Bericht - N-ERGIE Aktiengesellschaft
Bericht - N-ERGIE Aktiengesellschaft
Bericht - N-ERGIE Aktiengesellschaft
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<strong>Bericht</strong><br />
über die Maßnahmen<br />
des Gleichbehandlungsprogramms<br />
der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />
im Jahr 2012
Inhaltsverzeichnis<br />
Präambel 3<br />
Teil A 4<br />
Selbstbeschreibung der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> 4<br />
Änderungen/Ergänzungen 2012 gegenüber 2011 5<br />
Teil B 6<br />
Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts……..6<br />
1. Gleichbehandlungsbeauftragte 6<br />
2. Gleichbehandlungsmanagement 7<br />
2.1 Planung 8<br />
2.2 Unterweisung 9<br />
2.2.1 Erstunterweisungen 9<br />
2.2.2 Wiederholungsunterweisungen 10<br />
2.3 Umsetzung 11<br />
2.4 Sicherung (Überwachung) 12<br />
2.4.1 Dialog mit der Unternehmensleitung 12<br />
2.4.2 Auditierung 13<br />
2.4.3 Auditergebnisse 15<br />
2.5 Verbesserungsmaßnahmen 16<br />
3. Kommentare zu ausgewählten Entflechtungsthemen 16<br />
3.1 Umsetzung der Anforderungen GPKE, GeLiGas, WiM und MaBiS 16<br />
3.2 Anschluss von dezentralen Erzeugungsanlagen 17<br />
3.3 Netzsicherheitsmanagement 18<br />
3.4 Zähl- und Messwesen 19<br />
3.5 Entgeltbildung/Preisblätter 19<br />
3.6 Markenpolitik und Kommunikationsverhalten 20<br />
<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012<br />
2
Präambel<br />
Mit diesem <strong>Bericht</strong> kommt die N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> ihrer Verpflichtung aus<br />
§ 7a Abs. 5 Satz 3 des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom<br />
04.08.2011 nach.<br />
Der <strong>Bericht</strong> betrifft die Zeit vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012 und befasst sich mit<br />
den Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms in der aktuell gültigen Fassung<br />
vom 11.05.2007 zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts.<br />
Der <strong>Bericht</strong> wird von der Gleichbehandlungsbeauftragten der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />
vorgelegt und ist im Internetauftritt der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> unter<br />
www.n-ergie.de sowie im Internetauftritt der N-<strong>ERGIE</strong> Netz GmbH unter<br />
www.n-ergie-netz.de veröffentlicht.<br />
<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012 3
Teil A<br />
Selbstbeschreibung der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />
Die N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> ist ein integriertes Energieversorgungsunternehmen,<br />
das seinen Kunden Strom, Erdgas, Wasser, Fernwärme und Energiedienstleistungen<br />
bietet.<br />
Die N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> als vertikal integriertes Unternehmen ist an verschiedenen<br />
Unternehmen beteiligt; u. a. zu 100 % an der Überlandwerk Schäftersheim<br />
GmbH & Co. KG (ÜWS) und an der Frankengas GmbH (FGG) mit 50,1 % (ab<br />
Dezember 2012 mit 80,98 %).<br />
Die ÜWS beliefert Kunden mit Strom und Gas. Die ÜWS hat seit 14.09.2011<br />
ihre Strom- und Gasnetze an die N-<strong>ERGIE</strong> Netz GmbH verpachtet.<br />
Die FGG ist ein im nordbayerischen Raum tätiges Gasversorgungsunternehmen,<br />
das Weiterverteiler mit Gas beliefert. Die FGG hat mit Wirkung zum<br />
01.01.2006 ihr gesamtes Gasnetz an die N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> verpachtet.<br />
Am 18.10.2006 wurde die N-<strong>ERGIE</strong> Netz GmbH (NNG) als 100-prozentige Tochtergesellschaft<br />
der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> gegründet und ist hinsichtlich ihrer<br />
Rechtsform unabhängig von anderen Tätigkeitsbereichen des Energieversorgers<br />
organisiert. Die Geschäftstätigkeit wurde zum 01.01.2007 aufgenommen. Zum<br />
01.04.2009 wurde die NNG personell deutlich vergrößert und das Personal arbeitsvertraglich<br />
zugeordnet.<br />
Aufgabe der NNG ist die Bewirtschaftung des von der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />
und von der ÜWS gepachteten Strom- und Gasnetzes und die Betriebsführung für<br />
das Wasser- und Fernwärmenetz der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong>.<br />
Die bewirtschafteten Netze erstrecken sich über große Teile Mittelfrankens sowie<br />
über Teile von Unterfranken, Oberbayern, Schwaben und der Oberpfalz.<br />
Die NNG besitzt im Rahmen der Vorgaben des EnWG – einschließlich der dazugehörigen<br />
Rechtsverordnungen – die Unabhängigkeit beispielsweise bezüglich Wirtschafts-<br />
und Grundsatzplanung und tatsächliche Entscheidungsbefugnis in Bezug<br />
auf die für Planung, Bau und Betrieb des Strom- und Gasnetzes erforderlichen Vermögenswerte<br />
des integrierten Energieunternehmens und übt diese unabhängig aus.<br />
<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012<br />
4
Die NNG ist von den Gesellschaften und Organisationseinheiten der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong>,<br />
die sich u. a. mit dem Energiehandel und der Erzeugung beschäftigen,<br />
räumlich getrennt; d. h. sie sind an unterschiedlichen Standorten untergebracht.<br />
Der Bundesnetzagentur liegen alle Strukturdaten vor. Das sind insbesondere detaillierte<br />
Organigramme, Darstellungen der Beziehungen zu den verbundenen Unternehmen<br />
und weitere Informationen.<br />
Änderungen/Ergänzungen im Jahr 2012 gegenüber 2011<br />
Es gab im <strong>Bericht</strong>szeitraum 2012 keine entflechtungsrelevanten Änderungen in<br />
Struktur und Aufbauorganisation des N-<strong>ERGIE</strong> Konzerns.<br />
Personelle Änderung:<br />
Seit dem 01.10.2012 ist Norbert Koch alleiniger Geschäftsführer der ÜWS, nachdem<br />
Ulrich Wank aus dem Unternehmen ausgeschieden ist.<br />
<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012 5
Teil B<br />
Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts<br />
1. Gleichbehandlungsbeauftragte<br />
Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist organisatorisch dem Zentralbereich Unternehmensentwicklung<br />
zugeordnet und zuständig für die N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />
und deren Tochterunternehmen einschließlich der N-<strong>ERGIE</strong> Netz<br />
GmbH. Ihre Kontaktadresse ist:<br />
Ulrike Kossack<br />
Unternehmensentwicklung/Beteiligungen, Abt. UE-D<br />
N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />
90338 Nürnberg<br />
E-Mail: ulrike.kossack@n-ergie.de<br />
Die Aufgaben und Kompetenzen der Gleichbehandlungsbeauftragten sind in<br />
der Verfahrensanweisung „Beauftragtenorganisation“ des Handbuchsystems<br />
verbindlich festgelegt. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat Zugang zu allen<br />
notwendigen Dokumenten und Informationen, die der Überwachung der festgelegten<br />
Vorgaben dienen.<br />
Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat sich im <strong>Bericht</strong>szeitraum fortgebildet,<br />
indem sie an verschiedenen einschlägigen Veranstaltungen der Verbände<br />
(BDEW) zur Gleichbehandlung und zu den Gesetzesänderungen zum Energiewirtschaftsgesetz<br />
teilnahm. Sie hat dabei Einblicke in die neuen Entwicklungen<br />
der aktuellen Gesetzgebung und der Vorstellungen der Regulierungsbehörden<br />
erhalten.<br />
Die Kontaktdaten der Gleichbehandlungsbeauftragten sind im Unternehmen<br />
bekannt und im Intranet veröffentlicht.<br />
Neben der Gleichbehandlungsbeauftragten sind – in den wesentlich vom<br />
Gleichbehandlungsprogramm betroffenen Tochterunternehmen und Bereichen<br />
der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> – Gleichbehandlungskoordinatoren benannt,<br />
die sich um Belange der Gleichbehandlung innerhalb ihrer Organisationseinheiten<br />
kümmern. Sie stehen neben der Gleichbehandlungsbeauftragten den<br />
Mitarbeitern für Fragen zur Verfügung. Die Gleichbehandlungskoordinatoren<br />
stehen als Ansprechpartner im engen Kontakt mit der Gleichbehandlungsbeauftragten<br />
zum gegenseitigen Austausch.<br />
<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012<br />
6
2. Gleichbehandlungsmanagement<br />
Das Gleichbehandlungsmanagement der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> besteht<br />
aus aufeinander abgestimmten Handlungen zur Umsetzung der Entflechtungsvorgaben,<br />
insbesondere der Gleichbehandlungsvorgaben. Es beinhaltet<br />
die Managementbausteine – Planung, Umsetzung, Sicherung (Überwachung)<br />
und Verbesserung – und dient der kontinuierlichen Verbesserung aller Prozesse,<br />
die im Zusammenhang mit der geforderten Gleichbehandlung aller<br />
Energieversorger (Gas und Strom) und den Entflechtungsvorgaben bestehen.<br />
Das Managementsystem der N-<strong>ERGIE</strong> ist als ein integrierendes System eingeführt<br />
und beinhaltet alle Führungssysteme. Im Jahr 2005 wurden die Vorgaben<br />
zur Entflechtung aus dem EnWG und weiteren Regelungen als Gleichbehandlungsmanagement<br />
in die Systematik eingebunden. Die Vorgehensweise<br />
anhand des vorliegenden Systems wurde von der obersten Leitung der<br />
N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> und den Geschäftsführern der NNG akzeptiert<br />
und zusammen mit den Mitarbeitern und der Gleichbehandlungsbeauftragten<br />
umgesetzt.<br />
Im Rahmen dieses <strong>Bericht</strong>s stellt die N-<strong>ERGIE</strong> dar, wie auf Basis des festgelegten<br />
und eingeführten Gleichbehandlungsmanagements die Vorgaben der<br />
Entflechtung durch geeignete Maßnahmen während des <strong>Bericht</strong>szeitraums im<br />
Unternehmen vermittelt, umgesetzt und weiter ausgestaltet wurden.<br />
Eckpunkte des Konzepts sind:<br />
‣ Die Überwachung und Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsprogramms<br />
und der gleichbehandlungsrelevanten Abläufe geschieht im<br />
Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, der unter anderem<br />
jährliche Prozess-Audits zum Gleichbehandlungsprogramm vorsieht.<br />
‣ Die Gleichbehandlungsbeauftragte berichtet regelmäßig an die oberste<br />
Leitung der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> und die Geschäftsführer der<br />
NNG über den Status der Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms.<br />
‣ Die Gleichbehandlungsbeauftragte berät bei der Implementierung und<br />
Klärung von gleichbehandlungsrelevanten Prozessen und der Aufbauorganisation.<br />
<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012 7
Übersicht<br />
Bereichs-, TU-<br />
Regelungen<br />
Bereiche/TU<br />
Gleichbehandlungsprogramm<br />
(N-<strong>ERGIE</strong> Handbuch)<br />
Planung<br />
2.1<br />
Verbesserung<br />
2.5<br />
ggf. Anpassung<br />
der Anweisungen<br />
GB-Beauftragte<br />
Inkraftsetzung<br />
Unterweisung<br />
2.2<br />
Neue Vorschriften<br />
Herausforderungen<br />
Erarbeiten von<br />
Lösungsansätzen,<br />
Prozessoptimierung<br />
Projekte/Arbeitsgruppen/<br />
Fachvorgesetzte<br />
Kommunikation<br />
an betroffene<br />
OEs<br />
Vorstand<br />
Audit-<br />
Halbjahres-<br />
<strong>Bericht</strong>e<br />
Genehmigung<br />
<strong>Bericht</strong>e<br />
Auditplan<br />
Dialog mit VV<br />
und NNG-GF<br />
Audits<br />
GB-Beauftragte<br />
GB-Beauftragte/<br />
IMS-Beauftragte<br />
Sonstige<br />
sonstige<br />
Überprüfungen<br />
Umsetzung GBP<br />
BerL/GF und MA des<br />
N-<strong>ERGIE</strong> Konzerns<br />
Sicherung<br />
Umsetzung<br />
Meldemanagement<br />
Anfragen/Beratung zw.<br />
BerL/GF und MA<br />
und GB-Beauftragter<br />
2.4<br />
2.3<br />
2.1 Planung<br />
Gleichbehandlungsprogramm und weitere Vorgaben zur Aufbau- und<br />
Ablauforganisation in Analogie zu den gesetzlichen Vorgaben<br />
Die Vorgehensweise zur Einhaltung der Gleichbehandlungsvorgaben ist im<br />
Gleichbehandlungsprogramm als verbindliche Anweisung für alle Mitarbeiter<br />
dokumentiert. Es enthält die Maßnahmen des N-<strong>ERGIE</strong> Konzerns zur diskriminierungsfreien<br />
Ausübung des Netzgeschäfts.<br />
Das Gleichbehandlungsprogramm ist eine Verfahrensanweisung im N-<strong>ERGIE</strong><br />
Handbuch und als solche für die Organisationseinheiten der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />
und deren Tochterunternehmen verbindlich. Das aktuelle Gleichbehandlungsprogramm<br />
vom 26.04.2007 wurde der Bundesnetzagentur<br />
(BNetzA) mit Schreiben vom 02.05.2007 bekannt gemacht. Zur Sicherung der<br />
Nachhaltigkeit der Vorgaben ist das Gleichbehandlungsprogramm im konzerninternen<br />
Intranet permanent veröffentlicht.<br />
Des Weiteren sind die Führungskräfte der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> und<br />
der Tochterunternehmen verpflichtet, fortwährend neue gesetzlichen Vorgaben<br />
zu verfolgen, die entflechtungsrelevanten Prozesse zu identifizieren, zu<br />
planen und zu gestalten, ggf. zu dokumentieren und an die Mitarbeiter zu<br />
kommunizieren. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat diesbezüglich Beratungsfunktion.<br />
So wurde beispielsweise im <strong>Bericht</strong>szeitraum das Gleichbehandlungsprogramm<br />
des Tochterunternehmens CentraPlus GmbH (CPG)<br />
<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012<br />
8
überarbeitet, aktualisiert und die neue Fassung freigegeben. Es erfolgte eine<br />
intensive Abstimmung mit der Gleichbehandlungsbeauftragten.<br />
2.2 Unterweisung<br />
Bekanntmachung des Gleichbehandlungsprogramms gegenüber den<br />
Mitarbeitern<br />
Damit verbindliche Handlungsvorgaben von allen Mitarbeitern umgesetzt werden<br />
können, müssen diese bekannt und gegenwärtig sein.<br />
Dies wird im N-<strong>ERGIE</strong> Konzern dadurch erreicht, dass alle Mitarbeiter arbeitsplatz-<br />
und aufgabenspezifisch zu allen Themen unterwiesen werden, die sie<br />
betreffen, mit dem Ziel, dass ein störungsfreier Betriebsablauf, die Vermeidung<br />
von Arbeitsunfällen sowie die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sichergestellt<br />
werden. Um eine lückenlose Delegation zu gewährleisten, wurde<br />
das Gleichbehandlungsprogramm schon frühzeitig in das konzernübliche Unterweisungssystem<br />
integriert.<br />
Zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit wurde im Gleichbehandlungsprogramm<br />
eine Festlegung zu wiederkehrenden Unterweisungen getroffen. Für die Unterweisungen<br />
über die Inhalte des Gleichbehandlungsprogramms und der abteilungsspezifischen<br />
Konkretisierungen sind die Geschäftsführer der betroffenen<br />
Tochterunternehmen und die Bereichsleiter der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />
verantwortlich. Sie stellen sicher, dass betroffene Mitarbeiter über die<br />
zu beachtenden Vorschriften umfänglich informiert sind, sodass die Einhaltung<br />
des Gleichbehandlungsprogramms garantiert wird.<br />
Wie bei allen anderen Unterweisungen wird auch beim Gleichbehandlungsprogramm<br />
nach Erstunterweisungen und Wiederholungsunterweisungen unterschieden.<br />
2.2.1 Erstunterweisungen<br />
Die Erstunterweisung zum Gleichbehandlungsprogramm übernimmt die<br />
Gleichbehandlungsbeauftragte aufgrund einer Generalbeauftragung der betroffenen<br />
Bereiche der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> und der betroffenen Tochterunternehmen.<br />
Die Erstunterweisung beinhaltet, neben dem Gleichbehandlungsprogramm,<br />
auch die Hintergründe (gesetzliche Vorgaben) und die Auswirkungen<br />
der Umsetzung auf den N-<strong>ERGIE</strong> Konzern, die ausführlich erläutert<br />
werden.<br />
<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012 9
Es werden fortgesetzt Erstunterweisungen durch die Gleichbehandlungsbeauftragte<br />
angeboten. In die Erstunterweisung werden alle neu eingestellten<br />
oder versetzten Mitarbeiter einbezogen sowie Mitarbeiter, deren Aufgabengebiet<br />
sich verändert/erweitert hat. Davon betroffen sind nicht nur unbefristet beschäftigte<br />
Mitarbeiter, sondern auch Auszubildende, Trainees, Praktikanten,<br />
Leiharbeitskräfte. Um dieser Aufgabe nachkommen zu können, erhält die<br />
Gleichbehandlungsbeauftragte von der Personalabteilung Meldungen über alle<br />
Mitarbeiterbewegungen in den relevanten Organisationseinheiten.<br />
Die Erstunterweisung kann natürlich auch von den Organisationseinheiten<br />
selbst vorgenommen werden. Wenn dies der Fall ist, wird dies der Gleichbehandlungsbeauftragten<br />
mitgeteilt.<br />
Mit der Erstunterweisung ist eine Unterzeichnung von Verpflichtungserklärungen<br />
verbunden. Die unterwiesenen Mitarbeiter unterzeichnen eine Verpflichtungserklärung,<br />
in der sie sich ausdrücklich zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms<br />
und evtl. weiterer konkretisierender Festlegungen verpflichten.<br />
Jeweils ein Exemplar der Verpflichtungserklärung verbleibt bei der Führungskraft,<br />
das zweite Exemplar wird, nachdem die Gleichbehandlungsbeauftragte<br />
dieses zur Kenntnis genommen hat, in der Personalakte des Mitarbeiters<br />
archiviert.<br />
Im <strong>Bericht</strong>szeitraum wurden von der Gleichbehandlungsbeauftragten 13 Schulungen<br />
für insgesamt 185 neue oder versetzte Mitarbeiter durchgeführt. 17<br />
neue bzw. versetzte Mitarbeiter wurden von der jeweiligen direkten Führungskraft<br />
erstunterwiesen. Die erforderlichen Verpflichtungserklärungen wurden<br />
unterzeichnet und archiviert.<br />
Seit dem Jahr 2005 haben insgesamt ca. 1.980 Mitarbeiter die Erstunterweisung<br />
besucht.<br />
2.2.2 Wiederholungsunterweisungen<br />
Die Führungskräfte sind durch eine Festlegung im Gleichbehandlungsprogramm<br />
verpflichtet, mindestens einmal jährlich Wiederholungsunterweisungen<br />
durchzuführen, auftretende Fragen von Mitarbeitern ausführlich zu beantworten<br />
und die Teilnahme zu protokollieren. Unterweisungsumfang sind die Inhalte<br />
des Gleichbehandlungsprogramms und eventuelle Konkretisierungen in den<br />
Bereichen und Tochterunternehmen. Verantwortlich für die Durchführung der<br />
jährlichen Wiederholungsunterweisung sind die direkten Führungskräfte.<br />
<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012<br />
10
Das konzernübliche Verfahren für Unterweisungen sieht vor, dass Unterweisungsprotokolle<br />
fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Bei wiederkehrenden Audits<br />
überprüft die Gleichbehandlungsbeauftragte per Stichprobe die Organisationseinheiten<br />
daraufhin, ob den Unterweisungspflichten nachgekommen wurde,<br />
indem sie sich die jeweils letzten Unterweisungsprotokolle vorlegen lässt.<br />
Auf Wunsch von Führungskräften führt die Gleichbehandlungsbeauftragte in<br />
deren Auftrag auch Unterweisungen in den Organisationseinheiten durch bzw.<br />
unterstützt diese, indem aktuelles Unterweisungsmaterial (Präsentationsfolien)<br />
zur Verfügung gestellt wird. Im Auftrag von Führungskräften führte die Gleichbehandlungsbeauftragt<br />
2012 zwei Wiederholungsunterweisungen durch.<br />
2.3 Umsetzung<br />
Die betroffenen Bereichsleiter der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> und die Geschäftsführer<br />
der Tochterunternehmen, insbesondere der NNG, sind dafür<br />
verantwortlich, dass die Vorgaben des Gleichbehandlungsprogramms und der<br />
Entflechtung von allen Mitarbeitern bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten umgesetzt<br />
werden.<br />
Zur Unterstützung aller Mitarbeiter sind alle einschlägigen Gesetze und Vorgaben<br />
sowie weiterführende Informationen auf einer internen DV-Plattform<br />
einsehbar, die fortlaufend von der Gleichbehandlungsbeauftragten aktualisiert<br />
wird, so auch 2012.<br />
Bei speziellen Fragestellungen, die sich beim operativen Geschäft zum<br />
Gleichbehandlungsprogramm und zur Entflechtung ergeben, ist der persönliche<br />
Dialog (Information und Beratung) zwischen der Gleichbehandlungsbeauftragten<br />
und den Mitarbeitern gewährleistet. Dazu ist die Gleichbehandlungsbeauftragte<br />
im Unternehmen bekannt gemacht worden und die Kontaktdaten<br />
sind intern veröffentlicht. Anfragen erreichten die Gleichbehandlungsbeauftragte<br />
mündlich oder als E-Mail.<br />
Die Gleichbehandlungsbeauftragte beantwortet auftretende Fragen und berät<br />
die Mitarbeiter anlassbezogen bei Problemstellungen, ggf. auch in Abstimmung<br />
mit den zuständigen Gleichbehandlungskoordinatoren und/oder Führungskräften.<br />
Im <strong>Bericht</strong>szeitraum wurde die Gleichbehandlungsbeauftragte bei der Lösung<br />
von 33 Einzelfragen beratend einbezogen. Die Themen betrafen den Netzbe-<br />
<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012 11
trieb, den Vertrieb, die Shared-Service-Einheiten und Sonstige. Alle Stellungnahmen<br />
der Gleichbehandlungsbeauftragten wurden dokumentiert.<br />
Bei den meisten Anfragen handelt es sich um sehr spezielle Fragestellungen,<br />
die sich zumeist auf den Umgang mit Informationen beziehen und/oder der<br />
Absicherung der Mitarbeiter dienen, um tatsächlich bei allen Herausforderungen<br />
gleichbehandlungskonform zu handeln. Es ist festzustellen, dass die Mitarbeiter<br />
sehr verantwortlich mit den Entflechtungsthemen umgehen und im<br />
Zweifelsfall das Beratungsangebot der Gleichbehandlungsbeauftragten annehmen.<br />
Werden aufgrund von Anfragen Verbesserungspotenziale festgestellt, werden<br />
durch die Gleichbehandlungsbeauftragte die Umsetzungsmaßnahmen angestoßen.<br />
Verantwortliche und Zieltermine werden festgelegt.<br />
2.4 Sicherung (Überwachung)<br />
Die Sicherung des Gleichbehandlungsprogramms und weiterer Entflechtungsvorgaben<br />
durch die Gleichbehandlungsbeauftragte erfolgt schwerpunktmäßig<br />
durch regelmäßige Gespräche und wiederkehrende Audits.<br />
‣ Durch Anfragen der Mitarbeiter, im Zuge von Beratungstätigkeiten, Vorträgen<br />
zum Stand der einschlägigen Gesetzgebung und insbesondere<br />
durch die Durchführung des Audits 2012 gewann die Gleichbehandlungsbeauftragte<br />
Einblicke in die relevanten Prozesse der Organisationseinheiten.<br />
‣ Die Inhalte der Anfragen und die Beantwortung der Fragen beim Audit<br />
lassen darauf schließen, dass den Mitarbeitern sehr bewusst ist, welche<br />
Regeln im Rahmen des Gleichbehandlungsprogramms einzuhalten<br />
sind. Ein individuelles Fehlverhalten von Mitarbeitern wurde weder bei<br />
den Audits noch im laufenden <strong>Bericht</strong>szeitraum festgestellt, sodass<br />
keine arbeitsrechtlichen Sanktionen notwendig waren.<br />
2.4.1 Dialog mit der Unternehmensleitung<br />
Die Gleichbehandlungsbeauftragte nimmt ihr Vortragsrecht bei den Vorständen<br />
des N-<strong>ERGIE</strong> Konzerns und bei der Geschäftsleitung der NNG im Wesentlichen<br />
auf zwei Wegen wahr:<br />
<strong>Bericht</strong>swesen: Im <strong>Bericht</strong>szeitraum wurden zwei Übersichtsberichte zum<br />
Stand der Umsetzung des Gleichbehandlungsmanagements erstellt und dem<br />
Gesamtvorstand der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> sowie den Geschäftsführern<br />
<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012<br />
12
der NNG vorgelegt. Dazu gehört die Aktualisierung des jeweiligen Umsetzungsstands<br />
zum Gleichbehandlungsprogramm und der vorgesehenen Verbesserungsmaßnahmen.<br />
Der Gesamtvorstand erhielt zudem eine Zusammenfassung über die durchgeführten<br />
Audits.<br />
Persönliche Gespräche: Es fanden im <strong>Bericht</strong>szeitraum drei persönliche Gespräche<br />
mit dem Vorsitzenden des Vorstands der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />
und drei mit den Geschäftsführern der NNG statt. Unter anderem wurden die<br />
jeweils aktuellen <strong>Bericht</strong>e vorgelegt und diskutiert. Die Gleichbehandlungsbeauftragte<br />
informierte den Vorstand der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> und die<br />
Geschäftsführer der NNG anlassbezogen über den jeweiligen Stand neuer<br />
Vorschriften und Herausforderungen, die Auswirkungen auf die Ausgestaltung<br />
sowie die Aufbau- und Ablauforganisation des N-<strong>ERGIE</strong> Konzerns haben oder<br />
voraussichtlich haben werden. Im Jahr 2012 betraf dies u.a. die Anforderungen<br />
aus dem novellierten EnWG 2011.<br />
Vorträge: Die Gleichbehandlungsbeauftragte unterrichtete 2012 betroffene<br />
Personenkreise über die Interpretation der BNetzA zu Kommunikationsverhalten<br />
und Markenpolitik. Neben dem Vorstandsvorsitzenden der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />
und den Geschäftsführern der NNG wurden verschiedene betroffene<br />
Personen, zum Beispiel die Gleichbehandlungskoordinatoren, unterrichtet.<br />
2.4.2 Auditierung<br />
Zur Sicherung der Vorgaben zum Gleichbehandlungsprogramm werden jedes<br />
Jahr unter Leitung der Gleichbehandlungsbeauftragten interne Audits in verschiedenen<br />
Einheiten der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> und/oder in betroffenen<br />
Tochterunternehmen vorgenommen. Die Durchführung von Audits zu spezifischen<br />
Festlegungen/Prozessen ist eine Methode, die seit Jahren im N-<strong>ERGIE</strong><br />
Konzern etabliert ist und sich als wirkungsvoll erwiesen hat. Mit den jährlichen<br />
Audits zum Gleichbehandlungsprogramm werden die Festlegungen auf Anwendung,<br />
Wirksamkeit und Optimierungsfähigkeit überprüft. Außerdem wird<br />
der Grad der Umsetzung der festgelegten Prozesse in den auditierten Einheiten<br />
überprüft, festgestellt und bewertet.<br />
2012 wurden mehrere interne Audits bei der NNG und CPG durchgeführt. Die<br />
Audits wurden jeweils in zwei Phasen durchgeführt. Der eine Auditblock betraf<br />
jeweils die Verantwortung des obersten Managements; d. h. Geschäftsführer<br />
<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012 13
zw. Abteilungsleiter wurden zu vorher definierten Themen auditiert. Zum anderen<br />
wurden nach dem Zufallsprinzip Mitarbeiter zur Entflechtung in der operativen<br />
Umsetzung befragt.<br />
a) Die NNG ist die unabhängige Netzgesellschaft der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong>,<br />
zuständig für den gesamten Netzbetrieb, und verantwortet alle diskriminierungsanfälligen<br />
Netzbetreiberaufgaben.<br />
Es wurden folgende Managementthemen des Netzbetreibers überprüft:<br />
‣ Stand der Umsetzung zu Kommunikationsverhalten und Markenpolitik<br />
‣ Prozess zur Beschaffung von Verlustenergie<br />
‣ Prozess zum Netzsicherheitsmanagement<br />
b) Die CPG stellt Kundenservice- und Abrechnungsdienstleistungen sowohl<br />
für das Netzgeschäft als auch für den Energievertrieb zur Verfügung, ebenso<br />
IT- sowie Dienstleistungen im Bereich Kundenkontaktmanagement.<br />
Die Audits bei der CPG wurden 2012 insbesondere aufgrund neuer Anforderungen<br />
zur Entflechtung gestaltet. Es wurden folgende Managementaufgaben<br />
überprüft:<br />
‣ Lieferantenwechselprozess binnen drei Wochen<br />
‣ Inhalte der Abrechnungen und Transparenz für die Kunden<br />
‣ Status und Prozess zur Umsetzung der Anforderungen aus GPKE, Ge-<br />
LiGas, MaBiS, WiM<br />
‣ Prozess Beschwerdemanagement und Zusammenarbeit mit der<br />
Schlichtungsstelle<br />
‣ Dokumentenprüfung bezüglich getrenntem Kommunikationsverhalten<br />
(Netzgesellschaft und VIU)<br />
‣ Aufgaben und Organisation des Tochterunternehmens Service4EVU<br />
der CPG<br />
c) Befragungen verschiedener Funktionen/Mitarbeiter der NNG und Kundenberater<br />
der CPG wurden durchgeführt. Diese betrafen allgemeine Fragen zur<br />
Entflechtung und deren praktische Umsetzung im operativen Geschäft.<br />
<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012<br />
14
2.4.3 Auditergebnisse<br />
Die Prozessprüfungen ergaben, dass das NNG- und CPG-Management alle<br />
anstehenden Aufgaben professionell angeht und ein hohes Bewusstsein zur<br />
Entflechtungs- und Prozessoptimierung besitzt. Die Diskriminierungsfreiheit<br />
bei den Themenkomplexen des Netzsicherheitsmanagements und der Beschaffung<br />
von Verlustenergie ist sichergestellt. Alle Anforderungen an die<br />
Wechselprozesse und Kundentransparenz sind umgesetzt. Die auditierten<br />
Prozesse werden fortlaufend optimiert. Aufgrund des hohen Umsetzungsgrades<br />
der Anforderungen konnte kein neues Verbesserungspotenzial festgestellt<br />
werden.<br />
Ergebnisse zur Befragung der verschiedenen Funktionen/Mitarbeiter zur informatorischen<br />
Entflechtung beim operativen Geschäft:<br />
Die auditierten Mitarbeiter der NNG und CPG konnten Auskunft geben:<br />
‣ über Ziel und Zweck des Gleichbehandlungsprogramms und des<br />
EnWG,<br />
‣ von welcher Thematik der informatorischen Entflechtung sie in ihrer<br />
Funktion betroffen sind,<br />
‣ was dabei von ihnen bei der Ausführung ihrer Aufgaben zu beachten<br />
ist.<br />
Alle auditierten Mitarbeiter sind sich der Anforderungen aus dem Gleichbehandlungsprogramm<br />
bewusst – insbesondere, dass der eigene Vertrieb nicht<br />
bevorteilt werden darf. Die betroffenen Prozesse sind organisiert und die Vorgaben<br />
des Gleichbehandlungsprogramms werden in der betrieblichen Praxis<br />
mit Selbstverständnis gelebt.<br />
Als Gesamtergebnis ist festzustellen, dass die Gleichbehandlungsbeauftragte<br />
keinerlei Hinweise auf Verstöße gegen die Entflechtungsvorschriften erkennen<br />
konnte.<br />
Umgang mit den Ergebnissen der Audits:<br />
Die Geschäftsführer der NNG und CPG sowie die weiteren auditierten Personen<br />
erhielten einen Auditbericht, der 2012 keine Verbesserungsmaßnahmen<br />
umfasst. Der Gesamtvorstand der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> erhielt einen<br />
zusammenfassenden Ergebnisbericht.<br />
<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012 15
2.5 Verbesserungsmaßnahmen<br />
Die Gleichbehandlungsbeauftragte verfolgt die Umsetzung der erkannten Verbesserungspotenziale<br />
nach dem im Integrierten Managementsystem verankerten<br />
konzernüblichen Verfahren.<br />
Festgestellte Verbesserungsmöglichkeiten werden durch die verantwortlichen<br />
Organisationseinheiten umgesetzt.<br />
Die Gleichbehandlungsbeauftragte verfolgt die Umsetzung der ergriffenen Optimierungsmaßnahmen.<br />
Diese ergeben sich meist aus den Resultaten der<br />
durchgeführten Audits zum Gleichbehandlungsprogramm, neuer gesetzlicher<br />
Anforderungen, aber auch durch Fragestellungen an die Gleichbehandlungsbeauftragte<br />
bei der operativen Umsetzung. Im Zuge einer Statuserhebung der<br />
Gleichbehandlungsbeauftragten wurde festgestellt, dass im <strong>Bericht</strong>szeitraum<br />
insgesamt 6 Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt wurden.<br />
Notwendige Verbesserungsmaßnahmen, die sich aus neuen Vorschriften und<br />
Herausforderungen ergeben, werden in der Regel in Projekten oder Arbeitsgruppen<br />
abgewickelt. Die Gleichbehandlungsbeauftragte wird grundsätzlich<br />
über alle Aktivitäten informiert und beratend eingebunden. Durch die Mitarbeit<br />
bzw. Hinzuziehung in Projekten gewann die Gleichbehandlungsbeauftragte<br />
Einblicke in Aktivitäten der Tochterunternehmen bzw. Bereiche der N-<strong>ERGIE</strong><br />
<strong>Aktiengesellschaft</strong>, die mit der Umsetzung von Entflechtungsvorgaben beauftragt<br />
sind; z. B. in die Projekte zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben der<br />
Wechselprozesse mit der Projektbezeichnung „EnWG“, „Markenpolitik“ und<br />
„Entflechtung des Erdgasspeichers Eschenfelden“.<br />
3. Kommentare zu ausgewählten Entflechtungsthemen<br />
3.1 Umsetzung der Anforderungen nach GPKE, GeLiGas, WiM<br />
und MaBiS<br />
Seit dem Start des neuen EnWG 2005 bis heute konnten alle Anforderungen<br />
an die Prozessidentität umfänglich und rechtzeitig umgesetzt werden. Aufgrund<br />
der rasch hintereinander folgenden Anforderungen seitens der Behörden<br />
ist Flexibilität und umgehende Handlungsfähigkeit gefragt. Die hochkomplexen,<br />
organisationsübergreifenden Herausforderungen konnten jeweils nur<br />
durch Zusammenwirken aller betroffenen Funktionen zielgerichtet und effizient<br />
umgesetzt werden.<br />
<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012<br />
16
Der Projektabschluss zur Umsetzung der EnWG-Novelle 2011, der alle Anforderungen<br />
an die Datenverarbeitung beinhaltete, wurde sukzessive entsprechend<br />
Stufenplan, spätestens zum 01.10.2012 (weitergehende Automatisierungsanforderungen<br />
zur Prozessabwicklung) rechtzeitig umgesetzt.<br />
Die geforderten jeweiligen Änderungen der Datenformate jeweils zum 01.04.<br />
und 01.10. eines Jahres wurden auch 2012 wieder umgesetzt. Das Folgeprojekt<br />
zur Umsetzung der Anforderungen nach EEG und BNetzA (Strukturänderungen<br />
Utilmd.) zum 01.04.2013 und 01.10.2013 wurde konzeptionell vorbereitet<br />
und wird derzeit ausgeführt.<br />
3.2 Anschluss von dezentralen Erzeugungsanlagen<br />
Verantwortlich für die Bearbeitung der Anschlüsse von dezentralen Erzeugungsanlagen<br />
ist die Abteilung Privat- und Geschäftskundenmanagement der<br />
NNG, die als Verteilnetzbetreiber gefordert ist, den Anschluss aller EEG-<br />
Anlagen zu gewährleisten.<br />
Im Netzgebiet der NNG wurden 2012 ca. 4.000* Photovoltaik- und ca. 60*<br />
sonstige EEG-Anlagen angeschlossen. Aufgrund der ausgelösten Unsicherheiten<br />
bei Anlagen- und Netzbetreibern durch die angekündigte Novellierung<br />
des EEG Anfang 2012 kam es im Jahr 2012 zu langen Bearbeitungszeiten<br />
beim Neuanschluss von Anlagen. Die Bearbeitung erfolgt strikt auf Basis des<br />
festgelegten Prozesses diskriminierungsfrei in der Reihenfolge des Eingangsdatums<br />
des Antrages. Die Bearbeitung beinhaltet u. a. – neben der eigentlichen<br />
Netzanschlussleitung – jeweils eine Netzverträglichkeitsprüfung und die<br />
geforderte Bereitstellung der notwendigen Fernwirktechnik. Weiterhin wird das<br />
erforderliche Messkonzept festgelegt und die gesetzliche Vergütung der Anlage<br />
zugeordnet.<br />
Entsprechend § 6 EEG werden alle EEG-Neuanlagen (auch Photovoltaikanlagen<br />
unabhängig von ihrer Leistung) ab 01.01.2012 mit technischen Ausrüstungen<br />
für die Abschaltbarkeit der Anlagen ausgestattet. Anlagenbetreiber von<br />
Bestandsanlagen wurden aufgrund des EEG 2012 durch die NNG aufgefordert,<br />
die entsprechenden Nachrüstungen vorzunehmen oder die entsprechende<br />
Alternativmaßnahme zu ergreifen (PV-Anlagen < 30 kW).<br />
Der rasant steigenden Anzahl und Leistung der dezentralen EEG-<br />
Einspeiseanlagen stehen zahlreiche Netzoptimierungs- und Netzausbaumaßnahmen<br />
gegenüber. Der Anschluss der EEG-Anlagen erfolgt allerdings weitaus<br />
schneller als der dafür erforderliche und unverzüglich durchgeführte Netz-<br />
<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012 17
ausbau realisiert ist. Netzausbaumaßnahmen des Jahres 2012 führten zu einer<br />
Verbesserung bezüglich des Lastmanagements im Netzgebiet der NNG.<br />
Jedoch ist der Netzausbau noch nicht so weit fortgeschritten, wie es dem dynamischen<br />
Anstieg der EEG-Einspeisungen entsprechen würde.<br />
*Vorläufige Angaben (Stand Jan.13)<br />
3.3 Netzsicherheitsmanagement<br />
Verantwortlich für das Netzsicherheitsmanagement ist die Abteilung Netzführung<br />
der Netzgesellschaft NNG, die als Verteilnetzbetreiber – ebenso wie die<br />
Übertragungsnetzbetreiber – gefordert ist, die Netzstabilität und -sicherheit zu<br />
gewährleisten. Diese Prozesse wurden im Jahr 2011 und nochmals 2012<br />
durch die Gleichbehandlungsbeauftragte auditiert. Dabei wurde bestätigt, dass<br />
die Prozesse der Netzführung so gestaltet sind, dass im Rahmen der zur Verfügung<br />
stehenden wirksamen Möglichkeiten (netzbezogene und marktbezogene<br />
Maßnahmen) auf die Diskriminierungsfreiheit geachtet und diese im Eintrittsfall<br />
umgesetzt wird. So ist beispielsweise vorgesehen, das Prinzip „rollierend<br />
und ablösend“ unter Berücksichtigung von Ort und Einspeise-/ Verbrauchsleistung<br />
anzuwenden, falls Anlagen oder Verbraucher in Zahl oder<br />
Leistung reduziert oder abgeschaltet werden müssen. Dies wurde im Fall von<br />
Einspeiseüberschuss in der Praxis auch schon umgesetzt.<br />
Um gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine wirksame Zusammenarbeit (Anpassung<br />
der Stromeinspeisung, Stromtransite, Stromabnahme) zu gewährleisten,<br />
wurde weiter daran gearbeitet, die auf Verbandsebene abgestimmte Vorgehensweise,<br />
die sogenannte BDEW-Kaskade, umzusetzen. Diese sieht vor,<br />
dass jeder Netzbetreiber mit den jeweils vor- und nachgelagerten Netzbetreibern<br />
Verträge abschließt. Dem ist die NNG ab 2011 nachgekommen und hat<br />
vertragliche Vereinbarungen mit dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber<br />
(E.ON Netz) bereits am 15.11.2011 und mit der überwiegenden Anzahl<br />
der Weiterverteiler geschlossen.<br />
Im <strong>Bericht</strong>szeitraum kam es oftmals zur vollständigen Auslastung der Elektrizitätsnetze<br />
und zum regionalen Einspeiseüberschuss, da trotz aller unverzüglich<br />
vorgenommenen Netzoptimierungs- und Netzausbaumaßnahmen nicht zu<br />
jeder Zeit alle EEG-Einspeisungen aufgenommen werden konnten.<br />
Aufgrund der Ausrüstung von EEG- und KWK-Anlagen im Netzgebiet der<br />
NNG mit der notwendigen Fernwirktechnik können Maßnahmen des Einspeisemanagements<br />
nach § 11 EEG im Bedarfsfall entsprechend den gesetzlichen<br />
Vorgaben durch die Netzleitstelle der NNG erfolgen. Dabei werden Ein-<br />
<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012<br />
18
speiseleistungen vor einer drohenden Überlastung sukzessive reduziert. Die<br />
Abschaltrangfolge erfolgt unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des jeweils<br />
betroffenen Netzbereichs auf Basis sachlicher Gründe und unter Berücksichtigung<br />
des Leitfadens der BNetzA gemäß § 11 EEG. § 12 EEG sieht<br />
in diesen Fällen zudem eine Entschädigung der betroffenen Anlagenbetreiber<br />
vor.<br />
Somit besteht keine Veranlassung, die eigenen Anlagen des vertikal integrierten<br />
Unternehmens gegenüber Fremdanlagen zu bevorzugen; d. h. eine Diskriminierung<br />
fremder Anlagen brächte keinen Vorteil und kann somit ausgeschlossen<br />
werden.<br />
3.4 Zähl- und Messwesen<br />
Die NNG hatte in ihrer Rolle als Grundmessstellenbetreiber/-messdienstleister<br />
während des <strong>Bericht</strong>zeitraums den Messstellenbetrieb und die Messung per<br />
Dienstleistungsvertrag an die CPG vergeben.<br />
Die Maßgaben der informatorischen Entflechtung zur Datenvertraulichkeit<br />
werden eingehalten.<br />
Durch die weiteren Verzögerungen bei den Veröffentlichungen der Messzugangsverordnung,<br />
der Kosten-Nutzen-Analyse des BMWi und des Schutzprofils<br />
des BSI standen auch 2012 keine Messsysteme nach EnWG zur Verfügung.<br />
Die Voraussetzungen für einen Einbau sind daher nach wie vor nicht<br />
gegeben. NNG hat daher keine Änderungen der Strategie beim Einbau von<br />
Zählern gegenüber 2011 vorgenommen.<br />
Der Energievertrieb, der bei der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> angesiedelt ist,<br />
bietet schon seit Jahren einen zeitvariablen Tarif (Tagstrom und Nachtstrom)<br />
an. Dieser Tarif benötigt lediglich ein Tarifschaltgerät vor Ort.<br />
Die Entwicklung von Produkten im Rahmen des „Smart Metering“ muss unter<br />
dem Betrachtungsaspekt „Kundennutzen“ sowohl unter optimierenden als<br />
auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen. Sobald die erforderlichen<br />
Grundlagen, wie gesicherte rechtliche und technische Rahmenbedingungen<br />
vorliegen, wird die N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> ihr Angebot in dieser Hinsicht<br />
erweitern. Die Entwicklungen in diesem Segment werden deshalb aufmerksam<br />
verfolgt.<br />
<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012 19
Diskriminierende Empfehlungen gegenüber Kunden für den Vertrieb von<br />
Smart Meter der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> durch Mitarbeiter der NNG sind<br />
aufgrund der derzeitigen Situation ausgeschlossen.<br />
3.5 Entgeltbildung/Preisblätter<br />
Verantwortlich für die Entgeltbildung der Strom- und Gas-Netze ist die Abteilung<br />
„Kaufmännisches und regulatorischen Management“ der NNG. Dieser<br />
Prozess wurde im Jahr 2009 und 2011 auditiert. Die Veröffentlichung der<br />
Netzentgelte als Indikation zum jeweils 15.10. eines jeden Jahres sind im Prozess<br />
implementiert. Während der Audits konnte sich die Gleichbehandlungsbeauftragte<br />
davon überzeugen, dass der Prozessablauf und die Zuständigkeiten<br />
eine diskriminierungsfreie Veröffentlichung der Preisblätter gewährleisten.<br />
Bei keinem Prozessschritt ist eine Organisationseinheit des Ressorts Markt<br />
eingebunden bzw. erhält vorzeitig Kenntnis über Zwischenergebnisse bzw.<br />
Ergebnisse. Somit ist sichergestellt, dass der Vertrieb unseres integrierten<br />
Energieversorgungsunternehmens diskriminierungsfrei gleichzeitig mit allen<br />
anderen Lieferanten die entsprechenden Informationen erhält bzw. selbstständig<br />
abrufen kann.<br />
3.6 Markenpolitik und Kommunikationsverhalten<br />
Der Forderung aus dem novellierten EnWG, dass Markenauftritt und Kommunikationsverhalten<br />
des Netzbetreibers gegenüber dem vertikal integrierten Unternehmen<br />
unverwechselbar ausgestaltet sind, ist die oberste Leitung (Vorstände<br />
des N-<strong>ERGIE</strong> Konzerns und Geschäftsleitung der NNG) nachgekommen,<br />
indem schon im 2011 eine interne Arbeitsgruppe installiert wurde, die<br />
sich mit der Verfolgung und Interpretation des Gesetzestextes und mit der<br />
Ausgestaltung einer neuen Marke (NNG, Rechtsabteilung, Gleichbehandlungsbeauftragte<br />
Unternehmenskommunikation) befasst. Die richtungsweisende<br />
Positionierung der BNetzA (vom Juli 2012) wurde ausgewertet und darauf<br />
basierend die weitere Vorgehensweise festgelegt. Dabei werden derzeit<br />
vollumfängliche Vorbereitungen für eine Änderung der Marke getroffen. Das<br />
sind die Planungen zu Grundkonzept, Namenssicherung und Vorgehensweise.<br />
Die Planungsphase wird voraussichtlich 2013 abgeschlossen werden.<br />
Seit Gründung der Netzgesellschaft NNG 2006 erfolgt das externe Kommunikationsverhalten<br />
unabhängig von der Muttergesellschaft mit separatem Markenauftritt<br />
(z.B. Briefpapier). In den Folgejahren bis heute wurden eine Vielzahl<br />
von Aktivitäten (u. a. getrennter Internetauftritt, eigenständige Kunden-<br />
<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012<br />
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veranstaltungen) umgesetzt, um nach außen zu signalisieren, dass es sich um<br />
zwei verschiedene Unternehmen handelt. Aus Sicht des Unternehmens wurde<br />
die Forderung nach separatem Kommunikationsverhalten bereits in der Vergangenheit<br />
umgesetzt.<br />
Die N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> wird auch weiterhin kontinuierlich die Anforderungen<br />
der Entflechtung umsetzen. Für Anfragen zum Gleichbehandlungsprogramm steht<br />
die Gleichbehandlungsbeauftragte der BNetzA und der interessierten Öffentlichkeit<br />
gerne zur Verfügung.<br />
Nürnberg, 19.02.2013<br />
Ulrike Kossack<br />
Gleichbehandlungsbeauftragte<br />
<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012 21