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Risikovorsorge nach Kriterien gemäß IFRS 9 - msgGillardon AG

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G 59071<br />

09 . 2013<br />

IRB-konformes LGD-Modell<br />

<strong>Risikovorsorge</strong> <strong>nach</strong><br />

<strong>Kriterien</strong> <strong>gemäß</strong> <strong>IFRS</strong> 9<br />

Inhalt<br />

1, 6 <strong>Risikovorsorge</strong> <strong>nach</strong> <strong>Kriterien</strong><br />

<strong>gemäß</strong> <strong>IFRS</strong> 9<br />

3 Standpunkt, Kurz & Bündig<br />

12 Buchbesprechung<br />

13 Kreditportfoliosysteme unter<br />

Säule 2 von Basel III<br />

17 Wege zu einem integrierten<br />

Risikomanagement<br />

21 SEPA im Risikomanagement<br />

25 Solvency II: Die Luft ist raus<br />

27 Personalien<br />

30 Produkte & Unternehmen<br />

32 Impressum<br />

Die derzeit in Diskussion stehenden Anforderungen zur Bildung der<br />

<strong>Risikovorsorge</strong> <strong>gemäß</strong> <strong>IFRS</strong> 9 – auch bekannt unter dem Stichwort Impairment<br />

– werden künftig voraussichtlich zu einer Vielzahl an Fragestellungen<br />

führen, die in Abhängigkeit der vorliegenden Daten und der<br />

zugrundeliegenden Prognosemodelle verschiedene Lösungsszenarien<br />

beinhalten können. Hierbei steht vor allem eine konsistente Verwendung<br />

der Eingangsgrößen zur Ermittlung des erwarteten Verlusts unter Berücksichtigung<br />

verschiedenster Anforderungen aus Rechnungslegung sowie<br />

Bankenregulierung im Vordergrund.<br />

Angesichts der Vielzahl an Modellen,<br />

die kapitalmarktorientierte Kreditinstitute<br />

zur Erfüllung der unterschiedlichen<br />

Anforderungen einsetzen, erscheint<br />

es wünschenswert, jenes durch Kopplung<br />

von Gemeinsamkeiten und explizite Modellierung<br />

von Unterschieden vorhandene<br />

Optimierungspotenzial auszuschöpfen.<br />

Nachfolgend wird anhand eines Praxisbeispiels<br />

ein Lösungsansatz vorgestellt, wie<br />

aus einem IRB-konformen Verlustquotenschätzer<br />

ein adäquates <strong>IFRS</strong>-konformes<br />

Prognosemodell für ein Mengengeschäftsportfolio<br />

abgeleitet werden kann.<br />

In vielen Unternehmen bzw. Finanzinstituten<br />

befinden sich bereits heute<br />

ausgefeilte Modelle zur Messung und<br />

Steuerung der Kreditrisiken im Einsatz,<br />

die allgemein als Adressrisikoparameter<br />

(hierbei sind insbesondere Verfahren zur<br />

Prognose von Ausfallwahrscheinlichkeiten<br />

Fortsetzung auf Seite 6<br />

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6 Ausgabe 09/2013<br />

Fortsetzung von Seite 1 Controlling und Rechnungswesen erreicht<br />

t Gleichung 01<br />

(PD), Verlustquoten (LGD) und Kreditkonversionsfaktoren<br />

(CCF) zu nennen)<br />

bezeichnet werden. Aus diesen Komponenten<br />

wird unter Berücksichtigung der<br />

Forderungshöhe der erwartete Verlust<br />

bzw. der Expected Loss (EL), beispielsweise<br />

eines Kreditportfolios, ermittelt. Weiterhin<br />

stellen diese eine wesentliche Grundlage<br />

für die Unternehmenssteuerung und das<br />

Risikomanagement dar.<br />

Als Basisrestriktionen für deren Ermittlung<br />

sind bei Finanzinstituten die regulatorischen<br />

Anforderungen (die Anforderungen<br />

sind in der Solvabilitätsverordnung<br />

bzw. künftig in der Capital Requirements<br />

Directive bzw. der Capital Requirements<br />

Regulation, CRD IV/CRR, explizit formuliert)<br />

einzuhalten. Dies gilt insbesondere<br />

für Institute, die ihre Eigenkapitalunterlegung<br />

bzw. die risikogewichteten Aktiva<br />

(RWA) unter Anwendung des IRB-Ansatzes<br />

bestimmen.<br />

Die Herausforderung entsteht im Moment<br />

dadurch, dass sich die Anforderungen<br />

an die Ermittlung des EL der Rechnungslegung<br />

(<strong>IFRS</strong> 9) und diejenigen der<br />

Bankenregulierung (SolvV/CRD IV/CRR)<br />

in vielen Aspekten grundlegend unterscheiden.<br />

Allerdings befinden sich insbesondere<br />

die Vorgaben zur Quantifizierung<br />

der <strong>Risikovorsorge</strong> <strong>nach</strong> <strong>IFRS</strong> 9 noch in<br />

weitreichender Diskussion (als Folge der<br />

Finanzmarktkrise beschäftigte sich das International<br />

Accounting Standards Board<br />

mit der Fragestellung, welches Kreditrisikovorsorgemodell<br />

den Nachteil der Prozyklizität<br />

des bisher <strong>nach</strong> <strong>IFRS</strong> vorgeschriebenen<br />

Incurred Loss Model reduzieren<br />

kann, woraus im Exposure Draft 2009/12<br />

der Vorschlag der sogenannten Expected<br />

Loss Impairment Method resultierte. Bis<br />

heute wurden dazu weitere Vorschläge zur<br />

Konsultation gestellt, unter anderem auch<br />

im Juni 2011 der Three-Bucket-Approach.<br />

Hierzu existiert eine Vielzahl an weiterführender<br />

Literatur, auf die an dieser Stelle<br />

verwiesen wird), so dass bis dato noch kein<br />

abschließendes Ergebnis erzielt werden<br />

konnte.<br />

werden. Dies ist jedoch nur dann möglich,<br />

wenn trotz unterschiedlicher Vorgaben beide<br />

Sichtweisen auf vergleichbaren bzw.<br />

ineinander überführbaren Eingangsgrößen<br />

basieren.<br />

Während für den Risikoparameter PD<br />

vor allem der Risikohorizont – ein Jahr<br />

oder Gesamtlaufzeit – relevant ist, zeigen<br />

sich beim LGD vor allem methodische<br />

Unterschiede bei der Bestimmung der realisierten<br />

Verlustquote (die realisierte Verlustquote<br />

entspricht der tatsächlich ermittelten<br />

und wird in der Literatur unter anderem<br />

auch als empirische, historische oder<br />

auch ex post Verlustquote bezeichnet), die<br />

einen elementaren Einfluss auf das spezifische<br />

Prognosemodell ausüben. Gerade<br />

anhand des vorliegenden Beitrags lassen<br />

sich die divergierenden Vorgaben sowie<br />

mögliche Lösungsansätze anschaulich demonstrieren.<br />

Zentrale regulatorische<br />

Anforderungen im Vergleich<br />

Der LGD prognostiziert generell den Anteil<br />

des Verlusts eines Vertrags bzw. eines<br />

Schuldners infolge eines Ausfalls gemessen<br />

an der Inanspruchnahme zum Ausfallzeitpunkt<br />

(diese Größe wird auch als Exposure<br />

at Default bezeichnet). Grundsätzlich<br />

existieren verschiedene methodische Ansätze<br />

zur Schätzung einer geeigneten Verlustquote,<br />

wobei im vorliegenden Beitrag<br />

diese Quote als Workout-LGD ermittelt<br />

wird und als Zielgröße direkt die Prognose<br />

einer Verlustquote erfolgt. Ausgangsbasis<br />

ist hierbei die realisierte Verlustquote<br />

(<strong>nach</strong>folgend als RLGD bezeichnet), die<br />

sich aus Exposure at Default (EAD) sowie<br />

einer Menge an mit einem Diskontfaktor<br />

DF versehenen Zahlungsströmen CF<br />

(beispielsweise Rückflüsse aus Sicherheiten<br />

oder Belastungen von direkten<br />

sowie gegebenenfalls indirekten Kosten)<br />

wie in t Gleichung 01 berechnen lässt<br />

(im hier dargestellten Beispiel sind annahme<strong>gemäß</strong><br />

nur Ausfälle integriert, die<br />

bereits beispielsweise durch Gesundung<br />

oder Abwicklung bzw. Ausbuchung beendet<br />

worden sind).<br />

Konkret ermittelt wird dabei der relative<br />

Verlust in Relation zum EAD, den der Kreditgeber<br />

durch das Eintreten eines Ausfalls<br />

erleidet. Sowohl im Fall eines LGD <strong>nach</strong><br />

<strong>IFRS</strong> als auch <strong>nach</strong> IRB wird die Höhe der<br />

realisierten Verlustquote wesentlich durch<br />

die Besicherung des Vertrags sowie die<br />

Werthaltigkeit und Anrechenbarkeit von<br />

Sicherheiten beeinflusst. Dies begründet<br />

grundsätzlich die gemeinsame Betrachtung<br />

beider Größen. Allerdings weisen<br />

die Anforderungen der Rechnungslegung<br />

bzw. der Bankenaufsicht – hier speziell<br />

<strong>gemäß</strong> IRB – wesentliche Unterschiede<br />

in Bezug auf den LGD auf (weitere Abweichungen<br />

werden aus Gründen einer<br />

übersichtlichen Darstellung an dieser<br />

Stelle nicht aufgeführt, da diese auch im<br />

weiteren Verlauf bei der Darstellung des<br />

Lösungsszenarios ver<strong>nach</strong>lässigbar sind,<br />

siehe t Tabelle 01).<br />

Es ist offensichtlich, dass sich allein auf<br />

Basis der divergierenden Anforderungen<br />

als Konsequenz bereits die Ermittlung des<br />

realisierten LGD rein kalkulatorisch unterscheiden<br />

muss. Dies gilt für die Diskontierung<br />

der Zahlungsströme ebenso wie<br />

für die Berücksichtigung von indirekten<br />

Verwertungskosten (bei den indirekten<br />

Kosten handelt es sich um sämtliche interne<br />

Kosten, die durch einen Ausfall induziert<br />

werden, dass heißt beispielsweise die<br />

Bearbeitung des Ausfalls im Mahn- oder<br />

Verwertungsprozess durch entsprechende<br />

interne Abteilungen. Vorwiegend handelt<br />

es sich hierbei um Personal- und Sachkosten,<br />

die aus Sicht der Rechnungslegung<br />

bereits in anderen Bilanzpositionen subsumiert<br />

sind). Während die Auswirkung<br />

durch die Verwendung des Effektivzinssatzes<br />

anstatt eines risikofreien Zinssatzes<br />

Dennoch kann bereits auf den existierenden<br />

Konsultationspapieren bzw. den<br />

t Tab. 01<br />

Unterschiedliche Anforderungen für Verlustquoten <strong>nach</strong><br />

Aufsichtsrecht und Rechnungslegung<br />

darin formulierten Anforderungen aufgesetzt<br />

werden, da generell eine Harmonisierung<br />

aus Rechnungslegung und Bankenregulierung<br />

Thema Aufsichtrecht (SolvV) Rechnungslegung (<strong>IFRS</strong>)<br />

im Hinblick auf die Steu-<br />

Diskontierung Risikofreier Zins + Spread Effektivzins des Vertrags<br />

erungswirkung angestrebt wird. Somit soll<br />

implizit eine Konvergenz zwischen Risiko-<br />

Kosten Direkte + indirekte Kosten Nur direkte Kosten


7<br />

inklusive Spread im vorliegenden Fall eher<br />

eine untergeordnete Rolle spielt, führt die<br />

Berücksichtigung von indirekten Kosten<br />

häufig zu deutlich höheren Verlustquoten<br />

<strong>gemäß</strong> SolvV im Vergleich zu denjenigen<br />

im <strong>IFRS</strong>-Kontext.<br />

Bei der Entwicklung entsprechender<br />

Prognosemodelle für den LGD stellt die<br />

realisierte Verlustquote die abhängige Variable<br />

dar, die durch eine Kombination<br />

aus unsystematischen und systematischen<br />

Risikotreibern möglichst exakt approximiert<br />

werden soll. Modelle dieser Art<br />

müssen in Bezug auf die quantitativen<br />

Anforderungen trennscharf, stabil sowie<br />

angemessen kalibriert sein [in Abhängigkeit<br />

des zugrunde liegenden Portfolios, der<br />

Anzahl an verfügbaren Datensätzen sowie<br />

deren Qualität sind sehr unterschiedliche<br />

Modellierungsansätze denkbar. Als<br />

mögliches Beispiel für ein Retail-Portfolio<br />

sei an dieser Stelle verwiesen auf Mach/<br />

Schlottmann 2008]. Werden diese Modelle<br />

im IRB-Ansatz zur Eigenkapitalunterlegung<br />

verwendet, so sind alle genannten<br />

Anforderungen zwingend zu erfüllen und<br />

werden entsprechend durch die Bankenaufsicht<br />

geprüft.<br />

Daher ist es wünschenswert, angesichts<br />

des hohen Entwicklungsaufwands<br />

IRB-konformer Modelle, entsprechende<br />

Synergien im Hinblick auf die Verlustquotenprognose<br />

der Rechnungslegung zu heben.<br />

Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen<br />

erscheint dies auf den ersten<br />

Blick kaum möglich, ohne entweder erhebliche<br />

Vereinfachungen und damit eventuell<br />

einhergehende Ungenauigkeiten in<br />

Kauf zu nehmen oder parallel ein zusätzliches,<br />

separates Modell zur Abdeckung<br />

der <strong>IFRS</strong>-Spezifika zu entwickeln, was in<br />

der Konsequenz dazu führt, dass ein signifikant<br />

höherer Aufwand anfällt. Beide<br />

Möglichkeiten sind nur eingeschränkt praxistauglich,<br />

so dass ein alternativer Ansatz<br />

vorteilhafter erscheint.<br />

Lösungsansatz<br />

Ausgangspunkt der im Folgenden skizzierten<br />

Überlegungen ist das LGD-Modell,<br />

das für ein Retailportfolio zum Zwecke<br />

der Eigenkapitalunterlegung <strong>nach</strong> dem<br />

IRB-Ansatz entwickelt wurde – <strong>nach</strong>folgend<br />

als IRB-LGD bezeichnet. Hierbei<br />

wurden sämtliche aufsichtsrechtliche<br />

Anforderungen <strong>gemäß</strong> SolvV berücksichtigt,<br />

dass heißt das Modell besteht aus<br />

unterschiedlichen Einzelkomponenten, die<br />

Standardisierter Vogehensprozess für die Entwicklung<br />

von Modellen für Adressrisikoparameter<br />

separat konzipiert wurden. Bereits beim<br />

Modelldesign wurde auf einen möglichst<br />

modularen Aufbau geachtet, um auch den<br />

Rechnungslegungsanforderungen <strong>gemäß</strong><br />

<strong>IFRS</strong> gerecht zu werden – im weiteren<br />

Verlauf als <strong>IFRS</strong>-LGD bezeichnet. Die<br />

einzelnen Module berücksichtigen dabei<br />

insbesondere<br />

• Besicherungsarten,<br />

• Ausfallbeendigungszustände,<br />

• Sicherheitsspannen für Schätzfehler,<br />

• das Risiko eines wirtschaftlichen Abschwungs,<br />

• das Risiko von Marktwertveränderungen<br />

während der Abwicklung und<br />

• Spezialfälle<br />

sowohl für nicht-ausgefallene als auch für<br />

ausgefallene Forderungen in Anlehnung<br />

an die Anforderung eines „besten Schätzers“<br />

<strong>gemäß</strong> § 132 (9) SolvV. Darüber hinaus<br />

wurde die realisierte Verlustquote<br />

RLGD streng <strong>nach</strong> den jeweiligen Vorgaben<br />

<strong>gemäß</strong> IRB und <strong>IFRS</strong> separat ermittelt,<br />

um daraus bereits die Unterschiede<br />

quantitativ bestimmen zu können.<br />

Aufgrund der Tatsache, dass die Anforderungen<br />

an eine IRB-LGD durch das Aufsichtsrecht<br />

seit längerem bekannt sowie<br />

klar spezifiziert sind und deren Erfüllung<br />

auch einer intensiven Prüfung unterzogen<br />

ist, wurde dieses Modell im ersten Schritt<br />

als führend definiert. Die parallele Entwicklung<br />

eines Modells zur Bestimmung<br />

der <strong>IFRS</strong>-LGD wurde als nicht zielführend<br />

t Abb. 01<br />

erachtet, da vor allem eine konsistente Anwendung<br />

der Verlustquotenprognose über<br />

diverse Einsatzgebiete hinweg im Fokus<br />

stand. Fachlicher Hintergrund ist die Erkenntnis,<br />

dass grundsätzlich dieselben Risikotreiber<br />

die Höhe einer Verlustquote determinieren,<br />

unabhängig davon ob die Prognose<br />

zur Bildung der Risiko vorsorge oder<br />

zur Eigenkapitalunterlegung Anwendung<br />

findet. Die Entwicklung des IRB-LGD-Modells<br />

folgte dabei einem standardisierten<br />

Vorgehensprozess <strong>gemäß</strong> t Abb. 01 mit<br />

den Schritten 1 bis 6, der als weitgehend<br />

allgemeingültig angesehen werden kann.<br />

Nach Schätzung und Finalisierung<br />

des IRB-LGD-Modells werden, basierend<br />

auf dessen Ergebnissen, mit Hilfe einer<br />

Überleitungsfunktion die <strong>IFRS</strong>-Vorgaben<br />

integriert. Durch diesen zweistufigen Ansatz<br />

mittels geeigneter Transformation der<br />

IRB-LGD werden potenzielle modellimmanente<br />

Widersprüche von vorneherein<br />

eliminiert und es verbleibt lediglich die<br />

Entwicklung einer geeigneten sowie passenden<br />

Überführungsfunktion. Ziel ist es,<br />

somit auf Basis derselben Datengrundlage<br />

und identifizierten Risikotreibern ein<br />

konsistentes Verlustquotenprognosemodell<br />

für alle Einsatzgebiete zur Verfügung<br />

zu stellen. Dabei ist vor allem das methodische<br />

Vorgehen zur Bestimmung der<br />

Überleitungsfunktion entscheidend, wobei<br />

dieses natürlich stark von den Voraussetzungen<br />

und Gegebenheiten des zugrunde<br />

liegenden Portfolios sowie des Modellansatzes<br />

für die IRB-LGD abhängig ist.


8 Ausgabe 09/2013<br />

Methodisches Vorgehen<br />

Vergleich von IRB- und <strong>IFRS</strong>-RLGD<br />

Das zugrunde liegende, im ersten Schritt<br />

mit Fokus auf IRB-Anforderungen entwickelte<br />

LGD-Modell zur Verlustquotenprognose<br />

differenziert verschiedene<br />

Portfoliosegmente, für die jeweils separate<br />

Modellschätzungen erfolgen. Je Portfoliosegment<br />

werden dabei individuelle<br />

LGD-Schätzer für die möglichen Ausfallbeendigungszustände<br />

eines ausgefallenen<br />

Vertrags entwickelt und mit der jeweiligen<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtet sowie<br />

mittels Erwartungswertansatz zu einer<br />

LGD-Prognose auf Vertragsebene aggregiert.<br />

Im zweiten Schritt ist darüber hinaus<br />

das Ziel, <strong>IFRS</strong>-konforme LGD-Prognosen<br />

als geeignete Risikoparameter für den internationalen<br />

Rechnungslegungsstandard<br />

als Modellergebnis zu generieren. Die<br />

anschließenden Ausführungen und Darstellungen<br />

zeigen dabei das grundlegende<br />

Prinzip anhand eines exemplarischen und<br />

repräsentativen Teilsegments des Gesamt-<br />

LGD-Modells.<br />

t Abb. 02 zeigt beispielhaft die möglichen<br />

auftretenden Konstellationen in der<br />

paarweisen Darstellung von Werten für die<br />

IRB- und <strong>IFRS</strong>-RLGD.<br />

Im dargestellten paarweisen Vergleich<br />

auf Einzelausfallebene ist eine deutliche<br />

Heterogenität der Beobachtungen ersichtlich,<br />

das heißt es sind sowohl ähnliche wie<br />

auch divergierende Tendenzen in der Beziehung<br />

zwischen den beiden realisierten<br />

RLGD-Größen zu beobachten. Eine detaillierte<br />

Betrachtung führt zu der Erkenntnis,<br />

dass bei einer Teilmenge der Beobachtungen<br />

eine relativ ähnliche Größenordnung<br />

vorliegt, allerdings im Falle geringer<br />

<strong>IFRS</strong>-RLGDs eine deutliche Streuung der<br />

entsprechenden IRB-RLGDs zu beobachten<br />

ist. Eine explizite Analyse der Ursachen ist<br />

somit für die weitere Vorgehensweise unerlässlich,<br />

wobei diese Treiber in zwei aufeinanderfolgenden<br />

Schritten identifiziert<br />

werden. Im ersten Schritt werden mit Hilfe<br />

einer Regressionsanalyse diejenigen Merkmale<br />

ermittelt, die durch die statistische<br />

Signifikanz bzw. Vorzeichen ihres Regressionskoeffizienten<br />

ein unterschiedliches<br />

Verhalten zwischen IRB- und <strong>IFRS</strong>-LGD<br />

aufzeigen. In einem weiteren, qualitativen<br />

Beurteilungsschritt, werden diese Informationen<br />

verdichtet und die Treiber hinter den<br />

Merkmalen identifiziert.<br />

Im konkreten Kontext zeigt sich, dass<br />

insbesondere das EAD eines Vertrags einen<br />

wesentlichen Einfluss auf die Differenz<br />

der beiden LGD-Größen ausübt. Einen<br />

ursächlichen Haupttreiber stellt dabei<br />

die Modellierung der indirekten Kosten<br />

dar, die den Ausfallverlaufsprozess und<br />

die Ausfalldauer als maßgebliche <strong>Kriterien</strong><br />

berücksichtigt. Auf Basis empirischer<br />

Analysen wird die These verifiziert, dass<br />

mit geringerem EAD eines Vertrags der<br />

relative Einfluss der indirekten Kosten auf<br />

die Differenz der beiden LGD-Größen ansteigt,<br />

was in Einklang zu der ex ante postulierten,<br />

fachlichen Erwartungshaltung<br />

steht. Während die Diskontierungseffekte<br />

einen eher geringen Einfluss auf die LGD-<br />

Differenzen besitzen, so führt die einseitige<br />

Berücksichtigung indirekter Kosten<br />

über den <strong>nach</strong>gewiesenen Zusammenhang<br />

mit dem EAD zu im Einzelfall erheblichen<br />

LGD-Unterschieden. Die Identifikation der<br />

indirekten Kosten als Haupttreiber für die<br />

Unterschiede der LGDs ermöglicht eine<br />

flexible Adjustierung der IRB-LGD-Werte.<br />

Als nächster Schritt zur Konstruktion einer<br />

geeigneten Überleitungsfunktion wird<br />

als Basis ein <strong>IFRS</strong>-Skalierungsfaktor für<br />

jede Beobachtung i ermittelt, der als Quotient<br />

aus <strong>IFRS</strong>-LGD und IRB-LGD definiert<br />

ist, wie t Gleichung 02 zeigt:<br />

t Abb. 02<br />

Dieser derart berechnete Skalierungsfaktor<br />

liegt erwartungs<strong>gemäß</strong> zwischen<br />

0 und 1, da üblicherweise der <strong>IFRS</strong>-LGD<br />

einen kleineren Wert aufweist als der IRB-<br />

LGD.<br />

Aufgrund der Analysen hinsichtlich der<br />

Abhängigkeit der divergierenden LGD-<br />

Größen von den indirekten Kosten sowie<br />

deren relativen Wirkung bezogen auf das<br />

EAD wird der Ansatz verfolgt, eine adäquate<br />

funktionale Beziehung zwischen dem<br />

Skalierungsfaktor und dem EAD herzustellen<br />

und die IRB-Prognose anhand dieser<br />

Funktion zu korrigieren. t Abb. 03 zeigt<br />

den Zusammenhang zwischen dem EAD<br />

und dem spezifischen Skalierungsfaktor,<br />

wobei zur besseren Darstellung Cluster<br />

gebildet wurden. Es wurden 20 Klassen<br />

gleicher Belegung gebildet, die anhand<br />

des EAD sortiert wurden. Der resultierende<br />

<strong>IFRS</strong>-Skalierungsfaktor je Klasse entspricht<br />

dem Mittelwert der Faktoren je<br />

Gruppe.<br />

t Abb. 03 zeigt einen nahezu monotonen<br />

sowie nicht-linearen Verlauf der Skalierungsfaktoren<br />

mit wachsendem EAD.<br />

Zur Bestimmung eines funktionalen<br />

Zusammenhangs zwischen Skalierungs-<br />

t Gleichung 02<br />

<strong>IFRS</strong> _ RLGDi<br />

<strong>IFRS</strong> _ Skalierungsfaktori<br />

=<br />

IRB _ RLGD<br />

i


9<br />

faktor und EAD wurde ein logarithmischer<br />

Ansatz gewählt, der insbesondere den<br />

abnehmenden Gradienten bei zunehmendem<br />

EAD in realistischer Form abbildet<br />

und gleichzeitig eine angemessene<br />

Skalierung des IRB-LGD im Bereich geringer<br />

EAD-Werte gewährleistet. Da der<br />

Wertebereich der Logarithmusfunktion<br />

nicht beschränkt ist, wurden alle Werte<br />

größer eins auf den Wert eins begrenzt.<br />

Diese Kappung steht im Einklang mit den<br />

beobachteten Werten und stellt somit keine<br />

Einschränkung der Methodik dar. Darüber<br />

hinaus wird der Skalierungsfaktor an<br />

dem kleinsten beobachteten Datenpunkt<br />

begrenzt.<br />

Im konkreten Fall wird der folgende<br />

funktionale Zusammenhang je Cluster<br />

j verwendet und entsprechend <strong>gemäß</strong><br />

t Gleichung 03 parametrisiert:<br />

Die funktionale Glättung ermöglicht<br />

somit einerseits die Ermittlung des <strong>IFRS</strong>-<br />

Skalierungsfaktors über den kompletten<br />

Wertebereich und erfüllt andererseits<br />

gleichzeitig die fachliche Erwartung eines<br />

streng monotonen Funktionsverlaufs, um<br />

den Anstieg der Skalierungsfaktoren bei<br />

zunehmendem EAD geeignet abzubilden,<br />

wie t Abb. 04 veranschaulicht.<br />

Die hohe Anpassungsgüte der Überleitungsfunktion<br />

wird durch ein Bestimmtheitsmaß<br />

– auch als R2 bezeichnet – von<br />

96,53% bestätigt (hierbei handelt es sich<br />

um ein normiertes Maß, das maximal den<br />

Wert 100 Prozent annehmen kann). Der<br />

identifizierte Zusammenhang ist in einem<br />

weiteren Schritt allerdings noch geeignet<br />

zu überprüfen, was mit Hilfe einer initialen<br />

Modellvalidierung auf einer separierten<br />

Stichprobe durchgeführt wurde.<br />

Im Rahmen dieser Validierung wurde<br />

der Nachweis der Eignung der Methodik<br />

bzw. die angemessene Funktionsfähigkeit<br />

des <strong>IFRS</strong>-Skalierungsfaktors erbracht. Ein<br />

sachgerechtes Validierungsvorgehen zur<br />

Analyse der Qualität der <strong>IFRS</strong>-Überleitung<br />

auf Basis von IRB-LGDs ist durch einen<br />

Abgleich der <strong>IFRS</strong>-LGD-Prognose und der<br />

<strong>IFRS</strong>-LGD-Realisation definiert. Aufgrund<br />

der gewählten und dargestellten Modellierungsmethodik<br />

ergibt sich die <strong>IFRS</strong>-LGD-<br />

Prognose im Einzelfall als Ergebnis der<br />

Multiplikation der entsprechenden IRB-<br />

LGD-Prognose mit dem <strong>IFRS</strong>-Skalierungsfaktor,<br />

der in Abhängigkeit des jeweiligen<br />

EAD spezifiziert ist. Der formale Zusammenhang<br />

für die Anwendung des Modells<br />

ergibt sich <strong>gemäß</strong> t Gleichung 04.<br />

Darstellung des Zusammenhangs zwischen EAD<br />

und <strong>IFRS</strong>-Skalierungsfaktor auf Clusterebene<br />

Ergebnis der funktionalen Glättung<br />

j<br />

t Abb. 03<br />

t Abb. 04<br />

t Gleichung 03<br />

( EADj<br />

) + b Störterm<br />

j<br />

<strong>IFRS</strong> _ Skalierungsfaktor = a ln +<br />

t Gleichung 04<br />

+ +<br />

( IRB _ LGD,<br />

EAD) , f ( R<br />

+ × R )<br />

<strong>IFRS</strong> _ LGD = f<br />

:<br />

R<br />

f IRB _ LGD,<br />

EAD = IRB _ LGD . a . ln EAD + b<br />

( ) ( ( ) )<br />

_<br />

mit


10 Ausgabe 09/2013<br />

t Abb. 04 zeigt das Validierungsergebnis<br />

in geclusterter Darstellung, wobei die<br />

Gruppierung anhand der <strong>IFRS</strong>-Prognose<br />

erfolgt und ein Vergleich der Mittelwerte<br />

von Prognosen und Realisationen je Gruppe<br />

dargelegt wird.<br />

Datenpunkte auf der Diagonalen entsprechen<br />

hierbei einer exakten Übereinstimmung<br />

von Verlustquoten für <strong>IFRS</strong>-Realisation<br />

und <strong>IFRS</strong>-Prognose, Datenpunkte<br />

oberhalb der Diagonalen weisen auf eine<br />

Unterschätzung der Prognose im Vergleich<br />

zur Realisation hin, wohingegen Datenpunkte<br />

unterhalb eine Überschätzung anzeigen.<br />

Zu jedem Cluster ist zusätzlich ein<br />

95%-Konfidenzintervall – in der Abbildung<br />

gestrichelt angegeben – integriert. Dieses<br />

berücksichtigt den potenziellen Schätzfehler<br />

unter Berücksichtigung der Anzahl an<br />

Beobachtungen. Die Darstellung basiert<br />

dabei auf IRB-LGD-Prognosen unter Anwendung<br />

eines Sicherheitsaufschlags und<br />

stellt somit eine tendenziell konservative<br />

Vorgehensweise dar.<br />

Das Ergebnis bestätigt, dass sich die gewählte<br />

Methodik der Überleitung der IRB-<br />

LGD-Prognosen mittels adäquater Transformationslogik<br />

als angemessen erweist,<br />

was sich zum einen im monotonen Verlauf<br />

der einzelnen Datenpunkte entlang<br />

der Diagonalen manifestiert. Zum anderen<br />

ist unmittelbar ersichtlich, dass sämtliche<br />

Konfidenzintervalle die je weiligen<br />

prognostizierten Werte ein schließen.<br />

Darüber hinaus wurde im Rahmen der<br />

initialen Validierung zusätzlich noch<br />

der Nachweis erbracht, dass die derart<br />

auf Einzelfallebene gebildeten <strong>IFRS</strong>-<br />

LGD-Prognosen eine angemessene Schätzung<br />

auch auf Portfolioebene gewährleisten.<br />

Vorteile des gewählten Ansatzes<br />

Das dargestellte Lösungsszenario stellt<br />

eine konkrete Möglichkeit für die konsistente<br />

Modellierung eines Risikoparameters<br />

im Kontext IRB und <strong>IFRS</strong> dar.<br />

Die Entwicklung unabhängiger LGD-<br />

Modelle, die die jeweiligen, fachlichen<br />

Anforderungen im IRB-Kontext wie auch<br />

im <strong>IFRS</strong>-Kontext adäquat berücksichtigen,<br />

kann in der Konsequenz zu unterschiedlichen<br />

Modellen mit unterschiedlichen<br />

Risikotreibern führen, was wiederum inkonsistente<br />

Ergebnisse zur Folge haben<br />

kann. Dies wird im oben skizzierten Ansatz<br />

durch die zweistufige Modellierungsvorgehensweise<br />

vermieden.<br />

Ergebnis der Modellvalidierung in Bezug auf den Vergleich<br />

von Prognose und Realisation der <strong>IFRS</strong>-LGD<br />

t Abb. 05<br />

Weiterhin wird die Anzahl der zu schätzenden<br />

Größen signifikant reduziert, was<br />

insbesondere in Bezug auf den Entwicklungsaufwand<br />

wie auch die zukünftigen<br />

Validierungs- und Modellpflegeaspekte<br />

als äußerst effizient beurteilt wird. Als<br />

präferierte Vorgehensweise – vor allem<br />

auch im Hinblick auf die praktische Anwendung<br />

– erweist sich somit der Ansatz,<br />

im ersten Schritt ein IRB-konformes<br />

LGD-Modell zu entwickeln und auf dessen<br />

Basis eine geeignete Überleitung der<br />

IRB-LGD-Prognose hin zu einer <strong>IFRS</strong>konformen<br />

LGD-Prognose darzustellen.<br />

Die Vorteile dieser effizienten und effektiven<br />

Vorgehensweise werden ergänzt<br />

durch die Sicherstellung einer Ausgangsbasis<br />

zur adäquaten bzw. konsistenten<br />

internen Verwendung eines LGD-Modells<br />

einerseits und dessen Prognosen<br />

im Hinblick auf die Gesamtbanksteuerung<br />

andererseits. Das Erreichen einer<br />

ge wissen Konvergenz über viele Disziplinen<br />

hinweg ist als Folge der Finanzmarktkrise<br />

einer der Hauptaspekte der<br />

Neuerungen im Aufsichtsrecht und der<br />

Rechnungslegung. Gerade darin liegt einer<br />

der Hauptvorteile des dargestellten<br />

Ansatzes, da sich grundlegende Veränderungen<br />

an der Risiko situation gleichermaßen<br />

in der Eigen kapitalunterlegung<br />

wie in der <strong>Risikovorsorge</strong> entsprechend<br />

widerspiegeln und dennoch den verschiedenen<br />

Anforderungen Rechnung getragen<br />

wird.<br />

Letztendlich signalisieren die Ergebnisse<br />

aus der Modellentwicklung und der<br />

regelmäßigen Überprüfung mit den geringen<br />

Abweichungen und den fachlich<br />

erklärbaren Zusammenhängen eine hohe<br />

Verlässlichkeit in Bezug auf das Vorgehen.<br />

Die Möglichkeit von schnellen und<br />

zielgerichteten Eingriffen auf Modulebene<br />

bei eventuellem Anpassungsbedarf<br />

rundet dieses Bild noch ab.<br />

Zusammenfassung und Ausblick<br />

In den vorangegangenen Ausführungen<br />

wurde ein konsistenter und quantitativ<br />

motivierter Ansatz zur Zusammenführung<br />

der Anforderungen aus Bankenaufsicht<br />

und Rechnungslegung für die Verlustquotenprognose<br />

mit Hilfe des Adressrisikopa-


11<br />

rameters LGD in effizienter Art und Weise<br />

dargelegt. Nichtsdestotrotz bleiben natürlich<br />

die divergierenden Sichtweisen <strong>nach</strong><br />

dem aktuellen Stand der Diskussionen bestehen.<br />

In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung<br />

der Vorgaben zur Bestimmung<br />

der <strong>Risikovorsorge</strong> <strong>nach</strong> <strong>IFRS</strong> 9 können<br />

sich noch weitere zu berücksichtigende<br />

Implikationen ergeben. Darüber hinaus<br />

besteht zusätzlich genereller Forschungsund<br />

Diskussionsbedarf im Gesamtkontext,<br />

das heißt auch über die Verlustquotenprognose<br />

hinaus.<br />

Hierbei stehen vor allem Aspekte im Hinblick<br />

auf den Beobachtungszeitraum sowie<br />

den Übergang von unauffälligen zu auffälligen<br />

Risikopositionen im Fokus, um die<br />

Anforderungen an einen erwarteten Verlust<br />

über die Gesamtlaufzeit – auch als<br />

Expected Loss over the lifetime (ELL) bezeichnet<br />

– abzudecken.<br />

Dabei spielt vor allem der Umgang mit dem<br />

Adressrisikoparameter PD eine wesentliche<br />

Rolle.<br />

Weiterhin ist in diesem Zusammenhang die<br />

Frage zu klären, welche der Kennzahlen in<br />

den betroffenen Gebieten der Gesamtbanksteuerung<br />

künftig den höchsten Stellenwert<br />

einnehmen wird. Denn es ist festzulegen, welcher<br />

der beiden Ansätze zur Ermittlung des<br />

Expected Loss für welche Fragestellungen herangezogen<br />

wird und wie eine ausreichende<br />

Harmonisierung und Konvergenz zwischen<br />

den Standards der Bankenaufsicht und der<br />

Rechnungslegung erreicht werden kann.<br />

Außer Frage steht, dass bei Kreditinstituten<br />

hierfür primär die Adressrisikoparameter PD<br />

und LGD die Grundlage darstellen, die dann<br />

eben auch weitgehend ineinander überführbar<br />

bzw. aufeinander aufbauend sein sollten.<br />

Es lohnt sich in jedem Fall, die weiteren<br />

Entwicklungen intensiv zu beobachten. q<br />

Weiterführender Literaturhinweis:<br />

Mach, Andreas/Schlottmann, Frank (2008): LGD-Schätzung<br />

im Mengengeschäft, in RISIKO MAN<strong>AG</strong>ER, Ausgabe<br />

14/2008, S. 1, 8-11.<br />

Autoren:<br />

Dr. Luis Huergo, Referent Adressrisikocontrolling,<br />

Wüstenrot Bausparkasse <strong>AG</strong>.<br />

Torben Schulz, Referent Adressrisikocontrolling,<br />

Wüstenrot Bausparkasse <strong>AG</strong>.<br />

Andreas Mach, Leiter Center of Competence<br />

Unternehmenssteuerung und Risikomanagement<br />

und Executive Business<br />

Consultant im Management Consulting der<br />

<strong>msgGillardon</strong> <strong>AG</strong>.<br />

Daniel Rudek, Senior Business Consultant<br />

im Management Consulting der <strong>msgGillardon</strong><br />

<strong>AG</strong>.<br />

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