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Begründung - Landkreis Lüchow-Dannenberg

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planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

auf den Freiflächen des Baugebietes versickern kann und somit dem<br />

Grundwasser wieder zugeführt wird.<br />

• Klima: Eine Verschlechterung der klimatischen Situation ist ebenfalls unwahrscheinlich,<br />

da große unversiegelte Freiflächen im Sondergebiet und<br />

seinem Umfeld verbleiben, die Klima regulierend wirken. Die Veränderung<br />

der mikroklimatischen Situation kann durch den Erhalt filter- und pufferfähiger<br />

Gehölzbestände minimiert werden. Nur im geringen Umfang können Hecken<br />

am westlichen Rand des bestehenden AZH beseitigt werden, deren<br />

Verlust jedoch aufgrund der geringen Flächengröße klimatisch unerheblich<br />

ist. Insgesamt sind keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut<br />

Klima/Luft zu erwarten, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes reduzieren.<br />

• Biotope: Erhebliche Beeinträchtigungen von Arten und deren Lebensgemeinschaften<br />

sind nicht zu erwarten. Die Umwandlung von öffentlichen, der<br />

Erholung dienenden Grünflächen ohne Altbaumbestand in ein Sondergebiet<br />

Archäologisches Zentrum führt zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen für<br />

Arten und deren Lebensgemeinschaften, da ökologisch gleichwertige Biotope<br />

geschaffen werden. Die zahlreichen Bäume auf dem Areal des Freilichtmuseums<br />

werden textlich über ein allgemeines Erhaltungsgebot erhalten.<br />

Die vorhandene breite Strauch-Baumhecke zwischen dem Museumsgelände<br />

und der privaten Stellplatzfläche und die höherwertigen Ufer-, Sumpf- und<br />

Auwaldbiotope werden über Erhaltungsfestsetzungen des Bebauungsplanes<br />

gesichert.<br />

Zwischen dem Sondergebiet und den festgestellten besonders geschützten<br />

Biotopen sowie den wertvollen Sumpf- und Auwaldbiotopen am Ufer des Hitzacker<br />

Sees werden mindestens 60-120 m Pufferabstand eingehalten. Mögliche<br />

von dem Baugebiet ausgehende betriebsbedingte Belastungen auf die<br />

empfindlicheren Uferzonen, z. B. durch eine schleichende Inanspruchnahme<br />

als Nutz- und Lagerfläche, übermäßige Frequentierung und Verlärmung sind<br />

nicht wahrscheinlich. Am südlichen Rand des Sondergebietes zur angrenzenden<br />

Bachaue des Harlinger Bach werden keine zusätzlichen Pufferflächen<br />

geschaffen. Hier fungieren die steileren Aufschüttungsböschungen als<br />

ausreichende Barriere gegenüber Inanspruchnahme und Frequentierung.<br />

• Fauna: Eine erhebliche Verschlechterung der Lebensraumbedingungen für<br />

die Tierwelt durch Beunruhigung und Vertreibung aufgrund von optischen<br />

Reizen und Verlärmung, die durch Besucher des AZH verursacht werden, ist<br />

nicht zu erwarten. Der Bereich ist durch die Festsetzungen als öffentliche<br />

Grünfläche bzw. Parkanlage und Sportboothafen und die reale Nutzung als<br />

öffentliche Erholungsfläche und Freilichtmuseum bereits erheblich vorbelastet.<br />

Störungsempfindliche Arten sind im Plangebiet und nahen Umfeld nicht<br />

wahrscheinlich.<br />

• Landschaftsbild: Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

sind nicht zu erwarten, da die naturnah wirkenden Grünstrukturen und Raum<br />

wirkenden Gehölze erhalten bleiben. Eine Überprägung durch siedlungsun-<br />

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