Die rechtliche Betreuung von Volljährigen in Japan - Deutsche ...
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Ob <strong>in</strong> diesem Fall e<strong>in</strong>e Pflegschaft oder e<strong>in</strong>e Vormundschaft <strong>in</strong> Frage kommt,<br />
wird vom ärztlichen Gutachten abhängen. E<strong>in</strong> Vormund hätte umfassende<br />
Vertretungsbefugnis. Bei e<strong>in</strong>er Pflegschaft sollte der Pfleger mit e<strong>in</strong>er Vertretungsbefugnis<br />
zur Zahlung der Krankenhausrechnung und zur Immobilienverwaltung<br />
ausgestattet werden. Rechtlich kann die Cous<strong>in</strong>e, die im vierten<br />
Grad mit dem Betroffenen verwandt ist, den Antrag auf Bestellung e<strong>in</strong>es<br />
Betreuers stellen.<br />
<strong>Die</strong> <strong>rechtliche</strong> <strong>Betreuung</strong> ist, wie dargestellt, <strong>in</strong> drei Typen gegliedert, aber<br />
dadurch, dass die Arbeitskreise des Betreuers den Erfordernissen des Betreuten<br />
entsprechend zum Teil flexibel def<strong>in</strong>iert werden können, ist beispielsweise der<br />
Übergang vom Beistand zur Pflegschaft mehr oder weniger fließend. Bei<br />
Vormundschaft und Pflegschaft muss aber darauf geachtet werden, dass die<br />
Betreuten dieser beiden Typen mit E<strong>in</strong>schränkungen mancher Rechte und<br />
Ausübung qualifizierter Berufe u. a. <strong>in</strong> mediz<strong>in</strong>ischen und juristischen Bereichen<br />
sowie h<strong>in</strong>sichtlich mancher Betriebserlaubnisse verbunden s<strong>in</strong>d. Im Fall e<strong>in</strong>er<br />
Vormundschaft verliert der Betreute außerdem das Wahlrecht.<br />
40,00%<br />
35,00%<br />
30,00%<br />
25,00%<br />
20,00%<br />
15,00%<br />
Männer<br />
Frauen<br />
10,00%<br />
5,00%<br />
0,00%<br />
unter 20 20-29 30-39 40-49 50-59 60-69 70-79 über 80<br />
Altersverteilung der rechtlich betreuten Männer und Frauen (Stand: April 2006-März 2007)<br />
4. Vorsorgevollmacht ( 任 意 後 見 制 度 n<strong>in</strong>´i kōken seido)<br />
<strong>Die</strong> Vorsorgevollmacht bildet die zweite Säule des <strong>Betreuung</strong>srechts. Sie dient<br />
dazu, für den Fall e<strong>in</strong>er später e<strong>in</strong>tretenden Geschäftsunfähigkeit e<strong>in</strong>e Person des<br />
Vertrauens vorzeitig als Bevollmächtigten zu bestimmen und Anweisungen zu<br />
geben, wie im Bedarfsfall der Vollmachtgeber se<strong>in</strong>e Angelegenheiten geregelt<br />
haben möchte. Im Gegensatz zur gerichtlichen Bestellung e<strong>in</strong>es Betreuers hängt<br />
bei der Vorsorgevollmacht sowohl die Wahl des Bevollmächtigten als auch die<br />
Festlegung se<strong>in</strong>es Aufgabenkreises alle<strong>in</strong> vom Vollmachtgeber ab.<br />
02 / 2008