28.04.2014 Aufrufe

Gemeinde Allendorf - VG Mittleres Schwarzatal

Gemeinde Allendorf - VG Mittleres Schwarzatal

Gemeinde Allendorf - VG Mittleres Schwarzatal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Amtsblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Mittleres</strong> <strong>Schwarzatal</strong>“ - 16 - Nr. 5/2013<br />

Der gemäß § 74 a Abs. 5 Z<strong>VG</strong> festgesetzte Verkehrswert<br />

beträgt:<br />

Blatt 463 lfd. Nr. 1 200 EUR<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im<br />

Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten<br />

anzumelden und wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft<br />

zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten<br />

Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des<br />

Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den<br />

übrigen Rechten nachgesetzt werden.<br />

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder<br />

des nach § 55 Z<strong>VG</strong> mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird<br />

aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung<br />

oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen,<br />

widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stell<br />

des versteigerten Gegenstandes tritt.<br />

Es ist zweckmäßig, spätestens zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag,<br />

Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang<br />

mitzuteilen.<br />

Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle<br />

erklären.<br />

Rudolstadt, den 21.01.2013<br />

Dr. Meißner<br />

Rechtspflegerin<br />

Ausgefertigt:<br />

07407 Rudolstadt, 30.01.2013 - Siegel -<br />

Müller, Y., Justizsekretärin<br />

Urkundsbeamter der Geschäftsstelle<br />

Amtsgericht Rudolstadt<br />

Ausfertigung<br />

Geschäftsnummer K 42/12<br />

Beschluss<br />

Das im<br />

Grundbuch von Wittgendorf, Blatt 463, Grundbuchamt Rudolstadt<br />

eingetragene Grundeigentum<br />

lfd. Nr. 2 Gemarkung Wittgendorf<br />

Flur 3, Flurstück 950/1,<br />

Waldfläche Die Auenwand zu 3.955 qm<br />

unbebautes Grundstück, Mischwald (überwiegend Fichten),<br />

ohne Gewähr, auf das Gutachten wird verwiesen.<br />

soll am<br />

Mittwoch, 10.07.2013, 14:00 Uhr<br />

Zimmer 106 im Gerichtsgebäude Marktstraße 54<br />

durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.<br />

Der gemäß § 74 a Abs. 5 Z<strong>VG</strong> festgesetzte Verkehrswert<br />

beträgt:<br />

Blatt 463 lfd. Nr. 2 1.700 EUR<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im<br />

Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten<br />

anzumelden und wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft<br />

zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten<br />

Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des<br />

Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den<br />

übrigen Rechten nachgesetzt werden.<br />

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder<br />

des nach § 55 Z<strong>VG</strong> mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird<br />

aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung<br />

oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen,<br />

widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle<br />

des versteigerten Gegenstandes tritt.<br />

Es ist zweckmäßig, spätestens zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag,<br />

Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang<br />

mitzuteilen.<br />

Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle<br />

erklären.<br />

Rudolstadt, den 21.01.2013<br />

Dr. Meißner<br />

Rechtspflegerin<br />

Ausgefertigt:<br />

07407 Rudolstadt, 31.01.2013 - Siegel -<br />

Müller, Y., Justizsekretärin<br />

Urkundsbeamter der Geschäftsstelle<br />

Amtsgericht Rudolstadt<br />

Ausfertigung<br />

Geschäftsnummer K 43/12<br />

Beschluss<br />

Das im<br />

Grundbuch von Wittgendorf, Blatt 463, Grundbuchamt Rudolstadt<br />

eingetragene Grundeigentum<br />

lfd. Nr. 3 Gemarkung Wittgendorf<br />

Flur 3, Flurstück 950/2,<br />

Verkehrsfläche Die Auenwand zu 88 qm<br />

unbebautes Grundstück, Mischwald, z.T. Waldweg<br />

soll am<br />

Mittwoch, 10.07.2013, 15:00 Uhr<br />

Zimmer 106 im Gerichtsgebäude Marktstraße 54<br />

durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.<br />

Der gemäß § 74 a Abs. 5 Z<strong>VG</strong> festgesetzte Verkehrswert<br />

beträgt:<br />

Blatt 463 lfd. Nr. 3 50 EUR<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im<br />

Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten<br />

anzumelden und wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft<br />

zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten<br />

Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des<br />

Versteigerungserlöses<br />

dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt<br />

werden.<br />

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder<br />

des nach § 55 Z<strong>VG</strong> mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird<br />

aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung<br />

oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen,<br />

widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle<br />

des versteigerten Gegenstandes tritt.<br />

Es ist zweckmäßig, spätestens zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag,<br />

Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang<br />

mitzuteilen.<br />

Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle<br />

erklären.<br />

Rudolstadt, den 21.01.2013<br />

Dr. Meißner<br />

Rechtspflegerin<br />

Ausgefertigt:<br />

07407 Rudolstadt, 31.01.2013 - Siegel -<br />

Müller, Y., Justizsekretärin<br />

Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!