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Begründung - Landkreis Lüchow-Dannenberg

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planungsbüro a. pesel<br />

Bebauungsplan<br />

Hitzacker See –Teilneufassung und Erweiterung<br />

<strong>Begründung</strong><br />

sie in ihrer Länge begrenzt werden. Die städtebauliche Ordnung wird mit der Festsetzung<br />

der Baugrenzen dennoch gewährleistet.<br />

Die festgesetzten Baugrenzen halten zu den angrenzenden Nutzungen im Süden,<br />

Westen und Norden einen Abstand von 5 m. Dieses Maß lässt genügend Raum für<br />

die angrenzenden Nutzungen, ohne sie unzumutbar einzuschränken. Zu der bestehenden<br />

Hecke halten die Baugrenzen einen Abstand von 3 m. Die Pflanzungen sind<br />

auf einer Böschung angelegt, so dass die umgebenden Nutzungen keine Beeinträchtigungen<br />

hervorrufen.<br />

Die Erschließung ist über die Elbuferstraße, die K 36, gewährleistet. Sie wird als<br />

öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Zufahrt zum SO Archäologisches<br />

Zentrum erfolgt über die Anbindung des Parkplatzes an die K 36. Er wird im Bebauungsplan<br />

als Stellplatzfläche festgelegt. Innerhalb des Sondergebietes sind<br />

Stellplätze und Garagen außerhalb der Fläche für Stellplätze zulässig, sofern sonstige<br />

öffentliche und / oder nachbarliche Belange nicht unzumutbar beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Die Zufahrt zur Fläche für Sport- und Spielanlagen erfolgt direkt gegenüber in nördlicher<br />

Richtung. Diese Zufahrten sind als Einfahrtsbereiche festgesetzt, entlang der<br />

übrigen öffentlichen Straßenverkehrsfläche sind Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt<br />

festgelegt, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Die notwendigen Sichtfelder<br />

auf der K 36 sind eingezeichnet.<br />

Um die westlichen Bereiche zu erschließen, sind beidseits der K 36 mit Geh-, Fahrund<br />

Leitungsrechten zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger und der Träger<br />

der Ver- und Entsorgung festgesetzt. Diese Flächen sind im Bebauungsplan als<br />

Straßenbegleitgrün festgelegt, da es sich um begrünte Bereiche mit unbefestigten<br />

Wegen handelt.<br />

Im Norden, Osten und Süden des Plangebietes werden alle naturnahen und naturnäheren<br />

Flächen als Biotope für wildlebende Tiere und Pflanzen festgelegt. Die offene<br />

Wasserfläche des Hitzacker Sees wird als Wasserfläche festgesetzt. Die Parkanlage<br />

und der Kinderspielplatz am Hitzacker See werden als öffentliche / private<br />

Grünfläche, Parkanlage bzw. Spielplatz erhalten.<br />

Als Ausgleichsflächen werden im Bereich östlich und südlich des Sondergebietes<br />

zwei Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft (M 1 und M 2) festgelegt. Die Maßnahme M 1 soll eine<br />

Aufwertung des Landschaftsbildes sowie eine Aufwertung der Lebensraumbedingungen<br />

für die heimische Fauna und Flora erzielen. Des Weiteren dient sie als Pufferfläche<br />

zwischen der naturnahen Uferzone und den durch Erholungsnutzung stärker<br />

beanspruchten Parkflächen. Eine kleine, am Rand der Aue des Harlinger Baches<br />

liegende Fläche, die vom AZH genutzt wird, ist naturnah zu gestalten und ex-<br />

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