Gemeinde Allendorf - VG Mittleres Schwarzatal
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Amtsblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Mittleres</strong> <strong>Schwarzatal</strong>“ - 16 - Nr. 5/2013<br />
Der gemäß § 74 a Abs. 5 Z<strong>VG</strong> festgesetzte Verkehrswert<br />
beträgt:<br />
Blatt 463 lfd. Nr. 1 200 EUR<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im<br />
Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten<br />
anzumelden und wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft<br />
zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten<br />
Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des<br />
Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den<br />
übrigen Rechten nachgesetzt werden.<br />
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder<br />
des nach § 55 Z<strong>VG</strong> mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird<br />
aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung<br />
oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen,<br />
widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stell<br />
des versteigerten Gegenstandes tritt.<br />
Es ist zweckmäßig, spätestens zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag,<br />
Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang<br />
mitzuteilen.<br />
Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle<br />
erklären.<br />
Rudolstadt, den 21.01.2013<br />
Dr. Meißner<br />
Rechtspflegerin<br />
Ausgefertigt:<br />
07407 Rudolstadt, 30.01.2013 - Siegel -<br />
Müller, Y., Justizsekretärin<br />
Urkundsbeamter der Geschäftsstelle<br />
Amtsgericht Rudolstadt<br />
Ausfertigung<br />
Geschäftsnummer K 42/12<br />
Beschluss<br />
Das im<br />
Grundbuch von Wittgendorf, Blatt 463, Grundbuchamt Rudolstadt<br />
eingetragene Grundeigentum<br />
lfd. Nr. 2 Gemarkung Wittgendorf<br />
Flur 3, Flurstück 950/1,<br />
Waldfläche Die Auenwand zu 3.955 qm<br />
unbebautes Grundstück, Mischwald (überwiegend Fichten),<br />
ohne Gewähr, auf das Gutachten wird verwiesen.<br />
soll am<br />
Mittwoch, 10.07.2013, 14:00 Uhr<br />
Zimmer 106 im Gerichtsgebäude Marktstraße 54<br />
durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.<br />
Der gemäß § 74 a Abs. 5 Z<strong>VG</strong> festgesetzte Verkehrswert<br />
beträgt:<br />
Blatt 463 lfd. Nr. 2 1.700 EUR<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im<br />
Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten<br />
anzumelden und wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft<br />
zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten<br />
Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des<br />
Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den<br />
übrigen Rechten nachgesetzt werden.<br />
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder<br />
des nach § 55 Z<strong>VG</strong> mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird<br />
aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung<br />
oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen,<br />
widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle<br />
des versteigerten Gegenstandes tritt.<br />
Es ist zweckmäßig, spätestens zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag,<br />
Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang<br />
mitzuteilen.<br />
Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle<br />
erklären.<br />
Rudolstadt, den 21.01.2013<br />
Dr. Meißner<br />
Rechtspflegerin<br />
Ausgefertigt:<br />
07407 Rudolstadt, 31.01.2013 - Siegel -<br />
Müller, Y., Justizsekretärin<br />
Urkundsbeamter der Geschäftsstelle<br />
Amtsgericht Rudolstadt<br />
Ausfertigung<br />
Geschäftsnummer K 43/12<br />
Beschluss<br />
Das im<br />
Grundbuch von Wittgendorf, Blatt 463, Grundbuchamt Rudolstadt<br />
eingetragene Grundeigentum<br />
lfd. Nr. 3 Gemarkung Wittgendorf<br />
Flur 3, Flurstück 950/2,<br />
Verkehrsfläche Die Auenwand zu 88 qm<br />
unbebautes Grundstück, Mischwald, z.T. Waldweg<br />
soll am<br />
Mittwoch, 10.07.2013, 15:00 Uhr<br />
Zimmer 106 im Gerichtsgebäude Marktstraße 54<br />
durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.<br />
Der gemäß § 74 a Abs. 5 Z<strong>VG</strong> festgesetzte Verkehrswert<br />
beträgt:<br />
Blatt 463 lfd. Nr. 3 50 EUR<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im<br />
Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten<br />
anzumelden und wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft<br />
zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten<br />
Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des<br />
Versteigerungserlöses<br />
dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt<br />
werden.<br />
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder<br />
des nach § 55 Z<strong>VG</strong> mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird<br />
aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung<br />
oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen,<br />
widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle<br />
des versteigerten Gegenstandes tritt.<br />
Es ist zweckmäßig, spätestens zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag,<br />
Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang<br />
mitzuteilen.<br />
Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle<br />
erklären.<br />
Rudolstadt, den 21.01.2013<br />
Dr. Meißner<br />
Rechtspflegerin<br />
Ausgefertigt:<br />
07407 Rudolstadt, 31.01.2013 - Siegel -<br />
Müller, Y., Justizsekretärin<br />
Urkundsbeamter der Geschäftsstelle