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Begründung - Landkreis Lüchow-Dannenberg

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planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

o<br />

Störung des Lebensraums durch eine schleichende Inanspruchnahme und<br />

Frequentierung zu schützen sind geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich<br />

(s. o. Auswirkungen auf Biotope).<br />

Landschaftsbild: Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

sind nicht zu erwarten, da die naturnah wirkenden Grünstrukturen und Raum<br />

wirkenden Gehölze erhalten bleiben. Eine Überprägung durch siedlungsuntypische<br />

Gebäude, Freiflächen und sonstige Bauten ist ebenfalls nicht wahrscheinlich,<br />

da das Freiluftmuseum entsprechend seinem thematischen<br />

Schwerpunkt – Bronzezeit – mit extensiv gepflegten gehölzreichen Freiflächen<br />

und mit Reet gedeckten Lehmhäusern naturnäher gestaltet ist. Das<br />

Freilichtmuseum wird sich harmonisch in die umgebende Landschaft einfügen.<br />

o Erholung: Das Gebiet besitzt keine besondere Bedeutung für die ruhige, öffentliche<br />

Naherholung. Es gehen jedoch die „wilden“ Kleingärten verloren,<br />

die der Feierabenderholung dienen.<br />

Zusammenfassung der Auswirkungen des Vorhabens<br />

Die Realisierung der Planung ist mit erheblichen Beeinträchtigungen auf die<br />

Schutzgüter Boden, Arten und Lebensgemeinschaften und das Landschaftsbild verbunden.<br />

Das Vorhaben ist als Eingriff gemäß § 14 BNatSchG zu werten. Im Rahmen<br />

des Bebauungsplanverfahrens ist gemäß § 15 BNatSchG in Verbindung mit §<br />

1a BauGB die Eingriffsregelung anzuwenden und Maßnahmen zur Vermeidung,<br />

Minderung und zum Ausgleich für die sich aus der Umsetzung der Planung ergebenden<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft festzulegen.<br />

8.3 Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen<br />

Eingriffe dürfen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild<br />

nicht mehr als unbedingt notwendig beeinträchtigen (BauGB § 1a, BNatSchG § 15<br />

Absatz 1). Zur Reduzierung der Vorhaben bedingten Beeinträchtigungen sind die<br />

nachfolgend skizzierten Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen vorgesehen.<br />

Erhaltung von Gehölz- und wertgebenden Vegetationsbeständen<br />

V 1: Erhaltung der Hecken sowie der Baumreihe auf extensiv gepflegten Grasund<br />

Krautsäumen (Sport- und Spielanlage)<br />

Die Hecken und die hochstämmigen Eschenpflanzungen (HFS, HFM und HBA),<br />

welche die Sport- und Spielanlage im Norden des Plangebietes eingrünen, werden<br />

aufgrund ihrer klimatischen Ausgleichsfunktion, ihrer Habitatfunktion und der visuellen<br />

Qualitäten erhalten. Die umgebende Freifläche mit der Gras- und Staudenflur<br />

(UH) ist extensiv zu pflegen. Im Bebauungsplan ist der Vegetationsbestand als private<br />

Grünfläche, Biotop für wildlebende Tiere und Pflanzen, und Fläche zur Erhal-<br />

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