstrat (FBG)<br />
einzustufen ist.<br />
- 42 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Harlinger Bach, naturnaher<br />
Geestbach mit Kiessubstrat<br />
(FBG)<br />
Kleingehölze und Gebüsche (HBA, HBE, HFS, HFM, BE)<br />
Das Plangebiet ist durch eine hohe Anzahl an Laubbäumen, Gebüsch und Einfriedungshecken<br />
vielfältig strukturiert. Meist handelt es sich um standortheimische Gehölze<br />
jüngeren bis mittleren Alters. Der Laubbaumbestand (HBE) auf den öffentlichen<br />
Flächen und dem AZH-Gelände wird von Stieleiche, Esche, Linde, Weide,<br />
Birke und Hainbuche bewachsen. Alte Pappeln, Weiden und Kiefern sowie einige<br />
Hochstamm-Obstbäume und prähistorische Gehölzarten befinden sich zusätzlich<br />
auf dem AZH-Gelände. Auf den westlich an das AZH angrenzenden Freiflächen aus<br />
Extensivweiden und Kleingärten sind neben Weiden, Kiefern, Birken, Espen, Eichen<br />
und Eschen auch standortfremde Nadelgehölze gepflanzt. Einfriedungs- und Sichtschutzhecken,<br />
die als Strauchhecken (HFS) und Strauch-Baumhecke (HFM) einzustufen<br />
sind, befinden sich nördlich auf dem Mehrzweckplatz, am Parkplatz, im<br />
Straßenseitenraum der Elbuferstraße und auf dem AZH-Gelände. Die Hecken werden<br />
von Hasel, Hundsrose, Schlehe, Weißdorn, Weiden, Eichen und Eschen aufgebaut.<br />
Zusätzlich befinden sich auf dem Gelände des AZH zahlreiche junge<br />
Strauchpflanzungen (BE) überwiegend standortheimischer Arten (Hasel, Schlehe,<br />
Weißdorn, Sanddorn). Die extensiv genutzten Grünlandparzellen sind partiell mit<br />
Hundsrose, Brombeere und Schlehe verbuscht.<br />
Die auf einem Damm geführte Elbuferstraße wird von einer jüngeren Baumallee<br />
(HBA) mit Eichen und abschnittsweise von einer jüngeren Strauchhecke (HFS) mit<br />
- 43 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Weißdorn begleitet. Die gehölzfreie Straßenböschung ist mit Gräsern und Kräutern<br />
der halbruderalen Gras- und Staudenfluren (UHM) bewachsen.<br />
Grünland (GMS, GMSb)<br />
Mehrere kleinflächige Grünlandparzellen, die extensiv bzw. sporadisch als Schafweide<br />
genutzt werden und teilweise Verbrachungstendenzen aufweisen, befinden<br />
sich westlich des AZH. Es sind mäßig artenreiche Vegetationsbestände, die dem<br />
sonstigen mesophilen Grünland (GMS) zuzuordnen sind. Neben typischen Arten<br />
der Weidelgras-Weißklee-Weiden sind auch vermehrt Magerrasen und Arten der<br />
Trockenheit liebenden Ruderalfluren vorhanden. Kennzeichnend sind: Rotes<br />
Straußgras, Rot-Schwingel, Knaulgras, Weiches Honiggras, Spitzwegerich, Schafgabe,<br />
Johanniskraut, Ferkelkraut, Wiesen- und Straußblütiger Ampfer, Vogelwicke,<br />
Zypressen-Wolfsmilch (kleinflächig). In den verbrachenden Grünlandflächen<br />
(GMSb) breitet sich Landreitgras aus.<br />
Sonstiges<br />
mesophiles<br />
Grünland<br />
(GMS)<br />
- 44 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Verbrauchendes<br />
Grünland<br />
(GMSb)<br />
Ruderalfluren (UHM, UHF, UR/DOZ)<br />
Mischbestände aus Gräsern und Stauden, die den halbruderalen Gras- und Staudenfluren<br />
mittlerer Standorte (UHM) zuzuordnen sind, prägen die dammartigen<br />
Böschungen der Elbuferstraße und die unbefestigten, mit Bäumen umgebenden<br />
Freiflächen des Mehrzweckplatzes im Norden des Plangebietes. Des Weiteren wurde<br />
eine vermehrt von Brennesseln, Giersch, Quecke und Disteln bewachsene<br />
Übergangszone zwischen dem Grünland und dem sumpfigen Auwald als halbruderale<br />
Gras- und Staudenflur feuchter Standorte (UHF) erfasst. Der intensiver<br />
genutzte Bereich des Mehrzweckplatzes ist stark gestört und nur spärlich von kurzlebigen<br />
Ruderalfluren bewachsen. Die Fläche ist als Ruderalflur mit sonstigem<br />
Offenbodenbodenbereich (UR/DOZ) zu bezeichnen.<br />
- 45 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Halbruderale<br />
Gras- u.<br />
Staudenflur<br />
feuchter<br />
Standorte<br />
(UHF)<br />
Siedlungsbiotope (PKR, PKA, PSZ+, PAN, PSZ, OVS, OVW, OVP,<br />
OVG)<br />
Zu den häufiger von Menschen frequentierten Siedlungsbiotopen zählen die junge<br />
Parkanlage am Hitzacker See, das AZH-Gelände mit Parkplatz, die Straßen und<br />
Wege sowie die Kleingärten. Die Freifläche der jungen Parkanlage (PAN) am Hitzacker<br />
See ist mit Rasenflächen, die als Spiel- und Liegewiese dienen, sowie jüngeren<br />
Bäume und Büschen gestaltet. Durchzogen ist das Areal mit Wegen (OVW) aus<br />
Lehmkies. Der an das Wegesystem angebunden Parkplatz (OVP) ist ebenfalls mit<br />
Lehmkies befestigt. Gefasst wird der Parkplatz von jungen Strauchhecken. Eine<br />
kleine, mit Betonziegeln befestigte Fläche (OF) führt zu einem schmalen Bootssteg<br />
(OVG) an dem Seeufer. Ein Kinderspielplatz (PSZ) mit einigen Holzspielgeräten<br />
und Sandflächen ist ebenfalls auf der Parkanlage vorhanden.<br />
Das Gelände des AZH ist als strukturreiche sonstige Sport-, Spiel- und Freizeitanlage<br />
(PSZ+) zu bezeichnen. Die Freifläche ist vielfältig gestaltet und extensiv<br />
gepflegt, so dass sich Kräuter und Gräser der Ruderalfluren ausbreiten können. Am<br />
nordöstlichen Rand des Geländes befindet sich ein kleiner Folienteich mit Wasservegetation<br />
(SX). Die Wege sind unbefestigt (Pfade) bzw. mit Lehmkies befestigt. Die<br />
Museumsgebäude sind mit natürlichen Materialen aufgebaut.<br />
- 46 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Kinderspielplatz<br />
(PSZ)<br />
Die Kleingärten im östlichen Bereich des Plangebietes sind überwiegend als strukturreiche<br />
Kleingartenanlage (PKR) einzustufen. Sie werden überwiegend extensiv<br />
als Gemüse- und Obstgarten mit Kleintierhaltung (Geflügel) genutzt. Teilbereiche<br />
sind verwildert. Strukturiert wird der Bereich durch einen Mischbestand aus standortheimischen<br />
Gehölzen, Ziersträuchern und Koniferen. Eine Parzelle mit Scherrasen,<br />
Zierblumen und Koniferen wird als strukturarme Kleingartenanlage (PZA)<br />
eingestuft.<br />
Strukturreichere<br />
Kleingartenanlage<br />
(PKR)<br />
In das Plangebiet ist die auf einem Damm geführte Elbuferstraße (OVS) einbezogen.<br />
Begleitet wird sie von einer jüngeren Baumallee (HBA) mit Eichen und abschnittsweise<br />
von einer jüngeren Strauchhecke (HFS) mit Hundsrose, Hasel, Weißdorn<br />
und Schlehe. Nördlich parallel der Straße verläuft ein teilbefestigter Fußweg<br />
aus Lehmkies (OVWw) und ein asphaltierter Radweg (OVWa).<br />
- 47 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Bewertung:<br />
Die Einstufung/Bewertung der Biotoptypen für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
wird auf Grundlage des vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft,<br />
Küsten- und Naturschutz herausgegebenen Bewertungsverfahrens 4<br />
vorgenommen.<br />
Tabelle 2: Bewertung der Lebensraumbedeutung<br />
Wertstufe<br />
Wertstufe: V (von sehr hoher<br />
Bedeutung):<br />
Wertstufe: IV (von hoher Bedeutung)<br />
Wertstufe: III (von mittlerer<br />
Bedeutung):<br />
Wertstufe: III (von mittlerer bis<br />
mäßiger Bedeutung):<br />
Wertstufe: II (von mäßiger<br />
Bedeutung):<br />
Wertstufe: II-I (von mäßiger bis<br />
geringer Bedeutung):<br />
Wertstufe: I (von geringer Bedeutung):<br />
Biotop<br />
sonstiger nährstoffreicher Sumpf mit sumpfigem Weiden-<br />
Auwald (NSR/WWS)<br />
Rohrglanzgras-Landröhricht mit Weiden-Auwald der Flussufer<br />
(NRG/WWA) und wechselfeuchtes-Weiden-Auengebüsch (BAA)<br />
Naturnahes nährstoffreiches Abbaugewässer (SEA)<br />
Naturnaher Geestbach mit Kiessubstrat (FBG)<br />
sonstiges mesophiles Grünland (GMS)<br />
sonstiges mesophiles Grünland, verbrachend (GMSb)<br />
Strauchhecke (HFS)<br />
Strauch-Baumhecke (HFM)<br />
halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte (UHF)<br />
Gras- und Staudenflur mit jüngerer Baumreihe bzw. Baumallee<br />
(UH/HBA)<br />
halbruderalen Gras- und Staudenflur (UH) auf der Straßenböschung<br />
strukturreiche sonstige Sport-, Spiel- und Freizeitanlage (PSZ+)<br />
strukturreichere Kleingartenanlage (PKR)<br />
Kinderspielplatz (PSZ)<br />
junge Parkanlage (PAN)<br />
strukturarme Kleingartenanlage (PZA)<br />
Ruderalflur mit sonstigem Offenbodenbodenbereich (UR/DOZ)<br />
Straße (OVS), Wegen (OVW), Parkplatz (OVP), befestigte Fläche<br />
(OF)<br />
Biotope, die nach § 30 BNatSchG und/oder § 17 NElbtBRG i. V. m. § 24<br />
NAGBNatSchG einen gesetzlichen Schutzstatus besitzen, sind fett unterlegt.<br />
Biotope die als Lebensraumtyp gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie 92/43/EWG<br />
gelistet sind (Verdachtsflächen):<br />
4 vgl. O. v. Drachenfels.: „Einstufung der Biotoptypen in Niedersachsen“ in Informationsdienst Naturschutz<br />
Niedersachsen 1/2012<br />
- 48 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
LRT 91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und<br />
Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae,<br />
Salicion albae)<br />
sumpfiger Weiden-Auwald (WWS) und Weiden-<br />
Auwald der Flussufer (WWA)<br />
Flora<br />
Planungsrelevantes Datenmaterial über seltene bzw. gefährdete/stark gefährdete<br />
Pflanzenarten im Untersuchungsgebiet liegen nicht vor und konnten während der<br />
Geländebegehung nicht festgestellt werden. Die in dem sumpfigen Auwald am<br />
Harlinger Bach zerstreut vorkommende Sumpf-Schwertlilie (Iris pseudacorus) ist in<br />
Niedersachsen nicht bestandsgefährdet, jedoch nach der Bundesartenschutzverordnung<br />
2005 bundesweit besonders geschützt.<br />
Fauna<br />
Auf eine spezielle faunistische Untersuchung wurde in Abstimmung mit der Unteren<br />
Naturschutzbehörde <strong>Lüchow</strong>-<strong>Dannenberg</strong> aufgrund der Vorbelastung des Areals<br />
durch die Siedlungsstandorte verzichtet. Die Herleitung der Lebensraumbedeutung<br />
des Plangebietes für die Fauna erfolgt anhand der Auswertung vorhandener Daten,<br />
Zufallsfunden und über eine Potenzialabschätzung anhand der vorkommenden Biotopstrukturen.<br />
Avifauna - Gastvögel<br />
Das östliche Plangebiet mit dem Ufer des Hitzacker Sees, der angrenzenden Grünanlage<br />
und ca. die Hälfte des AZH-Geländes liegen innerhalb eines ca. 265 ha großen,<br />
national bedeutenden Gastvogellebensraums, der das Marschgebiet der Unteren<br />
Jeetzel von der Elbuferstraße bis Seerau beinhaltet. Von nationaler Bedeutung<br />
sind Rastzahlen 5 von Zwergschwan (188 Individuen, Jahr 2000), Singschwan (221<br />
Individuen, Jahr 2001), Bläßgans (7000 Individuen, Jahr 2004) und Spießente (260<br />
Individuen, Jahr 2000). Von landesweiter Bedeutung sind die Rastzahlen der Arten<br />
Saatgans (1605 Ind., Jahr 2000), Graugans (440 Ind., Jahr 2004), Schnatterente (12<br />
Ind., Jahr 2002), Spießente (260 Ind., Jahr 2002), Tafelente (530 Ind., Jahr 2002),<br />
Reiherente (155 Ind., Jahr 2002), Schellente (37 Ind., Jahr 2002), Gänsesäger (65<br />
Ind., Jahr 2002), Bläßhuhn (200 Ind., Jahr 2003), Goldregenpfeifer (1900 Ind., Jahr<br />
2002) und Kiebitz (3100 Ind., Jahr 2002). Darüber hinaus sind noch weitere 25<br />
Rastvogel-Arten gelistet (vgl. Rastvogeldaten im Anhang). Von Bedeutung sind die<br />
Grünlandareale der Marsch als Nahrungsgebiet. Der Hitzacker See fungiert vor allem<br />
als sicherer Schlafplatz vor Feinden für viele Rastvögel.<br />
Die Bedeutung des Plangebietes für die Rastvögel wird jedoch als gering eingeschätzt.<br />
Rastvögel zeigen gegenüber Menschen ein deutliches Meideverhalten. Die<br />
Fluchtdistanzen können je nach Art, Individuenzahl und Rastzeit über 500 m betragen.<br />
Da das Plangebiet von Spaziergängern, Nutzern der Kleingärten und Besuchern<br />
des AZH frequentiert wird, ist davon auszugehen, dass der Bereich insgesamt<br />
von Rastvögeln gemieden wird.<br />
5 Rastzahlen von 2000 – 2004,Quelle: NLWKN, Staatl. Vogelschutzwarte<br />
- 49 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Avifauna - Brutvögel<br />
Die Auwaldbereiche im Komplex mit den Sumpfzonen und den Röhrichtbeständen<br />
bieten Lebensraum für Nachtigall, Pirol, Schlagschwirl, Sumpfrohrsänger, Buntspecht,<br />
Sumpf- und Schwanzmeise. Vorkommen von Nachtigall (2 singende Männchen),<br />
Schlagschwirl und Pirol konnten während der Begehungen festgestellt werden.<br />
Darüber hinaus sind in dem Sumpf-Auwaldkomplex und den angrenzenden<br />
strukturreicheren Kleingärten und Grünanlagen Kleiber, Zaunkönig, Gartenrotschwanz,<br />
Rotkehlchen, Zilpzalp, Fits, Baumläufer, Mönchs- und Gartengrasmücke,<br />
Haus- und Feldsperling, Buntspecht, Eichelhäher und Girlitz zu erwarten. Rauchund<br />
Mehlschwalben nutzen die angrenzenden Gewässer als Jagdhabitat. Auf dem<br />
Hitzacker See brüten Bläßhuhn und Stockenten. Bachstelzen kommen am Harlinger<br />
Bach vor. Die strukturarmen und jüngeren Kleingärten und Grünanlagen bieten nur<br />
wenigen Vogelarten Lebensraum. Es handelt sich um typische, weit verbreitete<br />
Siedlungsfolger, wie z. B. Amsel, Drossel, Kohlmeise, Buchfink und Star, deren Lebensräume<br />
nicht gefährdet sind.<br />
Säugetiere<br />
Der Hitzacker See und der Harlinger Bach mit ihren Uferzonen sind für den vom<br />
Aussterben bedrohten Fischotter (Lutra lutra) von hoher Bedeutung. Die Tierart<br />
wurde im Hitzacker See (vgl. Biosphärenreservatsplan: Textkarte Nr. 14) nachgewiesen.<br />
Der Harlinger Bach stellt einen wichtigen Wanderungs- und Verbreitungskorridore<br />
für die Tierart dar.<br />
Das Vorkommen von gewässergebundenen Fledermausarten, z. B. Rauhautfledermaus,<br />
Teichfledermaus und Wasserfledermaus sowie typischen Siedlungsfolgern, z.<br />
B. Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus, Braunes Langohr, die das Plangebiet<br />
und die angrenzenden Gewässer als Jagdrevier nutzen, ist ebenfalls möglich. Mit<br />
Ausnahme von älterem Baumbestand in den Auwaldbereichen, der ggf. als Sommer-<br />
und Winterquartier nutzbare Höhlungen aufweist, bietet das Plangebiet keine<br />
günstigen Habitatqualitäten als Wochenstube oder Winterquartier.<br />
An weiteren weit verbreiteten Säugetieren mit größerem Aktionsradius bietet das<br />
Plangebiet Teillebensraum für Kaninchen, Marder, Igel, Nager und Fuchs.<br />
Reptilien und Amphibien<br />
Das Plangebiet zeigt keine günstigen Habitatstrukturen für seltene und bestandsgefährdete<br />
Reptilien und Amphibien auf.<br />
Insekten<br />
Die blütenreicheren Gras- und Staudenfluren und das trockenere, mäßig artenreiche<br />
Grünland sind für Schmetterlinge, Heuschrecken, Hummeln, Wildbienen und –<br />
wespen sowie Laufkäfer als Nahrungsbiotope von mittlerer Bedeutung. Des Weite-<br />
- 50 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
ren finden Libellen an den Gewässerufern, Sümpfen und Röhrichten günstige Lebensraumbedingungen<br />
vor.<br />
Fische<br />
Im Hitzacker See sind u. a. Aale, Brassen, Schleie, Rotfedern, Hechte und Zander<br />
vorhanden. Der See ist als Angelgewässer nutzbar.<br />
11.2.1.3 Schutzgut Luft und Klima<br />
Das Plangebiet liegt im Klimabezirk „Elbniederung“ im Übergang von atlantischem<br />
Klima im Westen zu kontinentalem Klima im Osten. Die Extreme des kontinentalen<br />
Klimas (warme Sommer, kalte Winter) werden allerdings durch das Wasser der Elbe<br />
abgemildert, das sich nur träge erwärmt oder abkühlt und auch durch Verdunstung<br />
und Kondensation starke Temperaturänderungen verzögert. Die Niederschlagsmenge<br />
nimmt von Westen nach Osten ab. Das im Regenschatten der Hohen Geest<br />
liegende Wendland ist eines der niederschlagsärmsten Gebiete Deutschlands<br />
(Biosphärenreservatsplan, 2009 S. 21).<br />
Die Hauptwindrichtung ist West, gefolgt von Südwest, die insbesondere in den Wintermonaten<br />
die vorherrschende Windrichtung ist.<br />
Zum Großteil zeichnet sich das Plangebiet und die umgebenden ausgedehnten Elbvorland-<br />
und Marschflächen durch unversiegelte Freiflächen aus, die insgesamt als<br />
Kaltfluftproduzent fungieren.<br />
Bewertung:<br />
Kleinklimatische Extreme, wie erhöhte Temperaturschwankung, Winddüsen sowie<br />
verstärkte lufthygienische Belastungen durch Stäube und Aerosole sind aufgrund<br />
der großen, überwiegend vegetativ mit Gräsern, Stauden und Gehölz bewachsenden<br />
Freiflächen nicht wahrscheinlich. Bedeutende kleinklimatisch wirkende<br />
Gehölzstrukturen sind nicht vorhanden.<br />
Aufgrund der auch für den ländlichen Raum existenten lufthygienischen „Grund“-<br />
Belastung ist die Leistungsfähigkeit des Schutzgutes „Klima“ mäßig eingeschränkt.<br />
11.2.1.4 Schutzgut Landschaft<br />
Das Plangebiet zeigt einen Teilausschnitt des östlichen Ortsrandes der Stadt Hitzacker<br />
(Elbe). Der Bereich wird durch ortsrandtypische Freiflächen ohne Wohnbebauung<br />
geprägt, die heterogen als Kleingarten, Kleintierweide, öffentliche Spiel- und<br />
Freizeitanlage sowie als Freilichtmuseum (AZH) genutzt werden. Durchschnitten<br />
wird der Ortsrandbereich durch die auf einem Damm verlaufende Kreisstraße (Elbuferstraße),<br />
die abschnittsweise beidseitig mit Laubbäumen begrünt ist. Die Kleingärten,<br />
Kleintierweiden und das AZH-Gelände sind vielfältig von Bäumen, Gebüsch<br />
und Hecken strukturiert. Die Flächen werden überwiegend extensiv genutzt bzw.<br />
gepflegt, Teilflächen sind offen gelassen und verbrachen. Das Freilichtmuseum<br />
- 51 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
thematisiert die bronzezeitliche Lebenssituation des Menschen. Die Freiflächen und<br />
die errichteten Gebäude sind entsprechend der damaligen Zeit mit natürlichen Materialien<br />
und Vegetationselementen gestaltet und passen in die naturnahe Gesamtcharakteristik<br />
des Areals. Visuell störend wirken dagegen die westlich des AZH liegenden,<br />
wenig gestalteten Freizeitgärten mit den Campingwagen. Die östlich des<br />
AZH angrenzende kleine Parkanlage mit Parkplatz wirkt aufgrund der jungen, noch<br />
nicht Raum bildenden Gehölze und den größeren Rasenflächen monoton und nur<br />
mäßig naturnah.<br />
Der nördlich der Elbuferstraße liegende Mehrzweckplatz besitzt aufgrund seiner<br />
großen unstrukturierten und unbegrünten bzw. asphaltierten Nutzfläche nur eine<br />
geringe gestalterische Attraktivität. Die umgebenden jüngeren Laubbäume, Hecken<br />
und der flächige Auwald binden die Fläche jedoch gut in die Umgebung ein.<br />
An die Kleingärten und Grünanlagen des Plangebietes grenzen östlich und südlich<br />
niederungstypische und naturnah wirkende Landschaftselemente an. Zu nennen<br />
sind hier der Unterlauf des Harlinger Baches und der Jeetzel sowie der Hitzacker<br />
See mit ihren von Weidengebüsch, Auwald, Sumpf- und Röhrichtvegetation bewachsenden<br />
Uferzonen. Daran schließen sich Feuchtwiesen und Weiden an.<br />
Westlich und nordwestlich des Plangebietes prägen ältere Einfamilienhäuser mit<br />
größeren Gärten und ungestaltete Funktionsgebäude mit großen Parkplatzflächen<br />
das Siedlungsbild der kleinen Elbestadt.<br />
Die kleine Elbestadt Hitzacker liegt im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue.<br />
Die Region ist aufgrund ihrer natürlichen und kulturlandschaftlichen Ausstattung<br />
ein Ferien- und Erholungsgebiet von überregionaler Bedeutung. Hitzacker (Elbe)<br />
selbst ist Kurort und weist zudem neben dem Archäologischen Zentrum weitere<br />
Anziehungspunkte für Erholung und Fremdenverkehr auf, wie z. B. die historische<br />
Stadtinsel, den Weinberg, den Sportboothafen. Hitzacker (Elbe) ist zudem<br />
Anlegepunkt für die Fahrgastschifffahrt. Das Archäologische Zentrum mit dem Hitzacker<br />
See ist ein wesentlicher Teil des regionalen und örtlichen Fremdenverkehrsund<br />
Erholungskonzeptes. Im Bereich des Plangebietes fungiert der Hitzacker See<br />
insbesondere als ruhiges Naherholungsgewässer. Die Rasenflächen können als<br />
Spiel- und Liegewiese genutzt werden. Ein kleiner Bootssteg mit Slipanlage erleichtert<br />
das An- und Ablegen von Booten. Die Wegeflächen setzen sich südöstlich des<br />
Plangebietes entlang des Seeufers fort und sind somit als Spazier- und Wanderweg<br />
nutzbar. Entlang des Sees sind Wege angelegt, die als Wander- und Spazierwege<br />
dienen.<br />
Bewertung:<br />
Insgesamt ist dem Gebiet eine mittlere bis hohe Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild<br />
und eine hohe Bedeutung für die Erholungsnutzung, dem Landschaftserleben<br />
und dem Fremdenverkehr beizumessen.<br />
- 52 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
11.2.1.5 Schutzgut Boden<br />
Das Plangebiet und sein näheres Umfeld werden durch die ebene Flussniederung<br />
der Jeetzel und deren ebene bis flachwellige Niederterrasse geprägt. Die natürlichen<br />
Höhen liegen bei ca. 11 m über NN im Osten (Seeufer) und ca. 13,5 m über<br />
NN im Bereich der Niederterrasse im Westen des Plangebietes. Die natürlichen<br />
Höhen sind im Bereich des nördlichen Mehrzweckplatzes, der Elbuferstraße (K 36)<br />
und des Parkplatzes mit Parkanlage am AZH sowie des südlichen AZH-Geländes<br />
durch Aufschüttungen erheblich verändert.<br />
Das geologische Ausgangsmaterial der Flussaue besteht aus sandigen Flussablagerungen<br />
des Holozäns (vgl. Bodenübersichtskarte M 1: 50 000, NLfB) 6 . Im östlichen<br />
Plangebiet dominieren sandige Flussablagerungen, aus denen sich der Bodentyp<br />
Gley entwickelt hat. Die Niederterrasse wird durch lehmig-sandige Schmelzwasserablagerungen<br />
der Saale-Kaltzeit geprägt, aus denen sich Braunerde Podsol<br />
entwickelt hat. Der sandige Boden zeichnet sich durch ein mäßiges Nährstoff-<br />
Nachlieferungsvermögen aus mit Bodenzahlen zwischen 28 und 32. Das Filter- und<br />
Puffereigenschaften gegenüber chemischen Fremdstoffen sind aufgrund ihres mäßigen<br />
Humin- und Lehmanteils als mäßig zu bewerten.<br />
Bewertung:<br />
Das Plangebiet ist mit seinen baulichen Anlagen (Parkplätze, Wege, Mehrzweckplatz,<br />
Bebauung AZH und Elbuferstraße) und den gärtnerisch genutzten Flächen<br />
(Kleingärten und öffentliche Parkanlage) als Siedlungsfläche einzustufen. Die Siedlungsflächen<br />
sind durch Bodenauf- und –abträge, Verdichtung und zum Teil durch<br />
(Teil-)Versiegelung erheblich überformt. Infolge dessen können die Böden in diesem<br />
Bereich lediglich als mehr oder weniger veränderte Kulturböden bzw. im Fall von<br />
versiegelten Flächen als Rumpfböden bezeichnet werden.<br />
Die Leistungsfähigkeit des versiegelten Bodens für den Naturhaushalt ist erheblich<br />
herabgesetzt und nur von geringer Bedeutung für den Naturhaushalt. Den veränderten<br />
Kulturböden ist eine mäßige Bedeutung beizumessen.<br />
Die übrigen extensiv bzw. ungenutzten Bereiche (kleine Grünlandflächen, Sumpf mit<br />
Auwaldresten) sind als überprägter Naturboden einzustufen, dem eine mittlere Bedeutung<br />
(Grünlandflächen) bzw. eine hohe Bedeutung (Sumpf mit Auwaldrelikten)<br />
beizumessen ist.<br />
Der Boden mit den Sumpf- und Auwaldflächen weist besondere, überdurchschnittlich<br />
feuchte Standortverhältnisse auf. Der Boden besitzt aufgrund seiner besonderen<br />
Standorteigenschaften günstige Voraussetzungen für die Entwicklung gefährdeter<br />
Feucht-Biotope.<br />
6<br />
NLfB: Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung, Böden in Niedersachsen.1997<br />
- 53 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Alle Böden sind grundsätzlich gegenüber Überbauung und Versiegelung empfindlich.<br />
Der grundwassergeprägte Gleyboden reagiert gegenüber Entwässerungsmaßnahmen<br />
besonders empfindlich.<br />
11.2.1.6 Schutzgut Wasser<br />
Oberflächengewässer<br />
Am östlichen Rand des Plangebietes wird ein Teilabschnitt der Uferböschung des<br />
Hitzacker Sees einbezogen. Der Hitzacker See ist aus einer Aufweitung der Jeetzel<br />
im Zuge von Deichbauarbeiten an der Elbe hervorgegangen. Das Ufer des großen<br />
naturnahen Baggersees wird von einem Band aus Weidenauwald und Röhrichten<br />
bewachsen. Das Gewässer ist stellenweise aufgrund von Sedimentablagerungen<br />
der Jeetzel sehr flach. Östlich des Plangebietes befindet sich eine mit Auwald bewachsene<br />
Insel innerhalb des Gewässers. Im Bereich des AZH dient der See mit<br />
dem vorgelagerten kleinen Park der ruhigen Naherholung mit Anlegesteg für kleine<br />
nicht motorisierte Boote.<br />
Der Hitzacker See wird von der Jeetzel durchflossen. Die Jeetzel ist ein Fließgewässer<br />
I. Ordnung und wurde vor ca. 40 Jahren naturfern ausgebaut und zwischen<br />
<strong>Dannenberg</strong> und <strong>Lüchow</strong> bedeicht. Sie entspringt in Sachsen-Anhalt und besitzt mit<br />
1.928 km² ein relativ großes Einzugsgebiet. Auf dem sieben Kilometer langen Abschnitt<br />
vor ihrer Mündung ist sie ein langsam fließendes Gewässer der großen<br />
Feinmaterialaue der Elbe. Ab <strong>Dannenberg</strong> gehört der Fluss zum Typ des sandgeprägten<br />
Fließgewässers des Tieflands. Infolge der von dem Gewässer mitgeführten<br />
Sedimentfrachten, die sich verstärkt in den strömungsarmen Zonen ablagern, zeigt<br />
der Hitzacker See eine verstärkte Verschlammung auf.<br />
Südlich des Plangebietes grenzt der Unterlauf des Harlinger Baches an. Der<br />
Harlinger Bach ist ein kühler, schnell fließender Geestbach, der als naturnah einzustufen<br />
ist. Der Harlinger Bach beginnt östlich von Bredenbock und mündet bei Hitzacker<br />
in die Jeetzel. Im Oberlauf ist das Gewässer grabenartig ausgebaut und<br />
stark verschlammt. Der Mittellauf ist durch einen stellenweise mäandrierenden Verlauf<br />
und Erlenbestand noch in einem bedingt naturnahen Zustand. Der Unterlauf ist<br />
begradigt, jedoch aufgrund der begleitenden, fließgewässertypischen Ufervegetation<br />
mit Weidenauwald, Uferstauden und Röhricht als naturnah einzustufen. Die Sohle<br />
des Gewässers im Unterlauf ist überwiegend sandig, z. T. auch kiesig-steinig.<br />
Bewertung:<br />
Die Strukturgüte für den Mündungsbereich der Jeetzel in die Elbe wird gemäß der<br />
Strukturgütekarte für das Teileinzugsgebiet Jeetzel (NLWKN, Gewässergütebericht<br />
Elbe 2000) als stark veränderter Gewässerabschnitt eingestuft. Die Gewässergüte<br />
des Mündungsbereichs ist als kritisch belastet (Güteklasse II-III) bewertet.<br />
- 54 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Der Harlinger Bach ist auf gesamter Länge in die Güteklasse II (mäßig belastet)<br />
einzustufen. Die noch 1991 festgestellte kritische Belastung im Unterlauf ab Hitzacker<br />
ist nicht mehr erkennbar. Dies wird auch durch die chemisch-physikalischen<br />
Untersuchungsergebnisse bestätigt (NLWKN, Gewässergütebericht Elbe 2000).<br />
Hochwasser / Hochwasserrückhaltung<br />
Im Hochwasserfall kommt es regelmäßig zu Überflutungen der Jeetzelniederung.<br />
Diese können von der Jeetzel selbst verursacht sein, werden aber in weit größerem<br />
Umfang von der Hochwasser führenden Elbe im direkten Mündungsbereich der<br />
Jeetzel in die Elbe bei Hitzacker sowie durch Rückstaueffekte auch in der<br />
Jeetzelniederung bestimmt. Erste Ausuferungen treten in der Jeetzelniederung ab<br />
Wasserständen von etwa 11 m über NN auf (PROAQUA 2003). Das Hochwasser<br />
2002 führte mit einem Bemessungshochwasserstand der Elbe von 15,15 m über NN<br />
am Pegel Hitzacker zur Überflutung der Altstadt Hitzacker. Das daraufhin errichtete<br />
Hochwasserschutzsystem mit einer Hochwasserschutzwand und mobilen Aufsatzelementen<br />
weist eine Gesamthöhe von 16,35 m über NN auf und sichert das Stadtgebiet<br />
gegen extreme Hochwassersituationen ab. Gleichzeitig sollen das in der<br />
Jeetzel errichtete Sielbauwerk und das in der Alten Jeetzel errichtete Schöpfwerk<br />
den Rück- und Zufluss des Jeetzelwassers regulieren, so dass eine Überflutung des<br />
Niederungsgebietes der Jeetzel unterbleibt. In der Regel wird bei einem Elbwasserstand<br />
von 13 m über NN am Pegel Hitzacker das Siel geschlossen, wenn nicht ausgeschlossen<br />
werden kann, dass das Hochwasser die maximal für die Stadt zulässige<br />
Marke von 13,60 m über NN überschreitet, und am Schöpfwerk beginnt der<br />
Pumpbetrieb 7 .<br />
Bewertung:<br />
Im Plangebiet sind die Uferzonen des Hitzacker Sees und des Harlinger Bachs aufgrund<br />
des potenziell signifikanten Hochwasserrisikos gemäß § 74 (6) WHG als<br />
Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Die Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes<br />
sind in dem Gebiet zu beachten, insbesondere der § 78 „besondere Schutzvorschriften<br />
für festgesetzte Überschwemmungsgebiete“. Das gesetzliche Überschwemmungsgebiet<br />
wird nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen.<br />
Grundwasser<br />
Das Plangebiet zählt zu den grundwassernahen Standorten. Nach der „Geowissenschaftlichen<br />
Karte des Naturraumpotentials von Niedersachsen und Bremen -<br />
Grundwasser - “ (1990) liegt das obere Hauptgrundwasserstockwerk im Bereich des<br />
Plangebietes bei ca. 10,5 m über NN (interpoliert). Die Grundwasserströme entsprechen<br />
den topographischen Gegebenheiten und sind in die Elbaue gerichtet.<br />
Die Grundwasserfließrichtung entspricht den topographischen Höhen und fließt in<br />
nordwestliche Richtungen.<br />
7 UVS zu den Hochwasserschutzmaßnahmen für Hitzacker und die Ortschaften an der<br />
Jeetzelniederung, Büro Dr. Kaiser, Beedenbostel, 2005<br />
- 55 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Bewertung:<br />
Ein Kriterium zur Abschätzung der Leistungsfähigkeit des Grundwassers ist die<br />
Grundwasserneubildungsrate. Die Aue mit ihren grundwasserbeeinflussten Böden<br />
weist eine hohe Verdunstung bei gleichzeitiger geringer Versickerungsleistung auf.<br />
Die Grundwasserneubildungsrate ist mit bis zu 100 mm/a im langjährigen Mittel als<br />
gering zu bezeichnen.<br />
Die Beurteilung der Gefährdung des obersten Hauptgrundwasserleiter gegenüber<br />
oberflächig eingetragenen Schadstoffen lässt Rückschlüsse auf das Grundwasserschutzpotential<br />
zu. Dies kann anhand der Wasserdurchlässigkeit und Mächtigkeit<br />
der Deckschichten sowie der Grundwasserflurabstände abgeleitet werden.<br />
Das Plangebiet und sein näheres Umfeld zeichnen sich durch sandige Deckschichten<br />
aus, die weniger als 5 m Mächtigkeit über dem Hauptgrundwasserstockwerk<br />
aufweisen und eine hohe Gefährdung gegenüber Schadstoffeintrag aufweisen, so<br />
dass von einem geringen Schutzpotential auszugehen ist.<br />
11.2.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Unter Kultur- und sonstige Sachgüter sind Güter zu verstehen, die Objekte von gesellschaftlicher<br />
Bedeutung als architektonisch wertvolle Bauten oder archäologische<br />
Schätze darstellen und deren Nutzbarkeit durch die Vorhaben eingeschränkt werden<br />
könnte.<br />
Das gesamte Plangebiet mit Ausnahme der Wasserfläche ist als Grabungsschutzgebiet<br />
eingestuft.<br />
Bewertung:<br />
Baudenkmale liegen nicht in der Umgebung des Plangebietes, so dass die denkmalpflegerischen<br />
Belange in diesem Belang nicht beeinträchtigt werden. Der gesamte<br />
Bereich ist unter Grabungsschutz gestellt worden. Im Bereich der Grabungsschutzverordnung<br />
sind alle Bau- oder Erdarbeiten denkmalrechtlich zu genehmigen.<br />
Die Bestimmungen der Grabungsschutzverordnung sind einzuhalten.<br />
11.2.1.8 Zusammenfassende Bewertung des Umweltbestandes<br />
Der zu untersuchende Wirkraum hat für das Schutzgut Mensch eine hohe Bedeutung<br />
für die Erholungsnutzung, das Landschaftserleben und den Fremdenverkehr.<br />
Von sehr hoher Bedeutung sind die Biotope, die nach § 30 BNatSchG und/oder § 17<br />
NElbtBRG i. V. m. § 24 NAGBNatSchG einen gesetzlichen Schutzstatus besitzen.<br />
Das mesophile Grünland hat eine hohe Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften.<br />
Von mittlerer Bedeutung sind die Baum- und Strauchhecken und die halbruderale<br />
Gras- und Staudenflur feuchter Standorte. Das östliche Plangebiet mit dem<br />
Ufer des Hitzacker Sees, der angrenzenden Grünanlage und ca. die Hälfte des<br />
AZH-Geländes liegen innerhalb eines ca. 265 ha großen, national bedeutenden<br />
- 56 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Gastvogellebensraums, der das Marschgebiet der Unteren Jeetzel von der Elbuferstraße<br />
bis Seerau beinhaltet. Die Bedeutung des Plangebietes für die Rastvögel<br />
wird jedoch als gering eingeschätzt. Dem Gebiet ist eine mittlere bis hohe Bedeutung<br />
für das Orts- und Landschaftsbild beizumessen. Der Boden mit den Sumpfund<br />
Auwaldflächen weist besondere, überdurchschnittlich feuchte Standortverhältnisse<br />
auf. Der Boden besitzt aufgrund seiner besonderen Standorteigenschaften<br />
günstige Voraussetzungen für die Entwicklung gefährdeter Feucht-Biotope. Alle<br />
Böden sind grundsätzlich gegenüber Überbauung und Versiegelung empfindlich.<br />
Der grundwassergeprägte Gleyboden reagiert gegenüber Entwässerungsmaßnahmen<br />
besonders empfindlich. Die Strukturgüte für den Mündungsbereich der Jeetzel<br />
in die Elbe wird gemäß der Strukturgütekarte für das Teileinzugsgebiet Jeetzel<br />
(NLWKN, Gewässergütebericht Elbe 2000) als stark veränderter Gewässerabschnitt<br />
eingestuft. Die Gewässergüte des Mündungsbereichs ist als kritisch belastet (Güteklasse<br />
II-III) bewertet. Der Harlinger Bach ist auf gesamter Länge in die Güteklasse<br />
II (mäßig belastet) einzustufen. Im Plangebiet sind die Uferzonen des Hitzacker<br />
Sees und des Harlinger Bachs aufgrund des potenziell signifikanten Hochwasserrisikos<br />
gemäß § 74 (6) WHG als Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Die Vorgaben<br />
des Wasserhaushaltsgesetzes sind in dem Gebiet zu beachten, insbesondere der §<br />
78 „besondere Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete“. Das<br />
Plangebiet und sein näheres Umfeld zeichnen sich durch sandige Deckschichten<br />
aus, die weniger als 5 m Mächtigkeit über dem Hauptgrundwasserstockwerk aufweisen<br />
und eine hohe Gefährdung gegenüber Schadstoffeintrag aufweisen, so dass<br />
von einem geringen Schutzpotential auszugehen ist. Der gesamte Bereich ist unter<br />
Grabungsschutz gestellt worden. Im Bereich der Grabungsschutzverordnung sind<br />
alle Bau- oder Erdarbeiten denkmalrechtlich zu genehmigen. Die Bestimmungen der<br />
Grabungsschutzverordnung sind einzuhalten.<br />
11.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung<br />
und Nichtdurchführung der Planung<br />
11.2.2.1 Auswirkung bei Durchführung der Planung<br />
Innerhalb des Sondergebietes sind Einrichtungen des archäologischen Zentrums<br />
geplant. Die zu erwartenden Wirkungen und Wechselwirkungen liegen vor allem in<br />
Folge der geplanten Versiegelung in dem Verlust von Boden und Bodenfunktionen.<br />
Damit verbunden sind ein erhöhter Oberflächenwasserabfluss und eine verringerte<br />
Grundwasserneubildungsrate. Gleichzeitig kommt es zu einem Verlust von Lebensraum<br />
für Flora und Fauna in den versiegelten Flächen. Durch den Freiflächenverlust<br />
kann es zu kleinklimatischen Veränderungen und Veränderungen der lufthygienischen<br />
Bedingungen, Temperaturerhöhungen und Veränderungen der Luftfeuchte<br />
kommen.<br />
Zu den naturschutzfachlichen Vorgaben siehe Kapitel 8.1.1 Naturschutzfachliche<br />
Vorgaben.<br />
- 57 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Die zu erwartenden Umweltauswirkungen bei Realisierung des Vorhabens werden<br />
nachfolgend tabellarisch zusammengestellt und hinsichtlich ihrer Erheblichkeit beurteilt.<br />
Tabelle 1: Zu erwartende Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter und ihre Bewertung<br />
Schutzgut Beurteilung der Umweltauswirkungen Konfliktpotential<br />
Mensch Erhöhte Emissionen durch verstärkten Besucherverkehr ---<br />
Tiere/Pflanz. Verlust von Teillebensräumen in Böden, Schaffung von neuen<br />
Lebensräumen innerhalb der Grünflächen ..<br />
Klima/Luft Veränderung des Kleinklimas durch Freiflächenverlust<br />
Erhöhung der Emissionen durch Besucherverkehr<br />
---<br />
---<br />
Landschaft Beeinträchtigung durch bauliche Anlagen ---<br />
Boden Beeinträchtigung der Bodenfunktionen (erhöhter Oberflächenwasserabfluss,<br />
Grundwasserneubildungsrate), Verlust belebten<br />
Bodens durch Versiegelung und Bodenbewegung, -verdichtung ..<br />
Wasser Erhöhter Oberflächenwasserabfluss, Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate<br />
---<br />
Kultur-/Sach. Keine Beeinträchtigungen feststellbar ---<br />
Wechselwirkungen<br />
Wechselverhältnis Landschaft/Siedlung wird beeinträchtigt ---<br />
.. erheblich/ --- nicht erheblich<br />
Bewertung:<br />
Die Umweltfolgen sind als gering zu beurteilen, da eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
von Arten und deren Lebensgemeinschaften nicht zu erwarten ist. Die naturnah wirkenden<br />
Grünstrukturen und Raum wirkenden Gehölze bleiben erhalten. Die Erlebnisfunktion<br />
des Sees wird nicht erheblich beeinträchtigt. Eine Verstärkung der erheblichen<br />
Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen<br />
ist im Plangebiet nicht zu erwarten. Bei der Realisierung können auf der Grundlage<br />
der Kompensation der Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft sowie für andere<br />
Schutzgüter wie Tiere und Pflanzen, der Boden, die Landschaft und die Wechselwirkung<br />
zwischen Landschaft und bebaute Bereiche erhebliche Verbesserungen<br />
erreicht werden.<br />
11.2.2.2 Auswirkungen bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Ohne die Aufstellung des Bebauungsplans könnten die Nutzungen der genehmigten<br />
baulichen Anlagen des archäologischen Zentrums innerhalb des Plangebietes weiterbetrieben<br />
werden. Die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgesetzten<br />
Zweckbestimmungen und baulichen Nutzungen könnten verwirklicht werden. Die<br />
schutzwürdigen Bereiche in Natur und Landschaft wären diesen festgelegten Nutzungen<br />
untergeordnet. Die externe Ausgleichsfläche würde weiterhin der landwirtschaftlich<br />
genutzt werden.<br />
11.2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />
erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen<br />
- 58 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Die Belange des Umweltschutzes sind gem. § 1 (6) Nr. 7 BauGB bei der Aufstellung<br />
der Bauleitpläne und in der Abwägung nach § 1 (7) BauGB zu berücksichtigen. Im<br />
Besonderen sind auf der Grundlage der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />
gem. § 1 a (3) BauGB i. V. m. § 18 ff BNatSchG die Beeinträchtigungen von Natur<br />
und Landschaft durch die geplante bauliche Erweiterung zu beurteilen und Aussagen<br />
zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich zu entwickeln. Nicht unbedingt<br />
erforderliche Beeinträchtigungen sind aber durch die planerische Konzeption<br />
zu unterlassen bzw. zu minimieren und entsprechende Wertverluste durch Aufwertung<br />
von Teilflächen mit geeigneten Maßnahmen auszugleichen.<br />
Die Abfallentsorgung erfolgt durch den Träger der Abfallentsorgung über die öffentlichen<br />
Straßenverkehrsflächen.<br />
Die Realisierung des Vorhabens ist teilweise mit erheblichen Beeinträchtigungen auf<br />
die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Boden verbunden, die nicht vermeidbar sind.<br />
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist gemäß § 1a BauBG die Eingriffsregelung<br />
anzuwenden und Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich<br />
für die sich aus der Umsetzung der Planung ergebenden Eingriffe in Natur und<br />
Landschaft festzulegen.<br />
Durch Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Erhaltung von Vegetationsbeständen,<br />
Versickerung von Oberflächenwasser, Schutz des Mutterbodens) und<br />
zum Ausgleich (Extensivierung einer ufernahen Rasenfläche, Schaffung von Sukzessionsflächen<br />
in der Aue des Harlinger Baches und Schaffung eines strukturreichen<br />
Waldrandes) ist der durch die Bebauung verursachte Eingriff in Boden, Natur<br />
und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes im Vergleich zu dem vorherigen<br />
Zustand kompensierbar. Im Folgenden werden die geplanten Maßnahmen<br />
zu Vermeidungen, zu Verringerungen und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen<br />
konkretisiert.<br />
11.2.3.1 Schutzgut Mensch<br />
Um die Erholungswirkung der Landschaft auf den Menschen nicht negativ zu beeinflussen,<br />
sollen innerhalb des Plangebietes die Laubgehölze erhalten werden. Damit<br />
kann der Eingriff in das Landschaftsbild verringert werden.<br />
Der Störungsgrad des Sondergebietes wird mit dem eines MIschgebietes gleichgesetzt.<br />
Da westlich des Plangebietes entlang der Drawehnertorstraße, der L 231, im<br />
Flächennutzungsplan ebenfalls Mischgebiete dargestellt sein, kann mit Einhaltung<br />
der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte davon ausgegangen werden, dass es zu<br />
keinen unzumutbaren Belastungen kommt. Die rechtlich vorgegebenen Grenzwerte<br />
der TA Lärm sind in den jeweiligen Gebieten einzuhalten. Innerhalb des Plangebietes<br />
sind die schalltechnischen Orientierungswerte von tags: 60 dB(A) und nachts: 45<br />
dB(A) einzuhalten. In den umgebenden Baugebieten sind diese Werte ebenfalls<br />
- 59 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
einzuhalten. Der Nachweis hierfür ist im anschließenden Genehmigungsverfahren<br />
zu erbringen. Aufgrund der gleichen Emissionswerte zwischen den benachbarten<br />
Nutzungen ist von einem verträglichen Miteinander auszugehen.<br />
Der bestehende Mehrzweckplatz im Norden des Plangebietes wird entsprechend<br />
seinen Ausmaßen als Fläche für Spiel- und Sportanlagen festgesetzt. Neben einem<br />
Basketballfeld ist eine Skateranlage geplant. Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte<br />
in den benachbarten Gebieten ist im Genehmigungsverfahren nachzuweisen.<br />
11.2.3.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
Die Versiegelung vom Boden und die damit verbundene Reduzierung von Lebensräumen<br />
auf den derzeit unbebauten Flächen sind durch die geplante Überbauung<br />
unvermeidbar. Durch die Festlegung von umfangreichen Grünflächen können aber<br />
neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen geschaffen werden. Auf der externen<br />
Ausgleichsfläche kann der Biotopwert erhöht werden, indem ein strukturreicher<br />
Waldrand geschaffen wird und damit die Lebensbedingungen für Tiere, insbesondere<br />
für Insekten, Vögel, Kleinsäuger und Reptilien, verbessert werden.<br />
11.2.3.3 Schutzgut Luft und Klima<br />
Die geplante Veränderung der mikroklimatischen Situation kann durch die Festlegung<br />
von Laubgehölzen und Grünflächen minimiert werden. Die Einhaltung der<br />
Grenzwerte der TA Luft ist gesetzlich bestimmt.<br />
11.2.3.4 Schutzgut Landschaft<br />
Um offene Sichtbezüge zu vermeiden, sollten die vorhandenen Laubgehölze festgelegt<br />
werden.<br />
11.2.3.5 Schutzgut Boden<br />
Die Überbauung des Sondergebietes mit baulichen Anlagen für das archäologische<br />
Zentrum ist unvermeidbar. Damit wird der Boden anteilig versiegelt. Eine Beschränkung<br />
der Versiegelungsrate durch eine Beschränkung der Grundflächenzahl ist im<br />
Sondergebiet notwendig.<br />
11.2.3.6 Schutzgut Wasser<br />
Das Schutzgut Wasser kann in der Planung berücksichtigt werden durch zusätzliche<br />
Grünflächen, auf denen Oberflächenwasser versickern kann. Gleichzeitig kann innerhalb<br />
des Sondergebietes eine Beschränkung der Grundflächenzahl vorgesehen<br />
werden, so dass eine vollständige Versiegelung ausgeschlossen werden kann.<br />
- 60 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
11.2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />
Der Standort für das Archäologische Zentrum (AZH) ist wegen der dort vorgenommenen<br />
Ausgrabungen festgelegt. Daher wurden die möglichen Erweiterungen des<br />
AZH näher untersucht. In östlicher und südlicher Richtung befindet sich ein Gastvogelgebiet<br />
von nationaler Bedeutung. Darüber hinaus grenzt ein förmlich festgelegtes<br />
Überschwemmungsgebiet im Osten und Süden an, das nicht überbaut werden darf.<br />
Diese Bereiche kommen daher für eine Erweiterung nicht in Betracht.<br />
In nördlicher Richtung hat die Elbuferstraße, die K 36, eine begrenzende Wirkung.<br />
Das Gelände des Museums kann nicht nördlich und südlich der K 36 angelegt werden,<br />
ohne dass es Gefährdungen in verkehrlicher Hinsicht geben wird. Auch diese<br />
Erweiterungsmöglichkeit wurde daher ausgeschlossen.<br />
In westlicher Richtung haben sich Kleingärten angesiedelt, die allerdings keine<br />
rechtliche Absicherung haben. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Fläche<br />
Sondergebiet See- und Freizeiteinrichtungen dargestellt. Um die Zukunft des Archäologischen<br />
Zentrums zu sichern und das Freilichtmuseum wirtschaftlich zu stabilisieren,<br />
ist eine Erweiterung jedoch unumgänglich. Aus diesem Grund wurde beschlossen,<br />
mittelfristig die Erweiterung in westlicher Richtung vorzunehmen.<br />
11.3 Zusätzliche Angaben<br />
11.3.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung<br />
Zur Beurteilung der Planung aus der Sicht von Natur und Landschaft wurde ein<br />
grünordnerischer Beitrag zur Eingriffsregelung erstellt. Die grünordnerische Untersuchung<br />
wurde in der Umweltprüfung zur Beurteilung und zur Festlegung von Maßnahmen<br />
zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von erheblichen Umweltauswirkungen<br />
herangezogen.<br />
Schwierigkeiten ergeben sich generell aufgrund der mangelnden Datenlage. Im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüchow</strong>-<strong>Dannenberg</strong> gibt es keinen Landschaftsrahmenplan, ein Landschaftsplan<br />
ist ebenfalls nicht vorhanden und Biotoptypenkartierungen liegen als<br />
Datenmaterial nicht vor. Eine örtliche Bestandsaufnahme musste vorgenommen<br />
werden, um die Umweltfolgen hinreichend beurteilen zu können.<br />
11.3.2 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung<br />
Nach Realisierung der zulässigen Vorhaben ist nach zwei Jahren eine Überprüfung<br />
der Emissionen vorzunehmen.<br />
11.3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Das archäologische Freilichtmuseum Archäologisches Zentrum ist eine kulturelle<br />
Einrichtung der Stadt Hitzacker (Elbe) mit überregionaler Bedeutung. Anhand von<br />
Ausgrabungen, die vor Ort stattgefunden haben, wird archäologisches Wissen in<br />
Form einer experimentellen und lebendigen Archäologie vor allem an Kinder und<br />
- 61 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Jugendliche weitergegeben. Forschungsergebnisse werden publiziert und der Forschergemeinschaft<br />
zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, das allgemeine öffentliche<br />
Interesse für die Archäologie und Umwelt im Elbe-Jeetzel-Raum zu wecken. Das<br />
Museum begreift sich als außerschulischer Lernort und entwickelt in diesem Rahmen<br />
spezielle Angebote für Kindergärten, Schulklassen und Familien.<br />
Seit seiner Eröffnung im Jahre 1990 war das Archäologische Zentrum eine Einrichtung<br />
der Kreisarchäologie des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüchow</strong>-<strong>Dannenberg</strong>. Der <strong>Landkreis</strong> sah<br />
sich 2005 nicht mehr in der Lage, diese freiwillige Aufgabe weiter zu führen. Um die<br />
Schließung des Museums abzuwenden, übernahm die Stadt Hitzacker (Elbe) die<br />
Einrichtung. Der <strong>Landkreis</strong> garantierte bis 2010 einen Zuschuss von 25 – 30 % des<br />
Gesamthaushalts des Museums. Um das dadurch entstandene Defizit im Haushalt<br />
decken zu können, muss eine Veränderung des Konzeptes erfolgen und eine bessere<br />
Wirtschaftlichkeit angestrebt werden. Dies hat zur Folge, dass sich das archäologische<br />
Freizeitmuseum erweitern muss, um einen größeren Personenkreis mit<br />
unterschiedlichen Ausstellungen und Aktivitäten ansprechen zu können.<br />
Als Art der baulichen Nutzung wird für den gesamten Geltungsbereich ein Sondergebiet<br />
(SO) Archäologisches Zentrum festgesetzt. Das Sondergebiet dient der Unterbringung<br />
eines archäologischen Freilichtmuseums mit den dafür notwendigen<br />
Einrichtungen, die nicht wesentlich stören. Zulässig sind in Verbindung mit dem Museum:<br />
1. Anlagen für kulturelle Zwecke,<br />
2. Schank- und Speisewirtschaften,<br />
3. Läden,<br />
4. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />
5. Büro- und Verwaltungsgebäude,<br />
6. Sport- und Spielanlagen.<br />
Mit dieser Festsetzung wird dargelegt, dass künftig an dieser Stelle ein archäologisches<br />
Freilichtmuseum mit den dafür notwendigen Einrichtungen bestehen soll. Die<br />
prägende Wirkung des Sondergebietes ist auf die Weiterentwicklung dieser kulturellen<br />
Einrichtung ausgerichtet. Es wird also eine Zweckbestimmung und Funktion vorgegeben,<br />
die sich von den Baugebieten nach den §§ 2 bis 10 Baunutzungsverordnung<br />
(BauNVO) wesentlich unterscheidet. Die Festsetzung eines Sondergebietes ist<br />
daher gerechtfertigt.<br />
Die zulässigen Nutzungen sind der Zweckbestimmung unterzuordnen. Der Charakter<br />
des Gebietes soll durch die Nutzung als archäologisches Freilichtmuseum bestimmt<br />
werden. Die geplanten Einrichtungen sind ausschließlich in Verbindung mit<br />
dem Museum zulässig.<br />
- 62 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Der Störungsgrad des Sondergebietes wird mit dem eines MIschgebietes gleichgesetzt.<br />
Da westlich des Plangebietes entlang der Drawehnertorstraße, der L 231, im<br />
Flächennutzungsplan ebenfalls Mischgebiete dargestellt sein, kann mit Einhaltung<br />
der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte davon ausgegangen werden, dass es zu<br />
keinen unzumutbaren Belastungen kommt. Die rechtlich vorgegebenen Grenzwerte<br />
der TA Lärm sind in den jeweiligen Gebieten einzuhalten. Innerhalb des Plangebietes<br />
sind die schalltechnischen Orientierungswerte von tags: 60 dB(A) und nachts: 45<br />
dB(A) einzuhalten. In den umgebenden Baugebieten sind diese Werte ebenfalls<br />
einzuhalten. Der Nachweis hierfür ist im anschließenden Genehmigungsverfahren<br />
zu erbringen. Aufgrund der gleichen Emissionswerte zwischen den benachbarten<br />
Nutzungen ist von einem verträglichen Miteinander auszugehen.<br />
Der bestehende Mehrzweckplatz im Norden des Plangebietes wird entsprechend<br />
seinen Ausmaßen als Fläche für Spiel- und Sportanlagen festgesetzt. Neben einem<br />
Basketballfeld ist eine Skateranlage geplant. Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte<br />
in den benachbarten Gebieten ist im Genehmigungsverfahren nachzuweisen.<br />
Der Abstand zum nächstgelegenen Wohnhaus beträgt mindestens 40 m, so dass<br />
davon ausgegangen wird, dass keine unzumutbaren Beeinträchtigungen durch<br />
Lärmemissionen erfolgen.<br />
Innerhalb des Plangebietes wird die Zahl der Vollgeschosse auf eins als Höchstwert<br />
festgesetzt. Die rekonstruierten archäologischen Gebäude sind alle eingeschossige<br />
Bauten. Um den Charakter des Freilichtmuseums beizubehalten, sollen die künftigen<br />
Bauten ebenfalls mit einem Vollgeschoss errichtet werden.<br />
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird entsprechend der geplanten Nutzung für den Bereich<br />
des Sondergebietes mit 0,3 festgesetzt. Das Freilichtmuseum setzt sich vornehmlich<br />
aus rekonstruierten Gebäuden zusammen, die locker auf dem Gelände<br />
errichtet wurden. Dieser Charakter soll auch künftig das Gelände bestimmen.<br />
Überschreitungen gemäß § 19 (4) BauNVO werden nicht zugelassen, da das gesamte<br />
Gelände eine ausreichende Größe hat, um bei dieser GRZ sämtliche baulichen<br />
Anlagen und Zufahrten etc. errichten zu können.<br />
Auf die Festsetzung einer Bauweise wird verzichtet. Innerhalb des Plangebietes<br />
muss die Möglichkeit bestehen, spezielle Baukörper zu rekonstruieren, ohne dass<br />
sie in ihrer Länge begrenzt werden. Die städtebauliche Ordnung wird mit der Festsetzung<br />
der Baugrenzen dennoch gewährleistet.<br />
Die festgesetzten Baugrenzen halten zu den angrenzenden Nutzungen im Süden,<br />
Westen und Norden einen Abstand von 5 m. Dieses Maß lässt genügend Raum für<br />
die angrenzenden Nutzungen, ohne sie unzumutbar einzuschränken. Zu der bestehenden<br />
Hecke halten die Baugrenzen einen Abstand von 3 m. Die Pflanzungen sind<br />
- 63 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
auf einer Böschung angelegt, so dass die umgebenden Nutzungen keine Beeinträchtigungen<br />
hervorrufen.<br />
Die Erschließung ist über die Elbuferstraße, die K 36, gewährleistet. Sie wird als<br />
öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Zufahrt zum SO Archäologisches<br />
Zentrum erfolgt über die Anbindung des Parkplatzes an die K 36. Er wird im Bebauungsplan<br />
als Stellplatzfläche festgelegt. Innerhalb des Sondergebietes sind<br />
Stellplätze und Garagen außerhalb der Fläche für Stellplätze zulässig, sofern sonstige<br />
öffentliche und / oder nachbarliche Belange nicht unzumutbar beeinträchtigt<br />
werden.<br />
Die Zufahrt zur Fläche für Sport- und Spielanlagen erfolgt direkt gegenüber in nördlicher<br />
Richtung. Diese Zufahrten sind als Einfahrtsbereiche festgesetzt, entlang der<br />
übrigen öffentlichen Straßenverkehrsfläche sind Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt<br />
festgelegt, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Die notwendigen Sichtfelder<br />
auf der K 36 sind eingezeichnet.<br />
Um die westlichen Bereiche zu erschließen, sind beidseits der K 36 mit Geh-, Fahrund<br />
Leitungsrechten zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger und der Träger<br />
der Ver- und Entsorgung festgesetzt. Diese Flächen sind im Bebauungsplan als<br />
Straßenbegleitgrün festgelegt, da es sich um begrünte Bereiche mit unbefestigten<br />
Wegen handelt.<br />
Im Norden, Osten und Süden des Plangebietes werden alle naturnahen und naturnäheren<br />
Flächen als Biotope für wildlebende Tiere und Pflanzen festgelegt. Die offene<br />
Wasserfläche des Hitzacker Sees wird als Wasserfläche festgesetzt. Die Parkanlage<br />
und der Kinderspielplatz am Hitzacker See werden als öffentliche / private<br />
Grünfläche, Parkanlage bzw. Spielplatz erhalten.<br />
Als Ausgleichsflächen werden im Bereich östlich und südlich des Sondergebietes<br />
zwei Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />
Natur und Landschaft (M 1 und M 2) festgelegt. Die Maßnahme M 1 soll eine<br />
Aufwertung des Landschaftsbildes sowie eine Aufwertung der Lebensraumbedingungen<br />
für die heimische Fauna und Flora erzielen. Des Weiteren dient sie als Pufferfläche<br />
zwischen der naturnahen Uferzone und den durch Erholungsnutzung stärker<br />
beanspruchten Parkflächen. Eine kleine, am Rand der Aue des Harlinger Baches<br />
liegende Fläche, die vom AZH genutzt wird, ist naturnah zu gestalten und extensiv<br />
zu nutzen. Eine Anpflanzung von fremdländischen und naturraumuntypischen<br />
Pflanzenarten ist nicht statthaft. Neben standorttypischen Auwaldgehölzen können<br />
zusätzlich alte kulturhistorische Gehölzarten gepflanzt werden. Spontanvegetation<br />
ist zuzulassen. Der vorhandene fußläufige Pfad ist weiterhin nutzbar.<br />
Um die Vorhaben bedingten erheblichen Beeinträchtigungen auf Natur und Landschaft<br />
vollständig zu kompensieren, wird auf eine externe Kompensationsfläche<br />
- 64 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
zurückgegriffen. Die stadteigene 5,2395 ha große Fläche liegt ca. 2,7 km südwestlich<br />
des Plangebietes in der Gemarkung Hitzacker, Flur 16, Flurstück 36/1 und wird<br />
ackerbaulich genutzt. Mit Ausnahme eines nördlich angrenzenden Ackers wird die<br />
Fläche von Kiefernforst umgeben. Die schmalen Waldränder sind mit Holunder, Birke<br />
und Eberesche sowie punktuell mit Alteichen strukturiert. Es ist geplant, im Süden<br />
der Fläche einen ca. 40 m breiten und 1,32 ha großen Ackerstreifen aus der<br />
ackerbaulichen Nutzung zu nehmen. Auf der unmittelbar an den Kiefernforst angrenzenden<br />
Fläche wird ein strukturreicher Waldrand mit standortheimischen Gehölzen<br />
mit breitem Waldsaum entwickelt.<br />
Die wesentlichen Umweltauswirkungen, die durch die Planung vorbereitet werden,<br />
sind die Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen durch die Versiegelung und die<br />
Veränderung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen. Diese Eingriffe in Natur<br />
und Landschaft werden bewertet, woraus sich Maßnahmen zur Vermeidung, zur<br />
Verringerung und zum Ausgleich des Eingriffs ableiten lassen. Sie sind in dieser<br />
<strong>Begründung</strong> nachvollziehbar aufgeführt. Wesentlich für die bestehenden nachbarschaftlichen<br />
Nutzungen ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Werte<br />
der Technischen Anleitung Lärm (TA Lärm), damit ein verträgliches Miteinander<br />
gewährleistet werden kann. Auch die Festlegung von Grünflächen und die Erhaltung<br />
der vorhandenen Laubgehölze können die Umweltbeeinträchtigungen mindern. Sie<br />
haben den Zweck, das Plangebiet in die Umgebung einzufügen. Gleichzeitig wird<br />
ein neuer Lebensraum für Tiere und Pflanzen geschaffen.<br />
Auf den verbleibenden Freiflächen innerhalb des Sondergebietes und innerhalb der<br />
Grünflächen kann das Oberflächenwasser weiterhin versickern. Die bestehenden<br />
Bodenverhältnisse lassen eine Versickerung zu.<br />
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen<br />
zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen<br />
Umweltauswirkungen durch die Festsetzungen im Bebauungsplan Hitzacker See –<br />
Teilneufassung und Erweiterung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen für<br />
die Umwelt zu erwarten sind.<br />
Hitzacker (Elbe), Oktober 2013<br />
Stadtdirektor<br />
- 65 -
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
ANLAGE<br />
- 66 -