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Bericht - N-ERGIE Aktiengesellschaft

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Teil A<br />

Selbstbeschreibung der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />

Die N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> ist ein integriertes Energieversorgungsunternehmen,<br />

das seinen Kunden Strom, Erdgas, Wasser, Fernwärme und Energiedienstleistungen<br />

bietet.<br />

Die N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> als vertikal integriertes Unternehmen ist an verschiedenen<br />

Unternehmen beteiligt; u. a. zu 100 % an der Überlandwerk Schäftersheim<br />

GmbH & Co. KG (ÜWS) und an der Frankengas GmbH (FGG) mit 50,1 % (ab<br />

Dezember 2012 mit 80,98 %).<br />

Die ÜWS beliefert Kunden mit Strom und Gas. Die ÜWS hat seit 14.09.2011<br />

ihre Strom- und Gasnetze an die N-<strong>ERGIE</strong> Netz GmbH verpachtet.<br />

Die FGG ist ein im nordbayerischen Raum tätiges Gasversorgungsunternehmen,<br />

das Weiterverteiler mit Gas beliefert. Die FGG hat mit Wirkung zum<br />

01.01.2006 ihr gesamtes Gasnetz an die N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> verpachtet.<br />

Am 18.10.2006 wurde die N-<strong>ERGIE</strong> Netz GmbH (NNG) als 100-prozentige Tochtergesellschaft<br />

der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> gegründet und ist hinsichtlich ihrer<br />

Rechtsform unabhängig von anderen Tätigkeitsbereichen des Energieversorgers<br />

organisiert. Die Geschäftstätigkeit wurde zum 01.01.2007 aufgenommen. Zum<br />

01.04.2009 wurde die NNG personell deutlich vergrößert und das Personal arbeitsvertraglich<br />

zugeordnet.<br />

Aufgabe der NNG ist die Bewirtschaftung des von der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />

und von der ÜWS gepachteten Strom- und Gasnetzes und die Betriebsführung für<br />

das Wasser- und Fernwärmenetz der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong>.<br />

Die bewirtschafteten Netze erstrecken sich über große Teile Mittelfrankens sowie<br />

über Teile von Unterfranken, Oberbayern, Schwaben und der Oberpfalz.<br />

Die NNG besitzt im Rahmen der Vorgaben des EnWG – einschließlich der dazugehörigen<br />

Rechtsverordnungen – die Unabhängigkeit beispielsweise bezüglich Wirtschafts-<br />

und Grundsatzplanung und tatsächliche Entscheidungsbefugnis in Bezug<br />

auf die für Planung, Bau und Betrieb des Strom- und Gasnetzes erforderlichen Vermögenswerte<br />

des integrierten Energieunternehmens und übt diese unabhängig aus.<br />

<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012<br />

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