Gemeinde Dröbischau - VG Mittleres Schwarzatal
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Amtsblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Mittleres</strong> <strong>Schwarzatal</strong>“ - 2 - Nr. 11/2013<br />
Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Mittleres</strong> <strong>Schwarzatal</strong>“<br />
Mitteilungen<br />
Umstellung Zahlungsverkehr<br />
An alle Steuer- und Abgabenzahler in den Mitgliedsgemeinden der <strong>VG</strong> <strong>Mittleres</strong> <strong>Schwarzatal</strong><br />
Europaweite Überweisungen und Lastschriften, das verspricht<br />
der Einheitliche Europäische Zahlungsraum SEPA. Zum 1. Februar<br />
2014 müssen alle Zahlungsvorgänge auf das neue Verfahren<br />
umgestellt werden. Die Änderung betrifft nicht nur Unternehmen,<br />
die wirtschaftliche Kontakte ins Ausland pflegen,<br />
sondern auch den innerdeutschen Zahlungsverkehr.<br />
Die Verwaltung beginnt schon jetzt, sich auf die Umstellung vorzubereiten,<br />
damit den Bürgern und Unternehmen der Umstieg<br />
so einfach wie möglich gemacht werden kann.<br />
sich die Verwaltung für die Möglichkeit entschieden, die vorhandenen<br />
Einzugsermächtigungen mit einem Anschreiben in das<br />
künftige Mandat zu wandeln.<br />
Aus diesen Gründen erhalten alle Bürger und Firmen mit Lastschrifteinzug<br />
in nächster Zeit ein entsprechendes Anschreiben.<br />
Bitte helfen Sie mit, indem Sie Ihre automatisch ermittelte IBAN<br />
- Nummer kontrollieren. Sollte die Nummer falsch sein, berichtigen<br />
Sie diese bitte auf dem Formular, um Fehlbuchungen zu<br />
vermeiden.<br />
Während sich Privatpersonen nur an geänderte Formulare und<br />
einen neuen Aufbau der Bankverbindung gewöhnen müssen,<br />
kommt auf die Verwaltung eine Reihe von Aufgaben zu. So<br />
müssen die Bankverbindungen aller Bürger und Lieferanten<br />
auf das neue Format umgestellt werden. Die Verwaltung muss<br />
dann alle Abgabenpflichtigen anschreiben und über die Neuregelungen<br />
informieren. Durch eine sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer,<br />
die sowohl auf Bescheiden und Rechnungen<br />
ausgewiesen wird, als auch bei Lastschriften im Kontoauszug<br />
erscheint, wird die Verwaltung eindeutig zu erkennen sein.<br />
Bürger, die Abgaben zu zahlen haben und sich bisher einer<br />
Einzugsermächtigung bedient haben, gewinnen durch SEPA<br />
vor allem mehr Sicherheit. Die Einzugsermächtigung, die künftig<br />
Mandat heißt, ist an strengere Auflagen geknüpft. Damit<br />
verbunden ist leider aber auch mehr Verwaltungsaufwand. Den<br />
bisherigen Nutzern von Einzugsermächtigungen möchte man<br />
die Umstellung so einfach wie möglich machen. Deshalb hat<br />
Wichtig:<br />
Senden Sie die unterzeichneten bzw. berichtigten Mandatserklärungen<br />
bis zum 31.12.2013 an die Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Mittleres</strong> <strong>Schwarzatal</strong> zurück, so dass ein<br />
reibungsloser Zahlungsverkehr ab 2014 gewährleistet werden<br />
kann.<br />
Unterbleibt diese Rücksendung bis zum Termin, können<br />
keine Abbuchungen vorgenommen werden.<br />
Ein Appell an alle „Nichtabbucher“: Erleichtern Sie die Verwaltungsarbeit<br />
und erteilen Sie bitte für wiederkehrende Leistungen<br />
der Verwaltung ein Mandat zum fristgerechten Einzug der<br />
gemeindlichen Gefälle.<br />
Entsprechende Vordrucke erhalten Sie in der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Mittleres</strong> <strong>Schwarzatal</strong>, Haus II, Abteilung Steuern.<br />
Mitteilung des Einwohnermeldeamtes<br />
An folgenden Samstagen ist das Einwohnermeldeamt im Jahr 2014 wieder für Sie geöffnet:<br />
11.01.2014 24.05.2014<br />
08.02.2014 14.06.2014<br />
08.03.2014 12.07.2014<br />
12.04.2014 09.08.2014<br />
13.09.2014<br />
11.10.2014<br />
08.11.2014<br />
13.12.2014 Öffnungszeiten jeweils 10.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />
Kindereinrichtungen / Schule<br />
Anmeldung der Erstklässler<br />
für das Schuljahr 2014 / 2015<br />
Sehr geehrte Eltern des Einzugsbereiches der<br />
Staatlichen Grundschule Unterweißbach,<br />
wir bitten Sie, folgende Hinweise für die Einschulung Ihrer Kinder<br />
zu beachten:<br />
1. Alle Kinder, die bis zum 01. August 2014 sechs Jahre alt<br />
werden, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirkes<br />
(Grundschule Unterweißbach) anzumelden.<br />
2. Vorzeitige Einschulung<br />
Ein Kind, das am 30. Juni 2014 mindestens fünf Jahre alt ist,<br />
kann auf Antrag der Eltern am 01. August desselben Jahres in<br />
die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft der<br />
Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt.<br />
Die Anmeldung erfolgt am Donnerstag, den 12.12.2013, in der<br />
Zeit von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr in der Staatlichen Grundschule<br />
Unterweißbach durch die Eltern. Die zukünftigen Schulanfänger<br />
sollten dabei sein.<br />
Mitzubringen ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch.<br />
Sollten Sie zum vorgegebenen Termin verhindert sein, sind telefonische<br />
Terminabsprachen unter 036730 22678 möglich.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
I. Entschel<br />
Schulleiterin