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Bericht - N-ERGIE Aktiengesellschaft

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<strong>Bericht</strong><br />

über die Maßnahmen<br />

des Gleichbehandlungsprogramms<br />

der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />

im Jahr 2012


Inhaltsverzeichnis<br />

Präambel 3<br />

Teil A 4<br />

Selbstbeschreibung der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> 4<br />

Änderungen/Ergänzungen 2012 gegenüber 2011 5<br />

Teil B 6<br />

Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts……..6<br />

1. Gleichbehandlungsbeauftragte 6<br />

2. Gleichbehandlungsmanagement 7<br />

2.1 Planung 8<br />

2.2 Unterweisung 9<br />

2.2.1 Erstunterweisungen 9<br />

2.2.2 Wiederholungsunterweisungen 10<br />

2.3 Umsetzung 11<br />

2.4 Sicherung (Überwachung) 12<br />

2.4.1 Dialog mit der Unternehmensleitung 12<br />

2.4.2 Auditierung 13<br />

2.4.3 Auditergebnisse 15<br />

2.5 Verbesserungsmaßnahmen 16<br />

3. Kommentare zu ausgewählten Entflechtungsthemen 16<br />

3.1 Umsetzung der Anforderungen GPKE, GeLiGas, WiM und MaBiS 16<br />

3.2 Anschluss von dezentralen Erzeugungsanlagen 17<br />

3.3 Netzsicherheitsmanagement 18<br />

3.4 Zähl- und Messwesen 19<br />

3.5 Entgeltbildung/Preisblätter 19<br />

3.6 Markenpolitik und Kommunikationsverhalten 20<br />

<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012<br />

2


Präambel<br />

Mit diesem <strong>Bericht</strong> kommt die N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> ihrer Verpflichtung aus<br />

§ 7a Abs. 5 Satz 3 des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom<br />

04.08.2011 nach.<br />

Der <strong>Bericht</strong> betrifft die Zeit vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012 und befasst sich mit<br />

den Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms in der aktuell gültigen Fassung<br />

vom 11.05.2007 zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts.<br />

Der <strong>Bericht</strong> wird von der Gleichbehandlungsbeauftragten der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />

vorgelegt und ist im Internetauftritt der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> unter<br />

www.n-ergie.de sowie im Internetauftritt der N-<strong>ERGIE</strong> Netz GmbH unter<br />

www.n-ergie-netz.de veröffentlicht.<br />

<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012 3


Teil A<br />

Selbstbeschreibung der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />

Die N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> ist ein integriertes Energieversorgungsunternehmen,<br />

das seinen Kunden Strom, Erdgas, Wasser, Fernwärme und Energiedienstleistungen<br />

bietet.<br />

Die N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> als vertikal integriertes Unternehmen ist an verschiedenen<br />

Unternehmen beteiligt; u. a. zu 100 % an der Überlandwerk Schäftersheim<br />

GmbH & Co. KG (ÜWS) und an der Frankengas GmbH (FGG) mit 50,1 % (ab<br />

Dezember 2012 mit 80,98 %).<br />

Die ÜWS beliefert Kunden mit Strom und Gas. Die ÜWS hat seit 14.09.2011<br />

ihre Strom- und Gasnetze an die N-<strong>ERGIE</strong> Netz GmbH verpachtet.<br />

Die FGG ist ein im nordbayerischen Raum tätiges Gasversorgungsunternehmen,<br />

das Weiterverteiler mit Gas beliefert. Die FGG hat mit Wirkung zum<br />

01.01.2006 ihr gesamtes Gasnetz an die N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> verpachtet.<br />

Am 18.10.2006 wurde die N-<strong>ERGIE</strong> Netz GmbH (NNG) als 100-prozentige Tochtergesellschaft<br />

der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> gegründet und ist hinsichtlich ihrer<br />

Rechtsform unabhängig von anderen Tätigkeitsbereichen des Energieversorgers<br />

organisiert. Die Geschäftstätigkeit wurde zum 01.01.2007 aufgenommen. Zum<br />

01.04.2009 wurde die NNG personell deutlich vergrößert und das Personal arbeitsvertraglich<br />

zugeordnet.<br />

Aufgabe der NNG ist die Bewirtschaftung des von der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />

und von der ÜWS gepachteten Strom- und Gasnetzes und die Betriebsführung für<br />

das Wasser- und Fernwärmenetz der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong>.<br />

Die bewirtschafteten Netze erstrecken sich über große Teile Mittelfrankens sowie<br />

über Teile von Unterfranken, Oberbayern, Schwaben und der Oberpfalz.<br />

Die NNG besitzt im Rahmen der Vorgaben des EnWG – einschließlich der dazugehörigen<br />

Rechtsverordnungen – die Unabhängigkeit beispielsweise bezüglich Wirtschafts-<br />

und Grundsatzplanung und tatsächliche Entscheidungsbefugnis in Bezug<br />

auf die für Planung, Bau und Betrieb des Strom- und Gasnetzes erforderlichen Vermögenswerte<br />

des integrierten Energieunternehmens und übt diese unabhängig aus.<br />

<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012<br />

4


Die NNG ist von den Gesellschaften und Organisationseinheiten der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong>,<br />

die sich u. a. mit dem Energiehandel und der Erzeugung beschäftigen,<br />

räumlich getrennt; d. h. sie sind an unterschiedlichen Standorten untergebracht.<br />

Der Bundesnetzagentur liegen alle Strukturdaten vor. Das sind insbesondere detaillierte<br />

Organigramme, Darstellungen der Beziehungen zu den verbundenen Unternehmen<br />

und weitere Informationen.<br />

Änderungen/Ergänzungen im Jahr 2012 gegenüber 2011<br />

Es gab im <strong>Bericht</strong>szeitraum 2012 keine entflechtungsrelevanten Änderungen in<br />

Struktur und Aufbauorganisation des N-<strong>ERGIE</strong> Konzerns.<br />

Personelle Änderung:<br />

Seit dem 01.10.2012 ist Norbert Koch alleiniger Geschäftsführer der ÜWS, nachdem<br />

Ulrich Wank aus dem Unternehmen ausgeschieden ist.<br />

<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012 5


Teil B<br />

Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts<br />

1. Gleichbehandlungsbeauftragte<br />

Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist organisatorisch dem Zentralbereich Unternehmensentwicklung<br />

zugeordnet und zuständig für die N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />

und deren Tochterunternehmen einschließlich der N-<strong>ERGIE</strong> Netz<br />

GmbH. Ihre Kontaktadresse ist:<br />

Ulrike Kossack<br />

Unternehmensentwicklung/Beteiligungen, Abt. UE-D<br />

N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />

90338 Nürnberg<br />

E-Mail: ulrike.kossack@n-ergie.de<br />

Die Aufgaben und Kompetenzen der Gleichbehandlungsbeauftragten sind in<br />

der Verfahrensanweisung „Beauftragtenorganisation“ des Handbuchsystems<br />

verbindlich festgelegt. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat Zugang zu allen<br />

notwendigen Dokumenten und Informationen, die der Überwachung der festgelegten<br />

Vorgaben dienen.<br />

Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat sich im <strong>Bericht</strong>szeitraum fortgebildet,<br />

indem sie an verschiedenen einschlägigen Veranstaltungen der Verbände<br />

(BDEW) zur Gleichbehandlung und zu den Gesetzesänderungen zum Energiewirtschaftsgesetz<br />

teilnahm. Sie hat dabei Einblicke in die neuen Entwicklungen<br />

der aktuellen Gesetzgebung und der Vorstellungen der Regulierungsbehörden<br />

erhalten.<br />

Die Kontaktdaten der Gleichbehandlungsbeauftragten sind im Unternehmen<br />

bekannt und im Intranet veröffentlicht.<br />

Neben der Gleichbehandlungsbeauftragten sind – in den wesentlich vom<br />

Gleichbehandlungsprogramm betroffenen Tochterunternehmen und Bereichen<br />

der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> – Gleichbehandlungskoordinatoren benannt,<br />

die sich um Belange der Gleichbehandlung innerhalb ihrer Organisationseinheiten<br />

kümmern. Sie stehen neben der Gleichbehandlungsbeauftragten den<br />

Mitarbeitern für Fragen zur Verfügung. Die Gleichbehandlungskoordinatoren<br />

stehen als Ansprechpartner im engen Kontakt mit der Gleichbehandlungsbeauftragten<br />

zum gegenseitigen Austausch.<br />

<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012<br />

6


2. Gleichbehandlungsmanagement<br />

Das Gleichbehandlungsmanagement der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> besteht<br />

aus aufeinander abgestimmten Handlungen zur Umsetzung der Entflechtungsvorgaben,<br />

insbesondere der Gleichbehandlungsvorgaben. Es beinhaltet<br />

die Managementbausteine – Planung, Umsetzung, Sicherung (Überwachung)<br />

und Verbesserung – und dient der kontinuierlichen Verbesserung aller Prozesse,<br />

die im Zusammenhang mit der geforderten Gleichbehandlung aller<br />

Energieversorger (Gas und Strom) und den Entflechtungsvorgaben bestehen.<br />

Das Managementsystem der N-<strong>ERGIE</strong> ist als ein integrierendes System eingeführt<br />

und beinhaltet alle Führungssysteme. Im Jahr 2005 wurden die Vorgaben<br />

zur Entflechtung aus dem EnWG und weiteren Regelungen als Gleichbehandlungsmanagement<br />

in die Systematik eingebunden. Die Vorgehensweise<br />

anhand des vorliegenden Systems wurde von der obersten Leitung der<br />

N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> und den Geschäftsführern der NNG akzeptiert<br />

und zusammen mit den Mitarbeitern und der Gleichbehandlungsbeauftragten<br />

umgesetzt.<br />

Im Rahmen dieses <strong>Bericht</strong>s stellt die N-<strong>ERGIE</strong> dar, wie auf Basis des festgelegten<br />

und eingeführten Gleichbehandlungsmanagements die Vorgaben der<br />

Entflechtung durch geeignete Maßnahmen während des <strong>Bericht</strong>szeitraums im<br />

Unternehmen vermittelt, umgesetzt und weiter ausgestaltet wurden.<br />

Eckpunkte des Konzepts sind:<br />

‣ Die Überwachung und Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsprogramms<br />

und der gleichbehandlungsrelevanten Abläufe geschieht im<br />

Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, der unter anderem<br />

jährliche Prozess-Audits zum Gleichbehandlungsprogramm vorsieht.<br />

‣ Die Gleichbehandlungsbeauftragte berichtet regelmäßig an die oberste<br />

Leitung der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> und die Geschäftsführer der<br />

NNG über den Status der Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms.<br />

‣ Die Gleichbehandlungsbeauftragte berät bei der Implementierung und<br />

Klärung von gleichbehandlungsrelevanten Prozessen und der Aufbauorganisation.<br />

<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012 7


Übersicht<br />

Bereichs-, TU-<br />

Regelungen<br />

Bereiche/TU<br />

Gleichbehandlungsprogramm<br />

(N-<strong>ERGIE</strong> Handbuch)<br />

Planung<br />

2.1<br />

Verbesserung<br />

2.5<br />

ggf. Anpassung<br />

der Anweisungen<br />

GB-Beauftragte<br />

Inkraftsetzung<br />

Unterweisung<br />

2.2<br />

Neue Vorschriften<br />

Herausforderungen<br />

Erarbeiten von<br />

Lösungsansätzen,<br />

Prozessoptimierung<br />

Projekte/Arbeitsgruppen/<br />

Fachvorgesetzte<br />

Kommunikation<br />

an betroffene<br />

OEs<br />

Vorstand<br />

Audit-<br />

Halbjahres-<br />

<strong>Bericht</strong>e<br />

Genehmigung<br />

<strong>Bericht</strong>e<br />

Auditplan<br />

Dialog mit VV<br />

und NNG-GF<br />

Audits<br />

GB-Beauftragte<br />

GB-Beauftragte/<br />

IMS-Beauftragte<br />

Sonstige<br />

sonstige<br />

Überprüfungen<br />

Umsetzung GBP<br />

BerL/GF und MA des<br />

N-<strong>ERGIE</strong> Konzerns<br />

Sicherung<br />

Umsetzung<br />

Meldemanagement<br />

Anfragen/Beratung zw.<br />

BerL/GF und MA<br />

und GB-Beauftragter<br />

2.4<br />

2.3<br />

2.1 Planung<br />

Gleichbehandlungsprogramm und weitere Vorgaben zur Aufbau- und<br />

Ablauforganisation in Analogie zu den gesetzlichen Vorgaben<br />

Die Vorgehensweise zur Einhaltung der Gleichbehandlungsvorgaben ist im<br />

Gleichbehandlungsprogramm als verbindliche Anweisung für alle Mitarbeiter<br />

dokumentiert. Es enthält die Maßnahmen des N-<strong>ERGIE</strong> Konzerns zur diskriminierungsfreien<br />

Ausübung des Netzgeschäfts.<br />

Das Gleichbehandlungsprogramm ist eine Verfahrensanweisung im N-<strong>ERGIE</strong><br />

Handbuch und als solche für die Organisationseinheiten der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />

und deren Tochterunternehmen verbindlich. Das aktuelle Gleichbehandlungsprogramm<br />

vom 26.04.2007 wurde der Bundesnetzagentur<br />

(BNetzA) mit Schreiben vom 02.05.2007 bekannt gemacht. Zur Sicherung der<br />

Nachhaltigkeit der Vorgaben ist das Gleichbehandlungsprogramm im konzerninternen<br />

Intranet permanent veröffentlicht.<br />

Des Weiteren sind die Führungskräfte der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> und<br />

der Tochterunternehmen verpflichtet, fortwährend neue gesetzlichen Vorgaben<br />

zu verfolgen, die entflechtungsrelevanten Prozesse zu identifizieren, zu<br />

planen und zu gestalten, ggf. zu dokumentieren und an die Mitarbeiter zu<br />

kommunizieren. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat diesbezüglich Beratungsfunktion.<br />

So wurde beispielsweise im <strong>Bericht</strong>szeitraum das Gleichbehandlungsprogramm<br />

des Tochterunternehmens CentraPlus GmbH (CPG)<br />

<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012<br />

8


überarbeitet, aktualisiert und die neue Fassung freigegeben. Es erfolgte eine<br />

intensive Abstimmung mit der Gleichbehandlungsbeauftragten.<br />

2.2 Unterweisung<br />

Bekanntmachung des Gleichbehandlungsprogramms gegenüber den<br />

Mitarbeitern<br />

Damit verbindliche Handlungsvorgaben von allen Mitarbeitern umgesetzt werden<br />

können, müssen diese bekannt und gegenwärtig sein.<br />

Dies wird im N-<strong>ERGIE</strong> Konzern dadurch erreicht, dass alle Mitarbeiter arbeitsplatz-<br />

und aufgabenspezifisch zu allen Themen unterwiesen werden, die sie<br />

betreffen, mit dem Ziel, dass ein störungsfreier Betriebsablauf, die Vermeidung<br />

von Arbeitsunfällen sowie die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sichergestellt<br />

werden. Um eine lückenlose Delegation zu gewährleisten, wurde<br />

das Gleichbehandlungsprogramm schon frühzeitig in das konzernübliche Unterweisungssystem<br />

integriert.<br />

Zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit wurde im Gleichbehandlungsprogramm<br />

eine Festlegung zu wiederkehrenden Unterweisungen getroffen. Für die Unterweisungen<br />

über die Inhalte des Gleichbehandlungsprogramms und der abteilungsspezifischen<br />

Konkretisierungen sind die Geschäftsführer der betroffenen<br />

Tochterunternehmen und die Bereichsleiter der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />

verantwortlich. Sie stellen sicher, dass betroffene Mitarbeiter über die<br />

zu beachtenden Vorschriften umfänglich informiert sind, sodass die Einhaltung<br />

des Gleichbehandlungsprogramms garantiert wird.<br />

Wie bei allen anderen Unterweisungen wird auch beim Gleichbehandlungsprogramm<br />

nach Erstunterweisungen und Wiederholungsunterweisungen unterschieden.<br />

2.2.1 Erstunterweisungen<br />

Die Erstunterweisung zum Gleichbehandlungsprogramm übernimmt die<br />

Gleichbehandlungsbeauftragte aufgrund einer Generalbeauftragung der betroffenen<br />

Bereiche der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> und der betroffenen Tochterunternehmen.<br />

Die Erstunterweisung beinhaltet, neben dem Gleichbehandlungsprogramm,<br />

auch die Hintergründe (gesetzliche Vorgaben) und die Auswirkungen<br />

der Umsetzung auf den N-<strong>ERGIE</strong> Konzern, die ausführlich erläutert<br />

werden.<br />

<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012 9


Es werden fortgesetzt Erstunterweisungen durch die Gleichbehandlungsbeauftragte<br />

angeboten. In die Erstunterweisung werden alle neu eingestellten<br />

oder versetzten Mitarbeiter einbezogen sowie Mitarbeiter, deren Aufgabengebiet<br />

sich verändert/erweitert hat. Davon betroffen sind nicht nur unbefristet beschäftigte<br />

Mitarbeiter, sondern auch Auszubildende, Trainees, Praktikanten,<br />

Leiharbeitskräfte. Um dieser Aufgabe nachkommen zu können, erhält die<br />

Gleichbehandlungsbeauftragte von der Personalabteilung Meldungen über alle<br />

Mitarbeiterbewegungen in den relevanten Organisationseinheiten.<br />

Die Erstunterweisung kann natürlich auch von den Organisationseinheiten<br />

selbst vorgenommen werden. Wenn dies der Fall ist, wird dies der Gleichbehandlungsbeauftragten<br />

mitgeteilt.<br />

Mit der Erstunterweisung ist eine Unterzeichnung von Verpflichtungserklärungen<br />

verbunden. Die unterwiesenen Mitarbeiter unterzeichnen eine Verpflichtungserklärung,<br />

in der sie sich ausdrücklich zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms<br />

und evtl. weiterer konkretisierender Festlegungen verpflichten.<br />

Jeweils ein Exemplar der Verpflichtungserklärung verbleibt bei der Führungskraft,<br />

das zweite Exemplar wird, nachdem die Gleichbehandlungsbeauftragte<br />

dieses zur Kenntnis genommen hat, in der Personalakte des Mitarbeiters<br />

archiviert.<br />

Im <strong>Bericht</strong>szeitraum wurden von der Gleichbehandlungsbeauftragten 13 Schulungen<br />

für insgesamt 185 neue oder versetzte Mitarbeiter durchgeführt. 17<br />

neue bzw. versetzte Mitarbeiter wurden von der jeweiligen direkten Führungskraft<br />

erstunterwiesen. Die erforderlichen Verpflichtungserklärungen wurden<br />

unterzeichnet und archiviert.<br />

Seit dem Jahr 2005 haben insgesamt ca. 1.980 Mitarbeiter die Erstunterweisung<br />

besucht.<br />

2.2.2 Wiederholungsunterweisungen<br />

Die Führungskräfte sind durch eine Festlegung im Gleichbehandlungsprogramm<br />

verpflichtet, mindestens einmal jährlich Wiederholungsunterweisungen<br />

durchzuführen, auftretende Fragen von Mitarbeitern ausführlich zu beantworten<br />

und die Teilnahme zu protokollieren. Unterweisungsumfang sind die Inhalte<br />

des Gleichbehandlungsprogramms und eventuelle Konkretisierungen in den<br />

Bereichen und Tochterunternehmen. Verantwortlich für die Durchführung der<br />

jährlichen Wiederholungsunterweisung sind die direkten Führungskräfte.<br />

<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012<br />

10


Das konzernübliche Verfahren für Unterweisungen sieht vor, dass Unterweisungsprotokolle<br />

fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Bei wiederkehrenden Audits<br />

überprüft die Gleichbehandlungsbeauftragte per Stichprobe die Organisationseinheiten<br />

daraufhin, ob den Unterweisungspflichten nachgekommen wurde,<br />

indem sie sich die jeweils letzten Unterweisungsprotokolle vorlegen lässt.<br />

Auf Wunsch von Führungskräften führt die Gleichbehandlungsbeauftragte in<br />

deren Auftrag auch Unterweisungen in den Organisationseinheiten durch bzw.<br />

unterstützt diese, indem aktuelles Unterweisungsmaterial (Präsentationsfolien)<br />

zur Verfügung gestellt wird. Im Auftrag von Führungskräften führte die Gleichbehandlungsbeauftragt<br />

2012 zwei Wiederholungsunterweisungen durch.<br />

2.3 Umsetzung<br />

Die betroffenen Bereichsleiter der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> und die Geschäftsführer<br />

der Tochterunternehmen, insbesondere der NNG, sind dafür<br />

verantwortlich, dass die Vorgaben des Gleichbehandlungsprogramms und der<br />

Entflechtung von allen Mitarbeitern bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten umgesetzt<br />

werden.<br />

Zur Unterstützung aller Mitarbeiter sind alle einschlägigen Gesetze und Vorgaben<br />

sowie weiterführende Informationen auf einer internen DV-Plattform<br />

einsehbar, die fortlaufend von der Gleichbehandlungsbeauftragten aktualisiert<br />

wird, so auch 2012.<br />

Bei speziellen Fragestellungen, die sich beim operativen Geschäft zum<br />

Gleichbehandlungsprogramm und zur Entflechtung ergeben, ist der persönliche<br />

Dialog (Information und Beratung) zwischen der Gleichbehandlungsbeauftragten<br />

und den Mitarbeitern gewährleistet. Dazu ist die Gleichbehandlungsbeauftragte<br />

im Unternehmen bekannt gemacht worden und die Kontaktdaten<br />

sind intern veröffentlicht. Anfragen erreichten die Gleichbehandlungsbeauftragte<br />

mündlich oder als E-Mail.<br />

Die Gleichbehandlungsbeauftragte beantwortet auftretende Fragen und berät<br />

die Mitarbeiter anlassbezogen bei Problemstellungen, ggf. auch in Abstimmung<br />

mit den zuständigen Gleichbehandlungskoordinatoren und/oder Führungskräften.<br />

Im <strong>Bericht</strong>szeitraum wurde die Gleichbehandlungsbeauftragte bei der Lösung<br />

von 33 Einzelfragen beratend einbezogen. Die Themen betrafen den Netzbe-<br />

<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012 11


trieb, den Vertrieb, die Shared-Service-Einheiten und Sonstige. Alle Stellungnahmen<br />

der Gleichbehandlungsbeauftragten wurden dokumentiert.<br />

Bei den meisten Anfragen handelt es sich um sehr spezielle Fragestellungen,<br />

die sich zumeist auf den Umgang mit Informationen beziehen und/oder der<br />

Absicherung der Mitarbeiter dienen, um tatsächlich bei allen Herausforderungen<br />

gleichbehandlungskonform zu handeln. Es ist festzustellen, dass die Mitarbeiter<br />

sehr verantwortlich mit den Entflechtungsthemen umgehen und im<br />

Zweifelsfall das Beratungsangebot der Gleichbehandlungsbeauftragten annehmen.<br />

Werden aufgrund von Anfragen Verbesserungspotenziale festgestellt, werden<br />

durch die Gleichbehandlungsbeauftragte die Umsetzungsmaßnahmen angestoßen.<br />

Verantwortliche und Zieltermine werden festgelegt.<br />

2.4 Sicherung (Überwachung)<br />

Die Sicherung des Gleichbehandlungsprogramms und weiterer Entflechtungsvorgaben<br />

durch die Gleichbehandlungsbeauftragte erfolgt schwerpunktmäßig<br />

durch regelmäßige Gespräche und wiederkehrende Audits.<br />

‣ Durch Anfragen der Mitarbeiter, im Zuge von Beratungstätigkeiten, Vorträgen<br />

zum Stand der einschlägigen Gesetzgebung und insbesondere<br />

durch die Durchführung des Audits 2012 gewann die Gleichbehandlungsbeauftragte<br />

Einblicke in die relevanten Prozesse der Organisationseinheiten.<br />

‣ Die Inhalte der Anfragen und die Beantwortung der Fragen beim Audit<br />

lassen darauf schließen, dass den Mitarbeitern sehr bewusst ist, welche<br />

Regeln im Rahmen des Gleichbehandlungsprogramms einzuhalten<br />

sind. Ein individuelles Fehlverhalten von Mitarbeitern wurde weder bei<br />

den Audits noch im laufenden <strong>Bericht</strong>szeitraum festgestellt, sodass<br />

keine arbeitsrechtlichen Sanktionen notwendig waren.<br />

2.4.1 Dialog mit der Unternehmensleitung<br />

Die Gleichbehandlungsbeauftragte nimmt ihr Vortragsrecht bei den Vorständen<br />

des N-<strong>ERGIE</strong> Konzerns und bei der Geschäftsleitung der NNG im Wesentlichen<br />

auf zwei Wegen wahr:<br />

<strong>Bericht</strong>swesen: Im <strong>Bericht</strong>szeitraum wurden zwei Übersichtsberichte zum<br />

Stand der Umsetzung des Gleichbehandlungsmanagements erstellt und dem<br />

Gesamtvorstand der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> sowie den Geschäftsführern<br />

<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012<br />

12


der NNG vorgelegt. Dazu gehört die Aktualisierung des jeweiligen Umsetzungsstands<br />

zum Gleichbehandlungsprogramm und der vorgesehenen Verbesserungsmaßnahmen.<br />

Der Gesamtvorstand erhielt zudem eine Zusammenfassung über die durchgeführten<br />

Audits.<br />

Persönliche Gespräche: Es fanden im <strong>Bericht</strong>szeitraum drei persönliche Gespräche<br />

mit dem Vorsitzenden des Vorstands der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />

und drei mit den Geschäftsführern der NNG statt. Unter anderem wurden die<br />

jeweils aktuellen <strong>Bericht</strong>e vorgelegt und diskutiert. Die Gleichbehandlungsbeauftragte<br />

informierte den Vorstand der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> und die<br />

Geschäftsführer der NNG anlassbezogen über den jeweiligen Stand neuer<br />

Vorschriften und Herausforderungen, die Auswirkungen auf die Ausgestaltung<br />

sowie die Aufbau- und Ablauforganisation des N-<strong>ERGIE</strong> Konzerns haben oder<br />

voraussichtlich haben werden. Im Jahr 2012 betraf dies u.a. die Anforderungen<br />

aus dem novellierten EnWG 2011.<br />

Vorträge: Die Gleichbehandlungsbeauftragte unterrichtete 2012 betroffene<br />

Personenkreise über die Interpretation der BNetzA zu Kommunikationsverhalten<br />

und Markenpolitik. Neben dem Vorstandsvorsitzenden der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />

und den Geschäftsführern der NNG wurden verschiedene betroffene<br />

Personen, zum Beispiel die Gleichbehandlungskoordinatoren, unterrichtet.<br />

2.4.2 Auditierung<br />

Zur Sicherung der Vorgaben zum Gleichbehandlungsprogramm werden jedes<br />

Jahr unter Leitung der Gleichbehandlungsbeauftragten interne Audits in verschiedenen<br />

Einheiten der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> und/oder in betroffenen<br />

Tochterunternehmen vorgenommen. Die Durchführung von Audits zu spezifischen<br />

Festlegungen/Prozessen ist eine Methode, die seit Jahren im N-<strong>ERGIE</strong><br />

Konzern etabliert ist und sich als wirkungsvoll erwiesen hat. Mit den jährlichen<br />

Audits zum Gleichbehandlungsprogramm werden die Festlegungen auf Anwendung,<br />

Wirksamkeit und Optimierungsfähigkeit überprüft. Außerdem wird<br />

der Grad der Umsetzung der festgelegten Prozesse in den auditierten Einheiten<br />

überprüft, festgestellt und bewertet.<br />

2012 wurden mehrere interne Audits bei der NNG und CPG durchgeführt. Die<br />

Audits wurden jeweils in zwei Phasen durchgeführt. Der eine Auditblock betraf<br />

jeweils die Verantwortung des obersten Managements; d. h. Geschäftsführer<br />

<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012 13


zw. Abteilungsleiter wurden zu vorher definierten Themen auditiert. Zum anderen<br />

wurden nach dem Zufallsprinzip Mitarbeiter zur Entflechtung in der operativen<br />

Umsetzung befragt.<br />

a) Die NNG ist die unabhängige Netzgesellschaft der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong>,<br />

zuständig für den gesamten Netzbetrieb, und verantwortet alle diskriminierungsanfälligen<br />

Netzbetreiberaufgaben.<br />

Es wurden folgende Managementthemen des Netzbetreibers überprüft:<br />

‣ Stand der Umsetzung zu Kommunikationsverhalten und Markenpolitik<br />

‣ Prozess zur Beschaffung von Verlustenergie<br />

‣ Prozess zum Netzsicherheitsmanagement<br />

b) Die CPG stellt Kundenservice- und Abrechnungsdienstleistungen sowohl<br />

für das Netzgeschäft als auch für den Energievertrieb zur Verfügung, ebenso<br />

IT- sowie Dienstleistungen im Bereich Kundenkontaktmanagement.<br />

Die Audits bei der CPG wurden 2012 insbesondere aufgrund neuer Anforderungen<br />

zur Entflechtung gestaltet. Es wurden folgende Managementaufgaben<br />

überprüft:<br />

‣ Lieferantenwechselprozess binnen drei Wochen<br />

‣ Inhalte der Abrechnungen und Transparenz für die Kunden<br />

‣ Status und Prozess zur Umsetzung der Anforderungen aus GPKE, Ge-<br />

LiGas, MaBiS, WiM<br />

‣ Prozess Beschwerdemanagement und Zusammenarbeit mit der<br />

Schlichtungsstelle<br />

‣ Dokumentenprüfung bezüglich getrenntem Kommunikationsverhalten<br />

(Netzgesellschaft und VIU)<br />

‣ Aufgaben und Organisation des Tochterunternehmens Service4EVU<br />

der CPG<br />

c) Befragungen verschiedener Funktionen/Mitarbeiter der NNG und Kundenberater<br />

der CPG wurden durchgeführt. Diese betrafen allgemeine Fragen zur<br />

Entflechtung und deren praktische Umsetzung im operativen Geschäft.<br />

<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012<br />

14


2.4.3 Auditergebnisse<br />

Die Prozessprüfungen ergaben, dass das NNG- und CPG-Management alle<br />

anstehenden Aufgaben professionell angeht und ein hohes Bewusstsein zur<br />

Entflechtungs- und Prozessoptimierung besitzt. Die Diskriminierungsfreiheit<br />

bei den Themenkomplexen des Netzsicherheitsmanagements und der Beschaffung<br />

von Verlustenergie ist sichergestellt. Alle Anforderungen an die<br />

Wechselprozesse und Kundentransparenz sind umgesetzt. Die auditierten<br />

Prozesse werden fortlaufend optimiert. Aufgrund des hohen Umsetzungsgrades<br />

der Anforderungen konnte kein neues Verbesserungspotenzial festgestellt<br />

werden.<br />

Ergebnisse zur Befragung der verschiedenen Funktionen/Mitarbeiter zur informatorischen<br />

Entflechtung beim operativen Geschäft:<br />

Die auditierten Mitarbeiter der NNG und CPG konnten Auskunft geben:<br />

‣ über Ziel und Zweck des Gleichbehandlungsprogramms und des<br />

EnWG,<br />

‣ von welcher Thematik der informatorischen Entflechtung sie in ihrer<br />

Funktion betroffen sind,<br />

‣ was dabei von ihnen bei der Ausführung ihrer Aufgaben zu beachten<br />

ist.<br />

Alle auditierten Mitarbeiter sind sich der Anforderungen aus dem Gleichbehandlungsprogramm<br />

bewusst – insbesondere, dass der eigene Vertrieb nicht<br />

bevorteilt werden darf. Die betroffenen Prozesse sind organisiert und die Vorgaben<br />

des Gleichbehandlungsprogramms werden in der betrieblichen Praxis<br />

mit Selbstverständnis gelebt.<br />

Als Gesamtergebnis ist festzustellen, dass die Gleichbehandlungsbeauftragte<br />

keinerlei Hinweise auf Verstöße gegen die Entflechtungsvorschriften erkennen<br />

konnte.<br />

Umgang mit den Ergebnissen der Audits:<br />

Die Geschäftsführer der NNG und CPG sowie die weiteren auditierten Personen<br />

erhielten einen Auditbericht, der 2012 keine Verbesserungsmaßnahmen<br />

umfasst. Der Gesamtvorstand der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> erhielt einen<br />

zusammenfassenden Ergebnisbericht.<br />

<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012 15


2.5 Verbesserungsmaßnahmen<br />

Die Gleichbehandlungsbeauftragte verfolgt die Umsetzung der erkannten Verbesserungspotenziale<br />

nach dem im Integrierten Managementsystem verankerten<br />

konzernüblichen Verfahren.<br />

Festgestellte Verbesserungsmöglichkeiten werden durch die verantwortlichen<br />

Organisationseinheiten umgesetzt.<br />

Die Gleichbehandlungsbeauftragte verfolgt die Umsetzung der ergriffenen Optimierungsmaßnahmen.<br />

Diese ergeben sich meist aus den Resultaten der<br />

durchgeführten Audits zum Gleichbehandlungsprogramm, neuer gesetzlicher<br />

Anforderungen, aber auch durch Fragestellungen an die Gleichbehandlungsbeauftragte<br />

bei der operativen Umsetzung. Im Zuge einer Statuserhebung der<br />

Gleichbehandlungsbeauftragten wurde festgestellt, dass im <strong>Bericht</strong>szeitraum<br />

insgesamt 6 Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt wurden.<br />

Notwendige Verbesserungsmaßnahmen, die sich aus neuen Vorschriften und<br />

Herausforderungen ergeben, werden in der Regel in Projekten oder Arbeitsgruppen<br />

abgewickelt. Die Gleichbehandlungsbeauftragte wird grundsätzlich<br />

über alle Aktivitäten informiert und beratend eingebunden. Durch die Mitarbeit<br />

bzw. Hinzuziehung in Projekten gewann die Gleichbehandlungsbeauftragte<br />

Einblicke in Aktivitäten der Tochterunternehmen bzw. Bereiche der N-<strong>ERGIE</strong><br />

<strong>Aktiengesellschaft</strong>, die mit der Umsetzung von Entflechtungsvorgaben beauftragt<br />

sind; z. B. in die Projekte zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben der<br />

Wechselprozesse mit der Projektbezeichnung „EnWG“, „Markenpolitik“ und<br />

„Entflechtung des Erdgasspeichers Eschenfelden“.<br />

3. Kommentare zu ausgewählten Entflechtungsthemen<br />

3.1 Umsetzung der Anforderungen nach GPKE, GeLiGas, WiM<br />

und MaBiS<br />

Seit dem Start des neuen EnWG 2005 bis heute konnten alle Anforderungen<br />

an die Prozessidentität umfänglich und rechtzeitig umgesetzt werden. Aufgrund<br />

der rasch hintereinander folgenden Anforderungen seitens der Behörden<br />

ist Flexibilität und umgehende Handlungsfähigkeit gefragt. Die hochkomplexen,<br />

organisationsübergreifenden Herausforderungen konnten jeweils nur<br />

durch Zusammenwirken aller betroffenen Funktionen zielgerichtet und effizient<br />

umgesetzt werden.<br />

<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012<br />

16


Der Projektabschluss zur Umsetzung der EnWG-Novelle 2011, der alle Anforderungen<br />

an die Datenverarbeitung beinhaltete, wurde sukzessive entsprechend<br />

Stufenplan, spätestens zum 01.10.2012 (weitergehende Automatisierungsanforderungen<br />

zur Prozessabwicklung) rechtzeitig umgesetzt.<br />

Die geforderten jeweiligen Änderungen der Datenformate jeweils zum 01.04.<br />

und 01.10. eines Jahres wurden auch 2012 wieder umgesetzt. Das Folgeprojekt<br />

zur Umsetzung der Anforderungen nach EEG und BNetzA (Strukturänderungen<br />

Utilmd.) zum 01.04.2013 und 01.10.2013 wurde konzeptionell vorbereitet<br />

und wird derzeit ausgeführt.<br />

3.2 Anschluss von dezentralen Erzeugungsanlagen<br />

Verantwortlich für die Bearbeitung der Anschlüsse von dezentralen Erzeugungsanlagen<br />

ist die Abteilung Privat- und Geschäftskundenmanagement der<br />

NNG, die als Verteilnetzbetreiber gefordert ist, den Anschluss aller EEG-<br />

Anlagen zu gewährleisten.<br />

Im Netzgebiet der NNG wurden 2012 ca. 4.000* Photovoltaik- und ca. 60*<br />

sonstige EEG-Anlagen angeschlossen. Aufgrund der ausgelösten Unsicherheiten<br />

bei Anlagen- und Netzbetreibern durch die angekündigte Novellierung<br />

des EEG Anfang 2012 kam es im Jahr 2012 zu langen Bearbeitungszeiten<br />

beim Neuanschluss von Anlagen. Die Bearbeitung erfolgt strikt auf Basis des<br />

festgelegten Prozesses diskriminierungsfrei in der Reihenfolge des Eingangsdatums<br />

des Antrages. Die Bearbeitung beinhaltet u. a. – neben der eigentlichen<br />

Netzanschlussleitung – jeweils eine Netzverträglichkeitsprüfung und die<br />

geforderte Bereitstellung der notwendigen Fernwirktechnik. Weiterhin wird das<br />

erforderliche Messkonzept festgelegt und die gesetzliche Vergütung der Anlage<br />

zugeordnet.<br />

Entsprechend § 6 EEG werden alle EEG-Neuanlagen (auch Photovoltaikanlagen<br />

unabhängig von ihrer Leistung) ab 01.01.2012 mit technischen Ausrüstungen<br />

für die Abschaltbarkeit der Anlagen ausgestattet. Anlagenbetreiber von<br />

Bestandsanlagen wurden aufgrund des EEG 2012 durch die NNG aufgefordert,<br />

die entsprechenden Nachrüstungen vorzunehmen oder die entsprechende<br />

Alternativmaßnahme zu ergreifen (PV-Anlagen < 30 kW).<br />

Der rasant steigenden Anzahl und Leistung der dezentralen EEG-<br />

Einspeiseanlagen stehen zahlreiche Netzoptimierungs- und Netzausbaumaßnahmen<br />

gegenüber. Der Anschluss der EEG-Anlagen erfolgt allerdings weitaus<br />

schneller als der dafür erforderliche und unverzüglich durchgeführte Netz-<br />

<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012 17


ausbau realisiert ist. Netzausbaumaßnahmen des Jahres 2012 führten zu einer<br />

Verbesserung bezüglich des Lastmanagements im Netzgebiet der NNG.<br />

Jedoch ist der Netzausbau noch nicht so weit fortgeschritten, wie es dem dynamischen<br />

Anstieg der EEG-Einspeisungen entsprechen würde.<br />

*Vorläufige Angaben (Stand Jan.13)<br />

3.3 Netzsicherheitsmanagement<br />

Verantwortlich für das Netzsicherheitsmanagement ist die Abteilung Netzführung<br />

der Netzgesellschaft NNG, die als Verteilnetzbetreiber – ebenso wie die<br />

Übertragungsnetzbetreiber – gefordert ist, die Netzstabilität und -sicherheit zu<br />

gewährleisten. Diese Prozesse wurden im Jahr 2011 und nochmals 2012<br />

durch die Gleichbehandlungsbeauftragte auditiert. Dabei wurde bestätigt, dass<br />

die Prozesse der Netzführung so gestaltet sind, dass im Rahmen der zur Verfügung<br />

stehenden wirksamen Möglichkeiten (netzbezogene und marktbezogene<br />

Maßnahmen) auf die Diskriminierungsfreiheit geachtet und diese im Eintrittsfall<br />

umgesetzt wird. So ist beispielsweise vorgesehen, das Prinzip „rollierend<br />

und ablösend“ unter Berücksichtigung von Ort und Einspeise-/ Verbrauchsleistung<br />

anzuwenden, falls Anlagen oder Verbraucher in Zahl oder<br />

Leistung reduziert oder abgeschaltet werden müssen. Dies wurde im Fall von<br />

Einspeiseüberschuss in der Praxis auch schon umgesetzt.<br />

Um gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine wirksame Zusammenarbeit (Anpassung<br />

der Stromeinspeisung, Stromtransite, Stromabnahme) zu gewährleisten,<br />

wurde weiter daran gearbeitet, die auf Verbandsebene abgestimmte Vorgehensweise,<br />

die sogenannte BDEW-Kaskade, umzusetzen. Diese sieht vor,<br />

dass jeder Netzbetreiber mit den jeweils vor- und nachgelagerten Netzbetreibern<br />

Verträge abschließt. Dem ist die NNG ab 2011 nachgekommen und hat<br />

vertragliche Vereinbarungen mit dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber<br />

(E.ON Netz) bereits am 15.11.2011 und mit der überwiegenden Anzahl<br />

der Weiterverteiler geschlossen.<br />

Im <strong>Bericht</strong>szeitraum kam es oftmals zur vollständigen Auslastung der Elektrizitätsnetze<br />

und zum regionalen Einspeiseüberschuss, da trotz aller unverzüglich<br />

vorgenommenen Netzoptimierungs- und Netzausbaumaßnahmen nicht zu<br />

jeder Zeit alle EEG-Einspeisungen aufgenommen werden konnten.<br />

Aufgrund der Ausrüstung von EEG- und KWK-Anlagen im Netzgebiet der<br />

NNG mit der notwendigen Fernwirktechnik können Maßnahmen des Einspeisemanagements<br />

nach § 11 EEG im Bedarfsfall entsprechend den gesetzlichen<br />

Vorgaben durch die Netzleitstelle der NNG erfolgen. Dabei werden Ein-<br />

<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012<br />

18


speiseleistungen vor einer drohenden Überlastung sukzessive reduziert. Die<br />

Abschaltrangfolge erfolgt unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des jeweils<br />

betroffenen Netzbereichs auf Basis sachlicher Gründe und unter Berücksichtigung<br />

des Leitfadens der BNetzA gemäß § 11 EEG. § 12 EEG sieht<br />

in diesen Fällen zudem eine Entschädigung der betroffenen Anlagenbetreiber<br />

vor.<br />

Somit besteht keine Veranlassung, die eigenen Anlagen des vertikal integrierten<br />

Unternehmens gegenüber Fremdanlagen zu bevorzugen; d. h. eine Diskriminierung<br />

fremder Anlagen brächte keinen Vorteil und kann somit ausgeschlossen<br />

werden.<br />

3.4 Zähl- und Messwesen<br />

Die NNG hatte in ihrer Rolle als Grundmessstellenbetreiber/-messdienstleister<br />

während des <strong>Bericht</strong>zeitraums den Messstellenbetrieb und die Messung per<br />

Dienstleistungsvertrag an die CPG vergeben.<br />

Die Maßgaben der informatorischen Entflechtung zur Datenvertraulichkeit<br />

werden eingehalten.<br />

Durch die weiteren Verzögerungen bei den Veröffentlichungen der Messzugangsverordnung,<br />

der Kosten-Nutzen-Analyse des BMWi und des Schutzprofils<br />

des BSI standen auch 2012 keine Messsysteme nach EnWG zur Verfügung.<br />

Die Voraussetzungen für einen Einbau sind daher nach wie vor nicht<br />

gegeben. NNG hat daher keine Änderungen der Strategie beim Einbau von<br />

Zählern gegenüber 2011 vorgenommen.<br />

Der Energievertrieb, der bei der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> angesiedelt ist,<br />

bietet schon seit Jahren einen zeitvariablen Tarif (Tagstrom und Nachtstrom)<br />

an. Dieser Tarif benötigt lediglich ein Tarifschaltgerät vor Ort.<br />

Die Entwicklung von Produkten im Rahmen des „Smart Metering“ muss unter<br />

dem Betrachtungsaspekt „Kundennutzen“ sowohl unter optimierenden als<br />

auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen. Sobald die erforderlichen<br />

Grundlagen, wie gesicherte rechtliche und technische Rahmenbedingungen<br />

vorliegen, wird die N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> ihr Angebot in dieser Hinsicht<br />

erweitern. Die Entwicklungen in diesem Segment werden deshalb aufmerksam<br />

verfolgt.<br />

<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012 19


Diskriminierende Empfehlungen gegenüber Kunden für den Vertrieb von<br />

Smart Meter der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> durch Mitarbeiter der NNG sind<br />

aufgrund der derzeitigen Situation ausgeschlossen.<br />

3.5 Entgeltbildung/Preisblätter<br />

Verantwortlich für die Entgeltbildung der Strom- und Gas-Netze ist die Abteilung<br />

„Kaufmännisches und regulatorischen Management“ der NNG. Dieser<br />

Prozess wurde im Jahr 2009 und 2011 auditiert. Die Veröffentlichung der<br />

Netzentgelte als Indikation zum jeweils 15.10. eines jeden Jahres sind im Prozess<br />

implementiert. Während der Audits konnte sich die Gleichbehandlungsbeauftragte<br />

davon überzeugen, dass der Prozessablauf und die Zuständigkeiten<br />

eine diskriminierungsfreie Veröffentlichung der Preisblätter gewährleisten.<br />

Bei keinem Prozessschritt ist eine Organisationseinheit des Ressorts Markt<br />

eingebunden bzw. erhält vorzeitig Kenntnis über Zwischenergebnisse bzw.<br />

Ergebnisse. Somit ist sichergestellt, dass der Vertrieb unseres integrierten<br />

Energieversorgungsunternehmens diskriminierungsfrei gleichzeitig mit allen<br />

anderen Lieferanten die entsprechenden Informationen erhält bzw. selbstständig<br />

abrufen kann.<br />

3.6 Markenpolitik und Kommunikationsverhalten<br />

Der Forderung aus dem novellierten EnWG, dass Markenauftritt und Kommunikationsverhalten<br />

des Netzbetreibers gegenüber dem vertikal integrierten Unternehmen<br />

unverwechselbar ausgestaltet sind, ist die oberste Leitung (Vorstände<br />

des N-<strong>ERGIE</strong> Konzerns und Geschäftsleitung der NNG) nachgekommen,<br />

indem schon im 2011 eine interne Arbeitsgruppe installiert wurde, die<br />

sich mit der Verfolgung und Interpretation des Gesetzestextes und mit der<br />

Ausgestaltung einer neuen Marke (NNG, Rechtsabteilung, Gleichbehandlungsbeauftragte<br />

Unternehmenskommunikation) befasst. Die richtungsweisende<br />

Positionierung der BNetzA (vom Juli 2012) wurde ausgewertet und darauf<br />

basierend die weitere Vorgehensweise festgelegt. Dabei werden derzeit<br />

vollumfängliche Vorbereitungen für eine Änderung der Marke getroffen. Das<br />

sind die Planungen zu Grundkonzept, Namenssicherung und Vorgehensweise.<br />

Die Planungsphase wird voraussichtlich 2013 abgeschlossen werden.<br />

Seit Gründung der Netzgesellschaft NNG 2006 erfolgt das externe Kommunikationsverhalten<br />

unabhängig von der Muttergesellschaft mit separatem Markenauftritt<br />

(z.B. Briefpapier). In den Folgejahren bis heute wurden eine Vielzahl<br />

von Aktivitäten (u. a. getrennter Internetauftritt, eigenständige Kunden-<br />

<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012<br />

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veranstaltungen) umgesetzt, um nach außen zu signalisieren, dass es sich um<br />

zwei verschiedene Unternehmen handelt. Aus Sicht des Unternehmens wurde<br />

die Forderung nach separatem Kommunikationsverhalten bereits in der Vergangenheit<br />

umgesetzt.<br />

Die N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> wird auch weiterhin kontinuierlich die Anforderungen<br />

der Entflechtung umsetzen. Für Anfragen zum Gleichbehandlungsprogramm steht<br />

die Gleichbehandlungsbeauftragte der BNetzA und der interessierten Öffentlichkeit<br />

gerne zur Verfügung.<br />

Nürnberg, 19.02.2013<br />

Ulrike Kossack<br />

Gleichbehandlungsbeauftragte<br />

<strong>Bericht</strong> über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2012 21

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