Begründung - Landkreis Lüchow-Dannenberg
Begründung - Landkreis Lüchow-Dannenberg
Begründung - Landkreis Lüchow-Dannenberg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
o<br />
Störung des Lebensraums durch eine schleichende Inanspruchnahme und<br />
Frequentierung zu schützen sind geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich<br />
(s. o. Auswirkungen auf Biotope).<br />
Landschaftsbild: Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />
sind nicht zu erwarten, da die naturnah wirkenden Grünstrukturen und Raum<br />
wirkenden Gehölze erhalten bleiben. Eine Überprägung durch siedlungsuntypische<br />
Gebäude, Freiflächen und sonstige Bauten ist ebenfalls nicht wahrscheinlich,<br />
da das Freiluftmuseum entsprechend seinem thematischen<br />
Schwerpunkt – Bronzezeit – mit extensiv gepflegten gehölzreichen Freiflächen<br />
und mit Reet gedeckten Lehmhäusern naturnäher gestaltet ist. Das<br />
Freilichtmuseum wird sich harmonisch in die umgebende Landschaft einfügen.<br />
o Erholung: Das Gebiet besitzt keine besondere Bedeutung für die ruhige, öffentliche<br />
Naherholung. Es gehen jedoch die „wilden“ Kleingärten verloren,<br />
die der Feierabenderholung dienen.<br />
Zusammenfassung der Auswirkungen des Vorhabens<br />
Die Realisierung der Planung ist mit erheblichen Beeinträchtigungen auf die<br />
Schutzgüter Boden, Arten und Lebensgemeinschaften und das Landschaftsbild verbunden.<br />
Das Vorhaben ist als Eingriff gemäß § 14 BNatSchG zu werten. Im Rahmen<br />
des Bebauungsplanverfahrens ist gemäß § 15 BNatSchG in Verbindung mit §<br />
1a BauGB die Eingriffsregelung anzuwenden und Maßnahmen zur Vermeidung,<br />
Minderung und zum Ausgleich für die sich aus der Umsetzung der Planung ergebenden<br />
Eingriffe in Natur und Landschaft festzulegen.<br />
8.3 Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen<br />
Eingriffe dürfen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild<br />
nicht mehr als unbedingt notwendig beeinträchtigen (BauGB § 1a, BNatSchG § 15<br />
Absatz 1). Zur Reduzierung der Vorhaben bedingten Beeinträchtigungen sind die<br />
nachfolgend skizzierten Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen vorgesehen.<br />
Erhaltung von Gehölz- und wertgebenden Vegetationsbeständen<br />
V 1: Erhaltung der Hecken sowie der Baumreihe auf extensiv gepflegten Grasund<br />
Krautsäumen (Sport- und Spielanlage)<br />
Die Hecken und die hochstämmigen Eschenpflanzungen (HFS, HFM und HBA),<br />
welche die Sport- und Spielanlage im Norden des Plangebietes eingrünen, werden<br />
aufgrund ihrer klimatischen Ausgleichsfunktion, ihrer Habitatfunktion und der visuellen<br />
Qualitäten erhalten. Die umgebende Freifläche mit der Gras- und Staudenflur<br />
(UH) ist extensiv zu pflegen. Im Bebauungsplan ist der Vegetationsbestand als private<br />
Grünfläche, Biotop für wildlebende Tiere und Pflanzen, und Fläche zur Erhal-<br />
- 23 -