28.04.2014 Aufrufe

Begründung - Landkreis Lüchow-Dannenberg

Begründung - Landkreis Lüchow-Dannenberg

Begründung - Landkreis Lüchow-Dannenberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Bauten. Um den Charakter des Freilichtmuseums beizubehalten, sollen die künftigen<br />

Bauten ebenfalls mit einem Vollgeschoss errichtet werden.<br />

Die Grundflächenzahl (GRZ) wird entsprechend der geplanten Nutzung für den Bereich<br />

des Sondergebietes mit 0,3 festgesetzt. Das Freilichtmuseum setzt sich vornehmlich<br />

aus rekonstruierten Gebäuden zusammen, die locker auf dem Gelände<br />

errichtet wurden. Dieser Charakter soll auch künftig das Gelände bestimmen.<br />

Überschreitungen gemäß § 19 (4) BauNVO werden nicht zugelassen, da das gesamte<br />

Gelände eine ausreichende Größe hat, um bei dieser GRZ sämtliche baulichen<br />

Anlagen und Zufahrten etc. errichten zu können.<br />

Durch die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse und der GRZ ist die Festlegung<br />

einer Geschossflächenzahl oder Baumassenzahl nicht notwendig. Die in § 17<br />

BauNVO festgelegten Höchstwerte gelten weiterhin.<br />

5. Bauweise<br />

Auf die Festsetzung einer Bauweise wird verzichtet. Innerhalb des Plangebietes<br />

muss die Möglichkeit bestehen, spezielle Baukörper zu rekonstruieren, ohne dass<br />

sie in ihrer Länge begrenzt werden. Die städtebauliche Ordnung wird mit der Festsetzung<br />

der Baugrenzen dennoch gewährleistet.<br />

6. Überbaubare Grundstücksflächen<br />

Die festgesetzten Baugrenzen halten zu den angrenzenden Nutzungen im Süden,<br />

Westen und Norden einen Abstand von 5 m. Dieses Maß lässt genügend Raum für<br />

die angrenzenden Nutzungen, ohne sie unzumutbar einzuschränken. Zu der bestehenden<br />

Hecke halten die Baugrenzen einen Abstand von 3 m. Die Pflanzungen sind<br />

auf einer Böschung angelegt, so dass die umgebenden Nutzungen keine Beeinträchtigungen<br />

hervorrufen. Die in der Kartengrundlage eingezeichnete südliche Böschungskante<br />

südöstlich des Langhauses II ist in der Örtlichkeit nicht vorhanden.<br />

Die Baugrenze wird daher entlang der Sträucher an dieser Stelle festgelegt.<br />

Das Werkstattgebäude im Süden des Plangebietes innerhalb der privaten Grünfläche,<br />

Biotop für wildlebende Tiere und Pflanzen, hat eine Baugenehmigung und genießt<br />

daher Bestandsschutz. Da es sich innerhalb des festgelegten Überschwemmungsgebietes<br />

befindet, kann es nicht in die überbaubare Grundstücksfläche einbezogen<br />

werden, da die Errichtung baulicher Anlagen innerhalb eines Überschwemmungsgebietes<br />

gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) unzulässig ist.<br />

- 9 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!