4 Amtsblatt <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> 2013/09 Fischerprüfung f<strong>in</strong>det am 2. November statt Interessenten müssen sich bis spätestens 4. Oktober anmelden Den Term<strong>in</strong> für die Durchführung der nächsten Fischerprüfung, Jugendfischerprüfung und Friedfischfischerprüfung haben die Fischereibehörde des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> und die zuständigen Angelvere<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>sam auf den 02.November 2013, 9:00 Uhr festgesetzt. Interessenten für die Fischerprüfung melden sich bitte bis spätestens 04.10.2013 bei der Fischereibehörde des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> (Prüfungsbehörde) <strong>in</strong> Sangerhausen, Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22, Telefon: 03464/535-4123 Fax: 03464/535-4190 e-mail: jlotse@mansfeldsuedharz.de an. Später e<strong>in</strong>gehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Interessenten für die Jugendfischer- und Friedfischfischerprüfung melden sich bitte bei folgenden Vere<strong>in</strong>en an: Kreisanglervere<strong>in</strong> Sangerhausen e.V. Ansprechpartner Herr Frank Gabriel Tel.: 034651/53762 Angelsportgeme<strong>in</strong>schaft Eisleben e.V. Ansprechpartner Herr Dieter Krüger Tel.: 03475/7119718. Antragsformulare s<strong>in</strong>d erhältlich bei der Fischereibehörde, über die Internetseite des <strong>Landkreis</strong>es www.mansfeldsuedharz.de (.../Bürger & Verwaltung/Formulare), über die Internetseiten der beiden Vere<strong>in</strong>e www.kreisanglervere<strong>in</strong>-sangerhausen.de bzw. www.asg-eisleben.de. Die Prüfung wird <strong>in</strong> der Berufsbildenden Schule <strong>in</strong> Sangerhausen, Friedrich-Engels-Str. 22 durchgeführt. Wahl der Prüfung Personen, die im Zeitpunkt der Prüfung das 14. aber noch nicht das 17. Lebensjahr vollendet haben, können zwischen der Teilnahme an e<strong>in</strong>er Jugendfischerprüfung, Friedfischfischerprüfung oder der Fischerprüfung wählen. Nach Vollendung des 17. Lebensjahres kann zwischen der Fischerprüfung und der Friedfischfischerprüfung gewählt werden. Der Antragsteller für die Jugendfischerprüfung darf zum Zeitpunkt der Prüfung nicht jünger als siebene<strong>in</strong>halb Jahre se<strong>in</strong>. Prüfungsvoraussetzung Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist die Teilnahme an e<strong>in</strong>em Vorbereitungslehrgang mit m<strong>in</strong>destens 30 Unterrichtsstunden zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung. Prüfungsablauf Die Fischerprüfung besteht aus e<strong>in</strong>em schriftlichen Teil und e<strong>in</strong>em mündlichen Teil. Im schriftlichen Teil s<strong>in</strong>d 60 Fragen <strong>in</strong>nerhalb von 2 Stunden durch ankreuzen zu beantworten. Im mündlichen Teil erfolgt e<strong>in</strong> Prüfungsgespräch <strong>in</strong> Gruppen mit bis zu 5 Prüfl<strong>in</strong>gen. Die Dauer beträgt ca. 10 M<strong>in</strong>uten je Prüfl<strong>in</strong>g. Die Fischerprüfung umfasst folgende Schwerpunkte: 1. Fischkunde - <strong>in</strong>sbesondere Unterscheidung der heimischen Fischarten, Fischfamilien und nichtheimischen Fischen <strong>in</strong> natürlichen Gewässern, Aufbau des Fischkörpers, Bau und Funktion der Organe, Unterscheidung der Geschlechter und Fischkrankheiten 2. Gewässerkunde - Gewässertypen, Gewässerzonen, Fischregionen, Sauerstoffund Temperaturverhältnisse, Fischhege, Besatzmaßnahmen, Gewässerökologie, Gewässerpflege 3. Gerätekunde - erlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte, Fangmethoden 4. Rechtskunde - Landesfischereirecht, Tierschutzrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Umweltrecht, Lebensmittelrecht und Tierseuchenrecht. Gegenstand der mündlich praktischen Prüfung s<strong>in</strong>d das Verhalten während der Fischereiausübung, der Umgang mit Fischereigeräten, das Versorgen gefangener Fische und Rechtskunde. Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn m<strong>in</strong>destens 45 der 60 Fragen richtig beantwortet wurden. E<strong>in</strong> vergleichbarer Maßstab wird für die Bewertung der mündlichen Prüfung angelegt. Die Fischerprüfung gilt als bestanden, wenn schriftlicher und mündlicher Teil mit „bestanden“ bewertet s<strong>in</strong>d. Auf alle möglichen Prüfungsfragen kann im Internet unter der Onl<strong>in</strong>e-Anwendung „Fischerprüfung <strong>in</strong> Sachsen-Anhalt“ www. fischerprüfungsachsen-anhalt.de zugegriffen werden. Abnahme der Jugend- und Friedfischfischerprüfung Die Abnahme der Jugend- und Friedfischfischerprüfung erfolgt ab dem 01.09.2013 durch die Mitgliedsvere<strong>in</strong>e des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V. im Deutschen Anglerverband e.V. und des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V. im Verband Deutscher Sportfischer e.V. und deren Rechtsnachfolger (Anglervere<strong>in</strong>e), denen die Obere Fischereibehörde die Durchführung von Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung übertragen hat. Prüfungsgebühren: Die Gebühren für die Abnahme der Fischerprüfung betragen: Jugendfischerprüfung 28,00 EUR Fischerprüfung Prüfungsteilnehmer unter 18 Jahre alt 28,00 EUR ab vollendetem 18. Lebensjahr 56,00 EUR Friedfischfischerprüfung Prüfungsteilnehmer u. 18 Jahre alt 28,00 EUR ab vollendetem 18.Lebensjahr 56,00 EUR Glückwunsch an Jasm<strong>in</strong> Ste<strong>in</strong>bach Als weitere Auszubildende der Kreisverwaltung <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> hat Jasm<strong>in</strong> Ste<strong>in</strong>bach am 31. Juli 2013 ihre Ausbildung zur Bürokraft beendet. Derzeit <strong>in</strong> der "Levana-Schule" <strong>in</strong> der Lutherstadt Eisleben e<strong>in</strong>gesetzt. Wir gratulieren!
Amtsblatt <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> 2013/09 5 Impressionen von der 492. Eisleber Wiese Das größte Volksfest Mitteldeutschlands bietet e<strong>in</strong> farbenprächtiges Vergnügen für Alt und Jung