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Vorlage 2 f. Amtsblatt = unterer Teil m. Inhaltsverzeichnis und ...

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<strong>Amtsblatt</strong><br />

für den Landkreis<br />

Nürnberger Land<br />

Herausgegeben<br />

vom Landratsamt<br />

Nürnberger Land<br />

Lauf a.d.Pegnitz<br />

Nummer 4<br />

Freitag, 18.02.2011<br />

Inhaltsübersicht:<br />

Sitzung des Ausschusses für Planung, Raumordnung <strong>und</strong><br />

Landwirtschaft (Nr. 1) am 21.02.2011 um 14.00 Uhr Seite 1<br />

Sitzung des Kreisausschusses (Nr. 2) am 23.02.2011 um<br />

14.00 Uhr Seite 1<br />

Sitzung des Kreisausschusses (Nr. 3) am 02.03.2011 um<br />

14.00 Uhr Seite 1<br />

3. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für die<br />

Dienstverrichtung der Feldgeschworenen im Landkreis<br />

Nürnberger Land Seite 1<br />

Genehmigungsverfahren nach dem B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetz<br />

(BImSchG) - Antrag der Firma Bolta Werke<br />

GmbH, 91227 Leinburg/Diepersdorf, Industriestraße 22 –<br />

Wegfall des Erörterungstermins Seite 1<br />

Öffentliche Bekanntmachung; Immissionsschutzrechtliche<br />

Genehmigung einer Oberflächenbehandlungsanlage Seite 1-2<br />

Aufgebot von verlorenen Sparurk<strong>und</strong>en Seite 2<br />

Kraftloserklärung einer Sparurk<strong>und</strong>e Seite 2<br />

Informationsabend am Leibniz-Gymnasium Altdorf - Übertritt<br />

in die 5. Klasse im Schuljahr 2011/2012 Seite 2<br />

Informationsabend an der Oskar-Sembach-Realschule Lauf<br />

zum Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe der sechsstufigen<br />

Realschule (R6) für das Schuljahr 2011/2012 Seite 2<br />

Anmeldung zum Besuch der fünften Klasse der Staatlichen<br />

Realschule Feucht für das Schuljahr 2011/2012 Seite 2<br />

Nr. 21 Sitzung des Ausschusses für Planung, Raumordnung <strong>und</strong><br />

Landwirtschaft (Nr. 1) am 21.02.2011 um 14.00 Uhr<br />

Sitzung des Ausschusses für Planung, Raumordnung <strong>und</strong> Landwirtschaft<br />

(Nr. 1) am Montag, den 21.02.2011 um 14.00 Uhr im großen<br />

Sitzungssaal des Stadthauses Hersbruck (im zweiten Stock), Am<br />

Schlossplatz 4a, 91217 Hersbruck.<br />

Tagesordnung<br />

1 Antrag der Stadt Lauf a. d. Pegnitz vom 13.01.2011 auf Herausnahme<br />

der Gr<strong>und</strong>stücke Fl. Nrn. 351, 350, 371/38 <strong>und</strong> <strong>Teil</strong>flächen<br />

der Gr<strong>und</strong>stücke Fl. Nrn. 357, 360, 349/2 der Gemarkung Schönberg<br />

aus dem Landschaftsschutzgebiet "Südlicher Jura mit Moritzberg<br />

<strong>und</strong> Umgebung"<br />

2 Endenergiebilanz für die Europäische Metropolregion Nürnberg;<br />

Vorstellung der Ergebnisse<br />

3 Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis<br />

Nürnberger Land<br />

Nr. 22 Sitzung des Kreisausschusses (Nr. 2) am 23.02.2011 um<br />

14.00 Uhr<br />

Sitzung des Kreisausschusses (Nr. 2) – Beratung Haushalt am Mittwoch,<br />

den 23.02.2011 um 14.00 in der Sparkasse Lauf, Saarstraße 9<br />

(3. Obergeschoss), 91207 Lauf a. d. Pegnitz.<br />

Tagesordnung<br />

1. Beratung Kreishaushalt 2011<br />

2. Stellungnahme zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- <strong>und</strong><br />

Abfallrechts<br />

Nr. 23 Sitzung des Kreisausschusses (Nr. 3) am 02.03.2011 um<br />

14.00 Uhr<br />

Sitzung des Kreisausschusses (Nr. 3) am Mittwoch, den 02.03.2011<br />

um 14.00 in der Sparkasse Lauf, Saarstraße 9 (3. Obergeschoss),<br />

91207 Lauf a. d. Pegnitz.<br />

Tagesordnung<br />

1 Schulschwimmbad Altdorf; Künftige Betriebsform<br />

1<br />

2 Stadtverkehr Hersbruck; Neuabschluss einer Kostenteilungsvereinbarung<br />

mit der Stadt Hersbruck<br />

Nr. 24 3. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für die<br />

Dienstverrichtung der Feldgeschworenen im Landkreis<br />

Nürnberger Land<br />

Vom 23. Oktober 1985<br />

Der Landkreis Nürnberger Land erlässt auf Gr<strong>und</strong> des Art. 19 des<br />

Abmarkungsgesetzes – AbmG – folgende Satzung zur Änderung der<br />

Gebührenordnung für die Dienstverrichtung der Feldgeschworenen im<br />

Landkreis Nürnberger Land:<br />

§ 1<br />

§ 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:<br />

Jeder Feldgeschworene erhält für seine Dienstverrichtung, einschließlich<br />

Grenzbegehungen, für jede angefangene St<strong>und</strong>e 12,00 €.<br />

§ 2<br />

Diese Änderung der Gebührenordnung tritt am 01.03.2011 in Kraft.<br />

Lauf a. d. Pegnitz, den 31.01.2011<br />

Landratsamt Nürnberger Land<br />

Kroder, Landrat<br />

Nr. 25 Genehmigungsverfahren nach dem B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetz<br />

(BImSchG) - Antrag der Firma Bolta Werke<br />

GmbH, 91227 Leinburg/Diepersdorf, Industriestraße 22 -<br />

Wegfall des Erörterungstermins<br />

Antrag der Firma Bolta Werke GmbH, 91227 Leinburg/Diepersdorf,<br />

Industriestraße 22, auf Erteilung der Genehmigung zur Errichtung <strong>und</strong><br />

zum Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung von Kunststoffen<br />

- Galvanikanlage - mit einem Volumen der Wirkbäder von 30<br />

Kubikmeter oder mehr - einschließlich Abwasserbehandlungsanlage -<br />

<strong>und</strong> Neubau einer Produktionshalle in Leinburg/Diepersdorf, Reichswaldstr.<br />

6a (Gr<strong>und</strong>stücke Fl. Nrn. 1001/15 <strong>und</strong> 1001/17 der Gemarkung<br />

Diepersdorf) - Wegfall des Erörterungstermins.<br />

Der im vorg. Genehmigungsverfahren festgelegte Erörterungstermin<br />

am Mittwoch, 16. März 2011 (s. <strong>Amtsblatt</strong> Nr. 26 vom 10.12.2010)<br />

findet nicht statt, da im Genehmigungsverfahren Einwendungen<br />

gegen das Vorhaben nicht erhoben worden sind (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 der<br />

9. B<strong>und</strong>esimmissionsschutzverordnung).<br />

Nr. 26 Öffentliche Bekanntmachung; Immissionsschutzrechtliche<br />

Genehmigung einer Oberflächenbehandlungsanlage<br />

Vollzug des B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetzes (BImSchG); Antrag der<br />

Firma Bolta Werke GmbH, 91227 Leinburg/ Diepersdorf, Industriestraße<br />

22, auf Erteilung der Genehmigung zur Errichtung <strong>und</strong> zum<br />

Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung von Kunststoffen –<br />

Galvanikanlage - mit einem Volumen der Wirkbäder von 30 Kubikmeter<br />

oder mehr - einschließlich Abwasserbehandlungsanlage - <strong>und</strong><br />

Neubau einer Produktionshalle in Leinburg/Diepersdorf, Reichswaldstr.<br />

6a (Gr<strong>und</strong>stücke Fl. Nrn. 1001/15 <strong>und</strong> 1001/17 der Gemarkung<br />

Diepersdorf) sowie Zulassung des vorzeitigen Beginns zur Errichtung<br />

einer Produktionshalle<br />

Das Landratsamt Nürnberger Land hat in der oben bezeichneten Angelegenheit<br />

am 10.02.2011 unter dem Aktenzeichen 21.1A-1711.1/5-<br />

12/10 Fr folgenden Bescheid erlassen:<br />

1. Es wird zugelassen, dass die Firma Bolta Werke GmbH, Industriestr.<br />

22, 91227 Leinburg/Diepersdorf, mit der Errichtung der Produktionshalle<br />

- Werk 4 - im Gewerbegebiet Vogelherd in Leinburg/Diepersdorf,<br />

Reichswaldstraße 6a (Gr<strong>und</strong>stücke Fl. Nrn.<br />

1001/15 <strong>und</strong> 1001/17) in der u.a. eine räumlich separierte Kunststoffgalvanik<br />

untergebracht werden soll, unter der Maßgabe der<br />

unter Nr. 3 genannten Nebenbestimmungen, vor Erteilung der beantragten<br />

immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, beginnt.<br />

2. Die sofortige Vollziehung der Nr. 1 wird angeordnet.<br />

3. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.


Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner<br />

Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach,<br />

Postfachadresse: Postfach 616, 91511 Ansbach - Straßenanschrift:<br />

Promenade 24-28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift<br />

des Urk<strong>und</strong>sbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben<br />

werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern)<br />

<strong>und</strong> den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen <strong>und</strong> soll einen<br />

bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen<br />

<strong>und</strong> Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid<br />

soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage <strong>und</strong><br />

allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten<br />

beigefügt werden.<br />

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-mail) ist<br />

unzulässig.<br />

Kraft B<strong>und</strong>esrecht ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.<br />

Der immissionsschutzrechtliche Bescheid im vollen Wortlaut kann<br />

während der üblichen Besuchszeiten im Landratsamt Nürnberger<br />

Land, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. P., Zimmer 408 eingesehen<br />

werden.<br />

Nr. 27 Aufgebot von verlorenen Sparurk<strong>und</strong>en<br />

Die nachfolgend genannten Sparurk<strong>und</strong>en sind, wie glaubhaft gemacht<br />

wurde, verloren gegangen.<br />

Nr. der Sparurk<strong>und</strong>en: 3.010.627.580<br />

3.010.655.870<br />

3.003.138.264<br />

3.010.129.249<br />

3.003.104.613<br />

3.002.989.261<br />

Für diese Sparurk<strong>und</strong>en werden hiermit, gemäß Artikel 35 AGBGB, das<br />

Aufgebot <strong>und</strong> die Kontensperre angeordnet <strong>und</strong> die Inhaber der Sparurk<strong>und</strong>en<br />

aufgefordert, ihre Rechte unter <strong>Vorlage</strong> der Sparurk<strong>und</strong>en innerhalb<br />

von drei Monaten bei der Sparkasse Nürnberg anzumelden.<br />

Falls dies nicht geschieht, werden die Sparurk<strong>und</strong>en für kraftlos erklärt.<br />

Nürnberg, den 14. Februar 2011<br />

SPARKASSE NÜRNBERG<br />

Der Vorstand<br />

Nr. 28 Kraftloserklärung einer Sparurk<strong>und</strong>e<br />

Nach Abschluss des Aufgebotsverfahrens (Artikel 35-38 AGBGB)<br />

wird hiermit nach Artikel 39 AGBGB die verlorene, nachfolgend<br />

genannte Sparurk<strong>und</strong>e für kraftlos erklärt.<br />

Nr. der Sparurk<strong>und</strong>e: 3.110.281.320<br />

Alle Ansprüche gegen die Sparkasse aus der verlorenen Sparurk<strong>und</strong>e<br />

sind damit erloschen.<br />

Nürnberg, den 15. Februar 2011<br />

SPARKASSE NÜRNBERG<br />

Der Vorstand<br />

Nr. 29 Informationsabend am Leibniz-Gymnasium Altdorf -<br />

Übertritt in die 5. Klasse im Schuljahr 2011/2012<br />

Am Dienstag , 02.03.2011, 19:00 Uhr veranstaltet das Leibniz-<br />

Gymnasium Altdorf in der Aula einen Informationsabend für Eltern<br />

von Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Hauptschülern, die den Übertritt ihres Kindes in ein<br />

Gymnasium erwägen, <strong>und</strong> deren Kinder.<br />

Die Eltern erhalten dabei Gelegenheit, sich über alle mit dem Übertritt<br />

an ein Gymnasium zusammenhängenden Fragen, wie sie sich aus der<br />

Sicht des Gymnasiums darstellen, zu informieren <strong>und</strong> Einzelfragen (z.<br />

B. Verkehrsanbindung, St<strong>und</strong>enplanung, Wahlunterricht) zu klären.<br />

Für die Kinder wird „Schnupperunterricht“ in verschiedenen Fächern<br />

angeboten.<br />

Das Direktorat lädt zu dieser Informationsveranstaltung herzlich ein.<br />

Weitere Auskünfte erteilt das Sekretariat des Leibniz-Gymnasiums,<br />

Fischbacher Str. 23, 90518 Altdorf, Telefon 09187/409150.<br />

Das Leibniz-Gymnasium ist ein naturwissenschaftlich-technologisches<br />

<strong>und</strong> sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Fremdsprache.<br />

Es können Kinder angemeldet werden, die mindestens die 4.<br />

Klasse einer Gr<strong>und</strong>schule besuchen <strong>und</strong> zum 30. Juni 2011 das 12.<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet haben.<br />

Die Neuanmeldungen für die 5. Jahrgangsstufe werden vom<br />

09.05.2011 bis 13.05.2011 entgegengenommen.<br />

Der Übertritt der Schüler der Jahrgangsstufe 5 einer Hauptschule<br />

ist möglich, wenn im Jahreszeugnis in Deutsch <strong>und</strong> Mathematik ein<br />

Notendurchschnitt von 2,5 oder besser erreicht wird. Schüler, die im<br />

Halbjahreszeugnis in Deutsch <strong>und</strong> Mathematik einen Notendurchschnitt<br />

von 2,5 oder besser aufweisen, müssen sich im Mai voranmelden,<br />

wenn gewährleistet sein soll, dass im September ein Platz in<br />

einer Klasse reserviert ist. Der Probeunterricht für die 5. Klasse<br />

Hauptschule entfällt.<br />

Nr. 31 Anmeldung zum Besuch der fünften Klasse der Staatlichen<br />

Realschule Feucht für das Schuljahr 2011/2012<br />

Informationsveranstaltung am Dienstag, 1. März 2011<br />

Die Staatliche Realschule Feucht, Jahnstr. 32, 90537 Feucht, veranstaltet<br />

am Dienstag, 1. März 2011, um 19.00 Uhr in der Aula einen<br />

Informationsabend, auf dem die notwendigen Auskünfte über das<br />

Bildungsangebot der Realschule, die Übertrittsbedingungen <strong>und</strong> den<br />

Probeunterricht erteilt werden. Von 18.15 – 18.45 Uhr ist Gelegenheit<br />

zur Besichtigung des Schulgebäudes gegeben. Während des Vortrages<br />

ab 19.00 Uhr werden die Kinder von unseren Tutoren betreut.<br />

Anmeldung von Gr<strong>und</strong>schülern der 4. Jahrgangsstufe <strong>und</strong> Voranmeldung<br />

von Schülern der 5. Jahrgangsstufe der Hauptschule/Mittelschule<br />

durch die Erziehungsberechtigten<br />

Termin:<br />

Montag, 9. <strong>und</strong> Dienstag, 10. Mai 2011 12.30 bis 15.30 Uhr<br />

Mittwoch, 11. Mai 2011<br />

12.30 bis 17.00 Uhr<br />

im Sekretariat (1. Stock) der Staatlichen Realschule Feucht.<br />

Voraussetzungen für die Anmeldung bzw. Voranmeldung:<br />

a) Kinder aus der 4. Klasse der Gr<strong>und</strong>schule müssen nach dem<br />

30.06.1999 geboren sein <strong>und</strong> ein Übertrittszeugnis der Gr<strong>und</strong>schule<br />

im Original vorlegen.<br />

b) Kinder aus der 5. Klasse der Hauptschule müssen nach dem<br />

30.06.1998 geboren sein <strong>und</strong> ein Halbjahreszeugnis der Hauptschule<br />

im Original vorlegen, in dem die Durchschnittsnote der Fächer<br />

Deutsch <strong>und</strong> Mathematik 2,5 oder besser ist.<br />

Die endgültige Anmeldung dieser Kinder ist in den ersten zwei<br />

Tagen der Sommerferien mit <strong>Vorlage</strong> des Jahreszeugnisses im<br />

Original möglich, auch hier muss die Durchschnittsnote der Fächer<br />

Deutsch <strong>und</strong> Mathematik 2,5 oder besser sein.<br />

Weitere Unterlagen:<br />

Bei der Anmeldung müssen eine Geburtsurk<strong>und</strong>e bzw. das Familienstammbuch<br />

im Original <strong>und</strong> falls zutreffend ein Auszug des<br />

Sorgerechtsbeschlusses vorgelegt werden.<br />

Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter.<br />

Einen Vordruck <strong>und</strong> ein Muster des Anmeldeformulars zum<br />

Download sowie weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite<br />

unter www.realschule-feucht.de.<br />

Anmeldung von Gymnasiasten:<br />

1. <strong>und</strong> 2. August 2011 jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr<br />

(Voranmeldung ab 1. Juli 2011 wegen der Klassenbildung sehr zu<br />

empfehlen)<br />

Kostenfreiheit des Schulweges<br />

Die Erfassungsbögen werden in der Regel bei der Anmeldung ausgegeben;<br />

weitere Einzelheiten erfahren die Erziehungsberechtigten beim<br />

Informationsabend.<br />

Weitere Auskünfte erteilt die Staatliche Realschule Feucht, Jahnstr.<br />

32, 90537 Feucht, Tel. 09128/91860.<br />

L a u f a. d. Pegnitz, 18.02.2011<br />

LANDRATSAMT NÜRNBERGER LAND<br />

K r o d e r, Landrat<br />

Nr. 30 Informationsabend an der Oskar-Sembach-Realschule<br />

Lauf zum Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe der sechsstufigen<br />

Realschule (R6) für das Schuljahr 2011/2012<br />

Der Informationsabend für Schüler aus Gr<strong>und</strong>schulen, Hauptschulen<br />

<strong>und</strong> Gymnasien in die R6 findet am Mittwoch, 02.03.2011 um 19.00<br />

Uhr in der Turnhalle der Oskar-Sembach-Realschule Lauf statt.<br />

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