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Begründung - Landkreis Lüchow-Dannenberg

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planungsbüro a. pesel<br />

stadt- und regionalplanung<br />

BEGRÜNDUNG<br />

zum<br />

BEBAUUNGSPLAN<br />

HITZACKER SEE –<br />

TEILNEUFASSUNG UND ERWEITERUNG<br />

Stadt Hitzacker (Elbe)<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüchow</strong>-<strong>Dannenberg</strong><br />

Verfahrensstand:<br />

§§ 4 (2) / 3 (2) BauGB, 2. Durchgang<br />

Oktober 2013


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />

1. Veranlassung und Standortfindung ................................................................. 3<br />

2. Raumordnung, Flächennutzungsplan .............................................................. 4<br />

3. Art der baulichen Nutzung ................................................................................ 6<br />

4. Maß der baulichen Nutzung .............................................................................. 8<br />

5. Bauweise ............................................................................................................ 9<br />

6. Überbaubare Grundstücksflächen ................................................................... 9<br />

7. Verkehr ..............................................................................................................10<br />

8. Grünflächen, Natur- und Landschaftspflege ...................................................10<br />

8.1 Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft .............................10<br />

8.1.1 Naturschutzfachliche Vorgaben ..........................................................10<br />

Abbildung 1: Schutzgebiete im Bereich des Plangebietes, M 1 : 4.000 .....15<br />

8.1.2 Naturräumliche Gegebenheiten ...........................................................16<br />

8.1.3 Relief, Geologie und Boden .................................................................16<br />

8.1.4 Wasser ...................................................................................................16<br />

8.1.5 Klima, Luft .............................................................................................16<br />

8.1.6 Heutige potentielle natürliche Vegetation (HPNV) ..............................16<br />

8.1.7 Arten und Lebensgemeinschaften (siehe Biotoptypenkarte) ............17<br />

8.1.8 Orts- und Landschaftsbild ...................................................................17<br />

8.2 Mögliche Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Schutzgüter 17<br />

8.3 Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen ...........................23<br />

8.4 Ausgleichsmaßnahmen ..............................................................................28<br />

8.5 Resümee ......................................................................................................33<br />

8.5 Resümee ......................................................................................................34<br />

9. Ver- und Entsorgung ........................................................................................34<br />

10. Kosten der Erschließung, Finanzierung, Bodenordnung ............................34<br />

11. Umweltbericht .................................................................................................35<br />

11.1 Einleitung ...................................................................................................35<br />

11.1.1 Inhalte und Ziele des Bebauungsplans Hitzacker See –<br />

Teilneufassung und Erweiterung .................................................................35<br />

11.1.2 Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und<br />

Fachplanungen und ihre Berücksichtigung ................................................38<br />

11.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ......................40<br />

- 1 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

11.2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustands und der<br />

Umweltmerkmale ...........................................................................................40<br />

11.2.1.1 Schutzgut Mensch ........................................................................40<br />

11.2.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen ......................................................40<br />

11.2.1.3 Schutzgut Luft und Klima ............................................................51<br />

11.2.1.4 Schutzgut Landschaft ..................................................................51<br />

11.2.1.5 Schutzgut Boden ..........................................................................53<br />

11.2.1.6 Schutzgut Wasser ........................................................................54<br />

11.2.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ................................56<br />

11.2.1.8 Zusammenfassende Bewertung des Umweltbestandes ............56<br />

11.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />

Durchführung und Nichtdurchführung der Planung ...................................57<br />

11.2.2.1 Auswirkung bei Durchführung der Planung ...............................57<br />

11.2.2.2 Auswirkungen bei Nichtdurchführung der Planung ..................58<br />

11.2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum<br />

Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen .............................58<br />

11.2.3.1 Schutzgut Mensch ........................................................................59<br />

11.2.3.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen ......................................................60<br />

11.2.3.3 Schutzgut Luft und Klima ............................................................60<br />

11.2.3.4 Schutzgut Landschaft ..................................................................60<br />

11.2.3.5 Schutzgut Boden ..........................................................................60<br />

11.2.3.6 Schutzgut Wasser ........................................................................60<br />

11.2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ...............................................61<br />

11.3 Zusätzliche Angaben.................................................................................61<br />

11.3.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung .................................61<br />

11.3.2 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung ....................61<br />

11.3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung ....................................61<br />

Die nach der 1. öffentlichen Auslegung geänderten Textpassagen sind gelb<br />

markiert.<br />

- 2 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

1. Veranlassung und Standortfindung<br />

Das archäologische Freilichtmuseum Archäologisches Zentrum ist eine kulturelle<br />

Einrichtung der Stadt Hitzacker (Elbe) mit überregionaler Bedeutung. Anhand von<br />

Ausgrabungen, die vor Ort stattgefunden haben, wird archäologisches Wissen in<br />

Form einer experimentellen und lebendigen Archäologie vor allem an Kinder und<br />

Jugendliche weitergegeben. Forschungsergebnisse werden publiziert und der Forschergemeinschaft<br />

zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, das allgemeine öffentliche<br />

Interesse für die Archäologie und Umwelt im Elbe-Jeetzel-Raum zu wecken. Das<br />

Museum begreift sich als außerschulischer Lernort und entwickelt in diesem Rahmen<br />

spezielle Angebote für Kindergärten, Schulklassen und Familien.<br />

Seit seiner Eröffnung im Jahre 1990 war das Archäologische Zentrum eine Einrichtung<br />

der Kreisarchäologie des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüchow</strong>-<strong>Dannenberg</strong>. Der <strong>Landkreis</strong> sah<br />

sich 2005 nicht mehr in der Lage, diese freiwillige Aufgabe weiter zu führen. Um die<br />

Schließung des Museums abzuwenden, übernahm die Stadt Hitzacker (Elbe) die<br />

Einrichtung. Der <strong>Landkreis</strong> garantierte bis 2010 einen Zuschuss von 25 – 30 % des<br />

Gesamthaushalts des Museums. Um das dadurch entstandene Defizit im Haushalt<br />

decken zu können, muss eine Veränderung des Konzeptes erfolgen und eine bessere<br />

Wirtschaftlichkeit angestrebt werden. Dies hat zur Folge, dass sich das archäologische<br />

Freizeitmuseum erweitern muss, um einen größeren Personenkreis mit<br />

unterschiedlichen Ausstellungen und Aktivitäten ansprechen zu können.<br />

Der Standort für das Archäologische Zentrum (AZH) ist wegen der dort vorgenommenen<br />

Ausgrabungen festgelegt. Daher wurden die möglichen Erweiterungen des<br />

AZH näher untersucht. In östlicher und südlicher Richtung befindet sich ein Gastvogelgebiet<br />

von nationaler Bedeutung. Darüber hinaus grenzt ein förmlich festgelegtes<br />

Überschwemmungsgebiet im Osten und Süden an, das nicht überbaut werden darf.<br />

Diese Bereiche kommen daher für eine Erweiterung nicht in Betracht.<br />

In nördlicher Richtung hat die Elbuferstraße, die K 36, eine begrenzende Wirkung.<br />

Das Gelände des Museums kann nicht nördlich und südlich der K 36 angelegt werden,<br />

ohne dass es Gefährdungen in verkehrlicher Hinsicht geben wird. Auch diese<br />

Erweiterungsmöglichkeit wurde daher ausgeschlossen.<br />

In westlicher Richtung haben sich Kleingärten angesiedelt, die allerdings keine<br />

rechtliche Absicherung haben. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Sondergebiet<br />

See- und Freizeiteinrichtungen dargestellt. Um die Zukunft des Archäologischen<br />

Zentrums zu sichern und das Freilichtmuseum wirtschaftlich zu stabilisieren,<br />

ist eine Erweiterung jedoch unumgänglich. Aus diesem Grund wurde beschlossen,<br />

mittelfristig die Erweiterung in westlicher Richtung vorzunehmen.<br />

- 3 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Die politischen Gremien beschlossen, diese Planungen bauleitplanerisch abzusichern,<br />

um das Freilichtmuseum Archäologisches Zentrum auch in Zukunft an dieser<br />

Stelle weiter betreiben zu können.<br />

In den Geltungsbereich werden nur die Bereiche einbezogen, die eine Änderung<br />

erfahren müssen. Mit der Teilneufassung und Erweiterung wird der Bebauungsplan<br />

Hitzacker See in dem Geltungsbereich aufgehoben und vollständig ersetzt. Sollte<br />

die Teilneufassung und Erweiterung ihre Rechtsverbindlichkeit verlieren, gilt der<br />

Bebauungsplan Hitzacker See weiter.<br />

2. Raumordnung, Flächennutzungsplan<br />

Das Landesraumordnungsprogramm (LROP) Niedersachsen 2008 stellt das Biosphärenreservat<br />

dar und weist die angrenzenden Natura 2000-Gebiete als Vorranggebiete<br />

Natura 2000 aus.<br />

Die zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP)<br />

2004 für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüchow</strong>-<strong>Dannenberg</strong> stellt den Bereich des Plangebietes als<br />

Kulturelles Sachgut dar. Östlich grenzt ein Vorranggebiet für Natur und Landschaft<br />

an, das gleichzeitig als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft auf Grund hohen, natürlichen,<br />

standortgebundenen landwirtschaftlichen Ertragspotenzials und auf Grund<br />

besonderer Funktionen der Landwirtschaft ausgewiesen ist. Südlich grenzt ein Vorranggebiet<br />

für Erholung mit starker Inanspruchnahme durch die Bevölkerung an.<br />

Dieses Gebiet ist gleichzeitig als Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft dargestellt.<br />

Die Jeetzel und der Hitzacker See sind als Wasserfläche ausgewiesen. Die<br />

Elbuferstraße, die K 36, ist als Hauptverkehrsstraße von regionaler Bedeutung dargestellt.<br />

Östlich und südlich angrenzend an das Plangebiet stellt das RROP ein Gebiet<br />

zur Sicherung des Hochwasserabflusses dar.<br />

Das östliche Plangebiet liegt im Biosphärenreservat Elbtalaue im Gebietsteil „A“<br />

Darüber hinaus liegt es im Osten und Süden im festgesetzten Überschwemmungsgebiet.<br />

Das gesamte Gelände südlich der Altstadt Hitzackers steht unter Grabungsschutz.<br />

Das Grundzentrum Hitzacker (Elbe) hat die besondere Entwicklungsaufgabe Fremdenverkehr.<br />

Zu Naturschutz und Landschaftspflege führt das RROP 2004 aus:<br />

„2.1 01: Die Fließgewässer und ihre Auen sind in Vorranggebieten für Natur und<br />

Landschaft zum Zwecke des Biotopverbundes in einem natürlichen oder naturnahen<br />

Zustand zu erhalten oder in einen solchen zu entwickeln, insbesondere durch einen<br />

mindestens naturnahen beidseitigen Gewässerrandbereich. <br />

- 4 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Ein Vorranggebiet für Natur und Landschaft darf insoweit für Erholung, Freizeit und<br />

Sport genutzt werden, wie eine erhebliche Beeinträchtigung seines Schutzgutes<br />

insgesamt nicht eintritt; Beurteilungsgrundlage sind die der Ausweisung zugrunde<br />

liegenden Gebietsabgrenzungen des Nds. Landesamtes für Ökologie. Naturkundliche<br />

Informationen und gezielte Lenkung der Erholungssuchenden sind durchzuführen.“<br />

Das RROP 2004 beschreibt die Ziele bzw. Grundsätze zum Fremdenverkehr wie<br />

folgt:<br />

„3.1 05: Zur Entwicklung des Tourismus’ sind in den dafür geeigneten Städten vor<br />

allem das Stadtbild, die kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten, die touristische Infrastruktur<br />

und die kulturellen Angebote weiter zu erschließen, auszugestalten und<br />

zu schützen. Für Geschäftsreisende, für Tagungen und Kongresse sind attraktive<br />

Einrichtungen und Angebote sowie vielfältige Einkaufsmöglichkeiten zu schaffen.<br />

Orte mit besonderer Eignung für eine solche Entwicklung in Richtung Städtetourismus<br />

sind im <strong>Landkreis</strong>:<br />

- der Kurort Hitzacker (Elbe),<br />

- die Kreisstadt <strong>Lüchow</strong> (Wendland),<br />

- die Stadt <strong>Dannenberg</strong> (Elbe).“ (Ziel)<br />

„3.1 06: In der zeichnerischen Darstellung werden Hitzacker (Elbe), Gartow und<br />

Bergen a. d. Dumme als Standorte mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Fremdenverkehr<br />

– arbeitsteilig – festgelegt. An den Standorten sind arbeitsteilig verschiedene<br />

Fremdenverkehrseinrichtungen, insbesondere der Langzeit- und in Hitzacker<br />

(Elbe) und Gartow zusätzlich der Kurerholung, schwerpunktmäßig, räumlich<br />

konzentriert zu sichern und in Arbeitsteilung mit einem Angebots- und Verkaufskonzept<br />

zu entwickeln und vorzuhalten. In der Umgebung der Standorte ist ein anziehendes<br />

und abwechslungsreiches Landschaftsbild vor Beeinträchtigungen zu schützen<br />

bzw. zu entwickeln.<br />

Die Förderung von Fremdenverkehrsinfrastruktur von überörtlicher Bedeutung hat<br />

vorrangig an diesen Standorten zu erfolgen, soweit sie nicht an von der Natur vorgegebenen<br />

Standorten gebunden ist.“ (Ziel)<br />

„3.1 07: Als Standort der bedeutenden Ausgrabungen eines großen mehrperiodischen,<br />

insbesondere bronzezeitlichen Siedlungsplatzes ist das Archäologische<br />

Zentrum Hitzacker (AZH) errichtet worden.“ (Grundsatz) „Das AZH ist für den Tourismus<br />

(Lebendige Archäologie) weiter auszubauen.“ (Ziel)<br />

Die Weiterentwicklung des Fremdenverkehrs ist für die Stadt Hitzacker (Elbe) von<br />

vorrangiger Bedeutung. Neben der Sanierung der historischen Stadtinsel sollen Angebote<br />

bereitgehalten werden, um für Touristen einen Besuch in der Stadt attraktiv<br />

zu machen. Das Archäologische Zentrum ist bereits heute ein Anziehungspunkt für<br />

- 5 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

viele Besucher, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Mit einer Erweiterung des<br />

Museums wird dieser kulturhistorische Punkt zusätzliche Besucher anziehen.<br />

Die angrenzenden hochwertigen Bereiche für Natur und Landschaft werden in der<br />

Planung berücksichtigt. Die Erweiterung des Archäologischen Zentrums wird nach<br />

Westen erfolgen, so dass insbesondere das östliche Plangebiet von Bebauung freigehalten<br />

wird. Zur Jeetzel hin wird eine private Grünfläche, Biotop für wildlebende<br />

Tiere und Pflanzen, festgesetzt, so dass eine Schutzzone zwischen dem Sondergebiet<br />

und der Wasserfläche beibehalten wird.<br />

Die Vorgaben des RROP 2004 werden berücksichtigt. Den raumordnerischen<br />

Grundsätzen und Zielen wird entsprochen.<br />

Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich<br />

der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe) weist das Plangebiet überwiegend<br />

als Sondergebiet See- und Freizeiteinrichtungen aus. Der nördliche Teil ist Bestandteil<br />

einer Grünfläche. Der Bebauungsplan entwickelt daraus ein Sondergebiet Archäologisches<br />

Zentrum. Dieses Sondergebiet dient schwerpunktmäßig dem Tourismus<br />

in Hitzacker (Elbe). Archäologisches Wissen wird in Form einer experimentellen<br />

und lebendigen Archäologie vor allem an Kinder und Jugendliche weitergegeben.<br />

Sie verbringen ihre Freizeit auf dem Gelände. Die um das Sondergebiet festgesetzten<br />

Grünflächen dienen der Sicherung von hochwertigen Flächen, die nicht<br />

überbaut werden sollen. Die im Norden festgelegte Fläche für Sport- und Spielanlagen<br />

ist ebenfalls von Grünflächen umgeben, die die bestehenden Biotope sichern<br />

sollen. Der Bebauungsplan kann aus diesen Gründen aus dem Flächennutzungsplan<br />

entwickelt werden.<br />

3. Art der baulichen Nutzung<br />

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Hitzacker See setzt innerhalb des Geltungsbereiches<br />

der Teilneufassung und Erweiterung zum größten Teil öffentliche Grünflächen<br />

mit den Zweckbestimmungen Mehrzweckwiese, Ballspielwiese, Kinderspielwiese,<br />

Spiel- und Liegewiese und Parkfläche fest. Fuß- und Radwege durchkreuzen<br />

die Grünflächen. Der Parkplatz ist als solcher festgelegt. Im Südosten des Parkplatzes<br />

ist ein Sondergebiet Hafenpavillon direkt an der Jeetzel festgesetzt. Die Elbuferstraße<br />

ist als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgelegt.<br />

Die Teilneufassung und Erweiterung setzt als Art der baulichen Nutzung für den<br />

gesamten Geltungsbereich ein Sondergebiet (SO) Archäologisches Zentrum fest.<br />

Das Sondergebiet dient der Unterbringung eines archäologischen Freilichtmuseums<br />

mit den dafür notwendigen Einrichtungen, die nicht wesentlich stören. Zulässig sind<br />

in Verbindung mit dem Museum:<br />

- 6 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

1. Anlagen für kulturelle Zwecke,<br />

2. Schank- und Speisewirtschaften,<br />

3. Läden,<br />

4. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />

5. Büro- und Verwaltungsgebäude,<br />

6. Sport- und Spielanlagen.<br />

Mit dieser Festsetzung wird dargelegt, dass künftig an dieser Stelle ein archäologisches<br />

Freilichtmuseum mit den dafür notwendigen Einrichtungen bestehen soll. Die<br />

prägende Wirkung des Sondergebietes ist auf die Weiterentwicklung dieser kulturellen<br />

Einrichtung ausgerichtet. Es wird also eine Zweckbestimmung und Funktion vorgegeben,<br />

die sich von den Baugebieten nach den §§ 2 bis 10 Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO) wesentlich unterscheidet. Die Festsetzung eines Sondergebietes ist<br />

daher gerechtfertigt.<br />

Die zulässigen Nutzungen sind der Zweckbestimmung unterzuordnen. Der Charakter<br />

des Gebietes soll durch die Nutzung als archäologisches Freilichtmuseum bestimmt<br />

werden. Die geplanten Einrichtungen sind ausschließlich in Verbindung mit<br />

dem Museum zulässig.<br />

Anlagen für kulturelle Zwecke umfassen auch Einrichtungen für ein Museum. Diese<br />

Anlagen prägen den Gesamtcharakter der Fläche. In dem rekonstruierten jungbronzezeitlichen<br />

Langhaus ist eine Dauerausstellung untergebracht. Die Wohn-<br />

Stallhäuser werden für Sonderausstellungen und als Veranstaltungsraum genutzt.<br />

Das Totenhaus ist zur Darstellung der bronzezeitlichen Lebenswelt aufgebaut worden.<br />

Das Grubenhaus entwickelte sich zum Ende der Bronzezeit als neues Hausmodell,<br />

bei dem der Fußboden wie in einer Grube abgesenkt wurde. Alle Objekte<br />

wurden in der Region bei Ausgrabungen gefunden und wieder rekonstruiert. Am<br />

Eingangsbereich ist ein neues Gebäude errichtet worden, in dem die interne Verwaltung,<br />

der Museumsshop, der Kassenbereich und sanitäre Anlagen untergebracht<br />

sind.<br />

Geplant ist, in einem Servicecenter eine neue Dauerausstellung und zusätzliche<br />

Sonderausstellungen einzurichten. Der Museumsshop mit einem Informationstresen<br />

soll in diesem Gebäude untergebracht werden. Ein Bistro / Café soll die Bewirtung<br />

der Besucher vornehmen. Im Dachgeschoss sind ein Seminarraum, ein Lagerraum,<br />

Büroräume und ein Gästezimmer eingeplant. Künftig soll Besuchern als Gutschein<br />

angeboten werden, eine Nacht im Archäologischen Zentrum mit Frühstück zu verbringen.<br />

Das Archäologische Zentrum ist als standesamtlicher Trauungsort anerkannt. Weitere<br />

Dienstleistungen werden im Rahmen der museumspädagogischen Angebote,<br />

der wissenschaftlichen Angebote, der Veranstaltungen und der Vermietungen für<br />

private Feiern angeboten.<br />

- 7 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Sport- und Spielanlagen ergänzen dieses Angebot. Auf dem Gelände kann z. B.<br />

Bogenschießen ausgeübt werden. Ein Spielplatz ist ebenfalls eingerichtet.<br />

Um diese vorhandenen und geplanten Anlagen innerhalb des Sondergebietes Archäologisches<br />

Zentrum zu ermöglichen, sind sie in der Zulässigkeit in Verbindung<br />

mit dem Museum aufgeführt. Es muss immer ein Zusammenhang mit dem Freilichtmuseum<br />

hergestellt sein. Ohne diese Verbindung sind die aufgeführten Anlagen<br />

nicht zulässig.<br />

Der Störungsgrad des Sondergebietes wird mit dem eines MIschgebietes gleichgesetzt.<br />

Da westlich des Plangebietes entlang der Drawehnertorstraße, der L 231, im<br />

Flächennutzungsplan ebenfalls Mischgebiete dargestellt sein, kann mit Einhaltung<br />

der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte davon ausgegangen werden, dass es zu<br />

keinen unzumutbaren Belastungen kommt. Die rechtlich vorgegebenen Grenzwerte<br />

der TA Lärm sind in den jeweiligen Gebieten einzuhalten. Innerhalb des Plangebietes<br />

sind die schalltechnischen Orientierungswerte von tags: 60 dB(A) und nachts: 45<br />

dB(A) einzuhalten. In den umgebenden Baugebieten sind diese Werte ebenfalls<br />

einzuhalten. Der Nachweis hierfür ist im anschließenden Genehmigungsverfahren<br />

zu erbringen. Aufgrund der gleichen Emissionswerte zwischen den benachbarten<br />

Nutzungen ist von einem verträglichen Miteinander auszugehen.<br />

Der bestehende Mehrzweckplatz im Norden des Plangebietes wird entsprechend<br />

seinen Ausmaßen als Fläche für Spiel- und Sportanlagen festgesetzt. Neben einem<br />

Basketballfeld ist eine Skateranlage geplant. Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte<br />

in den benachbarten Gebieten ist im Genehmigungsverfahren nachzuweisen.<br />

Der Abstand zum nächstgelegenen Wohnhaus beträgt mindestens 40 m, so dass<br />

davon ausgegangen wird, dass keine unzumutbaren Beeinträchtigungen durch<br />

Lärmemissionen erfolgen.<br />

Baudenkmale liegen nicht in der Umgebung des Plangebietes, so dass die denkmalpflegerischen<br />

Belange in diesem Belang nicht beeinträchtigt werden. Der gesamte<br />

Bereich ist unter Grabungsschutz gestellt worden. Im Bereich der Grabungsschutzverordnung<br />

sind alle Bau- oder Erdarbeiten denkmalrechtlich zu genehmigen.<br />

Die Bestimmungen der Grabungsschutzverordnung sind einzuhalten.<br />

4. Maß der baulichen Nutzung<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung Zahl der Vollgeschosse<br />

und der Grundflächenzahl bestimmt. Diese Festsetzungen ergeben sich aus der<br />

bestehenden und der geplanten baulichen Struktur.<br />

Innerhalb des Plangebietes wird die Zahl der Vollgeschosse auf eins als Höchstwert<br />

festgesetzt. Die rekonstruierten archäologischen Gebäude sind alle eingeschossige<br />

- 8 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Bauten. Um den Charakter des Freilichtmuseums beizubehalten, sollen die künftigen<br />

Bauten ebenfalls mit einem Vollgeschoss errichtet werden.<br />

Die Grundflächenzahl (GRZ) wird entsprechend der geplanten Nutzung für den Bereich<br />

des Sondergebietes mit 0,3 festgesetzt. Das Freilichtmuseum setzt sich vornehmlich<br />

aus rekonstruierten Gebäuden zusammen, die locker auf dem Gelände<br />

errichtet wurden. Dieser Charakter soll auch künftig das Gelände bestimmen.<br />

Überschreitungen gemäß § 19 (4) BauNVO werden nicht zugelassen, da das gesamte<br />

Gelände eine ausreichende Größe hat, um bei dieser GRZ sämtliche baulichen<br />

Anlagen und Zufahrten etc. errichten zu können.<br />

Durch die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse und der GRZ ist die Festlegung<br />

einer Geschossflächenzahl oder Baumassenzahl nicht notwendig. Die in § 17<br />

BauNVO festgelegten Höchstwerte gelten weiterhin.<br />

5. Bauweise<br />

Auf die Festsetzung einer Bauweise wird verzichtet. Innerhalb des Plangebietes<br />

muss die Möglichkeit bestehen, spezielle Baukörper zu rekonstruieren, ohne dass<br />

sie in ihrer Länge begrenzt werden. Die städtebauliche Ordnung wird mit der Festsetzung<br />

der Baugrenzen dennoch gewährleistet.<br />

6. Überbaubare Grundstücksflächen<br />

Die festgesetzten Baugrenzen halten zu den angrenzenden Nutzungen im Süden,<br />

Westen und Norden einen Abstand von 5 m. Dieses Maß lässt genügend Raum für<br />

die angrenzenden Nutzungen, ohne sie unzumutbar einzuschränken. Zu der bestehenden<br />

Hecke halten die Baugrenzen einen Abstand von 3 m. Die Pflanzungen sind<br />

auf einer Böschung angelegt, so dass die umgebenden Nutzungen keine Beeinträchtigungen<br />

hervorrufen. Die in der Kartengrundlage eingezeichnete südliche Böschungskante<br />

südöstlich des Langhauses II ist in der Örtlichkeit nicht vorhanden.<br />

Die Baugrenze wird daher entlang der Sträucher an dieser Stelle festgelegt.<br />

Das Werkstattgebäude im Süden des Plangebietes innerhalb der privaten Grünfläche,<br />

Biotop für wildlebende Tiere und Pflanzen, hat eine Baugenehmigung und genießt<br />

daher Bestandsschutz. Da es sich innerhalb des festgelegten Überschwemmungsgebietes<br />

befindet, kann es nicht in die überbaubare Grundstücksfläche einbezogen<br />

werden, da die Errichtung baulicher Anlagen innerhalb eines Überschwemmungsgebietes<br />

gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) unzulässig ist.<br />

- 9 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

7. Verkehr<br />

Die Erschließung ist über die Elbuferstraße, die K 36, gewährleistet. Sie wird als<br />

öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Zufahrt zum SO Archäologisches<br />

Zentrum erfolgt über die Anbindung des Parkplatzes an die K 36. Er wird im Bebauungsplan<br />

als Stellplatzfläche festgelegt. Innerhalb des Sondergebietes sind<br />

Stellplätze und Garagen außerhalb der Fläche für Stellplätze zulässig, sofern sonstige<br />

öffentliche und / oder nachbarliche Belange nicht unzumutbar beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Die Zufahrt zur Fläche für Sport- und Spielanlagen erfolgt direkt gegenüber in nördlicher<br />

Richtung. Diese Zufahrten sind als Einfahrtsbereiche festgesetzt, entlang der<br />

übrigen öffentlichen Straßenverkehrsfläche sind Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt<br />

festgelegt, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Die notwendigen Sichtfelder<br />

auf der K 36 sind eingezeichnet.<br />

Um die westlichen Bereiche zu erschließen, sind beidseits der K 36 mit Geh-, Fahrund<br />

Leitungsrechten zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger und der Träger<br />

der Ver- und Entsorgung festgesetzt. Diese Flächen sind im Bebauungsplan als<br />

Straßenbegleitgrün festgelegt, da es sich um begrünte Bereiche mit unbefestigten<br />

Wegen handelt.<br />

Auf dem Gelände des Freilichtmuseums selber werden keine Fahrwege festgesetzt,<br />

um den Betriebsablauf nach den Erforderlichkeiten zu ermöglichen.<br />

8. Grünflächen, Natur- und Landschaftspflege<br />

8.1 Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft<br />

8.1.1 Naturschutzfachliche Vorgaben<br />

Natura 2000<br />

Die östliche ca. 26 m breite Randzone des Plangebietes, welche einen mit Weidenauwald<br />

bewachsene Uferabschnitt des Hitzacker Sees umfasst, liegt innerhalb des<br />

Fauna-Flora-Habitat-Gebietes (DE 2528-331) „Elbtalniederung zwischen<br />

Schnackenburg und Geesthacht“. Im Süden liegt ein ca. 10 m breiter Randstreifen,<br />

der Sumpf- und Auwald am Harlinger Bach zeigt, innerhalb des EU-<br />

Vogelschutzgebietes (DE 2832-401) „Niedersächsische Mittelelbe“. (vgl. Abbildung<br />

1, Seite 2).<br />

Die Erhaltungsziele für die zwei im Wirkraum gelegenen Natura 2000-Gebiete sind<br />

im Gesetz über das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ (NElbtBRG,<br />

Anlagen 3 und 5) wie folgt definiert:<br />

- 10 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Vogelarten sowie Erhaltungsziele im Europäischen Vogelschutzgebiet „Niedersächsische Mittelelbe“<br />

I. Wertbestimmende Vogelarten<br />

1. Vogelarten nach Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG 2. Zugvogelarten im Sinne des Artikels 4 Abs. 2 der Richtlinie<br />

Rohrdommel (Botaurus stellaris)<br />

79/409/EWG<br />

Schwarzstorch (Ciconia nigra)<br />

Rothalstaucher (Podiceps grisegena)<br />

Weißstorch (Ciconia ciconia)<br />

Haubentaucher (Podiceps cristatus)<br />

Zwergschwan (Cygnus bewickii)<br />

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)<br />

Singschwan (Cygnus cygnus)<br />

Höckerschwan (Cygnus olor)<br />

Wespenbussard (Pernis apivorus)<br />

Graugans (Anser anser)<br />

Schwarzmilan (Milvus migrans)<br />

Saatgans (Anser fabalis)<br />

Rotmilan (Milvus milvus)<br />

Blässgans (Anser albifrons)<br />

Seeadler (Haliaeetus albicilla)<br />

Brandente (Tadorna tadorna)<br />

Rohrweihe (Circus aeruginosus)<br />

Stockente (Anas platyrhynchos)<br />

Kornweihe (Circus cyaneus)<br />

Schnatterente (Anas strepera)<br />

Wiesenweihe (Circus pygargus)<br />

Knäkente (Anas querquedula)<br />

Wanderfalke (Falco peregrinus)<br />

Krickente (Anas crecca)<br />

Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)<br />

Spießente (Anas acuta)<br />

Wachtelkönig (Crex crex)<br />

Löffelente (Anas clypeata)<br />

Kranich (Grus grus)<br />

Pfeifente (Anas penelope)<br />

Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria)<br />

Tafelente (Aythya ferina)<br />

Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)<br />

Reiherente (Aythya fuligula)<br />

Rauhfußkauz (Aegolius funereus)<br />

Zwergsäger (Mergus albellus)<br />

Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)<br />

Gänsesäger (Mergus merganser)<br />

Eisvogel (Alcedo atthis)<br />

Baumfalke (Falco subbuteo)<br />

Schwarzspecht (Dryocopus martius)<br />

Wachtel (Coturnix coturnix)<br />

Mittelspecht (Dendrocopos medius)<br />

Wasserralle (Rallus aquaticus)<br />

Heidelerche (Lullula arborea)<br />

Blässhuhn (Fulica atra)<br />

Blaukehlchen (Luscinia svecica)<br />

Kiebitz (Vanellus vanellus)<br />

Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria)<br />

Bekassine (Gallinago gallinago)<br />

Zwergschnäpper (Ficedula parva)<br />

Waldschnepfe (Scolopax rusticola)<br />

Neuntöter (Lanius collurio)<br />

Großer Brachvogel (Numenius arquata)<br />

Ortolan (Emberiza hortulana)<br />

Uferschnepfe (Limosa limosa)<br />

Rotschenkel (Tringa totanus)<br />

Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)<br />

Wendehals (Jynx torquilla)<br />

Schafstelze (Motacilla flava)<br />

Nachtigall (Luscinia megarhynchos)<br />

Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)<br />

Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)<br />

Braunkehlchen (Saxicola rubetra)<br />

Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)<br />

Rohrschwirl (Locustella luscinioides)<br />

Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)<br />

Pirol (Oriolus oriolus)<br />

Raubwürger (Lanius excubitor)<br />

1. Allgemeine Erhaltungsziele<br />

a) Minimierung und Vermeidung von Störeinflüssen während<br />

der Brut- und Aufzuchtzeit in den als<br />

Brutgebiet besonders bedeutsamen Bereichen<br />

b) Minimierung und Vermeidung von Störeinflüssen während<br />

der Zug- und Rastzeiten in Bereichen,<br />

die als Nahrungsflächen und Schlafplätze für Gastvögel<br />

besonders bedeutsam sind<br />

c) Sicherung von Bruthabitaten von Seeadler, Kranich und<br />

Schwarzstorch sowie Sicherung von Brutkolonien<br />

2. Erhaltungsziele für Vogelarten des Grünlandes<br />

a) Erhaltung weiträumiger, möglichst wenig durch Sichthindernisse<br />

unterbrochener und von Straßen und Wegen<br />

zerschnittener Grünlandkomplexe<br />

b) Erhaltung des Einflusses von Frühjahrs- und Sommer-<br />

II. Erhaltungsziele<br />

4. Erhaltungsziele für Vogelarten der Moore<br />

a) Erhaltung und Förderung eines naturnahen Wasserhaushaltes<br />

der Moore<br />

b) Erhaltung der charakteristischen Moorstrukturen<br />

5. Erhaltungsziele für Vogelarten der Wälder<br />

a) Erhaltung der vorhandenen Vielfalt an Waldtypen mit ihren<br />

jeweiligen naturnahen Standortverhältnissen<br />

b) Erhaltung und Förderung naturnaher, strukturreicher und<br />

ungleichaltriger Waldbestände mit naturnahen<br />

Waldrändern und vielgestaltigen Wald-Offenland-Übergängen<br />

c) Sicherung einer die Vogelwelt berücksichtigenden Waldbewirtschaftung<br />

d) Erhaltung und Förderung eines Anteils von Alt- und Totholz<br />

in den Beständen, insbesondere Belassung<br />

von Horst- und Höhlenbäumen im Bestand<br />

- 11 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

hochwässern auf Grünland in Überschwemmungsgebieten<br />

c) Sicherung und Förderung eines hohen Grundwasserstandes<br />

in binnendeichs liegendem Nass- und Feuchtgrünland<br />

d) Erhaltung von periodischen und dauerhaften Kleingewässern<br />

im Grünland<br />

e) Erhaltung des welligem Bodenreliefs im Grünland einschließlich<br />

der Mulden und Senken<br />

f) Erhaltung von unterschiedlich bewirtschaftetem Grünland,<br />

insbesondere der extensiv genutzten Wiesen und Weiden<br />

g) Erhaltung und Förderung von strukturreichen Rändern<br />

entlang von Gräben und Wegen<br />

h) Reduzierung des Gefährdungspotentials durch Masten<br />

und Freileitungen<br />

3. Erhaltungsziele für Vogelarten der Gewässer und deren<br />

Randbereiche<br />

a) Erhaltung der Fließgewässer- und Auendynamik der Elbe<br />

und ihrer Nebenflüsse<br />

b) Erhaltung der stromtaltypischen Vielfalt an Fließ- und<br />

Stillgewässertypen<br />

c) Verminderung der Belastung von Gewässern mit Schadstoffen<br />

d) Belassung von Flachwasserzonen, vegetationslosen<br />

Sand- und Schlammflächen, Schwimmblattpflanzenbeständen,<br />

naturnahen Verlandungsbereichen, Gehölz bestandenen<br />

Uferpartien, natürlichen Uferabbrüchen und anderen für die<br />

Vogelwelt relevanten Strukturen<br />

e) Bereitstellung von Waldbeständen, die einer natürlichen<br />

Entwicklung überlassen bleiben<br />

f) Erhaltung von Kleingewässern, Heide- und Magerrasenflächen,<br />

offenen Sandflächen und anderen Kleinbiotopen im<br />

Wald<br />

6. Erhaltungsziele für Vogelarten der Gebüsche, Hecken,<br />

Baumgruppen und Einzelbäume<br />

a) Erhaltung von Landschaftsteilen, die mit Gebüschen,<br />

Hecken, Baumgruppen und Einzelbäumen durchsetzt sind<br />

b) Erhaltung und Pflege von reich strukturierten und<br />

gehölzartenreichen Gebüschen und Hecken mit krautreichen<br />

Säumen<br />

c) Erhaltung, Förderung und Pflege von Kopfbäumen<br />

d) Erhaltung von Obstbäumen<br />

Lebensräume, Arten sowie Erhaltungsziele im FFH-Gebiet „Elbeniederung zwischen<br />

Schnackenburg und Lauenburg“<br />

I. Natürliche Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse<br />

1. Natürliche Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie<br />

92/43/EWG<br />

Angaben in Klammern gemäß Natura 2000-Code; sofern in<br />

Anhang I der Richtlinie unter der gleichen Code-Ziffer<br />

Lebensraumtypen oder pflanzensoziologische Einheiten<br />

aufgeführt sind, die nicht im FFH-Vorschlagsgebiet vorkommen,<br />

sind diese in der nachfolgenden Übersicht nicht<br />

mit enthalten.<br />

a) Prioritäre natürliche Lebensräume<br />

Trockene, kalkreiche Sandrasen (6120)<br />

Artenreiche Borstgrasrasen auf Silikatböden (6230)<br />

Lebende Hochmoore (7110)<br />

Moorwälder (91D0)<br />

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior<br />

(Alno-Padion, Salicion albae) (91E0)<br />

b) Weitere natürliche Lebensräume<br />

Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista (2310)<br />

Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und<br />

Agrostis (2330)<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des<br />

Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150)<br />

Flüsse der planaren Stufe mit Vegetation des Ranunculion<br />

fluitantis und Callitricho-Batrachion (3260)<br />

Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des<br />

Chenopodion rubri p. p. und des Bidention p. p. (3270)<br />

Trockene europäische Heiden (4030)<br />

Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder<br />

Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) (9160)<br />

Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus<br />

robur (9190)<br />

Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus<br />

minor, Fraxinus excelsior (Ulmenion minoris) (91F0)<br />

Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore (7120)<br />

Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140)<br />

Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) (7150)<br />

Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fage-tum) (9110)<br />

Waldmeister-Buchenwälder (Asperulo-Fagetum) (9130)<br />

Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder<br />

Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) (9160)<br />

Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus<br />

robur (9190)<br />

Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus<br />

minor, Fraxinus excelsior (Ulmenion minoris) (91F0)<br />

2. Tierarten nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG<br />

a) Prioritäre Tierarten<br />

Wirbellose:<br />

Eremit (Osmoderma eremita)<br />

b) Weitere Tierarten<br />

Säugetiere:<br />

Mausohr (Myotis myotis)<br />

Biber (Castor fiber)<br />

Fischotter (Lutra lutra)<br />

- 12 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und<br />

tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) (6410)<br />

Feuchte Hochstaudenfluren der planaren Stufe (6430)<br />

Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii) (6440)<br />

Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis,<br />

Sanguisorba officinalis) (6510)<br />

Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore (7120)<br />

Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140)<br />

Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) (7150)<br />

Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fage-tum) (9110)<br />

Waldmeister-Buchenwälder (Asperulo-Fagetum) (9130)<br />

Amphibien und Reptilien:<br />

Kammmolch (Triturus cristatus)<br />

Rotbauchunke (Bombina bombina)<br />

Rundmäuler und Fische:<br />

Bachneunauge (Lampetra planeri)<br />

Rapfen (Aspius aspius)<br />

Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)<br />

Steinbeißer (Cobitis taenia)<br />

Wirbellose:<br />

Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)<br />

Heldbock (Cerambyx cerdo)<br />

1. Erhaltung der Fließgewässer- und Auendynamik der Elbe<br />

und ihrer Nebenflüsse, insbesondere Erhaltung des Einflusses<br />

der Frühjahrs- und Sommerhochwässer, von natürlichen<br />

Erosions- und Sedimentationsvorgängen außendeichs<br />

sowie der Qualmwasserbildungen binnendeichs<br />

2. Erhaltung von Hartholz-Auenwäldern (91F0), Auenwäldern<br />

mit Erle, Esche und Weide (91E0) sowie feuchten<br />

Eichen-Hainbuchenwäldern (9160) unter Aufrechterhaltung<br />

periodischer Überflutung, Bewahrung wechselfeuchter bis<br />

nasser Standortverhältnisse und Förderung einer natürlichen<br />

Verjüngung<br />

3. Erhaltung von Moorwäldern (91D0) unter Erhaltung<br />

nasser und nährstoffarmer Standortverhältnisse und Förderung<br />

einer natürlichen Verjüngung<br />

4. Erhaltung von bodensauren Eichenwäldern auf Sand<br />

(9190), Hainsimsen-Buchenwäldern (9110)<br />

und Waldmeister-Buchenwäldern (9130) unter Erhaltung<br />

der jeweils charakteristischen Standortverhältnisse und<br />

Förderung einer natürlichen Verjüngung<br />

5. Erhaltung von Fließgewässern mit flutender Wasservegetation<br />

(3260); Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen<br />

durch Nähr- und Schadstoffe oder wassergebundene Erholungsnutzungen<br />

6. Erhaltung von Flüssen mit Gänsefuß- und Zweizahn-<br />

Vegetation auf Schlammbänken (3270) sowie von feuchten<br />

Hochstaudenfluren (6430)<br />

7. Erhaltung von natürlichen nährstoffreichen Seen mit<br />

Laichkraut- oder Froschbiss-Vegetation (3150);<br />

Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen durch Schadstoffe<br />

oder dauerhafte Beseitigung durch Gewässerunterhaltung<br />

8. Erhaltung von lebenden Hochmooren (7110), noch<br />

renaturierungsfähigen degradierten Hochmooren (7120),<br />

Übergangs- und Schwingrasenmooren (7140) sowie Torfmoor-Schlenken<br />

(7150) unter Sicherung und Wiederherstellung<br />

naturnaher hydrologischer Bedingungen, Sicherung<br />

nährstoffarmer Standortverhältnisse und Vermeidung von<br />

Verbuschung<br />

II. Erhaltungsziele<br />

9. Erhaltung von Binnendünen mit Heiden aus Besenheide<br />

und Ginster (2310), trockenen Heiden (4030) und Binnendünen<br />

mit Magerrasen (2330) unter Bewahrung des Dünenreliefs,<br />

Sicherung trockener und nährstoffarmer Standortverhältnisse,<br />

einer bei trockenen Heiden angepassten Nutzung oder<br />

Pflege und Vermeidung von Verbuschung<br />

10. Erhaltung von artenreichen Borstgras-Rasen (6230) und<br />

trockenen, kalkreichen Sandrasen (6120)<br />

11. Erhaltung von Brenndolden-Auenwiesen (6440), mageren<br />

Flachland-Mähwiesen (6510) und Pfeifengras-Wiesen (6410)<br />

unter Sicherung der jeweiligen charakteristischen Standortverhältnisse<br />

und<br />

Bewirtschaftungsformen<br />

12. Erhaltung von Lebensräumen und Sicherung von Vorkommen<br />

des Bibers und des Fischotters<br />

13. Erhaltung von Lebensräumen und Sicherung von Vorkommen<br />

des Mausohrs<br />

14. Erhaltung von Lebensräumen und Sicherung von Vorkommen<br />

des Kammmolchs und der Rotbauchunke<br />

15. Erhaltung von Lebensräumen und Sicherung von Vorkommen<br />

des Bachneunauges, des Rapfens, des<br />

Schlammpeitzgers und des Steinbeißers<br />

16. Erhaltung von Lebensräumen und Sicherung von Vorkommen<br />

des Großen Feuerfalters, insbesondere<br />

Erhaltung periodisch überstauter Feuchtwiesen mit Gräben,<br />

Vorkommen des Großen Flussampfers<br />

und extensiver Mähnutzung<br />

17. Erhaltung von Lebensräumen und von Vorkommen des<br />

Eremits und des Heldbocks, insbesondere<br />

Belassung von alten, besonnten Eichen sowie Altbäumen in<br />

der Zerfallsphase<br />

Planwirkungen auf die Natura 2000 Gebiete<br />

Eine Beeinträchtigung der Natura-Gebiete und ihrer Bestandteile ist durch die Planung<br />

nicht zu erwarten, da eine Nutzungsänderung bzw. Überbauung von Biotopen<br />

innerhalb der Schutzgebiete und der angrenzenden Flächen nicht vorgesehen ist.<br />

Die entsprechenden Bereiche werden im Bebauungsplan als private Grünfläche mit<br />

- 13 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

der Zweckbestimmung „Biotop für wildlebende Tiere und Pflanzen“ und als Wasserfläche<br />

festgesetzt und in ihrer Funktion als Tier- und Pflanzenlebensraum gesichert.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen der Fauna aufgrund optischer und akustischer Reize,<br />

die über das Maß der jetzt schon vorhandenen Vorbelastungen durch die Bebauung<br />

und Erholungsnutzung hinausgehen, sind nicht zu erwarten, so dass eine<br />

Verschlechterung der Lebensraumsituation der wertgebenden Tierarten des FFH-<br />

Gebietes und der Vogelarten des EU-Vogelschutzgebietes nicht wahrscheinlich ist.<br />

Im Rahmen einer ersten Voreinschätzung ist davon auszugehen, dass mit der Bauleitplanung<br />

keine Maßnahmen und Nutzungen vorbereitet werden, die zu einer Beseitigung,<br />

Beeinträchtigung oder Störung der für die Erhaltungsziele oder den<br />

Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile der Schutzgebiete führen und eine Verträglichkeitsprüfung<br />

gemäß § 34 (2) BNatSchG erfordern.<br />

Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue<br />

Der östliche Teil des Plangebietes liegt in der Gebietszone A und C des Biosphärenreservats<br />

„Niedersächsische Elbtalaue“ (siehe Abbildung 1). Ein schmaler Randstreifen<br />

im Süden des Plangebietes, dessen Abgrenzung mit der Grenze des EU-<br />

Vogelschutzgebietes identisch ist, liegt innerhalb der Gebietszone B (B-22 <strong>Dannenberg</strong>er<br />

Marsch). Das C-Gebiet C 53 – Untere Jeetzelniederung liegt im Nahbereich,<br />

in ca. 35 m östlich des Plangebietes.<br />

Der Gebietsteil A umfasst Landschaftsausschnitte mit Siedlungsstrukturen und<br />

deren Umgebung sowie sonstige durch menschlichen Einfluss geprägte Bereiche.<br />

Die Erhaltung und Entwicklung dieser Landschaftsausschnitte ist für das Leben und<br />

Arbeiten im Biosphärenreservat sowie für den Verbund der Gebietsteile B und C von<br />

besonderer Bedeutung. Es gilt die Verordnung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüchow</strong>-<strong>Dannenberg</strong><br />

zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für den im Kreisgebiet liegenden Gebietsteil<br />

A des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 29.09.2005<br />

in Verbindung mit §§ 4 und 5 NElbtBRG. Die Verordnung sieht u. a. den Schutz von<br />

Bäumen mit mehr als 130 cm Stammumfang (gemessen in 100 cm über den Erdboden)<br />

außerhalb bebauter Ortsteile vor.<br />

Der Gebietsteil B umfasst Landschaftsausschnitte, die ganz oder teilweise eines<br />

besonderen Schutzes bedürfen. Es erfüllt die Voraussetzungen eines Landschaftsschutzgebietes.<br />

Gebietsteil C schließt die besonders schutzwürdigen bzw. pflegebedürftigen Teile<br />

des Biosphärenreservates ein. Er erfüllt die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes.<br />

Im Gebietsteil C liegt der Schwerpunkt naturbetonter, von naturnahen<br />

Standortverhältnissen geprägter Lebensräume. Viele der als Lebensstätte schutzbedürftiger<br />

Arten oder Lebensgemeinschaften wild wachsender Pflanzen oder wild<br />

lebender Tiere (§ 3 (4) NElbtBRG) bedeutsamen Flächen im Gebietsteil C sind kul-<br />

- 14 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

tur- bzw. pflegeabhängig. Andere Lebensräume wie Gewässer- und Feuchtbereiche,<br />

Moore oder Wälder sind vorwiegend von natürlicher Eigendynamik geprägt.<br />

Für das Biosphärenreservatsgebiet „Niedersächsische Elbeniederung“ liegt seit<br />

2009 ein Biospärenreservatsplan mit integriertem Umweltbericht vor.<br />

Ein Landschaftsplan ist nicht vorhanden.<br />

Abbildung 1: Schutzgebiete im Bereich des Plangebietes, M 1 : 4.000<br />

Sonstige Schutzgebiete<br />

Ein ca. 17 m breiter Streifen der Harlinger Bachaue im Südwesten des Plangebietes<br />

ist als Landschaftsschutzgebiet gesichert.<br />

Geschützte Biotope<br />

- 15 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Im nordöstlichen, östlichen und südlichen Bereich des Plangebietes befinden sich<br />

bereits kartierte Biotope, die nach § 17 NElbtBRG1 besonders geschützt sind (siehe<br />

Abbildung 1).<br />

Wertvolle Bereiche (Avifauna)<br />

Das östliche Plangebiet liegt in einem 265 ha großen avifaunistisch wertvollen Bereich<br />

von nationaler Bedeutung (Gastvögel), der sich östlich von Hitzacker von der<br />

Elbuferstraße bis zum Ort Seerau erstreckt (siehe Abbildung 1).<br />

8.1.2 Naturräumliche Gegebenheiten<br />

Die Landschaft im östlichen Plangebiet und dessen Umfeld wird durch die Untere<br />

Jeetzel-Niederung und die <strong>Dannenberg</strong>er Marsch geprägt, die naturräumlich der<br />

eingedeichten Stromlandschaft der Unteren Mittelelbe-Niederung zugeordnet sind.<br />

Das westliche Areal wird durch eine ebene Niederterrasse charakterisiert, die den<br />

Übergangsbereich der Fluss-Niederung und des wellig bis kuppigen<br />

Altmoränengebietes Ostheide bildet. Im Detail ist die naturräumliche Charakteristik<br />

des östlichen Plangebietes der Untereinheit 876.31 „Stromland zwischen Lenzen<br />

und Boizenburg“ und des westlichen Gebietes der Untereinheit 642.53 „<strong>Dannenberg</strong>er<br />

Geest“ zuzuordnen. Die eingedeichte Stromaue im Unterlauf der Jeetzel wird<br />

durch ein ebenes, von sandigem bis lehmigen Flusssedimenten aufgebautes<br />

Marschgebiet charakterisiert. Neben Grünland- und Ackerflächen sind Reste von<br />

Auwald entlang des Flusslaufes, Sumpfvegetation und zahlreiche Gewässer in Form<br />

von kleinen Fließgewässern, Gräben, Teichen und Tümpeln vorhanden. Im Bereich<br />

Hitzacker ist die Jeetzel zu einem großen Baggersee (Hitzacker See) aufgeweitet.<br />

Die ebene bis flachwellige Niederterrasse wird von gärtnerisch genutzten Siedlungsflächen,<br />

Kleintierweiden und Verkehrswegen geprägt. Die rezente Aue ist noch dem<br />

Wasserregime der Elbe unterworfen. Die eingedeichten Bereiche sind stark durch<br />

Qualmwasser beeinflusst. In den Elbvorlandbereichen ist die Grünlandnutzung prägend.<br />

Binnendeichs ist die Grünlandwirtschaft auf den höheren Lagen durch Ackerbau<br />

abgelöst.<br />

8.1.3 Relief, Geologie und Boden<br />

siehe Kapitel 11.2.1.5 Schutzgut Boden<br />

8.1.4 Wasser<br />

siehe Kapitel 11.2.1.6 Schutzgut Wasser<br />

8.1.5 Klima, Luft<br />

siehe Kapitel 11.2.1.3 Schutzgut Luft und Klima<br />

8.1.6 Heutige potentielle natürliche Vegetation (HPNV)<br />

1<br />

NElbtBRG: Niedersächsische. Elbtalaue Biosphärenreservat Gesetz<br />

- 16 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Die potentielle natürliche Vegetation stellt ein theoretisches Vegetationsbild dar, das<br />

sich nach Unterlassen des menschlichen Einflusses unter den derzeitigen natürlichen<br />

Standort- und Umweltbedingungen ausbilden würde. Sie gibt das heutige biotische<br />

Potential des Standortes wider. Die Kenntnisse der potentiellen natürlichen<br />

Vegetation lassen Rückschlüsse auf die Pflanzenartenwahl im Zusammenhang mit<br />

Pflanzmaßnahmen zu.<br />

Die rezente Flussaue wäre von einem Stieleichen-Auwaldkomplex geprägt. Außerhalb<br />

des Überflutungsbereiches der Fließgewässer würde ein Drahtschmielen- bzw.<br />

Hainsimsen-Buchenwald im Übergang zum Flattergras-Buchenwald wachsen. Auf<br />

den aufgeschütteten, höher liegenden sandigen Bereichen würde sich ein trockener<br />

Kiefern- und Birken-Eichen-Wald befinden.<br />

8.1.7 Arten und Lebensgemeinschaften (siehe Biotoptypenkarte)<br />

siehe Kapitel 11.2.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

8.1.8 Orts- und Landschaftsbild<br />

siehe Kapitel 11.2.1.4 Schutzgut Landschaft<br />

8.2 Mögliche Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Schutzgüter<br />

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur und Landschaft durch Änderung und<br />

Aufhebung von Grünflächen des rechtswirksamen Bebauungsplans Hitzacker<br />

See<br />

Der Bebauungsplan überplant im östlichen Teilbereich eine 5,4346 ha große Fläche,<br />

die in dem rechtsverbindlichen Bebauungsplangebiet Hitzacker See liegt. Beurteilungsgrundlage<br />

der Planwirkungen auf die Schutzgüter sind in diesem Gebiet die<br />

Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans mit Ausnahme der Biotopstrukturen,<br />

die nach § 17 NElbtBRG 2 einen besonderen Schutzstatus aufweisen.<br />

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist nur insoweit anzuwenden, als der neu<br />

aufzustellende Bebauungsplan über die Festsetzungen des rechtsverbindlichen<br />

Bebauungsplans hinausgehende Eingriffe auslöst (BauGB § 1a Absatz 3 Satz 4,<br />

BNatSchG § 21 Absatz 2 Satz 1).<br />

Der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan sieht folgende Festsetzungen vor:<br />

• Sondergebiet Hafenpavillion (4.785 m²)<br />

Freifläche 4.335 m², 450 m² Überbauung/Versiegelung<br />

• Straßenverkehrsfläche (7.068 m²)<br />

Elbuferstraße mit Böschungen, Anpflanzungsgebot an Böschungen, Parkplatz<br />

am AZH<br />

2<br />

NElbtBRG: Niedersächsische. Elbtalaue Biosphärenreservat Gesetz<br />

- 17 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

• Wasserflächen (5.410 m²)<br />

Wasserfläche des Hitzacker See, Wasserfläche Bootsanlegestelle, Hitzacker<br />

See mit Bootssteg und Slipanlage<br />

• Grünflächen (37.083 m²)<br />

Ballspielwiese, Kinderspielwiese, Mehrzweckwiese, Grünfläche sowie<br />

Parkanlage mit Erhaltungsgebot für Bäume, Spiel- u. Liegewiese<br />

Die Teilneufassung und Erweiterung setzt in dem nördlichen Bereich (Elbuferstraße<br />

und Mehrzweckplatz) weitestgehend die bestehende Nutzung fest. Der Mehrzweckplatz<br />

wird als Fläche für Sport- und Spielanlagen und die Elbuferstraße als öffentliche<br />

Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die umgebenden Flächen sind als Grünflächen<br />

mit Erhaltungsgebot des vorhandenen Gehölzbestandes ausgewiesen. Als<br />

negative Wirkung auf das Schutzgut Boden ist die bereits realisierte Versiegelung<br />

von 385 m² für die Skater-Anlage anzusehen. Weitere negative Auswirkungen sind<br />

nicht vorhanden.<br />

Südlich der Elbuferstraße werden das als Freilichtmuseum genutzte AZH-Gelände<br />

und der angrenzende Parkplatz (1,572 ha) zu einem Sondergebiet Archäologisches<br />

Zentrum mit einer Grundflächenzahl von 0,3 umgewandelt. Der vorhandene Parkplatz<br />

wird als private Stellplatzfläche festgelegt. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan<br />

sind die Flächen als Grünfläche, Parkanlage bzw. Ballspielwiese und als Parkplatz<br />

festgesetzt.<br />

Die östlich angrenzenden Grünflächen werden entsprechend ihrer Nutzung bzw.<br />

ihrer ökologischen Ausprägung als private Grünfläche, Spielplatz, als Biotop für<br />

wildlebende Tiere und Pflanzen und als öffentliche Grünfläche, Parkanlage, festgesetzt.<br />

Die offene Wasserfläche des Sees ist als Wasserfläche festgelegt. Im Vergleich<br />

zu dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan hat die Umwandlung des Sondergebietes<br />

Hafenpavillion mit der Versiegelung von 450 qm in eine öffentliche<br />

Grünfläche, Parkanlage, positive Auswirkungen auf Natur und Landschaft.<br />

Beurteilung der Planwirkungen auf die einzelnen Schutzgüter:<br />

• Boden: Innerhalb des Sondergebietes ist eine Bodenversiegelung von 4.716<br />

m² möglich. Die Bodenversiegelung ist für das Schutzgut Boden als erhebliche<br />

Beeinträchtigung zu werten.<br />

• Oberflächen- u. Grundwasser: Ein Eingriff in das Schutzgut Wasser wird<br />

durch die Planung nicht vorbereitet. Die Funktionen der Gewässer bleiben<br />

erhalten, da die Ufer bzw. Aue der Gewässer als Grünflächen sowie als<br />

Wasserflächen gesichert werden. Das Sondergebiet liegt außerhalb des gesetzlich<br />

festgelegten Überschwemmungsgebietes, so dass eine Einschränkung<br />

des Hochwasserabflusses nicht besteht. Eine mögliche Reduzierung<br />

des Grundwassers durch die zulässige Versiegelung innerhalb des Sondergebietes<br />

ist nicht zu erwarten, da das anfallende unbelastete Regenwasser<br />

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planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

auf den Freiflächen des Baugebietes versickern kann und somit dem<br />

Grundwasser wieder zugeführt wird.<br />

• Klima: Eine Verschlechterung der klimatischen Situation ist ebenfalls unwahrscheinlich,<br />

da große unversiegelte Freiflächen im Sondergebiet und<br />

seinem Umfeld verbleiben, die Klima regulierend wirken. Die Veränderung<br />

der mikroklimatischen Situation kann durch den Erhalt filter- und pufferfähiger<br />

Gehölzbestände minimiert werden. Nur im geringen Umfang können Hecken<br />

am westlichen Rand des bestehenden AZH beseitigt werden, deren<br />

Verlust jedoch aufgrund der geringen Flächengröße klimatisch unerheblich<br />

ist. Insgesamt sind keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut<br />

Klima/Luft zu erwarten, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes reduzieren.<br />

• Biotope: Erhebliche Beeinträchtigungen von Arten und deren Lebensgemeinschaften<br />

sind nicht zu erwarten. Die Umwandlung von öffentlichen, der<br />

Erholung dienenden Grünflächen ohne Altbaumbestand in ein Sondergebiet<br />

Archäologisches Zentrum führt zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen für<br />

Arten und deren Lebensgemeinschaften, da ökologisch gleichwertige Biotope<br />

geschaffen werden. Die zahlreichen Bäume auf dem Areal des Freilichtmuseums<br />

werden textlich über ein allgemeines Erhaltungsgebot erhalten.<br />

Die vorhandene breite Strauch-Baumhecke zwischen dem Museumsgelände<br />

und der privaten Stellplatzfläche und die höherwertigen Ufer-, Sumpf- und<br />

Auwaldbiotope werden über Erhaltungsfestsetzungen des Bebauungsplanes<br />

gesichert.<br />

Zwischen dem Sondergebiet und den festgestellten besonders geschützten<br />

Biotopen sowie den wertvollen Sumpf- und Auwaldbiotopen am Ufer des Hitzacker<br />

Sees werden mindestens 60-120 m Pufferabstand eingehalten. Mögliche<br />

von dem Baugebiet ausgehende betriebsbedingte Belastungen auf die<br />

empfindlicheren Uferzonen, z. B. durch eine schleichende Inanspruchnahme<br />

als Nutz- und Lagerfläche, übermäßige Frequentierung und Verlärmung sind<br />

nicht wahrscheinlich. Am südlichen Rand des Sondergebietes zur angrenzenden<br />

Bachaue des Harlinger Bach werden keine zusätzlichen Pufferflächen<br />

geschaffen. Hier fungieren die steileren Aufschüttungsböschungen als<br />

ausreichende Barriere gegenüber Inanspruchnahme und Frequentierung.<br />

• Fauna: Eine erhebliche Verschlechterung der Lebensraumbedingungen für<br />

die Tierwelt durch Beunruhigung und Vertreibung aufgrund von optischen<br />

Reizen und Verlärmung, die durch Besucher des AZH verursacht werden, ist<br />

nicht zu erwarten. Der Bereich ist durch die Festsetzungen als öffentliche<br />

Grünfläche bzw. Parkanlage und Sportboothafen und die reale Nutzung als<br />

öffentliche Erholungsfläche und Freilichtmuseum bereits erheblich vorbelastet.<br />

Störungsempfindliche Arten sind im Plangebiet und nahen Umfeld nicht<br />

wahrscheinlich.<br />

• Landschaftsbild: Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

sind nicht zu erwarten, da die naturnah wirkenden Grünstrukturen und Raum<br />

wirkenden Gehölze erhalten bleiben. Eine Überprägung durch siedlungsun-<br />

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planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

typische Gebäude und sonstige Bauten ist ebenfalls nicht wahrscheinlich, da<br />

die Baumaterialien des Freiluftmuseums primär aus natürlichen Materialien<br />

bestehen und sich die Bauten harmonisch in die umgebende Landschaft einfügen.<br />

• Erholung: Die öffentlichen Naherholungsflächen am Hitzacker See werden<br />

in Freiräume/Grünflächen umgewandelt. Eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

der Naherholungsfunktion am Hitzacker See ist jedoch nicht gegeben, da der<br />

Bebauungsplan die öffentliche Nutzung der Grünfläche festsetzt. Auch die<br />

öffentliche Nutzung der (Rund-)Wanderwege und Spazierwege an dem See<br />

ist weiterhin gegeben. Die Erlebnisfunktion des Sees wird nicht erheblich<br />

beeinträchtigt.<br />

Beurteilung der Planwirkungen auf Natur und Landschaft in dem westlichen<br />

Erweiterungsgebiet (3,1154 ha)<br />

Das westliche Teilgebiet der Teilneufassung und Erweiterung wird von dem rechtsverbindlichen<br />

Bebauungsplan nicht erfasst. Es liegt im bisherigen Außenbereich im<br />

Sinne des § 35 BauGB. Auf der 3,1154 ha großen Fläche gelten daher die aktuellen<br />

Bestandsbewertungen.<br />

Die möglichen bau-, anlage-, und betriebsbedingten Planwirkungen auf die Funktionsfähigkeit<br />

der Naturgüter sind tabellarisch dargestellt: Diese Auswirkungen sind<br />

im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung näher auf ihre ökologische<br />

Eingriffsintensität zu prüfen.<br />

Auswirkungen<br />

a) baubedingt b) anlagebedingt c) betriebsbedingt<br />

• Verlust von Lebensraum durch Beseitigung und Umbau von Vegetation a) b)<br />

• Verlust belebten Bodens durch Versiegelung b)<br />

• Bodenauftrag und -abtrag, Bodenverdichtung a) c)<br />

• Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate durch Versiegelung b)<br />

• Luftverunreinigung durch Abgase und Geruchsemissionen a) c)<br />

• Verdrängung und Verlust von Tierindividuen durch Immissionen in Form von<br />

Lärm, Licht und Abgasen sowie eine Zunahme der Frequentierung<br />

• Kleinklimatische Veränderungen durch Freiflächenverlust und Veränderung der<br />

lufthygienischen Bedingungen, Temperaturerhöhung, Verringerung der Luftfeuchte<br />

b)<br />

• Landschaftsüberformung durch Verlust von Grünelementen und Errichtung von<br />

siedlungsgeprägten Anlagen b)<br />

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planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

o Boden: Im Sondergebiet (GRZ: 0,3 ohne Überschreitung) ist eine Bodenversiegelung<br />

von 4.668 m² möglich. Die Versiegelung von belebtem Boden ist<br />

grundsätzlich als erheblich und nachhaltig zu bewerten, da diese gleichbedeutend<br />

mit einem vollständigen Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist.<br />

Mögliche Überbauungen (Bodenauf- und –abtrag, Verdichtung durch Baumaschinen)<br />

betrifft überwiegend bereits stark überprägten Boden, so dass<br />

die Auswirkungen durch Überbauung insgesamt als unerheblich beurteilt<br />

werden können.<br />

Durch Überbauung (Bodenauf- und –abtrag, Verdichtung durch Baumaschinen)<br />

wird die natürliche Bodenentwicklung und Bodenhorizontabfolge überformt.<br />

Dies stellt im Fall von belebten Böden eine Beeinträchtigung der natürlichen<br />

Bodenentwicklung dar. Durch Auf- und Abträge überformte Böden<br />

können jedoch nach kurzer Zeit wieder Lebensraumfunktionen erfüllen. Des<br />

Weiteren können die Beeinträchtigungen durch Bodenschutzmaßnahmen<br />

(vgl. Kap. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen) erheblich reduziert<br />

werden. Die Auswirkungen durch Überbauung werden daher insgesamt als<br />

unerheblich beurteilt.<br />

o Wasser: Die Funktionen der Fließgewässers Harlinger Bach bleiben erhalten,<br />

da die Aue des Gewässers mit der Sumpf- und Auwaldvegetation als<br />

Grünfläche gesichert wird. Das Sondergebiet liegt außerhalb des gesetzlich<br />

festgelegten Überschwemmungsgebietes, so dass eine Einschränkung des<br />

Hochwasserabflusses nicht besteht. Anlagebedingte Auswirkungen auf den<br />

Grundwasserhaushalt treten im Zusammenhang mit Realisierung der Planung<br />

durch die Versiegelung bislang weitgehend unbefestigten Bodens auf,<br />

die zu einer Reduzierung der Grundwasserneubildung führen kann. Durch<br />

die Zunahme an versiegelter Fläche erhöht sich die Menge des abzuführenden<br />

Niederschlagwassers. Das anfallende unbelastete Niederschlagswasser<br />

kann in den angrenzenden Freiflächen/Grünflächen versickern, so dass es<br />

dem Wasserhaushalt wieder zugeführt wird. Demnach sind keine Beeinträchtigungen<br />

zu erwarten.<br />

o<br />

Klima / Luft: Baubedingte Auswirkungen auf das Schutzgut können während<br />

der Bauzeit durch zusätzliche Schadstoffemissionen der Baufahrzeuge<br />

entstehen. In der Umgebung des Baufelds ist mit vermehrter Staubentwicklung<br />

zu rechnen. Diese Auswirkungen wirken aber weder von ihrem Umfang<br />

noch von ihrer Dauer nachhaltig beeinträchtigend auf die Leistungsfähigkeit<br />

des Schutzgutes Klima / Luft.<br />

Die Versiegelung und Überbauung von Freiflächen bewirkt eine Veränderung<br />

des Kleinklimas im Nahbereich der Bodenversiegelungen. Es ist mit einer<br />

Verringerung der Verdunstungsrate bei gleichzeitig verstärkter Oberflächenerwärmung<br />

sowie Veränderung der Luftströme zu rechnen. Es handelt<br />

sich jedoch um kleinräumige Auswirkungen, die zu keiner nachhaltigen Beeinträchtigung<br />

der Funktionen des Schutzgutes Klima / Luft führt. Ein Verlust<br />

von Gehölzbeständen, die besondere lufthygienische Funktionen besitzen<br />

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planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

(Laubgehölze) wird durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan,<br />

die den Erhalt des gesamten Laubbaumbestandes bezwecken, vermieden.<br />

Nur im geringen Umfang können Hecken am westlichen Rand des bestehenden<br />

AZH beseitigt werden, deren Verlust jedoch aufgrund der geringen<br />

Flächengröße klimatisch unerheblich ist. Insgesamt sind keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Klima/Luft zu erwarten, die die Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes reduzieren.<br />

o<br />

Biotope: Die Planung bereitet einen Umbau/Beseitigung von vegetationsbestimmten<br />

Biotopen vor, so dass mit einer Veränderung von Arten und Lebensgemeinschaften<br />

zu rechnen ist. Es werden insgesamt 15.490 m² Biotopfläche<br />

in ein Sondergebiet Archäologisches Zentrum umgewandelt. Im Detail<br />

sind folgende Biotopstrukturen betroffen:<br />

• Strukturarme Kleingartenanlage (PKA), Wertstufe I 1.655 m²<br />

• Strukturreiche Kleingartenanlage (PKR), Wertstufe II 5.153<br />

• Halbruderale Gras- u. Staudenflur feuchter Standorte<br />

(UHF), Wertstufe III<br />

m²<br />

310<br />

• Mesophiles Grünland, artenärmer (GMS), Wertstufe IV 4.300<br />

• Verbrachendes mesophiles Grünland, artenärmer<br />

(GMZb), Wertstufe III<br />

m²<br />

m²<br />

3.696<br />

• Weg mit Gras und Staudenflur (UH/OVW), Wertstufe I-II 314 m²<br />

Ein Eingriff in die Biotoptypen Wertstufe III und IV ist als eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

zu werten. Die Beeinträchtigung ist hier wegen der langen<br />

Regenerationsdauer und des irreversiblen Verlusts des betroffenen Biotops<br />

nachhaltig wirksam. Die beeinträchtigten Werte und Funktionen müssen<br />

kompensiert werden.<br />

Erhalten werden die hochwertigen Feuchtbiotope: 8.329 m² sonstiger nährstoffreicher<br />

Sumpf mit sumpfigem Auwald (NSR/WWS) und 4.365 m² halbruderale<br />

Gras- und Staudenflur feuchter Standort (UHF) südlich des Sondergebietes.<br />

Die (tritt-)empfindlichen Feuchtbiotope sind durch geeignete Maßnahmen<br />

(Zaun, Einfriedungshecke) gegen eine schleichende Inanspruchnahme<br />

als Nutz- und Lagerfläche, übermäßige Frequentierung zu schützen.<br />

Fauna: Eine erhebliche Verschlechterung der Lebensraumbedingungen für<br />

die Tierwelt durch Beunruhigung und Vertreibung aufgrund von optischen<br />

Reizen und Verlärmung, die durch Besucher des AZH verursacht werden, ist<br />

nicht zu erwarten. Der Bereich ist durch die derzeitige Nutzung als Kleingarten<br />

bereits vorbelastet. Ein Vorkommen störungsempfindlicher Arten ist nicht<br />

wahrscheinlich. Die Sumpf- und Auwaldflächen am Harlinger Bach sind u. a.<br />

als Brutplatz für die bestandsgefährdete Nachtigall von Bedeutung. Um eine<br />

m²<br />

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planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

o<br />

Störung des Lebensraums durch eine schleichende Inanspruchnahme und<br />

Frequentierung zu schützen sind geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich<br />

(s. o. Auswirkungen auf Biotope).<br />

Landschaftsbild: Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

sind nicht zu erwarten, da die naturnah wirkenden Grünstrukturen und Raum<br />

wirkenden Gehölze erhalten bleiben. Eine Überprägung durch siedlungsuntypische<br />

Gebäude, Freiflächen und sonstige Bauten ist ebenfalls nicht wahrscheinlich,<br />

da das Freiluftmuseum entsprechend seinem thematischen<br />

Schwerpunkt – Bronzezeit – mit extensiv gepflegten gehölzreichen Freiflächen<br />

und mit Reet gedeckten Lehmhäusern naturnäher gestaltet ist. Das<br />

Freilichtmuseum wird sich harmonisch in die umgebende Landschaft einfügen.<br />

o Erholung: Das Gebiet besitzt keine besondere Bedeutung für die ruhige, öffentliche<br />

Naherholung. Es gehen jedoch die „wilden“ Kleingärten verloren,<br />

die der Feierabenderholung dienen.<br />

Zusammenfassung der Auswirkungen des Vorhabens<br />

Die Realisierung der Planung ist mit erheblichen Beeinträchtigungen auf die<br />

Schutzgüter Boden, Arten und Lebensgemeinschaften und das Landschaftsbild verbunden.<br />

Das Vorhaben ist als Eingriff gemäß § 14 BNatSchG zu werten. Im Rahmen<br />

des Bebauungsplanverfahrens ist gemäß § 15 BNatSchG in Verbindung mit §<br />

1a BauGB die Eingriffsregelung anzuwenden und Maßnahmen zur Vermeidung,<br />

Minderung und zum Ausgleich für die sich aus der Umsetzung der Planung ergebenden<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft festzulegen.<br />

8.3 Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen<br />

Eingriffe dürfen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild<br />

nicht mehr als unbedingt notwendig beeinträchtigen (BauGB § 1a, BNatSchG § 15<br />

Absatz 1). Zur Reduzierung der Vorhaben bedingten Beeinträchtigungen sind die<br />

nachfolgend skizzierten Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen vorgesehen.<br />

Erhaltung von Gehölz- und wertgebenden Vegetationsbeständen<br />

V 1: Erhaltung der Hecken sowie der Baumreihe auf extensiv gepflegten Grasund<br />

Krautsäumen (Sport- und Spielanlage)<br />

Die Hecken und die hochstämmigen Eschenpflanzungen (HFS, HFM und HBA),<br />

welche die Sport- und Spielanlage im Norden des Plangebietes eingrünen, werden<br />

aufgrund ihrer klimatischen Ausgleichsfunktion, ihrer Habitatfunktion und der visuellen<br />

Qualitäten erhalten. Die umgebende Freifläche mit der Gras- und Staudenflur<br />

(UH) ist extensiv zu pflegen. Im Bebauungsplan ist der Vegetationsbestand als private<br />

Grünfläche, Biotop für wildlebende Tiere und Pflanzen, und Fläche zur Erhal-<br />

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Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

tung von Laubbäumen und –sträuchern festgesetzt.<br />

Fläche: 3.107 m²<br />

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Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

V 2: Erhaltung der Straßenbegleitbäume und der extensiv gepflegten Grasund<br />

Krautsäume entlang der Elbuferstraße<br />

Die lückige Baumallee (HBA), die jüngere Strauchhecke (HFS) und die breiten, extensiv<br />

gepflegten Gras- und Staudensäume (UH) entlang der Elbuferstraße sind<br />

aufgrund ihrer Einbindungsfunktion der Straße in das Ortsbild zu erhalten. Die begleitenden<br />

Gras- und Staudensäume (UH) sind extensiv zu pflegen. Im Bebauungsplan<br />

ist der Vegetationsbestand innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsfläche<br />

und dem Straßenbegleitgrün durch die allgemeine Erhaltung von Laubbäumen (§ 9<br />

(1) 25b BauGB) gesichert.<br />

Fläche: 7.747 m² (öffentliche Straßenverkehrsfläche), 4.893 m² (Straßenbegleitgrün)<br />

V 3: Erhaltung der Hecke am östlichen Rand des AZH<br />

Die breite Strauch-Baumhecke am östlichen Rand des Freilichtmuseums ist aufgrund<br />

ihrer Bedeutung als Sichtschutz zu erhalten. Innerhalb des Sondergebietes<br />

wird die 1.128 m² große Gehölzfläche durch das Erhaltungsgebot für Laubbäume<br />

und –sträucher (§9 (1) 25b BauGB) gesichert.<br />

V 4: Erhaltung sonstiger Grünflächen mit besonderer Erholungsfunktion<br />

Die Parkanlage (PAN) und der Kinderspielplatz (PSZ) am Hitzacker See werden als<br />

öffentliche / private Grünfläche, Parkanlage bzw. Spielplatz erhalten.<br />

Fläche: 2.530 m² (PSZ), 6.580 m² (PAN)<br />

V 5: Erhaltung von Wert gebenden naturnäheren Biotopen entlang der Gewässer<br />

Es werden alle naturnäheren bzw. naturnahen Biotope in der Bachaue des Harlinger<br />

Baches bzw. am Ufer des Hitzacker Sees erhalten und als private Grünfläche, Biotop<br />

für wildlebende Tiere und Pflanzen, im Bebauungsplan festgesetzt. Die offene<br />

Wasserfläche des Hitzacker Sees (SEA) wird als Wasserfläche im Bebauungsplan<br />

festgelegt. Im Einzelnen:<br />

• Sonstiger nährstoffreicher Sumpf mit sumpfigem Weiden-Auwald<br />

(NSR/WWS: 8.315 m²)<br />

• Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte (UHF: 364 m²)<br />

• Rohrglanzgras-Landröhricht mit Weiden-Auwald der Flussufer (NRG/WWA:<br />

4.071 m²)<br />

• Rohrglanzgras-Landröhricht mit Weiden-Auwald der Flussufer und wechselnassem<br />

Weiden-Auengebüsch (NRG/WWA/BAA: 8.073 m²)<br />

• Naturnahes nährstoffreiches Abbaugewässer (SEA: 3.986 m²)<br />

Besondere Sicherungsmaßnahmen: Das westliche Sondergebiet ist am südlichen<br />

Rand mit einem Kleintier durchlässigen, mindestens 120 cm hohen Schutzzaun,<br />

möglichst aus Naturraum typischen Materialien, einzufrieden. Der Zaun dient als<br />

Schutzvorkehrung vor schleichender Beeinträchtigung der naturnahen, auetypi-<br />

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planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

schen Flächen durch menschliche Nutzung, z. B. Ablagerung von organischem Material<br />

oder Betretung der Vertritt empfindlichen Feuchtzonen.<br />

V 6: Allgemeines Erhaltungsgebot für Laubbäume<br />

Im Rahmen der Realisierung des Vorhabens gilt ein Erhaltungsgebot gemäß § 9 (1)<br />

25b BauGB für alle Laubbäume im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, die einen<br />

Stammdurchmesser von 20 cm (gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem<br />

Boden) aufweisen. Für einen ausnahmsweise gefällten Baum ist als Ersatz ein<br />

Laubbaum der Art des gefällten Laubbaums oder wahlweise der Baumarten Stieleiche<br />

(Quercus robur), Esche (Fraxinus excelsior), Rotbuche (Fagus sylvatica),<br />

Schwarzerle (Alnus glutinosa) und Flatterulme (Ulmus laevis) von mindestens 12 cm<br />

Stammumfang innerhalb des Geltungsbereich zu pflanzen und zu erhalten.<br />

Allgemeine Baumschutzmaßnahmen<br />

Im Zuge der Bauarbeiten im Nahbereich des zu erhaltenden Gehölzes sind Baumschutzmaßnahmen<br />

erforderlich. Die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzabständen<br />

und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ ist anzuwenden. Ein eventuell<br />

erforderlicher Kronenrückschnitt ist unter Anwendung der ZTV-Baumpflege 2006<br />

durchzuführen.<br />

Maßnahmen zur Vermeidung von Lichtemissionen<br />

Eine Ausleuchtung der Freiflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist<br />

zum Fledermaus- und Insektenschutz auf das notwendige Maß zu reduzieren. Seitliches<br />

oder nach oben ausstrahlendes Streulicht ist unbedingt zu vermeiden. Dies ist<br />

durch entsprechende Abschirmungen der Leuchten zur Seite und nach oben hin zu<br />

gewährleisten. Die Ausleuchtung von Außenflächen hat mit Natrium-Niederdrucklampen,<br />

LED oder Osramsparlampen zu erfolgen. Diese Leuchtmittel reduzieren<br />

das Anlocken von Insekten erheblich.<br />

Wasserhaushalt, Regenrückhaltung<br />

Das auf den versiegelten Flächen anfallende unbelastete Regenwasser ist auf der<br />

Freifläche des Sondergebietes zu versickern. Eine dezentrale Rückhaltung und Versickerung<br />

des Niederschlagswassers verfolgt das Ziel, die Abgabe des Regenwassers<br />

an die Vorfluter zu mindern, das Abwassersystem hydraulisch zu entlasten, die<br />

Grundwassersituation im Gebiet beizubehalten sowie eine ausreichende Vorreinigung<br />

des belasteten Regenwassers zu gewährleisten. Um qualitativ hochwertiges<br />

Trinkwasser einzusparen, ist auch eine Sammlung des Regenwassers (z. B in Regentonnen<br />

oder Zisternen) möglich, um es als Brauchwasser zu nutzen.<br />

Schutz des Mutterbodens (§ 202 BauGB)<br />

Der nutzbare Zustand des bei Bauarbeiten anfallenden Mutterbodens ist zu erhalten<br />

und der Boden vor Vernichtung bzw. Vergeudung zu schützen.<br />

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Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Die folgenden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind im nach geschalteten<br />

Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen.<br />

Bodenschutz und Wasserhaushalt<br />

a) Zur Sicherung und zum Schutz des Oberbodens ist die DIN 18915 i. V. m.<br />

DIN 18300 maßgeblich. Der belebte Boden, der für die Anlage der späteren<br />

Vegetationsflächen von großem Wert ist, ist vor der Durchführung von<br />

Baumaßnahmen abzuschieben und zur späteren Wiederverwendung zwischen<br />

zulagern oder sofort wieder als Deckschicht auf Pflanzstandorte<br />

aufzubringen. Hiermit lässt sich der Eingriff in die Bodenfunktionen mindern.<br />

b) Bauliche Verdichtungen von gewachsenem Boden sind aus den gleichen<br />

Gründen durch geeignete Maßnahmen zu verhindern oder rückgängig zu<br />

machen.<br />

c) Das ebene Relief ist als landschaftstypisches Merkmal weitestgehend zu<br />

erhalten. Ist es für die Errichtung von Bauwerken unumgänglich,<br />

Aufhöhungen zu schaffen, sind diese durch flache Böschungen (Böschungsneigung<br />

mindestens 1:4) landschaftsgerecht einzubinden.<br />

d) Der Boden ist vor Schadstoffeinträgen entsprechend dem Stand der<br />

Technik zu schützen, z. B. Umgang mit Wasser und Boden gefährdenden<br />

Stoffen nur auf versiegelten Flächen.<br />

e) Begrenzung der Bodenversiegelung durch weitgehenden Verzicht auf<br />

vollversiegelte Bauweisen: Die Stellplätze sowie die Zufahrten und sonstigen<br />

Betriebsflächen sollten grundsätzlich immer nur mit Belegmaterialien<br />

befestigt werden, die eine optimale Durchlässigkeit des Regenwassers -<br />

unter Abwägung der vorgesehen Flächennutzung - zulassen. Eine versickerungsfähige<br />

Gestaltung der Bodenbeläge unterstützt maßgeblich die<br />

Funktionen des Bodens für den Wasserhaushalt und wirkt insbesondere<br />

regulierend auf den Regenwasserabfluss. Niederschläge werden von den<br />

speicherfähigen Böden aufgenommen anstatt über versiegelte Flächen<br />

die Kanalisation und Vorfluter zu belasten. Versickerte Niederschläge<br />

werden vom Boden verzögert in Oberflächengewässer oder in Grundwasser<br />

abgegeben, eine Teilrate verdunstet und wirkt mikroklimatisch.<br />

Landschaftsbild<br />

a) Die Gebäude sind mit naturraum- und regionaltypischen Baumaterialien<br />

und Farben zu gestalten.<br />

Durch die vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen können bauund<br />

betriebsbedingte Beeinträchtigungen für Pflanzen, Tiere und Biotope, Boden,<br />

Wasser und Landschaft auf ein unerhebliches Maß reduziert werden.<br />

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Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

8.4 Ausgleichsmaßnahmen<br />

Für verbleibende Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes<br />

werden gemäß § 15 Absatz 2 BNatschG i. V. m. § 1a BauGB die folgend beschriebenen<br />

Kompensationsmaßnahmen erforderlich.<br />

Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes<br />

Die folgende Kompensationsfläche beinhaltet die Extensivierung einer Teilfläche der<br />

ufernahen Rasenfläche der Parkanlage am Hitzacker See. Der 10 bis 15 m breite<br />

Streifen bindet westlich an das vorhandene Rohrglanzgras-Landröhricht mit den<br />

Weidengehölzen (NRG/WWA/BAA) an. Die Maßnahme soll eine Aufwertung des<br />

Landschaftsbildes sowie eine Aufwertung der Lebensraumbedingungen für die heimische<br />

Fauna und Flora erzielen. Des Weiteren dient sie als Pufferfläche zwischen<br />

der naturnahen Uferzone und den durch Erholungsnutzung stärker beanspruchten<br />

Parkflächen.<br />

M 1: Entwicklung von artenreichem Extensiv-Rasen<br />

Der Vegetationsbestand weist neben den üblichen schnitttoleranten Gräserarten in<br />

geringer Anzahl Kräuter der Feuchtwiesen, z. B. Wiesenschaumkraut und Hahnenfuß-Arten,<br />

auf. Zur Förderung der für Feuchtgrünland typischen Vegetation ist der<br />

Pflegeschnitt auf 2x jährlich zu begrenzen. Der erste Schnitt ist nicht vor Anfang/Mitte<br />

Juni durchzuführen. Das Mähgut ist abzutransportieren. Die Anwendung<br />

von Düngemitteln ist nicht statthaft. Die innerhalb der Fläche liegenden mit<br />

Lehmkies teilbefestigten Fußwege sind weiterhin nutzbar.<br />

Kompensationsfläche: 1.935 m²<br />

M 2: Sukzessionsfläche<br />

Eine kleine, am Rand der Aue des Harlinger Baches liegende Fläche, die vom AZH<br />

genutzt wird, ist naturnah zu gestalten und extensiv zu nutzen. Eine Anpflanzung<br />

von fremdländischen und naturraumuntypischen Pflanzenarten ist nicht statthaft.<br />

Neben standorttypischen Auwaldgehölzen können zusätzlich alte kulturhistorische<br />

Gehölzarten gepflanzt werden. Spontanvegetation ist zuzulassen. Der vorhandene<br />

fußläufige Pfad ist weiterhin nutzbar.<br />

Kompensationsfläche: 480 m²<br />

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planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Abbildung 2: Lage der Kompensationsflächen M 1 und M 2, M 1 : 2.500<br />

Externe Kompensationsfläche<br />

Eine vollständige Kompensation der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft<br />

innerhalb des Bebauungsplanes ist nicht möglich, so dass auf eine externe Kompensationsfläche<br />

zurückgegriffen werden muss.<br />

Die stadteigene 5,2395 ha große Fläche liegt ca. 2,7 km südwestlich des Plangebietes<br />

in der Gemarkung Hitzacker, Flur 16, Flurstück 36/1 und wird ackerbaulich genutzt.<br />

Mit Ausnahme eines nördlich angrenzenden Ackers wird die Fläche von Kiefernforst<br />

umgeben. Die schmalen Waldränder sind mit Holunder, Birke und Eberesche<br />

sowie punktuell mit Alteichen strukturiert.<br />

Die Standorteigenschaften werden von einem trockenen nährstoffarmen Sandboden<br />

bestimmt, der als Braunerde-Podsol einzustufen ist. Die Fläche besitzt nur eine geringe<br />

Bodengüte. Die Bodenwertzahl der Ackerfläche wird im Kataster mit 22 und 25<br />

angegeben.<br />

Es ist geplant, im Süden der Fläche einen ca. 42 m breiten und ca. 1,34 ha großen<br />

Ackerstreifen aus der ackerbaulichen Nutzung zu nehmen. Auf der unmittelbar an<br />

den Kiefernforst angrenzenden Fläche wird ein strukturreicher Waldrand mit standortheimischen<br />

Gehölzen mit breitem Waldsaum entwickelt.<br />

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planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Abbildung 3: Lage der externen Kompensationsfläche, M 1 : 50 000 3<br />

Erläuterung der Maßnahme im Detail:<br />

E 3: Entwicklung eines Waldrandes mit breitem Saum<br />

E 3.1: Am südlichen Rand der Kompensationsfläche wird auf einem 10-20 m breiten<br />

Grünstreifen ein Gehölzgürtel mit 80% standortheimischen Sträuchern der Arten:<br />

Hundsrose (Rosa canina), Faulbaum (Frangula alnus), Schlehe (Prunus spinosa),<br />

Weißdorn (Crataegus monogyna) und Besenginster (Cytisus scoparius) in etwa<br />

gleichen Mengenanteilen sowie 20% Baumarten: Rotbuche (Fagus sylvatica), Eberesche<br />

(Sorbus aucuparia), Zitterpappel (Populus tremula) und Salweide (Salix<br />

caprea) in etwa gleichen Mengenanteilen dem Kiefernforst vorgelagert. Pflanzqualität:<br />

2x verschulte Forstware mit Herkunftsnachweis, Pflanzabstand im Verbund: 1,5<br />

m in der Reihe und 1 m zwischen den Reihen.<br />

Die Strauchgehölze sind in Gruppen von 3 – 5 Stück zu pflanzen. Ein wirksamer<br />

Schutz vor Wildverbiss (Wildschutzzaun) ist erforderlich.<br />

E 3.2: Der nördlich angrenzende, ca. 22-32 m breite Ackerstreifen wird aus der<br />

ackerbaulichen Nutzung genommen und der Sukzession überlassen. Das Schlegeln<br />

der Fläche ist einmal im Jahr im Herbst möglich. Aufgrund der trockenen sandigen<br />

Standortverhältnisse werden sich nährstoffarme, Trockenheit liebende Gras- und<br />

Hochstaudenfluren entwickeln.<br />

Am östlichen Rand sind zusätzlich 4 Stieleichen, Qualität: 2x verpflanzter Heister,<br />

125-150 cm Höhe, in einem Reihenabstand von ca. 8 m zu setzen. Die Gehölze<br />

sind mit Drahthosen gegen Wildverbiss zu schützen.<br />

3 (LGN, Top 50, 1 : 50 000)<br />

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Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Am nördlichen Rand sind zum angrenzenden Acker Eichenspaltpfähle in Abständen<br />

von ca. 15 bis 20 m in der Reihe als Markierung zu setzen.<br />

Mit der Maßnahme ist eine Vitalisierung des Bodens durch dauerhafte Aufgabe der<br />

landwirtschaftlichen Nutzung verbunden sowie eine Verbesserung der Lebensbedingungen<br />

für Tiere, insbesondere für Insekten, Vögel, Kleinsäuger, Amphibien und<br />

Reptilien und eine Aufwertung des Landschaftsbildes verbunden.<br />

Kompensationsfläche: gesamt 13.360 m²<br />

Abbildung 4: Externen Kompensationsfläche, E 3, M 1 : 3.000<br />

Bilanzierung des Ausgleichsbedarfs<br />

Zur Ermittlung der notwendigen Kompensationsflächen wurde ein quantifizierendes<br />

Bilanzierungsverfahren herangezogen, welches von dem Niedersächsischen Städtetag<br />

(1996) herausgegeben wurde. Ziel dieser Berechnung ist die nachvollziehbare,<br />

standardisierte Ermittlung von Ausgleichsmaßnahmen. Dazu ist der derzeitige<br />

Flächenwert der Biotoptypen auf der von dem Eingriff betroffenen Fläche (Eingriffsfläche,<br />

Ist-Zustand) zu erfassen. Die Bewertung der Eingriffsfläche erfolgt durch<br />

Vergabe von Wertfaktoren (Wertstufe 0 bis 5) für einzelne Teilflächen auf der<br />

Grundlage der Biotoptypen. Diese biotopbezogenen Wertfaktoren werden mit den<br />

Flächengrößen multipliziert. Dem gegenübergestellt wird nach dem gleichen Verfahren<br />

der zukünftige Wert der von dem Eingriff betroffenen Fläche (Eingriffsfläche<br />

nach Planung). Der Wert ist zu erfassen und die Wertverschiebung (Verlust bzw.<br />

Verbesserung auf der Fläche) durch die Planung (Flächenwert der Ausgleichsfläche)<br />

zu ermitteln.<br />

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Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Tabelle 1: Bilanzierung des Kompensationsbedarfs<br />

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Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

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Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

8.5 Resümee<br />

Die rechnerische Gegenüberstellung des gegenwärtigen (Ist-Zustand) und des zukünftigen<br />

(Planung) ökologischen Wertes des Planungsraumes verdeutlicht, dass<br />

mit Durchführung aller landschaftspflegerischen Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen<br />

die Vorhaben bedingten Beeinträchtigungen des Naturhaushalts<br />

und des Landschaftsbildes kompensierbar sind. Sonstige Belange, die mit den Belangen<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege abgewogen werden müssen,<br />

sind für dieses Plangebiet nicht ermittelt worden. Der Ausgleich des Eingriffes in<br />

Natur und Landschaft ist daher entsprechend den Festsetzungen durchzuführen.<br />

9. Ver- und Entsorgung<br />

Die Wasser-, Abwasser-, Elektrizitäts- und Gasversorgung wird durch den Anschluss<br />

an die zentralen Anlagen der Ver- und Entsorgungsträger sichergestellt. Die<br />

Abfallentsorgung erfolgt durch den Träger der Müllentsorgung über die öffentlichen<br />

Straßenverkehrsflächen.<br />

Das Oberflächenwasser ist gemäß § 149 (3) Nds. Wassergesetz (NWG) grundsätzlich<br />

durch die Grundstückseigentümer zu beseitigen, soweit die Gemeinde nicht den<br />

Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung vorschreibt<br />

oder ein gesammeltes Fortleiten erforderlich ist, um eine Beeinträchtigung des<br />

Wohls der Allgemeinheit zu verhüten. Damit soll eine Versickerung an Ort und Stelle<br />

erfolgen, wo dies möglich und sinnvoll ist. Neben der Aufwertung des unmittelbaren<br />

Lebensraums können die Freiräume mit einem dezentralen Entwässerungssystem<br />

vorteilhaft gestaltet werden. Die vorhandenen Untergrundverhältnisse lassen aufgrund<br />

der Bodenverhältnisse eine Versickerung zu.<br />

Die Löschwasserversorgung muss in einem Brandfall gewährleistet werden. Der<br />

nächstgelegene Hydrant befindet sich direkt auf dem Parkplatz des Archäologischen<br />

Zentrums. Er steht im Brandfall zur Verfügung. Der Löschwasserbedarf als „Grundschutz“<br />

wird im Allgemeinen nach dem DVGW Arbeitsblatt 405 ermittelt. Es sind für<br />

dieses Sondergebiet (GFZ: 0,3, Zahl der Vollgeschosse: I, weiche Bedachung bei<br />

den vorhandenen Gebäuden) mindestens 96 m³/h über mindestens 2 Stunden zur<br />

Verfügung zu stellen. Die von der Feuerwehr zu verlegende Förderstrecke sollte<br />

300 m nicht überschreiten.<br />

10. Kosten der Erschließung, Finanzierung, Bodenordnung<br />

Bodenordnerische Maßnahmen werden auf der privaten Ebene vorgenommen. Kosten<br />

für die Stadt fallen nicht an. Anliegerbeiträge werden auf der Grundlage des<br />

BauGB und des kommunalen Abgaberechts erhoben.<br />

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Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

11. Umweltbericht<br />

11.1 Einleitung<br />

11.1.1 Inhalte und Ziele des Bebauungsplans Hitzacker See – Teilneufassung<br />

und Erweiterung<br />

Das archäologische Freilichtmuseum Archäologisches Zentrum ist eine kulturelle<br />

Einrichtung der Stadt Hitzacker (Elbe) mit überregionaler Bedeutung. Anhand von<br />

Ausgrabungen, die vor Ort stattgefunden haben, wird archäologisches Wissen in<br />

Form einer experimentellen und lebendigen Archäologie vor allem an Kinder und<br />

Jugendliche weitergegeben. Forschungsergebnisse werden publiziert und der Forschergemeinschaft<br />

zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, das allgemeine öffentliche<br />

Interesse für die Archäologie und Umwelt im Elbe-Jeetzel-Raum zu wecken. Das<br />

Museum begreift sich als außerschulischer Lernort und entwickelt in diesem Rahmen<br />

spezielle Angebote für Kindergärten, Schulklassen und Familien.<br />

Seit seiner Eröffnung im Jahre 1990 war das Archäologische Zentrum eine Einrichtung<br />

der Kreisarchäologie des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüchow</strong>-<strong>Dannenberg</strong>. Der <strong>Landkreis</strong> sah<br />

sich 2005 nicht mehr in der Lage, diese freiwillige Aufgabe weiter zu führen. Um die<br />

Schließung des Museums abzuwenden, übernahm die Stadt Hitzacker (Elbe) die<br />

Einrichtung. Der <strong>Landkreis</strong> garantierte bis 2010 einen Zuschuss von 25 – 30 % des<br />

Gesamthaushalts des Museums. Um das dadurch entstandene Defizit im Haushalt<br />

decken zu können, muss eine Veränderung des Konzeptes erfolgen und eine bessere<br />

Wirtschaftlichkeit angestrebt werden. Dies hat zur Folge, dass sich das archäologische<br />

Freizeitmuseum erweitern muss, um einen größeren Personenkreis mit<br />

unterschiedlichen Ausstellungen und Aktivitäten ansprechen zu können.<br />

Als Art der baulichen Nutzung wird für den gesamten Geltungsbereich ein Sondergebiet<br />

(SO) Archäologisches Zentrum festgesetzt. Das Sondergebiet dient der Unterbringung<br />

eines archäologischen Freilichtmuseums mit den dafür notwendigen<br />

Einrichtungen, die nicht wesentlich stören. Zulässig sind in Verbindung mit dem Museum:<br />

1. Anlagen für kulturelle Zwecke,<br />

2. Schank- und Speisewirtschaften,<br />

3. Läden,<br />

4. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />

5. Büro- und Verwaltungsgebäude,<br />

6. Sport- und Spielanlagen.<br />

Mit dieser Festsetzung wird dargelegt, dass künftig an dieser Stelle ein archäologisches<br />

Freilichtmuseum mit den dafür notwendigen Einrichtungen bestehen soll. Die<br />

prägende Wirkung des Sondergebietes ist auf die Weiterentwicklung dieser kulturellen<br />

Einrichtung ausgerichtet. Es wird also eine Zweckbestimmung und Funktion vorgegeben,<br />

die sich von den Baugebieten nach den §§ 2 bis 10 Baunutzungsverord-<br />

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Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

nung (BauNVO) wesentlich unterscheidet. Die Festsetzung eines Sondergebietes ist<br />

daher gerechtfertigt.<br />

Die zulässigen Nutzungen sind der Zweckbestimmung unterzuordnen. Der Charakter<br />

des Gebietes soll durch die Nutzung als archäologisches Freilichtmuseum bestimmt<br />

werden. Die geplanten Einrichtungen sind ausschließlich in Verbindung mit<br />

dem Museum zulässig.<br />

Der Störungsgrad des Sondergebietes wird mit dem eines MIschgebietes gleichgesetzt.<br />

Da westlich des Plangebietes entlang der Drawehnertorstraße, der L 231, im<br />

Flächennutzungsplan ebenfalls Mischgebiete dargestellt sein, kann mit Einhaltung<br />

der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte davon ausgegangen werden, dass es zu<br />

keinen unzumutbaren Belastungen kommt. Die rechtlich vorgegebenen Grenzwerte<br />

der TA Lärm sind in den jeweiligen Gebieten einzuhalten. Innerhalb des Plangebietes<br />

sind die schalltechnischen Orientierungswerte von tags: 60 dB(A) und nachts: 45<br />

dB(A) einzuhalten. In den umgebenden Baugebieten sind diese Werte ebenfalls<br />

einzuhalten. Der Nachweis hierfür ist im anschließenden Genehmigungsverfahren<br />

zu erbringen. Aufgrund der gleichen Emissionswerte zwischen den benachbarten<br />

Nutzungen ist von einem verträglichen Miteinander auszugehen.<br />

Der bestehende Mehrzweckplatz im Norden des Plangebietes wird entsprechend<br />

seinen Ausmaßen als Fläche für Spiel- und Sportanlagen festgesetzt. Neben einem<br />

Basketballfeld ist eine Skateranlage geplant. Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte<br />

in den benachbarten Gebieten ist im Genehmigungsverfahren nachzuweisen.<br />

Der Abstand zum nächstgelegenen Wohnhaus beträgt mindestens 40 m, so dass<br />

davon ausgegangen wird, dass keine unzumutbaren Beeinträchtigungen durch<br />

Lärmemissionen erfolgen.<br />

Innerhalb des Plangebietes wird die Zahl der Vollgeschosse auf eins als Höchstwert<br />

festgesetzt. Die rekonstruierten archäologischen Gebäude sind alle eingeschossige<br />

Bauten. Um den Charakter des Freilichtmuseums beizubehalten, sollen die künftigen<br />

Bauten ebenfalls mit einem Vollgeschoss errichtet werden.<br />

Die Grundflächenzahl (GRZ) wird entsprechend der geplanten Nutzung für den Bereich<br />

des Sondergebietes mit 0,3 festgesetzt. Das Freilichtmuseum setzt sich vornehmlich<br />

aus rekonstruierten Gebäuden zusammen, die locker auf dem Gelände<br />

errichtet wurden. Dieser Charakter soll auch künftig das Gelände bestimmen.<br />

Überschreitungen gemäß § 19 (4) BauNVO werden nicht zugelassen, da das gesamte<br />

Gelände eine ausreichende Größe hat, um bei dieser GRZ sämtliche baulichen<br />

Anlagen und Zufahrten etc. errichten zu können.<br />

Auf die Festsetzung einer Bauweise wird verzichtet. Innerhalb des Plangebietes<br />

muss die Möglichkeit bestehen, spezielle Baukörper zu rekonstruieren, ohne dass<br />

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Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

sie in ihrer Länge begrenzt werden. Die städtebauliche Ordnung wird mit der Festsetzung<br />

der Baugrenzen dennoch gewährleistet.<br />

Die festgesetzten Baugrenzen halten zu den angrenzenden Nutzungen im Süden,<br />

Westen und Norden einen Abstand von 5 m. Dieses Maß lässt genügend Raum für<br />

die angrenzenden Nutzungen, ohne sie unzumutbar einzuschränken. Zu der bestehenden<br />

Hecke halten die Baugrenzen einen Abstand von 3 m. Die Pflanzungen sind<br />

auf einer Böschung angelegt, so dass die umgebenden Nutzungen keine Beeinträchtigungen<br />

hervorrufen.<br />

Die Erschließung ist über die Elbuferstraße, die K 36, gewährleistet. Sie wird als<br />

öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Zufahrt zum SO Archäologisches<br />

Zentrum erfolgt über die Anbindung des Parkplatzes an die K 36. Er wird im Bebauungsplan<br />

als Stellplatzfläche festgelegt. Innerhalb des Sondergebietes sind<br />

Stellplätze und Garagen außerhalb der Fläche für Stellplätze zulässig, sofern sonstige<br />

öffentliche und / oder nachbarliche Belange nicht unzumutbar beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Die Zufahrt zur Fläche für Sport- und Spielanlagen erfolgt direkt gegenüber in nördlicher<br />

Richtung. Diese Zufahrten sind als Einfahrtsbereiche festgesetzt, entlang der<br />

übrigen öffentlichen Straßenverkehrsfläche sind Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt<br />

festgelegt, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Die notwendigen Sichtfelder<br />

auf der K 36 sind eingezeichnet.<br />

Um die westlichen Bereiche zu erschließen, sind beidseits der K 36 mit Geh-, Fahrund<br />

Leitungsrechten zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger und der Träger<br />

der Ver- und Entsorgung festgesetzt. Diese Flächen sind im Bebauungsplan als<br />

Straßenbegleitgrün festgelegt, da es sich um begrünte Bereiche mit unbefestigten<br />

Wegen handelt.<br />

Im Norden, Osten und Süden des Plangebietes werden alle naturnahen und naturnäheren<br />

Flächen als Biotope für wildlebende Tiere und Pflanzen festgelegt. Die offene<br />

Wasserfläche des Hitzacker Sees wird als Wasserfläche festgesetzt. Die Parkanlage<br />

und der Kinderspielplatz am Hitzacker See werden als öffentliche / private<br />

Grünfläche, Parkanlage bzw. Spielplatz erhalten.<br />

Als Ausgleichsflächen werden im Bereich östlich und südlich des Sondergebietes<br />

zwei Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft (M 1 und M 2) festgelegt. Die Maßnahme M 1 soll eine<br />

Aufwertung des Landschaftsbildes sowie eine Aufwertung der Lebensraumbedingungen<br />

für die heimische Fauna und Flora erzielen. Des Weiteren dient sie als Pufferfläche<br />

zwischen der naturnahen Uferzone und den durch Erholungsnutzung stärker<br />

beanspruchten Parkflächen. Eine kleine, am Rand der Aue des Harlinger Baches<br />

liegende Fläche, die vom AZH genutzt wird, ist naturnah zu gestalten und ex-<br />

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planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

tensiv zu nutzen. Eine Anpflanzung von fremdländischen und naturraumuntypischen<br />

Pflanzenarten ist nicht statthaft. Neben standorttypischen Auwaldgehölzen können<br />

zusätzlich alte kulturhistorische Gehölzarten gepflanzt werden. Spontanvegetation<br />

ist zuzulassen. Der vorhandene fußläufige Pfad ist weiterhin nutzbar.<br />

Um die Vorhaben bedingten erheblichen Beeinträchtigungen auf Natur und Landschaft<br />

vollständig zu kompensieren, wird auf eine externe Kompensationsfläche<br />

zurückgegriffen. Die stadteigene 5,2395 ha große Fläche liegt ca. 2,7 km südwestlich<br />

des Plangebietes in der Gemarkung Hitzacker, Flur 16, Flurstück 36/1 und wird<br />

ackerbaulich genutzt. Mit Ausnahme eines nördlich angrenzenden Ackers wird die<br />

Fläche von Kiefernforst umgeben. Die schmalen Waldränder sind mit Holunder, Birke<br />

und Eberesche sowie punktuell mit Alteichen strukturiert. Es ist geplant, im Süden<br />

der Fläche einen ca. 42 m breiten und ca. 1,34 ha großen Ackerstreifen aus der<br />

ackerbaulichen Nutzung zu nehmen. Auf der unmittelbar an den Kiefernforst angrenzenden<br />

Fläche wird ein strukturreicher Waldrand mit standortheimischen Gehölzen<br />

mit breitem Waldsaum entwickelt.<br />

Städtebauliche Werte:<br />

Sondergebiet Archäologisches Zentrum<br />

Öffentliche Straßenverkehrsfläche<br />

Private Grünfläche, Biotop für wildlebende Tiere und Pflanzen<br />

Private Grünfläche, Spielplatz<br />

Öffentliche Grünfläche, Parkanlage<br />

Fläche für Sport- und Spielanlagen<br />

Maßnahmenflächen<br />

Wasserfläche<br />

Gesamtgröße des Plangebietes<br />

ca. 3,13 ha<br />

ca. 1,26 ha<br />

ca. 2,42 ha<br />

ca. 0,20 ha<br />

ca. 0,66 ha<br />

ca. 0,23 ha<br />

ca. 1,58 ha<br />

ca. 0,40 ha<br />

ca. 9,88 ha<br />

Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich<br />

der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe) weist das Plangebiet überwiegend<br />

als Sondergebiet See- und Freizeiteinrichtungen aus. Der nördliche Teil ist Bestandteil<br />

einer Grünfläche. Der Bebauungsplan entwickelt diese Darstellungen weiter.<br />

11.1.2 Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen<br />

und ihre Berücksichtigung<br />

Entsprechend der Bodenschutzklausel gemäß § 1a (2) Baugesetzbuch (BauGB) ist<br />

mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. Der Bebauungsplan verfolgt<br />

dieses Ziel, indem lediglich Flächen in die Planung des Sondergebietes einbezogen<br />

werden, die für die künftig geplanten Maßnahmen bauleitplanerisch gefasst<br />

werden müssen.<br />

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Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Die Eingriffsregelung ist gemäß § 1 a (3) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 18 ff<br />

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu beachten (vgl. grünordnerische Untersuchung<br />

im Kapitel „8. Natur- und Landschaftspflege“). In der grünordnerischen Untersuchung<br />

werden die Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen beschrieben<br />

und die Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Der Bebauungsplan setzt die<br />

Maßnahmen fest und legt gleichzeitig Flächen für Kompensationsmaßnahmen fest.<br />

Das Nds. Wassergesetz regelt den Umgang mit dem Oberflächenwasser.<br />

Die Technische Anleitung Luft (TA Luft) macht konkrete Vorgaben in Bezug auf die<br />

Begrenzung von Emissionen und Immissionen. Die Grenzwerte stellen den Stand<br />

der Luftreinhaltetechnik dar. Die Technische Anleitung Lärm (TA Lärm) legt die<br />

Grenzwerte für Geräusche fest. Die Werte der Technischen Anleitungen sollen eingehalten<br />

werden.<br />

Das Landesraumordnungsprogramm (LROP) Niedersachsen 2008 stellt das Biosphärenreservat<br />

dar und weist die angrenzenden Natura 2000-Gebiete als Vorranggebiete<br />

Natura 2000 aus.<br />

Die zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP)<br />

2004 für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüchow</strong>-<strong>Dannenberg</strong> stellt den Bereich des Plangebietes als<br />

Kulturelles Sachgut dar. Östlich grenzt ein Vorranggebiet für Natur und Landschaft<br />

an, das gleichzeitig als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft auf Grund hohen, natürlichen,<br />

standortgebundenen landwirtschaftlichen Ertragspotenzials und auf Grund<br />

besonderer Funktionen der Landwirtschaft ausgewiesen ist. Südlich grenzt ein Vorranggebiet<br />

für Erholung mit starker Inanspruchnahme durch die Bevölkerung an.<br />

Dieses Gebiet ist gleichzeitig als Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft dargestellt.<br />

Die Jeetzel und der Hitzacker See sind als Wasserfläche ausgewiesen. Die<br />

Elbuferstraße, die K 36, ist als Hauptverkehrsstraße von regionaler Bedeutung dargestellt.<br />

Östlich und südlich angrenzend an das Plangebiet stellt das RROP ein Gebiet<br />

zur Sicherung des Hochwasserabflusses dar.<br />

Das östliche Plangebiet liegt im Biosphärenreservat Elbtalaue im Gebietsteil „A“<br />

Darüber hinaus liegt es im Osten und Süden im festgesetzten Überschwemmungsgebiet.<br />

Das gesamte Gelände südlich der Altstadt Hitzackers steht unter Grabungsschutz.<br />

Das Grundzentrum Hitzacker (Elbe) hat die besondere Entwicklungsaufgabe Fremdenverkehr.<br />

Weitergehende Aussagen zur Raumordnung finden sich im Kapitel „2. Raumordnung,<br />

Flächennutzungsplan“ in der <strong>Begründung</strong>.<br />

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Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

11.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

11.2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustands und der Umweltmerkmale<br />

11.2.1.1 Schutzgut Mensch<br />

Die kleine Elbestadt Hitzacker liegt im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue.<br />

Die Region ist aufgrund ihrer natürlichen und kulturlandschaftlichen Ausstattung<br />

ein Ferien- und Erholungsgebiet von überregionaler Bedeutung. Hitzacker (Elbe)<br />

selbst ist Kurort und weist zudem neben dem Archäologischen Zentrum weitere<br />

Anziehungspunkte für Erholung und Fremdenverkehr auf, wie z. B. die historische<br />

Stadtinsel, den Weinberg, den Sportboothafen. Hitzacker (Elbe) ist zudem<br />

Anlegepunkt für die Fahrgastschifffahrt. Das Archäologische Zentrum mit dem Hitzacker<br />

See ist ein wesentlicher Teil des regionalen und örtlichen Fremdenverkehrsund<br />

Erholungskonzeptes. Im Bereich des Plangebietes fungiert der Hitzacker See<br />

insbesondere als ruhiges Naherholungsgewässer. Die Rasenflächen können als<br />

Spiel- und Liegewiese genutzt werden. Ein kleiner Bootssteg mit Slipanlage erleichtert<br />

das An- und Ablegen von Booten. Die Wegeflächen setzen sich südöstlich des<br />

Plangebietes entlang des Seeufers fort und sind somit als Spazier- und Wanderweg<br />

nutzbar. Entlang des Sees sind Wege angelegt, die als Wander- und Spazierwege<br />

dienen.<br />

Bewertung:<br />

Dem Plangebiet ist eine hohe Bedeutung für die Erholungsnutzung, das Landschaftserleben<br />

und den Fremdenverkehr für das Schutzgut Mensch beizumessen.<br />

11.2.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Biotoptypen<br />

Methodik: Eine Flächenbegehung fand im Mai und Juli 2010 und 2011 statt. Grundlage<br />

der Biotoptypenerfassung ist der Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen<br />

(O. von Drachenfels, 2011). Die Bewertung der Biotoptypen orientiert sich<br />

an der Einstufung der Biotoptypen in Niedersachsen (O. von Drachenfels, 2012).<br />

Die Biotoptypen sind in der Biotoptypenkarte in der Anlage dargestellt.<br />

Gewässer und Sümpfe mit Auwald und Auengebüsch (SEA, FBG,<br />

NSR/WWS NRG/WWA, NRG/WWA/BAA)<br />

Im Osten und Süden des Plangebietes sind die Ufer des Hitzacker Sees und die<br />

Bachaue des Harlinger Baches mit Sumpf- und Auwald-Vegetation bewachsen. Die<br />

breite schlammig-anmoorige Bachaue des Harlinger Baches im südwestlichen<br />

Plangebiet besteht aus einem Vegetationskomplex aus sonstigem nährstoffreichen<br />

Sumpf mit Gehölzen des sumpfigen Weiden-Auwaldes (NSR/WWS). Im<br />

östlichen Bereich der Bachaue ist die Vegetation den artenärmeren Rohrglanzgras-<br />

Landröhricht und dem Weiden-Auwald der Flussufer (NRG/WWA) zuzuordnen.<br />

Das Ufer des Hitzacker Sees weist ein Biotopkomplex aus Rohrglanzgras-<br />

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Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Landröhricht mit Weiden-Auwald der Flussufer und mit einem schmalen Ufergehölz<br />

aus wechselnassem Weiden-Auengebüsch (NRG/WWA/BAA) auf.<br />

Der sonstige nährstoffreiche Sumpf (NSR) zeigt einen heterogen Bestand aus Uferstauden,<br />

Röhricht, Seggen, Binsen und Simsen auf. Kennzeichnende Arten sind u.<br />

a. Mädesüß, Gilb- und Blutweiderich, Wolfstrapp, Gelbe Schwertlilie, schmalblättriges<br />

Weidenröschen, Wasserminze, Buntblättriger Hohlzahn, Wasserdost, Rohrglanzgras,<br />

Wald-Simse, Sumpf-Segge, Ufer-Segge, Flatter-Binse und Sumpf-<br />

Diestel.<br />

Das Rohrglanzgras-Landröhricht (NRG) wird von dem Namen gebenden Rohrglanzgras<br />

dominiert. Beigemischt sind Wasserknöterich, Schilf, Wasser-<br />

Sumpfkresse, Schlank-Segge, Weißes Straußgras und Wasser-Knöterich. In den<br />

tieferen Uferzonen des Hitzacker Sees kommen Kennarten der Uferstaudenfluren,<br />

wie z. B. Sumpf-Schafgarbe, Zaunwinde, Gilb- und Blutweiderich, Schilf, Wasser-<br />

Knöterich, Fluss-Ampfer, Sumpf-Ziest, Brennessel, Wasserschwaden, Schlank-<br />

Segge, hinzu.<br />

Das wechselnasse Weiden-Auengebüsch (BAA) am Ufer des Hitzacker Sees wird<br />

von Bruch-Weide, Mandel-Weide, Korb-Weide und Silberweide geprägt.<br />

Im Plangebiet ist der Auwald nur noch relikthaft bzw. lückig vorhanden. Kennzeichnende<br />

Arten des sumpfigen Weidenauwaldes (WWS) sind Bruch-Weide, Silber-<br />

Weide, Mandel-Weide, Erle, Kratzbeere, Wasser-Schneeball, Gelbe Schwertlilie und<br />

Hopfen. Der Weiden-Auwald der Flussufer (WWA) setzt sich aus Silber-Weide,<br />

Bruch-Weide, Korb-Weide, Ohr- und Grau-Weide zusammen. Nördlich und östlich<br />

des Mehrzweckplatzes, außerhalb des Plangebietes, setzt sich der Weiden-Auwald<br />

der Flussufer (WWA) entlang des Jeetzelufers fort.<br />

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Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Sumpfiger<br />

Weidenauwald<br />

(WWS)<br />

Die offene Wasserfläche des großflächigen Hitzacker Sees kann als naturnaher<br />

nährstoffreicher Baggersee (SEA) eingestuft werden.<br />

Nährstoffreicher<br />

Baggersee<br />

(SEA)<br />

Das sandige, z. T. kiesig-sandige Bachbett des Harlinger Baches grenzt unmittelbar<br />

südlich an das Plangebiet an. Das Gewässer wurde vor langer Zeit im Unterlauf<br />

begradigt, zeigt jedoch eine naturnahe Ufervegetation und ein strukturreiches Bachbett,<br />

so dass das Gewässer als naturnaher Geestbach mit Kiessubstrat (FBG)<br />

einzustufen ist.<br />

- 42 -


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Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Harlinger Bach, naturnaher<br />

Geestbach mit Kiessubstrat<br />

(FBG)<br />

Kleingehölze und Gebüsche (HBA, HBE, HFS, HFM, BE)<br />

Das Plangebiet ist durch eine hohe Anzahl an Laubbäumen, Gebüsch und Einfriedungshecken<br />

vielfältig strukturiert. Meist handelt es sich um standortheimische Gehölze<br />

jüngeren bis mittleren Alters. Der Laubbaumbestand (HBE) auf den öffentlichen<br />

Flächen und dem AZH-Gelände wird von Stieleiche, Esche, Linde, Weide,<br />

Birke und Hainbuche bewachsen. Alte Pappeln, Weiden und Kiefern sowie einige<br />

Hochstamm-Obstbäume und prähistorische Gehölzarten befinden sich zusätzlich<br />

auf dem AZH-Gelände. Auf den westlich an das AZH angrenzenden Freiflächen aus<br />

Extensivweiden und Kleingärten sind neben Weiden, Kiefern, Birken, Espen, Eichen<br />

und Eschen auch standortfremde Nadelgehölze gepflanzt. Einfriedungs- und Sichtschutzhecken,<br />

die als Strauchhecken (HFS) und Strauch-Baumhecke (HFM) einzustufen<br />

sind, befinden sich nördlich auf dem Mehrzweckplatz, am Parkplatz, im<br />

Straßenseitenraum der Elbuferstraße und auf dem AZH-Gelände. Die Hecken werden<br />

von Hasel, Hundsrose, Schlehe, Weißdorn, Weiden, Eichen und Eschen aufgebaut.<br />

Zusätzlich befinden sich auf dem Gelände des AZH zahlreiche junge<br />

Strauchpflanzungen (BE) überwiegend standortheimischer Arten (Hasel, Schlehe,<br />

Weißdorn, Sanddorn). Die extensiv genutzten Grünlandparzellen sind partiell mit<br />

Hundsrose, Brombeere und Schlehe verbuscht.<br />

Die auf einem Damm geführte Elbuferstraße wird von einer jüngeren Baumallee<br />

(HBA) mit Eichen und abschnittsweise von einer jüngeren Strauchhecke (HFS) mit<br />

- 43 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Weißdorn begleitet. Die gehölzfreie Straßenböschung ist mit Gräsern und Kräutern<br />

der halbruderalen Gras- und Staudenfluren (UHM) bewachsen.<br />

Grünland (GMS, GMSb)<br />

Mehrere kleinflächige Grünlandparzellen, die extensiv bzw. sporadisch als Schafweide<br />

genutzt werden und teilweise Verbrachungstendenzen aufweisen, befinden<br />

sich westlich des AZH. Es sind mäßig artenreiche Vegetationsbestände, die dem<br />

sonstigen mesophilen Grünland (GMS) zuzuordnen sind. Neben typischen Arten<br />

der Weidelgras-Weißklee-Weiden sind auch vermehrt Magerrasen und Arten der<br />

Trockenheit liebenden Ruderalfluren vorhanden. Kennzeichnend sind: Rotes<br />

Straußgras, Rot-Schwingel, Knaulgras, Weiches Honiggras, Spitzwegerich, Schafgabe,<br />

Johanniskraut, Ferkelkraut, Wiesen- und Straußblütiger Ampfer, Vogelwicke,<br />

Zypressen-Wolfsmilch (kleinflächig). In den verbrachenden Grünlandflächen<br />

(GMSb) breitet sich Landreitgras aus.<br />

Sonstiges<br />

mesophiles<br />

Grünland<br />

(GMS)<br />

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planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Verbrauchendes<br />

Grünland<br />

(GMSb)<br />

Ruderalfluren (UHM, UHF, UR/DOZ)<br />

Mischbestände aus Gräsern und Stauden, die den halbruderalen Gras- und Staudenfluren<br />

mittlerer Standorte (UHM) zuzuordnen sind, prägen die dammartigen<br />

Böschungen der Elbuferstraße und die unbefestigten, mit Bäumen umgebenden<br />

Freiflächen des Mehrzweckplatzes im Norden des Plangebietes. Des Weiteren wurde<br />

eine vermehrt von Brennesseln, Giersch, Quecke und Disteln bewachsene<br />

Übergangszone zwischen dem Grünland und dem sumpfigen Auwald als halbruderale<br />

Gras- und Staudenflur feuchter Standorte (UHF) erfasst. Der intensiver<br />

genutzte Bereich des Mehrzweckplatzes ist stark gestört und nur spärlich von kurzlebigen<br />

Ruderalfluren bewachsen. Die Fläche ist als Ruderalflur mit sonstigem<br />

Offenbodenbodenbereich (UR/DOZ) zu bezeichnen.<br />

- 45 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Halbruderale<br />

Gras- u.<br />

Staudenflur<br />

feuchter<br />

Standorte<br />

(UHF)<br />

Siedlungsbiotope (PKR, PKA, PSZ+, PAN, PSZ, OVS, OVW, OVP,<br />

OVG)<br />

Zu den häufiger von Menschen frequentierten Siedlungsbiotopen zählen die junge<br />

Parkanlage am Hitzacker See, das AZH-Gelände mit Parkplatz, die Straßen und<br />

Wege sowie die Kleingärten. Die Freifläche der jungen Parkanlage (PAN) am Hitzacker<br />

See ist mit Rasenflächen, die als Spiel- und Liegewiese dienen, sowie jüngeren<br />

Bäume und Büschen gestaltet. Durchzogen ist das Areal mit Wegen (OVW) aus<br />

Lehmkies. Der an das Wegesystem angebunden Parkplatz (OVP) ist ebenfalls mit<br />

Lehmkies befestigt. Gefasst wird der Parkplatz von jungen Strauchhecken. Eine<br />

kleine, mit Betonziegeln befestigte Fläche (OF) führt zu einem schmalen Bootssteg<br />

(OVG) an dem Seeufer. Ein Kinderspielplatz (PSZ) mit einigen Holzspielgeräten<br />

und Sandflächen ist ebenfalls auf der Parkanlage vorhanden.<br />

Das Gelände des AZH ist als strukturreiche sonstige Sport-, Spiel- und Freizeitanlage<br />

(PSZ+) zu bezeichnen. Die Freifläche ist vielfältig gestaltet und extensiv<br />

gepflegt, so dass sich Kräuter und Gräser der Ruderalfluren ausbreiten können. Am<br />

nordöstlichen Rand des Geländes befindet sich ein kleiner Folienteich mit Wasservegetation<br />

(SX). Die Wege sind unbefestigt (Pfade) bzw. mit Lehmkies befestigt. Die<br />

Museumsgebäude sind mit natürlichen Materialen aufgebaut.<br />

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planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Kinderspielplatz<br />

(PSZ)<br />

Die Kleingärten im östlichen Bereich des Plangebietes sind überwiegend als strukturreiche<br />

Kleingartenanlage (PKR) einzustufen. Sie werden überwiegend extensiv<br />

als Gemüse- und Obstgarten mit Kleintierhaltung (Geflügel) genutzt. Teilbereiche<br />

sind verwildert. Strukturiert wird der Bereich durch einen Mischbestand aus standortheimischen<br />

Gehölzen, Ziersträuchern und Koniferen. Eine Parzelle mit Scherrasen,<br />

Zierblumen und Koniferen wird als strukturarme Kleingartenanlage (PZA)<br />

eingestuft.<br />

Strukturreichere<br />

Kleingartenanlage<br />

(PKR)<br />

In das Plangebiet ist die auf einem Damm geführte Elbuferstraße (OVS) einbezogen.<br />

Begleitet wird sie von einer jüngeren Baumallee (HBA) mit Eichen und abschnittsweise<br />

von einer jüngeren Strauchhecke (HFS) mit Hundsrose, Hasel, Weißdorn<br />

und Schlehe. Nördlich parallel der Straße verläuft ein teilbefestigter Fußweg<br />

aus Lehmkies (OVWw) und ein asphaltierter Radweg (OVWa).<br />

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planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Bewertung:<br />

Die Einstufung/Bewertung der Biotoptypen für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

wird auf Grundlage des vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft,<br />

Küsten- und Naturschutz herausgegebenen Bewertungsverfahrens 4<br />

vorgenommen.<br />

Tabelle 2: Bewertung der Lebensraumbedeutung<br />

Wertstufe<br />

Wertstufe: V (von sehr hoher<br />

Bedeutung):<br />

Wertstufe: IV (von hoher Bedeutung)<br />

Wertstufe: III (von mittlerer<br />

Bedeutung):<br />

Wertstufe: III (von mittlerer bis<br />

mäßiger Bedeutung):<br />

Wertstufe: II (von mäßiger<br />

Bedeutung):<br />

Wertstufe: II-I (von mäßiger bis<br />

geringer Bedeutung):<br />

Wertstufe: I (von geringer Bedeutung):<br />

Biotop<br />

sonstiger nährstoffreicher Sumpf mit sumpfigem Weiden-<br />

Auwald (NSR/WWS)<br />

Rohrglanzgras-Landröhricht mit Weiden-Auwald der Flussufer<br />

(NRG/WWA) und wechselfeuchtes-Weiden-Auengebüsch (BAA)<br />

Naturnahes nährstoffreiches Abbaugewässer (SEA)<br />

Naturnaher Geestbach mit Kiessubstrat (FBG)<br />

sonstiges mesophiles Grünland (GMS)<br />

sonstiges mesophiles Grünland, verbrachend (GMSb)<br />

Strauchhecke (HFS)<br />

Strauch-Baumhecke (HFM)<br />

halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte (UHF)<br />

Gras- und Staudenflur mit jüngerer Baumreihe bzw. Baumallee<br />

(UH/HBA)<br />

halbruderalen Gras- und Staudenflur (UH) auf der Straßenböschung<br />

strukturreiche sonstige Sport-, Spiel- und Freizeitanlage (PSZ+)<br />

strukturreichere Kleingartenanlage (PKR)<br />

Kinderspielplatz (PSZ)<br />

junge Parkanlage (PAN)<br />

strukturarme Kleingartenanlage (PZA)<br />

Ruderalflur mit sonstigem Offenbodenbodenbereich (UR/DOZ)<br />

Straße (OVS), Wegen (OVW), Parkplatz (OVP), befestigte Fläche<br />

(OF)<br />

Biotope, die nach § 30 BNatSchG und/oder § 17 NElbtBRG i. V. m. § 24<br />

NAGBNatSchG einen gesetzlichen Schutzstatus besitzen, sind fett unterlegt.<br />

Biotope die als Lebensraumtyp gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie 92/43/EWG<br />

gelistet sind (Verdachtsflächen):<br />

4 vgl. O. v. Drachenfels.: „Einstufung der Biotoptypen in Niedersachsen“ in Informationsdienst Naturschutz<br />

Niedersachsen 1/2012<br />

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planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

LRT 91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und<br />

Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae,<br />

Salicion albae)<br />

sumpfiger Weiden-Auwald (WWS) und Weiden-<br />

Auwald der Flussufer (WWA)<br />

Flora<br />

Planungsrelevantes Datenmaterial über seltene bzw. gefährdete/stark gefährdete<br />

Pflanzenarten im Untersuchungsgebiet liegen nicht vor und konnten während der<br />

Geländebegehung nicht festgestellt werden. Die in dem sumpfigen Auwald am<br />

Harlinger Bach zerstreut vorkommende Sumpf-Schwertlilie (Iris pseudacorus) ist in<br />

Niedersachsen nicht bestandsgefährdet, jedoch nach der Bundesartenschutzverordnung<br />

2005 bundesweit besonders geschützt.<br />

Fauna<br />

Auf eine spezielle faunistische Untersuchung wurde in Abstimmung mit der Unteren<br />

Naturschutzbehörde <strong>Lüchow</strong>-<strong>Dannenberg</strong> aufgrund der Vorbelastung des Areals<br />

durch die Siedlungsstandorte verzichtet. Die Herleitung der Lebensraumbedeutung<br />

des Plangebietes für die Fauna erfolgt anhand der Auswertung vorhandener Daten,<br />

Zufallsfunden und über eine Potenzialabschätzung anhand der vorkommenden Biotopstrukturen.<br />

Avifauna - Gastvögel<br />

Das östliche Plangebiet mit dem Ufer des Hitzacker Sees, der angrenzenden Grünanlage<br />

und ca. die Hälfte des AZH-Geländes liegen innerhalb eines ca. 265 ha großen,<br />

national bedeutenden Gastvogellebensraums, der das Marschgebiet der Unteren<br />

Jeetzel von der Elbuferstraße bis Seerau beinhaltet. Von nationaler Bedeutung<br />

sind Rastzahlen 5 von Zwergschwan (188 Individuen, Jahr 2000), Singschwan (221<br />

Individuen, Jahr 2001), Bläßgans (7000 Individuen, Jahr 2004) und Spießente (260<br />

Individuen, Jahr 2000). Von landesweiter Bedeutung sind die Rastzahlen der Arten<br />

Saatgans (1605 Ind., Jahr 2000), Graugans (440 Ind., Jahr 2004), Schnatterente (12<br />

Ind., Jahr 2002), Spießente (260 Ind., Jahr 2002), Tafelente (530 Ind., Jahr 2002),<br />

Reiherente (155 Ind., Jahr 2002), Schellente (37 Ind., Jahr 2002), Gänsesäger (65<br />

Ind., Jahr 2002), Bläßhuhn (200 Ind., Jahr 2003), Goldregenpfeifer (1900 Ind., Jahr<br />

2002) und Kiebitz (3100 Ind., Jahr 2002). Darüber hinaus sind noch weitere 25<br />

Rastvogel-Arten gelistet (vgl. Rastvogeldaten im Anhang). Von Bedeutung sind die<br />

Grünlandareale der Marsch als Nahrungsgebiet. Der Hitzacker See fungiert vor allem<br />

als sicherer Schlafplatz vor Feinden für viele Rastvögel.<br />

Die Bedeutung des Plangebietes für die Rastvögel wird jedoch als gering eingeschätzt.<br />

Rastvögel zeigen gegenüber Menschen ein deutliches Meideverhalten. Die<br />

Fluchtdistanzen können je nach Art, Individuenzahl und Rastzeit über 500 m betragen.<br />

Da das Plangebiet von Spaziergängern, Nutzern der Kleingärten und Besuchern<br />

des AZH frequentiert wird, ist davon auszugehen, dass der Bereich insgesamt<br />

von Rastvögeln gemieden wird.<br />

5 Rastzahlen von 2000 – 2004,Quelle: NLWKN, Staatl. Vogelschutzwarte<br />

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planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Avifauna - Brutvögel<br />

Die Auwaldbereiche im Komplex mit den Sumpfzonen und den Röhrichtbeständen<br />

bieten Lebensraum für Nachtigall, Pirol, Schlagschwirl, Sumpfrohrsänger, Buntspecht,<br />

Sumpf- und Schwanzmeise. Vorkommen von Nachtigall (2 singende Männchen),<br />

Schlagschwirl und Pirol konnten während der Begehungen festgestellt werden.<br />

Darüber hinaus sind in dem Sumpf-Auwaldkomplex und den angrenzenden<br />

strukturreicheren Kleingärten und Grünanlagen Kleiber, Zaunkönig, Gartenrotschwanz,<br />

Rotkehlchen, Zilpzalp, Fits, Baumläufer, Mönchs- und Gartengrasmücke,<br />

Haus- und Feldsperling, Buntspecht, Eichelhäher und Girlitz zu erwarten. Rauchund<br />

Mehlschwalben nutzen die angrenzenden Gewässer als Jagdhabitat. Auf dem<br />

Hitzacker See brüten Bläßhuhn und Stockenten. Bachstelzen kommen am Harlinger<br />

Bach vor. Die strukturarmen und jüngeren Kleingärten und Grünanlagen bieten nur<br />

wenigen Vogelarten Lebensraum. Es handelt sich um typische, weit verbreitete<br />

Siedlungsfolger, wie z. B. Amsel, Drossel, Kohlmeise, Buchfink und Star, deren Lebensräume<br />

nicht gefährdet sind.<br />

Säugetiere<br />

Der Hitzacker See und der Harlinger Bach mit ihren Uferzonen sind für den vom<br />

Aussterben bedrohten Fischotter (Lutra lutra) von hoher Bedeutung. Die Tierart<br />

wurde im Hitzacker See (vgl. Biosphärenreservatsplan: Textkarte Nr. 14) nachgewiesen.<br />

Der Harlinger Bach stellt einen wichtigen Wanderungs- und Verbreitungskorridore<br />

für die Tierart dar.<br />

Das Vorkommen von gewässergebundenen Fledermausarten, z. B. Rauhautfledermaus,<br />

Teichfledermaus und Wasserfledermaus sowie typischen Siedlungsfolgern, z.<br />

B. Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus, Braunes Langohr, die das Plangebiet<br />

und die angrenzenden Gewässer als Jagdrevier nutzen, ist ebenfalls möglich. Mit<br />

Ausnahme von älterem Baumbestand in den Auwaldbereichen, der ggf. als Sommer-<br />

und Winterquartier nutzbare Höhlungen aufweist, bietet das Plangebiet keine<br />

günstigen Habitatqualitäten als Wochenstube oder Winterquartier.<br />

An weiteren weit verbreiteten Säugetieren mit größerem Aktionsradius bietet das<br />

Plangebiet Teillebensraum für Kaninchen, Marder, Igel, Nager und Fuchs.<br />

Reptilien und Amphibien<br />

Das Plangebiet zeigt keine günstigen Habitatstrukturen für seltene und bestandsgefährdete<br />

Reptilien und Amphibien auf.<br />

Insekten<br />

Die blütenreicheren Gras- und Staudenfluren und das trockenere, mäßig artenreiche<br />

Grünland sind für Schmetterlinge, Heuschrecken, Hummeln, Wildbienen und –<br />

wespen sowie Laufkäfer als Nahrungsbiotope von mittlerer Bedeutung. Des Weite-<br />

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planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

ren finden Libellen an den Gewässerufern, Sümpfen und Röhrichten günstige Lebensraumbedingungen<br />

vor.<br />

Fische<br />

Im Hitzacker See sind u. a. Aale, Brassen, Schleie, Rotfedern, Hechte und Zander<br />

vorhanden. Der See ist als Angelgewässer nutzbar.<br />

11.2.1.3 Schutzgut Luft und Klima<br />

Das Plangebiet liegt im Klimabezirk „Elbniederung“ im Übergang von atlantischem<br />

Klima im Westen zu kontinentalem Klima im Osten. Die Extreme des kontinentalen<br />

Klimas (warme Sommer, kalte Winter) werden allerdings durch das Wasser der Elbe<br />

abgemildert, das sich nur träge erwärmt oder abkühlt und auch durch Verdunstung<br />

und Kondensation starke Temperaturänderungen verzögert. Die Niederschlagsmenge<br />

nimmt von Westen nach Osten ab. Das im Regenschatten der Hohen Geest<br />

liegende Wendland ist eines der niederschlagsärmsten Gebiete Deutschlands<br />

(Biosphärenreservatsplan, 2009 S. 21).<br />

Die Hauptwindrichtung ist West, gefolgt von Südwest, die insbesondere in den Wintermonaten<br />

die vorherrschende Windrichtung ist.<br />

Zum Großteil zeichnet sich das Plangebiet und die umgebenden ausgedehnten Elbvorland-<br />

und Marschflächen durch unversiegelte Freiflächen aus, die insgesamt als<br />

Kaltfluftproduzent fungieren.<br />

Bewertung:<br />

Kleinklimatische Extreme, wie erhöhte Temperaturschwankung, Winddüsen sowie<br />

verstärkte lufthygienische Belastungen durch Stäube und Aerosole sind aufgrund<br />

der großen, überwiegend vegetativ mit Gräsern, Stauden und Gehölz bewachsenden<br />

Freiflächen nicht wahrscheinlich. Bedeutende kleinklimatisch wirkende<br />

Gehölzstrukturen sind nicht vorhanden.<br />

Aufgrund der auch für den ländlichen Raum existenten lufthygienischen „Grund“-<br />

Belastung ist die Leistungsfähigkeit des Schutzgutes „Klima“ mäßig eingeschränkt.<br />

11.2.1.4 Schutzgut Landschaft<br />

Das Plangebiet zeigt einen Teilausschnitt des östlichen Ortsrandes der Stadt Hitzacker<br />

(Elbe). Der Bereich wird durch ortsrandtypische Freiflächen ohne Wohnbebauung<br />

geprägt, die heterogen als Kleingarten, Kleintierweide, öffentliche Spiel- und<br />

Freizeitanlage sowie als Freilichtmuseum (AZH) genutzt werden. Durchschnitten<br />

wird der Ortsrandbereich durch die auf einem Damm verlaufende Kreisstraße (Elbuferstraße),<br />

die abschnittsweise beidseitig mit Laubbäumen begrünt ist. Die Kleingärten,<br />

Kleintierweiden und das AZH-Gelände sind vielfältig von Bäumen, Gebüsch<br />

und Hecken strukturiert. Die Flächen werden überwiegend extensiv genutzt bzw.<br />

gepflegt, Teilflächen sind offen gelassen und verbrachen. Das Freilichtmuseum<br />

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planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

thematisiert die bronzezeitliche Lebenssituation des Menschen. Die Freiflächen und<br />

die errichteten Gebäude sind entsprechend der damaligen Zeit mit natürlichen Materialien<br />

und Vegetationselementen gestaltet und passen in die naturnahe Gesamtcharakteristik<br />

des Areals. Visuell störend wirken dagegen die westlich des AZH liegenden,<br />

wenig gestalteten Freizeitgärten mit den Campingwagen. Die östlich des<br />

AZH angrenzende kleine Parkanlage mit Parkplatz wirkt aufgrund der jungen, noch<br />

nicht Raum bildenden Gehölze und den größeren Rasenflächen monoton und nur<br />

mäßig naturnah.<br />

Der nördlich der Elbuferstraße liegende Mehrzweckplatz besitzt aufgrund seiner<br />

großen unstrukturierten und unbegrünten bzw. asphaltierten Nutzfläche nur eine<br />

geringe gestalterische Attraktivität. Die umgebenden jüngeren Laubbäume, Hecken<br />

und der flächige Auwald binden die Fläche jedoch gut in die Umgebung ein.<br />

An die Kleingärten und Grünanlagen des Plangebietes grenzen östlich und südlich<br />

niederungstypische und naturnah wirkende Landschaftselemente an. Zu nennen<br />

sind hier der Unterlauf des Harlinger Baches und der Jeetzel sowie der Hitzacker<br />

See mit ihren von Weidengebüsch, Auwald, Sumpf- und Röhrichtvegetation bewachsenden<br />

Uferzonen. Daran schließen sich Feuchtwiesen und Weiden an.<br />

Westlich und nordwestlich des Plangebietes prägen ältere Einfamilienhäuser mit<br />

größeren Gärten und ungestaltete Funktionsgebäude mit großen Parkplatzflächen<br />

das Siedlungsbild der kleinen Elbestadt.<br />

Die kleine Elbestadt Hitzacker liegt im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue.<br />

Die Region ist aufgrund ihrer natürlichen und kulturlandschaftlichen Ausstattung<br />

ein Ferien- und Erholungsgebiet von überregionaler Bedeutung. Hitzacker (Elbe)<br />

selbst ist Kurort und weist zudem neben dem Archäologischen Zentrum weitere<br />

Anziehungspunkte für Erholung und Fremdenverkehr auf, wie z. B. die historische<br />

Stadtinsel, den Weinberg, den Sportboothafen. Hitzacker (Elbe) ist zudem<br />

Anlegepunkt für die Fahrgastschifffahrt. Das Archäologische Zentrum mit dem Hitzacker<br />

See ist ein wesentlicher Teil des regionalen und örtlichen Fremdenverkehrsund<br />

Erholungskonzeptes. Im Bereich des Plangebietes fungiert der Hitzacker See<br />

insbesondere als ruhiges Naherholungsgewässer. Die Rasenflächen können als<br />

Spiel- und Liegewiese genutzt werden. Ein kleiner Bootssteg mit Slipanlage erleichtert<br />

das An- und Ablegen von Booten. Die Wegeflächen setzen sich südöstlich des<br />

Plangebietes entlang des Seeufers fort und sind somit als Spazier- und Wanderweg<br />

nutzbar. Entlang des Sees sind Wege angelegt, die als Wander- und Spazierwege<br />

dienen.<br />

Bewertung:<br />

Insgesamt ist dem Gebiet eine mittlere bis hohe Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild<br />

und eine hohe Bedeutung für die Erholungsnutzung, dem Landschaftserleben<br />

und dem Fremdenverkehr beizumessen.<br />

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Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

11.2.1.5 Schutzgut Boden<br />

Das Plangebiet und sein näheres Umfeld werden durch die ebene Flussniederung<br />

der Jeetzel und deren ebene bis flachwellige Niederterrasse geprägt. Die natürlichen<br />

Höhen liegen bei ca. 11 m über NN im Osten (Seeufer) und ca. 13,5 m über<br />

NN im Bereich der Niederterrasse im Westen des Plangebietes. Die natürlichen<br />

Höhen sind im Bereich des nördlichen Mehrzweckplatzes, der Elbuferstraße (K 36)<br />

und des Parkplatzes mit Parkanlage am AZH sowie des südlichen AZH-Geländes<br />

durch Aufschüttungen erheblich verändert.<br />

Das geologische Ausgangsmaterial der Flussaue besteht aus sandigen Flussablagerungen<br />

des Holozäns (vgl. Bodenübersichtskarte M 1: 50 000, NLfB) 6 . Im östlichen<br />

Plangebiet dominieren sandige Flussablagerungen, aus denen sich der Bodentyp<br />

Gley entwickelt hat. Die Niederterrasse wird durch lehmig-sandige Schmelzwasserablagerungen<br />

der Saale-Kaltzeit geprägt, aus denen sich Braunerde Podsol<br />

entwickelt hat. Der sandige Boden zeichnet sich durch ein mäßiges Nährstoff-<br />

Nachlieferungsvermögen aus mit Bodenzahlen zwischen 28 und 32. Das Filter- und<br />

Puffereigenschaften gegenüber chemischen Fremdstoffen sind aufgrund ihres mäßigen<br />

Humin- und Lehmanteils als mäßig zu bewerten.<br />

Bewertung:<br />

Das Plangebiet ist mit seinen baulichen Anlagen (Parkplätze, Wege, Mehrzweckplatz,<br />

Bebauung AZH und Elbuferstraße) und den gärtnerisch genutzten Flächen<br />

(Kleingärten und öffentliche Parkanlage) als Siedlungsfläche einzustufen. Die Siedlungsflächen<br />

sind durch Bodenauf- und –abträge, Verdichtung und zum Teil durch<br />

(Teil-)Versiegelung erheblich überformt. Infolge dessen können die Böden in diesem<br />

Bereich lediglich als mehr oder weniger veränderte Kulturböden bzw. im Fall von<br />

versiegelten Flächen als Rumpfböden bezeichnet werden.<br />

Die Leistungsfähigkeit des versiegelten Bodens für den Naturhaushalt ist erheblich<br />

herabgesetzt und nur von geringer Bedeutung für den Naturhaushalt. Den veränderten<br />

Kulturböden ist eine mäßige Bedeutung beizumessen.<br />

Die übrigen extensiv bzw. ungenutzten Bereiche (kleine Grünlandflächen, Sumpf mit<br />

Auwaldresten) sind als überprägter Naturboden einzustufen, dem eine mittlere Bedeutung<br />

(Grünlandflächen) bzw. eine hohe Bedeutung (Sumpf mit Auwaldrelikten)<br />

beizumessen ist.<br />

Der Boden mit den Sumpf- und Auwaldflächen weist besondere, überdurchschnittlich<br />

feuchte Standortverhältnisse auf. Der Boden besitzt aufgrund seiner besonderen<br />

Standorteigenschaften günstige Voraussetzungen für die Entwicklung gefährdeter<br />

Feucht-Biotope.<br />

6<br />

NLfB: Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung, Böden in Niedersachsen.1997<br />

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planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Alle Böden sind grundsätzlich gegenüber Überbauung und Versiegelung empfindlich.<br />

Der grundwassergeprägte Gleyboden reagiert gegenüber Entwässerungsmaßnahmen<br />

besonders empfindlich.<br />

11.2.1.6 Schutzgut Wasser<br />

Oberflächengewässer<br />

Am östlichen Rand des Plangebietes wird ein Teilabschnitt der Uferböschung des<br />

Hitzacker Sees einbezogen. Der Hitzacker See ist aus einer Aufweitung der Jeetzel<br />

im Zuge von Deichbauarbeiten an der Elbe hervorgegangen. Das Ufer des großen<br />

naturnahen Baggersees wird von einem Band aus Weidenauwald und Röhrichten<br />

bewachsen. Das Gewässer ist stellenweise aufgrund von Sedimentablagerungen<br />

der Jeetzel sehr flach. Östlich des Plangebietes befindet sich eine mit Auwald bewachsene<br />

Insel innerhalb des Gewässers. Im Bereich des AZH dient der See mit<br />

dem vorgelagerten kleinen Park der ruhigen Naherholung mit Anlegesteg für kleine<br />

nicht motorisierte Boote.<br />

Der Hitzacker See wird von der Jeetzel durchflossen. Die Jeetzel ist ein Fließgewässer<br />

I. Ordnung und wurde vor ca. 40 Jahren naturfern ausgebaut und zwischen<br />

<strong>Dannenberg</strong> und <strong>Lüchow</strong> bedeicht. Sie entspringt in Sachsen-Anhalt und besitzt mit<br />

1.928 km² ein relativ großes Einzugsgebiet. Auf dem sieben Kilometer langen Abschnitt<br />

vor ihrer Mündung ist sie ein langsam fließendes Gewässer der großen<br />

Feinmaterialaue der Elbe. Ab <strong>Dannenberg</strong> gehört der Fluss zum Typ des sandgeprägten<br />

Fließgewässers des Tieflands. Infolge der von dem Gewässer mitgeführten<br />

Sedimentfrachten, die sich verstärkt in den strömungsarmen Zonen ablagern, zeigt<br />

der Hitzacker See eine verstärkte Verschlammung auf.<br />

Südlich des Plangebietes grenzt der Unterlauf des Harlinger Baches an. Der<br />

Harlinger Bach ist ein kühler, schnell fließender Geestbach, der als naturnah einzustufen<br />

ist. Der Harlinger Bach beginnt östlich von Bredenbock und mündet bei Hitzacker<br />

in die Jeetzel. Im Oberlauf ist das Gewässer grabenartig ausgebaut und<br />

stark verschlammt. Der Mittellauf ist durch einen stellenweise mäandrierenden Verlauf<br />

und Erlenbestand noch in einem bedingt naturnahen Zustand. Der Unterlauf ist<br />

begradigt, jedoch aufgrund der begleitenden, fließgewässertypischen Ufervegetation<br />

mit Weidenauwald, Uferstauden und Röhricht als naturnah einzustufen. Die Sohle<br />

des Gewässers im Unterlauf ist überwiegend sandig, z. T. auch kiesig-steinig.<br />

Bewertung:<br />

Die Strukturgüte für den Mündungsbereich der Jeetzel in die Elbe wird gemäß der<br />

Strukturgütekarte für das Teileinzugsgebiet Jeetzel (NLWKN, Gewässergütebericht<br />

Elbe 2000) als stark veränderter Gewässerabschnitt eingestuft. Die Gewässergüte<br />

des Mündungsbereichs ist als kritisch belastet (Güteklasse II-III) bewertet.<br />

- 54 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Der Harlinger Bach ist auf gesamter Länge in die Güteklasse II (mäßig belastet)<br />

einzustufen. Die noch 1991 festgestellte kritische Belastung im Unterlauf ab Hitzacker<br />

ist nicht mehr erkennbar. Dies wird auch durch die chemisch-physikalischen<br />

Untersuchungsergebnisse bestätigt (NLWKN, Gewässergütebericht Elbe 2000).<br />

Hochwasser / Hochwasserrückhaltung<br />

Im Hochwasserfall kommt es regelmäßig zu Überflutungen der Jeetzelniederung.<br />

Diese können von der Jeetzel selbst verursacht sein, werden aber in weit größerem<br />

Umfang von der Hochwasser führenden Elbe im direkten Mündungsbereich der<br />

Jeetzel in die Elbe bei Hitzacker sowie durch Rückstaueffekte auch in der<br />

Jeetzelniederung bestimmt. Erste Ausuferungen treten in der Jeetzelniederung ab<br />

Wasserständen von etwa 11 m über NN auf (PROAQUA 2003). Das Hochwasser<br />

2002 führte mit einem Bemessungshochwasserstand der Elbe von 15,15 m über NN<br />

am Pegel Hitzacker zur Überflutung der Altstadt Hitzacker. Das daraufhin errichtete<br />

Hochwasserschutzsystem mit einer Hochwasserschutzwand und mobilen Aufsatzelementen<br />

weist eine Gesamthöhe von 16,35 m über NN auf und sichert das Stadtgebiet<br />

gegen extreme Hochwassersituationen ab. Gleichzeitig sollen das in der<br />

Jeetzel errichtete Sielbauwerk und das in der Alten Jeetzel errichtete Schöpfwerk<br />

den Rück- und Zufluss des Jeetzelwassers regulieren, so dass eine Überflutung des<br />

Niederungsgebietes der Jeetzel unterbleibt. In der Regel wird bei einem Elbwasserstand<br />

von 13 m über NN am Pegel Hitzacker das Siel geschlossen, wenn nicht ausgeschlossen<br />

werden kann, dass das Hochwasser die maximal für die Stadt zulässige<br />

Marke von 13,60 m über NN überschreitet, und am Schöpfwerk beginnt der<br />

Pumpbetrieb 7 .<br />

Bewertung:<br />

Im Plangebiet sind die Uferzonen des Hitzacker Sees und des Harlinger Bachs aufgrund<br />

des potenziell signifikanten Hochwasserrisikos gemäß § 74 (6) WHG als<br />

Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Die Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes<br />

sind in dem Gebiet zu beachten, insbesondere der § 78 „besondere Schutzvorschriften<br />

für festgesetzte Überschwemmungsgebiete“. Das gesetzliche Überschwemmungsgebiet<br />

wird nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen.<br />

Grundwasser<br />

Das Plangebiet zählt zu den grundwassernahen Standorten. Nach der „Geowissenschaftlichen<br />

Karte des Naturraumpotentials von Niedersachsen und Bremen -<br />

Grundwasser - “ (1990) liegt das obere Hauptgrundwasserstockwerk im Bereich des<br />

Plangebietes bei ca. 10,5 m über NN (interpoliert). Die Grundwasserströme entsprechen<br />

den topographischen Gegebenheiten und sind in die Elbaue gerichtet.<br />

Die Grundwasserfließrichtung entspricht den topographischen Höhen und fließt in<br />

nordwestliche Richtungen.<br />

7 UVS zu den Hochwasserschutzmaßnahmen für Hitzacker und die Ortschaften an der<br />

Jeetzelniederung, Büro Dr. Kaiser, Beedenbostel, 2005<br />

- 55 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Bewertung:<br />

Ein Kriterium zur Abschätzung der Leistungsfähigkeit des Grundwassers ist die<br />

Grundwasserneubildungsrate. Die Aue mit ihren grundwasserbeeinflussten Böden<br />

weist eine hohe Verdunstung bei gleichzeitiger geringer Versickerungsleistung auf.<br />

Die Grundwasserneubildungsrate ist mit bis zu 100 mm/a im langjährigen Mittel als<br />

gering zu bezeichnen.<br />

Die Beurteilung der Gefährdung des obersten Hauptgrundwasserleiter gegenüber<br />

oberflächig eingetragenen Schadstoffen lässt Rückschlüsse auf das Grundwasserschutzpotential<br />

zu. Dies kann anhand der Wasserdurchlässigkeit und Mächtigkeit<br />

der Deckschichten sowie der Grundwasserflurabstände abgeleitet werden.<br />

Das Plangebiet und sein näheres Umfeld zeichnen sich durch sandige Deckschichten<br />

aus, die weniger als 5 m Mächtigkeit über dem Hauptgrundwasserstockwerk<br />

aufweisen und eine hohe Gefährdung gegenüber Schadstoffeintrag aufweisen, so<br />

dass von einem geringen Schutzpotential auszugehen ist.<br />

11.2.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Unter Kultur- und sonstige Sachgüter sind Güter zu verstehen, die Objekte von gesellschaftlicher<br />

Bedeutung als architektonisch wertvolle Bauten oder archäologische<br />

Schätze darstellen und deren Nutzbarkeit durch die Vorhaben eingeschränkt werden<br />

könnte.<br />

Das gesamte Plangebiet mit Ausnahme der Wasserfläche ist als Grabungsschutzgebiet<br />

eingestuft.<br />

Bewertung:<br />

Baudenkmale liegen nicht in der Umgebung des Plangebietes, so dass die denkmalpflegerischen<br />

Belange in diesem Belang nicht beeinträchtigt werden. Der gesamte<br />

Bereich ist unter Grabungsschutz gestellt worden. Im Bereich der Grabungsschutzverordnung<br />

sind alle Bau- oder Erdarbeiten denkmalrechtlich zu genehmigen.<br />

Die Bestimmungen der Grabungsschutzverordnung sind einzuhalten.<br />

11.2.1.8 Zusammenfassende Bewertung des Umweltbestandes<br />

Der zu untersuchende Wirkraum hat für das Schutzgut Mensch eine hohe Bedeutung<br />

für die Erholungsnutzung, das Landschaftserleben und den Fremdenverkehr.<br />

Von sehr hoher Bedeutung sind die Biotope, die nach § 30 BNatSchG und/oder § 17<br />

NElbtBRG i. V. m. § 24 NAGBNatSchG einen gesetzlichen Schutzstatus besitzen.<br />

Das mesophile Grünland hat eine hohe Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften.<br />

Von mittlerer Bedeutung sind die Baum- und Strauchhecken und die halbruderale<br />

Gras- und Staudenflur feuchter Standorte. Das östliche Plangebiet mit dem<br />

Ufer des Hitzacker Sees, der angrenzenden Grünanlage und ca. die Hälfte des<br />

AZH-Geländes liegen innerhalb eines ca. 265 ha großen, national bedeutenden<br />

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planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Gastvogellebensraums, der das Marschgebiet der Unteren Jeetzel von der Elbuferstraße<br />

bis Seerau beinhaltet. Die Bedeutung des Plangebietes für die Rastvögel<br />

wird jedoch als gering eingeschätzt. Dem Gebiet ist eine mittlere bis hohe Bedeutung<br />

für das Orts- und Landschaftsbild beizumessen. Der Boden mit den Sumpfund<br />

Auwaldflächen weist besondere, überdurchschnittlich feuchte Standortverhältnisse<br />

auf. Der Boden besitzt aufgrund seiner besonderen Standorteigenschaften<br />

günstige Voraussetzungen für die Entwicklung gefährdeter Feucht-Biotope. Alle<br />

Böden sind grundsätzlich gegenüber Überbauung und Versiegelung empfindlich.<br />

Der grundwassergeprägte Gleyboden reagiert gegenüber Entwässerungsmaßnahmen<br />

besonders empfindlich. Die Strukturgüte für den Mündungsbereich der Jeetzel<br />

in die Elbe wird gemäß der Strukturgütekarte für das Teileinzugsgebiet Jeetzel<br />

(NLWKN, Gewässergütebericht Elbe 2000) als stark veränderter Gewässerabschnitt<br />

eingestuft. Die Gewässergüte des Mündungsbereichs ist als kritisch belastet (Güteklasse<br />

II-III) bewertet. Der Harlinger Bach ist auf gesamter Länge in die Güteklasse<br />

II (mäßig belastet) einzustufen. Im Plangebiet sind die Uferzonen des Hitzacker<br />

Sees und des Harlinger Bachs aufgrund des potenziell signifikanten Hochwasserrisikos<br />

gemäß § 74 (6) WHG als Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Die Vorgaben<br />

des Wasserhaushaltsgesetzes sind in dem Gebiet zu beachten, insbesondere der §<br />

78 „besondere Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete“. Das<br />

Plangebiet und sein näheres Umfeld zeichnen sich durch sandige Deckschichten<br />

aus, die weniger als 5 m Mächtigkeit über dem Hauptgrundwasserstockwerk aufweisen<br />

und eine hohe Gefährdung gegenüber Schadstoffeintrag aufweisen, so dass<br />

von einem geringen Schutzpotential auszugehen ist. Der gesamte Bereich ist unter<br />

Grabungsschutz gestellt worden. Im Bereich der Grabungsschutzverordnung sind<br />

alle Bau- oder Erdarbeiten denkmalrechtlich zu genehmigen. Die Bestimmungen der<br />

Grabungsschutzverordnung sind einzuhalten.<br />

11.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung<br />

und Nichtdurchführung der Planung<br />

11.2.2.1 Auswirkung bei Durchführung der Planung<br />

Innerhalb des Sondergebietes sind Einrichtungen des archäologischen Zentrums<br />

geplant. Die zu erwartenden Wirkungen und Wechselwirkungen liegen vor allem in<br />

Folge der geplanten Versiegelung in dem Verlust von Boden und Bodenfunktionen.<br />

Damit verbunden sind ein erhöhter Oberflächenwasserabfluss und eine verringerte<br />

Grundwasserneubildungsrate. Gleichzeitig kommt es zu einem Verlust von Lebensraum<br />

für Flora und Fauna in den versiegelten Flächen. Durch den Freiflächenverlust<br />

kann es zu kleinklimatischen Veränderungen und Veränderungen der lufthygienischen<br />

Bedingungen, Temperaturerhöhungen und Veränderungen der Luftfeuchte<br />

kommen.<br />

Zu den naturschutzfachlichen Vorgaben siehe Kapitel 8.1.1 Naturschutzfachliche<br />

Vorgaben.<br />

- 57 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Die zu erwartenden Umweltauswirkungen bei Realisierung des Vorhabens werden<br />

nachfolgend tabellarisch zusammengestellt und hinsichtlich ihrer Erheblichkeit beurteilt.<br />

Tabelle 1: Zu erwartende Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter und ihre Bewertung<br />

Schutzgut Beurteilung der Umweltauswirkungen Konfliktpotential<br />

Mensch Erhöhte Emissionen durch verstärkten Besucherverkehr ---<br />

Tiere/Pflanz. Verlust von Teillebensräumen in Böden, Schaffung von neuen<br />

Lebensräumen innerhalb der Grünflächen ..<br />

Klima/Luft Veränderung des Kleinklimas durch Freiflächenverlust<br />

Erhöhung der Emissionen durch Besucherverkehr<br />

---<br />

---<br />

Landschaft Beeinträchtigung durch bauliche Anlagen ---<br />

Boden Beeinträchtigung der Bodenfunktionen (erhöhter Oberflächenwasserabfluss,<br />

Grundwasserneubildungsrate), Verlust belebten<br />

Bodens durch Versiegelung und Bodenbewegung, -verdichtung ..<br />

Wasser Erhöhter Oberflächenwasserabfluss, Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate<br />

---<br />

Kultur-/Sach. Keine Beeinträchtigungen feststellbar ---<br />

Wechselwirkungen<br />

Wechselverhältnis Landschaft/Siedlung wird beeinträchtigt ---<br />

.. erheblich/ --- nicht erheblich<br />

Bewertung:<br />

Die Umweltfolgen sind als gering zu beurteilen, da eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

von Arten und deren Lebensgemeinschaften nicht zu erwarten ist. Die naturnah wirkenden<br />

Grünstrukturen und Raum wirkenden Gehölze bleiben erhalten. Die Erlebnisfunktion<br />

des Sees wird nicht erheblich beeinträchtigt. Eine Verstärkung der erheblichen<br />

Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen<br />

ist im Plangebiet nicht zu erwarten. Bei der Realisierung können auf der Grundlage<br />

der Kompensation der Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft sowie für andere<br />

Schutzgüter wie Tiere und Pflanzen, der Boden, die Landschaft und die Wechselwirkung<br />

zwischen Landschaft und bebaute Bereiche erhebliche Verbesserungen<br />

erreicht werden.<br />

11.2.2.2 Auswirkungen bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Ohne die Aufstellung des Bebauungsplans könnten die Nutzungen der genehmigten<br />

baulichen Anlagen des archäologischen Zentrums innerhalb des Plangebietes weiterbetrieben<br />

werden. Die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgesetzten<br />

Zweckbestimmungen und baulichen Nutzungen könnten verwirklicht werden. Die<br />

schutzwürdigen Bereiche in Natur und Landschaft wären diesen festgelegten Nutzungen<br />

untergeordnet. Die externe Ausgleichsfläche würde weiterhin der landwirtschaftlich<br />

genutzt werden.<br />

11.2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />

erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen<br />

- 58 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Die Belange des Umweltschutzes sind gem. § 1 (6) Nr. 7 BauGB bei der Aufstellung<br />

der Bauleitpläne und in der Abwägung nach § 1 (7) BauGB zu berücksichtigen. Im<br />

Besonderen sind auf der Grundlage der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />

gem. § 1 a (3) BauGB i. V. m. § 18 ff BNatSchG die Beeinträchtigungen von Natur<br />

und Landschaft durch die geplante bauliche Erweiterung zu beurteilen und Aussagen<br />

zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich zu entwickeln. Nicht unbedingt<br />

erforderliche Beeinträchtigungen sind aber durch die planerische Konzeption<br />

zu unterlassen bzw. zu minimieren und entsprechende Wertverluste durch Aufwertung<br />

von Teilflächen mit geeigneten Maßnahmen auszugleichen.<br />

Die Abfallentsorgung erfolgt durch den Träger der Abfallentsorgung über die öffentlichen<br />

Straßenverkehrsflächen.<br />

Die Realisierung des Vorhabens ist teilweise mit erheblichen Beeinträchtigungen auf<br />

die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Boden verbunden, die nicht vermeidbar sind.<br />

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist gemäß § 1a BauBG die Eingriffsregelung<br />

anzuwenden und Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich<br />

für die sich aus der Umsetzung der Planung ergebenden Eingriffe in Natur und<br />

Landschaft festzulegen.<br />

Durch Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Erhaltung von Vegetationsbeständen,<br />

Versickerung von Oberflächenwasser, Schutz des Mutterbodens) und<br />

zum Ausgleich (Extensivierung einer ufernahen Rasenfläche, Schaffung von Sukzessionsflächen<br />

in der Aue des Harlinger Baches und Schaffung eines strukturreichen<br />

Waldrandes) ist der durch die Bebauung verursachte Eingriff in Boden, Natur<br />

und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes im Vergleich zu dem vorherigen<br />

Zustand kompensierbar. Im Folgenden werden die geplanten Maßnahmen<br />

zu Vermeidungen, zu Verringerungen und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen<br />

konkretisiert.<br />

11.2.3.1 Schutzgut Mensch<br />

Um die Erholungswirkung der Landschaft auf den Menschen nicht negativ zu beeinflussen,<br />

sollen innerhalb des Plangebietes die Laubgehölze erhalten werden. Damit<br />

kann der Eingriff in das Landschaftsbild verringert werden.<br />

Der Störungsgrad des Sondergebietes wird mit dem eines MIschgebietes gleichgesetzt.<br />

Da westlich des Plangebietes entlang der Drawehnertorstraße, der L 231, im<br />

Flächennutzungsplan ebenfalls Mischgebiete dargestellt sein, kann mit Einhaltung<br />

der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte davon ausgegangen werden, dass es zu<br />

keinen unzumutbaren Belastungen kommt. Die rechtlich vorgegebenen Grenzwerte<br />

der TA Lärm sind in den jeweiligen Gebieten einzuhalten. Innerhalb des Plangebietes<br />

sind die schalltechnischen Orientierungswerte von tags: 60 dB(A) und nachts: 45<br />

dB(A) einzuhalten. In den umgebenden Baugebieten sind diese Werte ebenfalls<br />

- 59 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

einzuhalten. Der Nachweis hierfür ist im anschließenden Genehmigungsverfahren<br />

zu erbringen. Aufgrund der gleichen Emissionswerte zwischen den benachbarten<br />

Nutzungen ist von einem verträglichen Miteinander auszugehen.<br />

Der bestehende Mehrzweckplatz im Norden des Plangebietes wird entsprechend<br />

seinen Ausmaßen als Fläche für Spiel- und Sportanlagen festgesetzt. Neben einem<br />

Basketballfeld ist eine Skateranlage geplant. Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte<br />

in den benachbarten Gebieten ist im Genehmigungsverfahren nachzuweisen.<br />

11.2.3.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Die Versiegelung vom Boden und die damit verbundene Reduzierung von Lebensräumen<br />

auf den derzeit unbebauten Flächen sind durch die geplante Überbauung<br />

unvermeidbar. Durch die Festlegung von umfangreichen Grünflächen können aber<br />

neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen geschaffen werden. Auf der externen<br />

Ausgleichsfläche kann der Biotopwert erhöht werden, indem ein strukturreicher<br />

Waldrand geschaffen wird und damit die Lebensbedingungen für Tiere, insbesondere<br />

für Insekten, Vögel, Kleinsäuger und Reptilien, verbessert werden.<br />

11.2.3.3 Schutzgut Luft und Klima<br />

Die geplante Veränderung der mikroklimatischen Situation kann durch die Festlegung<br />

von Laubgehölzen und Grünflächen minimiert werden. Die Einhaltung der<br />

Grenzwerte der TA Luft ist gesetzlich bestimmt.<br />

11.2.3.4 Schutzgut Landschaft<br />

Um offene Sichtbezüge zu vermeiden, sollten die vorhandenen Laubgehölze festgelegt<br />

werden.<br />

11.2.3.5 Schutzgut Boden<br />

Die Überbauung des Sondergebietes mit baulichen Anlagen für das archäologische<br />

Zentrum ist unvermeidbar. Damit wird der Boden anteilig versiegelt. Eine Beschränkung<br />

der Versiegelungsrate durch eine Beschränkung der Grundflächenzahl ist im<br />

Sondergebiet notwendig.<br />

11.2.3.6 Schutzgut Wasser<br />

Das Schutzgut Wasser kann in der Planung berücksichtigt werden durch zusätzliche<br />

Grünflächen, auf denen Oberflächenwasser versickern kann. Gleichzeitig kann innerhalb<br />

des Sondergebietes eine Beschränkung der Grundflächenzahl vorgesehen<br />

werden, so dass eine vollständige Versiegelung ausgeschlossen werden kann.<br />

- 60 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

11.2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />

Der Standort für das Archäologische Zentrum (AZH) ist wegen der dort vorgenommenen<br />

Ausgrabungen festgelegt. Daher wurden die möglichen Erweiterungen des<br />

AZH näher untersucht. In östlicher und südlicher Richtung befindet sich ein Gastvogelgebiet<br />

von nationaler Bedeutung. Darüber hinaus grenzt ein förmlich festgelegtes<br />

Überschwemmungsgebiet im Osten und Süden an, das nicht überbaut werden darf.<br />

Diese Bereiche kommen daher für eine Erweiterung nicht in Betracht.<br />

In nördlicher Richtung hat die Elbuferstraße, die K 36, eine begrenzende Wirkung.<br />

Das Gelände des Museums kann nicht nördlich und südlich der K 36 angelegt werden,<br />

ohne dass es Gefährdungen in verkehrlicher Hinsicht geben wird. Auch diese<br />

Erweiterungsmöglichkeit wurde daher ausgeschlossen.<br />

In westlicher Richtung haben sich Kleingärten angesiedelt, die allerdings keine<br />

rechtliche Absicherung haben. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Fläche<br />

Sondergebiet See- und Freizeiteinrichtungen dargestellt. Um die Zukunft des Archäologischen<br />

Zentrums zu sichern und das Freilichtmuseum wirtschaftlich zu stabilisieren,<br />

ist eine Erweiterung jedoch unumgänglich. Aus diesem Grund wurde beschlossen,<br />

mittelfristig die Erweiterung in westlicher Richtung vorzunehmen.<br />

11.3 Zusätzliche Angaben<br />

11.3.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung<br />

Zur Beurteilung der Planung aus der Sicht von Natur und Landschaft wurde ein<br />

grünordnerischer Beitrag zur Eingriffsregelung erstellt. Die grünordnerische Untersuchung<br />

wurde in der Umweltprüfung zur Beurteilung und zur Festlegung von Maßnahmen<br />

zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von erheblichen Umweltauswirkungen<br />

herangezogen.<br />

Schwierigkeiten ergeben sich generell aufgrund der mangelnden Datenlage. Im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüchow</strong>-<strong>Dannenberg</strong> gibt es keinen Landschaftsrahmenplan, ein Landschaftsplan<br />

ist ebenfalls nicht vorhanden und Biotoptypenkartierungen liegen als<br />

Datenmaterial nicht vor. Eine örtliche Bestandsaufnahme musste vorgenommen<br />

werden, um die Umweltfolgen hinreichend beurteilen zu können.<br />

11.3.2 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung<br />

Nach Realisierung der zulässigen Vorhaben ist nach zwei Jahren eine Überprüfung<br />

der Emissionen vorzunehmen.<br />

11.3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Das archäologische Freilichtmuseum Archäologisches Zentrum ist eine kulturelle<br />

Einrichtung der Stadt Hitzacker (Elbe) mit überregionaler Bedeutung. Anhand von<br />

Ausgrabungen, die vor Ort stattgefunden haben, wird archäologisches Wissen in<br />

Form einer experimentellen und lebendigen Archäologie vor allem an Kinder und<br />

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planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Jugendliche weitergegeben. Forschungsergebnisse werden publiziert und der Forschergemeinschaft<br />

zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, das allgemeine öffentliche<br />

Interesse für die Archäologie und Umwelt im Elbe-Jeetzel-Raum zu wecken. Das<br />

Museum begreift sich als außerschulischer Lernort und entwickelt in diesem Rahmen<br />

spezielle Angebote für Kindergärten, Schulklassen und Familien.<br />

Seit seiner Eröffnung im Jahre 1990 war das Archäologische Zentrum eine Einrichtung<br />

der Kreisarchäologie des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüchow</strong>-<strong>Dannenberg</strong>. Der <strong>Landkreis</strong> sah<br />

sich 2005 nicht mehr in der Lage, diese freiwillige Aufgabe weiter zu führen. Um die<br />

Schließung des Museums abzuwenden, übernahm die Stadt Hitzacker (Elbe) die<br />

Einrichtung. Der <strong>Landkreis</strong> garantierte bis 2010 einen Zuschuss von 25 – 30 % des<br />

Gesamthaushalts des Museums. Um das dadurch entstandene Defizit im Haushalt<br />

decken zu können, muss eine Veränderung des Konzeptes erfolgen und eine bessere<br />

Wirtschaftlichkeit angestrebt werden. Dies hat zur Folge, dass sich das archäologische<br />

Freizeitmuseum erweitern muss, um einen größeren Personenkreis mit<br />

unterschiedlichen Ausstellungen und Aktivitäten ansprechen zu können.<br />

Als Art der baulichen Nutzung wird für den gesamten Geltungsbereich ein Sondergebiet<br />

(SO) Archäologisches Zentrum festgesetzt. Das Sondergebiet dient der Unterbringung<br />

eines archäologischen Freilichtmuseums mit den dafür notwendigen<br />

Einrichtungen, die nicht wesentlich stören. Zulässig sind in Verbindung mit dem Museum:<br />

1. Anlagen für kulturelle Zwecke,<br />

2. Schank- und Speisewirtschaften,<br />

3. Läden,<br />

4. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />

5. Büro- und Verwaltungsgebäude,<br />

6. Sport- und Spielanlagen.<br />

Mit dieser Festsetzung wird dargelegt, dass künftig an dieser Stelle ein archäologisches<br />

Freilichtmuseum mit den dafür notwendigen Einrichtungen bestehen soll. Die<br />

prägende Wirkung des Sondergebietes ist auf die Weiterentwicklung dieser kulturellen<br />

Einrichtung ausgerichtet. Es wird also eine Zweckbestimmung und Funktion vorgegeben,<br />

die sich von den Baugebieten nach den §§ 2 bis 10 Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO) wesentlich unterscheidet. Die Festsetzung eines Sondergebietes ist<br />

daher gerechtfertigt.<br />

Die zulässigen Nutzungen sind der Zweckbestimmung unterzuordnen. Der Charakter<br />

des Gebietes soll durch die Nutzung als archäologisches Freilichtmuseum bestimmt<br />

werden. Die geplanten Einrichtungen sind ausschließlich in Verbindung mit<br />

dem Museum zulässig.<br />

- 62 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Der Störungsgrad des Sondergebietes wird mit dem eines MIschgebietes gleichgesetzt.<br />

Da westlich des Plangebietes entlang der Drawehnertorstraße, der L 231, im<br />

Flächennutzungsplan ebenfalls Mischgebiete dargestellt sein, kann mit Einhaltung<br />

der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte davon ausgegangen werden, dass es zu<br />

keinen unzumutbaren Belastungen kommt. Die rechtlich vorgegebenen Grenzwerte<br />

der TA Lärm sind in den jeweiligen Gebieten einzuhalten. Innerhalb des Plangebietes<br />

sind die schalltechnischen Orientierungswerte von tags: 60 dB(A) und nachts: 45<br />

dB(A) einzuhalten. In den umgebenden Baugebieten sind diese Werte ebenfalls<br />

einzuhalten. Der Nachweis hierfür ist im anschließenden Genehmigungsverfahren<br />

zu erbringen. Aufgrund der gleichen Emissionswerte zwischen den benachbarten<br />

Nutzungen ist von einem verträglichen Miteinander auszugehen.<br />

Der bestehende Mehrzweckplatz im Norden des Plangebietes wird entsprechend<br />

seinen Ausmaßen als Fläche für Spiel- und Sportanlagen festgesetzt. Neben einem<br />

Basketballfeld ist eine Skateranlage geplant. Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte<br />

in den benachbarten Gebieten ist im Genehmigungsverfahren nachzuweisen.<br />

Der Abstand zum nächstgelegenen Wohnhaus beträgt mindestens 40 m, so dass<br />

davon ausgegangen wird, dass keine unzumutbaren Beeinträchtigungen durch<br />

Lärmemissionen erfolgen.<br />

Innerhalb des Plangebietes wird die Zahl der Vollgeschosse auf eins als Höchstwert<br />

festgesetzt. Die rekonstruierten archäologischen Gebäude sind alle eingeschossige<br />

Bauten. Um den Charakter des Freilichtmuseums beizubehalten, sollen die künftigen<br />

Bauten ebenfalls mit einem Vollgeschoss errichtet werden.<br />

Die Grundflächenzahl (GRZ) wird entsprechend der geplanten Nutzung für den Bereich<br />

des Sondergebietes mit 0,3 festgesetzt. Das Freilichtmuseum setzt sich vornehmlich<br />

aus rekonstruierten Gebäuden zusammen, die locker auf dem Gelände<br />

errichtet wurden. Dieser Charakter soll auch künftig das Gelände bestimmen.<br />

Überschreitungen gemäß § 19 (4) BauNVO werden nicht zugelassen, da das gesamte<br />

Gelände eine ausreichende Größe hat, um bei dieser GRZ sämtliche baulichen<br />

Anlagen und Zufahrten etc. errichten zu können.<br />

Auf die Festsetzung einer Bauweise wird verzichtet. Innerhalb des Plangebietes<br />

muss die Möglichkeit bestehen, spezielle Baukörper zu rekonstruieren, ohne dass<br />

sie in ihrer Länge begrenzt werden. Die städtebauliche Ordnung wird mit der Festsetzung<br />

der Baugrenzen dennoch gewährleistet.<br />

Die festgesetzten Baugrenzen halten zu den angrenzenden Nutzungen im Süden,<br />

Westen und Norden einen Abstand von 5 m. Dieses Maß lässt genügend Raum für<br />

die angrenzenden Nutzungen, ohne sie unzumutbar einzuschränken. Zu der bestehenden<br />

Hecke halten die Baugrenzen einen Abstand von 3 m. Die Pflanzungen sind<br />

- 63 -


planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

auf einer Böschung angelegt, so dass die umgebenden Nutzungen keine Beeinträchtigungen<br />

hervorrufen.<br />

Die Erschließung ist über die Elbuferstraße, die K 36, gewährleistet. Sie wird als<br />

öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Zufahrt zum SO Archäologisches<br />

Zentrum erfolgt über die Anbindung des Parkplatzes an die K 36. Er wird im Bebauungsplan<br />

als Stellplatzfläche festgelegt. Innerhalb des Sondergebietes sind<br />

Stellplätze und Garagen außerhalb der Fläche für Stellplätze zulässig, sofern sonstige<br />

öffentliche und / oder nachbarliche Belange nicht unzumutbar beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Die Zufahrt zur Fläche für Sport- und Spielanlagen erfolgt direkt gegenüber in nördlicher<br />

Richtung. Diese Zufahrten sind als Einfahrtsbereiche festgesetzt, entlang der<br />

übrigen öffentlichen Straßenverkehrsfläche sind Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt<br />

festgelegt, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Die notwendigen Sichtfelder<br />

auf der K 36 sind eingezeichnet.<br />

Um die westlichen Bereiche zu erschließen, sind beidseits der K 36 mit Geh-, Fahrund<br />

Leitungsrechten zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger und der Träger<br />

der Ver- und Entsorgung festgesetzt. Diese Flächen sind im Bebauungsplan als<br />

Straßenbegleitgrün festgelegt, da es sich um begrünte Bereiche mit unbefestigten<br />

Wegen handelt.<br />

Im Norden, Osten und Süden des Plangebietes werden alle naturnahen und naturnäheren<br />

Flächen als Biotope für wildlebende Tiere und Pflanzen festgelegt. Die offene<br />

Wasserfläche des Hitzacker Sees wird als Wasserfläche festgesetzt. Die Parkanlage<br />

und der Kinderspielplatz am Hitzacker See werden als öffentliche / private<br />

Grünfläche, Parkanlage bzw. Spielplatz erhalten.<br />

Als Ausgleichsflächen werden im Bereich östlich und südlich des Sondergebietes<br />

zwei Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft (M 1 und M 2) festgelegt. Die Maßnahme M 1 soll eine<br />

Aufwertung des Landschaftsbildes sowie eine Aufwertung der Lebensraumbedingungen<br />

für die heimische Fauna und Flora erzielen. Des Weiteren dient sie als Pufferfläche<br />

zwischen der naturnahen Uferzone und den durch Erholungsnutzung stärker<br />

beanspruchten Parkflächen. Eine kleine, am Rand der Aue des Harlinger Baches<br />

liegende Fläche, die vom AZH genutzt wird, ist naturnah zu gestalten und extensiv<br />

zu nutzen. Eine Anpflanzung von fremdländischen und naturraumuntypischen<br />

Pflanzenarten ist nicht statthaft. Neben standorttypischen Auwaldgehölzen können<br />

zusätzlich alte kulturhistorische Gehölzarten gepflanzt werden. Spontanvegetation<br />

ist zuzulassen. Der vorhandene fußläufige Pfad ist weiterhin nutzbar.<br />

Um die Vorhaben bedingten erheblichen Beeinträchtigungen auf Natur und Landschaft<br />

vollständig zu kompensieren, wird auf eine externe Kompensationsfläche<br />

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planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

zurückgegriffen. Die stadteigene 5,2395 ha große Fläche liegt ca. 2,7 km südwestlich<br />

des Plangebietes in der Gemarkung Hitzacker, Flur 16, Flurstück 36/1 und wird<br />

ackerbaulich genutzt. Mit Ausnahme eines nördlich angrenzenden Ackers wird die<br />

Fläche von Kiefernforst umgeben. Die schmalen Waldränder sind mit Holunder, Birke<br />

und Eberesche sowie punktuell mit Alteichen strukturiert. Es ist geplant, im Süden<br />

der Fläche einen ca. 40 m breiten und 1,32 ha großen Ackerstreifen aus der<br />

ackerbaulichen Nutzung zu nehmen. Auf der unmittelbar an den Kiefernforst angrenzenden<br />

Fläche wird ein strukturreicher Waldrand mit standortheimischen Gehölzen<br />

mit breitem Waldsaum entwickelt.<br />

Die wesentlichen Umweltauswirkungen, die durch die Planung vorbereitet werden,<br />

sind die Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen durch die Versiegelung und die<br />

Veränderung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen. Diese Eingriffe in Natur<br />

und Landschaft werden bewertet, woraus sich Maßnahmen zur Vermeidung, zur<br />

Verringerung und zum Ausgleich des Eingriffs ableiten lassen. Sie sind in dieser<br />

<strong>Begründung</strong> nachvollziehbar aufgeführt. Wesentlich für die bestehenden nachbarschaftlichen<br />

Nutzungen ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Werte<br />

der Technischen Anleitung Lärm (TA Lärm), damit ein verträgliches Miteinander<br />

gewährleistet werden kann. Auch die Festlegung von Grünflächen und die Erhaltung<br />

der vorhandenen Laubgehölze können die Umweltbeeinträchtigungen mindern. Sie<br />

haben den Zweck, das Plangebiet in die Umgebung einzufügen. Gleichzeitig wird<br />

ein neuer Lebensraum für Tiere und Pflanzen geschaffen.<br />

Auf den verbleibenden Freiflächen innerhalb des Sondergebietes und innerhalb der<br />

Grünflächen kann das Oberflächenwasser weiterhin versickern. Die bestehenden<br />

Bodenverhältnisse lassen eine Versickerung zu.<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen<br />

zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen<br />

Umweltauswirkungen durch die Festsetzungen im Bebauungsplan Hitzacker See –<br />

Teilneufassung und Erweiterung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen für<br />

die Umwelt zu erwarten sind.<br />

Hitzacker (Elbe), Oktober 2013<br />

Stadtdirektor<br />

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planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

ANLAGE<br />

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