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Die rechtliche Betreuung von Volljährigen in Japan - Deutsche ...

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24<br />

Ob <strong>in</strong> diesem Fall e<strong>in</strong>e Pflegschaft oder e<strong>in</strong>e Vormundschaft <strong>in</strong> Frage kommt,<br />

wird vom ärztlichen Gutachten abhängen. E<strong>in</strong> Vormund hätte umfassende<br />

Vertretungsbefugnis. Bei e<strong>in</strong>er Pflegschaft sollte der Pfleger mit e<strong>in</strong>er Vertretungsbefugnis<br />

zur Zahlung der Krankenhausrechnung und zur Immobilienverwaltung<br />

ausgestattet werden. Rechtlich kann die Cous<strong>in</strong>e, die im vierten<br />

Grad mit dem Betroffenen verwandt ist, den Antrag auf Bestellung e<strong>in</strong>es<br />

Betreuers stellen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>rechtliche</strong> <strong>Betreuung</strong> ist, wie dargestellt, <strong>in</strong> drei Typen gegliedert, aber<br />

dadurch, dass die Arbeitskreise des Betreuers den Erfordernissen des Betreuten<br />

entsprechend zum Teil flexibel def<strong>in</strong>iert werden können, ist beispielsweise der<br />

Übergang vom Beistand zur Pflegschaft mehr oder weniger fließend. Bei<br />

Vormundschaft und Pflegschaft muss aber darauf geachtet werden, dass die<br />

Betreuten dieser beiden Typen mit E<strong>in</strong>schränkungen mancher Rechte und<br />

Ausübung qualifizierter Berufe u. a. <strong>in</strong> mediz<strong>in</strong>ischen und juristischen Bereichen<br />

sowie h<strong>in</strong>sichtlich mancher Betriebserlaubnisse verbunden s<strong>in</strong>d. Im Fall e<strong>in</strong>er<br />

Vormundschaft verliert der Betreute außerdem das Wahlrecht.<br />

40,00%<br />

35,00%<br />

30,00%<br />

25,00%<br />

20,00%<br />

15,00%<br />

Männer<br />

Frauen<br />

10,00%<br />

5,00%<br />

0,00%<br />

unter 20 20-29 30-39 40-49 50-59 60-69 70-79 über 80<br />

Altersverteilung der rechtlich betreuten Männer und Frauen (Stand: April 2006-März 2007)<br />

4. Vorsorgevollmacht ( 任 意 後 見 制 度 n<strong>in</strong>´i kōken seido)<br />

<strong>Die</strong> Vorsorgevollmacht bildet die zweite Säule des <strong>Betreuung</strong>srechts. Sie dient<br />

dazu, für den Fall e<strong>in</strong>er später e<strong>in</strong>tretenden Geschäftsunfähigkeit e<strong>in</strong>e Person des<br />

Vertrauens vorzeitig als Bevollmächtigten zu bestimmen und Anweisungen zu<br />

geben, wie im Bedarfsfall der Vollmachtgeber se<strong>in</strong>e Angelegenheiten geregelt<br />

haben möchte. Im Gegensatz zur gerichtlichen Bestellung e<strong>in</strong>es Betreuers hängt<br />

bei der Vorsorgevollmacht sowohl die Wahl des Bevollmächtigten als auch die<br />

Festlegung se<strong>in</strong>es Aufgabenkreises alle<strong>in</strong> vom Vollmachtgeber ab.<br />

02 / 2008

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