Begründung - Landkreis Lüchow-Dannenberg
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planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
auf den Freiflächen des Baugebietes versickern kann und somit dem<br />
Grundwasser wieder zugeführt wird.<br />
• Klima: Eine Verschlechterung der klimatischen Situation ist ebenfalls unwahrscheinlich,<br />
da große unversiegelte Freiflächen im Sondergebiet und<br />
seinem Umfeld verbleiben, die Klima regulierend wirken. Die Veränderung<br />
der mikroklimatischen Situation kann durch den Erhalt filter- und pufferfähiger<br />
Gehölzbestände minimiert werden. Nur im geringen Umfang können Hecken<br />
am westlichen Rand des bestehenden AZH beseitigt werden, deren<br />
Verlust jedoch aufgrund der geringen Flächengröße klimatisch unerheblich<br />
ist. Insgesamt sind keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut<br />
Klima/Luft zu erwarten, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes reduzieren.<br />
• Biotope: Erhebliche Beeinträchtigungen von Arten und deren Lebensgemeinschaften<br />
sind nicht zu erwarten. Die Umwandlung von öffentlichen, der<br />
Erholung dienenden Grünflächen ohne Altbaumbestand in ein Sondergebiet<br />
Archäologisches Zentrum führt zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen für<br />
Arten und deren Lebensgemeinschaften, da ökologisch gleichwertige Biotope<br />
geschaffen werden. Die zahlreichen Bäume auf dem Areal des Freilichtmuseums<br />
werden textlich über ein allgemeines Erhaltungsgebot erhalten.<br />
Die vorhandene breite Strauch-Baumhecke zwischen dem Museumsgelände<br />
und der privaten Stellplatzfläche und die höherwertigen Ufer-, Sumpf- und<br />
Auwaldbiotope werden über Erhaltungsfestsetzungen des Bebauungsplanes<br />
gesichert.<br />
Zwischen dem Sondergebiet und den festgestellten besonders geschützten<br />
Biotopen sowie den wertvollen Sumpf- und Auwaldbiotopen am Ufer des Hitzacker<br />
Sees werden mindestens 60-120 m Pufferabstand eingehalten. Mögliche<br />
von dem Baugebiet ausgehende betriebsbedingte Belastungen auf die<br />
empfindlicheren Uferzonen, z. B. durch eine schleichende Inanspruchnahme<br />
als Nutz- und Lagerfläche, übermäßige Frequentierung und Verlärmung sind<br />
nicht wahrscheinlich. Am südlichen Rand des Sondergebietes zur angrenzenden<br />
Bachaue des Harlinger Bach werden keine zusätzlichen Pufferflächen<br />
geschaffen. Hier fungieren die steileren Aufschüttungsböschungen als<br />
ausreichende Barriere gegenüber Inanspruchnahme und Frequentierung.<br />
• Fauna: Eine erhebliche Verschlechterung der Lebensraumbedingungen für<br />
die Tierwelt durch Beunruhigung und Vertreibung aufgrund von optischen<br />
Reizen und Verlärmung, die durch Besucher des AZH verursacht werden, ist<br />
nicht zu erwarten. Der Bereich ist durch die Festsetzungen als öffentliche<br />
Grünfläche bzw. Parkanlage und Sportboothafen und die reale Nutzung als<br />
öffentliche Erholungsfläche und Freilichtmuseum bereits erheblich vorbelastet.<br />
Störungsempfindliche Arten sind im Plangebiet und nahen Umfeld nicht<br />
wahrscheinlich.<br />
• Landschaftsbild: Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />
sind nicht zu erwarten, da die naturnah wirkenden Grünstrukturen und Raum<br />
wirkenden Gehölze erhalten bleiben. Eine Überprägung durch siedlungsun-<br />
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