Begründung - Landkreis Lüchow-Dannenberg
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planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Am nördlichen Rand sind zum angrenzenden Acker Eichenspaltpfähle in Abständen<br />
von ca. 15 bis 20 m in der Reihe als Markierung zu setzen.<br />
Mit der Maßnahme ist eine Vitalisierung des Bodens durch dauerhafte Aufgabe der<br />
landwirtschaftlichen Nutzung verbunden sowie eine Verbesserung der Lebensbedingungen<br />
für Tiere, insbesondere für Insekten, Vögel, Kleinsäuger, Amphibien und<br />
Reptilien und eine Aufwertung des Landschaftsbildes verbunden.<br />
Kompensationsfläche: gesamt 13.360 m²<br />
Abbildung 4: Externen Kompensationsfläche, E 3, M 1 : 3.000<br />
Bilanzierung des Ausgleichsbedarfs<br />
Zur Ermittlung der notwendigen Kompensationsflächen wurde ein quantifizierendes<br />
Bilanzierungsverfahren herangezogen, welches von dem Niedersächsischen Städtetag<br />
(1996) herausgegeben wurde. Ziel dieser Berechnung ist die nachvollziehbare,<br />
standardisierte Ermittlung von Ausgleichsmaßnahmen. Dazu ist der derzeitige<br />
Flächenwert der Biotoptypen auf der von dem Eingriff betroffenen Fläche (Eingriffsfläche,<br />
Ist-Zustand) zu erfassen. Die Bewertung der Eingriffsfläche erfolgt durch<br />
Vergabe von Wertfaktoren (Wertstufe 0 bis 5) für einzelne Teilflächen auf der<br />
Grundlage der Biotoptypen. Diese biotopbezogenen Wertfaktoren werden mit den<br />
Flächengrößen multipliziert. Dem gegenübergestellt wird nach dem gleichen Verfahren<br />
der zukünftige Wert der von dem Eingriff betroffenen Fläche (Eingriffsfläche<br />
nach Planung). Der Wert ist zu erfassen und die Wertverschiebung (Verlust bzw.<br />
Verbesserung auf der Fläche) durch die Planung (Flächenwert der Ausgleichsfläche)<br />
zu ermitteln.<br />
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