Begründung - Landkreis Lüchow-Dannenberg
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planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Bauten. Um den Charakter des Freilichtmuseums beizubehalten, sollen die künftigen<br />
Bauten ebenfalls mit einem Vollgeschoss errichtet werden.<br />
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird entsprechend der geplanten Nutzung für den Bereich<br />
des Sondergebietes mit 0,3 festgesetzt. Das Freilichtmuseum setzt sich vornehmlich<br />
aus rekonstruierten Gebäuden zusammen, die locker auf dem Gelände<br />
errichtet wurden. Dieser Charakter soll auch künftig das Gelände bestimmen.<br />
Überschreitungen gemäß § 19 (4) BauNVO werden nicht zugelassen, da das gesamte<br />
Gelände eine ausreichende Größe hat, um bei dieser GRZ sämtliche baulichen<br />
Anlagen und Zufahrten etc. errichten zu können.<br />
Durch die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse und der GRZ ist die Festlegung<br />
einer Geschossflächenzahl oder Baumassenzahl nicht notwendig. Die in § 17<br />
BauNVO festgelegten Höchstwerte gelten weiterhin.<br />
5. Bauweise<br />
Auf die Festsetzung einer Bauweise wird verzichtet. Innerhalb des Plangebietes<br />
muss die Möglichkeit bestehen, spezielle Baukörper zu rekonstruieren, ohne dass<br />
sie in ihrer Länge begrenzt werden. Die städtebauliche Ordnung wird mit der Festsetzung<br />
der Baugrenzen dennoch gewährleistet.<br />
6. Überbaubare Grundstücksflächen<br />
Die festgesetzten Baugrenzen halten zu den angrenzenden Nutzungen im Süden,<br />
Westen und Norden einen Abstand von 5 m. Dieses Maß lässt genügend Raum für<br />
die angrenzenden Nutzungen, ohne sie unzumutbar einzuschränken. Zu der bestehenden<br />
Hecke halten die Baugrenzen einen Abstand von 3 m. Die Pflanzungen sind<br />
auf einer Böschung angelegt, so dass die umgebenden Nutzungen keine Beeinträchtigungen<br />
hervorrufen. Die in der Kartengrundlage eingezeichnete südliche Böschungskante<br />
südöstlich des Langhauses II ist in der Örtlichkeit nicht vorhanden.<br />
Die Baugrenze wird daher entlang der Sträucher an dieser Stelle festgelegt.<br />
Das Werkstattgebäude im Süden des Plangebietes innerhalb der privaten Grünfläche,<br />
Biotop für wildlebende Tiere und Pflanzen, hat eine Baugenehmigung und genießt<br />
daher Bestandsschutz. Da es sich innerhalb des festgelegten Überschwemmungsgebietes<br />
befindet, kann es nicht in die überbaubare Grundstücksfläche einbezogen<br />
werden, da die Errichtung baulicher Anlagen innerhalb eines Überschwemmungsgebietes<br />
gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) unzulässig ist.<br />
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