Begründung - Landkreis Lüchow-Dannenberg
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planungsbüro a. pesel<br />
Bebauungsplan<br />
Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />
<strong>Begründung</strong><br />
sie in ihrer Länge begrenzt werden. Die städtebauliche Ordnung wird mit der Festsetzung<br />
der Baugrenzen dennoch gewährleistet.<br />
Die festgesetzten Baugrenzen halten zu den angrenzenden Nutzungen im Süden,<br />
Westen und Norden einen Abstand von 5 m. Dieses Maß lässt genügend Raum für<br />
die angrenzenden Nutzungen, ohne sie unzumutbar einzuschränken. Zu der bestehenden<br />
Hecke halten die Baugrenzen einen Abstand von 3 m. Die Pflanzungen sind<br />
auf einer Böschung angelegt, so dass die umgebenden Nutzungen keine Beeinträchtigungen<br />
hervorrufen.<br />
Die Erschließung ist über die Elbuferstraße, die K 36, gewährleistet. Sie wird als<br />
öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Zufahrt zum SO Archäologisches<br />
Zentrum erfolgt über die Anbindung des Parkplatzes an die K 36. Er wird im Bebauungsplan<br />
als Stellplatzfläche festgelegt. Innerhalb des Sondergebietes sind<br />
Stellplätze und Garagen außerhalb der Fläche für Stellplätze zulässig, sofern sonstige<br />
öffentliche und / oder nachbarliche Belange nicht unzumutbar beeinträchtigt<br />
werden.<br />
Die Zufahrt zur Fläche für Sport- und Spielanlagen erfolgt direkt gegenüber in nördlicher<br />
Richtung. Diese Zufahrten sind als Einfahrtsbereiche festgesetzt, entlang der<br />
übrigen öffentlichen Straßenverkehrsfläche sind Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt<br />
festgelegt, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Die notwendigen Sichtfelder<br />
auf der K 36 sind eingezeichnet.<br />
Um die westlichen Bereiche zu erschließen, sind beidseits der K 36 mit Geh-, Fahrund<br />
Leitungsrechten zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger und der Träger<br />
der Ver- und Entsorgung festgesetzt. Diese Flächen sind im Bebauungsplan als<br />
Straßenbegleitgrün festgelegt, da es sich um begrünte Bereiche mit unbefestigten<br />
Wegen handelt.<br />
Im Norden, Osten und Süden des Plangebietes werden alle naturnahen und naturnäheren<br />
Flächen als Biotope für wildlebende Tiere und Pflanzen festgelegt. Die offene<br />
Wasserfläche des Hitzacker Sees wird als Wasserfläche festgesetzt. Die Parkanlage<br />
und der Kinderspielplatz am Hitzacker See werden als öffentliche / private<br />
Grünfläche, Parkanlage bzw. Spielplatz erhalten.<br />
Als Ausgleichsflächen werden im Bereich östlich und südlich des Sondergebietes<br />
zwei Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />
Natur und Landschaft (M 1 und M 2) festgelegt. Die Maßnahme M 1 soll eine<br />
Aufwertung des Landschaftsbildes sowie eine Aufwertung der Lebensraumbedingungen<br />
für die heimische Fauna und Flora erzielen. Des Weiteren dient sie als Pufferfläche<br />
zwischen der naturnahen Uferzone und den durch Erholungsnutzung stärker<br />
beanspruchten Parkflächen. Eine kleine, am Rand der Aue des Harlinger Baches<br />
liegende Fläche, die vom AZH genutzt wird, ist naturnah zu gestalten und ex-<br />
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