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Begründung - Landkreis Lüchow-Dannenberg

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planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

V 2: Erhaltung der Straßenbegleitbäume und der extensiv gepflegten Grasund<br />

Krautsäume entlang der Elbuferstraße<br />

Die lückige Baumallee (HBA), die jüngere Strauchhecke (HFS) und die breiten, extensiv<br />

gepflegten Gras- und Staudensäume (UH) entlang der Elbuferstraße sind<br />

aufgrund ihrer Einbindungsfunktion der Straße in das Ortsbild zu erhalten. Die begleitenden<br />

Gras- und Staudensäume (UH) sind extensiv zu pflegen. Im Bebauungsplan<br />

ist der Vegetationsbestand innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsfläche<br />

und dem Straßenbegleitgrün durch die allgemeine Erhaltung von Laubbäumen (§ 9<br />

(1) 25b BauGB) gesichert.<br />

Fläche: 7.747 m² (öffentliche Straßenverkehrsfläche), 4.893 m² (Straßenbegleitgrün)<br />

V 3: Erhaltung der Hecke am östlichen Rand des AZH<br />

Die breite Strauch-Baumhecke am östlichen Rand des Freilichtmuseums ist aufgrund<br />

ihrer Bedeutung als Sichtschutz zu erhalten. Innerhalb des Sondergebietes<br />

wird die 1.128 m² große Gehölzfläche durch das Erhaltungsgebot für Laubbäume<br />

und –sträucher (§9 (1) 25b BauGB) gesichert.<br />

V 4: Erhaltung sonstiger Grünflächen mit besonderer Erholungsfunktion<br />

Die Parkanlage (PAN) und der Kinderspielplatz (PSZ) am Hitzacker See werden als<br />

öffentliche / private Grünfläche, Parkanlage bzw. Spielplatz erhalten.<br />

Fläche: 2.530 m² (PSZ), 6.580 m² (PAN)<br />

V 5: Erhaltung von Wert gebenden naturnäheren Biotopen entlang der Gewässer<br />

Es werden alle naturnäheren bzw. naturnahen Biotope in der Bachaue des Harlinger<br />

Baches bzw. am Ufer des Hitzacker Sees erhalten und als private Grünfläche, Biotop<br />

für wildlebende Tiere und Pflanzen, im Bebauungsplan festgesetzt. Die offene<br />

Wasserfläche des Hitzacker Sees (SEA) wird als Wasserfläche im Bebauungsplan<br />

festgelegt. Im Einzelnen:<br />

• Sonstiger nährstoffreicher Sumpf mit sumpfigem Weiden-Auwald<br />

(NSR/WWS: 8.315 m²)<br />

• Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte (UHF: 364 m²)<br />

• Rohrglanzgras-Landröhricht mit Weiden-Auwald der Flussufer (NRG/WWA:<br />

4.071 m²)<br />

• Rohrglanzgras-Landröhricht mit Weiden-Auwald der Flussufer und wechselnassem<br />

Weiden-Auengebüsch (NRG/WWA/BAA: 8.073 m²)<br />

• Naturnahes nährstoffreiches Abbaugewässer (SEA: 3.986 m²)<br />

Besondere Sicherungsmaßnahmen: Das westliche Sondergebiet ist am südlichen<br />

Rand mit einem Kleintier durchlässigen, mindestens 120 cm hohen Schutzzaun,<br />

möglichst aus Naturraum typischen Materialien, einzufrieden. Der Zaun dient als<br />

Schutzvorkehrung vor schleichender Beeinträchtigung der naturnahen, auetypi-<br />

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